In wenigen Schritten zu Ihrer Kontoeröffnung:

Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag
oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken!
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen
Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis
oder Reisepass identifizieren.
Abrechnungsnummer
5 | 0 | 7 | 6 | 9| 6 | 3 | 2| 1 | 2 | 3 | 7 | 0 | 1
Referenznummer
AKBANK AG
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
0|
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Achtung MaV!
Barcode einscannen
POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
Formular an Absender
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline
In wenigen Schritten zu Ihrer Kontoeröffnung:
Bitte füllen Sie folgende Formulare aus und unterschreiben Sie diese Dokumente an
den gekennzeichneten Stellen:
1. Kontoeröffnungsantrag
2. Informationsbogen für den Einleger (Ausfertigung für die Bank)
3. Selbstauskunft für natürliche Personen zur Feststellung der steuerlichen
Ansässigkeit in den USA
Legen Sie diese Dokumente in einen Umschlag und gehen Sie zusammen mit diesem
Blatt und einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) zu
einer Postfiliale Ihrer Wahl und lassen Sie sich legitimieren.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Kontoeröffnung nur vornehmen können, wenn
alle oben genannten Unterlagen unterschrieben sind.
Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei dem Informationsbogen um eine
gesetzliche Informationspflicht handelt und Einlagen bei der AKBANK AG nach
wie vor auch noch zusätzlich durch den Einlagensicherungsfonds deutscher
Banken derzeit bis zu 68,406 Millionen Euro abgesichert sind.
|
KONTOERÖFFNUNGSANTRAG FÜR AK-Online TAGESGELDKONTO MINDERJÄHRIGER
Bitte senden Sie uns den Kontoeröffnungsantragen samt der Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes und den PostIdent-Coupons der Eltern zu.
Zinsgutschrift vierteljährlich
Zinsgutschrift zum Ende des Jahres
Kontoinhaber/in (Minderjähriger)
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Geburtsort
Nationalität
1. Elternteil (erster gesetzlicher Vertreter)
Anrede
Frau
Titel
Herr
Nationalität
Strasse / Nr.
Vorname
Nachname
Postleitzahl / Ort
Geburtsname (falls abweichend)
Tel. Privat
E-Mail
Familienstand
Geburtsdatum
Geburtsort
Berufsstand
Selbständige/r
Angestellte/r
Freiberufler/in
Beamtin/Beamter
Rentner/in
Sonstiges
Rentner/in
Sonstiges
Branche
Beruf
2. Elternteil (zweiter gesetzlicher Vertreter)
Anrede
Frau
Titel
Herr
Nationalität
Strasse / Nr.
Vorname
Nachname
Postleitzahl / Ort
Geburtsname (falls abweichend)
Tel. Privat
E-Mail
Familienstand
Geburtsdatum
Geburtsort
Berufsstand
Selbständige/r
Angestellte/r
Freiberufler/in
Beamtin/Beamter
Branche
Beruf
Referenzkonto für alle Zahlungsvorgänge zwischen dem/n Kontoinhaber/n und der Akbank AG, Frankfurt am Main
- das Referenzkonto muss zwingend auf den Namen der/s Erziehungsberechtigten lauten und Auszahlungen können nur auf folgendes Konto erfolgen:
Kontoinhaber/in
IBAN
Name und Sitz der Bank
BIC
1
2
3
Pflichtfeld bitte unbedingt ausfüllen: Weitere Angaben nach GWG , KWG und Steuerrecht
Art und Zweck der Geschäftsbeziehung: Vermögensanlage
Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten4
Ich handele im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder).
Ich handele auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person.
Nachname
Adresse
Vorname
5
Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz
Der Konto-/Depotinhaber ist verpflichtet, die zur Abklärung von wirtschaftlich Berechtigten notwendigen Informationen und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben
hat er dieser unverzüglich anzuzeigen.
Verfügungsberechtigung
Über das AK-Online Tagesgeldkonto Minderjähriger sind bis zur Volljährigkeit ausschließlich die gesetzlichen Vertreter verfügungsbefugt und
diese jeweils einzeln. Die Einzelverfügungsbefugnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch einen der Vertreter widerrufen werden. Der
Widerruf ist der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Akbank AG verarbeitet Daten um den Vertrag mit dem Kunden zu erfüllen. Nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz ist das Erheben, Speichern,
Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke zulässig, wenn es
für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem
Betroffenen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich werden, dass zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Daten an
Dienstleister der Akbank AG innerhalb der Europäischen Union übermittelt werden. Die Akbank AG ist unabhängig hiervon zur Datenverarbeitung
aufgrund gesetzlicher Pflichten aus der Abgabenordnung (AO), dem Geldwäschegesetz (GwG)und dem Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet.
OBOFU_W
Kenntnisnahme und Empfangsbestätigung
Für die Geschäftsbeziehung gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls beigefügten Besonderen
Geschäftsbedingungen für Geldanlage bei der Akbank AG, Frankfurt am Main, sowie das Preis-und Leistungsverzeichnis, deren Inhalte mir/uns
bekannt sind. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Besonderen Geschäftsbedingungen
für Tagesgeld, die
Fernabsatzinformationen inklusive der Widerrufsbelehrung nebst dem Preis-und Leistungsverzeichnis und den Informationsbogen für den Einleger
habe ich vor Vertragsabschluss erhalten.
Datum, Unterschrift 1. Elternteil (Einzelverfügungsberechtigte/r)
Datum, Unterschrift 2. Elternteil (Einzelverfügungsberechtigte/r)
1)Geldwä schege setz. 2)Kreditwesengesetz. 3)Abgabenord nung, Zi nsinformationsv erordnung, FATCA -USA-Umsetzungsverordnung. 4)Wirtschaftlich Berechtigte (r) ist/sind immer die natürliche(n )
Person(en), auf deren Vera nl assung das Konto/Depot letztlich eröffnet wird. 5)§§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG
Ak bank AG , Taunustor 1 | 6031 0 Frankfurt am Main | Tel. +49 (0) 69 29717 220 | Fax. + 49 (0) 69 29717 229 BLZ 5 00 1 02 0 0 | BIC AKBKDE FF | HRB 78036 Frankfurt am Main
AKBANK AG
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
Interne Angaben der Bank
Name des/der Kunden/Einleger(s)
Ort/Datum:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3
des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung.
Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher
Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.bankenverband.de/einlagensicherung.
INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER
Einlagen bei
Name des Kreditinstituts
AKBANK AG
sind geschützt durch:
Sicherungsobergrenze:
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1
100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2
Ausfertigung für die Bank
[Wenn zutreffend:]
Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts
[alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind]
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“,
und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von
100 000 EUR2
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen
Personen haben:
Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger3
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem
1. Juni 20164
Währung der Erstattung:
Euro
Kontaktdaten:
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Postanschrift:
Postfach 11 04 48
10834 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960
E-Mail: [email protected]
© 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15)
Weitere Informationen:
www.edb-banken.de
Empfangsbestätigung durch den Einleger:
Bitte beachten Sie die Fußnoten-Erläuterungen auf der Rückseite/Seite 2
1
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)
(1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im
Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 EUR erstattet.
(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die
Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro
Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält
ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000
EUR erstattet.
[Nur wenn zutreffend:]
Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt.
Die AKBANK AG
Name des kontoführenden Kreditinstituts einfügen
ist auch unter dem Namen
tätig.
Alle anderen Marken desselben Kreditinstituts einfügen
Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100 000 EUR gedeckt ist.
(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer
Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der
Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere
Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.
(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Postanschrift
Postfach 11 04 48
10834 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960
E-Mail: [email protected]
Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab
dem 1. Juni 2016 erstatten.
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da
der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind
erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.
© 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15)
Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen
geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf
Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut
dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
2
AKBANK AG
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main
Interne Angaben der Bank
Name des/der Kunden/Einleger(s)
Ort/Datum:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit dem folgenden „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3
des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung.
Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher
Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf www.bankenverband.de/einlagensicherung.
INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER
Einlagen bei
Name des Kreditinstituts
AKBANK AG
Ausfertigung für den Kunden
sind geschützt durch:
Sicherungsobergrenze:
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1
100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut2
[Wenn zutreffend:]
Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts
[alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind]
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“,
und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von
100 000 EUR2
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen
Personen haben:
Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger3
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:
20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem
1. Juni 20164
Währung der Erstattung:
Euro
Kontaktdaten:
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Postanschrift:
Postfach 11 04 48
10834 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960
E-Mail: [email protected]
© 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15)
Weitere Informationen:
www.edb-banken.de
Empfangsbestätigung durch den Einleger:
Bitte beachten Sie die Fußnoten-Erläuterungen auf der Rückseite/Seite 2
3
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)
(1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im
Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 EUR erstattet.
(2) Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die
Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro
Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält
ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000
EUR erstattet.
[Nur wenn zutreffend:]
Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt.
Die AKBANK AG
Name des kontoführenden Kreditinstituts einfügen
ist auch unter dem Namen
tätig.
Alle anderen Marken desselben Kreditinstituts einfügen
Das heißt, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis zu 100 000 EUR gedeckt ist.
(3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer
Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der
Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100 000 Euro hinaus gesichert. Weitere
Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.
(4) Erstattung
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Deutschland
Postanschrift
Postfach 11 04 48
10834 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960
E-Mail: [email protected]
Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab
dem 1. Juni 2016 erstatten.
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da
der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind
erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.
© 2015 Bank-Verlag GmbH 40.210 (07/15)
Weitere wichtige Informationen
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen
geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf
Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut
dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.
4
“FATCA und CRS – Selbstauskunft“ für natürliche Personen Kundenhinweis zum FATCA:
Die AKBANK AG ist nach der § 117c der Abgabenordnung erlassenen Verordnung zur Umsetzung
des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz
über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informationsund Meldebestimmungen in bestimmten Konstellationen verpflichtet, festzustellen, ob es sich bei
Rechtsträgern im Sinne des Abkommens um einen passiven Rechtsträger handelt, der von einer oder
mehreren US-Personen beherrscht wird. Geht aus der Selbstauskunft hervor, dass der/ die
Kontoinhaber/ in ein passiver Rechtsträger ist, der kein Finanzinstitut ist, welcher von einer oder von
mehreren Spezifizierten US-Personen beherrscht wird, ist die Akbank AG gesetzlich verpflichtet, das
Konto als US-meldepflichtiges Konto zu behandeln. Der Kontoinhaber ist für die Inhalte selbst
verantwortlich. In Zweifelsfragen zu Ihrem Steuerstatus oder weitergehende Hilfe beim Ausfüllen
benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die Akbank AG darf aus rechtlichen
Gründen leider keine Hilfe beim Ausfüllen des Formulars anbieten.
Kundenhinweis zum CRS:
Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen
Staaten in nationales Recht übernommen. Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard CRS"
(Common Reporting Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information) bezeichnet.
Zielsetzung ist die Eindämmung der Steuerhinterziehung mit Hilfe von Auslandskonten durch natürliche
und juristische Personen sowie Unternehmen. Das Abkommen regelt den zwischenstaatlichen
Austausch steuerlich relevanter Informationen zwischen unterschiedlichen Finanzbehörden.
Für die rechtliche Umsetzung kommt in Deutschland ab 1. Januar 2016 das neue "FinanzkontenInformationsaustauschgesetz (FKAustG)" zur Anwendung. Bankenmüssen Konto- und Depotinhaber
mit ausländischer Steuerpflicht identifizieren. Informationen zu diesen Steuerpflichtigen werden dem
Bundeszentralamt für Steuern (BZST) übermittelt, welches die Daten an den zuständigen
Teilnehmerstaat weiterleitet. Bei der CRS handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um ein
internationales Meldewesen. Zur Erreichung dieses Zieles sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, die
Steueransässigkeit ihrer Kunden festzustellen.
Die Akbank AG darf gesetzlich keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten- hier der FATCA und
CRS- durchführen. Sofern Sie Fragen zum Ausfüllen dieses Formulars haben, wenden Sie sich bitte an
ihren Steuerberater oder an das Finanzamt.
Für weitere Informationen zu FATCA oder CRS verweisen wir auf folgende Webseiten der hierfür
zuständigen Behörden:
Bundeszentralamt für Steuern:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/FATCA/Allgemeine_Informationen/Allgemeine_Informatio
nen_node.html
OECD: http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/
Bitte beachten Sie:


Sie sind verpflichtet, alle relevanten Teile dieses Formulars in Bezug aus alle bekannten Konten
bei der Akbank AG auszufüllen sowie ggfs. weitere erforderliche Informationen zur Bestätigung
der gemachten Angaben zu übermitteln,
Sollten sich bzgl. der angegeben steuerlichen Ansässigkeit Änderungen ergeben, sind Sie
verpflichtet, uns diese unverzüglich nach Eintritt mitzuteilen.
Seite 1 von 3 Stand: Dezember 2015 “FATCA und CRS – Selbstauskunft“ für natürliche Personen (Verwenden Sie bitte keine c/o Adressen oder „zu Händen von“- Angaben. Verwenden Sie ein Postfach nur dann,
wenn es Ihre registrierte Adresse ist).
1. Persönliche Angaben
Kontoinhaber
Name
Straße
HausNr.
PLZ
Ort
Land
Geburtsdatum
Geburtsort
Steueransässigkeitsdaten
Sind Sie in einem anderen
Staat als der
Bundesrepublik
Deutschland steuerlich
ansässig?
Ja
Nein
Wenn ja, dann füllen Sie bitte die nachstehenden Felder zur steuerlichen Ansässigkeit
aus; sofern Sie in unterschiedlichen Ländern steuerlich ansässig sind, so teilen Sie bitte
jedes ansässige Land mit.
1. Steueransässigkeitsland
2. Steueransässigkeitsland
3. Steueransässigkeitsland
4. Steueransässigkeitsland
Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine Steuer-ID
Steuer-ID:
Steuer-ID:
Steuer-ID:
Steuer-ID:
☐
(bei Zutreffen bitte ankreuzen)
2. Persönliche Angaben
Kontoinhaber (nur bei Gemeinschaftskonten auszufüllen)
Name
Straße
HausNr.
PLZ
Ort
Land
Geburtsdatum
Geburtsort
Steueransässigkeitsdaten
Sind Sie in einem anderen
Staat als der
Bundesrepublik
Deutschland steuerlich
ansässig?
1. Steueransässigkeitsland
2. Steueransässigkeitsland
3. Steueransässigkeitsland
4. Steueransässigkeitsland
JA
Nein
Wenn ja, dann füllen Sie bitte die nachstehenden Felder zur steuerlichen Ansässigkeit
aus; sofern Sie in unterschiedlichen Ländern steuerlich ansässig sind, so teilen Sie bitte
jedes ansässige Land mit.
Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine Steuer-ID
☐
Steuer-ID:
Steuer-ID:
Steuer-ID:
Steuer-ID:
☐
(bei Zutreffen bitte ankreuzen)
Ich bestätige, dass ich außer dem/ den angegebenen/en Land/ Ländern in keinem
anderen Land steuerlich ansässig bin.
Seite 2 von 3 Stand: Dezember 2015 “FATCA und CRS – Selbstauskunft“ für natürliche Personen Fragen zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit in den USA
1) Sind Sie Staatsbürger der USA?
2) Sind Sie in den USA geboren?
3) Sind Sie Besitzer eines US Einwanderungsvisums(„GreenCard“)?
4) Erfüllen Sie die Voraussetzungen des Tests zur steuerlich erheblichen Anwesenheit?*
5) Haben Sie einen Wohnsitz in den USA?
6) Werden Sie gemeinsam mit einem US-steuerpflichtigen Ehepartner veranlagt?
7) Besteht aus anderen Gründen eine Steuerpflicht in den USA?
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
Fragen zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit in den USA(zweite Kontoinhaber)
1) Sind Sie Staatsbürger der USA?
2) Sind Sie in den USA geboren?
3) Sind Sie Besitzer eines US Einwanderungsvisums(„GreenCard“)?
4) Erfüllen Sie die Voraussetzungen des Tests zur steuerlich erheblichen Anwesenheit?*
5) Haben Sie einen Wohnsitz in den USA?
6) Werden Sie gemeinsam mit einem US-steuerpflichtigen Ehepartner veranlagt?
7) Besteht aus anderen Gründen eine Steuerpflicht in den USA?
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Ja
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
☐ Nein
Verpflichtungserklärung: Ich/ wir versichere/n mit meiner/ unserer Unterschrift die wahrheitsgemäße Beantwortung der oben aufgeführten Zusatzabfragen zu FATCA und CRS (FKAustG) . Ferner versichere/n ich/wir, dass Änderungen diesbezüglich unverzüglich und unaufgefordert anzeigt und Unterlagen sowie Nachweise auf eigene Kosten überlassen werden. Mir/uns ist bekannt, dass eine durch mich/ uns erteilte Falsch‐, Fehl‐ oder Spätauskunft zum Schadenersatz gegenüber der Akbank AG oder Dritten verpflichten kann. Die Erfüllung der Mitteilungs‐ und Übersendungspflichten liegt in meiner/ unserem alleinigen Verantwortungsbereich. Sofern der Akbank AG im Falle einer durch mich/ uns zu vertretenden. Verletzung dieser Pflichten ein Schaden entstehen sollte, werde/n ich/ wir diesen ersetzen und/oder die Akbank AG gegenüber Ansprüchen Dritter freistellen. Bei Nichtauskunft des Kunden behält sich die Akbank AG die Nichteröffnung des Kontos vor. In diesem Fall sind Rechte aus der Nichteröffnung des Kontos ausgeschlossen. ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhaber 1 ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Ort und Datum Unterschrift des Kontoinhabers 2 * Sog. Substantial Presence Test. Details abrufbar unter http://www.irs.gov/Individuals/International‐ Taxpayers/Substantial‐Presence‐Test Seite 3 von 3 Stand: Dezember 2015