Reglement Prüfen und Bewerten

Reglement
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Prüfen und Bewerten
Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau
www.altekanti.ch
Version
Herausgeber
August 2015 | gültig ab SJ 15/16
Schulleitung
Reglement Prüfen und Bewerten
Inhalt
INHALT................................................................................................................................ 2
ZIELE DES REGLEMENTS ..................................................................................................... 3
PÄDAGOGISCHE GRUNDWERTE UND HALTUNGEN.......................................................... 3
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE ZUM THEMA PRÜFEN UND BEWERTEN .............................. 4
Rechtliche Grundsätze .................................................................................................................................................................. 4
Schuljahresbezug .......................................................................................................................................................................... 4
Planung und Verteilung ................................................................................................................................................................ 4
Bekanntgabe der Daten und Themen sowie des Prüfungsstoffs bzw. der Lernziele .................................................................... 4
Unangekündigte Tests .................................................................................................................................................................. 4
Prüfen von Unterrichtsstoff des letzten Schuljahres am Anfang des neuen Schuljahres .............................................................. 4
Behandlung von Repetenten (am Anfang des Repetitionsjahres) und Neueintretenden ............................................................. 4
Eintragen der Noten im schulNetz ................................................................................................................................................ 4
SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN UND ANDERE SCHRIFTLICHE BEWERTUNGSANLÄSSE....... 5
Art und Gewichtung der schriftlichen Prüfungen und Prüfungsanlässe ....................................................................................... 5
Gewichtung der Aufgaben und Teilaufgaben ............................................................................................................................... 5
Punktverteilung bzw. Kriterien bei schriftlichen Projektarbeiten (Bewertungsblatt) ..................................................................... 5
Vertraulichkeit der Noten bei Rückgabe ....................................................................................................................................... 5
Zeitfenster für die Prüfungskorrektur und -rückgabe ................................................................................................................... 5
Rückgabe der Prüfungsarbeiten und Aufgabenstellungen ........................................................................................................... 5
BEURTEILUNG SCHRIFTLICHER BEWERTUNGSANLÄSSE ................................................... 5
Skala .............................................................................................................................................................................................. 5
Ungenügende Leistungen............................................................................................................................................................. 5
Konsequenzen für Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von schriftlichen Arbeiten.................................................................. 5
Umgang mit Unredlichkeiten während der Prüfung ..................................................................................................................... 6
Nachprüfungen ............................................................................................................................................................................. 6
Streichnoten .................................................................................................................................................................................. 6
Plagiate ......................................................................................................................................................................................... 6
MÜNDLICHE PRÜFUNGSANLÄSSE (INKL. PRÄSENTATIONEN) ......................................... 7
Art und Gewichtung der mündlichen Prüfungsanlässe................................................................................................................. 7
Bewertungskriterien ...................................................................................................................................................................... 7
Vorträge und Präsentationen ........................................................................................................................................................ 7
MÜNDLICHE BETEILIGUNG UND MITARBEIT IM UNTERRICHT......................................... 7
UNTERRICHTSVORBEREITUNG BZW. HAUSAUFGABEN .................................................... 7
ZEUGNISNOTEN (SEMESTER- UND JAHRESZEUGNIS)....................................................... 8
Anzahl voll zählender Bewertungsanlässe .................................................................................................................................... 8
Mathematische Rundung .............................................................................................................................................................. 8
ABSCHLUSSPRÜFUNGEN.................................................................................................... 8
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Ziele des Reglements
Dieses Reglement regelt die Praxis des Prüfens und Bewertens an der Alten Kantonsschule Aarau.
Es ergänzt, bzw. präzisiert die übergeordneten Promotionsbestimmungen des Gymnasiums und
der Wirtschaftsmittelschule/Informatikmittelschule.
Im Sinne eines gemeinsamen, verbindlichen Rahmens soll dieses Reglement die Lehrpersonen im
komplexen Bereich des Prüfens und Bewertens unterstützen und zu einer möglichst transparenten
und gerechten Beurteilung der Leistungen aller Studierenden beitragen.
Pädagogische Grundwerte und Haltungen
Alle Studierenden der Alten Kantonsschule sollen möglichst optimal gefördert und gefordert werden. Durch das Fordern von Leistung werden Erfolgserlebnisse ermöglicht (vgl. Leitbild). Die Beurteilung von Leistungen gibt Auskunft über den Lernstand in Bezug auf die Lernzielerreichung
oder auf Standards und bildet die Grundlage für die Promotion. Leistungsbeurteilungen ergeben
aber auch Informationen, welche den Lernprozess der Studierenden und die Unterrichtsgestaltung
der Lehrpersonen leiten können.
Eine faire und transparente Beurteilung trägt neben einer positiven Lernatmosphäre und einem
qualitativ hoch stehenden Unterricht wesentlich zu motiviertem Lernen bei. Die Lehrpersonen sind
bestrebt, nicht nur summative Beurteilungen vorzunehmen, sondern auch förderorientierten (formativen) Rückmeldungen Raum zu geben, z.B. durch die Beurteilung von Prozessen, durch Beurteilungsgespräche und Beurteilungsformen, welche auch den persönlichen Lernfortschritt thematisieren oder die Selbstreflexion fördern.
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Allgemeine Grundsätze zum Thema
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Rechtliche Grundsätze
Für die rechtliche Bewertung von Prüfungen bzw. Bewertungsanlässen und deren Beurteilung
gelten allgemein die folgenden Prinzipien des Verwaltungsrechts:
-
Rechtsgleichheit und Willkürverbot
Verhältnismässigkeitsprinzip
Vertrauensschutz.
Schuljahresbezug
Es ist unzulässig, Prüfungsnoten aus dem vergangenen Schuljahr für die Bewertung für das neue
Schuljahr einzubeziehen.
Planung und Verteilung
Vorbereitungsintensive Prüfungen und weitere grössere Bewertungsanlässe sind am Anfang des
Semesters in die Planungsübersicht in der Verwaltungssoftware schulNetz einzutragen. Dabei ist
auf eine möglichst ausgewogene Verteilung Rücksicht zu nehmen.
Bekanntgabe der Daten und Themen sowie des Prüfungsstoffs bzw. der Lernziele
Datum und Thema der Prüfungen werden den Studierenden rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen
im Voraus in geeigneter Form bekannt gegeben. Spezifischere Angaben (Prüfungsstoff, Lernziele
sowie die Art der Prüfung) werden den Studierenden spätestens eine Woche im Voraus mitgeteilt.
Unangekündigte Tests
Von der Möglichkeit unangekündigter Tests kann aus pädagogischen Gründen Gebrauch gemacht
werden. In diesem Falle werden die Studierenden rechtzeitig, nach Möglichkeit zu Beginn des
Quartals über den allgemeinen Inhalt, die Dauer und die Gewichtung eines solchen Tests informiert.
Prüfen von Unterrichtsstoff des letzten Schuljahres am Anfang des neuen Schuljahres
Unterrichtsstoff des letzten Schuljahres kann Inhalt einer Prüfung am Anfang des neuen Schuljahres sein.
Behandlung von Repetenten (am Anfang des Repetitionsjahres) und Neueintretenden
Grundsätzlich sollen Repetenten und Neueintretende nur zählende Prüfungen über Unterrichtsstoff schreiben müssen, bei dessen Behandlung sie dabei waren. Diese Regelung gilt nicht für
Schülerinnen und Schüler, welche von einem Austauschsemester bzw. - jahr zurückkehren.
Eintragen der Noten im schulNetz
Die Noten werden von den Lehrpersonen im schulNetz eingetragen und den Schülerinnen und
Schülern nach der Rückgabe zur Einsicht frei geschaltet.
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Schriftliche Prüfungen und andere
schriftliche Bewertungsanlässe
Art und Gewichtung der schriftlichen Prüfungen und Prüfungsanlässe
Die Art der schriftlichen Prüfungsanlässe und deren Gewichtung werden den Studierenden rechtzeitig angegeben.¨
Hilfsmittel
Die Lehrperson informiert die Studierenden über die Verwendung von Hilfsmitteln und entscheidet
über die Zulassung. Werden nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet, gilt dies als Unredlichkeit.
Gewichtung der Aufgaben und Teilaufgaben
Die Punktzahl pro Aufgabe wird angegeben; bei den Teilaufgaben ist die Angabe notwendig, falls
die Punktzahl sehr ungleich verteilt ist.
Punktverteilung bzw. Kriterien bei schriftlichen Projektarbeiten (Bewertungsblatt)
Die Kriterien und ihre Gewichtung werden den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben.
Vertraulichkeit der Noten bei Rückgabe
Die Prüfungen werden den Studierenden nach Möglichkeit individuell zurückgegeben. Sie dürfen
keines falls gesamthaft einer Schülerin bzw. einem Schüler mitgegeben oder im Abteilungsfach
hinterlegt werden.
Zeitfenster für die Prüfungskorrektur und -rückgabe
Die Studierenden erhalten schriftliche Prüfungen innerhalb von zwei Schulwochen, grössere Prüfungen wie Aufsätze innerhalb von vier Schulwochen korrigiert zurück.
Rückgabe der Prüfungsarbeiten und Aufgabenstellungen
Die Prüfungsarbeiten werden den Studierenden bei der Besprechung abgegeben; die Aufgabenstellungen liegen bei der Besprechung vor und werden auf Verlangen abgegeben.
Beurteilung schriftlicher Bewertungsanlässe
Skala
Sind die Punkte pro Aufgabe zugeteilt, kommt eine lineare, d.h. regelmässig abgestufte Skala zur
Anwendung. Die Umsetzung von Fehlern in Punkte muss nicht im Voraus angegeben werden.
Ungenügende Leistungen
Liegt bei einer Prüfung ein ungenügender Notendurchschnitt der ganzen Abteilung bzw. der Kursgruppe vor, so wird dieser Sachverhalt mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und es
werden geeignete Massnahmen eingeleitet.
Konsequenzen für Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von schriftlichen Arbeiten
Verspätete Abgabe oder Nichtabgabe wird mit Abzügen sanktioniert, die bis zur Note 1 führen
können. Die entsprechenden Regelungen werden den Abteilungen rechtzeitig bekannt gegeben.
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Umgang mit Unredlichkeiten während der Prüfung
Bei Unredlichkeiten wird die Prüfung für den entsprechenden Schüler bzw. die entsprechende
Schülerin abgebrochen. Die Lehrperson kann die bis zum Abbruch gelöste Prüfung korrigieren und
mittels der für diese Prüfung vorgesehenen Punkte-Notenskala bewerten, wie wenn dem fehlbaren
Schüler oder der fehlbaren Schülerin die ganze Lektion zur Verfügung gestanden wäre. Als
Alternative kann die Lehrperson eine Nachprüfung ansetzen, welche auch einen grösseren
Stoffumfang aufweisen kann.
Die Unredlichkeit kann zudem den Verweis der Schulleitung aus disziplinarischen Gründen zur
Folge haben.
Bei nachträglicher Feststellung einer Unredlichkeit hat die Lehrperson eine Nachprüfung anzusetzen. Ein Verweis der Schulleitung aus disziplinarischen Gründen bleibt vorbehalten.
Nachprüfungen
Nachprüfungen werden der Situation angepasst und haben keinen disziplinarischen Charakter.
Semesterprüfungen sind in diesem Zusammenhang nicht zulässig.
Streichnoten
Streichnoten sind nicht zulässig. Eine Lehrperson kann eine zusätzliche freiwillige Prüfung anbieten; das Angebot gilt dann für alle Studierenden einer Abteilung.
Plagiate
Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe
der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Das Plagiat ist eine Verletzung des
Urheberrechts. Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden. Dies setzt aber eine
Kennzeichnung des Zitats und eine Angabe der Quelle voraus. Folgende Handlungen stellen ein
Plagiat im weiteren Sinne dar:
a)
Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein Werk, das von einer anderen Person auf Auf
trag erstellt wurde, unter ihrem bzw. seinem Namen ein.
b)
Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein fremdes Werk unter ihrem bzw. seinem Namen
ein (Vollplagiat).
c)
Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt ganze Textteile aus einem fremden Werk, oh
ne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört namentlich auch das Ver
wenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
d)
Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt
leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne die Quelle mit einem
Zitat kenntlich zu machen.
Bei einem Plagiat ist eine neue Arbeit zu erstellen. Zudem kann als disziplinarische Massnahme ein
Verweis ausgesprochen werden. Bei der Maturaarbeit kann die Übernahme fremden Eigentums in
wesentlichen Teilen der Arbeit die Nichtzulassung zur Maturitätsprüfung zur Folge haben.
Wird in einer Arbeit die fremde Herkunft von Teilen angegeben, aber nicht sauber oder umfassend
zitiert, ist ein angemessener notenmässiger Abzug vorzunehmen.
Diese Regeln gelten sinngemäss auch bei mündlichen Bewertungsanlässen wie Vorträgen und
dergleichen.
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Mündliche Prüfungsanlässe (inkl. Präsentationen)
Art und Gewichtung der mündlichen Prüfungsanlässe
Die Art der mündlichen Prüfungsanlässe und deren Gewichtung werden den Studierenden rechtzeitig angegeben.
Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien werden den Studierenden rechtzeitig vor dem Anlass bekanntgegeben.
Vorträge und Präsentationen
Die verspätete Erfüllung von Präsentations- und Vortragsaufgaben wird mit angemessenen Abzügen sanktioniert. Gänzliche Leistungsverweigerung hat die Note 1 zur Folge. Die Regelungen
werden den Studierenden vorgängig bekanntgegeben.
Mündliche Beteiligung und Mitarbeit im Unterricht
Ein allfälliger Einbezug der Noten für die mündliche Beteiligung und die Mitarbeit im Unterricht in
die Gesamtbewertung ist den Studierenden anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor
dem Beginn des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen. Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung
und die Art der Erhebung bekannt zu geben. Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal, in
der Mitte der Promotionsperiode, bekannt zu geben.
Wird eine Note für mündliche Beteiligung und Mitarbeit erteilt, so hat dies bei allen Studierenden
einer Abteilung oder Kursgruppe zu erfolgen.
Unterrichtsvorbereitung bzw. Hausaufgaben
Ein allfälliger Einbezug der Noten für die Unterrichtsvorbereitung und die Hausaufgaben in die
Gesamtbewertung ist den Studierenden anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor dem
Beginn des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen. Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung und
die Art der Erhebung bekannt zu geben.
Hausaufgaben, welche die Studierenden in der Lektion nicht vorweisen können, gelten als nicht
gemacht. Vergessen von weiterem Unterrichtsmaterial wird nicht in die Leistungsbewertung
einbezogen, sondern gegebenenfalls mit einer pädagogischen Massnahme sanktioniert.
Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal, in der Mitte der Promotionsperiode, bekannt zu
geben.
Wird eine Note für mündliche Beteiligung und Mitarbeit erteilt, so hat dies bei allen Studierenden
einer Abteilung oder Kursgruppe zu erfolgen.
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Zeugnisnoten (Semester- und Jahreszeugnis)
Anzahl voll zählender Bewertungsanlässe
Für die voll zählenden Bewertungsanlässe gilt die nachfolgend angegebene Mindestanzahl pro
Fach und Schuljahr, und zwar in Abhängigkeit der Jahreslektionen pro Fach:
1 Jahreslektion:
2 Jahreslektionen:
3 Jahreslektionen:
4 Jahreslektionen:
5 Jahreslektionen:
2 Bewertungsanlässe
4 Bewertungsanlässe
5 Bewertungsanlässe
6 Bewertungsanlässe
7 Bewertungsanlässe
In Abweichung der obigen Regel gelten folgende Mindestanzahlen:
Ergänzungsfach Gymnasium:
Schwerpunktfach Gymnasium:
4 Bewertungsanlässe
8 Bewertungsanlässe in der 3. Klasse
6 Bewertungsanlässe in der 4. Klasse
Für die Semesterpromotion der WMS und IMS (ab Eintritt 2015) gelten folgende Mindestzahlen
pro Semester:
2 Jahreslektionen:
3 Jahreslektionen:
4 Jahreslektionen:
5 Jahreslektionen:
2 Bewertungsanlässe
3 Bewertungsanlässe
3 Bewertungsanlässe
4 Bewertungsanlässe
Nebst schriftlichen Leistungsbeurteilungen fallen darunter, je nach Fach, auch andere Arten von
Bewertungsanlässen, z.B. mündliche, gestalterische, musikalische oder sportliche. Ausgenommen
von der angegebenen Mindestzahl sind Kurse mit grösseren Selbstlernsequenzen.
Mathematische Rundung
Die Zeugnisnoten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Noten (inkl. allfälliger Noten für Engagement und mündliche Beteiligung) mathematisch gerundet.
In begründeten Sonderfällen werden allfällige Notenanpassungen im Rahmen der Promotionskonferenz behandelt.
Abschlussprüfungen
Die mündlichen und schriftlichen Matur- und Schlussprüfungen entsprechen den kantonalen
Rahmenvorgaben (inkl. Bewertung).
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