B S Thun Platzreglement 2015 definitiv

Platzreglement
Schiessplatz Farmweg
Befugnis:
Es darf nur mit Pfeil und Bogen geschossen
werden. Andere Geräte oder Waffen, z.B. Armbrust,
sind verboten.
Für die selbstständige Platz- und Scheibenbenutzung sind nur Mitglieder des BS-Thun befugt.
Neumitglieder melden sich bei der Schiessleitung
an.
Benützung: Das ganze Jahr, bei genügenden und guten Licht
und Sichtverhältnissen. Ausgenommen bei
speziellen Vereins Anlässen.
Scheiben: Es stehen ca. 3 fest montierte Zielscheiben zur
Verfügung.
Mobile Ziele müssen innerhalb des gesicherten
Bereiches aufgestellt werden. Es darf nur parallel
zum Grienweg geschossen werden.
Pfeilspitzen: Es ist mit den üblichen Spitzen für Target- und
3D-Ziele zu schiessen. Alle übrigen Spitzen wie
Blunt- und Jagd spitzen etc. sind verboten.
Sicherheit: Bei Personen oder Tieren im Zielbereich ist das
Schiessen verboten.
Die Pfeilfangvorhänge müssen immer vor Beginn
des Schiessens gezogen werden.
Im Bereich wo mit Bögen über 30 Pfund und
weiter als 30 Meter geschossen wird, müssen
2 Netze gezogen sein.
Die Pfeilspitze darf nie, auch beim Aufziehen
nicht, höher als das Ziel zeigen.
Die Schiessleitung übernimmt ein Schütze des
BS Thun.
Geschossen wird an der vorderen Schiesslinie.
Personen die nicht mehr am Schiessen sind und
Besucher halten sich hinter der 2. Schiesslinie auf.
Kinder und Hunde sind unter Kontrolle zu halten
Ordnung:
Es wird von jedem Clubmitglied erwartet, sich am
Auf- oder Abbau der Scheiben zu beteiligen.
Jedes Clubmitglied achtet darauf seinen Abfall
korrekt zu entsorgen.
Alles Material, auch Grillutensilien müssen nach dem
Trainingsende wieder an ihren Platz zurück.
Fahrzeuge können vor der Anlage, auf dem Grien
weg und vor dem Schopf der Gärtnerei Feller parkiert werden.
Bitte auf dem Asphaltplatz vor dem grossen Tor
einen Durchgang für die Fahrräder offen lassen.
Ruhestörungen für Nachbarn sind möglichst klein zu
halten.
Kontrolle und Platzverweis:
Die Vorstandsmitglieder des BS-Thun sind zu zweit
befugt, Schützen unverzüglich vom Platz zu
weisen die:
Nicht Mitglied, oder nicht in Begleitung von Mitgliedern der Bogenschützen Thun sind.
Sich nicht an das Platzreglement halten.
Die Sicherheitsbestimmungen missachten.
Personen oder Tiere gefährden.
Den Schiessbetrieb wiederholt stören.
Mutwillig Einrichtungen beschädigen.
Das Missachten obenstehender Regeln wird maximal 2x
verwarnt. Danach erfolgt automatisch der Ausschluss aus
dem BS Thun.
Haftung:
Jeder Schütze muss im Besitz einer gültigen
Privat-Haftpflichtversicherung sein.
Die Bogenschützen Thun lehnen jede Haftung ab.
Thun, September 2015
Der Vorstand
Kontakt:
[email protected]
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Präsident
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