Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Abrechnungsnummer 5 | 0 | 7 | 6 | 9| 6 | 3 | 2| 1 | 2 | 3 | 7 | 0 | 1 Referenznummer AKBANK AG Taunustor 1 60310 Frankfurt am Main 0| | | | | | | | | | | | Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT® BASIC Formular nutzen Formular an Absender MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline In wenigen Schritten zu Ihrer Kontoeröffnung: Bitte füllen Sie folgende Formulare aus und unterschreiben Sie diese Dokumente an den gekennzeichneten Stellen: 1. Kontoeröffnungsantrag 2. Informationsbogen für den Einleger (Ausfertigung für die Bank) 3. Selbstauskunft für natürliche Personen zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit in den USA Legen Sie diese Dokumente in einen Umschlag und gehen Sie zusammen mit diesem Blatt und einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) zu einer Postfiliale Ihrer Wahl und lassen Sie sich legitimieren. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Kontoeröffnung nur vornehmen können, wenn alle oben genannten Unterlagen unterschrieben sind. Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei dem Informationsbogen um eine gesetzliche Informationspflicht handelt und Einlagen bei der AKBANK AG nach wie vor auch noch zusätzlich durch den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken derzeit bis zu 68,406 Millionen Euro abgesichert sind. | KONTOERÖFFNUNGSANTRAG FÜR AK-Online TAGESGELDKONTO MINDERJÄHRIGER Bitte senden Sie uns den Kontoeröffnungsantragen samt der Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes und den PostIdent-Coupons der Eltern zu. Zinsgutschrift vierteljährlich Zinsgutschrift zum Ende des Jahres Kontoinhaber/in (Minderjähriger) Vorname Nachname Geburtsdatum Geburtsort Nationalität 1. Elternteil (erster gesetzlicher Vertreter) Anrede Frau Titel Herr Nationalität Strasse / Nr. Vorname Nachname Postleitzahl / Ort Geburtsname (falls abweichend) Tel. Privat E-Mail Familienstand Geburtsdatum Geburtsort Berufsstand Selbständige/r Angestellte/r Freiberufler/in Beamtin/Beamter Rentner/in Sonstiges Rentner/in Sonstiges Branche Beruf 2. Elternteil (zweiter gesetzlicher Vertreter) Anrede Frau Titel Herr Nationalität Strasse / Nr. Vorname Nachname Postleitzahl / Ort Geburtsname (falls abweichend) Tel. Privat E-Mail Familienstand Geburtsdatum Geburtsort Berufsstand Selbständige/r Angestellte/r Freiberufler/in Beamtin/Beamter Branche Beruf Referenzkonto für alle Zahlungsvorgänge zwischen dem/n Kontoinhaber/n und der Akbank AG, Frankfurt am Main - das Referenzkonto muss zwingend auf den Namen der/s Erziehungsberechtigten lauten und Auszahlungen können nur auf folgendes Konto erfolgen: Kontoinhaber/in IBAN Name und Sitz der Bank BIC 1 2 3 Pflichtfeld bitte unbedingt ausfüllen: Weitere Angaben nach GWG , KWG und Steuerrecht Art und Zweck der Geschäftsbeziehung: Vermögensanlage Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten4 Ich handele im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Ich handele auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person. Nachname Adresse Vorname 5 Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz Der Konto-/Depotinhaber ist verpflichtet, die zur Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben hat er dieser unverzüglich anzuzeigen. Verfügungsberechtigung Über das AK-Online Tagesgeldkonto Minderjähriger sind bis zur Volljährigkeit ausschließlich die gesetzlichen Vertreter verfügungsbefugt und diese jeweils einzeln. Die Einzelverfügungsbefugnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einen der Vertreter widerrufen werden. Der Widerruf ist der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hinweis zur Datenverarbeitung Die Akbank AG verarbeitet Daten um den Vertrag mit dem Kunden zu erfüllen. Nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz ist das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig, wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich werden, dass zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Daten an Dienstleister der Akbank AG innerhalb der Europäischen Union übermittelt werden. Die Akbank AG ist unabhängig hiervon zur Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Pflichten aus der Abgabenordnung (AO), dem Geldwäschegesetz (GwG)und dem Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet. OBOFU_W Kenntnisnahme und Empfangsbestätigung Für die Geschäftsbeziehung gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls beigefügten Besonderen Geschäftsbedingungen für Geldanlage bei der Akbank AG, Frankfurt am Main, sowie das Preis-und Leistungsverzeichnis, deren Inhalte mir/uns bekannt sind. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besonderen Geschäftsbedingungen für Tagesgeld, die Fernabsatzinformationen inklusive der Widerrufsbelehrung nebst dem Preis-und Leistungsverzeichnis und den Informationsbogen für den Einleger habe ich vor Vertragsabschluss erhalten. Datum, Unterschrift 1. Elternteil (Einzelverfügungsberechtigte/r) Datum, Unterschrift 2. Elternteil (Einzelverfügungsberechtigte/r) 1)Geldwä schege setz. 2)Kreditwesengesetz. 3)Abgabenord nung, Zi nsinformationsv erordnung, FATCA -USA-Umsetzungsverordnung. 4)Wirtschaftlich Berechtigte (r) ist/sind immer die natürliche(n ) Person(en), auf deren Vera nl assung das Konto/Depot letztlich eröffnet wird. 5)§§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG Ak bank AG , Taunustor 1 | 6031 0 Frankfurt am Main | Tel. +49 (0) 69 29717 220 | Fax. + 49 (0) 69 29717 229 BLZ 5 00 1 02 0 0 | BIC AKBKDE FF | HRB 78036 Frankfurt am Main AKBANK AG Taunustor 1 60310 Frankfurt am Main Interne Angaben der Bank Name des/der Kunden/Einleger(s) Ort/Datum: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.bankenverband.de/einlagensicherung. INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER Einlagen bei Name des Kreditinstituts AKBANK AG sind geschützt durch: Sicherungsobergrenze: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2 Ausfertigung für die Bank [Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind] Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 20164 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Deutschland Postanschrift: Postfach 11 04 48 10834 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: [email protected] © 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15) Weitere Informationen: www.edb-banken.de Empfangsbestätigung durch den Einleger: Bitte beachten Sie die Fußnoten-Erläuterungen auf der Rückseite/Seite 2 1 Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 EUR erstattet. (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 EUR erstattet. [Nur wenn zutreffend:] Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die AKBANK AG Name des kontoführenden Kreditinstituts einfügen ist auch unter dem Namen tätig. Alle anderen Marken desselben Kreditinstituts einfügen Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100 000 EUR gedeckt ist. (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. (4) Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Deutschland Postanschrift Postfach 11 04 48 10834 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: [email protected] Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. © 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15) Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. 2 AKBANK AG Taunustor 1 60310 Frankfurt am Main Interne Angaben der Bank Name des/der Kunden/Einleger(s) Ort/Datum: Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.bankenverband.de/einlagensicherung. INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER Einlagen bei Name des Kreditinstituts AKBANK AG Ausfertigung für den Kunden sind geschützt durch: Sicherungsobergrenze: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2 [Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind] Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 20164 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Deutschland Postanschrift: Postfach 11 04 48 10834 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: [email protected] © 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15) Weitere Informationen: www.edb-banken.de Empfangsbestätigung durch den Einleger: Bitte beachten Sie die Fußnoten-Erläuterungen auf der Rückseite/Seite 2 3 Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 EUR erstattet. (2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 EUR erstattet. [Nur wenn zutreffend:] Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die AKBANK AG Name des kontoführenden Kreditinstituts einfügen ist auch unter dem Namen tätig. Alle anderen Marken desselben Kreditinstituts einfügen Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100 000 EUR gedeckt ist. (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. (4) Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Deutschland Postanschrift Postfach 11 04 48 10834 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: [email protected] Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. © 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15) Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. 4 “FATCA und CRS – Selbstauskunft“ für natürliche Personen Kundenhinweis zum FATCA: Die AKBANK AG ist nach der § 117c der Abgabenordnung erlassenen Verordnung zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informationsund Meldebestimmungen in bestimmten Konstellationen verpflichtet, festzustellen, ob es sich bei Rechtsträgern im Sinne des Abkommens um einen passiven Rechtsträger handelt, der von einer oder mehreren US-Personen beherrscht wird. Geht aus der Selbstauskunft hervor, dass der/ die Kontoinhaber/ in ein passiver Rechtsträger ist, der kein Finanzinstitut ist, welcher von einer oder von mehreren Spezifizierten US-Personen beherrscht wird, ist die Akbank AG gesetzlich verpflichtet, das Konto als US-meldepflichtiges Konto zu behandeln. Der Kontoinhaber ist für die Inhalte selbst verantwortlich. In Zweifelsfragen zu Ihrem Steuerstatus oder weitergehende Hilfe beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die Akbank AG darf aus rechtlichen Gründen leider keine Hilfe beim Ausfüllen des Formulars anbieten. Kundenhinweis zum CRS: Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen Staaten in nationales Recht übernommen. Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard CRS" (Common Reporting Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information) bezeichnet. Zielsetzung ist die Eindämmung der Steuerhinterziehung mit Hilfe von Auslandskonten durch natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen. Das Abkommen regelt den zwischenstaatlichen Austausch steuerlich relevanter Informationen zwischen unterschiedlichen Finanzbehörden. Für die rechtliche Umsetzung kommt in Deutschland ab 1. Januar 2016 das neue "FinanzkontenInformationsaustauschgesetz (FKAustG)" zur Anwendung. Bankenmüssen Konto- und Depotinhaber mit ausländischer Steuerpflicht identifizieren. Informationen zu diesen Steuerpflichtigen werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZST) übermittelt, welches die Daten an den zuständigen Teilnehmerstaat weiterleitet. Bei der CRS handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um ein internationales Meldewesen. Zur Erreichung dieses Zieles sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, die Steueransässigkeit ihrer Kunden festzustellen. Die Akbank AG darf gesetzlich keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten- hier der FATCA und CRS- durchführen. Sofern Sie Fragen zum Ausfüllen dieses Formulars haben, wenden Sie sich bitte an ihren Steuerberater oder an das Finanzamt. Für weitere Informationen zu FATCA oder CRS verweisen wir auf folgende Webseiten der hierfür zuständigen Behörden: Bundeszentralamt für Steuern: http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/FATCA/Allgemeine_Informationen/Allgemeine_Informatio nen_node.html OECD: http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/ Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, alle relevanten Teile dieses Formulars in Bezug aus alle bekannten Konten bei der Akbank AG auszufüllen sowie ggfs. weitere erforderliche Informationen zur Bestätigung der gemachten Angaben zu übermitteln, Sollten sich bzgl. der angegeben steuerlichen Ansässigkeit Änderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich nach Eintritt mitzuteilen. Seite 1 von 3 Stand: Dezember 2015 “FATCA und CRS – Selbstauskunft“ für natürliche Personen (Verwenden Sie bitte keine c/o Adressen oder „zu Händen von“- Angaben. Verwenden Sie ein Postfach nur dann, wenn es Ihre registrierte Adresse ist). 1. Persönliche Angaben Kontoinhaber Name Straße HausNr. PLZ Ort Land Geburtsdatum Geburtsort Steueransässigkeitsdaten Sind Sie in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig? Ja Nein Wenn ja, dann füllen Sie bitte die nachstehenden Felder zur steuerlichen Ansässigkeit aus; sofern Sie in unterschiedlichen Ländern steuerlich ansässig sind, so teilen Sie bitte jedes ansässige Land mit. 1. Steueransässigkeitsland 2. Steueransässigkeitsland 3. Steueransässigkeitsland 4. Steueransässigkeitsland Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine Steuer-ID Steuer-ID: Steuer-ID: Steuer-ID: Steuer-ID: ☐ (bei Zutreffen bitte ankreuzen) 2. Persönliche Angaben Kontoinhaber (nur bei Gemeinschaftskonten auszufüllen) Name Straße HausNr. PLZ Ort Land Geburtsdatum Geburtsort Steueransässigkeitsdaten Sind Sie in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig? 1. Steueransässigkeitsland 2. Steueransässigkeitsland 3. Steueransässigkeitsland 4. Steueransässigkeitsland JA Nein Wenn ja, dann füllen Sie bitte die nachstehenden Felder zur steuerlichen Ansässigkeit aus; sofern Sie in unterschiedlichen Ländern steuerlich ansässig sind, so teilen Sie bitte jedes ansässige Land mit. Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine Steuer-ID ☐ Steuer-ID: Steuer-ID: Steuer-ID: Steuer-ID: ☐ (bei Zutreffen bitte ankreuzen) Ich bestätige, dass ich außer dem/ den angegebenen/en Land/ Ländern in keinem anderen Land steuerlich ansässig bin. Seite 2 von 3 Stand: Dezember 2015 “FATCA und CRS – Selbstauskunft“ für natürliche Personen Fragen zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit in den USA 1) Sind Sie Staatsbürger der USA? 2) Sind Sie in den USA geboren? 3) Sind Sie Besitzer eines US Einwanderungsvisums(„GreenCard“)? 4) Erfüllen Sie die Voraussetzungen des Tests zur steuerlich erheblichen Anwesenheit?* 5) Haben Sie einen Wohnsitz in den USA? 6) Werden Sie gemeinsam mit einem US-steuerpflichtigen Ehepartner veranlagt? 7) Besteht aus anderen Gründen eine Steuerpflicht in den USA? ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein Fragen zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit in den USA(zweite Kontoinhaber) 1) Sind Sie Staatsbürger der USA? 2) Sind Sie in den USA geboren? 3) Sind Sie Besitzer eines US Einwanderungsvisums(„GreenCard“)? 4) Erfüllen Sie die Voraussetzungen des Tests zur steuerlich erheblichen Anwesenheit?* 5) Haben Sie einen Wohnsitz in den USA? 6) Werden Sie gemeinsam mit einem US-steuerpflichtigen Ehepartner veranlagt? 7) Besteht aus anderen Gründen eine Steuerpflicht in den USA? ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Ja ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein ☐ Nein Verpflichtungserklärung: Ich/ wir versichere/n mit meiner/ unserer Unterschrift die wahrheitsgemäße Beantwortung der oben aufgeführten Zusatzabfragen zu FATCA und CRS (FKAustG) . Ferner versichere/n ich/wir, dass Änderungen diesbezüglich unverzüglich und unaufgefordert anzeigt und Unterlagen sowie Nachweise auf eigene Kosten überlassen werden. Mir/uns ist bekannt, dass eine durch mich/ uns erteilte Falsch‐, Fehl‐ oder Spätauskunft zum Schadenersatz gegenüber der Akbank AG oder Dritten verpflichten kann. Die Erfüllung der Mitteilungs‐ und Übersendungspflichten liegt in meiner/ unserem alleinigen Verantwortungsbereich. Sofern der Akbank AG im Falle einer durch mich/ uns zu vertretenden. Verletzung dieser Pflichten ein Schaden entstehen sollte, werde/n ich/ wir diesen ersetzen und/oder die Akbank AG gegenüber Ansprüchen Dritter freistellen. Bei Nichtauskunft des Kunden behält sich die Akbank AG die Nichteröffnung des Kontos vor. In diesem Fall sind Rechte aus der Nichteröffnung des Kontos ausgeschlossen. ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhaber 1 ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhabers 2 * Sog. Substantial Presence Test. Details abrufbar unter http://www.irs.gov/Individuals/International‐ Taxpayers/Substantial‐Presence‐Test Seite 3 von 3 Stand: Dezember 2015
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