Erläuterungen zur Verfügung über persönliche

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Erläuterungen zur Verfügung über persönliche Beiträge.
Die persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge Selbständigerwerbender und Nichterwerbstätiger werden im laufenden Jahr als
Akontobeiträge erhoben. Akontobeiträge können jederzeit auf Verlangen den tatsächlichen Verhältnissen angepasst
werden. Nach Eintreffen der Steuermeldung setzen wir die Beiträge mit einer Nachtragsverfügung definitiv fest.
Grundlagen für die Bemessung der Akontobeiträge sind die vorangehende Beitragsperiode, Selbstangaben oder eine
Kasseneinschätzung. Die definitiv festgesetzten Beiträge beruhen in der Regel auf der Direkten Bundessteuer als
Beitragsbemessungsgrundlage.
Beitragsverfügung für Selbständigerwerbende
Die persönlichen AHV / IV / EO-Beiträge werden aufgrund folgender Beitragsskala berechnet:
Jährliches Erwerbseinkommen
Jährliches Erwerbseinkommen
Jährliches Erwerbseinkommen
ab 2016
ab 2015
2013 und 2014
von CHF
bis CHF
Ansatz in % von CHF
bis CHF
Ansatz in % von CHF
bis CHF
Ansatz in %
9 400
17 200
21 900
24 200
26 500
28 800
31 100
33 400
35 700
38 000
40 300
42 600
44 900
47 200
49 500
51 800
54 100
56 400
17 200
21 900
24 200
26 500
28 800
31 100
33 400
35 700
38 000
40 300
42 600
44 900
47 200
49 500
51 800
54 100
56 400
5,196
5,320
5,444
5,568
5,691
5,815
6,062
6,309
6,557
6,804
7,052
7,299
7,671
8,042
8,413
8,784
9,155
9,650
Für Einkommen unter CHF 9400.00
wird der Mindestbeitrag von
CHF 478.00 pro Jahr erhoben.
9 400
17 200
21 900
24 200
26 500
28 800
31 100
33 400
35 700
38 000
40 300
42 600
44 900
47 200
49 500
51 800
54 100
56 400
17 200
21 900
24 200
26 500
28 800
31 100
33 400
35 700
38 000
40 300
42 600
44 900
47 200
49 500
51 800
54 100
56 400
5,223
5,348
5,472
5,596
5,721
5,845
6,093
6,342
6,591
6,840
7,088
7,337
7,710
8,084
8,457
8,829
9,202
9,700
Für Einkommen unter CHF 9400.00
wird der Mindestbeitrag von
CHF 480.00 pro Jahr erhoben.
9 400
17 200
21 700
24 000
26 300
28 600
30 900
33 200
35 500
37 800
40 100
42 400
44 700
47 000
49 300
51 600
53 900
56 200
17 200
21 700
24 000
26 300
28 600
30 900
33 200
35 500
37 800
40 100
42 400
44 700
47 000
49 300
51 600
53 900
56 200
5,223
5,348
5,472
5,596
5,721
5,845
6,093
6,342
6,591
6,840
7,088
7,337
7,710
8,084
8,457
8,829
9,202
9,700
Für Einkommen unter CHF 9400.00
wird der Mindestbeitrag von
CHF 480.00 pro Jahr erhoben.
Die Werte für die Jahre 2012 und früher geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt. Auf den AHV/IV/EO-Beiträgen
werden zur Deckung der Durchführungskosten Verwaltungskostenbeiträge zwischen 1,5 und 5,0 Prozent erhoben.
Einkommen aus nebenberuflich ausgeübter selbständiger Tätigkeit, welches CHF 2300.00 pro Jahr nicht übersteigt,
unterliegt nicht der Beitragspflicht. Der Mindestbeitrag wird nur auf Verlangen erhoben. Wer als Arbeitnehmer
zusammen mit dem Arbeitgeber bereits den Mindestbeitrag bezahlt, muss für Einkommen unter CHF 9400.00 auf
Antrag lediglich 5,196 Prozent (2011– 2015: 5,223 Prozent) vom selbständig erworbenen Einkommen entrichten.
Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft müssen seit 2013 einen Beitrag an die Finanzierung der Familienzulagen für Selbständigerwerbende leisten. Das beitragspflichtige Einkommen ist auf den Höchstbetrag des versicherten
Verdienstes in der Unfallversicherung von neu CHF 148 200.00 (2013 – 2015: CHF 126 000.00) plafoniert. Der Beitragssatz beträgt seit dem Jahr 2015 1,0 Prozent (2014 1,2 Prozent / 2013 1,9 Prozent).
Beitragsverfügung für Nichterwerbstätige
Die Beiträge Nichterwerbstätiger, die den Mindestbeitrag schulden oder deren Beiträge erlassen werden, werden in
der Regel ohne Angabe einer Beitragsbemessungsgrundlage definitiv festgesetzt.
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Form. 1100 | 601 331 01.16
Die persönlichen AHV / IV / EO-Beiträge werden aufgrund folgender Beitragstabellen berechnet:
Beitragstabelle ab 2016 (in CHF)
unter
ab
Beitragstabelle 2013 – 2015 (in CHF)
Beitragspflichtiges
Vermögen
Jahresbeitrag
Beitragspflichtiges
Vermögen
300 000
300 000
350 000
400 000
450 000
500 000
550 000
600 000
650 000
700 000
750 000
800 000
850 000
900 000
950 000
1 000 000
478.00
512.50
615.00
717.50
820.00
922.50
1 025.00
1 127.50
1 230.00
1 332.50
1 435.00
1 537.50
1 640.00
1 742.50
1 845.00
1 947.50
1 050 000
1 100 000
1 150 000
1 200 000
1 250 000
1 300 000
1 350 000
1 400 000
1 450 000
1 500 000
1 550 000
1 600 000
1 650 000
1 700 000
1 750 000
Jahresbeitrag
2 050.00 unter
2 152.50 ab
2 255.00
2 357.50
2 460.00
2 562.50
2 665.00
2 767.50
2 870.00
2 972.50
3 075.00
3 177.50
3 280.00
3 382.50
3 485.00
Für je weitere CHF 50 000.00 Vermögen erhöht sich der
Beitrag um CHF 153.75 bis maximal CHF 23 900.00.
Beitragspflichtiges
Vermögen
Jahresbeitrag
Beitragspflichtiges
Vermögen
Jahresbeitrag
300 000
300 000
350 000
400 000
450 000
500 000
550 000
600 000
650 000
700 000
750 000
800 000
850 000
900 000
950 000
1 000 000
480.00
515.00
618.00
721.00
824.00
927.00
1 030.00
1 133.00
1 236.00
1 339.00
1 442.00
1 545.00
1 648.00
1 751.00
1 854.00
1 957.00
1 050 000
1 100 000
1 150 000
1 200 000
1 250 000
1 300 000
1 350 000
1 400 000
1 450 000
1 500 000
1 550 000
1 600 000
1 650 000
1 700 000
1 750 000
2 060.00
2 163.00
2 266.00
2 369.00
2 472.00
2 575.00
2 678.00
2 781.00
2 884.00
2 987.00
3 090.00
3 193.00
3 296.00
3 399.00
3 502.00
Für je weitere CHF 50 000.00 Vermögen erhöht sich der
Beitrag um CHF 154.50 bis maximal CHF 24 000.00.
Die Beitragstabellen für die Jahre 2012 und früher geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt. Die Beitragspflicht der
nichterwerbstätigen Versicherten beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres und endet mit dem
Erreichen des AHV-Rentenalters. Von der Beitragspflicht befreit sind nichterwerbstätige Ehegatten von erwerbstätigen Versicherten, sofern diese mindestens den doppelten Mindestbeitrag (CHF 956.00) pro Jahr leisten. Den Ehe­
gatten gleichgestellt sind Partner in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Auf den persönlichen
AHV/IV/EO-Beiträgen wird ein Verwaltungskostenbeitrag von maximal 5 Prozent zur Deckung der Kosten erhoben.
Dieser Prozentsatz verringert sich bei höheren Beiträgen bis auf 3 Prozent.
Beitragsverfügung für Arbeitnehmende mit ausländischen Arbeitgebern
Die AHV/IV/EO-Beiträge der Arbeitnehmenden mit ausländischen Arbeitgebern werden bis zum Beitragsjahr 2011
berechnet wie die Beiträge der Selbständigerwerbenden. Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt. Ab 2016 betragen
die AHV/IV/EO-Beiträge auf dem beitragspflichtigen Einkommen 10,25 Prozent (2012 – 2015 10,3 Prozent). Auf den
AHV/IV/EO-Beiträgen wird ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Dieser beträgt:
Beitragssumme in CHF
Beitragssatz in %
Beitragssumme in CHF
Beitragssatz in %
unter
2 500.00
5,00
ab
7 500.00
2,00
ab
2 500.00
4,00
ab
10 000.00
1,50
ab
5 000.00
2,25
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und Familienausgleichskasse
Beitragsjahre
ALV1-Beitragssatz in %
ALV2-Beitragssatz in %
ALV2-Beitragssatz in %
(Einkommen bis CHF 126 000.00) (Einkommen von CHF 126 000.00 (Einkommen ab CHF 126 000.00
bis CHF 315 000.00)
ohne obere Einkommensgrenze)
2011 – 2013
2,2
1,0
–
2014 – 2015
2,2
–
1,0
Beitragsjahre
ab 2016
ALV1-Beitragssatz in %
ALV2-Beitragssatz in %
ALV2-Beitragssatz in %
(Einkommen bis CHF 148 200.00) (Einkommen von CHF 148 200.00 (Einkommen ab CHF 148 200.00
bis CHF 315 000.00)
ohne obere Einkommensgrenze)
2,2
–
1,0
Die Beiträge an die Familienausgleichskasse betragen unabhängig vom Einkommen weiterhin 1,4 Prozent
(2010 – 2012 1,8 Prozent / 2013 1,6 Prozent).
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