AMTSBLATT DES ERZGEBIRGSKREISES AMTLICHE MITTEILUNGEN DES ERZGEBIRGSKREISES Freitag, 19. februar 2016 Mitteilu n g e n a u s D e r L a n d k r e i s v e r wa ltu n g Aus dem i nhal t Wettbewerb des Erzgebirgskreises um die schönste Kleingartenanlage gestartet Alle Kleingartenvereine des Erzgebirgskreises sind zur Teilnahme aufgerufen Bewerbungsschluss: 31. Mai 2016 Der Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage des Erzgebirgskreises geht in diesem Jahr in seine 3. Auflage. Er wird vom Landrat des Erzgebirgskreises gemeinsam mit dem Regionalverband „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V. Annaberg, dem Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V., dem Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V. und dem Territorialverband Zschopau der Kleingärtner e. V. aller vier Jahre ausgelobt. I Ausgabe 1 I Jahrgang 8 Mit diesem Wettbewerb sollen besondere Initiativen von Kleingärtnervereinen und die Verschönerung der Anlagen in ihrer Gesamtheit sowie die Öffnung dieser für die Bürger des Wohnumfeldes gefördert werden. Außerdem soll die Förderung des ökologischen Gärtnerns unter Beachtung der Artenvielfalt und die Schaffung von naturnahen Lebensräumen einmal mehr in den Focus rücken. Der Wettbewerb steht in diesem Jahr unter dem besonderen Thema: „Gärten für jung und alt - unser Vereinsleben“. Für diesen Themenbereich werden gesonderte Punkte im Rahmen der Bewertung vergeben. Alle Kleingartenvereine des Erzgebirgskreises sind zur Teilnahme aufgerufen. Die Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2016 bei den jeweiligen territorialen Verbänden abgegeben werden: - RV „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V., Adam-Ries-Str. 9, 09456 Annaberg, Tel. 03733-22627 - KV Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V., Wettinerstr. 32, 08280 Aue, Tel. 03771-22054 - Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V., Eibenstocker Str. 31, 08340 Schwarzenberg, Tel. 03774-28475 - TV Zschopau der Kleingärtner e. V., Waldkirchener Str. 14, 09405 Zschopau, Tel. 03725-787747 Amtliche Mitteilungen Umweltverträglichkeitsprüfungen für Vorhaben in Johanngeorgenstadt und Gelenau Seite 3 Einziehung von Reitwegen Seite 4 Aufhebung von Trinkwasserschutzgebieten Seite 4 Offenlegung der Änderung von Daten Liegenschaftskataster Seite 5 Umstufung von Straßen in Pfaffroda Seite 5/6 Mitteilungen aus der Landkreisverwaltung Informationen der Wirtschaftsförderung Seite 6/7 Infotag Weiterbildung und Qualifizierung am 18.03.2016 im GDZ Annaberg Seite 8 Blick auf die Kleingartenanlage „Südhang e. V. Grünhain“ - Sieger des Wettbewerbs des Erzgebirgskreises um die schönste Kleingartenanlage 2012. Änderung Struktur Landkreisverwaltung Seite 8 Thema Asyl: Aktuelle Situation im Erzgebirgskreis Seite 9 Aktuelles Baugeschehen Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue Seite 9 Auszeichnung der Preisträger 2012 des Wettbewerbs: Sie nahmen zur Kreistagssitzung am 10.10.2012 die Ehrung entgegen: Volker Krauß, 2. Vorsitzender KGV „Südhang“ e. V. Grünhain; Bernd Fritzsche, Vorsitzender KGV „Waldfrieden“ e. V. Annaberg; Wolfgang Roth, Vorsitzender KGV „Prießnitz“ e. V. Zwönitz und Michael Kühnel, Vorsitzender KVG „An der Aue“ e. V. Zschopau. Patientenfürsprecher gesucht Seite 10 Flurbereinigungsverfahren Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf Seite 10 Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen Seite 13/14 www.erzgebirgskreis.de Seite 2 Landkreiskurier 01 / 2016 t ie lt h e m a Ausschreibung Wettbewerb des Erzgebirgskreises um die schönste Kleingartenanlage Die Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises werden geprägt durch die Vielfalt unterschiedlicher Nutzungen, durch Gebäude, Verkehrsanlagen und Freiflächen, aber auch durch Gärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Seit über 100 Jahren stellen Kleingärten in der Region einen bedeutenden Anteil an der Flächennutzung dar. Kleingartenanlagen (KGA) erhöhen deutlich den Lebens- und Erholungswert. Sie üben entscheidende stadtökologische Funktionen aus. Die positiven Wirkungen auf Kleinklima und Immissionsbelastungen, die Schutzfunktionen in Bezug auf Boden- und Wasserhaushalt sowie die Bedeutung als Biotop für naturnahe Lebensgemeinschaften der Kleingartenanlagen sind unbestritten. Die öffentliche Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen bietet außerdem wohnungsnahe Freizeitmöglichkeiten, kombiniert Erholung und Familienbezug, ermöglicht den Aufenthalt in der Natur und soziale Kontakte. Auch Anwohner nutzen diese Angebote, sodass die Anlagen zum Naherholungsraum für Freizeitangebote der Allgemeinheit werden. Für die Kleingärtner selbst und ihr Lebensumfeld sind Kleingärten von besonderer Bedeutung, sie: - sind angesichts steigender Lebenserwartung, Erwerbslosigkeit und früherem Einstieg in den Ruhestand Felder kreativer Betätigung in Natur und Gesellschaft; - sind darüber hinaus Integrationsbereiche für Alleinerziehende, Singles, ausländische Mitbürger, Aus- und Umsiedler und behinderte Menschen; - sind von zunehmender Bedeutung für die Gestaltung der sozialen Stadt und die Erhaltung des sozialen Friedens unter Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Erfordernisse; - bringen aber auch das Erlebnis der Jahreszeiten, das Erlebnis des Wachsens, des Blühens, der Ernte und des Vergehens; - bringen Entspannung, Befreiung vom Stress, helfen psychische und körperliche Störungen zu überwinden und lassen alle Grade körperlicher Beanspruchung zu; - ermöglichen eine Versorgung der Familie mit gesundem, bodenständigem Obst und Gemüse; - fördern die Kommunikation mit den Gartennachbarn, Familienmitgliedern, oder Besuchern der Kleingartenanlage. Aus diesen Gründen lobt der Landrat des Erzgebirgskreises, gemeinsam mit dem Regionalverband „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V. Annaberg, dem Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V., dem Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V. und dem Territorialverband Zschopau der Kleingärtner e. V. im wiederkehrenden vierjährigen Modus einen form Gebrauch gemacht, ist dies spätestens mit der Auslobung im Landkreiskurier, Amtsblatt des Erzgebirgskreises, bekannt zu geben. Die Kleingärtnerverbände haben eigenständig das Recht, weitere Plätze aus eigenen Mitteln zu prämieren. Mithin erhalten alle Teilnehmer an diesem Wettbewerb durch das Landratsamt eine Teilnahmeurkunde. Die Begehungen durch die Wettbewerbskommission sind für die Sommermonate vorgesehen. Zur Begehung werden die Vorstände der betreffenden Kleingartenvereine eingeladen. Der Zeitplan für die Begehung wird rechtzeitig bekannt gemacht. Die Auszeichnung erfolgt zeitnah in würdiger Form. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung der Sieger des Wettbewerbs im Landkreiskurier, Amtsblatt des Erzgebirgskreises. Die Wettbewerbssieger können sich am Landeswettbewerb, ausgelobt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, beteiligen. Kriterien für die Bewertung der Kleingartenanlage 1. Pflegezustand der bewerteten Kleingartenanlage - Eingangsbereich, Zaun, Hecken - Wege innerhalb der Kleingartenanlage (Beschaffenheit von naturnah bis versiegelt) - Gestaltung und Planung der KGA Erlebnisqualität durch gestalterische Objekte oder Projekte - Naturbelassene Räume in der Anlage max. 6 Punkte max. 6 Punkte max. 6 Punkte max. 4 Punkte 2. Kleingärtnerische Nutzung - Anbau von Obst, Gemüse, Beeren und Küchenkräuter auf mind. 1/3 der Gartenfläche - Artenvielfalt im Kleingarten - Ökologie in der Parzelle - Fachberatung vorhanden max. 10 Punkte max. 10 Punkte max. 10 Punkte max. 10 Punkte 3. Kleingartenanlage als öffentliches Grün - Öffentliche Zugänglichkeit der Anlage - Einbeziehung der Bevölkerung in das Vereinsleben - Kinder- und Familienfreundlichkeit max. 10 Punkte max. 6 Punkte max. 10 Punkte 4. Zusatzpunkte -D er Wettbewerb kann unter ein bestimmtes Thema, welches in der öffentlichen Auslobung des jeweiligen Jahres bekannt gegeben wird, gestellt werden. max. 12 Punkte „Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage im Erzgebirgskreis“ aus. Mit diesem Wettbewerb sollen besondere Initiativen von Kleingärtnervereinen und die Verschönerung der Anlagen im Landkreis in ihrer Gesamtheit gefördert und die Öffnung dieser für die Bürger des Wohnumfeldes ermöglicht werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des ökologischen Gärtnerns unter Beachtung der Artenvielfalt und die Schaffung von naturnahen Lebensräumen, im Sinne der Agenda 21. Modus des Wettbewerbs: Der Wettbewerb wird im Abstand von vier Jahren ausgelobt. Er beginnt mit der öffentlichen Auslobung durch den Landrat und Bekanntgabe im Landkreiskurier des Erzgebirgskreises. Interessierte Vereine reichen die notwendigen Unterlagen an den für sie zuständigen territorialen Verband ein. Nicht in Verbänden organisierte Vereine reichen ihre Unterlagen ebenfalls dort oder direkt im Landratsamt, Büro des Landrates, ein. Die Verbände sammeln und sichten die Unterlagen, befürworten den Antrag oder lehnen den Antrag ab, danach erfolgt die Übergabe an die Wettbewerbskommission. Einzureichende Unterlagen sind: - Antragsunterlagen (ausgefüllter Bewertungsbogen) einschließlich CD oder Fotodokumentation, - eine Lageskizze des Vereins mit Flurstücksnummer und Gemarkung. Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt in zwei Etappen. 1. Vorausscheid nach Sichtung der Unterlagen durch die territorialen Verbände und nachfolgender Auswahl der 10 besten Kleingartenanlagen durch die Wettbewerbskommission, 2. der Endausscheid zur Platziertenermittlung mit Befahrung der 10 besten ausgewählten Kleingartenanlagen. Anhand des vorgegebenen Punktesystems erfolgt an zwei Besichtigungstagen die Ermittlung der drei Erstplatzierten. Die drei erstplatzierten Vereine erhalten neben einer Teilnahmeurkunde des Landrates eine finanzielle Anerkennung wie folgt: 1. Platz: 1.000,00 Euro 2. Platz: 750,00 Euro 3. Platz: 500,00 Euro Die Wettbewerbskommission hat das Recht, den jeweiligen Wettbewerb unter ein bestimmtes Thema zu stellen, wofür ein Sonderpunktesystem entworfen wird. Wird von dieser Wettbewerbs- Mögliche Gesamtpunktzahl100 Punkte Bei allen Unterschieden innerhalb dieser Aufgabenstellung bietet das Kleingartenwesen jedoch einen hohen Grad an Vergleichbarkeit innerhalb der Zielgruppe. Es ist ein Anliegen der Ausrichter dieses Wettbewerbes, auf diese Art einen Beitrag zu leisten – um zum einen besondere Aktivitäten der Vereine zu fördern, und zum anderen auch Möglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen, sich an den „grünen Inseln im Häusermeer“ zu erfreuen und aktive Erholung zu finden. Informationen und Anfragen können an die jeweiligen Geschäftsstellen der Verbände gerichtet werden. Annaberg-Buchholz, den 05.02. 2016 Frank Vogel Landrat Erzgebirgskreis Hans-Jürgen Sroka Vorsitzender RV „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V. Wolfgang Zindler Vorsitzender KV Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V. Karin Richter Vorsitzende Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V. Frank Heinzig Vorsitzender TV Zschopau der Kleingärtner e. V. Hinweis: Der Bewerbungsbogen kann unter www.erzgebirgskreis.de – Aktuelles heruntergeladen werden. Landkreiskurier 01 / 2016 Am t li che Mi ttei l ungen Seite 3 Amtliche Mitteilungen Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Sanierung der ehemaligen Betriebsfläche Objekt 98 in Johanngeorgenstadt“ Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), wird Folgendes bekannt gemacht: Die Wismut GmbH beantragte am 20.07.2015 gemäß § 8 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10.04.1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 349), die befristete Umwandlung einer Waldfläche zum Zwecke der Sanierung der ehemaligen Betriebsfläche Objekt 98 in Johanngeorgenstadt auf Teilen des Flurstücks 268/188 Gemarkung Johanngeorgenstadt, unmittelbar angrenzend an einer zum selben Zweck bereits gerodeten Fläche. Für diese Waldumwandlung war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c i. V. m. § 3b Abs. 3 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da der Größenwert gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG in Summe mit der bereits erfolgten Waldumwandlung erreicht wird. Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 2 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, weil von dem beantragten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3a Satz 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Erzgebirgskreis nicht selbstständig anfechtbar ist. Annaberg-Buchholz, den 05.01.2016 Herrmann Abteilungsleiter Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Hier: Wesentliche Änderung der Milchviehanlage Gelenau durch die Landwirtschaftliche Genossenschaft Gelenau e.G., Aktenzeichen: 80010-2015-814 Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) wird Folgendes bekannt gemacht: Die Landwirtschaftliche Genossenschaft Gelenau e.G., Fritz-Reuter-Straße 2b, 09423 Gelenau beantragte mit Antrag vom 15.12.2014 (PE 29.12.2014) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Milchviehanlage Gelenau auf den Flurstücken 635/2; 637/8; 659/2; 661; 668/2; 668/3; 668/4; 668/5; 668/6; 663/2 und 669/3 der Gemarkung Gelenau. Der Gegenstand des Verfahrens umfasst folgende Einzelmaßnahmen: - Umnutzung eines Anbaus am Stall 1 zum Krankenstall mit 30 Tierplätzen - Errichtung eines neuen Bergeraumes, - Errichtung von zwei baugleichen Güllerundbehältern mit je 2.018 m³ Fassungsvermögen (brutto) mit Zeltdachabdeckung, - Ersatzneubau eines Kadaverhauses, - Ersatzneubau eines Sickersaftbehälters, - Erweiterung der bestehenden Fahrsiloanlage durch eine weitere Kammer - Neubau einer zusätzlichen 2-Kammer-Fahrsiloanlage - Erweiterung der bestehenden Dungplatte um 150 m². zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1740), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 7.1.5 und 9.36 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV. Für die Änderung der Anlage, die der Nr. 7.11.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen ist, war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit § UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da nach Einschätzung der beteiligten Behörden aufgrund einschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Die Entscheidung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Annaberg-Buchholz, den 13.01.2016 Rechtsgrundlage für die wesentliche Änderung der o. g. Anlage ist § 16 des Gesetzes Herrmann, Abteilungsleiter Herausgeber: Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz Telefon: 03733 830, Fax: 03733 22164, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Leiter der publizierenden Einrichtungen Herstellung: Verlag BERGstraße, Wettinerstraße 54, 08280 Aue Telefon: 03771 2917-0, Fax: 03771 291724, E-Mail: [email protected] Druck: Frankenpost Verlag GmbH, Sitz Hof Vertrieb: VBS Logistik GmbH, Heinrich-Lorenz-Str. 2-4, 09120 Chemnitz, Telefon: 0371 33200100 Redaktion: Landratsamt Erzgebirgskreis, Pressestelle, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 03733 831-1005, 831-1006, 831-1008, Fax: 03733 831-1027, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag BERGstraße Erscheinungsweise: Der Landkreiskurier Erzgebirgskreis – Amts- und Mitteilungsblatt des Erzgebirgskreises – erscheint einmal im Monat und wird an die Haushalte des Erzgebirgskreises kostenlos verteilt. Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden vom Landratsamt Erzgebirgskreis verschickt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder, die sich nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers decken muss. Nachdruck, auch auszugsweise, kann nur mit Genehmigung des Herausgebers erfolgen. Bildnachweis: Landratsamt Erzgebirgskreis (Titelseite, Seite 9/11), Monkey Business Images/shutterstock (Titelseite), Bretschneider JC ERZ (Seite 12) Impressum Seite 4 Landkreiskurier 01 / 2016 Amt lic h e M i tt e i l u n g en Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 14.01.2016 Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG) Einziehung von Reitwegen im Wald gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gemarkung Mauersberg Auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 349, 351) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) und auf der Grundlage des § 49 Abs. 2 Nr. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis folgende Allgemeinverfügung erlassen: 1) Der nachfolgend näher bezeichnete Waldweg wird als Reitweg eingezogen: Gemeinde Gemarkung Flurstück Reitwegebezeichnung / Verlauf Großrückerswalde Mauersberg 477/3 Länge Reitweg durch Abt. 539 ca. 200 m ab Ortslage Niederschmiedeberg, Höhe Siedlung, Garagen – Weg durch Abt. 539 – bis Anschluss an gewidmeten „Niederschmiedeberger Weg“ 2) Der genaue Verlauf des einzuziehenden Reitweges ist in der dazugehörigen topographischen Karte im Maßstab 1 : 10.000 blau dargestellt. 3) Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzgebirgskreises (Landkreiskurier) als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung, die Begründung und die Karte mit dem Reitwegeverlauf können beim Landratsamt Erzgebirgskreis, - 09456 Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, Zimmer A 0.04 - 09496 Marienberg, Schillerlinde 6, Zimmer 301 - 08280 Aue, Wettinerstraße 61, Zimmer 303 - 09366 Stollberg, Uhlmannstraße 1-3, Zimmer 103 in der Zeit vom 22.02.2016 bis einschließlich 22.03.2016 während der Sprechzeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landratsamt Erzgebirgskreis in 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Annaberg-Buchholz, den 26.01.2016 Herrmann Abteilungsleiter Verordnung des Erzgebirgskreises zur Aufhebung von Trinkwasserschutzgebieten Vom 03.02.2016 Auf der Grundlage von §§ 51 Abs. 1 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) wird durch den Erzgebirgskreis als untere Wasserbehörde verordnet: Quellgebiet, Wasserversorgung Beschluss-Nr. Gebiets-Nr. „Wilischau“, Grießbach ohne T-5421167 „Oberes Wasser“, Jahnsbach ohne T-5421089 „Kölpeltal“, Zschopau ohne T-5421171 werden mit den Schutzzonen I, II und III aufgehoben. §2 Beschränkungen §1 Aufhebung der Trinkwasserschutzgebiete (1) Die Schutzzonen I und II von dem durch Beschluss des Kreistages Annaberg am 21.12.1989 festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Quellgebiet, Wasserversorgung Beschluss-Nr. Gebiets-Nr. „Zwönitzer Wasser“, Geyer 33 T-5421071 Alle im Zusammenhang mit der Festsetzung der oben genannten Trinkwasserschutzgebiete bestehenden Beschränkungen und Verbote werden aufgehoben. §3 Hinweise werden aufgehoben. Die Schutzzone III wird von der Aufhebung nicht berührt und bleibt vorerst bestehen. Über die Nutzungsrechte zur Entnahme von Grundwasser wird in einem gesonderten Verfahren entschieden. Die Regelungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes bleiben unberührt. (2) Das durch Beschluss des Kreistages Marienberg, Nummer 90/85 vom 12.12.1985 festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet §4 Inkrafttreten Quellgebiet, Wasserversorgung Beschluss-Nr. Gebiets-Nr. „Gelobtl. und Forst“, Marienberg 23 T-5421168; T-5421166 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Erzgebirgskreises in Kraft. Annaberg-Buchholz, den 03.02.2016 wird mit den Schutzzonen I, II und III aufgehoben. (3) Die durch Beschluss des Kreistages Zschopau, Nummer 25/84 vom 23. August 1984 festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete F. Vogel LandratSiegel Landkreiskurier 01 / 2016 Am t li che Mi ttei l ungen Seite 5 Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung, Sachgebiet Katasterführung, hat Daten des Liegenschaftskatasters nachfolgend aufgeführter Flurstücke geändert. Straßenschlussvermessung K9130 Dorfstraße Große Kreisstadt Schwarzenberg/Erzgeb. Gemarkung Flurstücke Bermsgrün (7403)65a, 69/1, 71a, 72a, 73/1, 77, 82a, 83a, 84, 85/1, 85/2, 86a, 87/2, 90/1, 91a, 94/3, 98/4, 155/58, 155/106, 551/10, 551/19, 591/4, 593/8, 593/10, 689/1 Berichtigung Liegenschaftskataster Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Gemarkung Flurstücke Neukirchen (2134) 162/4, 166 Art der Änderungen: 1. Änderung der Lagebezeichnung 2. Änderung der Nutzung 3. Änderung des Gebäudenachweises 4. Berichtigung der Flächenangabe 5. Bildung von Flurstücken 6. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482). Das Landratsamt Erzgebirgskreis ist als untere Vermessungsbehörde nach § 2 SächsVermKatG für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 22.02.2016 bis zum 22.03.2016 in der Geschäftsstelle des Referates Ländliche Entwicklung und Vermessung, Straße der Einheit 5 in 08340 Schwarzenberg, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr am Dienstag und Donnerstag sowie von 8.00 bis 12.00 Uhr am Montag, Mittwoch und Freitag zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Mitarbeiter in der Dienststelle in Schwarzenberg auch unter der Telefonnummer 03774 761-4251 bzw. -4200 oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die in Nummer 5 und 6 beschriebenen Änderungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Schwarzenberg, den 06.02.2016 Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster Ch. Herrmann Abteilungsleiter Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis über die Umstufung einer Straße in der Gemeinde Pfaffroda Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechtsstand 01.05.2014 – stuft das Landratsamt Erzgebirgskreis folgende Ortsstraße (O) zum beschränkt-öffentliche Weg (BÖW) um: Bezeichnung: Vorplatz Wehrkirche (Teilstück) (ehemals O im Bestandsverzeichnis OT Dörnthal Blatt-Nr.: 8) Anfangspunkt:Nördlichste Ecke Hauptgebäude Hauptstraße 169 im OT Dörnthal Endpunkt:Eingangsbereich Kirche Südliche Ecke Flst. 58 Gem. Dörnthal Widmungsbeschränkung:keine Länge: circa 0,020 km Baulastträger:Gemeinde Pfaffroda Flst. / Gemarkung:insbesondere (ggf. Teilflächen) Flst. 1132/14 Gem. Dörnthal Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung. Das oben bezeichnete Teilstück des „Vorplatz Wehrkirche“ wird zum beschränktöffentlichen Weg abgestuft. Die Umstufung wird zum 01.01.2017 wirksam. Begründung Ein Teilstück des „Vorplatz Wehrkirche““ erfüllt nicht die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße, wonach jene innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Verkehr einer Gemeinde dient bzw. zu dienen bestimmt ist. Der hier maßgebliche Straßenabschnitt dient lediglich der fußläufigen Erschließung von Kirche einschließlich Friedhof. Hierfür ist typischerweise eine straßenrechtliche Klassifizierung als beschränkt-öffentlicher Weg einschlägig. Eine praktikable, objektive Widmungsbeschränkung erfolgt aufgrund der sachlichen Zuständigkeit im Nachgang der Abstufung durch die Gemeinde. Einsichtnahme Die Verfügung kann im Landratsamt Erzgebirgskreis (Außenstelle Aue, Wettinerstraße 64, Zimmer 434, 08280 Aue) während der Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 in 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Annaberg-Buchholz, 11. Januar 2016 F. Vogel Landrat Seite 6 Amt lich e M i tt e i l u n g en / m i tt e i l u n ge n a us de r landk re is ve rwalt ung Landkreiskurier 01 / 2016 Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis über die Umstufung einer Straße in der Gemeinde Pfaffroda Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) – Rechtsstand 01.05.2014 – stuft das Landratsamt Erzgebirgskreis folgende Ortsstraße (O) zum öffentlichen Feld- und Waldweg (ÖFW) um: Bezeichnung: Weg zur Dorfstraße 38 (ehemals O im Bestandsverzeichnis OT Dörnthal Blatt-Nr.: 35) Anfangspunkt:Nördlichste Ecke Flst. 165 Gemarkung Haselbach Abzweig Goldbornweg Endpunkt:Einmündung gegenüber Grundstück Dorfstraße 48 Nordwestliche Ecke Flst. 121 Gem. Haselbach Widmungsbeschränkung:keine Länge: circa 0,365 km Baulastträger:Gemeinde Pfaffroda Flst. / Gemarkung: insbesondere (ggf. Teilflächen) Flst. 123 Gem. Haselbach Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 in 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Annaberg-Buchholz, 11. Januar 2016 F. Vogel, Landrat Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung. Der oben benannte „Weg zur Dorfstraße 38“ wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft. Die Umstufung wird zum 01.01.2017 wirksam. Begründung Der „Weg zur Dorfstraße 38“ erfüllt nicht die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße, wonach jene innerhalb der geschlossenen Ortslage dem innerörtlichen Verkehr einer Gemeinde dient bzw. zu dienen bestimmt ist. Der hier maßgebliche Straßenabschnitt dient einerseits nachrangig der Erschließung eines Anliegergrundstückes, andererseits vordergründig der Erschließung von anliegenden Feldern bzw. des fortgesetzten öffentlichen Feld- und Waldweges (Haselbacher Weg). Hierfür ist typischerweise ebenfalls eine straßenrechtliche Klassifizierung als öffentlicher Feld- und Waldweg einschlägig. Einsichtnahme Die Verfügung kann im Landratsamt Erzgebirgskreis (Außenstelle Aue, Wettinerstraße 64, Zimmer 434, 08280 Aue) während der Dienstzeiten eingesehen werden. Mitteilungen aus deR La ndkreisverwaltung Die Wirtschaftsförderung des Erzgebirgskreises informiert Woche der offenen Unternehmen 2016 im Erzgebirgskreis zum 14. Mal in Folge Vom 7. bis 12. März haben Schüler, Eltern und Lehrer die Möglichkeit, sich landkreisweit in 265 Unternehmen zu informieren. Der sachsenweit einheitliche Termin ermöglicht den Austausch über die Landkreisgrenzen hinweg. Mit Ausbildern, Geschäftsführern und Mitarbeitern kann zu den Themen Schülerbetriebspraktika, Ausbildungsbedingungen und -voraussetzungen sowie duales Studium usw. gesprochen werden. Ziel ist, den Jugendlichen aus Oberschulen und Gymnasien eine realitätsnahe Berufsorientierung zu ermöglichen und gleichzeitig die Nachwuchsgewinnung der regionalen Unternehmen zu unterstützen. Im Erzgebirgskreis beteiligen sich alle Schulen an der Aktion. Hier wurden bereits im Januar 12.000 Begleitbroschüren direkt an die Schüler ausgereicht. Die Besuchswünsche der einzelnen Schüler und Eltern werden derzeit an den Schulen zusammengefasst, zur WFE GmbH gesandt und anschließend mit den Unternehmen abgestimmt. Die Jugendlichen können aus etwa 150 verschiedenen Berufsbildern und 50 dualen Studiengängen wählen. Über 9.000 Terminanmeldungen für die Woche der offenen Unternehmen wurden im Vorjahr erfasst. Dieser seit Jahren hohe Zuspruch widerspiegelt den enormen Bedarf an Informationen rund um die regionale Berufs- und Studienorientierung, aber auch das große Engagement der beteiligten Unternehmen, diese Aktion zur Fachkräftesicherung zu nutzen. Detaillierte Informationen zur Aktion, auch die aktuelle Broschüre und das Plakat - auch zur firmeninternen Verwendung - sind unter www.berufsorientierung-erzgebirge.de zu finden. SAB-Regionalbüro Annaberg-B. (im GDZ, 2. OG) mit neuer Öffnungszeit Seit 1. Januar 2016 ist das Büro nur noch wie folgt geöffnet: Dienstag - 11:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Die SAB ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen. Beratungstermine zu den Förderprogrammen des Freistaates können gern vereinbart werden unter Tel. 0351 4910-0 oder per E-Mail unter [email protected]. Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung Zum Jahresbeginn 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen verabschiedet. Mit dem neuen Programm werden die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen“ und die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ in einer Fördermaßnahme gebündelt. Das neue Programm wird künftig ausschließlich durch das BAFA umgesetzt. Das Programm unterscheidet zwischen Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung), Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter). Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können zu allgemeinen und speziellen Beratungsschwerpunkten gefördert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung und eine Folgeberatung erhalten. www.bafa.de SAB-Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (RINA 2014-2020) Der Freistaat Sachsen gewährt zinsverbilligte Nachrangdarlehen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen. Mitfinanziert werden Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, in die Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten und in die Diversifizierung der Produktion oder die grundlegende Umstellung der Produktionsprozesse. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Richtlinie neu veröffentlicht. www.sab.sachsen.de Förderprogramm „Energieberatungen im Mittelstand“ wird bis Ende 2019 fortgeführt Das im Jahr 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgreich angelaufene Förderprogramm für Energieberatungen im Mittelstand wird bis Ende des Jahres 2019 fortgeführt. Damit soll die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen und Fortsetzung nächste Seite Landkreiskurier 01 / 2016 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung mittleren Untrnehmen weiter gesteigert werden und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale gehoben werden. Um die Umsetzungsquote identifizierter Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen, wird auch eine Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen durch den Energieberater gefördert. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wird der Zuschuss von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht. Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000 Euro. Dies gilt einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Der Fördersatz von 80% der förderfähigen Beratungskosten bleibt in beiden Bereichen erhalten. www.bafa.de BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) neu konzipiert Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert externe Beratungsdienstleistungen zum Innovationsmanagement in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks. Gefördert werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit technologischem Potenzial durch autorisierte Beratungsunternehmen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Die Förderung erfolgt in zwei Leistungsstufen: Potenzialanalyse und Vertiefungsberatung. Mit der Neuveröffentlichung der Richtlinien im Dezember 2015 wird die Förderung des Moduls „Rohstoff- und Materialeffizienz“ eingestellt. Alle bisher erzeugten BMWi-Innovationsgutscheine für dieses Modul behalten ihre Gültigkeit. www.innovation-beratung-foerderung.de Neues Förderprogramm zum Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen Zum neuen Jahr startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Technologieförderprogramm „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. WIPANO zielt darauf ab, den Wissens- und Technologietransfer, also die Verbreitung innovativer Ideen zu fördern. Dafür werden insgesamt 23 Mio. Euro bereitgestellt - für Normungsprojekte sowie für die Patentierung und Verwertung innovativer Ideen. In der Patentförderung werden die Kosten für Beratung, Patentanwalt oder Patentanmeldung anteilig übernommen. Die bewährte Patent- (SIGNO) und Normungsförderung (INS/TNS) des Bundeswirtschaftsministeriums werden in WIPANO unter einem Dach gebündelt. Dadurch wird die Förderlandschaft handlicher und übersichtlicher. Weitere Vereinfachungen entstehen in den Förderregularien beispielsweise durch eine Angleichung der verschiedenen Fördermodule zur patentrechtlichen Sicherung und Verwertung der Ideen. www.wipano.de Fördermittelberatung bei der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Wirtschaftsservice: Jan Kammerl, Tel. 03733 145-110, E-Mail: [email protected] GDZ-Vitrinenausstellung für Firmen-Präsentation nutzbar Das GDZ ist auch ein wichtiges Veranstaltungszentrum im Erzgebirge. Hier finden regelmäßige Branchentage, Seminare sowie öffentliche Veranstaltungen statt. Das GDZ Annaberg ist zudem eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Existenzgründer in der Region. Die Attraktivität des Hauses wird auch durch eine ständige Vitrinenausstellung zur Wirtschaftsregion Erzgebirge mit ihrer vielfältigen Branchenstruktur bereichert. Kleine und mittelständische Firmen sind ebenso vertreten wie die strukturbestimmenden Unternehmen der Region. Nutzen auch Sie das Angebot zur Präsentation Ihrer Angebotspalette in der Vitrinenausstellung. www.wfe-erzgebirge.de/GDZ Seminarangebote für Existenzgründer: Altbewährtes bleibt – Neues kommt Die Seminarreihe für Existenzgründer der IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH und der Handwerkskammer Chemnitz wird 2016 neu gestaltet. Altbewährtes bleibt - Der monatliche Informationsabend bleibt bestehen und wird 2016 fortgeführt. Es ist keine Anmeldung erforderlich und die Teilnahme bleibt kostenfrei. Die Informationsabende finden abwechselnd in den Räumlichkeiten der IHK in Annaberg und des GDZ Gründer-und Dienstleistungszentrum in Annaberg statt. Neues kommt - Das 4-tägige Orientierungsseminar wurde nunmehr in einzelne Module (Workshops) mit einer Dauer von ca. 3h gesplittet. Es werden vier Module im vierteljährlichen Rhythmus angeboten. Die Workshops finden in den Räumen der IHK in Annaberg statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmergebühr je Modul beträgt 30,00 €. - Modul I – Unternehmenskonzeption und Finanzplanung - Modul II – Wer hat Recht und wie sichere ich mich richtig ab? - Modul III – Steuerrecht und Buchführung - Modul IV – Marketing & Vertrieb – Wer nicht wirbt, der stirbt! Mehr Informationen (Inhalte + Termine) unter: www.wfe-erzgebirge.de/existenzgruender WFE-Ansprechpartner: Andre Stummer, Tel. 03733 145-106, E-Mail: [email protected] DTV-Klassifizierungen von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und -zimmern im Erzgebirgskreis 2015 Auch 2015 haben wir wieder 13 Ferienobjekte in die Familie der vom Deutschen Tourismusverband klassifizierten Ferienobjekte neu aufgenommen. Sie konnten mit 3 bzw. 4 Sternen ausgezeichnet werden und dürfen damit nun bis 2018 werben. Ein großer Vorteil gegenüber nicht klassifizierten Seite 7 Ferienobjekten ist, dass der Gast anhand der Sterne erkennt, dass hier hohe Standards eingehalten werden und deshalb vor „bösen Überraschungen“ verschont bleibt. Außerdem erhalten die Gastgeber vom DTV regelmäßig Informationen über Rechtsbestimmungen, Empfehlungen und Vertragsvorlagen zur Internetnutzung durch Gäste, Preisgestaltung, Gästebetreuung und vieles mehr. Während des Klassifizierungsvorgangs wird auch gleichzeitig ein Beratungsgespräch bei möglichen Fragen durchgeführt; aber auch danach sind wir den Gastgebern bei der Klärung von Problemen gerne behilflich. Per 31.12.2015 haben im Erzgebirgskreis 300 Ferienobjekte eine gültige Klassifizierung. Im Vergleich zu allen anderen Landkreisen Sachsens verbucht nur der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wenig mehr klassifizierte Ferienobjekte. Wer die Qualität und Ausstattung seines Ferienobjektes mit goldenen Sternen verzieren möchte, der wende sich bitte an die Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH. Alles über Kriterien und Anmeldung zur Klassifizierung von Ferienwohnungen, -häusern und -zimmern erfahren Sie auf unter www.wfe-erzgebirge.de Touristische Infrastruktur DTVKlassifizierung. WFE-Ansprechpartnerin: Rosemarie Neubert, Tel. 03733 145-103, E-Mail: [email protected] Begleitforschungsprojekt „Lust auf Innenstadt“ soll erzgebirgische Stadtzentren beleben Mit Beginn des neuen Jahres startet mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren (SMI) im Erzgebirgskreis ein Begleitforschungsprojekt, das die Stärkung der Innenstädte als Wirtschaftsraum, Lebensmittelpunkt und Kommunikationsort zum Thema hat. Das Regionalmanagement Erzgebirge als Koordinationspartner erhofft sich davon wichtige Impulse für die Attraktivität von Kleinstädten und Mittelzentren als Ankerpunkt für die Bevölkerung aber auch als Rückkehr- und Zuwanderungsfaktor. Mit dem für zwei Jahre angelegten Begleitforschungsprojekt Innenstadt-Netzwerk „Lust auf Innenstadt?“ im Erzgebirgskreis soll ein erster gemeinsamer Schritt gegangen werden, um durch eine öffentlich-private Partnerschaft und die damit verbundene Vernetzung unterschiedlicher Sichtweisen Innenstädte zu stärken. Aktuelle Trends aus Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen, Tourismus, Service, Demografie und Gesellschaft werden in den Prozess einbezogen, um Potenziale zu erkennen und Kompetenzen bei den Innenstadtakteuren aufzubauen. Am Projekt direkt beteiligt sind die Städte Annaberg-Buchholz, Aue, Marienberg, Oelsnitz, Schwarzenberg, Stollberg und Zschopau. Die Ergebnisse werden in einer Projektbibliothek „Lust auf Innenstadt“ gebündelt, um übertragbare und innovative Ansätze und Projekte auch für weitere Städte im Erzgebirge sowie ganz Sachsen zugänglich zu machen. Das Forschungsprojekt wird vom externen Dienstleistungsunternehmen komet-empirica, das über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der strategischen und dialogorientierten Stadtentwicklung verfügt, begleitet. Ansprechpartner: Regionalmanagement Erzgebirge, Dr. Peggy Kreller, Tel. 03733 145 146, E-Mail: [email protected] Europäischer Berufsausweis (EBA) für mehr berufliche Mobilität Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Ausland ist oftmals aufgrund unterschiedlicher Ausbildungswege und Ausbildungsinhalte sehr umständlich. Dabei ist es erklärtes Ziel der Europäischen Union, dass sich jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union dort niederlassen und arbeiten kann, wo er möchte und auch gebraucht wird. Doch der Europäische Berufsausweis (EBA) ist kein Dokument oder Ausweis an sich, sondern eher ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung der Qualifikationen. So kann der Antragsteller jeden Verwaltungsschritt online mitverfolgen, bis alle Bedingungen im Aufnahmeland erfüllt sind. Der EBA ist derzeit nur für folgende Berufsgruppen vorgesehen: Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ingenieure, Bergführer oder Immobilienmakler. Das Verfahren soll aber nach praktischer Erprobung um andere Berufe erweitert werden. Das Informationsheft zum Europäischen Berufsausweis finden Sie auf der Homepage des Europe Direct Erzgebirge unter: http://euinfo.wfe.eu/csdata/ download/1/de/der_europaeische_berufsausweis__eba__1556.pdf Ansprechpartner: Europe Direct Informationszentrum Erzgebirge: Susann Thiele, Tel. 03733 145 112, E-Mail: thiele@ wfe-erzgebirge.de Montanregion Erzgebirge – Jahr der Entscheidung mit Ausstellung eingeläutet Mit der Ausstellungseröffnung „UNESCO-Welterbestätten in Deutschland“ läutete der Trägerverein Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V., für den der WFE GmbH für 2016 die Geschäftsführung übertragen wurde, gemeinsam mit dem Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge Anfang Februar das Jahr der Entscheidung ein. Im Juli 2016 wird das UNESCO-Welterbekomitee in Istanbul über den Antrag zur Aufnahme der „Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ in die Welterbeliste abstimmen. Die Wanderausstellung des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. stellt mit einzigartigen Panoramafotografien von Dr. Hans-J. Aubert Baudenkmäler, Städteensembles, Industriedenkmäler sowie wundervolle Landschaften auf der Welterbeliste der UNESCO vor. Ergänzt wird die Präsentation mit Abbildungen der Objekte, die im Zusammenhang mit dem Kaiserin-AugustaSchacht (heute Bergbaumuseum) als Sachzeugen des Steinkohlenbergbaus Bestandteil der Welterbenominierung „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ sind. Zur Ausstellungseröffnung verdeutlichte der Impulsvortrag von Gerhard Lenz, Direktor der Stiftung „Welterbe Harz“, welche Entwicklungsperspektiven und Chancen eine Ernennung zum UNESCOWelterbe eröffnen. Dabei lag der Schwerpunkt auf Aspekten wie erfolgreiche Vernetzung, den Aufbau von Welterbe-Infozentren und Finanzierung. Die Ausstellung ist bis zum 1. Mai 2016 im Bergbaumuseum zu sehen. www.montanregion-erzgebirge.de Seite 8 Landkreiskurier 01 / 2016 m it t e ilu n g e n a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung Das Erzgebirge braucht Fachkräfte Infotag Weiterbildung und Qualifizierung in Annaberg-Buchholz - 18.03.2016 Themen - Kaufmännische Berufe - Gewerblich-technische Berufe - Pflege- und Gesundheitsberufe - Informations- und Kommunikationstechnologie - Lager/ Logistik-Branche - Transport- und Verkehrsgewerbe - Wege in die Selbstständigkeit. Das Netzwerk Fachkräfte für das Erzgebirge lädt Sie ein: Freitag, 18. März 2016, 13-18 Uhr, GDZ Annaberg (Technologieorientiertes Gründer- und Dienstleistungszentrum) Informieren • Qualifizieren • Wachsen anzeige.indd 2 Ständige Weiterbildung - „lebenslanges Lernen“ - ist heute für jeden Einzelnen und die Unternehmen unabdingbar. Mit dem „Infotag Weiterbildung und Qualifizierung“ möchte das Netzwerk Fachkräfte für das Erzgebirge unterstützend und informierend zur Fachkräfteentwicklung beitragen. Bereits im vergangenen Jahr fand diese Weiterbildungsmesse im Kulturhaus Aue statt. Aufgrund der positiven Resonanz bereitet die IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge gemeinsam mit dem Netzwerk „Fachkräfte für das Erzgebirge“ den 3. Infotag „Weiterbildung und Qualifizierung“ vor. Die Besucher erhalten eine Übersicht zu berufsbegleitenden Qualifizierungsmöglichkeiten in der Erzgebirgsregion. Regionale und überregionale Bildungsdienstleister präsentieren in kompakter Form ihre vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote. Änderung Struktur Landkreisverwaltung zum 1. Januar In der Landkreisverwaltung ist zum 1. Januar 2016 eine geänderte Struktur in Kraft getreten. Mit der Änderung der Hauptsatzung des Erzgebirgskreises und der damit verbundenen Entscheidung der Kreisräte am 30.09.2015 für nur einen Beigeordneten des Landrates wurde die Anzahl der Abteilungen von fünf auf vier reduziert. Die Landkreisverwaltung folgt damit auch einer Empfehlung des Sächsischen Rechnungshofes. Weiterhin wurden die Aufgaben des Liegenschaftsmanagement und Servicebetriebes (LSB) als neues Referat in die Abteilung 1 integriert. Der Kreistag beschloss die Auflösung des Eigenbetriebes in seiner Sitzung am 02.12.2015. Außerdem gab es Anpassungen in der Zuordnung einzelner Aufgabenbereiche. Mit der geänderten Struktur wurden inhaltlich zusammenhängende Struktureinheiten zusammengefasst, um entsprechende Synergieeffekte zu erreichen und die Arbeit noch effizienter zu gestalten. Fachvorträge - Aufstiegsqualifizierung in allen Branchen - Weiterbildungsangebote für die Branchen Metall/ CNC, Textil und Bekleidung, Handel, Bau Dienstleistung, Verkehr, Gesundheits- und Sozialwesen - Chancen barrierefreier Weiterbildungen - spezielle Angebote für Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger - Begabtenförderung - Finanzierungsmöglichkeiten (Meister-BAföG, Prämiengutschein, SAB-Bildungsscheck, WeGeBau, Verbundförderung) 05.02.16 10:16 Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.chemnitz.ihk24.de/infotag2016. Die Veranstaltung wird organisiert vom Netzwerk „Fachkräfte für das Erzgebirge“. Mitglieder sind die IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge, die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz, die Industrie- und Gewerbevereinigung Aue, das Jobcenter des Erzgebirgskreises, die Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, die Kreishandwerkerschaft Erzgebirge, die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, der Regionale Bauernverband, der Verband der erzgebirgischen Kunsthandwerker und die Sächsische Bildungsagentur. Landkreiskurier 01 / 2016 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung Thema Asyl: Aktuelle Situation im Erzgebirgskreis Im Erzgebirgskreis sind derzeit 3.700 Asylsuchende gemeldet. Davon sind ca. 70 % dezentral in Wohnungen und 30 % in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Nach der derzeitigen Zuweisungsprognose der Landesdirektion Sachsen muss der Erzgebirgskreis im ersten Quartal 2016 ca. 720 Asylsuchende aufnehmen. Weitere Prognosen liegen derzeit nicht vor. Derzeit sind 169 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in Kinder- und Jugendeinrichtungen im gesamten Landkreis untergebracht. Seite 9 (Stand: 06. KW) • BSZ Erdmann Kircheis, Standort Aue, Haus 2 • Naturschutzzentrum Dörfel Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden sind Syrien, Afghanistan, Irak, Lybien, Albanien Kosovo, Libanon, Tunesien, Russische Föderation, Indien, Pakistan. Informationen zum Thema Asyl werden regelmäßig auf der Website des Landkreises unter www.erzgebirgskreis.de veröffentlicht. Im Erzgebirgskreis gibt es folgende Unterkünfte: • Asylbewerberwohnheim Aue-Alberoda • Asylbewerberwohnheim Drebach • Asylbewerberwohnheim Olbernhau • Asylbewerberheim Marienberg OT Hüttengrund • Ehemaliges Lehrlingswohnheim Zschopau • Gemeinschaftsunterkunft in Johanngeorgenstadt • Ehemaliger Verwaltungsstandort des Landratsamtes Erzgebirgskreis in Niederdorf • Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Str. 24, Haus B • Containerstandort in Jahnsdorf OT Pfaffenhain (Fertigstellung im Januar) • ehem. Erzgebirgsbad Thalheim • Gemeinschaftsunterkunft in Crottendorf OT Walthersdorf Aktuelles Baugeschehen Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue Im Januar wurde die Anzeigetafel im Sparkassen-Erzgebirgsstadion demontiert. Die Abbrucharbeiten auf der Westseite des Stadions sind bisher planmäßig verlaufen und weitestgehend abgeschlossen. Dabei angefallene Stoffe wurden ordentlich getrennt und abtransportiert bzw. dem entsprechenden Entsorgungsweg zugeführt. Der Bauschutt aus MassivDie Baustelle Sparkassen-Erzgebirgsstadion Anfang Februar 2016. bauteilen wurde auf dem Lagerplatz neben der Turnhalle gesammelt und hinsichtlich einer Wiedereinbaubarkeit vor Ort untersucht. Die Freigabe dazu konnte auf Grundlage von Untersuchungsergebnissen für den größten Massenanteil erfolgen. Bei Baumaßnahmen dieser Art ist allerdings durchaus auch mit ungeplanten Dingen zu rechnen. So wurde bei den Abbrucharbeiten auch belastetes Material gefunden, welches gesondert entsorgt werden muss. Im Einzelnen handelt es sich dabei um bleibelasteten Boden und den alten Spielertunnel, der bei seiner Errichtung mit stark anhaftendem Teeranstrich abgedichtet wurde. Überraschenderweise wurde beim Abriss des nördlichen Tribünenteils auch eine dem ursprünglichen Mauerwerk vorgesetzte Gasbeton-/Porenbetonschale gefunden. Dieses Material kann ebenfalls nicht wieder eingebaut werden. Die Ausschreibungen der zu vergebenden Bauleistungen werden kontinuierlich veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können sich dazu auch auf der Homepage des Landratsamtes informieren. Insgesamt wurden bisher ca. 55% der geschätzten Gesamtbaukosten in mehreren Losen vergeben. Aufgrund des Bauvolumens muss die Ausschreibung eines Großteils der Lose europaweit erfolgen. Erfreulicherweise konnten trotzdem auch an regional ansässige Firmen Aufträge vergeben werden. Dass dies nicht immer klappen kann, hat man jüngst bei der Vergabe zum Stahlbau-Tribünendach gesehen, die an eine im Bereich Sportstättenbedachung erfahrene österreichische Firma ging. Konkret fassten die Mitglieder des Technischen Ausschusses des Kreistages in ihrer Sitzung am 25.01.2016 folgende Beschlüsse zur Vergabe der beiden größten Lose: - Der Technische Ausschuss des Kreistages des Erzgebirgskreises beschließt, das Los 02 – Erweiterter Rohbau – der Baumaßnahme „Umbau Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue“ an die Bietergemeinschaft „Umbau Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue, Los 02 – Erweiterter Rohbau, Fritz-Reuter-Straße 34e, 01097 Dresden“ bestehend aus den Firmen „Ingenieurbau George Bähr GmbH, Fritz-Reuter-Straße 34e, 01097 Dresden“ und „Heidelberger Betonelemente GmbH & Co. KG, Gewerbeallee 6, 09224 Chemnitz/OT Mittelbach“ mit einem Angebotspreis in Höhe von 5.413.820,12 EUR zu vergeben. - Der Technische Ausschuss des Kreistages des Erzgebirgskreises beschließt, das Los 05 – Stahlbau-Tribünendach – der Baumaßnahme „Umbau Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue“ an die Firma „Haslinger Stahlbau GmbH, Villacher Straße 20, A-9560 Feldkirchen (Österreich)“ mit einem Angebotspreis in Höhe von 1.890.851,82 EUR zu vergeben. Informationen zum aktuellen Baugeschehen werden regelmäßig auf der Webseite des Landkreises unter www.erzgebirgskreis.de veröffentlicht. Ebenso sind hier die aktuellen Ausschreibungen einsehbar. Erste Rate der Fördermittelrückforderung vom Erzgebirgskreis beglichen In den Jahren 2009/2010 hatte der Erzgebirgskreis dringend notwendige Sanierungsarbeiten am Erzgebirgsstadion in Aue im Gesamtwertumfang von knapp 2,2 Mio. EUR realisiert und dazu von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Fördermittel aus dem so genannten „Konjunkturpaket II“ (KP II) in Höhe von 1.758.600 EUR bewilligt bekommen. Damit konnten vier Sanierungsteilobjekte realisiert werden: - Sanierung Haupttreppe Auer Eingang, - Sanierung Dach Haupttribüne, - Errichtung Toilettenanlage Gegengerade, - Überdachung Gegengerade (Südtribüne). In den Bescheiden der SAB ist u. a. eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren verankert. Vor Beginn der Ende 2015 begonnenen Umbaumaßnahmen wurde die SAB über den bevorstehenden Baustart sowie den geplanten Bauablauf in Kenntnis gesetzt. Da mit den Abbrucharbeiten an der Westseite auch das Haupttribünendach zu ca. 20 % abgerissen wurde, hat die SAB nunmehr mit Bescheid vom 29.01.2016 einen ersten (Teil)Rückforderungsbescheid im Umfang von 63.273,11 EUR erlassen, da das damals sanierte Dach nur 59 der 300 Zweckbindungsmonate komplett Bestand hatte. Nach Eingang des Bescheides am 02.02.2016 und dessen Prüfung ist die Zahlung am 03.02.2016 zur Vermeidung zusätzlicher Zinsbelastungen umgehend erfolgt. Mit Beginn des 2. Bauabschnittes (Abbruch und Neubau der Haupttribüne) im 2. Quartal diesen Jahres (voraussichtlich im Mai) werden sich auch die weiteren an die KP-II-Fördermittelgewährung geknüpften grundlegenden Nutzungsbedingungen nicht mehr aufrecht erhalten lassen, da dann der geforderte Anteil nichtprofessioneller Nutzung der Sportanlagen (überwiegend Breiten- und Schulsport) nicht mehr umsetzbar ist. Unmittelbar nach diesem Zeitpunkt ist mit dem Erlass des kompletten Widerrufs- und Rückforderungsbescheides für Fortsetzung nächste Seite Seite 10 Landkreiskurier 01 / 2016 m it t e il u n g e n a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung den monats- und wertumfangsanteiligen Restbetrag in Höhe von voraussichtlich reichlich 1,3 Mio. EUR zu rechnen. Zur Absicherung des Förderrückzahlungsrisikos hatte der Erzgebirgskreis in seiner Eröffnungsbilanz per 01.01.2013 eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,46 Mio. EUR gebildet (entsprechend einer von SAB am 12.12.2013 übermittelten Musterberechnung). Nach inzwischen dazu vorliegender Auffassung des Sächsischen Rechnungshofes war zu diesem Zeitpunkt das Risiko der Fördermittelrückforderung bzw. einer Inanspruchnahme noch nicht hinreichend konkretisiert, da der Umsetzungsbeschluss des Kreistages zum Stadionbau damals noch nicht vollinhaltlich gefasst worden war. Deshalb wird die Landkreisverwaltung dem Kreis- und Finanzausschuss am 22.02.2016 eine Beschlussvorlage zur erneuten Freigabe der Mittel für den zu erwartenden Restrückforderungsbetrag von reichlich 1,3 Mio. EUR zuleiten. Da durch die „Rückbuchung“ der ursprünglich gebildeten Rückstellung das Eigenkapital des Erzgebirgskreises zuvor um den gleichen Betrag gestärkt wird, ergibt sich daraus keine zusätzliche Eigenkapitalbelastung. Der entsprechende Zahlungsmittelabfluss wird damit aber nunmehr - wie bereits in der Kreistagsvorlage zum Stadionumbaubeschluss vom 20.06.2015 befürchtet und angekündigt - tatsächlich realisiert. Patientenfürsprecher gesucht – Bewerbungen bis zum 31.08.2016 einreichen Durch das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst, ist zum 14.12.2016 die ehrenamtliche Stelle einer Patientenfürsprecherin/eines Patientenfürsprechers für psychisch kranke Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, neu zu besetzen. Patientenfürsprecher prüfen Wünsche und Beschwerden von Patienten und Bewohnern dieser Einrichtungen sowie die deren Angehörigen. Über diese Beratungsfunktion hinaus werden sie jedoch häufig auch als geduldige Zuhörer für alltägliche Anliegen und Sorgen benötigt. Bei Bedarf vermitteln sie zwischen Patienten und Bewohnern und den Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen. Stellen sie erhebliche Mängel in der Behandlung und Betreuung fest, denen nicht in angemessener Form abgeholfen wird, informieren sie die Klinik- bzw. Heimleitung, die Besucherkommission oder den Träger der Einrichtung. Insbesondere werden für folgende Einrichtungen Patientenfürsprecher gesucht: - Psychiatrische Klinik des Helios Klinikum Aue, Gartenstr. 6, 08280 Aue - Sozialtherapeutische Wohnstätte „Haus Sonnenleithe“, Am Fichtbusch 52, 08340 Schwarzenberg - Senioren-, Familien- und Behindertenzentrum „HERR-BERGE“, An der HERR-BERGE 1-9, in 08321 Zschorlau - „Alte Flugschule“, Therapeutische Einrichtung für Abhängigkeitskranke Serius e. V., Marienberger Str. 122, 09518 Großrückerswalde Mehrere Einrichtungen können auch von einem Patientenfürsprecher betreut werden. Als Patientenfürsprecher werden engagierte Persönlichkeiten gesucht, die selbst nicht in Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung tätig sind. Eine Bestellung kann für maximal 5 Jahre erfolgen. Für diese Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung auf Grundlage der Satzung des Erzgebirgskreises über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit gewährt. Wenn Sie ein konkretes Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes als Patientenfürsprecher haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. 08. 2016 unter nachfolgender Anschrift im Landratsamt ein. Gern stehen wir Ihnen auch für Fragen zur Verfügung. Anschrift: Landratsamt Erzgebirgskreis Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst Paulus-Jenisius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz oder per E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Herr DM W. Kampczyk, Amtsarzt, Tel.: 03733 832-3200 E-Mail: [email protected] Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge Gemeinden Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf Vorstandswahl (§ 21 Abs. 2 FlurbG) Bekanntmachung und Ladung Das Landratsamt Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde – hat in Teilen der Gemarkungen Niederdorf, Niederwürschnitz, Pfaffenhain und Seifersdorf die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens mit Datum vom 15. Mai 2015 angeordnet. Für alle Grundstückseigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten im Flurbereinigungsgebiet hält das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 32 – Ländliche Entwicklung und Vermessung am Donnerstag, den 31.03.2016, um 17.00 Uhr, in der Sport- und Freizeithalle in Niederdorf (Am Graben 1, 09366 Niederdorf) eine Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl ab. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Tagesordnung: I.Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens II.Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zu möglichen Wahlperioden und zum Wahlverfahren III. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft IV.Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er hat nach dem sächsischen Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz auch Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde verantwortlich auszuführen. Der Vorstand soll daher das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Die Grundstückseigentümer sollen an der Neuordnung des Verfahrensgebietes intensiv mitwirken. Da die umfassende Neuordnung des betreffenden Gebiets von erheblicher Bedeutung ist, sollte es im Interesse aller Grundeigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten liegen, an der Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl teilzunehmen. Für aktive, interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit zur Wahl zu stellen und sich bei den Gemeindeverwaltungen Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf oder beim Referat 32 – Ländliche Entwicklung und Vermessung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu melden. Die Kandidatenliste wird nach dem Tagesordnungspunkt II. vor dem Drucken der Stimmzettel geschlossen. Das Landratsamt Erzgebirgskreis als obere Flurbereinigungsbehörde hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt. Teilnehmer am Verfahren sind alle Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Eigentümer von selbstständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Miteigentümer oder Erbengemeinschaften gelten jeweils als ein Teilnehmer. Einigen diese sich nicht über die Stimmabgabe, sind sie von der Wahl auszuschließen. Die Vertretung durch Bevollmächtigte, die nicht selbst Teilnehmer sein müssen, ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die Beglaubigung erteilt die jeweilige Gemeinde und Stadt gebührenfrei. Jeder anwesende Wahlberechtigte, sei er Teilnehmer, Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter, hat nur eine Stimme, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Er kann insgesamt 8 Personen als Mitglieder und Stellvertreter in den Vorstand wählen. Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen. Kommt die Wahl im Termin nicht zu Stande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann das Landratsamt Erzgebirgskreis Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der sächsischen landwirtschaftlichen Berufsvertretungen bestellen. Für die Aussprache zu allgemein interessierenden Themen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Tor zum Erzgebirge besteht unter Tagesordnungspunkt IV ausreichend Gelegenheit. Marienberg, den 27.01.2016 Im Auftrag H. Mehringer Referatsleiter Landkreiskurier 01 / 2016 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung Seite 11 150.000 Euro für Einrichtung einer Tages- und Kurzzeitpflege in Sehmatal-Cranzahl 13 neue Arbeitsplätze entstehen Für die Umnutzung eines leerstehenden Gebäudes zum Betreiben einer Tages- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige sowie eines Betriebsstützpunktes für die Häusliche Krankenpflege im Sehmataler Ortsteil Cranzahl konnte Landrat Frank Vogel am 09. Februar einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 150.000 Euro an die Geschäftsführung der Firma übergeben. Es war der erste Fördermittelbescheid für ein Projekt aus der Region des Annaberger Landes in der aktuellen ELER-Förderperiode. Mit der finanziellen Unterstützung wird der Häuslichen Krankenpflege Anja Illing sowie der Illing Pflege GmbH eine Zuwendung zur Schaffung einer Pflegeeinrichtung in Cranzahl ermöglicht. Dabei sollen mindestens 13 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Auf einer Betriebsfläche von ca. 774 qm wird Platz für 14 Pflegebetten entstehen. Die Fertigstellung des Vorhabens soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 durch den ELER-Fond für den Schwerpunkt „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“. Landrat Frank Vogel bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides an die Geschäftsführerin der Häuslichen Krankenpflege, Anja Illing, im Beisein des stellvertretenden Bürgermeisters von Sehmatal, Dieter Flade (1.v.r.) und dem Regionalmanager des Vereins Annaberger Land, Andi Weinhold (1.v.l.) Erfolgsgeschichten für Leistungsempfänger aus dem Rechtskreis SGB II Mandy Krieglsteiner – Alleinerziehend im Wunschberuf, trotz Schichtsystem Silvio Hildebrandt – Hürden trotz Handicap gemeistert Mandy Krieglsteiner ist eine sympathische junge Frau und alleinerziehende Mutter eines nunmehr 18-jährigen Sohnes. Nach der Realschule begann sie eine Berufsausbildung zur Einzelhandelskauffrau, schloss diese jedoch nicht ab. Ihr beruflicher Werdegang war gekennzeichnet von kurzfristigen Beschäftigungen, der Teilnahme an Maßnahmen auf dem Zweiten Arbeitsmarkt und an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und Aktivierung sowie einer 12-jährigen geringfügigen Tätigkeit als Verkaufshilfe. Auch diese endete im Februar 2015. Die junge Frau war sich bewusst, dass ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt ohne Qualifizierung eher gering sein und über Anlern- oder Hilfstätigkeiten nicht hinausgehen würden. In den Beratungsgesprächen mit ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter Erzgebirgskreis war eine positive Grundeinstellung zur Veränderung ihrer Situation erkennbar. Mandy Krieglsteiner hatte den Wunsch, eine Tätigkeit im Umgang mit Menschen, möglichst im Betreuungsbereich, auszuüben. Silvio Hildebrandt wurde bereits mit einer Behinderung geboren. Wegen seiner Erblindung besuchte er eine spezielle allgemeinbildende Schule in Chemnitz und schloss diese mit der Mittleren Reife ab. Er absolvierte von September 2010 bis August 2013 eine schulische Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister an einer Schule für blinde und sehbehinderte Menschen in Chemnitz. Den für sein Praktikum bis März 2014 erforderlichen Praktikumsbetrieb suchte er sich selbst. Trotz hoher Motivation, Fleiß und erfolgreich absolviertem Praktikum erfolgte leider keine Übernahme durch diesen Arbeitgeber. Eigenständig bemühte sich der junge Mann um einen neuen Arbeitsplatz. Dabei musste er jedoch feststellen, dass sich dies ohne Unterstützung sehr schwierig gestaltet. Ihm blieb leider nur der Weg, sich arbeitslos zu melden und beim Jobcenter Erzgebirgskreis Arbeitslosengeld II zu beantragen. Im ersten gemeinsamen Gespräch bei der persönlichen Ansprechpartnerin im Jobcenter Erzgebirgskreis wurden Möglichkeiten der individuellen Unterstützung für ihn und mögliche Förderleistungen an potentielle Arbeitgeber aufgezeigt. Der Arbeitgeberservice des Jobcenters wurde einbezogen, um eine assistierte Vermittlungen zu organisieren. Dabei wurden Stärken und Schwächen von Silvio Hildebrandt gemeinsam besprochen. Der Arbeitgeberservice fand eine engagierte Arbeitgeberin, welche in Sachsen eine weitere Praxis der Physiotherapie Sprenger mit Hauptsitz im Fichtelgebirge eröffnen wollte und dafür einen Physiotherapeuten suchte. Die Erfahrungen des kommunalen Arbeitgeber-Service im Jobcenter Erzgebirgskreis zeigen deutlich, dass gegenwärtig im Betreuungs- und Pflegebereich gute Eingliederungschancen bestehen. Mit Frau Krieglsteiner wurde vereinbart, dass sie gezielt auf entsprechende Unternehmen in der Region zugeht. Sie erhielt im Ergebnis ihrer Eigenbemühungen vorbehaltlich einer notwendigen beruflichen Weiterbildung überwiegend positive Rückmeldungen der kontaktierten Arbeitgeber. Das Jobcenter prüfte die Fördervoraussetzungen für eine Weiterbildung und im Ergebnis erhielt sie einen Bildungsgutschein für eine viermonatige „Praxisorientierte Qualifizierung zur Pflegehilfskraft inklusive Abschluss zur zusätzlichen Betreuungskraft“. Diese Weiterbildungsmaßnahme absolvierte Frau Krieglsteiner bei einem Bildungsdienstleister in Aue. Neben dem theoretischen Unterricht waren zwei berufliche Praktika Bestandteil der Qualifizierung. Um vielseitige praktische Erfahrungen zu sammeln, wurden die Praktikumsabschnitte in verschiedenen Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Während der Weiterbildung bestand ständig Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, so dass bei einer Zwischenauswertung eingeschätzt werden konnte, dass das Bildungsziel erreicht und die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Diese Prognose bestätigte sich. Frau Krieglsteiner konnte im Anschluss an die Weiterbildungsmaßnahme nahtlos eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft im „Alterswohnsitz Gut Förstel“ in Raschau-Markersbach aufnehmen. Arbeitszeiten im Schicht-System und am Wochenende unter Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs waren für sie jedoch nahezu ausgeschlossen. Sie ist zwar im Besitz des Pkw-Führerscheins, nur einen Pkw besaß sie zum damaligen Zeitpunkt nicht. Das Jobcenter konnte sie bei der Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs finanziell unterstützen und diese Hilfe nahm die junge Frau dankend an. Durch die somit gewonnene Mobilität ist sie nun in der Lage, jederzeit ihre Arbeitsstätte zu erreichen und einen flexiblen Einsatz zu gewährleisten. Dies trägt letztlich auch zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes bei. Durch die erfolgreiche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt konnte die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu einem großen Teil verringert werden. Wir wünschen Mandy Krieglsteiner viel Erfolg und Freude an Ihrer neuen Wirkungsstätte. Jobcenter Erzgebirgskreis Die Arbeitgeberin, Annett Sprenger, signalisierte, dass sie auch einen Masseur mit Behinderung einstellen würde. Die eventuell vorhandenen Minderleistungen könnten durchaus mittels eines Eingliederungszuschusses abgemildert werden. Mit dem Einverständnis von Herrn Hildebrandt wurde er der Arbeitgeberin auch unter Hinweis auf die Behinderung vorgeschlagen. Frau Sprenger hatte in ihrer beruflichen Vergangenheit Erfahrung mit blinden Physiotherapeuten und dies sollte sich als Glücksumstand erweisen. Sie war sehr aufgeschlossen, den jungen Mann kennen zu lernen und sich von ihm ein Bild zu machen. Nach den ersten Vorstellungsgesprächen wurde sehr schnell deutlich, dass er sich diese Tätigkeit zutraut, auch wenn für eine Einstellung noch einige Hürden zu bewältigen waren. Für eine erfolgreiche Integration war es notwendig, dass sich Herr Hildebrandt weitere spezielle berufliche Kenntnisse aneignete. Sein grundsätzliches Interesse für Weiterbildungen hatte er frühzeitig erklärt und er war bereit, auch Kenntnisse der manuellen Lymphdrainage zu erlernen. Wegen der spezifischen Beeinträchtigung kam eine solche Weiterbildung Ende 2014 nur in Leipzig in Betracht. Er sah auch das als unproblematisch an, was die Mitarbeiterinnen des Jobcenters immer wieder staunen lies. Und natürlich beendete er die Weiterbildung erfolgreich. Zur endgültigen Eignungsabklärung und zur zielgerichteten Integration bewilligte das Jobcenter Erzgebirgskreis für den Zeitraum von Januar 2015 bis März 2015 die Finanzierung einer Probebeschäftigung für Silvio Hildebrandt in der Physiotherapie Annett Sprenger in Burkhardtsdorf (Sachsen). Hierbei wurde auch der Bedarf an technischen Hilfsmitteln, so zum Beispiel ein Laptop mit blindenspezifischem Programm, und die notwendige Arbeitsplatzausstattung erhoben. Die Probebeschäftigung schloss der junge Mann erfolgreich ab, so dass er ab 01.06.2015 eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei Frau Sprenger aufnehmen konnte. Das Jobcenter bewilligte ihr dafür einen Eingliederungszuschuss. Frau Sprenger geht äußerst intensiv Fortsetzung nächste Seite Seite 12 Landkreiskurier 01 / 2016 m it t e il u n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung auf die Belange des jungen Mannes ein und sondiert sehr sorgfältig, welche Patienten er eigenständig übernehmen kann. Sie beobachtet aber auch, dass er mit seinen Aufgaben wächst und stetig selbstständiger wird. Dies bestätigt ihr, dass es der richtige Entschluss war, ihm eine Chance in ihrer Praxis zu geben und ihn als Masseur zu beschäftigen. Ein Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes ist geplant, denn der Arbeitsweg stellt bis heute eine große Herausforderung für Silvio Hildebrandt dar, obwohl für ihn ein Fahrdienst eingerichtet wurde. Diese erfolgreiche Integration war durch die Mitwirkung mehrerer Leistungsträger möglich. Das Jobcenter Erzgebirgskreis, der zuständige Reha-Träger und auch der Kommunale Sozialverband (KSV) haben hier hervorragend zusammen gearbeitet. Wir wünschen Herrn Hildebrandt und Frau Sprenger weiterhin viel Freude und Erfolg bei ihrer gemeinsamen Arbeit. Silvio Hildebrandt und seine Arbeitgeberin, Annett Sprenger Foto: Bretschneider JC ERZ Jobcenter Erzgebirgskreis Anmeldung der Grundschüler Klasse 4 am Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium Schneeberg Nach der Informationsveranstaltung zum Übergang an das Gymnasium und dem Tag der offenen Tür finden nun die Schüleranmeldungen statt. Vom 26.02. bis 04.03.2016 können Eltern ihre Kinder täglich von 7.00 - 15.30 Uhr im Raum 214 am Johann-GottfriedHerder-Gymnasium Schneeberg, Dr.-Köhler-Platz 2, anmelden. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen: der Aufnahmeantrag, das Original der Bildungsempfehlung, die Kopie der Geburtsurkunde und die Kopie des letzten Zeugnisses (Kopien können vor Ort angefertigt werden). Nach telefonischer Absprache (Tel. 03772 39580 – Frau Meinel) kann an diesen Tagen auch ein späterer Abgabezeitpunkt vereinbart werden. Wahl der Sporttalente des Jahres 2015 Stimmen können bis zum 3. März 2016 abgeben werden Eric Frenzel, Claudia Nystad, Christina Schwanitz – sie zählen mit ihren sportlichen Leistungen und Wettkampferfolgen zur Weltspitze ihrer Sportart. Zugleich sind sie Aushängeschild einer Region, die den Sport wie kaum eine andere lebt. Das aktive Einbringen im Verein hat einen festen Platz im Leben der Menschen und wirkt somit positiv auf das gemeinschaftliche Miteinander. Auch Olympiasieger, Welt- und Europameister haben einmal klein angefangen. Umso bedeutender ist es, unsere Sportjugend zu fördern, eine Anerkennung ihrer Leistungen und Ansporn für künftige Spitzenleistungen zu bieten. Deshalb werden die besten Nachwuchstalente in den Kategorien Mädchen, Jungen und Mannschaften, die es 2015 im Erzgebirgskreis gegeben hat, am 8. April 2015 in der Stadthalle Marienberg geehrt. VHS: Das Frühjahrssemester 2016 beginnt Der neue Programmkatalog der Volkshochschule ist erschienen und liegt an ca. 230 öffentlichen Einrichtungen wie Rathäuser und Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken, Schulen, Krankenhäuser, Sparkassen und natürlich an allen Standorten der Volkshochschule in Annaberg-Buchholz, Aue, Olbernhau, Schwarzenberg, Stollberg und Zschopau zur Mitnahme bereit. Über 600 Kurse werden in den Fachbereichen Gesellschaft, Kultur, Sprache, Gesundheit, Beruf und Karriere, EDV und Spezial (junge VHS, Senioren-VHS, Schulabschlüsse) angeboten – darunter erneut eine Weiterbildung für Leiter/ innen und Erzieher/innen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Anmeldungen zu allen Kursen sind möglich auf der Internetseite der Volkshochschule: www.vhs-erzgebirgskreis.de. Die aktuellen Angebote der VHS können auch über die vhsApp abgerufen werden. Sollten Sie die vhsApp selbst suchen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie die korrekte App auf dem Smartphone oder Tablet installieren: „vhsApp der Volkshochschulen“ (es gibt eine Menge ähnlich klingender). Sprechzeiten des Landratsamtes Montag, Mittwoch u. Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag u. Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr Der Annahmeschluss in allen Zulassungsbehörden des Landkreises ist 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Sprechzeiten der Bürgerbüros des Jobcenters Montag, Mittwoch, Donnerstag u. Freitag Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 18:00 Uhr Erreichbarkeit der Bürgertelefone des Jobcenters Montag, Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr Freitag08:00 – 14:00 Uhr Das Organisationskomitee – bestehend aus Kreissportbund Erzgebirge e. V., Erzgebirgssparkasse, „Freie Presse“ und Landratsamt Erzgebirgskreis – wählte aus den eingereichten Vorschlägen die Talente aus, die nun im Endausscheid sind. Die Namen der Nominierten sind in der Ausgabe der „Freien Presse“ vom 9. Januar 2016 erstmals abgedruckt. Eine ausführlichere Vorstellung der Kandidaten folgt im Februar. Insgesamt stehen zwölf Mädchen, zwölf Jungen und sieben Mannschaften zur Wahl. Bis zum 3. März 2016 (Einsendeschluss) haben Sie die Möglichkeit, über Ihre Favoriten abzustimmen. Dazu können Sie den in der „Freien Presse“ abgedruckten Original-Stimmzettel beim Kreissportbund Erzgebirge e. V., Adam-Ries-Straße 16 in 09456 Annaberg-Buchholz einreichen oder das Online-Portal beim Kreissportbund nutzen: http://www.ksberzgebirge.de/aktuelles/umfrage/talente-2015/ WSC Erzgebirge Oberwiesenthal tritt dem Tourismusverband Erzgebirge bei Auf seiner Vorstandssitzung am 05. Februar ernannte der Tourismusverband Erzgebirge e. V. (TVE) den Wintersportclub Erzgebirge Oberwiesenthal e. V. (WSC) zum Ordentlichen Mitglied. Der erfolgreiche Wintersportclub möchte sich „stärker touristisch vernetzen und die Zusammenarbeit mit den hiesigen Tourismusbetrieben intensivieren“, begründet WSC-Präsident Peter Riedel die Entscheidung, dem Verband beizutreten. „Im Verband selbst und in seinen Mitgliedern sehen wir kompetente Partner, um zukünftig gemeinsam die touristischen Potentiale des Vereins zu nutzen und neue Einnahmequellen für die Sportarbeit zu erschließen“, so Riedel weiter. Die Geschäftsführerin des TVE, Veronika Hiebl, freut sich über einen weiteren Partner im Tourismusnetzwerk der Region: „Der WSC ist über seine rein sportliche Aufgabe schon hinausgewachsen und stellt mit der Sparkassen-Skiarena einen wichtigen Baustein im Aktivtourismus des Erzgebirges dar und veranstaltet darüber hinaus mit dem FIS Sommer Grandprix der Nordischen Kombination die mittlerweile bedeutendste Veranstaltung in Kurort Oberwiesenthal.“ Hintergrund: Der WSC ist Eigentümer der Sparkassen-Skiarena am Fichtelberg, einschließlich entsprechender Grundstücke, die dem WSC per Erbbaupachtvertrag mit der Stadt Kurort Oberwiesenthal übertragen wurden. Die Skiarena mit Loipenhaus wurde dank einer Förderung zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Freistaates Sachsen realisiert. Die Weltelite der Nordisch Kombinierten trifft sich seit 2010 zum FIS Sommer Grandprix am Fichtelberg. Der WSC begrüßte als Veranstalter im Jahr 2015 mehr als 10.000 Zuschauer am gesamten Wettkampfwochenende. Der nächste Sommer Grandprix ist vom 25. bis 28. August geplant. Landkreiskurier 01 / 2016 Seite 13 mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt l i chen berei chen Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die öffentliche Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers vom 11. Januar 2016 Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 31.12.2022. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Werner Höcker befindet sich in: Andreasgasse 7, 09456 Annaberg-Buchholz, Tel. 0160/98927084, E-Mail: werner. [email protected]. Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wurde Herr Schornsteinfegermeister Werner Höcker als Nachfolger für den bisherigen Kehrbezirksinhaber Uwe Schwarzer zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 5 21-06 Geyer bestellt. Der Kehrbezirk 14 5 21-06 Geyer umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt AnnabergBuchholz mit dem Ortsteil Frohnau, der Gemeinde Elterlein mit dem Ortsteil Hermannsdorf, der Gemeinde Geyer, der Gemeinde Schlettau mit dem Ortsteil Dörfel und der Gemeinde Tannenberg. Chemnitz, den 11. Januar 2016 Landesdirektion Sachsen gez. Peggy Hetzner, Sachbearbeiterin Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die öffentliche Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers vom 14. Dezember 2015 Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 31.12.2022. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Uwe Schwarzer befindet sich in: 08297 Zwönitz, Grünhainer Str. 27, Tel. 0162/8556284, E-Mail: [email protected]. Chemnitz, den 14. Dezember 2015 Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wurde Herr Schornsteinfegermeister Uwe Schwarzer als Nachfolger für den bisherigen Kehrbezirksinhaber Peter Asseth zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 5 21-36 Zwönitz bestellt. Der Kehrbezirk 14 5 21-36 Zwönitz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt Zwönitz mit den Ortsteilen Günsdorf, Kühnhaide, Lenkersdorf und Niederzwönitz, der Stadt Elterlein und der Gemeinde Dorfchemnitz. Landesdirektion Sachsen gez. Peggy Hetzner Sachbearbeiterin Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) hat in ihrer Sitzung am 24. November 2015 die Haushaltssatzung 2016 beschlossen. Diese Haushaltssatzung 2016 wurde mit Schreiben 27. November 2015 der Landesdirektion Sachsen zur Bestätigung vorgelegt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 11. Januar 2016 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung einschließlich des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 bestätigt. Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird die Haushaltssatzung 2016 öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 liegt in der Zeit vom 22. Februar 2016 bis 1. März 2016 in den Räumen der Geschäftsstelle des Verbandes in 09366 Stollberg, Schlachthofstraße 12, aus. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen für das Wirtschaftsjahr 2016 §1 Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit 1. Erträgen von 23.376.800 EUR 2. Aufwendungen von 23.282.400 EUR 3. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag von 94.400 EUR Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit dem Jahresüberschuss/ -fehlbetrag von 94.400 EUR dem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von 969.800 EUR dem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von 2.648.400 EUR Saldo aus laufender Geschäftstätigkeit von - 1.584.200 EUR dem Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit von 0 EUR dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von 866.900 EUR Saldo aus Investitionstätigkeit von - 866.900 EUR dem Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit dem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit von von von 0 EUR 76.000 EUR - 76.000 EUR einem Finanzmittelbestand am Ende von 21.981.900 EUR des Wirtschaftsjahres §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR §3 Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR §4 Die Höhe der Umlagen wird festgesetzt auf 0 EUR §5 Der Stellenplan wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Stollberg, den 15. Januar 2016 Dr. Christoph Scheurer VerbandsvorsitzenderDienstsiegel Seite 14 Landkreiskurier 01 / 2016 m it t e il u n g e n a u s a n d er en ö f f e n t lic h e n be re ic h e n Westsächsische Wasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft MBH (WAD) Stellenausschreibung Wir suchen einen Abteilungsleiter Betriebsführung Kläranlagen und Kanalisationsnetze (m/w) für unseren Hauptstandort in 08373 Remse. Das Arbeitsverhältnis richtet sich in Anlehnung der Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA) und erfolgt unbefristet in Vollzeit (40 Stunden/Woche). Die Vergütung der Stelle erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 13. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Unternehmen legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Im Rahmen flexibler Arbeitszeiten bieten wir Ihnen einen verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, der auch für Teilzeitkräfte geeignet ist. Kommunikationssprache im Unternehmen ist Deutsch. Es erwarten Sie folgende Aufgaben: - Fach- und Dienstaufsicht der Beschäftigten der Abteilung Betrieb, Führung der unterstellten Mitarbeiter und Koordination der Arbeitsaufgaben und Sicherung eines effektiven Arbeitsablaufes sowie fachliche Anleitung der Mitarbeiter - Wahrnehmung der Finanz- und Organisationshoheit der Abteilung - Organisation der Aufgaben der Betriebsführung, der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf den Kläranlagen und im Kanalnetz - Sicherstellung der Gewässerschutzes und Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen - Planung, Organisation und Durchführung des Havarie Managements - Mitarbeit und Kontrolle der Budgetplanung der Betriebsstätten - Organisation und Durchführung des Ressourcenmanagements für die technische Betriebsführung Ihr Anforderungsprofil: - erfolgreicher Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums der Fachrichtungen Verfahrenstechnik, Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Versorgungstechnik, Abfallwirtschaft oder gleichwertig mit mehrjähriger Berufserfahrung in einem Abwasserentsorgungsbetrieb - stark ausgeprägtes Prozessdenken und Erfahrungen im Projektmanagement - Ausgeprägte konzeptionelle und analytische Fähigkeiten sowie lösungsorientiertes Denken und Handeln - Organisationskompetenz, Einsatz- und Leistungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zu zielorientiertem, strukturiertem und eigenständigem Arbeiten - mehrjährige Führungserfahrung - sicherer Umgang mit Office-Produkten Haben Sie Interesse an dieser interessanten Tätigkeit? Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis 31.03.2016 bitte bevorzugt per E-Mail (max. Größe 10 MB) an: [email protected] - Steve Herzog - Abteilung Recht und Personal Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bzw. Kontaktaufnahme. Neben objektiver Information garantieren wir Ihnen das vertrauliche Behandeln Ihrer persönlicher Daten. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass eine Kostenerstattung der Bewerbung nicht erfolgen kann. WAD GmbH Sächsischer Landespreis für Heimatforschung ausgeschrieben Vortrag „Lebensfreude trotz Erkrankung“ Im Bürgerzentrum “ das Dürer “, Albrecht- Dürer-Str. 85 in 09366 Stollberg, spricht am Montag, dem 21.03.2016, 16:00 Uhr, der Onkologe Prof. Dr. med. Frank Förster zum Thema “Lebensfreude trotz Erkrankung “ in Verbindung mit Ausblicke auf wichtige neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Krebsforschung. Der Behindertenverband Landkreis Stollberg e. V. und der Sozialverband VdK Sachsen e.V. Ortsverband Stollberg laden hierzu recht herzlich ein. - Organisation des zentralen internen und externen technischen Berichtswesens, des betrieblichen Berichtswesens - Optimierung des Anlagenbetriebes - Mitwirkung bei der Pflege und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems - Berichterstattung an die Geschäftsführung - Repräsentanz des Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis Das Kultusministerium schreibt zum 9. Mal den „Sächsischen Landespreis für Heimatforschung“ aus. Er ist mit 9.000 Euro dotiert und richtet sich an ehrenamtlich tätige Heimatforscher/Innen. Gesucht werden Arbeiten zu heimatkundlichen Themen wie: Orts-, Regional- und Landesgeschichte; Industrie- und Technikgeschichte; Natur- und Umweltschutz; Deutsche und Sorben; Heimatvertriebene (Verlust der alten Heimat – neue Heimat in Sachsen); Integration von Zuwanderern; Kunstgeschichte und Volkskunst; Mundart und Namenforschung; Feste und Bräuche. Einsendeschluss: 2. Mai 2016. Weitere Infos unter www.bildung.sachsen.de/Heimatpflege Sachsenweite Mitmachaktion „Puppenstuben gesucht - Blühende Wiesen für Sachsens Schmetterlinge“ Naturschutzzentrum Erzgebirge lädt zu Vortrag auf Schloss Schlettau ein Am Mittwoch, dem 24. Februar 2016 lädt das Naturschutzzentrum Erzgebirge zu einem Vortrag über die sachsenweite Mitmachaktion „Puppenstuben gesucht - Blühende Wiesen für Sachsens Schmetterlinge“ ein. Die Veranstaltung findet im Schloss Schlettau statt. Wiesen mit hohem Gras und vielen Blumen sind vielerorts verschwunden. Lebensräume für Tagfalter zu gestalten ist ein Anliegen dieser Mitmachaktion. Sie ist ein gemeinsames Projekt der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU), des Naturschutzbundes Sachsen e. V. (NABU), des Senckenberg Museums für Tierkunde, der Landschaftspflegeverbände Sachsens und vieler regionaler Projektpartner. Ein Schwerpunkt des Projekts sind Grünflächen im Siedlungsbereich, denn auf den zumeist kurzgeschorenen Rasen fehlen hohes Gras und viele Blumen - Lebensgrundlage für Schmetterlinge, Insekten und Vögel. Die übliche Art und Weise der Pflege unserer Grünflächen hat europaweit bereits zu einem drastischen Rückgang der Tagfalter geführt. In Sachsen sind von einst 114 beheimateten Schmetterlingsarten 16 ausgestorben oder verschollen und 20 weitere vom Aussterben bedroht. Deshalb sucht das Naturschutzzentrum Erzgebirge regionale „Mitmacher“, um auch hier im Erzgebirgskreis die Lebensbedingungen für heimische Schmetterlingsarten wieder zu verbessern. Mehr Informationen zum Projekt gibt es auch unter www.schmetterlingswiesen.de. Interessenten und Mitstreiter sind herzlich willkommen. Referent: Dr. Matthias Nuß (Senckenberg Museum für Naturkunde Dresden) Beginn: 17.00 Uhr im Schloss Schlettau, Gewölbekeller (Schlossplatz 8, 09487 Schlettau) Aus Kapazitätsgründen ist eine Anmeldung im Naturschutzzentrum Erzgebirge in Dörfel erforderlich. Der Eintritt ist frei. Anmeldung und Kontakt: Naturschutzzentrum Erzgebirge gemeinnützige GmbH Ortsteil Dörfel, Am Sauwald 1, 09487 Schlettau www.naturschutzzentrumerzgebirge.de Tel.: 03733 5629-0, Fax: 03733 5629-99 E-Mail: [email protected] Landkreiskurier 01 / 2016 ANZEIGENtei l IN DER T TE TÜTE AUF. HEIMAT REIN. Katrin Frohberg-Weber, Stadtboutique Annaberg „Wir wollen Sie aufmerksam machen, dass es in den Innenstädten noch mehr Dinge zu sehen und zu erleben gibt. “ www.erzgebirge-in-der-tuete.de Seite 15 Seite 16 Anzeigenteil Landkreiskurier 01 / 2016 Landkreiskurier 01 / 2016 ANZEIGENtei l Seite 17 Adam-Ries-Straße 20 09456 Annaberg-Buchholz Telefon 03733 16090 Fax 03733 160920 www.eh-weber.de Wir machen Wohnträume wahr! Nutzen Sie unsere Wohnberatung – auch direkt bei Ihnen zu Hause! Tip p Wohnen fängt nicht beim Möbelkauf an. Am Anfang steht der Wunsch nach Veränderung, nach dem ganz Persönlichen. In diesem sensiblen Prozess der Planung und Beratung finden wir gemeinsam DIE Lösung. Schritt für Schritt begleiten Sie unsere eigenen Handwerker vom Wohn- zum Lebensraum. A_230x306mm_Landkreiskurier_2016.indd 1 Alles aus einem Haus. 09.02.16 12:09 Seite 18 Landkreiskurier 01 / 2016 A n z e i g en t e i l D e r k u l (T)ou r- B e tri eb des Erzgeb i rg skrei ses i nf o rm ie rt V E R A N S TA LT U N G E N im Kultur- und Freizeitzentrum Lugau KULTURTAGE 2016 In der Buchbar Leck-Türe namens „KNOB‘L AUCH!“ Eine rätselhafte Lesung 18. März 2016, 19.00 Uhr, KFZ Lugau Eintritt: 11 Euro / ermäßigt 9 Euro EINE SCHÖNE REISE MIT SLIXS wo: Kaverne des Vattenfall-Pumpspeicher-Kraftwerks Markersbach Oberbeckenstraße 5, 08352 Raschau-Markersbach wann: Samstag, 16.04.2016, 14 Uhr (Einlass bis 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn) wer: Vokalensemble SLIXS MIT: WORTSPIELAKROBATEN TILO RICHTER UND MIRKO HÜBNER kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises, Wettinerstraße 64, 08280 Aue INFOTELEFON & Karten: 03771 / 277-1602 oder 277-1600 [email protected], www.artmontan.de anzeige_artmontan_0116.indd 1 Fabrikgässchen 8 11.02.16 12:33 K ulturhau s in Aue 09385 Lugau Tel.: 037295/2486 >> Mittwoch, 24.02.2016, 19.30 Uhr: „Heimatstunde“ – Comedy mit Uwe Steimle >> Samstag, 27.02.2016, 19.30 Uhr: 6. Philharmonisches Konzert >> Donnerstag, 03.03.2016, 19.30 Uhr: Das Fleisch ist heiß! – Live-Show mit dem MDR-Fernsehkoch Christian Henze >> Freitag, 04.03.2016, 19.30 Uhr: Transsilvanien & Siebenbürgen – Multimedia-Show www.freizeitzentrum-lugau.de anzeige_lugua_0116.indd 1 10.02.16 08: Goethestr. 2, 08280 Aue, Tel: 03771 / 23761, Fax: 03771 / 23762 [email protected], www.kulturhausaue.de Anzeige_kh_0116.indd 1 11.02.16 12:33 Anton-Günther-Weg 4 09496 Marienberg Telefon: 03735 - 2 20 45 www.baldauf-villa.de 12. März 20:00 Uhr ERLEBNISSE IM BERGBAUMUSEUM www.bergbaumuseum-oelsnitz.de MORGENSTERN S LA EL ST T R KONZE Folk New & Old Jewish en und Glücksge be, von Höhenflüg Lie r rg de Be n e vo r ein f de blikum au Das Duo singt Lie nnung, die das Pu Tre d un ed hi sc fühlen, von Ab en. Gefühle mitnehm und Talfahrt der it dem Publikum tern die Gabe, m ns ge or M sort in ihr la el en Veranstaltung Dabei besitzt St jed d un n te tre ntakt zu Partner hat sie unmittelbar in Ko deln. Den idealen an rw ve zu er m nzim cht, gefunden. öffentliches Woh nger, Andreas He Sä d un n ste rri ta in dem Multi-Gi 21.02.2016, Sonntag, 14.30 Uhr Familien-Erlebnisführung „Grubenlampentour“ 08.03.2016, Sonntag, 17 Uhr Frauen im Bergbau - Sonderführung zum Frauentag mit Speckfettbemm und Deputatbier 13.03.2016, Sonntag, 14.30 Uhr Familien-Erlebnisführung „Auf Schatzsuche im Bergwerk“ 16.03.2016, Mittwoch,19 Uhr „Mimi Superstar - die Päpstin unter den Katzen“ humoristische Buchlesung mit Cristina Zehrfeld Zeiss Planetarium und Sternwarte Schneeberg SONNTAG, 21.02.2016, 10 UHR Die Zeitblasenreise DERUNGEN ABENTEUERWAN 20 16 SONNTAG, 28.02.2016, 10 UHR Eine Reise zum Rand des Sonnensystems >> IM BANN DER SCHNEEHEXE SAMSTAG, 05.03.2016, AB 17.30 UHR Die lange Messier-Nacht Donnerstag, 18.02.2016 Treff: 10 Uhr, Endhaltestelle Stadtverkehr im Heide-Wohngebiet, Schwarzenberg >> DEM OSTEREIERDIEB AUF DER SPUR SONNTAG, 06.03.2016, 16 UHR Von der Erde zum Universum Die Kosten für die Tei lnahme an einer Wanderung belaufen sich auf 3 EUR p. P., inkl. Bratwurst & Geträn k. An me ldu nge n unt er: Tel . 037 74 / 50 58 51 All e Inf os & we iter e Wa nde run gen unt er: ww w.s chl oss sch wa rze nbe rg.d e kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises, Wettinerstraße 64, 08280 Aue Tel.: 03771 / 277-1601, E-Mail: [email protected], Internet: www.kultour-erz.de Gründonnerstag, 24.03.2016 Treff: 10 Uhr, Busbahnhof Schwarzenberg Anzeige_wanderung_0116.indd 1 FREITAG, 26.02.2016, AB 19 UHR: Jupiter in der Winternacht – Beobachtungsabend 11.02.16 12:39 SONNTAG, 13.03.2016, 10 UHR Mit den Abrafaxen durch Raum & Zeit Heinrich-Heine-Straße 13 a, 08289 Schneeberg Tel.: 03772/22439 o. 03771/23761, Fax: 03772 22440 [email protected] www.sternwarte-schneeberg.de Landkreiskurier 01 / 2016 ANZEIGENtei l Seite 19 KRANKENHAUSGESUNDHEITSHOLDING ERZGEBIRGE Leistungsspektrum 1 Abteilung für Geburtshilfe der Klinik für Frauenheilkunde am Klinikum Mittleres Erzgebirge Haus Zschopau 2 3 4 Foto 1: Oberärztin Dr. med. Bettina Gebhardt während einer Sonographie Fotos 2–4: Ultraschallbilder von Kindern im Mutterleib – hoher Sicherheitsstandard – Frauenärzte und Anästhesisten sind 24 Std. in der Klinik vor Ort – BetreuungvonRisikoschwangerschaften – Ultraschallsprechstunde: Ersttrimesterscreening, Fehlbildungsdiagnostik entsprechend DEGUM II, fetomaternale Durchblutungsmessung, 3D/4D-Sonographie einschließlich CD – familienorientierte Geburt in harmonischer Atmosphäre – individuelleGebärmöglichkeiten:Romarad- Geburt, Unterwassergeburt, alternative Geburtsstellungen – Schmerzbekämpfung: Entspannungsübungen, PDA, Akupunktur, schulmedizinisch mit Schmerzmitteln – Stammzellgewinnung aus Nabelschnurblut – hoher Standard der Patientenzimmer (1- und 2-Bettzimmer mit Sanitäreinheiten) – modernes Familienzimmer und Stillcafe – 24StundenRooming-inaufderWochenstation – Hörtest und kinderärztliche Untersuchungen (U1, U2) im Beisein der Eltern – Geburtsvorbereitungskurse – Elterninformationsveranstaltung/Kreißsaalführung – Schwangeren- und Babyschwimmen, Babymassage, Geschwisterschule – Stillberatung durch ausgebildete Stillberater – Rückbildungskurs – Großelternkurs Hochpräzise Technik für vorgeburtliche Ultraschalldiagnostik Seit November 2015 kommt auch den Patienten des Klinikums Mittleres Erzgebirge Haus Zschopau (KME) hochpräzise Ultraschalldiagnostik zugute. Das High-End-Sonographiegerät „Voluson E10“ von GE Healthcare ist im Bereich der Ultraschallentwicklung die wegweisendste Innovation der letzten Zeit und unterscheidet sich gegenüber seinen Vorgängermodellen in drei wichtigen Aspekten: •mehr Klarheit: 4-fache, parallele Echoverarbeitung für extrem rauscharme und imposant realistische 2D-, 3D- und 4D-Bilder •mehr Geschwindigkeit: 10-fache Datenübertragungsgeschwindigkeit für eine höhere Auflösung und sehr hohe Bildfrequenzen •mehrFlexibilität:4-fachhöhereRechenleistung für weiterführende Spezialanwendungen und einen effizienten Workflow Bundesweit nutzt bereits ein Großteil der renommierten Spezialisten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) das hochauflösende Gerät. Laut Oberärztin Dr. med. Bettina Gebhardt, Leiterin der Geburtshilflichen Abteilung, bietet es völlig neue Perspektiven, vor allem bei der Klinikum Mittleres Erzgebirge Haus Zschopau Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Alte Marienberger Str. 52 09405 Zschopau Tel.: 03725 40-2301 Fax: 03725 40-1542 [email protected] www.kkh-mek.de vorgeburtlichen Ultraschalldiagnostik (pränatale Feindiagnostik). Die modernen Darstellungstechniken verbessern aber auch die Möglichkeiten, Pathologien im Bereich des inneren Genitale frühzeitig zu erkennen und treffsicher zu beurteilen. „Der ‚Voluson E10‘ stellt für uns“, so Dr. Gebhardt, „die optimale apparative Basis zur Beantwortung komplexer sonodiagnostischer Fragestellungen in der gesamten Frauenheilkunde dar und führt zu einer weiteren VerbesserungvonSensitivitätundSpezifitätimRahmen der frühen kindlichen Fehlbildungsdiagnostik“. Seite 20 Landkreiskurier 01 / 2016 A n z e i g en t e i l www.erzgebirgssparkasse.de/immobilien Ausgabe: Februar 03733 139-1010 I 2016 S Erzgebirgssparkasse S-ImmobilienCenter Große Kirchgasse 18 09456 Annaberg-Buchholz In Vertretung der LBS IMMOBILIEN GMBH Wohnen in der Altstadt von Annaberg Attraktive Ein- u. Mehrfamilienhäuser (Exposé-Nr.: RS-1769 / Ansprechpartner: R. Seltmann / Telefon: 03733 139-1632) Dass Reihenhaus finden Sie in ruhiger aber zentraler Lage im Herzen der Annaberger Altstadt. Der Marktplatz und viele Geschäfte und Einrichtungen sind fußläufig erreichbar. In den Räumen im EG mit einer Fläche von ca. 100 m² war bisher eine Gaststätte untergebracht. Die Umnutzung zu Wohnzwecken ist mit einigen baulichen Veränderungen möglich. Im OG des Hauses gibt es 2 Wohneinheiten mit Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt: Wohn- und Geschäftshaus in Pfaffroda (Exposé-Nr.: RG-940 / Ansprechpartner: R. Guderian / Telefon: 03735 669-4543) Das altehrwürdige Haus gehörte früher zum Schlossensemble. Es steht unter Denkmalschutz und wurde 1995/96 aufwändig saniert. Bis 2006 befand sich im Gebäude eine Sparkassenfiliale, später wurde es als Blumengeschäft genutzt. Das Haus steht zur Zeit leer und wartet auf einen neuen Besitzer – vielleicht mit einer Geschäftsidee? In dem kleinen Keller befinden sich die Heizungsanlage und die Versorgungsleitungen. Das EG hat eine Fläche von ca. 105 m². Das DG ist ausbaufähig. Erschließung: Strom, zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung, Erdgas, Telefon. Ein Umbau zum Wohnhaus würde sich anbieten, bedarf jedoch einer behördlichen Genehmigung (Nutzungsänderung). Kaufpreis: 85.000,- € Variabel nutzbar: Reihenhaus in Eibenstock Energieausweis: nicht notwendig – da Denkmalschutz Prima Familienlösung: 3-FH in Oelsnitz Altes Haus - mach was draus: EFH in Amtsberg Eigene Ideen gefragt: WGH in Seiffen (Exposé-Nr.: DR-1474 / Ansprechpartner: D. Rosin / Telefon: 037296 99-1581) (Exposé-Nr.: RL-1713 / Ansprechpartner: R. Lein / Telefon: 03725 343-4553) (Exposé-Nr.: VI-1302 / Ansprechpartner: V. Ittershagen / Telefon: 03733 139-1402) Das Mehrfamilienhaus verfügt über je 2 Wohnungen im EG und im DG sowie eine Wohnung über die gesamte Etage im Obergeschoss, welche von der Vermieterin selbst genutzt wird. Eine Wohnung im DG ist derzeit vermietet. Beide können bei Verkauf freigezogen werden. In den letzten Jahren wurden bereits Sanierungsarbeiten durchgeführt (u.a. neue Türen, Kunststofffenster und Gasheizung). Auch die Elektrik wurde teilweise erneuert. Das Grundstück ist mit Strom, Gas und Wasser erschlossen.Ein Kanalanschluss ist vorhanden. Die Jahresnettomiete beträgt derzeit ca. 2.760,- Euro. Älteres EHF mit Modernisierungsbedarf für fleißige Hände. An dem Gebäude wurde eine zentrale Heizungsanlage eingebaut und ein Großteil der Fenster modernisiert. Die vorhandene Kläranlage muss biologisch umgerüstet werden. Das EG wird vorwiegend als Wirtschaftsraum genutzt, hier gibt es auch ein Bad. Im Obergeschoss beträgt die Deckenhöhe ca. 2 m, hier sind die Wohnräume untergebracht. Ein Kachelofen sorgt für ländliches Flair. Der Dachboden kann zusätzlich ausgebaut werden. Auf dem Grundstück befinden sich ein großer Schuppen und eine kleine Fertigteilgarage. In guter Geschäftslage im Ortszentrum von Seiffen finden Sie diese Immobilie mit ca. 252 m² Wohn- und Gewerbefläche. Augenscheinlich macht das Objekt einen guten Eindruck das Dach, die Fassade und die Fenster im Erdgeschoss wurden bereits erneuert. Der gesamte Wohnbereich ist einfach ausgestattet. Das Gewerbe im EG ist verpachtet. Der Jahresrohertrag aus der gewerblichen Vermietung beträgt ca. 6.800,- €. Die Außenanlagen sind in einem guten Zustand. Parkflächen stehen zur Verfügung. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 504 m² . 69.500,- € Energiebedarfsausweis Primärenergiebedarf: 186,0 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Erdgas Baujahr lt. Ausweis: 1914 Kaufpreis: 48.000,- € Energiebedarfsausweis Endenergiebedarf: 220,20 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Heizöl Baujahr lt. Ausweis: 1892 Kaufpreis: 99.000,- € Energiebedarfsausweis Endenergiebedarf: 95,0 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Erdgas Baujahr lt. Ausweis: 1900 (Exposé-Nr.: US-2851 / Ansprechpartner: U. Seibold / Telefon: 03771 10-1094) Im Obergeschoss befindet sich eine gepflegte ca. 100 m² große 4-Raum-Wohnung mit Küche Kaufpreis: je ca. 40 m² Wohnfläche. Eine große Wohnung mit ca. 120 m² Wohnfläche befindet sich im DG. Hervorzuheben ist hier die große Dachterrasse mit herrlichem Blick über die Altstadt. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 modernisiert und befindet sich in einem guten Zustand. Kaufpreis: und 2 Bädern. Diese Wohnung wäre auch ohne Modernisierung kurzfristig nutzbar. Der im Erdgeschoss befindliche ca. 70 m² große Gewerberaum kann als solcher wieder genutzt werden oder zu Wohnzwecken umgebaut werden. Auch das Dachgeschoss kann weiter ausgebaut werden. Ein Gästezimmer und ein WC sind dort bereits vorhan- den. Das Haus ist solide und gepflegt (Dach 1978 Schiefer, Heizung 1993, Elt/Fenster 1998, Anschlüsse 1999). Rückseitig steht ein kleiner Garten mit Doppelgarage (1997) zur Verfügung. Kaufpreis: 65.000,- € Energiebedarfsausweis Endenergiebedarf: 260,30 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Strom, Holz Baujahr lt. Ausweis: 1840 70.000,- €/VB Energiebedarfsausweis Endenergiebedarf: 260,30 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Strom, Holz Baujahr lt. Ausweis: 1840 Wichtige Hinweise: Alle Angaben zu den Verkaufsobjekten haben wir von den Auftraggebern erhalten. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Ein Zwischenverkauf ist möglich. Die Angebote sind für Käufer provisionspflichtig. Die Höhe der Provision können Sie beim zuständigen Makler erfragen.
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