Wettbewerb des Erzgebirgskreises um die schönste

AMTSBLATT DES ERZGEBIRGSKREISES
AMTLICHE MITTEILUNGEN DES ERZGEBIRGSKREISES
Freitag, 19. februar 2016
Mitteilu n g e n a u s D e r L a n d k r e i s v e r wa ltu n g Aus dem i nhal t
Wettbewerb des Erzgebirgskreises um die
schönste Kleingartenanlage gestartet
Alle Kleingartenvereine des Erzgebirgskreises sind zur Teilnahme aufgerufen
Bewerbungsschluss: 31. Mai 2016
Der Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage des Erzgebirgskreises geht
in diesem Jahr in seine 3. Auflage. Er wird vom Landrat des Erzgebirgskreises
gemeinsam mit dem Regionalverband „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e.
V. Annaberg, dem Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V., dem
Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V. und dem Territorialverband
Zschopau der Kleingärtner e. V. aller vier Jahre ausgelobt.
I Ausgabe 1 I Jahrgang 8
Mit diesem Wettbewerb sollen besondere Initiativen von Kleingärtnervereinen
und die Verschönerung der Anlagen in ihrer Gesamtheit sowie die Öffnung
dieser für die Bürger des Wohnumfeldes gefördert werden. Außerdem soll
die Förderung des ökologischen Gärtnerns unter Beachtung der Artenvielfalt und die Schaffung von naturnahen Lebensräumen einmal mehr in den
Focus rücken.
Der Wettbewerb steht in diesem Jahr unter dem besonderen Thema:
„Gärten für jung und alt - unser Vereinsleben“. Für diesen Themenbereich werden gesonderte Punkte im Rahmen der Bewertung vergeben. Alle
Kleingartenvereine des Erzgebirgskreises sind zur Teilnahme aufgerufen. Die
Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2016 bei den jeweiligen territorialen
Verbänden abgegeben werden:
- RV „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V., Adam-Ries-Str. 9,
09456 Annaberg, Tel. 03733-22627
- KV Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V., Wettinerstr. 32, 08280 Aue,
Tel. 03771-22054
- Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V., Eibenstocker Str. 31,
08340 Schwarzenberg, Tel. 03774-28475
- TV Zschopau der Kleingärtner e. V., Waldkirchener Str. 14,
09405 Zschopau, Tel. 03725-787747
Amtliche Mitteilungen
Umweltverträglichkeitsprüfungen
für Vorhaben in Johanngeorgenstadt und Gelenau Seite 3
Einziehung von Reitwegen
Seite 4
Aufhebung von Trinkwasserschutzgebieten
Seite 4
Offenlegung der Änderung von
Daten Liegenschaftskataster
Seite 5
Umstufung von Straßen in
Pfaffroda Seite 5/6
Mitteilungen aus der
Landkreisverwaltung
Informationen der Wirtschaftsförderung
Seite 6/7
Infotag Weiterbildung und Qualifizierung am 18.03.2016 im GDZ
Annaberg
Seite 8
Blick auf die Kleingartenanlage „Südhang e. V. Grünhain“ - Sieger des
Wettbewerbs des Erzgebirgskreises um die schönste Kleingartenanlage 2012.
Änderung Struktur Landkreisverwaltung Seite 8
Thema Asyl: Aktuelle Situation
im Erzgebirgskreis
Seite 9
Aktuelles Baugeschehen Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue
Seite 9
Auszeichnung der Preisträger
2012 des Wettbewerbs:
Sie nahmen zur Kreistagssitzung am 10.10.2012 die
Ehrung entgegen: Volker
Krauß, 2. Vorsitzender KGV
„Südhang“ e. V. Grünhain;
Bernd Fritzsche, Vorsitzender KGV „Waldfrieden“ e. V.
Annaberg; Wolfgang Roth,
Vorsitzender KGV „Prießnitz“
e. V. Zwönitz und Michael
Kühnel, Vorsitzender KVG
„An der Aue“ e. V. Zschopau.
Patientenfürsprecher gesucht
Seite 10
Flurbereinigungsverfahren
Niederdorf, Niederwürschnitz,
Jahnsdorf Seite 10
Mitteilungen aus anderen
öffentlichen Bereichen
Seite 13/14
www.erzgebirgskreis.de
Seite 2
Landkreiskurier 01 / 2016
t ie lt h e m a Ausschreibung
Wettbewerb des Erzgebirgskreises um die schönste Kleingartenanlage
Die Städte und Gemeinden des Erzgebirgskreises werden geprägt durch die Vielfalt unterschiedlicher Nutzungen, durch Gebäude, Verkehrsanlagen und Freiflächen, aber auch durch Gärten und
landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Seit über 100 Jahren stellen Kleingärten in der Region einen bedeutenden Anteil an der Flächennutzung dar.
Kleingartenanlagen (KGA) erhöhen deutlich den Lebens- und Erholungswert. Sie üben entscheidende
stadtökologische Funktionen aus. Die positiven Wirkungen auf Kleinklima und Immissionsbelastungen, die Schutzfunktionen in Bezug auf Boden- und Wasserhaushalt sowie die Bedeutung als
Biotop für naturnahe Lebensgemeinschaften der Kleingartenanlagen sind unbestritten.
Die öffentliche Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen bietet außerdem wohnungsnahe Freizeitmöglichkeiten, kombiniert Erholung und Familienbezug, ermöglicht den Aufenthalt in der Natur
und soziale Kontakte. Auch Anwohner nutzen diese Angebote, sodass die Anlagen zum Naherholungsraum für Freizeitangebote der Allgemeinheit werden.
Für die Kleingärtner selbst und ihr Lebensumfeld sind Kleingärten von besonderer Bedeutung, sie:
- sind angesichts steigender Lebenserwartung, Erwerbslosigkeit und früherem Einstieg in den
Ruhestand Felder kreativer Betätigung in Natur und Gesellschaft;
- sind darüber hinaus Integrationsbereiche für Alleinerziehende, Singles, ausländische Mitbürger,
Aus- und Umsiedler und behinderte Menschen;
- sind von zunehmender Bedeutung für die Gestaltung der sozialen Stadt und die Erhaltung des
sozialen Friedens unter Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Erfordernisse;
- bringen aber auch das Erlebnis der Jahreszeiten, das Erlebnis des Wachsens, des Blühens,
der Ernte und des Vergehens;
- bringen Entspannung, Befreiung vom Stress, helfen psychische und körperliche Störungen
zu überwinden und lassen alle Grade körperlicher Beanspruchung zu;
- ermöglichen eine Versorgung der Familie mit gesundem, bodenständigem Obst und Gemüse;
- fördern die Kommunikation mit den Gartennachbarn, Familienmitgliedern, oder Besuchern
der Kleingartenanlage.
Aus diesen Gründen lobt der Landrat des Erzgebirgskreises, gemeinsam mit dem Regionalverband
„Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V. Annaberg, dem Kreisverband Aue/Stollberg der Kleingärtner
e. V., dem Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V. und dem Territorialverband Zschopau
der Kleingärtner e. V. im wiederkehrenden vierjährigen Modus einen
form Gebrauch gemacht, ist dies spätestens mit der Auslobung im Landkreiskurier, Amtsblatt des
Erzgebirgskreises, bekannt zu geben.
Die Kleingärtnerverbände haben eigenständig das Recht, weitere Plätze aus eigenen Mitteln zu
prämieren. Mithin erhalten alle Teilnehmer an diesem Wettbewerb durch das Landratsamt eine
Teilnahmeurkunde. Die Begehungen durch die Wettbewerbskommission sind für die Sommermonate vorgesehen. Zur Begehung werden die Vorstände der betreffenden Kleingartenvereine
eingeladen. Der Zeitplan für die Begehung wird rechtzeitig bekannt gemacht.
Die Auszeichnung erfolgt zeitnah in würdiger Form. Zudem erfolgt eine Veröffentlichung der Sieger
des Wettbewerbs im Landkreiskurier, Amtsblatt des Erzgebirgskreises.
Die Wettbewerbssieger können sich am Landeswettbewerb, ausgelobt durch das Sächsische
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, beteiligen.
Kriterien für die Bewertung der Kleingartenanlage
1. Pflegezustand der bewerteten Kleingartenanlage
- Eingangsbereich, Zaun, Hecken
- Wege innerhalb der Kleingartenanlage
(Beschaffenheit von naturnah bis versiegelt)
- Gestaltung und Planung der KGA
Erlebnisqualität durch gestalterische Objekte oder Projekte
- Naturbelassene Räume in der Anlage
max. 6 Punkte
max. 6 Punkte
max. 6 Punkte
max. 4 Punkte
2. Kleingärtnerische Nutzung
- Anbau von Obst, Gemüse, Beeren und
Küchenkräuter auf mind. 1/3 der Gartenfläche - Artenvielfalt im Kleingarten
- Ökologie in der Parzelle
- Fachberatung vorhanden
max. 10 Punkte
max. 10 Punkte
max. 10 Punkte
max. 10 Punkte
3. Kleingartenanlage als öffentliches Grün
- Öffentliche Zugänglichkeit der Anlage
- Einbeziehung der Bevölkerung in das Vereinsleben
- Kinder- und Familienfreundlichkeit
max. 10 Punkte
max. 6 Punkte
max. 10 Punkte
4. Zusatzpunkte
-D
er Wettbewerb kann unter ein bestimmtes Thema,
welches in der öffentlichen Auslobung des jeweiligen
Jahres bekannt gegeben wird, gestellt werden.
max. 12 Punkte
„Wettbewerb um die schönste Kleingartenanlage im Erzgebirgskreis“
aus. Mit diesem Wettbewerb sollen besondere Initiativen von Kleingärtnervereinen und die Verschönerung der Anlagen im Landkreis in ihrer Gesamtheit gefördert und die Öffnung dieser für
die Bürger des Wohnumfeldes ermöglicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des ökologischen Gärtnerns unter Beachtung der
Artenvielfalt und die Schaffung von naturnahen Lebensräumen, im Sinne der Agenda 21.
Modus des Wettbewerbs:
Der Wettbewerb wird im Abstand von vier Jahren ausgelobt. Er beginnt mit der öffentlichen Auslobung
durch den Landrat und Bekanntgabe im Landkreiskurier des Erzgebirgskreises. Interessierte Vereine
reichen die notwendigen Unterlagen an den für sie zuständigen territorialen Verband ein. Nicht in
Verbänden organisierte Vereine reichen ihre Unterlagen ebenfalls dort oder direkt im Landratsamt,
Büro des Landrates, ein. Die Verbände sammeln und sichten die Unterlagen, befürworten den
Antrag oder lehnen den Antrag ab, danach erfolgt die Übergabe an die Wettbewerbskommission.
Einzureichende Unterlagen sind:
- Antragsunterlagen (ausgefüllter Bewertungsbogen) einschließlich CD oder Fotodokumentation,
- eine Lageskizze des Vereins mit Flurstücksnummer und Gemarkung.
Die Durchführung des Wettbewerbes erfolgt in zwei Etappen.
1. Vorausscheid nach Sichtung der Unterlagen durch die territorialen Verbände und nachfolgender
Auswahl der 10 besten Kleingartenanlagen durch die Wettbewerbskommission,
2. der Endausscheid zur Platziertenermittlung mit Befahrung der 10 besten ausgewählten
Kleingartenanlagen.
Anhand des vorgegebenen Punktesystems erfolgt an zwei Besichtigungstagen die Ermittlung der
drei Erstplatzierten.
Die drei erstplatzierten Vereine erhalten neben einer Teilnahmeurkunde des Landrates eine
finanzielle Anerkennung wie folgt:
1. Platz: 1.000,00 Euro
2. Platz:
750,00 Euro
3. Platz:
500,00 Euro
Die Wettbewerbskommission hat das Recht, den jeweiligen Wettbewerb unter ein bestimmtes
Thema zu stellen, wofür ein Sonderpunktesystem entworfen wird. Wird von dieser Wettbewerbs-
Mögliche Gesamtpunktzahl100 Punkte
Bei allen Unterschieden innerhalb dieser Aufgabenstellung bietet das Kleingartenwesen jedoch
einen hohen Grad an Vergleichbarkeit innerhalb der Zielgruppe. Es ist ein Anliegen der Ausrichter
dieses Wettbewerbes, auf diese Art einen Beitrag zu leisten – um zum einen besondere Aktivitäten
der Vereine zu fördern, und zum anderen auch Möglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen,
sich an den „grünen Inseln im Häusermeer“ zu erfreuen und aktive Erholung zu finden.
Informationen und Anfragen können an die jeweiligen Geschäftsstellen der Verbände gerichtet werden.
Annaberg-Buchholz, den 05.02. 2016
Frank Vogel
Landrat Erzgebirgskreis
Hans-Jürgen Sroka
Vorsitzender RV „Obererzgebirge“ der Kleingärtner e. V.
Wolfgang Zindler
Vorsitzender KV Aue/Stollberg der Kleingärtner e. V.
Karin Richter
Vorsitzende Verband der Kleingärtner Schwarzenberg e. V.
Frank Heinzig
Vorsitzender TV Zschopau der Kleingärtner e. V.
Hinweis: Der Bewerbungsbogen kann unter www.erzgebirgskreis.de – Aktuelles heruntergeladen werden.
Landkreiskurier 01 / 2016 Am t li che Mi ttei l ungen
Seite 3
Amtliche Mitteilungen
Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„Sanierung der ehemaligen Betriebsfläche Objekt 98 in Johanngeorgenstadt“
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Wismut GmbH beantragte am 20.07.2015 gemäß § 8 Abs. 1 des Waldgesetzes für den
Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10.04.1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert
durch Art. 5 des Gesetzes vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 349), die befristete Umwandlung
einer Waldfläche zum Zwecke der Sanierung der ehemaligen Betriebsfläche Objekt 98 in
Johanngeorgenstadt auf Teilen des Flurstücks 268/188 Gemarkung Johanngeorgenstadt,
unmittelbar angrenzend an einer zum selben Zweck bereits gerodeten Fläche.
Für diese Waldumwandlung war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach §
3c i. V. m. § 3b Abs. 3 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, da der Größenwert gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG
in Summe mit der bereits erfolgten Waldumwandlung erreicht wird.
Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 2 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, weil von dem beantragten Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3a Satz 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung
des Landratsamtes Erzgebirgskreis nicht selbstständig anfechtbar ist.
Annaberg-Buchholz, den 05.01.2016
Herrmann
Abteilungsleiter
Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Hier: Wesentliche Änderung der Milchviehanlage Gelenau durch die Landwirtschaftliche Genossenschaft Gelenau e.G., Aktenzeichen: 80010-2015-814
Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Landwirtschaftliche Genossenschaft Gelenau e.G., Fritz-Reuter-Straße 2b, 09423
Gelenau beantragte mit Antrag vom 15.12.2014 (PE 29.12.2014) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Milchviehanlage Gelenau auf den
Flurstücken 635/2; 637/8; 659/2; 661; 668/2; 668/3; 668/4; 668/5; 668/6; 663/2 und
669/3 der Gemarkung Gelenau.
Der Gegenstand des Verfahrens umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
- Umnutzung eines Anbaus am Stall 1 zum Krankenstall mit 30 Tierplätzen
- Errichtung eines neuen Bergeraumes,
- Errichtung von zwei baugleichen Güllerundbehältern mit je 2.018 m³ Fassungsvermögen
(brutto) mit Zeltdachabdeckung,
- Ersatzneubau eines Kadaverhauses,
- Ersatzneubau eines Sickersaftbehälters,
- Erweiterung der bestehenden Fahrsiloanlage durch eine weitere Kammer
- Neubau einer zusätzlichen 2-Kammer-Fahrsiloanlage
- Erweiterung der bestehenden Dungplatte um 150 m².
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz – BImSchG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1740), in Verbindung mit § 1
der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 7.1.5 und
9.36 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV.
Für die Änderung der Anlage, die der Nr. 7.11.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen ist,
war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit einer
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz
1 in Verbindung mit § UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht
erforderlich ist, da nach Einschätzung der beteiligten Behörden aufgrund einschlägiger
Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie
landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Die Entscheidung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Verzicht auf die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Annaberg-Buchholz, den 13.01.2016
Rechtsgrundlage für die wesentliche Änderung der o. g. Anlage ist § 16 des Gesetzes
Herrmann, Abteilungsleiter
Herausgeber:
Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 830, Fax: 03733 22164, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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Verlag BERGstraße, Wettinerstraße 54, 08280 Aue
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Redaktion:
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Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag BERGstraße
Erscheinungsweise:
Der Landkreiskurier Erzgebirgskreis – Amts- und Mitteilungsblatt des Erzgebirgskreises – erscheint einmal
im Monat und wird an die Haushalte des Erzgebirgskreises kostenlos verteilt.
Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden vom Landratsamt Erzgebirgskreis
verschickt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder, die sich nicht
unbedingt mit der Meinung des Herausgebers decken muss. Nachdruck, auch auszugsweise, kann nur mit
Genehmigung des Herausgebers erfolgen.
Bildnachweis: Landratsamt Erzgebirgskreis (Titelseite, Seite 9/11), Monkey Business Images/shutterstock
(Titelseite), Bretschneider JC ERZ (Seite 12)
Impressum
Seite 4
Landkreiskurier 01 / 2016
Amt lic h e M i tt e i l u n g en Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 14.01.2016
Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes (SächsWaldG)
Einziehung von Reitwegen im Wald gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Gemarkung Mauersberg
Auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137),
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat
Sachsen vom 29.04.2015 (SächsGVBl. S. 349, 351) in Verbindung mit § 1 der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege
(ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) und auf der Grundlage des § 49 Abs.
2 Nr. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis folgende
Allgemeinverfügung
erlassen:
1) Der nachfolgend näher bezeichnete Waldweg wird als Reitweg eingezogen:
Gemeinde
Gemarkung Flurstück Reitwegebezeichnung / Verlauf
Großrückerswalde
Mauersberg
477/3
Länge
Reitweg durch Abt. 539
ca. 200 m
ab Ortslage Niederschmiedeberg, Höhe
Siedlung, Garagen – Weg durch Abt.
539 – bis Anschluss an gewidmeten
„Niederschmiedeberger Weg“
2) Der genaue Verlauf des einzuziehenden Reitweges ist in der dazugehörigen topographischen Karte im Maßstab 1 : 10.000 blau dargestellt.
3) Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des
Erzgebirgskreises (Landkreiskurier) als bekannt gegeben.
Die Allgemeinverfügung, die Begründung und die Karte mit dem Reitwegeverlauf können
beim Landratsamt Erzgebirgskreis,
- 09456 Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, Zimmer A 0.04
- 09496 Marienberg, Schillerlinde 6, Zimmer 301
- 08280 Aue, Wettinerstraße 61, Zimmer 303
- 09366 Stollberg, Uhlmannstraße 1-3, Zimmer 103
in der Zeit vom 22.02.2016 bis einschließlich 22.03.2016 während der Sprechzeiten
(Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag
von 08:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landratsamt Erzgebirgskreis in
09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch
kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich
oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Annaberg-Buchholz, den 26.01.2016
Herrmann
Abteilungsleiter
Verordnung des Erzgebirgskreises zur Aufhebung von Trinkwasserschutzgebieten
Vom 03.02.2016
Auf der Grundlage von §§ 51 Abs. 1 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert
durch Artikel 320 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung
mit § 46 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S.
503), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S.
349) wird durch den Erzgebirgskreis als untere Wasserbehörde verordnet:
Quellgebiet, Wasserversorgung
Beschluss-Nr.
Gebiets-Nr.
„Wilischau“, Grießbach
ohne
T-5421167
„Oberes Wasser“, Jahnsbach
ohne
T-5421089
„Kölpeltal“, Zschopau
ohne
T-5421171
werden mit den Schutzzonen I, II und III aufgehoben.
§2
Beschränkungen
§1
Aufhebung der Trinkwasserschutzgebiete
(1) Die Schutzzonen I und II von dem durch Beschluss des Kreistages Annaberg am
21.12.1989 festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet
Quellgebiet, Wasserversorgung
Beschluss-Nr.
Gebiets-Nr.
„Zwönitzer Wasser“, Geyer
33
T-5421071
Alle im Zusammenhang mit der Festsetzung der oben genannten Trinkwasserschutzgebiete
bestehenden Beschränkungen und Verbote werden aufgehoben.
§3
Hinweise
werden aufgehoben.
Die Schutzzone III wird von der Aufhebung nicht berührt und bleibt vorerst bestehen.
Über die Nutzungsrechte zur Entnahme von Grundwasser wird in einem gesonderten
Verfahren entschieden.
Die Regelungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes bleiben unberührt.
(2) Das durch Beschluss des Kreistages Marienberg, Nummer 90/85 vom 12.12.1985
festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet
§4
Inkrafttreten
Quellgebiet, Wasserversorgung
Beschluss-Nr.
Gebiets-Nr.
„Gelobtl. und Forst“, Marienberg
23
T-5421168; T-5421166
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Erzgebirgskreises
in Kraft.
Annaberg-Buchholz, den 03.02.2016
wird mit den Schutzzonen I, II und III aufgehoben.
(3) Die durch Beschluss des Kreistages Zschopau, Nummer 25/84 vom 23. August 1984
festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete
F. Vogel
LandratSiegel
Landkreiskurier 01 / 2016 Am t li che Mi ttei l ungen
Seite 5
Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Das Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung 3, Referat Ländliche Entwicklung und Vermessung,
Sachgebiet Katasterführung, hat Daten des Liegenschaftskatasters nachfolgend aufgeführter
Flurstücke geändert.
Straßenschlussvermessung K9130 Dorfstraße
Große Kreisstadt Schwarzenberg/Erzgeb.
Gemarkung
Flurstücke
Bermsgrün (7403)65a, 69/1, 71a, 72a, 73/1, 77, 82a, 83a, 84, 85/1, 85/2, 86a, 87/2,
90/1, 91a, 94/3, 98/4, 155/58, 155/106, 551/10, 551/19, 591/4,
593/8, 593/10, 689/1
Berichtigung Liegenschaftskataster
Gemeinde Neukirchen/Erzgeb.
Gemarkung Flurstücke
Neukirchen (2134)
162/4, 166
Art der Änderungen: 1. Änderung der Lagebezeichnung
2. Änderung der Nutzung
3. Änderung des Gebäudenachweises
4. Berichtigung der Flächenangabe
5. Bildung von Flurstücken
6. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen
im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG)
vom 29. Januar 2008, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).
Das Landratsamt Erzgebirgskreis ist als untere Vermessungsbehörde nach § 2 SächsVermKatG für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des
Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 zugrunde.
Die Unterlagen liegen ab dem 22.02.2016 bis zum 22.03.2016 in der Geschäftsstelle des
Referates Ländliche Entwicklung und Vermessung, Straße der Einheit 5 in 08340 Schwarzenberg, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr am Dienstag und Donnerstag sowie von 8.00 bis
12.00 Uhr am Montag, Mittwoch und Freitag zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz
5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf
der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Mitarbeiter in der Dienststelle in Schwarzenberg auch unter der Telefonnummer 03774 761-4251 bzw. -4200 oder unter der E-Mail-Adresse
[email protected] zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die in Nummer 5 und 6 beschriebenen Änderungen kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz oder beim Staatsbetrieb
Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden schriftlich
oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Schwarzenberg, den 06.02.2016
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung
bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14
Abs. 6 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster
Ch. Herrmann
Abteilungsleiter
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis
über die Umstufung einer Straße in der Gemeinde Pfaffroda
Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechtsstand 01.05.2014 – stuft das Landratsamt
Erzgebirgskreis folgende Ortsstraße (O) zum beschränkt-öffentliche Weg (BÖW) um:
Bezeichnung:
Vorplatz Wehrkirche (Teilstück)
(ehemals O im Bestandsverzeichnis OT Dörnthal Blatt-Nr.: 8)
Anfangspunkt:Nördlichste Ecke Hauptgebäude Hauptstraße 169 im OT Dörnthal
Endpunkt:Eingangsbereich Kirche
Südliche Ecke Flst. 58 Gem. Dörnthal
Widmungsbeschränkung:keine
Länge:
circa 0,020 km
Baulastträger:Gemeinde Pfaffroda
Flst. / Gemarkung:insbesondere (ggf. Teilflächen) Flst. 1132/14
Gem. Dörnthal
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung.
Das oben bezeichnete Teilstück des „Vorplatz Wehrkirche“ wird zum beschränktöffentlichen Weg abgestuft. Die Umstufung wird zum 01.01.2017 wirksam.
Begründung
Ein Teilstück des „Vorplatz Wehrkirche““ erfüllt nicht die Verkehrsbedeutung einer
Ortsstraße, wonach jene innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Verkehr einer
Gemeinde dient bzw. zu dienen bestimmt ist. Der hier maßgebliche Straßenabschnitt dient lediglich der fußläufigen Erschließung von Kirche einschließlich
Friedhof. Hierfür ist typischerweise eine straßenrechtliche Klassifizierung als
beschränkt-öffentlicher Weg einschlägig. Eine praktikable, objektive Widmungsbeschränkung erfolgt aufgrund der sachlichen Zuständigkeit im Nachgang der
Abstufung durch die Gemeinde.
Einsichtnahme
Die Verfügung kann im Landratsamt Erzgebirgskreis (Außenstelle Aue, Wettinerstraße 64, Zimmer 434, 08280 Aue) während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 in
09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann
auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur
Niederschrift eingelegt werden.
Annaberg-Buchholz, 11. Januar 2016
F. Vogel
Landrat
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Amt lich e M i tt e i l u n g en / m i tt e i l u n ge n a us de r landk re is ve rwalt ung
Landkreiskurier 01 / 2016
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis
über die Umstufung einer Straße in der Gemeinde Pfaffroda
Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) – Rechtsstand 01.05.2014 – stuft das Landratsamt
Erzgebirgskreis folgende Ortsstraße (O) zum öffentlichen Feld- und Waldweg (ÖFW) um:
Bezeichnung:
Weg zur Dorfstraße 38
(ehemals O im Bestandsverzeichnis OT Dörnthal Blatt-Nr.: 35)
Anfangspunkt:Nördlichste Ecke Flst. 165 Gemarkung Haselbach
Abzweig Goldbornweg
Endpunkt:Einmündung gegenüber Grundstück Dorfstraße 48
Nordwestliche Ecke Flst. 121 Gem. Haselbach
Widmungsbeschränkung:keine
Länge:
circa 0,365 km
Baulastträger:Gemeinde Pfaffroda
Flst. / Gemarkung:
insbesondere (ggf. Teilflächen) Flst. 123 Gem.
Haselbach
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 in
09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann
auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis schriftlich oder zur
Niederschrift eingelegt werden.
Annaberg-Buchholz, 11. Januar 2016
F. Vogel, Landrat
Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil der öffentlichen Bekanntmachung.
Der oben benannte „Weg zur Dorfstraße 38“ wird zum öffentlichen Feld- und
Waldweg abgestuft. Die Umstufung wird zum 01.01.2017 wirksam.
Begründung
Der „Weg zur Dorfstraße 38“ erfüllt nicht die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße,
wonach jene innerhalb der geschlossenen Ortslage dem innerörtlichen Verkehr
einer Gemeinde dient bzw. zu dienen bestimmt ist. Der hier maßgebliche Straßenabschnitt dient einerseits nachrangig der Erschließung eines Anliegergrundstückes,
andererseits vordergründig der Erschließung von anliegenden Feldern bzw. des
fortgesetzten öffentlichen Feld- und Waldweges (Haselbacher Weg). Hierfür ist
typischerweise ebenfalls eine straßenrechtliche Klassifizierung als öffentlicher
Feld- und Waldweg einschlägig.
Einsichtnahme
Die Verfügung kann im Landratsamt Erzgebirgskreis (Außenstelle Aue, Wettinerstraße 64, Zimmer 434, 08280 Aue) während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Mitteilungen aus deR La ndkreisverwaltung
Die Wirtschaftsförderung des Erzgebirgskreises informiert
Woche der offenen Unternehmen 2016 im Erzgebirgskreis zum 14. Mal in Folge
Vom 7. bis 12. März haben Schüler, Eltern und Lehrer die Möglichkeit, sich landkreisweit in 265
Unternehmen zu informieren. Der sachsenweit einheitliche Termin ermöglicht den Austausch über
die Landkreisgrenzen hinweg. Mit Ausbildern, Geschäftsführern und Mitarbeitern kann zu den
Themen Schülerbetriebspraktika, Ausbildungsbedingungen und -voraussetzungen sowie duales
Studium usw. gesprochen werden. Ziel ist, den Jugendlichen aus Oberschulen und Gymnasien
eine realitätsnahe Berufsorientierung zu ermöglichen und gleichzeitig die Nachwuchsgewinnung
der regionalen Unternehmen zu unterstützen. Im Erzgebirgskreis beteiligen sich alle Schulen
an der Aktion. Hier wurden bereits im Januar 12.000 Begleitbroschüren direkt an die Schüler
ausgereicht. Die Besuchswünsche der einzelnen Schüler und Eltern werden derzeit an den
Schulen zusammengefasst, zur WFE GmbH gesandt und anschließend mit den Unternehmen
abgestimmt. Die Jugendlichen können aus etwa 150 verschiedenen Berufsbildern und 50 dualen
Studiengängen wählen. Über 9.000 Terminanmeldungen für die Woche der offenen Unternehmen
wurden im Vorjahr erfasst. Dieser seit Jahren hohe Zuspruch widerspiegelt den enormen Bedarf
an Informationen rund um die regionale Berufs- und Studienorientierung, aber auch das große
Engagement der beteiligten Unternehmen, diese Aktion zur Fachkräftesicherung zu nutzen.
Detaillierte Informationen zur Aktion, auch die aktuelle Broschüre und das Plakat - auch zur
firmeninternen Verwendung - sind unter www.berufsorientierung-erzgebirge.de zu finden.
SAB-Regionalbüro Annaberg-B. (im GDZ, 2. OG) mit neuer Öffnungszeit
Seit 1. Januar 2016 ist das Büro nur noch wie folgt geöffnet: Dienstag - 11:30 Uhr bis 18:00
Uhr. Die SAB ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates Sachsen. Beratungstermine zu den
Förderprogrammen des Freistaates können gern vereinbart werden unter Tel. 0351 4910-0
oder per E-Mail unter [email protected].
Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung
Zum Jahresbeginn 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) neue
Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen verabschiedet. Mit dem neuen Programm
werden die bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzte
„Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatungen“ und die von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreuten Programme „Gründercoaching Deutschland“,
„Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ in einer Fördermaßnahme gebündelt. Das neue
Programm wird künftig ausschließlich durch das BAFA umgesetzt.
Das Programm unterscheidet zwischen Jungunternehmen (bis zwei Jahre nach Gründung),
Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter). Jungunternehmen und Bestandsunternehmen
können zu allgemeinen und speziellen Beratungsschwerpunkten gefördert werden. Unternehmen
in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung und eine
Folgeberatung erhalten. www.bafa.de
SAB-Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur (RINA 2014-2020)
Der Freistaat Sachsen gewährt zinsverbilligte Nachrangdarlehen für Investitionsvorhaben der
gewerblichen Wirtschaft, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen.
Mitfinanziert werden Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, in
die Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten und in die
Diversifizierung der Produktion oder die grundlegende Umstellung der Produktionsprozesse.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Richtlinie neu
veröffentlicht. www.sab.sachsen.de
Förderprogramm „Energieberatungen im Mittelstand“
wird bis Ende 2019 fortgeführt
Das im Jahr 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgreich
angelaufene Förderprogramm für Energieberatungen im Mittelstand wird bis Ende des Jahres
2019 fortgeführt. Damit soll die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in kleinen und
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Landkreiskurier 01 / 2016 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung
mittleren Untrnehmen weiter gesteigert werden und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale
gehoben werden. Um die Umsetzungsquote identifizierter Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen,
wird auch eine Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen durch den Energieberater gefördert.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro wird der Zuschuss
von 800 Euro auf bis zu 1.200 Euro erhöht. Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über
10.000 Euro erhalten weiterhin eine maximale Förderhöchstsumme von 8.000 Euro. Dies gilt
einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Der Fördersatz
von 80% der förderfähigen Beratungskosten bleibt in beiden Bereichen erhalten.
www.bafa.de
BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) neu konzipiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert externe Beratungsdienstleistungen
zum Innovationsmanagement in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des
Handwerks. Gefördert werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung
und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit
technologischem Potenzial durch autorisierte Beratungsunternehmen. Die Förderung erfolgt
grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen
oder Wirtschaftszweige.
Die Förderung erfolgt in zwei Leistungsstufen: Potenzialanalyse und Vertiefungsberatung.
Mit der Neuveröffentlichung der Richtlinien im Dezember 2015 wird die Förderung des Moduls
„Rohstoff- und Materialeffizienz“ eingestellt. Alle bisher erzeugten BMWi-Innovationsgutscheine
für dieses Modul behalten ihre Gültigkeit.
www.innovation-beratung-foerderung.de
Neues Förderprogramm zum Wissens- und Technologietransfer
durch Patente und Normen
Zum neuen Jahr startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Technologieförderprogramm „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“.
WIPANO zielt darauf ab, den Wissens- und Technologietransfer, also die Verbreitung innovativer
Ideen zu fördern. Dafür werden insgesamt 23 Mio. Euro bereitgestellt - für Normungsprojekte
sowie für die Patentierung und Verwertung innovativer Ideen. In der Patentförderung werden die
Kosten für Beratung, Patentanwalt oder Patentanmeldung anteilig übernommen. Die bewährte
Patent- (SIGNO) und Normungsförderung (INS/TNS) des Bundeswirtschaftsministeriums werden
in WIPANO unter einem Dach gebündelt. Dadurch wird die Förderlandschaft handlicher und
übersichtlicher. Weitere Vereinfachungen entstehen in den Förderregularien beispielsweise
durch eine Angleichung der verschiedenen Fördermodule zur patentrechtlichen Sicherung und
Verwertung der Ideen. www.wipano.de
Fördermittelberatung bei der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Wirtschaftsservice: Jan
Kammerl, Tel. 03733 145-110, E-Mail: [email protected]
GDZ-Vitrinenausstellung für Firmen-Präsentation nutzbar
Das GDZ ist auch ein wichtiges Veranstaltungszentrum im Erzgebirge. Hier finden regelmäßige
Branchentage, Seminare sowie öffentliche Veranstaltungen statt. Das GDZ Annaberg ist zudem
eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Existenzgründer in der Region. Die Attraktivität
des Hauses wird auch durch eine ständige Vitrinenausstellung zur Wirtschaftsregion Erzgebirge
mit ihrer vielfältigen Branchenstruktur bereichert. Kleine und mittelständische Firmen sind ebenso
vertreten wie die strukturbestimmenden Unternehmen der Region. Nutzen auch Sie das Angebot
zur Präsentation Ihrer Angebotspalette in der Vitrinenausstellung. www.wfe-erzgebirge.de/GDZ
Seminarangebote für Existenzgründer: Altbewährtes bleibt –
Neues kommt
Die Seminarreihe für Existenzgründer der IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge in
Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH und der Handwerkskammer
Chemnitz wird 2016 neu gestaltet. Altbewährtes bleibt - Der monatliche Informationsabend bleibt
bestehen und wird 2016 fortgeführt. Es ist keine Anmeldung erforderlich und die Teilnahme
bleibt kostenfrei. Die Informationsabende finden abwechselnd in den Räumlichkeiten der IHK in
Annaberg und des GDZ Gründer-und Dienstleistungszentrum in Annaberg statt.
Neues kommt - Das 4-tägige Orientierungsseminar wurde nunmehr in einzelne Module (Workshops)
mit einer Dauer von ca. 3h gesplittet. Es werden vier Module im vierteljährlichen Rhythmus
angeboten. Die Workshops finden in den Räumen der IHK in Annaberg statt. Eine Anmeldung
ist erforderlich. Die Teilnehmergebühr je Modul beträgt 30,00 €.
- Modul I – Unternehmenskonzeption und Finanzplanung
- Modul II – Wer hat Recht und wie sichere ich mich richtig ab?
- Modul III – Steuerrecht und Buchführung
- Modul IV – Marketing & Vertrieb – Wer nicht wirbt, der stirbt!
Mehr Informationen (Inhalte + Termine) unter: www.wfe-erzgebirge.de/existenzgruender
WFE-Ansprechpartner: Andre Stummer, Tel. 03733 145-106, E-Mail: [email protected]
DTV-Klassifizierungen von Ferienwohnungen, Ferienhäusern
und -zimmern im Erzgebirgskreis 2015
Auch 2015 haben wir wieder 13 Ferienobjekte in die Familie der vom Deutschen Tourismusverband
klassifizierten Ferienobjekte neu aufgenommen. Sie konnten mit 3 bzw. 4 Sternen ausgezeichnet
werden und dürfen damit nun bis 2018 werben. Ein großer Vorteil gegenüber nicht klassifizierten
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Ferienobjekten ist, dass der Gast anhand der Sterne erkennt, dass hier hohe Standards eingehalten werden und deshalb vor „bösen Überraschungen“ verschont bleibt. Außerdem erhalten die
Gastgeber vom DTV regelmäßig Informationen über Rechtsbestimmungen, Empfehlungen und
Vertragsvorlagen zur Internetnutzung durch Gäste, Preisgestaltung, Gästebetreuung und vieles
mehr. Während des Klassifizierungsvorgangs wird auch gleichzeitig ein Beratungsgespräch bei
möglichen Fragen durchgeführt; aber auch danach sind wir den Gastgebern bei der Klärung
von Problemen gerne behilflich. Per 31.12.2015 haben im Erzgebirgskreis 300 Ferienobjekte
eine gültige Klassifizierung. Im Vergleich zu allen anderen Landkreisen Sachsens verbucht nur
der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wenig mehr klassifizierte Ferienobjekte. Wer
die Qualität und Ausstattung seines Ferienobjektes mit goldenen Sternen verzieren möchte, der
wende sich bitte an die Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH.
Alles über Kriterien und Anmeldung zur Klassifizierung von Ferienwohnungen, -häusern und
-zimmern erfahren Sie auf unter www.wfe-erzgebirge.de Touristische Infrastruktur DTVKlassifizierung. WFE-Ansprechpartnerin: Rosemarie Neubert, Tel. 03733 145-103, E-Mail:
[email protected]
Begleitforschungsprojekt „Lust auf Innenstadt“
soll erzgebirgische Stadtzentren beleben
Mit Beginn des neuen Jahres startet mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums
des Inneren (SMI) im Erzgebirgskreis ein Begleitforschungsprojekt, das die Stärkung der Innenstädte als Wirtschaftsraum, Lebensmittelpunkt und Kommunikationsort zum Thema hat. Das
Regionalmanagement Erzgebirge als Koordinationspartner erhofft sich davon wichtige Impulse
für die Attraktivität von Kleinstädten und Mittelzentren als Ankerpunkt für die Bevölkerung aber
auch als Rückkehr- und Zuwanderungsfaktor.
Mit dem für zwei Jahre angelegten Begleitforschungsprojekt Innenstadt-Netzwerk „Lust auf
Innenstadt?“ im Erzgebirgskreis soll ein erster gemeinsamer Schritt gegangen werden, um durch
eine öffentlich-private Partnerschaft und die damit verbundene Vernetzung unterschiedlicher
Sichtweisen Innenstädte zu stärken. Aktuelle Trends aus Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen,
Tourismus, Service, Demografie und Gesellschaft werden in den Prozess einbezogen, um
Potenziale zu erkennen und Kompetenzen bei den Innenstadtakteuren aufzubauen. Am Projekt
direkt beteiligt sind die Städte Annaberg-Buchholz, Aue, Marienberg, Oelsnitz, Schwarzenberg,
Stollberg und Zschopau. Die Ergebnisse werden in einer Projektbibliothek „Lust auf Innenstadt“
gebündelt, um übertragbare und innovative Ansätze und Projekte auch für weitere Städte im
Erzgebirge sowie ganz Sachsen zugänglich zu machen. Das Forschungsprojekt wird vom externen
Dienstleistungsunternehmen komet-empirica, das über umfangreiche Erfahrungen im Bereich
der strategischen und dialogorientierten Stadtentwicklung verfügt, begleitet.
Ansprechpartner: Regionalmanagement Erzgebirge, Dr. Peggy Kreller, Tel. 03733 145 146,
E-Mail: [email protected]
Europäischer Berufsausweis (EBA) für mehr berufliche Mobilität
Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Ausland ist oftmals aufgrund unterschiedlicher
Ausbildungswege und Ausbildungsinhalte sehr umständlich. Dabei ist es erklärtes Ziel der Europäischen Union, dass sich jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union dort niederlassen
und arbeiten kann, wo er möchte und auch gebraucht wird. Doch der Europäische Berufsausweis
(EBA) ist kein Dokument oder Ausweis an sich, sondern eher ein elektronisches Verfahren zur
Anerkennung der Qualifikationen. So kann der Antragsteller jeden Verwaltungsschritt online
mitverfolgen, bis alle Bedingungen im Aufnahmeland erfüllt sind. Der EBA ist derzeit nur für
folgende Berufsgruppen vorgesehen: Krankenpfleger, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ingenieure, Bergführer oder Immobilienmakler. Das Verfahren soll aber nach praktischer Erprobung
um andere Berufe erweitert werden. Das Informationsheft zum Europäischen Berufsausweis
finden Sie auf der Homepage des Europe Direct Erzgebirge unter: http://euinfo.wfe.eu/csdata/
download/1/de/der_europaeische_berufsausweis__eba__1556.pdf Ansprechpartner: Europe
Direct Informationszentrum Erzgebirge: Susann Thiele, Tel. 03733 145 112, E-Mail: thiele@
wfe-erzgebirge.de
Montanregion Erzgebirge – Jahr der Entscheidung
mit Ausstellung eingeläutet
Mit der Ausstellungseröffnung „UNESCO-Welterbestätten in Deutschland“ läutete der Trägerverein
Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V., für den der WFE GmbH für 2016 die Geschäftsführung
übertragen wurde, gemeinsam mit dem Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge Anfang Februar
das Jahr der Entscheidung ein. Im Juli 2016 wird das UNESCO-Welterbekomitee in Istanbul
über den Antrag zur Aufnahme der „Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ in die
Welterbeliste abstimmen.
Die Wanderausstellung des UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. stellt mit einzigartigen
Panoramafotografien von Dr. Hans-J. Aubert Baudenkmäler, Städteensembles, Industriedenkmäler sowie wundervolle Landschaften auf der Welterbeliste der UNESCO vor. Ergänzt wird die
Präsentation mit Abbildungen der Objekte, die im Zusammenhang mit dem Kaiserin-AugustaSchacht (heute Bergbaumuseum) als Sachzeugen des Steinkohlenbergbaus Bestandteil der
Welterbenominierung „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohoří“ sind.
Zur Ausstellungseröffnung verdeutlichte der Impulsvortrag von Gerhard Lenz, Direktor der Stiftung
„Welterbe Harz“, welche Entwicklungsperspektiven und Chancen eine Ernennung zum UNESCOWelterbe eröffnen. Dabei lag der Schwerpunkt auf Aspekten wie erfolgreiche Vernetzung, den
Aufbau von Welterbe-Infozentren und Finanzierung. Die Ausstellung ist bis zum 1. Mai 2016 im
Bergbaumuseum zu sehen. www.montanregion-erzgebirge.de
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Landkreiskurier 01 / 2016
m it t e ilu n g e n a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung
Das Erzgebirge braucht Fachkräfte
Infotag Weiterbildung und Qualifizierung in Annaberg-Buchholz - 18.03.2016
Themen
- Kaufmännische Berufe
- Gewerblich-technische Berufe
- Pflege- und Gesundheitsberufe
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Lager/ Logistik-Branche
- Transport- und Verkehrsgewerbe
- Wege in die Selbstständigkeit.
Das Netzwerk Fachkräfte für das Erzgebirge lädt Sie ein:
Freitag, 18. März 2016, 13-18 Uhr,
GDZ Annaberg
(Technologieorientiertes Gründer- und Dienstleistungszentrum)
Informieren • Qualifizieren • Wachsen
anzeige.indd
2
Ständige
Weiterbildung
- „lebenslanges Lernen“ - ist heute für jeden Einzelnen und die Unternehmen
unabdingbar. Mit dem „Infotag Weiterbildung und Qualifizierung“ möchte das Netzwerk Fachkräfte
für das Erzgebirge unterstützend und informierend zur Fachkräfteentwicklung beitragen.
Bereits im vergangenen Jahr fand diese Weiterbildungsmesse im Kulturhaus Aue statt. Aufgrund
der positiven Resonanz bereitet die IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge gemeinsam mit
dem Netzwerk „Fachkräfte für das Erzgebirge“ den 3. Infotag „Weiterbildung und Qualifizierung“
vor. Die Besucher erhalten eine Übersicht zu berufsbegleitenden Qualifizierungsmöglichkeiten in der
Erzgebirgsregion. Regionale und überregionale Bildungsdienstleister präsentieren in kompakter Form
ihre vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote.
Änderung Struktur
Landkreisverwaltung zum
1. Januar
In der Landkreisverwaltung ist zum
1. Januar 2016 eine geänderte Struktur
in Kraft getreten. Mit der Änderung der
Hauptsatzung des Erzgebirgskreises und
der damit verbundenen Entscheidung der
Kreisräte am 30.09.2015 für nur einen Beigeordneten des Landrates wurde die Anzahl
der Abteilungen von fünf auf vier reduziert.
Die Landkreisverwaltung folgt damit auch
einer Empfehlung des Sächsischen Rechnungshofes. Weiterhin wurden die Aufgaben des Liegenschaftsmanagement und
Servicebetriebes (LSB) als neues Referat
in die Abteilung 1 integriert. Der Kreistag
beschloss die Auflösung des Eigenbetriebes
in seiner Sitzung am 02.12.2015. Außerdem
gab es Anpassungen in der Zuordnung
einzelner Aufgabenbereiche.
Mit der geänderten Struktur wurden inhaltlich zusammenhängende Struktureinheiten
zusammengefasst, um entsprechende
Synergieeffekte zu erreichen und die Arbeit
noch effizienter zu gestalten.
Fachvorträge
- Aufstiegsqualifizierung in allen Branchen
- Weiterbildungsangebote für die Branchen Metall/
CNC, Textil und Bekleidung, Handel, Bau Dienstleistung, Verkehr, Gesundheits- und Sozialwesen
- Chancen barrierefreier Weiterbildungen
-
spezielle Angebote für Berufsrückkehrer und
Wiedereinsteiger
- Begabtenförderung
- Finanzierungsmöglichkeiten (Meister-BAföG, Prämiengutschein, SAB-Bildungsscheck, WeGeBau,
Verbundförderung)
05.02.16 10:16
Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung
ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.chemnitz.ihk24.de/infotag2016.
Die Veranstaltung wird organisiert vom Netzwerk „Fachkräfte für das Erzgebirge“. Mitglieder sind
die IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge, die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz, die Industrie- und Gewerbevereinigung Aue, das Jobcenter des Erzgebirgskreises, die Wirtschaftsförderung
Erzgebirge GmbH, die Kreishandwerkerschaft Erzgebirge, die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz,
der Regionale Bauernverband, der Verband der erzgebirgischen Kunsthandwerker und die Sächsische
Bildungsagentur.
Landkreiskurier 01 / 2016
mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung
Thema Asyl: Aktuelle Situation im Erzgebirgskreis Im Erzgebirgskreis sind derzeit 3.700 Asylsuchende gemeldet. Davon sind ca. 70 % dezentral
in Wohnungen und 30 % in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Nach der derzeitigen
Zuweisungsprognose der Landesdirektion Sachsen muss der Erzgebirgskreis im ersten Quartal
2016 ca. 720 Asylsuchende aufnehmen. Weitere Prognosen liegen derzeit nicht vor.
Derzeit sind 169 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) in Kinder- und Jugendeinrichtungen im gesamten Landkreis untergebracht.
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(Stand: 06. KW)
• BSZ Erdmann Kircheis, Standort Aue, Haus 2
• Naturschutzzentrum Dörfel
Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden sind Syrien, Afghanistan, Irak, Lybien, Albanien
Kosovo, Libanon, Tunesien, Russische Föderation, Indien, Pakistan.
Informationen zum Thema Asyl werden regelmäßig auf der Website des Landkreises unter
www.erzgebirgskreis.de veröffentlicht.
Im Erzgebirgskreis gibt es folgende Unterkünfte:
• Asylbewerberwohnheim Aue-Alberoda
• Asylbewerberwohnheim Drebach
• Asylbewerberwohnheim Olbernhau
• Asylbewerberheim Marienberg OT Hüttengrund
• Ehemaliges Lehrlingswohnheim Zschopau
• Gemeinschaftsunterkunft in Johanngeorgenstadt
• Ehemaliger Verwaltungsstandort des Landratsamtes Erzgebirgskreis in Niederdorf
• Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Str. 24, Haus B
• Containerstandort in Jahnsdorf OT Pfaffenhain (Fertigstellung im Januar)
• ehem. Erzgebirgsbad Thalheim
• Gemeinschaftsunterkunft in Crottendorf OT Walthersdorf
Aktuelles Baugeschehen Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue
Im Januar wurde die Anzeigetafel im Sparkassen-Erzgebirgsstadion demontiert.
Die Abbrucharbeiten auf der
Westseite des Stadions sind
bisher planmäßig verlaufen
und weitestgehend abgeschlossen. Dabei angefallene Stoffe wurden ordentlich
getrennt und abtransportiert
bzw. dem entsprechenden
Entsorgungsweg zugeführt.
Der Bauschutt aus MassivDie Baustelle Sparkassen-Erzgebirgsstadion Anfang Februar 2016. bauteilen wurde auf dem
Lagerplatz neben der Turnhalle
gesammelt und hinsichtlich einer Wiedereinbaubarkeit vor Ort untersucht. Die Freigabe dazu konnte
auf Grundlage von Untersuchungsergebnissen für den größten Massenanteil erfolgen. Bei Baumaßnahmen dieser Art ist allerdings durchaus auch mit ungeplanten Dingen zu rechnen. So wurde
bei den Abbrucharbeiten auch belastetes Material gefunden, welches gesondert entsorgt werden
muss. Im Einzelnen handelt es sich dabei um bleibelasteten Boden und den alten Spielertunnel,
der bei seiner Errichtung mit stark anhaftendem Teeranstrich abgedichtet wurde. Überraschenderweise wurde beim Abriss des nördlichen Tribünenteils auch eine dem ursprünglichen Mauerwerk
vorgesetzte Gasbeton-/Porenbetonschale gefunden. Dieses Material kann ebenfalls nicht wieder
eingebaut werden. Die Ausschreibungen der zu vergebenden Bauleistungen werden kontinuierlich veröffentlicht.
Interessierte Unternehmen können
sich dazu auch auf der Homepage
des Landratsamtes informieren.
Insgesamt wurden bisher ca. 55%
der geschätzten Gesamtbaukosten
in mehreren Losen vergeben.
Aufgrund des Bauvolumens muss die Ausschreibung eines Großteils der Lose europaweit erfolgen.
Erfreulicherweise konnten trotzdem auch an regional ansässige Firmen Aufträge vergeben werden.
Dass dies nicht immer klappen kann, hat man jüngst bei der Vergabe zum Stahlbau-Tribünendach
gesehen, die an eine im Bereich Sportstättenbedachung erfahrene österreichische Firma ging.
Konkret fassten die Mitglieder des Technischen Ausschusses des Kreistages in ihrer Sitzung am
25.01.2016 folgende Beschlüsse zur Vergabe der beiden größten Lose: - Der Technische Ausschuss des Kreistages des Erzgebirgskreises beschließt, das Los 02 – Erweiterter
Rohbau – der Baumaßnahme „Umbau Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue“ an die Bietergemeinschaft
„Umbau Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue, Los 02 – Erweiterter Rohbau, Fritz-Reuter-Straße 34e,
01097 Dresden“ bestehend aus den Firmen „Ingenieurbau George Bähr GmbH, Fritz-Reuter-Straße
34e, 01097 Dresden“ und „Heidelberger Betonelemente GmbH & Co. KG, Gewerbeallee 6, 09224
Chemnitz/OT Mittelbach“ mit einem Angebotspreis in Höhe von 5.413.820,12 EUR zu vergeben. - Der Technische Ausschuss des Kreistages des Erzgebirgskreises beschließt, das Los 05 –
Stahlbau-Tribünendach – der Baumaßnahme „Umbau Sparkassen-Erzgebirgsstadion Aue“ an die
Firma „Haslinger Stahlbau GmbH, Villacher Straße 20, A-9560 Feldkirchen (Österreich)“ mit einem
Angebotspreis in Höhe von 1.890.851,82 EUR zu vergeben.
Informationen zum aktuellen Baugeschehen werden regelmäßig auf der Webseite des Landkreises
unter www.erzgebirgskreis.de veröffentlicht. Ebenso sind hier die aktuellen Ausschreibungen einsehbar.
Erste Rate der Fördermittelrückforderung vom Erzgebirgskreis beglichen
In den Jahren 2009/2010 hatte der Erzgebirgskreis dringend notwendige Sanierungsarbeiten
am Erzgebirgsstadion in Aue im Gesamtwertumfang von knapp 2,2 Mio. EUR realisiert und
dazu von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Fördermittel aus dem so genannten „Konjunkturpaket II“ (KP II) in Höhe von 1.758.600 EUR bewilligt bekommen. Damit konnten vier
Sanierungsteilobjekte realisiert werden:
- Sanierung Haupttreppe Auer Eingang,
- Sanierung Dach Haupttribüne,
- Errichtung Toilettenanlage Gegengerade,
- Überdachung Gegengerade (Südtribüne).
In den Bescheiden der SAB ist u. a. eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren verankert. Vor
Beginn der Ende 2015 begonnenen Umbaumaßnahmen wurde die SAB über den bevorstehenden Baustart sowie den geplanten Bauablauf in Kenntnis gesetzt.
Da mit den Abbrucharbeiten an der Westseite auch das Haupttribünendach zu ca. 20 %
abgerissen wurde, hat die SAB nunmehr mit Bescheid vom 29.01.2016 einen ersten (Teil)Rückforderungsbescheid im Umfang von 63.273,11 EUR erlassen, da das damals sanierte
Dach nur 59 der 300 Zweckbindungsmonate komplett Bestand hatte. Nach Eingang des
Bescheides am 02.02.2016 und dessen Prüfung ist die Zahlung am 03.02.2016 zur Vermeidung zusätzlicher Zinsbelastungen umgehend erfolgt.
Mit Beginn des 2. Bauabschnittes (Abbruch und Neubau der Haupttribüne) im 2. Quartal
diesen Jahres (voraussichtlich im Mai) werden sich auch die weiteren an die KP-II-Fördermittelgewährung geknüpften grundlegenden Nutzungsbedingungen nicht mehr aufrecht
erhalten lassen, da dann der geforderte Anteil nichtprofessioneller Nutzung der Sportanlagen
(überwiegend Breiten- und Schulsport) nicht mehr umsetzbar ist. Unmittelbar nach diesem
Zeitpunkt ist mit dem Erlass des kompletten Widerrufs- und Rückforderungsbescheides für
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den monats- und wertumfangsanteiligen Restbetrag in Höhe von voraussichtlich reichlich
1,3 Mio. EUR zu rechnen.
Zur Absicherung des Förderrückzahlungsrisikos hatte der Erzgebirgskreis in seiner Eröffnungsbilanz per 01.01.2013 eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,46 Mio. EUR gebildet
(entsprechend einer von SAB am 12.12.2013 übermittelten Musterberechnung). Nach
inzwischen dazu vorliegender Auffassung des Sächsischen Rechnungshofes war zu diesem
Zeitpunkt das Risiko der Fördermittelrückforderung bzw. einer Inanspruchnahme noch nicht
hinreichend konkretisiert, da der Umsetzungsbeschluss des Kreistages zum Stadionbau
damals noch nicht vollinhaltlich gefasst worden war. Deshalb wird die Landkreisverwaltung
dem Kreis- und Finanzausschuss am 22.02.2016 eine Beschlussvorlage zur erneuten Freigabe der Mittel für den zu erwartenden Restrückforderungsbetrag von reichlich 1,3 Mio.
EUR zuleiten. Da durch die „Rückbuchung“ der ursprünglich gebildeten Rückstellung das
Eigenkapital des Erzgebirgskreises zuvor um den gleichen Betrag gestärkt wird, ergibt sich
daraus keine zusätzliche Eigenkapitalbelastung. Der entsprechende Zahlungsmittelabfluss
wird damit aber nunmehr - wie bereits in der Kreistagsvorlage zum Stadionumbaubeschluss
vom 20.06.2015 befürchtet und angekündigt - tatsächlich realisiert.
Patientenfürsprecher gesucht – Bewerbungen bis zum 31.08.2016 einreichen
Durch das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst, ist zum
14.12.2016 die ehrenamtliche Stelle einer Patientenfürsprecherin/eines Patientenfürsprechers für
psychisch kranke Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, neu zu besetzen.
Patientenfürsprecher prüfen Wünsche und Beschwerden von Patienten und Bewohnern dieser
Einrichtungen sowie die deren Angehörigen. Über diese Beratungsfunktion hinaus werden sie
jedoch häufig auch als geduldige Zuhörer für alltägliche Anliegen und Sorgen benötigt. Bei
Bedarf vermitteln sie zwischen Patienten und Bewohnern und den Mitarbeitern der jeweiligen
Einrichtungen. Stellen sie erhebliche Mängel in der Behandlung und Betreuung fest, denen
nicht in angemessener Form abgeholfen wird, informieren sie die Klinik- bzw. Heimleitung,
die Besucherkommission oder den Träger der Einrichtung.
Insbesondere werden für folgende Einrichtungen Patientenfürsprecher gesucht:
- Psychiatrische Klinik des Helios Klinikum Aue, Gartenstr. 6, 08280 Aue
- Sozialtherapeutische Wohnstätte „Haus Sonnenleithe“, Am Fichtbusch 52,
08340 Schwarzenberg
- Senioren-, Familien- und Behindertenzentrum „HERR-BERGE“, An der HERR-BERGE
1-9, in 08321 Zschorlau
- „Alte Flugschule“, Therapeutische Einrichtung für Abhängigkeitskranke Serius e. V.,
Marienberger Str. 122, 09518 Großrückerswalde
Mehrere Einrichtungen können auch von einem Patientenfürsprecher betreut werden. Als
Patientenfürsprecher werden engagierte Persönlichkeiten gesucht, die selbst nicht in Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung tätig sind. Eine Bestellung kann für maximal 5 Jahre
erfolgen. Für diese Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung auf Grundlage der Satzung
des Erzgebirgskreises über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit gewährt.
Wenn Sie ein konkretes Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes als Patientenfürsprecher
haben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. 08. 2016 unter nachfolgender
Anschrift im Landratsamt ein. Gern stehen wir Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.
Anschrift:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Öffentlicher Gesundheitsdienst
Paulus-Jenisius-Str. 24, 09456 Annaberg-Buchholz
oder per E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner:
Herr DM W. Kampczyk, Amtsarzt, Tel.: 03733 832-3200
E-Mail: [email protected]
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Tor zum Erzgebirge
Gemeinden Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf
Vorstandswahl (§ 21 Abs. 2 FlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Das Landratsamt Erzgebirgskreis – obere Flurbereinigungsbehörde – hat in Teilen der
Gemarkungen Niederdorf, Niederwürschnitz, Pfaffenhain und Seifersdorf die Durchführung
eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens mit Datum vom 15. Mai 2015 angeordnet.
Für alle Grundstückseigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten im Flurbereinigungsgebiet
hält das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 32 – Ländliche Entwicklung und Vermessung am
Donnerstag, den 31.03.2016, um 17.00 Uhr, in der Sport- und Freizeithalle in Niederdorf
(Am Graben 1, 09366 Niederdorf) eine Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl ab.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Tagesordnung: I.Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens
II.Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zu möglichen Wahlperioden und zum Wahlverfahren
III. Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
IV.Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er hat nach dem sächsischen
Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz auch Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde
verantwortlich auszuführen. Der Vorstand soll daher das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Die Grundstückseigentümer sollen an der Neuordnung des Verfahrensgebietes intensiv
mitwirken. Da die umfassende Neuordnung des betreffenden Gebiets von erheblicher Bedeutung
ist, sollte es im Interesse aller Grundeigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten liegen,
an der Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl teilzunehmen.
Für aktive, interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich für
diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit zur Wahl zu stellen und sich bei den Gemeindeverwaltungen Niederdorf, Niederwürschnitz, Jahnsdorf oder beim Referat 32 – Ländliche Entwicklung
und Vermessung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zu melden. Die Kandidatenliste wird nach
dem Tagesordnungspunkt II. vor dem Drucken der Stimmzettel geschlossen.
Das Landratsamt Erzgebirgskreis als obere Flurbereinigungsbehörde hat die Zahl der zu
wählenden Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt.
Teilnehmer am Verfahren sind alle Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die Eigentümer
von selbstständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen.
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Miteigentümer oder Erbengemeinschaften gelten jeweils
als ein Teilnehmer. Einigen diese sich nicht über die Stimmabgabe, sind sie von der Wahl
auszuschließen.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte, die nicht selbst Teilnehmer sein müssen, ist zulässig.
Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen,
bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die
Beglaubigung erteilt die jeweilige Gemeinde und Stadt gebührenfrei.
Jeder anwesende Wahlberechtigte, sei er Teilnehmer, Bevollmächtigter oder gesetzlicher
Vertreter, hat nur eine Stimme, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Er kann insgesamt
8 Personen als Mitglieder und Stellvertreter in den Vorstand wählen.
Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme
nachträglich nicht mehr geltend machen. Kommt die Wahl im Termin nicht zu Stande und
verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann das Landratsamt Erzgebirgskreis
Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der sächsischen landwirtschaftlichen Berufsvertretungen bestellen.
Für die Aussprache zu allgemein interessierenden Themen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Tor zum Erzgebirge besteht unter Tagesordnungspunkt IV ausreichend Gelegenheit.
Marienberg, den 27.01.2016
Im Auftrag
H. Mehringer
Referatsleiter
Landkreiskurier 01 / 2016
mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung
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150.000 Euro für Einrichtung einer Tages- und Kurzzeitpflege in Sehmatal-Cranzahl
13 neue Arbeitsplätze entstehen
Für die Umnutzung eines leerstehenden Gebäudes zum Betreiben einer Tages- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige sowie eines Betriebsstützpunktes für die Häusliche Krankenpflege
im Sehmataler Ortsteil Cranzahl konnte Landrat Frank Vogel am 09. Februar einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 150.000 Euro an die Geschäftsführung der Firma übergeben. Es
war der erste Fördermittelbescheid für ein Projekt aus der Region des Annaberger Landes in
der aktuellen ELER-Förderperiode.
Mit der finanziellen Unterstützung wird der Häuslichen Krankenpflege Anja Illing sowie der Illing
Pflege GmbH eine Zuwendung zur Schaffung einer Pflegeeinrichtung in Cranzahl ermöglicht.
Dabei sollen mindestens 13 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Auf einer Betriebsfläche
von ca. 774 qm wird Platz für 14 Pflegebetten entstehen. Die Fertigstellung des Vorhabens
soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 durch den ELER-Fond für den
Schwerpunkt „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“.
Landrat Frank Vogel bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides an die Geschäftsführerin der
Häuslichen Krankenpflege, Anja Illing, im Beisein des stellvertretenden Bürgermeisters von Sehmatal,
Dieter Flade (1.v.r.) und dem Regionalmanager des Vereins Annaberger Land, Andi Weinhold (1.v.l.)
Erfolgsgeschichten für Leistungsempfänger aus dem Rechtskreis SGB II
Mandy Krieglsteiner – Alleinerziehend im Wunschberuf, trotz Schichtsystem
Silvio Hildebrandt – Hürden trotz Handicap gemeistert
Mandy Krieglsteiner ist eine sympathische junge Frau und alleinerziehende Mutter eines
nunmehr 18-jährigen Sohnes.
Nach der Realschule begann sie eine Berufsausbildung zur Einzelhandelskauffrau, schloss
diese jedoch nicht ab. Ihr beruflicher Werdegang war gekennzeichnet von kurzfristigen
Beschäftigungen, der Teilnahme an Maßnahmen auf dem Zweiten Arbeitsmarkt und
an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und Aktivierung sowie einer 12-jährigen
geringfügigen Tätigkeit als Verkaufshilfe. Auch diese endete im Februar 2015. Die junge
Frau war sich bewusst, dass ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt ohne Qualifizierung eher
gering sein und über Anlern- oder Hilfstätigkeiten nicht hinausgehen würden. In den Beratungsgesprächen mit ihrem persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter Erzgebirgskreis
war eine positive Grundeinstellung zur Veränderung ihrer Situation erkennbar. Mandy
Krieglsteiner hatte den Wunsch, eine Tätigkeit im Umgang mit Menschen, möglichst im
Betreuungsbereich, auszuüben.
Silvio Hildebrandt wurde bereits mit einer Behinderung geboren. Wegen seiner Erblindung
besuchte er eine spezielle allgemeinbildende Schule in Chemnitz und schloss diese mit
der Mittleren Reife ab.
Er absolvierte von September 2010 bis August 2013 eine schulische Ausbildung zum Masseur
und medizinischen Bademeister an einer Schule für blinde und sehbehinderte Menschen in
Chemnitz. Den für sein Praktikum bis März 2014 erforderlichen Praktikumsbetrieb suchte
er sich selbst. Trotz hoher Motivation, Fleiß und erfolgreich absolviertem Praktikum erfolgte
leider keine Übernahme durch diesen Arbeitgeber. Eigenständig bemühte sich der junge
Mann um einen neuen Arbeitsplatz. Dabei musste er jedoch feststellen, dass sich dies
ohne Unterstützung sehr schwierig gestaltet. Ihm blieb leider nur der Weg, sich arbeitslos
zu melden und beim Jobcenter Erzgebirgskreis Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Im ersten gemeinsamen Gespräch bei der persönlichen Ansprechpartnerin im Jobcenter
Erzgebirgskreis wurden Möglichkeiten der individuellen Unterstützung für ihn und mögliche Förderleistungen an potentielle Arbeitgeber aufgezeigt. Der Arbeitgeberservice des
Jobcenters wurde einbezogen, um eine assistierte Vermittlungen zu organisieren. Dabei
wurden Stärken und Schwächen von Silvio Hildebrandt gemeinsam besprochen. Der
Arbeitgeberservice fand eine engagierte Arbeitgeberin, welche in Sachsen eine weitere
Praxis der Physiotherapie Sprenger mit Hauptsitz im Fichtelgebirge eröffnen wollte und
dafür einen Physiotherapeuten suchte.
Die Erfahrungen des kommunalen Arbeitgeber-Service im Jobcenter Erzgebirgskreis zeigen
deutlich, dass gegenwärtig im Betreuungs- und Pflegebereich gute Eingliederungschancen
bestehen. Mit Frau Krieglsteiner wurde vereinbart, dass sie gezielt auf entsprechende Unternehmen in der Region zugeht. Sie erhielt im Ergebnis ihrer Eigenbemühungen vorbehaltlich
einer notwendigen beruflichen Weiterbildung überwiegend positive Rückmeldungen der
kontaktierten Arbeitgeber.
Das Jobcenter prüfte die Fördervoraussetzungen für eine Weiterbildung und im Ergebnis
erhielt sie einen Bildungsgutschein für eine viermonatige „Praxisorientierte Qualifizierung
zur Pflegehilfskraft inklusive Abschluss zur zusätzlichen Betreuungskraft“. Diese Weiterbildungsmaßnahme absolvierte Frau Krieglsteiner bei einem Bildungsdienstleister in
Aue. Neben dem theoretischen Unterricht waren zwei berufliche Praktika Bestandteil der
Qualifizierung. Um vielseitige praktische Erfahrungen zu sammeln, wurden die Praktikumsabschnitte in verschiedenen Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Während der Weiterbildung
bestand ständig Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter, so dass bei einer
Zwischenauswertung eingeschätzt werden konnte, dass das Bildungsziel erreicht und die
Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Diese Prognose bestätigte sich. Frau
Krieglsteiner konnte im Anschluss an die Weiterbildungsmaßnahme nahtlos eine Tätigkeit
als Pflegehilfskraft im „Alterswohnsitz Gut Förstel“ in Raschau-Markersbach aufnehmen.
Arbeitszeiten im Schicht-System und am Wochenende unter Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs waren für sie jedoch nahezu ausgeschlossen. Sie ist zwar im Besitz des
Pkw-Führerscheins, nur einen Pkw besaß sie zum damaligen Zeitpunkt nicht. Das Jobcenter
konnte sie bei der Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs finanziell unterstützen und
diese Hilfe nahm die junge Frau dankend an. Durch die somit gewonnene Mobilität ist sie
nun in der Lage, jederzeit ihre Arbeitsstätte zu erreichen und einen flexiblen Einsatz zu
gewährleisten. Dies trägt letztlich auch zur Erhaltung ihres Arbeitsplatzes bei. Durch die
erfolgreiche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt konnte die Hilfebedürftigkeit
der Bedarfsgemeinschaft zu einem großen Teil verringert werden.
Wir wünschen Mandy Krieglsteiner viel Erfolg und Freude an Ihrer neuen Wirkungsstätte.
Jobcenter Erzgebirgskreis
Die Arbeitgeberin, Annett Sprenger, signalisierte, dass sie auch einen Masseur mit Behinderung einstellen würde. Die eventuell vorhandenen Minderleistungen könnten durchaus
mittels eines Eingliederungszuschusses abgemildert werden. Mit dem Einverständnis von
Herrn Hildebrandt wurde er der Arbeitgeberin auch unter Hinweis auf die Behinderung
vorgeschlagen. Frau Sprenger hatte in ihrer beruflichen Vergangenheit Erfahrung mit
blinden Physiotherapeuten und dies sollte sich als Glücksumstand erweisen. Sie war sehr
aufgeschlossen, den jungen Mann kennen zu lernen und sich von ihm ein Bild zu machen.
Nach den ersten Vorstellungsgesprächen wurde sehr schnell deutlich, dass er sich diese
Tätigkeit zutraut, auch wenn für eine Einstellung noch einige Hürden zu bewältigen waren.
Für eine erfolgreiche Integration war es notwendig, dass sich Herr Hildebrandt weitere
spezielle berufliche Kenntnisse aneignete. Sein grundsätzliches Interesse für Weiterbildungen
hatte er frühzeitig erklärt und er war bereit, auch Kenntnisse der manuellen Lymphdrainage
zu erlernen. Wegen der spezifischen Beeinträchtigung kam eine solche Weiterbildung
Ende 2014 nur in Leipzig in Betracht. Er sah auch das als unproblematisch an, was die
Mitarbeiterinnen des Jobcenters immer wieder staunen lies. Und natürlich beendete er
die Weiterbildung erfolgreich. Zur endgültigen Eignungsabklärung und zur zielgerichteten
Integration bewilligte das Jobcenter Erzgebirgskreis für den Zeitraum von Januar 2015
bis März 2015 die Finanzierung einer Probebeschäftigung für Silvio Hildebrandt in der
Physiotherapie Annett Sprenger in Burkhardtsdorf (Sachsen). Hierbei wurde auch der
Bedarf an technischen Hilfsmitteln, so zum Beispiel ein Laptop mit blindenspezifischem
Programm, und die notwendige Arbeitsplatzausstattung erhoben.
Die Probebeschäftigung schloss der junge Mann erfolgreich ab, so dass er ab 01.06.2015 eine
versicherungspflichtige Beschäftigung bei Frau Sprenger aufnehmen konnte. Das Jobcenter
bewilligte ihr dafür einen Eingliederungszuschuss. Frau Sprenger geht äußerst intensiv
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Landkreiskurier 01 / 2016
m it t e il u n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung
auf die Belange des jungen Mannes ein und sondiert sehr sorgfältig, welche Patienten er
eigenständig übernehmen kann. Sie beobachtet aber auch, dass er mit seinen Aufgaben
wächst und stetig selbstständiger wird. Dies bestätigt ihr, dass es der richtige Entschluss
war, ihm eine Chance in ihrer Praxis zu geben und ihn als Masseur zu beschäftigen.
Ein Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes ist geplant, denn der Arbeitsweg stellt bis heute
eine große Herausforderung für Silvio Hildebrandt dar, obwohl für ihn ein Fahrdienst
eingerichtet wurde. Diese erfolgreiche Integration war durch die Mitwirkung mehrerer
Leistungsträger möglich. Das Jobcenter Erzgebirgskreis, der zuständige Reha-Träger und
auch der Kommunale Sozialverband (KSV) haben hier hervorragend zusammen gearbeitet.
Wir wünschen Herrn Hildebrandt und Frau Sprenger weiterhin viel Freude und Erfolg bei
ihrer gemeinsamen Arbeit.
Silvio Hildebrandt und seine Arbeitgeberin, Annett Sprenger
Foto: Bretschneider JC ERZ
Jobcenter Erzgebirgskreis
Anmeldung der Grundschüler Klasse 4 am
Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium Schneeberg
Nach der Informationsveranstaltung zum Übergang an das Gymnasium und dem Tag der
offenen Tür finden nun die Schüleranmeldungen statt. Vom 26.02. bis 04.03.2016 können
Eltern ihre Kinder täglich von 7.00 - 15.30 Uhr im Raum 214 am Johann-GottfriedHerder-Gymnasium Schneeberg, Dr.-Köhler-Platz 2, anmelden.
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen: der Aufnahmeantrag, das Original der Bildungsempfehlung, die Kopie der Geburtsurkunde und die Kopie des letzten Zeugnisses
(Kopien können vor Ort angefertigt werden).
Nach telefonischer Absprache (Tel. 03772 39580 – Frau Meinel) kann an diesen Tagen
auch ein späterer Abgabezeitpunkt vereinbart werden.
Wahl der Sporttalente des Jahres 2015
Stimmen können bis zum 3. März 2016 abgeben werden
Eric Frenzel, Claudia Nystad, Christina Schwanitz – sie zählen mit ihren sportlichen Leistungen
und Wettkampferfolgen zur Weltspitze ihrer Sportart. Zugleich sind sie Aushängeschild einer
Region, die den Sport wie kaum eine andere lebt. Das aktive Einbringen im Verein hat einen
festen Platz im Leben der Menschen und wirkt somit positiv auf das gemeinschaftliche Miteinander. Auch Olympiasieger, Welt- und Europameister haben einmal klein angefangen. Umso
bedeutender ist es, unsere Sportjugend zu fördern, eine Anerkennung ihrer Leistungen und
Ansporn für künftige Spitzenleistungen zu bieten. Deshalb werden die besten Nachwuchstalente in den Kategorien Mädchen, Jungen und Mannschaften, die es 2015 im Erzgebirgskreis
gegeben hat, am 8. April 2015 in der Stadthalle Marienberg geehrt. VHS: Das Frühjahrssemester 2016 beginnt
Der neue Programmkatalog der Volkshochschule ist erschienen und liegt an ca.
230 öffentlichen Einrichtungen wie Rathäuser und Gemeindeverwaltungen, Bibliotheken, Schulen, Krankenhäuser, Sparkassen und natürlich an allen Standorten
der Volkshochschule in Annaberg-Buchholz, Aue, Olbernhau, Schwarzenberg,
Stollberg und Zschopau zur Mitnahme bereit. Über 600 Kurse werden in den
Fachbereichen Gesellschaft, Kultur, Sprache, Gesundheit, Beruf und Karriere,
EDV und Spezial (junge VHS, Senioren-VHS, Schulabschlüsse) angeboten –
darunter erneut eine Weiterbildung für Leiter/
innen und Erzieher/innen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen sowie
Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Anmeldungen zu allen Kursen sind möglich
auf der Internetseite der Volkshochschule:
www.vhs-erzgebirgskreis.de.
Die aktuellen Angebote der VHS können auch
über die vhsApp abgerufen werden. Sollten
Sie die vhsApp selbst suchen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie die korrekte App auf
dem Smartphone oder Tablet installieren:
„vhsApp der Volkshochschulen“ (es gibt
eine Menge ähnlich klingender).
Sprechzeiten des Landratsamtes
Montag, Mittwoch u. Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Der Annahmeschluss in allen Zulassungsbehörden des Landkreises ist 30 Minuten
vor Ende der Sprechzeit.
Sprechzeiten der Bürgerbüros des Jobcenters
Montag, Mittwoch, Donnerstag u. Freitag
Dienstag
08:00 – 12:00 Uhr
08:00 – 18:00 Uhr
Erreichbarkeit der Bürgertelefone des Jobcenters
Montag, Mittwoch
08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr
Freitag08:00 – 14:00 Uhr
Das Organisationskomitee – bestehend aus Kreissportbund Erzgebirge e. V., Erzgebirgssparkasse, „Freie Presse“ und Landratsamt Erzgebirgskreis – wählte aus den eingereichten
Vorschlägen die Talente aus, die nun im Endausscheid sind. Die Namen der Nominierten
sind in der Ausgabe der „Freien Presse“ vom 9. Januar 2016 erstmals abgedruckt. Eine
ausführlichere Vorstellung der Kandidaten folgt im Februar. Insgesamt stehen zwölf Mädchen,
zwölf Jungen und sieben Mannschaften zur Wahl.
Bis zum 3. März 2016 (Einsendeschluss) haben Sie die Möglichkeit, über Ihre Favoriten
abzustimmen. Dazu können Sie den in der „Freien Presse“ abgedruckten Original-Stimmzettel
beim Kreissportbund Erzgebirge e. V., Adam-Ries-Straße 16 in 09456 Annaberg-Buchholz
einreichen oder das Online-Portal beim Kreissportbund nutzen:
http://www.ksberzgebirge.de/aktuelles/umfrage/talente-2015/
WSC Erzgebirge Oberwiesenthal tritt dem
Tourismusverband Erzgebirge bei
Auf seiner Vorstandssitzung am 05. Februar ernannte der Tourismusverband Erzgebirge e. V. (TVE) den
Wintersportclub Erzgebirge Oberwiesenthal e. V. (WSC) zum Ordentlichen Mitglied. Der erfolgreiche
Wintersportclub möchte sich „stärker touristisch vernetzen und die Zusammenarbeit mit den hiesigen
Tourismusbetrieben intensivieren“, begründet WSC-Präsident Peter Riedel die Entscheidung, dem
Verband beizutreten. „Im Verband selbst und in seinen Mitgliedern sehen wir kompetente Partner, um
zukünftig gemeinsam die touristischen Potentiale des Vereins zu nutzen und neue Einnahmequellen für
die Sportarbeit zu erschließen“, so Riedel weiter. Die Geschäftsführerin des TVE, Veronika Hiebl, freut sich
über einen weiteren Partner im Tourismusnetzwerk der Region: „Der WSC ist über seine rein sportliche
Aufgabe schon hinausgewachsen und stellt mit der Sparkassen-Skiarena einen wichtigen Baustein im
Aktivtourismus des Erzgebirges dar und veranstaltet darüber hinaus mit dem FIS Sommer Grandprix
der Nordischen Kombination die mittlerweile bedeutendste Veranstaltung in Kurort Oberwiesenthal.“
Hintergrund: Der WSC ist Eigentümer der Sparkassen-Skiarena am Fichtelberg, einschließlich entsprechender Grundstücke, die dem WSC per Erbbaupachtvertrag mit der Stadt Kurort Oberwiesenthal
übertragen wurden. Die Skiarena mit Loipenhaus wurde dank einer Förderung zur „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Freistaates Sachsen realisiert.
Die Weltelite der Nordisch Kombinierten trifft sich seit 2010 zum FIS Sommer Grandprix am Fichtelberg.
Der WSC begrüßte als Veranstalter im Jahr 2015 mehr als 10.000 Zuschauer am gesamten Wettkampfwochenende. Der nächste Sommer Grandprix ist vom 25. bis 28. August geplant.
Landkreiskurier 01 / 2016
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mit t e ilunge n a us ande re n öffe nt l i chen berei chen
Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die öffentliche Bestellung
eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
vom 11. Januar 2016
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden
Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1
SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 31.12.2022.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Werner Höcker befindet
sich in: Andreasgasse 7, 09456 Annaberg-Buchholz, Tel. 0160/98927084, E-Mail: werner.
[email protected].
Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wurde Herr Schornsteinfegermeister Werner Höcker als
Nachfolger für den bisherigen Kehrbezirksinhaber Uwe Schwarzer zum bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 5 21-06 Geyer bestellt.
Der Kehrbezirk 14 5 21-06 Geyer umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt AnnabergBuchholz mit dem Ortsteil Frohnau, der Gemeinde Elterlein mit dem Ortsteil Hermannsdorf, der
Gemeinde Geyer, der Gemeinde Schlettau mit dem Ortsteil Dörfel und der Gemeinde Tannenberg.
Chemnitz, den 11. Januar 2016
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner, Sachbearbeiterin
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die öffentliche Bestellung
eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
vom 14. Dezember 2015
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden
Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1
SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 31.12.2022.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Uwe Schwarzer befindet sich
in: 08297 Zwönitz, Grünhainer Str. 27, Tel. 0162/8556284, E-Mail: [email protected].
Chemnitz, den 14. Dezember 2015
Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 wurde Herr Schornsteinfegermeister Uwe Schwarzer als
Nachfolger für den bisherigen Kehrbezirksinhaber Peter Asseth zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 5 21-36 Zwönitz bestellt.
Der Kehrbezirk 14 5 21-36 Zwönitz umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt Zwönitz
mit den Ortsteilen Günsdorf, Kühnhaide, Lenkersdorf und Niederzwönitz, der Stadt Elterlein
und der Gemeinde Dorfchemnitz.
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
hat in ihrer Sitzung am 24. November 2015 die Haushaltssatzung 2016 beschlossen. Diese
Haushaltssatzung 2016 wurde mit Schreiben 27. November 2015 der Landesdirektion Sachsen zur Bestätigung vorgelegt. Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 11.
Januar 2016 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung einschließlich
des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 bestätigt.
Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wird die Haushaltssatzung 2016 öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 liegt in der Zeit vom
22. Februar 2016 bis 1. März 2016 in den Räumen der Geschäftsstelle des Verbandes in
09366 Stollberg, Schlachthofstraße 12, aus.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen
für das Wirtschaftsjahr 2016
§1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt mit
1. Erträgen von 23.376.800 EUR
2. Aufwendungen von 23.282.400 EUR
3. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag von 94.400 EUR
Der Liquiditätsplan wird festgesetzt mit
dem Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
von 94.400 EUR
dem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit
von 969.800 EUR
dem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
von 2.648.400 EUR
Saldo aus laufender Geschäftstätigkeit von - 1.584.200 EUR
dem Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit
von 0 EUR
dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit
von 866.900 EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit von - 866.900 EUR
dem Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit
dem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit von von von 0 EUR
76.000 EUR
- 76.000 EUR
einem Finanzmittelbestand am Ende von 21.981.900 EUR
des Wirtschaftsjahres
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR
§3
Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR
§4
Die Höhe der Umlagen wird festgesetzt auf
0 EUR
§5
Der Stellenplan wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes festgesetzt. §6
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Stollberg, den 15. Januar 2016
Dr. Christoph Scheurer
VerbandsvorsitzenderDienstsiegel
Seite 14
Landkreiskurier 01 / 2016
m it t e il u n g e n a u s a n d er en ö f f e n t lic h e n be re ic h e n
Westsächsische Wasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft MBH (WAD)
Stellenausschreibung
Wir suchen einen
Abteilungsleiter Betriebsführung Kläranlagen und Kanalisationsnetze (m/w)
für unseren Hauptstandort in 08373 Remse.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich in Anlehnung der Vorschriften des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA) und erfolgt unbefristet in Vollzeit (40 Stunden/Woche).
Die Vergütung der Stelle erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in der
Entgeltgruppe 13.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt. Das Unternehmen legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und
Männern. Im Rahmen flexibler Arbeitszeiten bieten wir Ihnen einen verantwortungsvollen
und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, der auch für Teilzeitkräfte geeignet ist. Kommunikationssprache im Unternehmen ist Deutsch.
Es erwarten Sie folgende Aufgaben:
- Fach- und Dienstaufsicht der Beschäftigten der Abteilung Betrieb, Führung der unterstellten Mitarbeiter und Koordination der Arbeitsaufgaben und Sicherung eines effektiven
Arbeitsablaufes sowie fachliche Anleitung der Mitarbeiter
- Wahrnehmung der Finanz- und Organisationshoheit der Abteilung
- Organisation der Aufgaben der Betriebsführung, der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf den Kläranlagen und im Kanalnetz
- Sicherstellung der Gewässerschutzes und Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen
- Planung, Organisation und Durchführung des Havarie Managements
- Mitarbeit und Kontrolle der Budgetplanung der Betriebsstätten
-
Organisation und Durchführung des Ressourcenmanagements für die technische
Betriebsführung
Ihr Anforderungsprofil:
- erfolgreicher Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums der Fachrichtungen
Verfahrenstechnik, Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Versorgungstechnik, Abfallwirtschaft
oder gleichwertig mit mehrjähriger Berufserfahrung in einem Abwasserentsorgungsbetrieb
- stark ausgeprägtes Prozessdenken und Erfahrungen im Projektmanagement
- Ausgeprägte konzeptionelle und analytische Fähigkeiten sowie lösungsorientiertes
Denken und Handeln
- Organisationskompetenz, Einsatz- und Leistungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zu
zielorientiertem, strukturiertem und eigenständigem Arbeiten
- mehrjährige Führungserfahrung
- sicherer Umgang mit Office-Produkten
Haben Sie Interesse an dieser interessanten Tätigkeit? Dann richten Sie Ihre Bewerbung
mit aussagefähigen Unterlagen bis 31.03.2016 bitte bevorzugt per E-Mail (max. Größe 10
MB) an: [email protected] - Steve Herzog - Abteilung Recht und Personal
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bzw. Kontaktaufnahme. Neben objektiver Information
garantieren wir Ihnen das vertrauliche Behandeln Ihrer persönlicher Daten. Bitte haben sie
Verständnis dafür, dass eine Kostenerstattung der Bewerbung nicht erfolgen kann.
WAD GmbH
Sächsischer Landespreis für Heimatforschung
ausgeschrieben
Vortrag „Lebensfreude trotz Erkrankung“
Im Bürgerzentrum “ das Dürer “, Albrecht- Dürer-Str. 85 in 09366 Stollberg, spricht am Montag, dem 21.03.2016, 16:00 Uhr, der Onkologe Prof.
Dr. med. Frank Förster zum Thema “Lebensfreude trotz Erkrankung “ in
Verbindung mit Ausblicke auf wichtige neue Erkenntnisse auf dem Gebiet
der Krebsforschung. Der Behindertenverband Landkreis Stollberg e. V.
und der Sozialverband VdK Sachsen e.V. Ortsverband Stollberg laden
hierzu recht herzlich ein.
- Organisation des zentralen internen und externen technischen Berichtswesens, des
betrieblichen Berichtswesens
- Optimierung des Anlagenbetriebes
- Mitwirkung bei der Pflege und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems
- Berichterstattung an die Geschäftsführung
- Repräsentanz des Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis
Das Kultusministerium schreibt zum 9. Mal den „Sächsischen Landespreis für Heimatforschung“ aus. Er ist
mit 9.000 Euro dotiert und richtet sich an ehrenamtlich tätige Heimatforscher/Innen. Gesucht werden Arbeiten
zu heimatkundlichen Themen wie: Orts-, Regional- und Landesgeschichte; Industrie- und Technikgeschichte;
Natur- und Umweltschutz; Deutsche und Sorben; Heimatvertriebene (Verlust der alten Heimat – neue Heimat
in Sachsen); Integration von Zuwanderern; Kunstgeschichte und Volkskunst; Mundart und Namenforschung;
Feste und Bräuche. Einsendeschluss: 2. Mai 2016. Weitere Infos unter www.bildung.sachsen.de/Heimatpflege
Sachsenweite Mitmachaktion „Puppenstuben gesucht - Blühende Wiesen
für Sachsens Schmetterlinge“
Naturschutzzentrum Erzgebirge lädt zu Vortrag auf Schloss Schlettau ein
Am Mittwoch, dem 24. Februar 2016 lädt das Naturschutzzentrum Erzgebirge zu einem Vortrag
über die sachsenweite Mitmachaktion „Puppenstuben gesucht - Blühende Wiesen für Sachsens
Schmetterlinge“ ein. Die Veranstaltung findet im Schloss Schlettau statt.
Wiesen mit hohem Gras und vielen Blumen sind vielerorts verschwunden. Lebensräume für
Tagfalter zu gestalten ist ein Anliegen dieser Mitmachaktion. Sie ist ein gemeinsames Projekt
der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU), des Naturschutzbundes Sachsen
e. V. (NABU), des Senckenberg Museums für Tierkunde, der Landschaftspflegeverbände
Sachsens und vieler regionaler Projektpartner.
Ein Schwerpunkt des Projekts sind Grünflächen im Siedlungsbereich, denn auf den zumeist
kurzgeschorenen Rasen fehlen hohes Gras und viele Blumen - Lebensgrundlage für Schmetterlinge, Insekten und Vögel. Die übliche Art und Weise der Pflege unserer Grünflächen hat
europaweit bereits zu einem drastischen Rückgang der Tagfalter geführt. In Sachsen sind
von einst 114 beheimateten Schmetterlingsarten 16 ausgestorben oder verschollen und 20
weitere vom Aussterben bedroht. Deshalb sucht das Naturschutzzentrum Erzgebirge regionale „Mitmacher“, um auch hier im Erzgebirgskreis die Lebensbedingungen für heimische
Schmetterlingsarten wieder zu verbessern. Mehr Informationen zum Projekt gibt es auch
unter www.schmetterlingswiesen.de. Interessenten und Mitstreiter sind herzlich willkommen.
Referent: Dr. Matthias Nuß (Senckenberg Museum für Naturkunde Dresden)
Beginn: 17.00 Uhr im Schloss Schlettau, Gewölbekeller (Schlossplatz 8, 09487 Schlettau)
Aus Kapazitätsgründen ist eine Anmeldung im Naturschutzzentrum Erzgebirge in Dörfel erforderlich. Der Eintritt ist frei.
Anmeldung und Kontakt: Naturschutzzentrum Erzgebirge
gemeinnützige GmbH
Ortsteil Dörfel, Am Sauwald 1,
09487 Schlettau
www.naturschutzzentrumerzgebirge.de
Tel.: 03733 5629-0,
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21.02.2016, Sonntag, 14.30 Uhr
Familien-Erlebnisführung „Grubenlampentour“
08.03.2016, Sonntag, 17 Uhr
Frauen im Bergbau - Sonderführung zum Frauentag
mit Speckfettbemm und Deputatbier
13.03.2016, Sonntag, 14.30 Uhr
Familien-Erlebnisführung „Auf Schatzsuche im
Bergwerk“
16.03.2016, Mittwoch,19 Uhr
„Mimi Superstar - die Päpstin unter den Katzen“
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Sternwarte Schneeberg
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Die Zeitblasenreise
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Leistungsspektrum
1
Abteilung für Geburtshilfe der
Klinik für Frauenheilkunde am
Klinikum Mittleres Erzgebirge Haus Zschopau
2
3
4
Foto 1: Oberärztin Dr. med. Bettina Gebhardt während einer Sonographie
Fotos 2–4: Ultraschallbilder von Kindern im Mutterleib
– hoher Sicherheitsstandard – Frauenärzte und
Anästhesisten sind 24 Std. in der Klinik vor Ort
– BetreuungvonRisikoschwangerschaften
– Ultraschallsprechstunde: Ersttrimesterscreening,
Fehlbildungsdiagnostik entsprechend DEGUM II,
fetomaternale Durchblutungsmessung,
3D/4D-Sonographie einschließlich CD
– familienorientierte Geburt in harmonischer
Atmosphäre
– individuelleGebärmöglichkeiten:Romarad- Geburt, Unterwassergeburt, alternative
Geburtsstellungen
– Schmerzbekämpfung: Entspannungsübungen,
PDA, Akupunktur, schulmedizinisch mit
Schmerzmitteln
– Stammzellgewinnung aus Nabelschnurblut
– hoher Standard der Patientenzimmer
(1- und 2-Bettzimmer mit Sanitäreinheiten)
– modernes Familienzimmer und Stillcafe
– 24StundenRooming-inaufderWochenstation
– Hörtest und kinderärztliche Untersuchungen
(U1, U2) im Beisein der Eltern
– Geburtsvorbereitungskurse
– Elterninformationsveranstaltung/Kreißsaalführung
– Schwangeren- und Babyschwimmen,
Babymassage, Geschwisterschule
– Stillberatung durch ausgebildete Stillberater
– Rückbildungskurs
– Großelternkurs
Hochpräzise Technik für vorgeburtliche Ultraschalldiagnostik
Seit November 2015 kommt auch den Patienten
des Klinikums Mittleres Erzgebirge Haus Zschopau (KME) hochpräzise Ultraschalldiagnostik zugute. Das High-End-Sonographiegerät „Voluson
E10“ von GE Healthcare ist im Bereich der Ultraschallentwicklung die wegweisendste Innovation der letzten Zeit und unterscheidet sich gegenüber seinen Vorgängermodellen in drei
wichtigen Aspekten:
•mehr Klarheit: 4-fache, parallele Echoverarbeitung für extrem rauscharme und
imposant realistische 2D-, 3D- und 4D-Bilder
•mehr Geschwindigkeit: 10-fache Datenübertragungsgeschwindigkeit für eine höhere Auflösung und sehr hohe Bildfrequenzen
•mehrFlexibilität:4-fachhöhereRechenleistung für weiterführende Spezialanwendungen
und einen effizienten Workflow
Bundesweit nutzt bereits ein Großteil der renommierten Spezialisten der Deutschen Gesellschaft für
Ultraschall in der Medizin (DEGUM) das hochauflösende Gerät. Laut Oberärztin Dr. med. Bettina
Gebhardt, Leiterin der Geburtshilflichen Abteilung,
bietet es völlig neue Perspektiven, vor allem bei der
Klinikum Mittleres Erzgebirge
Haus Zschopau
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
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vorgeburtlichen Ultraschalldiagnostik (pränatale
Feindiagnostik). Die modernen Darstellungstechniken verbessern aber auch die Möglichkeiten,
Pathologien im Bereich des inneren Genitale
frühzeitig zu erkennen und treffsicher zu beurteilen. „Der ‚Voluson E10‘ stellt für uns“, so
Dr. Gebhardt, „die optimale apparative Basis zur
Beantwortung komplexer sonodiagnostischer
Fragestellungen in der gesamten Frauenheilkunde dar und führt zu einer weiteren VerbesserungvonSensitivitätundSpezifitätimRahmen
der frühen kindlichen Fehlbildungsdiagnostik“.
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Landkreiskurier 01 / 2016
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mit einigen baulichen Veränderungen möglich. Im OG des Hauses gibt es 2 Wohneinheiten mit
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aufwändig saniert. Bis 2006
befand sich im Gebäude eine
Sparkassenfiliale, später wurde
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Das Haus steht zur Zeit leer und
wartet auf einen neuen Besitzer
– vielleicht mit einer Geschäftsidee? In dem kleinen Keller befinden sich die Heizungsanlage
und die Versorgungsleitungen.
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105 m². Das DG ist ausbaufähig. Erschließung: Strom, zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgung, Erdgas, Telefon.
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über je 2 Wohnungen im EG
und im DG sowie eine Wohnung über die gesamte Etage im
Obergeschoss, welche von der
Vermieterin selbst genutzt wird.
Eine Wohnung im DG ist derzeit
vermietet. Beide können bei Verkauf freigezogen werden. In den
letzten Jahren wurden bereits
Sanierungsarbeiten durchgeführt (u.a. neue Türen, Kunststofffenster und Gasheizung).
Auch die Elektrik wurde teilweise
erneuert. Das Grundstück ist mit
Strom, Gas und Wasser erschlossen.Ein Kanalanschluss ist vorhanden. Die Jahresnettomiete
beträgt derzeit ca. 2.760,- Euro.
Älteres EHF mit Modernisierungsbedarf für fleißige Hände.
An dem Gebäude wurde eine
zentrale Heizungsanlage eingebaut und ein Großteil der Fenster modernisiert. Die vorhandene Kläranlage muss biologisch
umgerüstet werden. Das EG wird
vorwiegend als Wirtschaftsraum
genutzt, hier gibt es auch ein
Bad. Im Obergeschoss beträgt
die Deckenhöhe ca. 2 m, hier
sind die Wohnräume untergebracht. Ein Kachelofen sorgt für
ländliches Flair. Der Dachboden
kann zusätzlich ausgebaut werden. Auf dem Grundstück befinden sich ein großer Schuppen
und eine kleine Fertigteilgarage.
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Wohn- und Gewerbefläche.
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Endenergiebedarf: 95,0 kWh/(m²a)
Energieträger der Heizung: Erdgas
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