Benutzerordnung - Baumwipfelpfad Schwarzwald

Benutzerordnung
www.baumwipfelpfad-schwarzwald.de
Bad Wildbad-Sommerberg – Tel. 07081 / 92 50 94 - 0
Betreiber: Erlebnis Akademie AG, 93444 Bad Kötzting
Eingetragen im Handelsregister Regensburg, HR B 8220
Wir bitten unsere Besucher des Baumwipfelpfad Schwarzwald folgende Regeln zu beachten:
• Die Benutzung der gesamten Anlage des Baumwipfelpfad Schwarzwald erfolgt auf eigene Gefahr.
• Der Zutritt zum Gelände ist nur während der Öffnungszeiten mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Mit dem
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Kauf der Eintrittskarte erkennen Sie die Benutzerordnung an. Das Betreten und der Aufenthalt außerhalb der
Öffnungszeiten ist untersagt.
Für Kinder unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Verantwortliche
Erwachsene haften für die Sicherheit der Kinder. Die Begleitpersonen müssen ihrer Aufsichtspflicht
nachkommen.
Auf der gesamten Anlage sowie dem Pfadgelände des Baumwipfelpfad Schwarzwald gilt ganzjährig
strengstes Rauch- und Feuerverbot. Außerhalb gilt auf dem Sommerberg das Landeswaldgesetz (LWaldG) für
Baden-Württemberg, §41.
Bei Nässe oder Schnee besteht auf dem Pfad und auf den Zugangswegen Rutschgefahr.
Bei einem plötzlichen Wetterwechsel (z.B. Gewitter, Sturm) ist den Anweisungen des Personals Folge zu
leisten und der Baumwipfelpfad sowie der Aussichtsturm auf Aufforderung sofort zu verlassen.
Die Rutsche stellt ein Zusatzangebot des Baumwipfelpfad Schwarzwald dar und wird separat entweder am
Drehkreuz an der Rutsche oder an der Kasse bezahlt. Das Benutzen der Rutsche ist Personen ab 6 Jahren
gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Das Rutschen ist nur mit Rutschmatte erlaubt, pro Rutschmatte ist
maximal eine Person zulässig. Die Öffnungszeiten der Rutsche können von den Öffnungszeiten des
Baumwipfelpfad Schwarzwald abweichen. Bei Regen oder hoher Luftfeuchtigkeit bleibt die Rutsche
geschlossen oder kann kurzfristig geschlossen werden. Die Nutzung der Rutsche ist aus Sicherheitsgründen
für folgende Personen nicht gestattet: Personen mit Herzschrittmacher, Schwangere sowie gesundheitlich
eingeschränkte Personen.
Es ist untersagt:
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den Baumwipfelpfad mit Tieren zu begehen.
die Anlage mit Rollschuhen, Tretrollern, Fahrrädern, Skischuhen o.ä. zu betreten.
Räumlichkeiten oder Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher bestimmt sind.
sich über die Brüstung hinauszulehnen und Gegenstände vom Pfad oder vom Aussichtsturm zu werfen.
Abfälle außerhalb der dazu bestimmten Stellen zu entsorgen.
die Anlage unter Einfluss alkoholischer Getränke, Drogen oder anderer Rauschmittel zu betreten oder diese
dort zu konsumieren.
• Waffen oder als Waffen verwendbare Gegenstände mitzuführen.
Es gilt zu beachten:
• Wir machen die Besucher darauf aufmerksam, dass der Kassenraum und das Turmgebäude mit Kameras
überwacht werden. Die angefertigten Videoaufnahmen werden nur verwendet, wenn es in diesen Räumen
zum Verlust, zur Entwendung oder Beschädigung von Wertgegenständen der Besucher oder des Betreibers
oder zu einem ähnlichen Ereignis kommt. In diesem Fall wird das Videomaterial den entsprechenden
Staatsbehörden überreicht.
• Bei gesetzeswidrigen Handlungen und Verletzung der Vorschriften (einschl. dieser Benutzerordnung) sind die
Mitarbeiter des Betreibers berechtigt, betroffene Personen von der Anlage zu verweisen bzw. Strafanzeige
zu erstatten.
• Nähere Informationen über Rechte der Besucher gemäß der Europäischen Datenschutzrichtlinien 95/46/EG
in der gültigen Fassung sind unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de zu finden.
Die Benutzerordnung wurde am 15.09.2014 erlassen und gilt ab 1.09.2014. Zuletzt geändert am 09.03.2016.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor dem Eintritt in den Baumwipfelpfad Schwarzwald mit dieser
Benutzerordnung vertraut zu machen und deren Bestimmungen einzuhalten.