Schwerpunktbereich 6: Steuern & Finanzen Der Schwerpunktbereich „Steuern und Finanzen“ Liebe Studierende, Zielsetzung des Schwerpunktbereichs „Steuern und Finanzen“ ist es, die Studierenden an ein höchst praxisrelevantes Rechtsgebiet heranzuführen und ihnen vertiefte Kenntnisse zu verschaffen. Die öffentlichen Finanzen bilden das Herzstück des modernen Staates. Steuern und andere Abgaben beeinflussen jedes wirtschaftliche Handeln. Mit ihrer Bedeutung für juristische Fragestellungen korrespondiert eine große Nachfrage an Steuerjuristen, ob in der Rechtsberatung, in Unternehmen, Verbänden, der Verwaltung oder Richterschaft. Die von meinen Kollegen und mir angebotenen Veranstaltungen für den Schwerpunktbereich „Steuern und Finanzen“ behandeln folgende Gebiete in einem Umfang von 13 SWS: Allgemeines Steuerrecht, (Steuerschuldrecht und – verfahren), Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht und Finanzverfassungsrecht. Innerhalb einer in den Vorlesungsablauf integrierten Übung im Steuerrecht wird das erlangte Wissen falldidaktisch angewandt. Ich würde mich freuen, Sie bei diesem interessanten Programm begrüßen zu dürfen! Ihr Prof. Dr. Roman Seer Die Pflichtfächer Allgemeines Steuerrecht (4 SWS) Finanzverfassungsrecht (2 SWS) Einkommensteuerrecht (2 SWS) Unternehmensteuerrecht(3 SWS) Umsatzsteuerrecht (2 SWS) Gesamt: 13 SWS*, verteilt auf 2 Semester Als Vorlesungsabschlussklausuren werden pro Semester mindestens zwei aus dem jeweils angebotenen Pflichtstoff gestellt. Termine und Inhalt werden jeweils vor Semesterbeginn durch den Koordinator bekanntgegeben. Hinzu kommt eine wöchentliche (optionale) Arbeitsgemeinschaft, die: • Falldidaktik und Problembewusstsein trainiert • Individuelle Hilfestellung und Beratung anbietet • Begleitende Unterlagen verteilt und bespricht Die (optionale) Übung im Steuerrecht bietet: • Einen integrativen Klausurenkurs • Mit originalen Vorlesungsabschlussklausuren • Individueller Korrektur und ausführlicher Besprechung Buntes Seminarangebot Regelmäßig bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht interssante Seminarfahrten an, bei denen neben der mündlichen Verteidigung der Schwerpunktbereichsseminararbeit und dem fachlichen Austausch auch stets ein spannendes Rahmenprogramm für bleibende Erinnerungen und Kontakte sorgt. Erfahrungsberichte vergangener Seminare und des Schwerpunktbereichs allgemein finden Sie auch auf unserer Homepage! Seminare 2015/16 Auch für die kommenden Semester sind bereits spannende Seminare geplant. So findet das Seminar im WS 2015/16 in Kooperation mit der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen zum Thema „Wirtschaftslenkung im Steuerrecht“ statt. Das Schloss Nordkirchen bildet dabei zum wiederholten Male eine besondere Kulisse. Im Sommersemester 2016 feiert das vom Lehrstuhl für Steuerrecht und der JagiellonenUniversität Krakau regelmäßig durchgeführte Deutsch-Polnische Gemeinschaftsseminar sein 25-Jähriges Jubiläum. Die Jagiellonen-Universität, die zweitälteste Universität Mitteleuropas (gegründet 1364), ist seit über 30 Jahren ein wichtiger Partner der Ruhr-Universität und hat dafür im Rahmen des diesjährigen 50-Jährigen Jubiläums der RUB die Ehrung „Pro societate multorum annorum“ erhalten. Im Rahmen dieser Feierlichkeiten fand auch das Deutsch-Polnische Gemeinschaftsseminar mit polnischen Studierenden an der Ruhr-Universität statt. Im Jubiläumsjahr 2016 hat nun Prof. Dr. Adam Nita von der Jagiellonen Universität nach Krakau eingeladen, weshalb im Sommersemester 2016 ein weiteres Seminar in Krakau geplant ist. Im Uhrzeigersinn von l.o.: 1) Studenten zu Besuch im Collegium Novum in Krakau, 2014 2) Studenten vor dem Schloss Nordkirchen, 2013 3) deutsche und polnische Studenten in Bochum, 2015 4) Rektor Prof. Dr. Elmar Weiler mit Prof. Dr. Adam Nita und Prof. Dr. Roman Seer bei der Eröffnung des Seminars 2015 im Gerichtslabor der RUB. Dozenten Die Dozenten des Schwerpunktbereichs 6 sind Universitätsprofessoren, Richter aus der Finanzgerichtsbarkeit sowie Steuerberater und Rechtsanwälte aus der Beratungspraxis. Sie stehen Ihnen engagiert innerhalb und außerhalb der Vorlesungen bei Fragen zur Seite. Zu ihnen gehören unter anderem: Prof. Dr. Roman Seer ist Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Koordinator des Schwerpunktbereichs. Er hält die Vorlesungen im Allgemeinen Steuerrecht sowie im Einkommen-, Unternehmen- und Umsatzsteuerrecht. Prof. Dr. Markus Kaltenborn ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzverfassungs- und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität und hält die Vorlesung zum Finanzverfassungsrecht. Honorarprofessor Dr. Heinz -Klaus Kroppen ist Partner bei PricewaterhouseCoopers (PWC) in Düsseldorf und hält die Vorlesungen zum Internationalen Steuerrecht. Honorarprofessor Dr. Matthias Loose ist Richter am Bundesfinanzhof und hält die Vorlesungen zum Rechtsschutz in Steuersachen sowie zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Dr. Lars Rehfeld ist als Rechtsanwalt und Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers (PWC) in Düsseldorf tätig. Er hält die Vorlesung zum Bilanz- und Bilanzsteuerrecht. Intensivkurs im Steuerrecht Erweiterung des Pflichtfachbereichs Das „Steuerrecht“ beschränkt sich freilich nicht auf den Pflichtfachkanon: Deshalb bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht seit dem Wintersemester 1997/98 den sog. Intensivkurs im Steuerrecht an. Er ist als freiwillige Erweiterung zum universitären Pflichtfachbereich des Schwerpunktbereichs Steuern und Finanzen konzipiert und gibt den Studenten die Möglichkeit, ihre steuerrechtlichen Fähigkeiten über den Pflichtbereich hinaus zu erweitern. Die erfolgreiche Teilnahme am Intensivkurs im Steuerrecht wird Ihnen durch ein aussagekräftiges Zertifikat belegt. Die erlangte Zusatzqualifikation gilt unter späteren Arbeitgebern, wie bspw. der Finanzverwaltung, der Finanzgerichtsbarkeit, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften und Rechtsanwaltskanzleien als Nachweis für vertiefte und breit angelegte Kompetenzen im Steuerrecht. Sie verfügen damit über ein Alleinstellungsmerkmal, das Sie deutlich gegenüber den Mitbewerbern auf dem juristischen Arbeitsmarkt abhebt. Der Intensivkurs umfasst - neben der Teilnahme am Pflichtfachbereich - die folgenden Veranstaltungen: • Bilanzsteuerrecht, • Internationales Steuerrecht I, • Internationales Steuerrecht II, • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, • Europäisches Steuerrecht, • Rechsschutz in Steuersachen, • und Steuerstrafrecht. Für den Erwerb des Intensivkurszertifikats ist es notwendig, dass der/die Studierende 5 Leistungsnachweise aus dem Vorlesungskanon des Steuerrechts erbringt, wobei mindestens ein Leistungsnachweis in Form einer steuerrechtlichen Seminarleistung vorliegen muss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Studienberatung und Kontakt Fachlicher Austausch und Offenheit sind die Grundpfeiler einer nachhaltigen Lehre. Darum begleiten Sie die Dozenten des Schwerpunktbereiches und die Mitarbeiter des Lehrstuhls für Steuerrecht sicher durch das Studium und stehen Ihnen bei allen Fragen aufgeschlossen zur Verfügung. Schwerpunktbereichsleiter Prof. Dr. Roman Seer bietet donnerstags von 17-18 Uhr seine Sprechstunde an. Darüber hinaus beraten Sie gerne: wiss. Mit. Sascha Kargitta wiss. Mit. Dominik Wedel Lehrstuhl für Steuerrecht Universitätsstraße 150 | Gebäude GC 8/137 | Universitätsstraße 150 44780 Bochum | Tel.: 0234 / 32-28269 | Fax: 0234 / 32-14614 E-Mail: [email protected] www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de
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