Münster, 15. Januar 2016 Aufgrund des revidierten kantonalen

Münster, 15. Januar 2016
Aufgrund des revidierten kantonalen Tourismus-Gesetzes haben die Gemeinden des Oberen Goms an
ihren Urversammlungen im November und Dezember 2015 die neuen kommunalen
Kurtaxenreglemente angenommen. Die Gemeinden haben sich damit bewusst dafür entschieden, dass
diese Gelder vollumfänglich dem Tourismus zur Verfügung stehen. Die Reglemente sind nun beim
Staatsrat zur Homologation. Die geplante Einführung der Reglemente ist auf 1. November 2016
vorgesehen.
Die wichtigsten Änderungen in den neuen Kurtaxenreglementen betreffen die Erhöhung der Kurtaxen
pro Übernachtung von CHF 2.50 auf CHF 3.00 sowie das einheitliche Inkasso-Verfahren für alle
Ferienwohnungen mittels einer Jahrespauschale (gemäss Beschreibung auf der Folgeseite). Diese
Neuerungen generieren Mehreinnahmen, die für die Weiterentwicklung unserer Ferienregion von
grosser Bedeutung sind, um in einem wirtschaftlich schwierigeren Umfeld und gegenüber einer stets
härteren Konkurrenzsituation bestehen zu können.
Die Gemeinden der Region haben der Obergoms Tourismus AG in einer Leistungsvereinbarung diverse
Aufgaben übertragen. Darunter fällt auch das Inkasso der Kurtaxen. Die Verwendung der Kurtaxen ist
im kantonalen Gesetz geregelt. So sind diese Mittel für Information, Animation und Infrastruktur zu
verwenden.
So sollen ab dem Geschäftsjahr 2016/17 jährlich rund CHF 300‘000.- für die Verbesserung der
touristischen Infrastruktur, wie Wanderwege oder Freizeitanlagen, eingesetzt werden. Damit soll ein
Grossteil der Mittel direkt dem Gast zu Gute kommen und die Region touristisch markant aufwerten.
Weitere rund CHF 300‘000.- sind jährlich für eine attraktive Gästekarte vorgesehen. Die Gästekarte
wird so gestaltet, dass auch ein hoher Mehrwert für Sie erreicht wird.
In der Beilage erhalten Sie einen Fragebogen, damit Sie unsere Vorschläge und Ideen zur Entwicklung
der Gästekarte sowie zum Ausbau der touristischen Infrastruktur beurteilen können. Hier arbeiten wir
mit der Firma timarso zusammen, welche die Resultate auswerten wird.
In einem Beiblatt haben Sie zudem die Gelegenheit, noch eigene Vorschläge und Anmerkungen zu
machen. Ihre Mitarbeit ist uns sehr wichtig, um die beiden erwähnten Projekte gezielt auf die
Gästebedürfnisse ausrichten und optimieren zu können. Dafür im Voraus unseren ganz herzlichen
Dank.
In den Kurtaxenreglementen ist vorgesehen, dass die Ferienwohnungen künftig eine jährliche
Pauschale entrichten. Diese basiert auf der Wohnungsgrösse. Mit den Pauschalen sind künftig
sämtliche Übernachtungen in der Wohnung abgegolten, also auch von Gästen oder Freunden von
Ihnen, die in Ihrer Wohnung übernachten.
Die Pauschalen für die Ferienwohnungen sind im kommunalen Kurtaxenreglement wie folgt definiert.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wurde basierend auf den effektiv abgerechneten Logiernächten
2013/14 bei vermieteten Wohnungen berechnet:
Kurtaxe von CHF 3.- X Anzahl Betten X Durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 57 Nächten:
Klein: Studios, 1-, 1 ½-, 2 und 2 ½- Zimmerwohnungen
(idR 2 Betten = Faktor 2)* CHF 342.00
Mittel: 3- und 3 ½-Zimmerwohnungen
(idR 4 Betten = Faktor 4)* CHF 684.00
Gross: 4- und mehr Zimmerwohnungen
(idR 5 Betten = Faktor 5)* CHF 855.00
idR= in der Regel
Für die Hütten in den Maiensässzonen:
Kurtaxe von CHF 3.- X Anzahl Betten X Durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 25 Nächten:
Hütten in den Maiensässzonen
(idR 2 Betten = Faktor 2)* CHF 150.00
ANMERKUNG: *die Bettenzahl bestimmt die Anzahl zugeteilter Gästekarten pro Wohnung.
Wie ist nun das weitere Vorgehen betreffend Kurtaxen? Die Reglemente sind nun beim Kanton Wallis
zur Prüfung und allenfalls Homologation. Sobald die Reglemente rechtsgültig in Kraft gesetzt sind,
werden Sie in den nächsten Monaten eine Veranlagung der Wohnungsgrösse erhalten. Diese beruht
auf den bei uns vorhandenen Informationen zu Ihrer Wohnung. Mit der Veranlagung werden Sie auch
die entsprechende Rechtsmittelbelehrung erhalten. In Widerspruchsfällen und bei Ungereimtheiten
entscheidet die jeweilige Standortgemeinde der Wohnung. Die Rechnungstellung wird voraussichtlich
im November 2016 für das Jahr 2017 erfolgen (Tourismusjahr 1. November 2016 - 31. Oktober 2017).
Herzliche Grüsse
Obergoms Tourismus AG
Roberto Imoberdorf