Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen (gemäß § 4 der Betriebsvereinbarung) – Richtlinie des Department für Volkswirtschaft Allgemeines Dieses Dokument ergänzt die Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal (im folgenden kurz Betriebsvereinbarung) und das Dokument Detailumsetzung zur Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal (im folgenden kurz Detailumsetzung) um departmentspezifische Regelungen. Es basiert auf den Empfehlungen der Departmenkonferenz vom 11.6.2015; über Änderungen wird über die departmentinterne Mailing Liste informiert. Die departmentspezifischen Leistungsprämien für besondere Leistungen in der Forschung ergänzen die WU-weiten Leistungsprämien für Publikationen in „Star-Journals“. Es kommen daher nur Publikationen und Leistungen in Betracht, die nicht unter die WU-weite StarJournal Liste fallen. Die anspruchsberechtigten Personen sind in der Betriebsvereinbarung und der Detailumsetzung definiert. Departmentspezifische Leistungsprämien werden in 3 Kategorien vergeben: A) Leistungsprämie für Journalartikel B) Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs C) Leistungsprämie für besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich Die dem Department zugewiesenen Mittel werden folgendermaßen auf die 3 Kategorien verteilt: 80% des Gesamtbetrags: Leistungsprämie für Journalartikel 20% des Gesamtbetrags: GESAMTBETRAG - Leistungsprämie für besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich - Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht vergebene Mittel verfallen Leistungsprämie für besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich: (mindestens) 500€; Vergabe einmal im Jahr; nicht vergebene Mittel verfallen Leistungsprämien für den wissenschaftlichen Nachwuchs: 20% des Gesamtbetrags minus 500€; Vergabe einmal im Jahr; nicht vergebene Mittel erhöhen die Leistungsprämie für besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich 1 A Leistungsprämie für Journalartikel • Für die Vergaberegeln und Übergangsbestimmungen siehe die Detailumsetzung. • Für die Rangordnung der Journale wird im Department Volkswirtschaft das jeweils aktuelle Handelsblatt Zeitschriftenranking Volkswirtschaftslehre (derzeit: 2015 1 ) verwendet, das in der Scientific Community allgemein anerkannt ist. Aus technischen Gründen werden die Kategorien für alle Departments gleich benannt. Es gilt daher folgender Schlüssel: • Handelsblatt Punkte Handelsblatt Kategorie 1 0.6 0.3 0.2 0.15 0.1 0.05 A+ A B+ B C+ C D Rating des Department Volkswirtschaft an der WU - Kategorie A+ A B C D --------- Anspruchsberechtigt sind Publikationen in Zeitschriften, die zumindest einen Bewertung von 0,15 Punkten aufweisen. (Bitte beachten Sie, dass fast alle A+ und sehr viele A Journals bereits in der WU Star-Liste erfasst sind und daher nicht in der Departmentliste aufscheinen.) B Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs Das Department Volkswirtschaft möchte den wissenschaftlichen Nachwuchs besonders fördern und sieht daher eine besondere Leistungsprämie für diese Personengruppe vor. • • 1 2 Als Nachwuchswissenschafter bzw. Nachwuchswissenschafterinnen gelten anspruchsberechtigte Personen bis zehn Jahre nach Abschluss des Masterstudiums bzw. des ersten universitären Abschlusses, der zum Eintritt in ein Doktorats- oder PhD-Studium berechtigt. Personen mit unbefristetem Dienstverhältnis werden nicht prämiert. Prämiert wird die Jahresleistung einer Person. Folgende wissenschaftliche Leistungen werden bei der Vergabe berücksichtigt: a) Publikationen in Zeitschriften, die im jeweils aktuellen Handelsblatt-Ranking Volkswirtschaftslehre (derzeit: 2015 2) mit 0,1 Punkten bewertet wurden. Die Arbeiten müssen im jeweils letzten Kalenderjahr erschienen oder zur Publikation angenommen und zumindest in elektronischer Form veröffentlicht wurden worden sein (doi-Kriterium). http://htmldb-hosting.net/pls/htmldb/FMONITORING.download_my_file?p_file=941 http://htmldb-hosting.net/pls/htmldb/FMONITORING.download_my_file?p_file=941 2 • • • • • 3 b) Publikationen in Zeitschriften, die im jeweils aktuellen Handelsblatt-Ranking Volkswirtschaftslehre (derzeit: 2015 3) mit 0,15 Punkten oder höher bewertet wurden, aber wegen Mittelknappheit nicht mit einer Leistungsprämie für Journalartikel ausgezeichnet werden konnten. Die Arbeiten müssen im jeweils letzten Kalenderjahr erschienen oder zur Publikation angenommen und zumindest in elektronischer Form veröffentlicht wurden worden sein (doiKriterium). c) Monographien, die in einem hochwertigen wissenschaftlichen Verlag im jeweils letzten Kalenderjahr erschienen sind. d) Wissenschaftliche Arbeiten, die auf einer angesehenen internationalen Tagung (z.B. Tagung der European Economic Association, American Economic Association, Verein für Socialpolitik; Nationalökonomische Gesellschaft) vom Nachwuchswissenschafter bzw. der Nachwuchswissenschafterin im jeweils letzten Kalenderjahr präsentiert wurden und von denen eine schriftliche Fassung in der Working Paper Serie des Departments Volkswirtschaft erschienen ist. Eine wissenschaftliche Arbeit, aufgrund derer bereits eine Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs vergeben wurde, kann nicht nochmals von derselben Person für eine Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs eingereicht werden. (Ausgeschlossen ist beispielsweise eine nochmalige Prämierung auf Grund einer Publikation in einer Zeitschrift, die mit 0.1 Punkten im Handelsblattranking bewertet wird (Punkt 2a), wenn bereits auf Basis der Präsentation der gleichen Arbeit bei einer internationalen Tagung (Punkt 2d) eine Prämierung erfolgte. Wird jedoch die Arbeit in einem Journal publiziert, das im aktuellen Handelsblattranking mit 0,15 oder mehr Punkten bewertet ist, ist eine Einreichung der Arbeit für eine Leistungsprämie für Journalartikel möglich). Der Maximalbetrag einer zuerkannten Leistungsprämie beträgt EUR 1.000,- pro Kopf (und Vergabetermin); der Mindestbetrag EUR 200. Nachwuchswissenschafter bzw Nachwuchswissenschafterinnen bewerben sich für diese Leistungsprämie selber. Der Bewerbungstermin liegt in der Regel im ersten Quartal jedes Jahres. Genauere Information über Termin und notwendige Unterlagen erfolgt über die departmentinterne Mailing-Liste. Publikationen in Zeitschriften sowie Monographien (siehe Punkte a, b und c weiter oben) werden gegenüber den Präsentationen bei Fachtagungen (Punkt d) bevorzugt, was zu einer Differenzierung der Prämienhöhe führen kann. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus drei Vertreter/innen der Universitätsprofessor/innen, zwei Vertreter/innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen nach § 94 Abs 2 Z 2 UG 2002 und einem/r Vertreter/in der Studierenden, evaluiert die eingegangenen Bewerbungen und erstellt einen Vorschlag unter Benennung der prämienbegünstigten Personen und der jeweiligen Prämienhöhe für den Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin. Auch abgelehnte Bewerbungen werden unter Angabe des Ablehnungsgrundes angeführt. Auf dieser Basis erstellt der Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin in der Regel in der ersten Hälfte jedes Jahres einen Vorschlag, der dem Rektorat zur Genehmigung unterbreitet wird. http://htmldb-hosting.net/pls/htmldb/FMONITORING.download_my_file?p_file=941 3 • Alle prämierten Nachwuchswissenschafter bzw Nachwuchswissenschafterinnen, sowie deren Leistungen werden auf der Department-Web-Site und auf WUPrämienveranstaltungen öffentlich vorgestellt. C Leistungsprämie besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich. Bei den Leistungsprämien nach A und B stehen die Leistungen in der wissenschaftlichen Forschung im Vordergrund. Das Department Volkswirtschaft strebt darüber hinaus jedoch auch eine aktive Teilnahme an der wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich an und möchte Aktivitäten in diesem Bereich ebenfalls motivieren und prämieren. • Prämiert werden anspruchsberechtigte Personen für besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich. Darunter fallen neben wissenschaftlichen Publikationen in Fachjournalen, die nicht bereits nach A oder B prämiert werden, u.a. auch Auftritte im Fernsehen und Rundfunk, Artikel in populärwissenschaftlichen Medien (Zeitungen und Zeitschriften) sowie die Teilnahme an wirtschaftspolitischen Diskussionsveranstaltungen etc. • Die Prämie beträgt (mindestens) EUR 200,- pro Person. • Anspruchsberechtigte Personen können sich für diese Prämie mit einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. Informationen über die Ausstrahlung des Interviews in einem bestimmten Medium etc.) selber bewerben oder sie können von Angehörigen des Departments vorgeschlagen werden. Der Bewerbungstermin liegt in der Regel im ersten Quartal jedes Jahres. Genauere Information über Termin und notwendige Unterlagen erfolgt über die departmentinterne Mailing-Liste. • Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus drei Vertreter/innen der Universitätsprofessor/innen, zwei Vertreter/innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen nach § 94 Abs 2 Z 2 UG 2002 und einem/r Vertreter/in der Studierenden, evaluiert die eingegangenen Bewerbungen und erstellt einen Vorschlag unter Benennung der prämienbegünstigten Personen und der jeweiligen Prämienhöhe für den Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin. Auch abgelehnte Bewerbungen werden unter Angabe des Ablehnungsgrundes angeführt. Auf dieser Basis erstellt der Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin in der Regel in der ersten Hälfte jedes Jahres einen Vorschlag, der dem Rektorat zur Genehmigung unterbreitet wird. Alle prämierten Personen, sowie deren Leistungen werden auf der Department-WebSite und auf WU-Prämienveranstaltungen öffentlich vorgestellt. 4
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