Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen (gemäß § 4

Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen (gemäß § 4 der Betriebsvereinbarung) – Richtlinie des Department für Volkswirtschaft
Allgemeines
Dieses Dokument ergänzt die Betriebsvereinbarung zur Regelung der Leistungsprämien und
Prüfungstaxen für das wissenschaftliche Universitätspersonal (im folgenden kurz
Betriebsvereinbarung) und das Dokument Detailumsetzung zur Betriebsvereinbarung zur
Regelung der Leistungsprämien und Prüfungstaxen für das wissenschaftliche
Universitätspersonal (im folgenden kurz Detailumsetzung) um departmentspezifische
Regelungen. Es basiert auf den Empfehlungen der Departmenkonferenz vom 11.6.2015;
über Änderungen wird über die departmentinterne Mailing Liste informiert.
Die departmentspezifischen Leistungsprämien für besondere Leistungen in der Forschung
ergänzen die WU-weiten Leistungsprämien für Publikationen in „Star-Journals“. Es kommen
daher nur Publikationen und Leistungen in Betracht, die nicht unter die WU-weite StarJournal Liste fallen.
Die anspruchsberechtigten Personen sind in der Betriebsvereinbarung und der
Detailumsetzung definiert.
Departmentspezifische Leistungsprämien werden in 3 Kategorien vergeben:
A) Leistungsprämie für Journalartikel
B) Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs
C) Leistungsprämie für besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in
Österreich
Die dem Department zugewiesenen Mittel werden folgendermaßen auf die 3 Kategorien
verteilt:
80% des Gesamtbetrags:
Leistungsprämie für
Journalartikel
20% des Gesamtbetrags:
GESAMTBETRAG
- Leistungsprämie für
besondere Beiträge zur
wirtschaftspolitischen
Diskussion in Österreich
- Leistungsprämie für den
wissenschaftlichen
Nachwuchs
nicht vergebene Mittel verfallen
Leistungsprämie für besondere Beiträge zur
wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich:
(mindestens) 500€; Vergabe einmal im Jahr; nicht
vergebene Mittel verfallen
Leistungsprämien für den wissenschaftlichen
Nachwuchs: 20% des Gesamtbetrags minus 500€;
Vergabe einmal im Jahr; nicht vergebene Mittel erhöhen
die Leistungsprämie für besondere Beiträge zur
wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich
1
A Leistungsprämie für Journalartikel
• Für die Vergaberegeln und Übergangsbestimmungen siehe die Detailumsetzung.
• Für die Rangordnung der Journale wird im Department Volkswirtschaft das jeweils
aktuelle Handelsblatt Zeitschriftenranking Volkswirtschaftslehre (derzeit: 2015 1 )
verwendet, das in der Scientific Community allgemein anerkannt ist. Aus technischen
Gründen werden die Kategorien für alle Departments gleich benannt. Es gilt daher
folgender Schlüssel:
•
Handelsblatt
Punkte
Handelsblatt
Kategorie
1
0.6
0.3
0.2
0.15
0.1
0.05
A+
A
B+
B
C+
C
D
Rating des
Department
Volkswirtschaft an
der WU - Kategorie
A+
A
B
C
D
---------
Anspruchsberechtigt sind Publikationen in Zeitschriften, die zumindest einen
Bewertung von 0,15 Punkten aufweisen. (Bitte beachten Sie, dass fast alle A+ und
sehr viele A Journals bereits in der WU Star-Liste erfasst sind und daher nicht in der
Departmentliste aufscheinen.)
B Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Das Department Volkswirtschaft möchte den wissenschaftlichen Nachwuchs besonders
fördern und sieht daher eine besondere Leistungsprämie für diese Personengruppe vor.
•
•
1
2
Als Nachwuchswissenschafter bzw. Nachwuchswissenschafterinnen gelten
anspruchsberechtigte Personen bis zehn Jahre nach Abschluss des Masterstudiums
bzw. des ersten universitären Abschlusses, der zum Eintritt in ein Doktorats- oder
PhD-Studium berechtigt. Personen mit unbefristetem Dienstverhältnis werden nicht
prämiert.
Prämiert wird die Jahresleistung einer Person. Folgende wissenschaftliche Leistungen
werden bei der Vergabe berücksichtigt:
a) Publikationen in Zeitschriften, die im jeweils aktuellen Handelsblatt-Ranking
Volkswirtschaftslehre (derzeit: 2015 2) mit 0,1 Punkten bewertet wurden. Die
Arbeiten müssen im jeweils letzten Kalenderjahr erschienen oder zur
Publikation angenommen und zumindest in elektronischer Form
veröffentlicht wurden worden sein (doi-Kriterium).
http://htmldb-hosting.net/pls/htmldb/FMONITORING.download_my_file?p_file=941
http://htmldb-hosting.net/pls/htmldb/FMONITORING.download_my_file?p_file=941
2
•
•
•
•
•
3
b) Publikationen in Zeitschriften, die im jeweils aktuellen Handelsblatt-Ranking
Volkswirtschaftslehre (derzeit: 2015 3) mit 0,15 Punkten oder höher bewertet
wurden, aber wegen Mittelknappheit nicht mit einer Leistungsprämie für
Journalartikel ausgezeichnet werden konnten. Die Arbeiten müssen im jeweils
letzten Kalenderjahr erschienen oder zur Publikation angenommen und
zumindest in elektronischer Form veröffentlicht wurden worden sein (doiKriterium).
c) Monographien, die in einem hochwertigen wissenschaftlichen Verlag im
jeweils letzten Kalenderjahr erschienen sind.
d) Wissenschaftliche Arbeiten, die auf einer angesehenen internationalen
Tagung (z.B. Tagung der European Economic Association, American Economic
Association, Verein für Socialpolitik; Nationalökonomische Gesellschaft) vom
Nachwuchswissenschafter bzw. der Nachwuchswissenschafterin im jeweils
letzten Kalenderjahr präsentiert wurden und von denen eine schriftliche
Fassung in der Working Paper Serie des Departments Volkswirtschaft
erschienen ist.
Eine wissenschaftliche Arbeit, aufgrund derer bereits eine Leistungsprämie für den
wissenschaftlichen Nachwuchs vergeben wurde, kann nicht nochmals von derselben
Person für eine Leistungsprämie für den wissenschaftlichen Nachwuchs eingereicht
werden. (Ausgeschlossen ist beispielsweise eine nochmalige Prämierung auf Grund
einer Publikation in einer Zeitschrift, die mit 0.1 Punkten im Handelsblattranking
bewertet wird (Punkt 2a), wenn bereits auf Basis der Präsentation der gleichen Arbeit
bei einer internationalen Tagung (Punkt 2d) eine Prämierung erfolgte. Wird jedoch
die Arbeit in einem Journal publiziert, das im aktuellen Handelsblattranking mit 0,15
oder mehr Punkten bewertet ist, ist eine Einreichung der Arbeit für eine
Leistungsprämie für Journalartikel möglich).
Der Maximalbetrag einer zuerkannten Leistungsprämie beträgt EUR 1.000,- pro Kopf
(und Vergabetermin); der Mindestbetrag EUR 200.
Nachwuchswissenschafter bzw Nachwuchswissenschafterinnen bewerben sich für
diese Leistungsprämie selber. Der Bewerbungstermin liegt in der Regel im ersten
Quartal jedes Jahres. Genauere Information über Termin und notwendige Unterlagen
erfolgt über die departmentinterne Mailing-Liste.
Publikationen in Zeitschriften sowie Monographien (siehe Punkte a, b und c weiter
oben) werden gegenüber den Präsentationen bei Fachtagungen (Punkt d) bevorzugt,
was zu einer Differenzierung der Prämienhöhe führen kann.
Eine
Arbeitsgruppe,
bestehend
aus
drei
Vertreter/innen
der
Universitätsprofessor/innen, zwei Vertreter/innen der wissenschaftlichen
Mitarbeiter/innen nach § 94 Abs 2 Z 2 UG 2002 und einem/r Vertreter/in der
Studierenden, evaluiert die eingegangenen Bewerbungen und erstellt einen
Vorschlag unter Benennung der prämienbegünstigten Personen und der jeweiligen
Prämienhöhe für den Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin. Auch
abgelehnte Bewerbungen werden unter Angabe des Ablehnungsgrundes angeführt.
Auf dieser Basis erstellt der Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin in
der Regel in der ersten Hälfte jedes Jahres einen Vorschlag, der dem Rektorat zur
Genehmigung unterbreitet wird.
http://htmldb-hosting.net/pls/htmldb/FMONITORING.download_my_file?p_file=941
3
•
Alle prämierten Nachwuchswissenschafter bzw Nachwuchswissenschafterinnen,
sowie deren Leistungen werden auf der Department-Web-Site und auf WUPrämienveranstaltungen öffentlich vorgestellt.
C Leistungsprämie besondere Beiträge zur wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich.
Bei den Leistungsprämien nach A und B stehen die Leistungen in der wissenschaftlichen
Forschung im Vordergrund. Das Department Volkswirtschaft strebt darüber hinaus jedoch
auch eine aktive Teilnahme an der wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich an und
möchte Aktivitäten in diesem Bereich ebenfalls motivieren und prämieren.
• Prämiert werden anspruchsberechtigte Personen für besondere Beiträge zur
wirtschaftspolitischen Diskussion in Österreich. Darunter fallen neben
wissenschaftlichen Publikationen in Fachjournalen, die nicht bereits nach A oder B
prämiert werden, u.a. auch Auftritte im Fernsehen und Rundfunk, Artikel in
populärwissenschaftlichen Medien (Zeitungen und Zeitschriften) sowie die Teilnahme
an wirtschaftspolitischen Diskussionsveranstaltungen etc.
• Die Prämie beträgt (mindestens) EUR 200,- pro Person.
• Anspruchsberechtigte Personen können sich für diese Prämie mit einer kurzen
Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. Informationen über die Ausstrahlung des
Interviews in einem bestimmten Medium etc.) selber bewerben oder sie können von
Angehörigen des Departments vorgeschlagen werden. Der Bewerbungstermin liegt in
der Regel im ersten Quartal jedes Jahres. Genauere Information über Termin und
notwendige Unterlagen erfolgt über die departmentinterne Mailing-Liste.
• Eine
Arbeitsgruppe,
bestehend
aus
drei
Vertreter/innen
der
Universitätsprofessor/innen, zwei Vertreter/innen der wissenschaftlichen
Mitarbeiter/innen nach § 94 Abs 2 Z 2 UG 2002 und einem/r Vertreter/in der
Studierenden, evaluiert die eingegangenen Bewerbungen und erstellt einen
Vorschlag unter Benennung der prämienbegünstigten Personen und der jeweiligen
Prämienhöhe für den Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin. Auch
abgelehnte Bewerbungen werden unter Angabe des Ablehnungsgrundes angeführt.
Auf dieser Basis erstellt der Departmentvorstand bzw. die Departmentvorständin in
der Regel in der ersten Hälfte jedes Jahres einen Vorschlag, der dem Rektorat zur
Genehmigung unterbreitet wird.
Alle prämierten Personen, sowie deren Leistungen werden auf der Department-WebSite und auf WU-Prämienveranstaltungen öffentlich vorgestellt.
4