Platzreglement Schiessplatz Farmweg Befugnis: Es darf nur mit Pfeil und Bogen geschossen werden. Andere Geräte oder Waffen, z.B. Armbrust, sind verboten. Für die selbstständige Platz- und Scheibenbenutzung sind nur Mitglieder des BS-Thun befugt. Neumitglieder melden sich bei der Schiessleitung an. Benützung: Das ganze Jahr, bei genügenden und guten Licht und Sichtverhältnissen. Ausgenommen bei speziellen Vereins Anlässen. Scheiben: Es stehen ca. 3 fest montierte Zielscheiben zur Verfügung. Mobile Ziele müssen innerhalb des gesicherten Bereiches aufgestellt werden. Es darf nur parallel zum Grienweg geschossen werden. Pfeilspitzen: Es ist mit den üblichen Spitzen für Target- und 3D-Ziele zu schiessen. Alle übrigen Spitzen wie Blunt- und Jagd spitzen etc. sind verboten. Sicherheit: Bei Personen oder Tieren im Zielbereich ist das Schiessen verboten. Die Pfeilfangvorhänge müssen immer vor Beginn des Schiessens gezogen werden. Im Bereich wo mit Bögen über 30 Pfund und weiter als 30 Meter geschossen wird, müssen 2 Netze gezogen sein. Die Pfeilspitze darf nie, auch beim Aufziehen nicht, höher als das Ziel zeigen. Die Schiessleitung übernimmt ein Schütze des BS Thun. Geschossen wird an der vorderen Schiesslinie. Personen die nicht mehr am Schiessen sind und Besucher halten sich hinter der 2. Schiesslinie auf. Kinder und Hunde sind unter Kontrolle zu halten Ordnung: Es wird von jedem Clubmitglied erwartet, sich am Auf- oder Abbau der Scheiben zu beteiligen. Jedes Clubmitglied achtet darauf seinen Abfall korrekt zu entsorgen. Alles Material, auch Grillutensilien müssen nach dem Trainingsende wieder an ihren Platz zurück. Fahrzeuge können vor der Anlage, auf dem Grien weg und vor dem Schopf der Gärtnerei Feller parkiert werden. Bitte auf dem Asphaltplatz vor dem grossen Tor einen Durchgang für die Fahrräder offen lassen. Ruhestörungen für Nachbarn sind möglichst klein zu halten. Kontrolle und Platzverweis: Die Vorstandsmitglieder des BS-Thun sind zu zweit befugt, Schützen unverzüglich vom Platz zu weisen die: Nicht Mitglied, oder nicht in Begleitung von Mitgliedern der Bogenschützen Thun sind. Sich nicht an das Platzreglement halten. Die Sicherheitsbestimmungen missachten. Personen oder Tiere gefährden. Den Schiessbetrieb wiederholt stören. Mutwillig Einrichtungen beschädigen. Das Missachten obenstehender Regeln wird maximal 2x verwarnt. Danach erfolgt automatisch der Ausschluss aus dem BS Thun. Haftung: Jeder Schütze muss im Besitz einer gültigen Privat-Haftpflichtversicherung sein. Die Bogenschützen Thun lehnen jede Haftung ab. Thun, September 2015 Der Vorstand Kontakt: [email protected] [email protected] [email protected] Präsident Vize Eventsanmeldung
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