Zusatzfragebogen Gemeinschaftspolice zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe Bitte nur in Verbindung mit der Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und deren Berufsgesellschaften verwenden A. Fragen und Angaben zu gefahrerheblichen Umständen Grundlage für Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes sind Ihre Angaben zu den nachfolgend gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen. Auf dieser Basis werden wir unser Angebot erstellen. Haben Sie weitere „Fragen zu gefahrerheblichen Umständen“ in zusätzlichen Fragebögen beantwortet, werden auch diese dem Angebot zugrunde gelegt. Sie sind verpflichtet, diese Fragen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden Ihnen nach Beantwortung der Fragen weitere derartige gefahrerhebliche Umstände bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Ausführliche Hinweise zu den Anzeigepflichten und zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung finden Sie auf Seite 8 der Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und deren Berufsgesellschaften abgedruckten „Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung“. 1. Interessent (Versicherungsnehmer) Name / Firma Weitere Daten zum Interessenten siehe Angebotsanforderung für eine VermögensschadenHaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und deren Berufsgesellschaften. 2. Ich bin / wir sind - neben meiner / unserer Bestellung / Anerkennung zum Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder Steuerberatungsgesellschaft - zugelassen als: □ □ □ □ □ Rechtsanwalt Rechtsanwaltsgesellschaft Registrierter Rechtsbeistand Patentanwalt Notar Seite 1 von 5 Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen Für Umsatzsteuerzwecke: München Steuernummer: 9143 / 801 / 80009 Antrag W/St 2012 - Stand 08.05.2012 AXA ERGO Allianz – mit der Führung der Geschäfte beauftragt – Königinstr. 28 80802 München Schriftwechsel: Versicherungsstelle Dotzheimer Str. 23 65185 Wiesbaden... Ust-ID-Nr.: DE 811 150 709 Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei Zusatzfragebogen Gemeinschaftspolice B. Fragen zum Risiko: 1. Zulassung Wann wurden Sie erstmalig zugelassen? Datum: 2. Versicherungsbestätigung Wird eine vorläufige Deckungsbestätigung zur Verwendung im Zulassungsverfahren benötigt? ja nein 3. Berufskammer Zuständige Berufskammer und deren Sitz (PLZ, Ort): 4. Mitarbeiter - Ergänzung zu Punkt 9 der Angebotsanforderung für eine VermögensschadenHaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und deren Berufsgesellschaften. 4.1 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Mitarbeiter, die nach außen nicht als Sozien erscheinen Name(n): (weitere Personen ggf. auf gesondertem Blatt angeben) 4.2 juristisch vorgebildete, nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Mitarbeiter (z.B. Assessoren, Referendare, Steuerberater, sonstige Personen mit - auch ausländischer - Hochschulbildung, Mitarbeiter, die unternehmensberatend tätig sind) Name(n): (weitere Personen ggf. auf gesondertem Blatt angeben) Zur Erhaltung des vollen Versicherungsschutzes ist es erforderlich, dass die Beschäftigung von Mitarbeitern sofort angezeigt und der tarifgemäße Zuschlag entrichtet wird. Die Beschäftigung von Referendaren im obligatorischen Vorbereitungsdienst ist nur dann anmeldeund zuschlagspflichtig, wenn sie über die Dauer des obligatorischen Vorbereitungsdienstes hinaus erfolgt. Seite 2 von 5 Zusatzfragebogen Gemeinschaftspolice 5. Gemeinsame Berufsausübung – Ergänzung zu Punkt 8 der Angebotsanforderung für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und deren Berufsgesellschaften Sind Sie in einer Sternsozietät tätig? ja nein Wenn ja, mit wem bzw. in welcher anderen Sozietät? seit wann? Versicherungsschein-Nr./Versicherer 1. 2. 3. (weitere Personen bzw. Sozietäten ggf. auf gesondertem Blatt angeben) 6. Ausland Unterhalten Sie/Ihre Sozien Niederlassungen, Zweigstellen, Büros etc. im Ausland (einschließlich nach außen hin – z.B. an gemeinschaftlichen Briefbögen – erkennbare Kooperationen mit ausländischen Kanzleien)? *) ja nein Wenn ja, wo? mit wem? *) Versicherungsschutz ist insoweit – ggf. im Rahmen einer Pflichtversicherung – am Ort der Niederlassung etc. bei einem anderen lokalen Versicherer abzuschließen. 7. Die Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen, deren Verwaltungsstelle wir sind, betreibt ausschließlich die VermögensschadenHaftpflichtversicherung für die Berufe der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie der entsprechenden Berufsgesellschaften. Risiken aus einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsgesellschaft, Patentanwalt oder Notar werden nur im Rahmen einer Gemeinschaftspolice nach Maßgabe der Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen (V 1-2 AVB WP/St/RA 2012 - B) und der nachfolgend abgedruckten Besonderen Bedingung V-18 i gezeichnet, wobei als Risikoträger für diese Risiken eine der an der Gemeinschaft beteiligten Gesellschaften beteiligt wird. Welchen unserer Gesellschafter dürfen wir als Risikoträger für die Risiken aus einer Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltsgesellschaft an der Gemeinschaftspolice beteiligen: □ Allianz □ AXA □ ERGO Seite 3 von 5 Zusatzfragebogen Gemeinschaftspolice 8. Sonstiges Sonstige Ergänzungen/ergänzende Erläuterungen sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt. C. Unterschriften (Bitte mit Vor- und Zunamen) Mit meiner / unserer Unterschrift - bestätige(n) ich / wir die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner / unserer Angaben. ____________________________ Ort, Datum ____________________________ Unterschrift / Stempel Interessent / gesetzlicher Vertreter Seite 4 von 5 Zusatzfragebogen Gemeinschaftspolice i Besondere Vereinbarung V 18 zur Versicherung von Sozietäten zwischen Angehörigen der wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe einerseits und Rechtsanwälten andererseits. I. An dieser Versicherung sind als Teilschuldner beteiligt: a) als Versicherer von mit einer Quote von % die Versicherergemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen in Wiesbaden. An ihr sind als Teilschuldner beteiligt: Allianz (führende Gesellschaft) 42 % AXA 34 % ERGO 24 % b) als Versicherer von mit einer Quote von % die II. Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen (AVB-RSW) sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwälte - V 1-2-AVB-W/St/RA 2012 - B III. Der Versicherungsfall betrifft 1. den Sozius, der den Verstoß begangen hat, hilfsweise den Sozius, dem der Verstoß zur Last gelegt wird; 2. bei Verstößen von Vertretern, auch bei kurzfristiger Vertretung, den vertretenen Sozius; 3. bei Verstößen des Personals der Sozietät a) in erster Linie den Sozius, der die fehlerhaft behandelte Sache bearbeitet hat, b) in zweiter Linie den Sozius, der nach interner Geschäftsverteilung für die Bearbeitung der fehlerhaften Sache zuständig ist, c) in dritter Linie den Sozius, der nach seinem Berufsbild für die Bearbeitung der fehlerhaft behandelten Sache zuständig ist; 4. bei Verstößen, die nach Nr. 1 - 3 bestimmten Sozien nicht zugerechnet werden können: alle Sozien. IV. Betrifft ein Versicherungsfall mehrere Sozien, für die nach Nr. II unterschiedliche Bedingungen gelten, wird zunächst für jeden betroffenen Sozius festgestellt, wie viel er nach dem für ihn geltenden Bedingungswerk von den Versicherern zu erhalten hätte, und die Summe dieser Beträge dann durch die Zahl aller betroffenen Sozien geteilt. Betrifft ein Versicherungsfall einen Sozius mit mehreren Qualifikationen, für die nach Nr. II unterschiedliche Bedingungswerke gelten, so kommt für diesen Sozius das Bedingungswerk zur Anwendung, nach dem der Versicherungsfall gedeckt ist. Ist der Versicherungsfall nach mehreren Bedingungswerken gedeckt, wird die Versicherungsleistung nach jedem dieser Bedingungswerke anteilig erbracht. V. Wird der Verstoß in der Praxis der Sozietät bei einer Tätigkeit begangen, die nach gesetzlichen Bestimmungen nur von einem anderen als dem vom Schaden betroffenen Sozius hätte ausgeübt werden dürfen, so besteht für alle Sozien Versicherungsschutz, wenn die Grenzen der zulässigen Tätigkeit nicht bewusst überschritten wurden. Die weitere Abwicklung eines solchen Schadensfalles erfolgt nach dem Bedingungswerk, das für den vom Schaden betroffenen Sozius gilt. VI. Der Versicherungsschutz besteht für die Tätigkeit innerhalb der Sozietät sowie in eigener Praxis. VII. Die Versicherungssumme steht für einen Versicherungsfall auch dann nur einmal zur Verfügung, wenn mehrere Sozien betroffen sind. VIII. Die Schadensregulierung erfolgt durch den Versicherer des Sozius, den der Versicherungsfall betrifft. Betrifft der Versicherungsfall mehrere Sozien, erfolgt die Schadensregulierung durch alle beteiligten Versicherer; diesen bleibt es jedoch vorbehalten, einem von ihnen die Schadensregulierung zu überlassen. Seite 5 von 5
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