Allgemeinen Bedigungen für die Kartenversicherung

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE
BARGELD-VERSICHERUNG
BEIM VERLUST REGISTRIERTER KARTEN
GRUPPENVERSICHERUNG
GÜLTIG AB 01.08.2015, GAVB-BGV-HASPA-08.15
§ 1 Versicherte Person, versicherte Sachen
Der Versicherungsvertrag wird als Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, wobei die Erteilung eines Versicherungsscheins an die Versicherten ausgeschlossen ist. Der Gruppenversicherungsvertrag, dem die Hamburger Sparkasse AG (im
Folgenden Haspa genannt) beigetreten ist, besteht zwischen
der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und
der MehrWert Servicegesellschaft mbH als Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zum Vorteilskonto HaspaJoker intro, unicus, smart, comfort und premium, das Sie mit der Haspa abgeschlossen haben. Sie als
Inhaber eines gültigen Vorteilskontos HaspaJoker intro, unicus,
smart, comfort oder premium sind versicherte Person des Versicherungsvertrags.
Die Versicherung bietet einen Ersatz für Bargeld, das
a) durch Verlust oder durch widerrechtliche Tat (§ 4)
b) und gleichzeitig mit einer zuvor registrierten Kreditoder sonstigen Zahlungskarte abhandengekommen ist,
wenn
c) die versicherte Person das Abhandenkommen der registrierten Karte rechtzeitig (s. § 2) gemeldet hat.
Versichert ist der Verlust des Bargelds bei einem Abhandenkommen von registrierter Karte und Bargeld im In- und Ausland.
§ 2 Verlustmeldung/Kartensperrung
1. Die versicherte Person muss ihre Kredit- und sonstigen Zahlungskarten, die von einem deutschen Unternehmen (z. B.
Bank, Sparkasse und Kaufhaus) im Inland ausgegeben werden (im Folgenden Kartenemittent genannt) und eine Zahlungsfunktion (wie z. B. Kreditkarten und SparkassenCard)
besitzen, im HaspaJoker-Service-Center registrieren lassen.
2. Die versicherte Person verpflichtet sich, jedes Abhandenkommen ihrer registrierten Kredit- und sonstigen Zahlungskarten unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden nach
Kenntnis dem HaspaJoker-Service-Center mitzuteilen und
diese sperren zu lassen. In Fällen des Abhandenkommens
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von Kredit- und sonstigen Zahlungskarten infolge einer
widerrechtlichen Tat (Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub) hat
die versicherte Person unverzüglich Anzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten. Die Sperrung
erfolgt mit einem Anruf über die 24h-Notfall-Hotline des
HaspaJoker-Service-Centers.
3. Nach Erhalt der Verlustmeldung informiert das HaspaJokerService-Center das (die) Karten emittierende(n) Unternehmen unverzüglich über die Kartensperrung.
4. D
ieversichertePersonverpflichtetsich,diezurordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistung erforderlichen
Daten vollständig und richtig zu übermitteln und/oder zu
bestätigen bzw. es nicht zu versäumen, dem HaspaJokerService-Center Änderungen der registrierten Daten unverzüglich mitzuteilen. Nur so kann die korrekte Weitergabe
des Auftrags zur Kartensperrung an das (die) Karten
emittierende(n) Unternehmen erfolgen.
§ 3 Prämie, Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
1. Die Prämie für diese Versicherung wird vom Versicherungsnehmer gezahlt.
2. Der Versicherungsschutz beginnt nach Abschluss des Vorteilskontos HaspaJoker intro, unicus, smart, comfort oder premium und mit Registrierung der Zahlungskarten beim HaspaJoker-Service-Center. Die Registrierung erfolgt wahlweise
über ein Registrierungsformular, das der Kontoinhaber an das
HaspaJoker-Service-Center übersendet oder beim Berater in
der Haspa-Filiale zur Übersendung an das Service-Center abgibtoderüberdasOnline-Service-Portalhaspajoker.deregistriert. Bei einer Online-Registrierung entfällt die schriftliche
Bestätigung durch das HaspaJoker-Service-Center.
3. Er endet für die versicherte Person bei Beendigung der HaspaJoker intro-, unicus-, smart-, comfort- oder premium-Vereinbarung. Eine gesonderte Kündigung des Versicherungsvertrags ist nicht nötig.
§ 4 Widerrechtliche Tat
1. Diebstahl
Ein Diebstahl liegt vor, wenn der Dieb einem anderen eine
fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie
sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
2. Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder
mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn die Anfertigung
desselben für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist. Der
Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon
dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind;
b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht
oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt,
um es zu öffnen;
c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte;
d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl
auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel
gemäß a) oder b) anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten;
e) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt oder dort ein Behältnis mittels richtiger
Schlüssel öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl oder
außerhalb des Versicherungsortes durch Raub an sich
gebracht hatte;
f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er – auch außerhalb des Versicherungsortes – durch Diebstahl an sich gebracht hatte,
vorausgesetzt dass weder der Versicherungsnehmer
noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.
3. Raub
Raub liegt vor, wenn
a) gegen die versicherte Person Gewalt angewendet wird,
um deren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten;
b) die versicherte Person die versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit
Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll;
c) der versicherten Person versicherte Sachen weggenommen werden, weil der körperliche Zustand infolge
eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten
sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch deren
Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
§ 5 Versicherungssumme
1. Die Versicherung bietet einen Ersatz bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld im In- und Ausland bis zu einer Schadenshöhe von 256 € bis 24 Stunden vor der Verlustmeldung.
2. Sonstige Kosten, die unmittelbar oder mittelbar durch eine
unberechtigte Nutzung entstehen, sind nicht versichert.
§ 6 Schadensmeldung
Um einen Anspruch auf Versicherungsleistung geltend zu machen, fordert die versicherte Person bei Schadensmeldung
beim Versicherer ein Schadensformular an. Es ist vollständig
auszufüllen und zu unterschreiben (mit der Unterschrift beauftragt die versicherte Person gleichzeitig den Kartenaussteller, Details über die unberechtigte Nutzung der Zahlungskarten an den Versicherer weiterzugeben und binnen 14
Tagen an den Versicherer zurückzusenden). Der Schadensmeldung ist außerdem folgender Beleg beizufügen:
– eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle (bei Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub)
Das Ergebnis der Schadensbearbeitung wird der versicherten
Person innerhalb von 28 Tagen nach Eingang der Schadensmeldung beim Versicherer mitgeteilt. Sie wird über den Betrag, der ihrem Konto gutgeschrieben wird, bzw. im Falle der
Ablehnung über die Gründe informiert.
§ 7 Haftungsausschlüsse
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schäden,
– die mehr als 24 Stunden vor der Verlustmeldung an das
HaspaJoker-Service-Center eingetreten sind;
– die durch die versicherte Person oder ein in ihrem Haushalt
lebendes Familienmitglied oder Lebenspartner verursacht
worden sind;
– bei Mittäterschaft der versicherten Person.
§ 8 Welcher Gerichtsstand besteht?
1. Klagen gegen den Versicherer oder Versicherungsvermittler
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherer bestimmt sich
die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen
Niederlassung. Ist der Versicherte eine natürliche Person,
dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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2. Klagen gegen die versicherte Person
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen die versicherte natürliche
Person ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in
dessen Bezirk die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andere nach
deutschem Recht begründete Gerichtsstände werden durch
diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.
§ 9 Welches Recht findet Anwendung?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
§ 10 Zuständige Aufsichtsbehörde
Die für Beschwerden zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Versicherer
Deutsche Assistance Versicherung AG
Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf
Vorstand: Andreas Heinsen (Vorsitzender), Marcus Hansen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Walter Tesarczyk
Registergericht Düsseldorf HRB 64583
Hinweis zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung
Die Deutsche Assistance Versicherung AG als Unternehmen
der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG ist dem Code of
Conduct der deutschen Versicherungswirtschaft zum 1. Juni
2015 beigetreten und hält die darin festgelegten Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten ein.
Diese Verhaltensregeln beschreiben die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes im Anwendungsbereich eines Versicherungsunternehmens. Die Deutsche Assistance Versicherung AG
richtet jeden Umgang mit Ihren Daten an diesen Verhaltensregeln aus.
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DAV-GAVB-BGV-HASPA-08.15
Hier können Sie den Code of Conduct nachlesen:
www.deutsche-assistance.de
PRODUKTINFORMATIONSBLATT
BARGELD-VERSICHERUNG
BEIM VERLUST REGISTRIERTER KARTEN
GRUPPENVERSICHERUNG
GÜLTIG AB 01.08.2015, PIB-GV-BGV-HASPA-08.15
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen
ersten Überblick über die Bargeld-Versicherung beim Verlust
registrierter Karten geben. Diese Informationen sind jedoch
nicht abschließend. Maßgeblich für den Versicherungsschutz
sind die Allgemeinen Bedingungen zur Bargeld-Versicherung
beim Verlust registrierter Karten (GAVB-BGV-HASPA-08.15).
1. Wie kommt Ihr Versicherungsvertrag zustande?
Zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG als Versicherer und der MehrWert Servicegesellschaft mbH als Versicherungsnehmer wurde ein Gruppenversicherungsvertrag zur
Bargeld-Versicherung beim Verlust registrierter Karten geschlossen, dem die Hamburger Sparkasse AG (im Folgenden
Haspa genannt) beigetreten ist. Bei Abschluss eines Vorteilskontos HaspaJoker intro, unicus, smart, comfort oder premium
erhalten Sie diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung.
2. Welche Leistungen bietet Ihnen die Versicherung,
welche Risiken sind versichert?
Die Versicherung bietet einen Ersatz bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld im In- und Ausland, welche die versicherte
Person unverzüglich bei einer zuständigen Polizeidienststelle
zur Anzeige bringen muss.
Anspruch auf die Leistung der Bargeld-Versicherung im Inund Ausland besteht, wenn der Verlust des Bargelds zeitgleich mit dem Verlust und der Sperre der registrierten Kreditund sonstigen Zahlungskarten innerhalb Deutschlands oder
während eines Auslandsaufenthalts der versicherten Person
eintritt und über das HaspaJoker-Service-Center entsprechend gemeldet wird.
Grundlage Ihres Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen
Bedingungen zur Bargeld-Versicherung beim Verlust registrierter Karten (GAVB-BGV-HASPA-08.15) sowie alle im Kontoantrag bezüglich Ihres Versicherungsschutzes getroffenen
Vereinbarungen.
3. Was wird gezahlt?
Der Versicherer zahlt bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld im
In- und Ausland bis zu einer Schadenshöhe von 256 €.
4. Wie hoch ist Ihre Prämie und wann müssen Sie sie
bezahlen?
Ihr Versicherungsschutz ist eine Zusatzleistung zum Vorteilskonto HaspaJoker intro, unicus, smart, comfort oder premium,
das Sie mit der Haspa abgeschlossen haben, die dem Gruppenversicherungsvertrag zur Bargeld-Versicherung beim Verlust
registrierter Karten zwischen der Deutschen Assistance Versicherung AG und der MehrWert Servicegesellschaft mbH beigetreten ist. Daher ist der Versicherungsschutz für Sie inklusive.
Der Versicherungsnehmer MehrWert Servicegesellschaft mbH
ist verpflichtet, die Versicherungsprämien aus diesem Gruppenversicherungsvertrag an die Deutsche Assistance Versicherung
AG zu zahlen.
5. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb
haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind z. B. Fälle, die mehr als
24 Stunden vor der Verlustmeldung an das HaspaJokerService-Center erfolgt sind oder die durch die versicherte
Person oder ein in ihrem Haushalt lebendes Familienmitglied
oder Lebenspartner erfolgt sind. Diese Aufzählung ist nicht
abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung
der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte § 7 GAVB-BGVHASPA-08.15.
6. WelchePflichtenhabenSieimSchadensfallundwelche
FolgenkönnenVerletzungendieserPflichtenhaben?
Im Schadensfall haben Sie unter anderem die Verpflichtung, den
Versicherer wahrheitsgemäß und umfassend zu informieren.
Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung
können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten zu den weiteren Pflichten entnehmen Sie
bitte §§ 2, 6 –7 GAVB-BGV-HASPA-08.15.
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Die Versicherung endet bei Beendigung der HaspaJokerVereinbarung, des oben genannten Gruppenversicherungsvertrags oder dem Ausscheiden der Haspa aus diesem Gruppenversicherungsvertrag. Einzelheiten entnehmen Sie bitte
§ 3 GAVB-BGV-HASPA-08.15.
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8. Wie können Sie Ihren Versicherungsschutz beenden?
Da Ihr Versicherungsschutz fester Bestandteil Ihrer HaspaJoker
intro-, unicus-, smart-, comfort- oder premium-Vereinbarung
ist, entnehmen Sie bitte die Beendigungsmöglichkeiten für die
HaspaJoker-Vereinbarung und damit auch für Ihren Versicherungsschutz den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Bedingungen zu Ihrer HaspaJoker-Vereinbarung.
Versicherer
Deutsche Assistance Versicherung AG
Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf
Vorstand: Andreas Heinsen (Vorsitzender), Marcus Hansen
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Walter Tesarczyk
Registergericht Düsseldorf HRB 64583
DAV-PIB-GV-BGV-HASPA-08.15
7. Wann beginnt und endet Ihre Versicherung bzw. Ihr
Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt mit Zustandekommen einer HaspaJoker intro-, unicus-, smart-, comfort- oder premium-Vereinbarung zwischen Ihnen und der Haspa, die dem unter 1. erwähnten Gruppenversicherungsvertrag beigetreten ist. Ihr
Versicherungsschutz beginnt mit der Registrierung der Karten
beim HaspaJoker-Service-Center. Die Registierung erfolgt
wahlweise über ein Registrierungsformular, das der Kontoinhaber an das HaspaJoker-Service-Center übersendet oder
beim Berater in der Haspa-Filiale zur Übersendung an das
Service-Center abgibt oder über das Online-Service-Portal
haspajoker.de registriert.