Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz

DIGITAL
Richtlinie zur Gewährleistung einer
hohen gemeinsamen Netz- und
Informationssicherheit in der Union
„NIS-RL“
Status
Bundeskanzleramt – Abt. I/11/a
[email protected]
Stand: 21.12.2015
AUSTRIA
Ziel der NIS-RL
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AUSTRIA
− EU-weit ein hohes Level an Netzwerk- und
Informationssicherheit zu erreichen
− Durch (1) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den MS
− Strategische Koordination der MS
• innerhalb der Kooperationsgruppe
− Operationelle Kooperation
• Innerhalb des Netzwerkes der Computer
Security Incident Response Teams (CSIRTs)
− Durch (2) Verpflichtung zur Einführung eines angemessenen ITRisikomanagement und der Meldung signifikanter Störfälle
NIS-RL
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Anwendungsbereich (1.1.)
(1) Betreiber wesentlicher Dienste
– Öffentliche oder private Einrichtung
– aus dem Bereich Energie, Transport, Bankwesen,
Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser und
digitale Infrastrukturen (zB Internet Exchange Points)
Kriterien:
− Dienst ist wesentlich für die Aufrechterhaltung kritischer sozialer
oder wirtschaftlicher Aktivitäten (Liste)
− Dieser Dienst hängt von Netzwerk- und Informationssystemen ab
− Ein Störfall hätte signifikante Auswirkungen auf die weitere
Verfügbarkeit dieses Dienstes
NIS-RL
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AUSTRIA
Anwendungsbereich (1.2.)
Kriterien zur Bestimmung der Signifikanz eines Störfalls
(die bei der Identifikation der Betreiber heranzuziehen
sind):
• Anzahl der Nutzer, die von dem Service abhängen
• Abhängigkeit in Bezug auf andere Sektoren des Annex II
• Mögliche Auswirkungen des Störfalls in Bezug auf Dauer und
Schwere
• Marktanteil
• Geographische Verbreitungsmöglichkeit
• Bedeutung des Betreibers / Alternativen
• Weitere sektor-spezifische Kriterien (Anzahl der behandelten
Patienten, Anzahl der betroffenen Reisenden etc)
NIS-RL
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Anwendungsbereich (2)
(2) Digitale Diensteanbieter (DSP)
– Öffentliche oder private Einrichtungen
• Online Marktplätze
• Online Suchmaschinen
• Cloud computing Diensteanbieter
– Ausgenommen:
• natürliche Personen
• Klein- und Kleinstunternehmen
NIS-RL
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Verpflichtungen
– (1) Pflicht angemessene technische und organisatorische
Sicherheitsmaßnahmen zur Risikobewältigung zu
ergreifen
• DSP: Prüfung der Sicherheitsanforderungen nur ex-post bei
einem konkreten Hinweis möglich
• Betreiber wesentlicher Dienste: NIS-Behörde kann die
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen jederzeit mittels
Audits prüfen
− (2) Pflicht zu Meldung von Störfällen, die gröbere
Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung des Dienstes
haben
NIS-RL
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AUSTRIA
Einrichtung eine „NIS-Behörde“ (nationale Ebene)
Auszug aus der Aufgabenliste:
Monitoring (Einhalten der NIS-RL)
Bestimmung möglicher grenzüberschreitende Auswirkungen und
Kontaktaufnahme zu den betroffenen MS
Überprüfung, ob Betreiber ihren IT-Verpflichtungen nachkommen; dazu
kann die NIS-Behörden folgende Informationen einfordern:
– Einen Nachweis der effektiven Umsetzung der Sicherheitspolicies,
wie die Ergebnisse eines Sicherheitsaudits, das durch die NIS-Behörde
oder einen qualifizierten Auditor durchgeführt wurde und – in letzterem
Fall – dass die Ergebnisse einschließlich des zugrundeliegenden
Nachweises der NIS-Behörde zur Verfügung gestellt werden.
– Im Anschluss an die Überprüfung hat die NIS-Behörde die Möglichkeit,
Betreibern bindende Anweisungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
zu geben
NIS-RL
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AUSTRIA
Einrichtung von SPOC und CSIRTs (nationale
Ebene)
Jeder MS soll weiters einen Single Point of Contact (SPOC)
einrichten mit u.a. folgenden Aufgaben:
• Verbindungsstelle zwischen MS, Kooperationsgruppe und
CSIRT-Netzwerk
• Nach Aufforderung durch die NIS-Behörde: Information von SPOCs
in anderen MS über grenzüberschreitende, signifikante Störfälle
• Erstellung eines Jahresberichts für die Kooperationsgruppe über
erhaltene Störfallmeldungen mit grenzüberschreitenden
Auswirkungen
ein oder mehrere CSIRTs/CERTs zur Behandlung von Risiken und
Störfällen; kann als Meldestelle eingerichtet werden
NIS-RL
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AUSTRIA
Einrichten einer Kooperationsgruppe für
strategische Aufgaben (EU-Ebene)
Teilnehmer: Vertreter aus MS, EK und ENISA
Aufgaben (auszugsweise):
– Erstellung eines 2-jährigen Arbeitsprogramms
– Strategische Beratung des CSIRT-Netzwerks
– Erstellung von Leitlinien für sektorspezifische Kriterien zur
Bestimmung der „Signifikanz“ eines Vorfalls
– Austausch von Informationen und bester Praktiken
•
•
•
•
NIS-RL
Meldung von Störfällen
Identifikation von Betreibern
Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Forschung und Entwicklung im NIS-Bereich
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AUSTRIA
Einrichten eines CSIRT-Netzwerks für
operationelle Aufgaben (EU-Ebene)
Teilnehmer: Vertreter der nat. CSIRTs und CERT-EU.
Aufgaben (auszugsweise)
–
–
–
–
Vertrauensaufbau zwischen den MS
Austausch von Informationen bzgl. CSIRT Leistungen etc.
Austausch von Informationen zu aktuellen Risiken und Vorfällen
Austausch und Veröffentlichung von anonymisierten
Vorfallsinformationen
– Diskussion weiterer operationeller Kooperationsmöglichkeiten
wie einer koordinierten Reaktion oder Frühwarnsysteme
– Assistenz bei länderübergreifenden Vorfällen auf freiwilliger
Basis.
NIS-RL
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AUSTRIA
Nicht mehr im RL-Entwurf enthalten
• Art 9: Secure information sharing system
• Art 10: Early warnings
• Art 11: Coordinated response
• Art 12: Union NIS-cooperation plan
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HHM3
HHM4
Allgemeines/Zeitplan
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− Weitere Schritte:
− 18.12. Annahme eines Kompromisstextes im AStV
− Jänner: Übersetzung des Textes in alle EU-Sprachen
− Annanme des Textes im EU-Ministerrat – vermutlich am 26.5.
im TTE-Rat oder schon früher in einer anderen Ratsformation
− 21 Monate Zeit zur Umsetzung
NIS-RL
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Folie 12
HHM3
HAVRANEK, Heidi Maria; 07.05.2015
HHM4
HAVRANEK, Heidi Maria; 07.05.2015
Danke!