außergewöhnlichen witterungsbedingten Umständen

Im Hinblick auf den „Schulunterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen“ haben
Ministerium und ADD Rahmenbedingungen festgelegt, aus denen sich folgende Regelungen für das VVPG
ergeben (in Absprache mit dem Schulelternbeirat und den Schulen am Ort):
1. Die Schule ist grundsätzlich geöffnet, die ankommenden Schülerinnen und Schüler werden
aufgenommen, und Unterricht wird erteilt.
2. Die Schüler warten am Morgen an den Haltestellen auf ihren Bus und dürfen, falls der Bus nicht
kommt, nach halbstündiger Wartezeit wieder nach Hause gehen.
3. Sollten die Schul-Busunternehmen ihre Fahrten witterungsbedingt am Morgen nicht aufnehmen
können und die Schule vorab davon Kenntnis erhalten, entscheidet der Schulleiter in Absprache
mit den anderen Schulleitern vor Ort, ob der Unterricht des betreffenden Tages abgesagt wird.
Diese Entscheidung wird so schnell wie möglich auf der Schulhomepage (s.o.) veröffentlicht und
auch im lokalen Rundfunk (RPR, SWR 4) durchgegeben.
4. Sollte sich im Laufe eines Vormittags die Wettersituation verschärfen, kann der Unterricht früher
beendet werden. Die Kinder fahren dann so schnell wie möglich nach Hause, können aber, sofern
zu Hause keine Aufsichtsmöglichkeit besteht, in der Schule bis zur Abholung betreut werden.
5. Die Eltern und Sorgeberechtigten entscheiden selbst, ob der Schulweg witterungsbedingt für ihr
Kind zumutbar ist und der Unterricht besucht wird.
6. Hinsichtlich der Unterrichtsinhalte und der Fehlzeiten entstehen den Schülerinnen und Schülern
keine Nachteile, versäumte Unterrichtsinhalte werden so schnell wie möglich selbständig
nachgeholt.
7. Für den Fall des Fernbleibens wird eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt. Eine solche ist nicht
nötig, wenn der Unterricht der Schule witterungsbedingt abgesagt wird.
Hinweis: Aktuelle witterungsbedingte Fahrplaninformationen sind auf der Homepage des VRT unter
www.vrt-info.de/verkehrsinfo.php zu ersehen.