WISSENSWERTES ÜBER AMPELANLAGEN Anforderung einer Grünphase o Akustikampeln für blinde und seheingeschränkte Menschen: Der Großteil der Grazer Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA), wie die Ampelanlagen bei den Fachleuten heißen, wurde bereits mit einem sogenannten Blindenakustiksignalgeber (BLAK) ausgerüstet, der für die barrierefreie Ausgestaltung des öffentlichen Raums unerlässlich ist. Die überwiegende Mehrzahl jener Menschen, die von einer solchen Einrichtung profitieren, ist nicht völlig blind, sondern mit eingeschränktem Sehvermögen ausgestattet. Auch für viele ältere Menschen mit nachlassender Sehleistung sind die akustischen Signalgeber äußerst hilfreich. Um von den Betroffenen gefunden zu werden, ticken die Kästchen permanent, langsam und ruhig. Tritt eine Grünphase ein, so wechselt das Ticken auf den schnelleren und lauteren Überquerungston, der vorher durch das Drücken der Pfeiltaste auf der Unterseite des Akustiksignalgebers angefordert worden ist. Die Pfeiltaste weist auch gleichzeitig die Gehrichtung. Menschen mit ausreichendem Sehvermögen, die nicht auf die Hilfe eines Signaltons angewiesen sind, drücken zur Anforderung einer Grünphase am oberen Seitenteil der Druckknopfanlage auf den Drucktaster, der mit einem kurzen Piepsen und der Aufschrift „Signal kommt“ die Anmeldung bestätigt. Als Zusatzinformation können seheingeschränkte VerkehrsteilnehmerInnen an der Längsseite des Signalkastens von oben nach unten ertasten, wie viele Radwege, Fahrbahnen, Inseln oder Straßenbahngleise bis zur gegenüberliegenden Straßenseite überquert werden müssen. o Druckknopfampeln: Eine Druckknopfanlage ist eine Ampelanlage für FußgängerInnen oder/und RadfahrerInnen, die nur nach Betätigung eines Druckknopfs die Grünphase des Kfz-Verkehrs unterbricht und den querungswilligen FußgängerInnen und RadlerInnen grünes Signal verschafft. Nach Beendigung dieser angeforderten Querungsphase muss wieder eine ausreichende Grünphase für den Kfz-Verkehr abgewartet werden. Zur Anforderung einer Grünphase reicht es übrigens aus, den Drucktaster ein einziges Mal sanft zu drücken, jede weitere Berührung ist völlig überflüssig und hat keinen Einfluss auf die Wartezeit bis zum nächsten grünen Lichtsignal. o Anmeldeschleifen: Dabei handelt es sich um Induktionsschleifen auf dem KfzFahrstreifen einer Fahrbahn, die auf die Präsenz von Metall in Fahrzeugen reagieren und dadurch eine Grünphase einleiten. Wird kein Fahrzeug erkannt, bleibt das Signal auf Rot. Gekennzeichnet sind solche Anmeldeschleifen durch Rautensymbole, die auf den Fahrspuren vor Kreuzungen markiert sind. Was die Symbole bedeuten o Rotes Signal heißt Stopp: Alle VerkehrsteilnehmerInnen müssen anhalten, FußgängerInnen dürfen die Fahrbahn nicht mehr betreten o Gelbes Signal: Nichtblinkend ist es das Zeichen für „Halt“ für Fahrzeuge, die sich einer Kreuzung nähern. VerkehrsteilnehmerInnen, die sich bereits in der Kreuzung befinden, müssen diese rasch verlassen. Gelbblinkendes Signal bedeutet „Achtung“. o Grünes Signal bedeutet freie Fahrt: Nichtblinkend gilt Grün als Zeichen für freie Fahrt, FußgängerInnen wird signalisiert, dass das Betreten und Überqueren der Fahrbahn erlaubt ist. Viermaliges Grünblinken kündigt das Ende der Grünphase an, das Befahren oder Betreten der Kreuzung ist – noch – erlaubt. o Spurpfeile, Öffi-Zeichen und Co: Auf manchen Kreuzungen haben Fahrzeuge, die diese in unterschiedlichen Richtungen verlassen wollen, abweichende Grünphasen. Grüne Kfz-Pfeile nach rechts, links oder geradeaus bedeuten somit, dass man für die jeweils angezeigte Richtung freie Fahrt hat. Diese Symbole gelten dann aber ausschließlich für die angezeigte Richtung – im Gegensatz zum herkömmlichen grünen Signal, das ohne Pfeil für den gesamten Kreuzungsbereich unter Einhaltung sämtlicher Verkehrsregeln freie Fahrt symbolisiert. Auch für öffentliche Verkehrsmittel, die an manchen Kreuzungen bevorzugt sind und eigene Grünphasen erhalten, werden eigene Symbole angezeigt. Und schließlich gibt es für FußgängerInnen und RadfahrerInnen eigene Phasen, die durch das jeweilige Symbol angezeigt werden. Richtiges Verhalten an Ampelanlagen o Wo man bei Rot anhält: Der erste Fahrzeuglenker, der wegen des Rotlichts vor der Kreuzung anhalten muss, sollte bis zur Haltelinie fahren, die nachfolgenden Fahrzeuge dahinter aufschließen. Der Abstand sollte so gewählt werden, dass bei der nächsten Grünphase so viele Kfz wie möglich die Kreuzung passieren können, um einen Stau zu vermeiden. Die Haltelinien vor vielen Kreuzungen sind weiter nach hinten versetzt, um auch Lkw und Bussen, die einen größeren Radius benötigen, das Einbiegen in die Kreuzung zu ermöglichen. o Wenn das grüne Signal nicht kommen will: Eine Kreuzung bei rotem Signal zu passieren ist ausschließlich dann zulässig, wenn man sicher davon ausgehen kann, dass die Ampelanlage ausgefallen ist. Die Wartezeiten können besonders bei Kreuzungen mit starkem Verkehrsaufkommen bis zu zwei Minuten betragen. Wenn die Ampelanlage zweifelsfrei funktionsuntüchtig ist, können VerkehrsteilnehmerInnen unter Berücksichtigung sämtlicher Verkehrsregeln und unter besonderer Vor- und Rücksichtnahme eine Kreuzung passieren. Ist die Ampelanlage jedoch nicht ausgefallen, droht für jedes vorschriftswidrige Einfahren oder Überqueren eine Strafe. o Befolgen Sie bitte die „Nettikette“: Auf andere achten, alle Verkehrsregeln befolgen und alle Einrichtungen pfleglich behandeln – was unter „Nettikette“ gemeint ist, sollte für alle VerkehrsteilnehmerInen zur Gewährleistung eines unfallfreien und stresslosen Verkehrsflusses eine Selbstverständlichkeit sein. Für den Kfz Verkehr bedeutet das neben der alternativlosen Einhaltung aller Verkehrsregeln die besondere Rücksichtnahme auf schwächere VerkehrsteilnehmerInnen wie FußgängerInnen oder RadfahrerInnen. Diese wiederum sollten beispielsweise die Druckknöpfe bei Ampelanlage sorgsam behandeln und die Grünphase mit einem sanften Knopfdruck anfordern – mehrmaliges Trommeln verkürzt die Wartezeit nicht und beschädigt die mit großem finanziellem Aufwand errichteten Sicherheitseinrichtungen. Das akustische Signal, das an der Unterseite der Kästchen aktiviert wird, sollte nur von jenen Menschen angefordert werden, die auf Grund einer eingeschränkten Sehleistung Hilfe beim Überqueren der Kreuzung benötigen. Das Drücken der akustischen Signalanforderung verkürzt die Wartezeit auf Grün nicht! Zudem ist die „spaßhafte“ Anforderung einer Grünphase für FußgängerInnen oder RadfahrerInnen im Vorbeigehen oder Vorbeifahren ohne Absicht einer Querung nicht nur unfair gegenüber dem Kfz-Verkehr, der zum Anhalten gezwungen wird, sondern sogar strafbar. Grüne Welle und besondere Steuerungen o Verkehrsrechner: Der Verkehrsrechner Graz, ein leistungsfähiges Computersystem, überwacht als zentraler Knoten für alle Ampelanlagen deren Betrieb, ermöglicht eine schnelle und effiziente Störungsabwicklung und hält alle Ampeln synchron. Durch die vorhandenen Qualitätsanalysetools für den Kfz-Verkehr und den Öffentlichen Verkehr können Probleme und geänderte Verkehrssituationen schnell erkannt und Steuerungen vor Ort angepasst werden. Für kritische Bereiche, etwa die Glacisstraße, und übergeordnete Streckenabschnitte übernimmt der Verkehrsrechner zusätzlich zur Intelligenz der Ampelanalagen auf der Straße die großräumige Überwachung und kann im Bedarfsfall die übergeordnete Strategie anpassen. Der Verkehrsrechner ermöglicht auch den Betrieb eines effizienten Park- und Verkehrsleitsystems. o Was die „Grüne Welle“ bedeutet: Werden mehrere Ampelanlagen eines Straßenzuges durch den Verkehrsrechner gemeinsam gesteuert, so nennt man das Koordinierung – im umgangssprachlichen Gebrauch auch „Grüne Welle“ genannt. Um wirklich Grün fürs Durchfahren an mehreren Kreuzungen hintereinander bekommen zu können, bedarf es zahlreicher zusammenfallender Voraussetzungen. Zum Beispiel kann im städtischen Bereich für einen Pulk von Kraftfahrzeugen nur dann eine durchgängige Grüne Welle geschaltet werden, wenn der Abstand der Ampelanlagen voneinander rund 500 bis 600 Meter beträgt. Da in Graz die Ampelanlagen jedoch meist wesentlich dichter und vor allem in unregelmäßigen Abständen stehen, ist dieser Idealfall schon allein wegen des ungünstigen Zeit-WegZusammenhangs kaum erreichbar. Außerdem führen hohe Verkehrsbelastungen zu Abweichungen vom zulässigen Tempo 50 auf Hauptverkehrsstraßen, wodurch der Pulk aus der geplanten Koordinierung hinausfällt. o Dauergrün oder Dauerrot: An manchen Straßen ist für den Kfz-Verkehr ständig auf Grün geschaltet, soferne keine Anmeldung von FußgängerInnen oder RadfahrerInnen an einer Druckknopfampel vorliegt. Wird jedoch die Anforderungstaste betätigt, wird für die Kraftfahrzeuge auf Rot umgeschaltet, die querungswilligen PassantInnen dürfen bei Grünlicht die Kreuzung passieren. Derartige Schaltungen sind auch oft bei Kreuzungen von ShoppingCentern oder Einfahrten von Wohnbauten vorhanden, bei Kfz zumeist über Induktions-Anmeldeschleifen gesteuert. Bei Dauerrot (auch Sofortgrün genannt) zeigen die Signale in beiden Richtungen Rotlicht, wer sich zuerst über Taster oder Schleife anmeldet, bekommt sofort Grün, weil durch die vorherige Rotschaltung aller Ampelanlagen keine Räum- oder Schutzzeiten für die Kreuzung abgewartet werden müssen. Diese Schaltung wird ausschließlich bei Nacht und nur an bestimmten geeigneten Stellen eingesetzt. Begleitende Forschungsprojekte untersuchen die Auswirkungen der Dauerrot- oder Sofortgrün-Schaltung genau. Wünsche, Beschwerden und Störungsmeldungen o Wo man Störungen melden kann: Bei Störungen von Ampelanlagen wendet man sich an die Verkehrsleitzentrale unter Telefon +43 316 872-3690, das Straßenamt unter Telefon +43 316 872-3601 oder an die nächste Polizeidienststelle. o Internet-Plattform TrafficCheck im Dienst der Allgemeinheit. TrafficCheck ist eine Online-Plattform für das Qualitäts- und Störfallmanagement an Lichtsignalanlagen, Anwender sind Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand wie Verkehrsleitzentrale oder Straßenamt. Österreichweit ist diese Plattform im Dienst der Allgemeinheit nur in Graz im Einsatz, wo bereits das vorhergehende Forschungsprojekt samt anschließender Produktentwicklung begleitet wurde. Unter Einbeziehung von Smartphones können im Internet kostenlos ampelgeregelte Kreuzungen bewertet werden – wahlweise anonym oder mit Registrierung. Diese Bewertungen werden bei Planungen nach Möglichkeit berücksichtigt. Konzipiert ist TrafficCheck als Gesamtsystem, das im Endausbau Störungsmeldungen, Beschwerdemanagement und Bewertungen unter einen Hut bringen soll. Die AnwenderInnen sind Teil eines Netzwerks zwischen Bevölkerung und Verwaltung der Stadt – zum beiderseitigen Vorteil. Auch die Bedürfnisse spezieller Gruppen, etwa Radund Fußverkehr, sowie älterer oder mobilitätseingeschränkter Personen werden berücksichtigt.
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