Straßenstandansuchen NAME/FIRMA/VEREIN (+ Registerzahl)

Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 59 - Marktamt
Marktamtsdirektion – Fachbereich Gewerbe,
Straßenstände
Am Modenapark 1-2/ 2. Stock, Top 214 a
A- 1030 Wien
Tel.: (+43 1) 40 00-59248 oder 59247
Fax: (+43 1) 40 00-99-59210
E-Mail: [email protected]
www.marktamt.wien.at
DVR:0000191
Straßenstandansuchen
gewerblich / karitativ (nicht Zutreffendes bitte streichen)
NAME/FIRMA/VEREIN (+ Registerzahl)
(mit Kopie eines Lichtbildausweises des Antragstellers/der Antragstellerin, bei Gesellschaften der
vertretungsbefugten Person)
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Wohnort bzw. Zustelladresse:………………………………………………………………………….
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Telefonnummer/Fax/ E-mail Adresse:…………………………………………………………………
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Genaue Adresse des vorgesehenen Aufstellungsortes:
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Waren…………………………………………………………………………………………..
Vorgesehender Aufstellungszeitraum: von………………………….bis…………………………….
Öffnungszeiten……………………………………………………………………………
Bitte beachten Sie genau die Information auf der Rückseite!
Unterschrift des Antragstellers / der Antragstellerin
bzw. der zur Vertretung befugten Person
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Sie erreichen uns mit folgenden Verkehrsmitteln: Linien U3 Station Landstraße Wien Mitte, U4 Station Stadtpark, Schnellbahn Station
Landstraße Wien Mitte, Autobus 4A Station Am Modenapark
INFORMATION
zur Erledigung einer Genehmigung für das Aufstellen von Straßenständen
Sehr geehrte Interessentin, Sehr geehrter Interessent!
Sie planen die Aufstellung eines Straßenstandes. Für die Erteilung einer erforderlichen Genehmigung ist die MA 59
zuständig, wenn der Stand auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, der Stand beweglich ist, also auf keinem Fundament
errichtet wird, nicht größer als 12 m² und nicht höher als 2,80 m ist.
Grundsätzlich sei ausgeführt, dass im Verfahren betreffend Bewilligung zur Errichtung eines Straßenstandes Sie ein
Projekt einzureichen haben und die Behörde aufgrund der von Ihnen beigebrachten Unterlagen zu prüfen hat, ob dieses
Ansuchen um Bewilligung eines Straßenstandes mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen ist und
diese Bewilligung erteilt werden kann.
Gesetzliche Grundlagen bei der Erteilung einer Bewilligung
Gebrauchsabgabegesetz und die Straßenverkehrsordnung.
eines
Straßenstandes
sind
das
Wiener
Nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz kann eine Bewilligung erteilt werden, sofern dem Gebrauch nicht öffentliche
Rücksichten, wie Beispielsweise Umstände sanitärer oder hygienischer Art, Gründe der Sicherheit, Leichtigkeit und
Flüssigkeit des Verkehrs, des Platzbedarfes für Lade- und Liefertätigkeit, der Aufenthaltsqualität für Personen
(insbesondere Gewährleistung von Aufenthalts- und Kommunikationsbereichen), städtebauliche Interessen,
Gesichtspunkte des Stadt- und Grünlandbildes oder Umstände des Natur-, Denkmal- oder Bodenschutzes
entgegenstehen; bei Erteilung der Gebrauchserlaubnis sind Bedingungen, Befristungen oder Auflagen vorzuschreiben,
soweit dies zur Wahrung dieser Rücksichten erforderlich ist.
Nach der Straßenverkehrsordnung kann eine Bewilligung erteilt werden, sofern bei Aufstellung des Straßenstandes nicht
eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gegeben ist.
Sofern der beantragte Standort sich auf einer Fläche befindet, welche sich auf Privatgrund (z.B. der Wiener Linien
GmbH. & Co KG) befindet, auf dem jedoch die Straßenverkehrsordnung Anwendung findet, ist eine schriftliche
Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers bzw. der mit der Verwaltung dieser Fläche betrauten Stelle oder
ein entsprechendes Benützungsübereinkommen beizubringen.
Wesentlich bei der Beurteilung des Ansuchens sind:
.) der genaue Standort, in welchem die Aufstellung des Straßenstandes beantragt wird und
.) der zur Aufstellung gelangende Straßenstand nach seinem Umfang und in seiner Ausgestaltung sowie
.) die auf diesem Straßenstand feilgehaltenen Waren und die damit verbundene Tätigkeit
Folgende Unterlagen sind bei der Einreichung des Ansuchens vorzulegen:
1.
2.
3.
4.
5.
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7.
8.
9.
ein vollständig ausgefülltes Ansuchen
eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
ein Lageplan der für die Standaufstellung vorgesehenen Örtlichkeit im Maßstab 1:200, mit eingezeichneter
Verkaufsrichtung, Restgehsteigbreite, Abstand zum Umfeld (Fußgängerübergänge, Hauseinfahrten,
Litfaßsäulen, Lichtmasten, Blindenleitsystemen etc.)
eine Planskizze für den beabsichtigten Straßenstand, bestehend aus Grundriss, Ansichten im Maßstab 1:50
sowie Angaben hinsichtlich der Konstruktion, Materialwahl und der Farbgebung des Standes sowie zwei Fotos.
Bei Aufstellung eines Imbißstandes sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:
Ein Lageplan mit eingezeichneter Betriebsanlage zur Feststellung der nächstgelegenen Nachbarn,
einen Grundrissplan der Betriebsanlage mit eingezeichneten Geräten und Maschinen, Lage der
Verabreichungsplätzen (wenn im Freien gelegen) und eventuellen Ausmündungen von Abluftanlagen,
Maschinenliste mit Angabe der technischen Daten, Schallleitungsangaben von Luftansaug- und Ausblasungen
sowie Kälteaggregaten im Freien,
Betriebsbeschreibung mit Angabe der Betriebszeiten, Umfang des Speisenangebotes, Anzahl der
Verabreichungsplätze
Abfallwirtschaftskonzept
Der zur Aufstellung beantragte Stand selbst befindet sich im Besitz des Antragstellers und wird von der Behörde diesem
weder vermietet noch verkauft, noch zur Verfügung gestellt. Im Bewilligungsverfahren wird ein Gutachten eines
Sachverständigen für Architektur und Stadtplanung, ein Gutachten eines verkehrstechnischen Sachverständigen
eingeholt und ein Ortsaugenschein, bei dem auch ein Vertreter der Bezirksvorstehung sich zum beantragten Projekt
äußert, abgehalten.
Das Ansuchenformular sowie weitere zweckdienliche Informationen können Sie auch unserer Homepage
http://www.marktamt.wien.at entnehmen. In Rubrik „Virtuelles Amt“ unter dem Link „Märkte und
Lebensmittelaufsicht“ gelangen Sie zu „“Genehmigung zur Aufstellung von Straßenständen.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen im ausreichenden Umfang gedient zu haben und stehen Ihnen für etwaige
Fragen sowie für eine Terminvereinbarung unter der Tel.Nr. +43 1 4000 59248 jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Magistratsabteilung 59
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