Reglement Reglement Prüfen und Bewerten Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau www.altekanti.ch Version Herausgeber August 2015 | gültig ab SJ 15/16 Schulleitung Reglement Prüfen und Bewerten Inhalt INHALT................................................................................................................................ 2 ZIELE DES REGLEMENTS ..................................................................................................... 3 PÄDAGOGISCHE GRUNDWERTE UND HALTUNGEN.......................................................... 3 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE ZUM THEMA PRÜFEN UND BEWERTEN .............................. 4 Rechtliche Grundsätze .................................................................................................................................................................. 4 Schuljahresbezug .......................................................................................................................................................................... 4 Planung und Verteilung ................................................................................................................................................................ 4 Bekanntgabe der Daten und Themen sowie des Prüfungsstoffs bzw. der Lernziele .................................................................... 4 Unangekündigte Tests .................................................................................................................................................................. 4 Prüfen von Unterrichtsstoff des letzten Schuljahres am Anfang des neuen Schuljahres .............................................................. 4 Behandlung von Repetenten (am Anfang des Repetitionsjahres) und Neueintretenden ............................................................. 4 Eintragen der Noten im schulNetz ................................................................................................................................................ 4 SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN UND ANDERE SCHRIFTLICHE BEWERTUNGSANLÄSSE....... 5 Art und Gewichtung der schriftlichen Prüfungen und Prüfungsanlässe ....................................................................................... 5 Gewichtung der Aufgaben und Teilaufgaben ............................................................................................................................... 5 Punktverteilung bzw. Kriterien bei schriftlichen Projektarbeiten (Bewertungsblatt) ..................................................................... 5 Vertraulichkeit der Noten bei Rückgabe ....................................................................................................................................... 5 Zeitfenster für die Prüfungskorrektur und -rückgabe ................................................................................................................... 5 Rückgabe der Prüfungsarbeiten und Aufgabenstellungen ........................................................................................................... 5 BEURTEILUNG SCHRIFTLICHER BEWERTUNGSANLÄSSE ................................................... 5 Skala .............................................................................................................................................................................................. 5 Ungenügende Leistungen............................................................................................................................................................. 5 Konsequenzen für Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von schriftlichen Arbeiten.................................................................. 5 Umgang mit Unredlichkeiten während der Prüfung ..................................................................................................................... 6 Nachprüfungen ............................................................................................................................................................................. 6 Streichnoten .................................................................................................................................................................................. 6 Plagiate ......................................................................................................................................................................................... 6 MÜNDLICHE PRÜFUNGSANLÄSSE (INKL. PRÄSENTATIONEN) ......................................... 7 Art und Gewichtung der mündlichen Prüfungsanlässe................................................................................................................. 7 Bewertungskriterien ...................................................................................................................................................................... 7 Vorträge und Präsentationen ........................................................................................................................................................ 7 MÜNDLICHE BETEILIGUNG UND MITARBEIT IM UNTERRICHT......................................... 7 UNTERRICHTSVORBEREITUNG BZW. HAUSAUFGABEN .................................................... 7 ZEUGNISNOTEN (SEMESTER- UND JAHRESZEUGNIS)....................................................... 8 Anzahl voll zählender Bewertungsanlässe .................................................................................................................................... 8 Mathematische Rundung .............................................................................................................................................................. 8 ABSCHLUSSPRÜFUNGEN.................................................................................................... 8 Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau www.alte-kanti-aarau.ch Seite 2 von 8 Reglement Prüfen und Bewerten Ziele des Reglements Dieses Reglement regelt die Praxis des Prüfens und Bewertens an der Alten Kantonsschule Aarau. Es ergänzt, bzw. präzisiert die übergeordneten Promotionsbestimmungen des Gymnasiums und der Wirtschaftsmittelschule/Informatikmittelschule. Im Sinne eines gemeinsamen, verbindlichen Rahmens soll dieses Reglement die Lehrpersonen im komplexen Bereich des Prüfens und Bewertens unterstützen und zu einer möglichst transparenten und gerechten Beurteilung der Leistungen aller Studierenden beitragen. Pädagogische Grundwerte und Haltungen Alle Studierenden der Alten Kantonsschule sollen möglichst optimal gefördert und gefordert werden. Durch das Fordern von Leistung werden Erfolgserlebnisse ermöglicht (vgl. Leitbild). Die Beurteilung von Leistungen gibt Auskunft über den Lernstand in Bezug auf die Lernzielerreichung oder auf Standards und bildet die Grundlage für die Promotion. Leistungsbeurteilungen ergeben aber auch Informationen, welche den Lernprozess der Studierenden und die Unterrichtsgestaltung der Lehrpersonen leiten können. Eine faire und transparente Beurteilung trägt neben einer positiven Lernatmosphäre und einem qualitativ hoch stehenden Unterricht wesentlich zu motiviertem Lernen bei. Die Lehrpersonen sind bestrebt, nicht nur summative Beurteilungen vorzunehmen, sondern auch förderorientierten (formativen) Rückmeldungen Raum zu geben, z.B. durch die Beurteilung von Prozessen, durch Beurteilungsgespräche und Beurteilungsformen, welche auch den persönlichen Lernfortschritt thematisieren oder die Selbstreflexion fördern. Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau www.alte-kanti-aarau.ch Seite 3 von 8 Reglement Prüfen und Bewerten Allgemeine Grundsätze zum Thema Prüfen und Bewerten Rechtliche Grundsätze Für die rechtliche Bewertung von Prüfungen bzw. Bewertungsanlässen und deren Beurteilung gelten allgemein die folgenden Prinzipien des Verwaltungsrechts: - Rechtsgleichheit und Willkürverbot Verhältnismässigkeitsprinzip Vertrauensschutz. Schuljahresbezug Es ist unzulässig, Prüfungsnoten aus dem vergangenen Schuljahr für die Bewertung für das neue Schuljahr einzubeziehen. Planung und Verteilung Vorbereitungsintensive Prüfungen und weitere grössere Bewertungsanlässe sind am Anfang des Semesters in die Planungsübersicht in der Verwaltungssoftware schulNetz einzutragen. Dabei ist auf eine möglichst ausgewogene Verteilung Rücksicht zu nehmen. Bekanntgabe der Daten und Themen sowie des Prüfungsstoffs bzw. der Lernziele Datum und Thema der Prüfungen werden den Studierenden rechtzeitig, d.h. spätestens 2 Wochen im Voraus in geeigneter Form bekannt gegeben. Spezifischere Angaben (Prüfungsstoff, Lernziele sowie die Art der Prüfung) werden den Studierenden spätestens eine Woche im Voraus mitgeteilt. Unangekündigte Tests Von der Möglichkeit unangekündigter Tests kann aus pädagogischen Gründen Gebrauch gemacht werden. In diesem Falle werden die Studierenden rechtzeitig, nach Möglichkeit zu Beginn des Quartals über den allgemeinen Inhalt, die Dauer und die Gewichtung eines solchen Tests informiert. Prüfen von Unterrichtsstoff des letzten Schuljahres am Anfang des neuen Schuljahres Unterrichtsstoff des letzten Schuljahres kann Inhalt einer Prüfung am Anfang des neuen Schuljahres sein. Behandlung von Repetenten (am Anfang des Repetitionsjahres) und Neueintretenden Grundsätzlich sollen Repetenten und Neueintretende nur zählende Prüfungen über Unterrichtsstoff schreiben müssen, bei dessen Behandlung sie dabei waren. Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, welche von einem Austauschsemester bzw. - jahr zurückkehren. Eintragen der Noten im schulNetz Die Noten werden von den Lehrpersonen im schulNetz eingetragen und den Schülerinnen und Schülern nach der Rückgabe zur Einsicht frei geschaltet. Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau www.alte-kanti-aarau.ch Seite 4 von 8 Reglement Prüfen und Bewerten Schriftliche Prüfungen und andere schriftliche Bewertungsanlässe Art und Gewichtung der schriftlichen Prüfungen und Prüfungsanlässe Die Art der schriftlichen Prüfungsanlässe und deren Gewichtung werden den Studierenden rechtzeitig angegeben.¨ Hilfsmittel Die Lehrperson informiert die Studierenden über die Verwendung von Hilfsmitteln und entscheidet über die Zulassung. Werden nicht zugelassene Hilfsmittel verwendet, gilt dies als Unredlichkeit. Gewichtung der Aufgaben und Teilaufgaben Die Punktzahl pro Aufgabe wird angegeben; bei den Teilaufgaben ist die Angabe notwendig, falls die Punktzahl sehr ungleich verteilt ist. Punktverteilung bzw. Kriterien bei schriftlichen Projektarbeiten (Bewertungsblatt) Die Kriterien und ihre Gewichtung werden den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Vertraulichkeit der Noten bei Rückgabe Die Prüfungen werden den Studierenden nach Möglichkeit individuell zurückgegeben. Sie dürfen keines falls gesamthaft einer Schülerin bzw. einem Schüler mitgegeben oder im Abteilungsfach hinterlegt werden. Zeitfenster für die Prüfungskorrektur und -rückgabe Die Studierenden erhalten schriftliche Prüfungen innerhalb von zwei Schulwochen, grössere Prüfungen wie Aufsätze innerhalb von vier Schulwochen korrigiert zurück. Rückgabe der Prüfungsarbeiten und Aufgabenstellungen Die Prüfungsarbeiten werden den Studierenden bei der Besprechung abgegeben; die Aufgabenstellungen liegen bei der Besprechung vor und werden auf Verlangen abgegeben. Beurteilung schriftlicher Bewertungsanlässe Skala Sind die Punkte pro Aufgabe zugeteilt, kommt eine lineare, d.h. regelmässig abgestufte Skala zur Anwendung. Die Umsetzung von Fehlern in Punkte muss nicht im Voraus angegeben werden. Ungenügende Leistungen Liegt bei einer Prüfung ein ungenügender Notendurchschnitt der ganzen Abteilung bzw. der Kursgruppe vor, so wird dieser Sachverhalt mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und es werden geeignete Massnahmen eingeleitet. Konsequenzen für Nichtabgabe oder verspätete Abgabe von schriftlichen Arbeiten Verspätete Abgabe oder Nichtabgabe wird mit Abzügen sanktioniert, die bis zur Note 1 führen können. Die entsprechenden Regelungen werden den Abteilungen rechtzeitig bekannt gegeben. Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau www.alte-kanti-aarau.ch Seite 5 von 8 Reglement Prüfen und Bewerten Umgang mit Unredlichkeiten während der Prüfung Bei Unredlichkeiten wird die Prüfung für den entsprechenden Schüler bzw. die entsprechende Schülerin abgebrochen. Die Lehrperson kann die bis zum Abbruch gelöste Prüfung korrigieren und mittels der für diese Prüfung vorgesehenen Punkte-Notenskala bewerten, wie wenn dem fehlbaren Schüler oder der fehlbaren Schülerin die ganze Lektion zur Verfügung gestanden wäre. Als Alternative kann die Lehrperson eine Nachprüfung ansetzen, welche auch einen grösseren Stoffumfang aufweisen kann. Die Unredlichkeit kann zudem den Verweis der Schulleitung aus disziplinarischen Gründen zur Folge haben. Bei nachträglicher Feststellung einer Unredlichkeit hat die Lehrperson eine Nachprüfung anzusetzen. Ein Verweis der Schulleitung aus disziplinarischen Gründen bleibt vorbehalten. Nachprüfungen Nachprüfungen werden der Situation angepasst und haben keinen disziplinarischen Charakter. Semesterprüfungen sind in diesem Zusammenhang nicht zulässig. Streichnoten Streichnoten sind nicht zulässig. Eine Lehrperson kann eine zusätzliche freiwillige Prüfung anbieten; das Angebot gilt dann für alle Studierenden einer Abteilung. Plagiate Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Das Plagiat ist eine Verletzung des Urheberrechts. Kürzere Passagen eines fremden Werkes dürfen zitiert werden. Dies setzt aber eine Kennzeichnung des Zitats und eine Angabe der Quelle voraus. Folgende Handlungen stellen ein Plagiat im weiteren Sinne dar: a) Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein Werk, das von einer anderen Person auf Auf trag erstellt wurde, unter ihrem bzw. seinem Namen ein. b) Die Verfasserin bzw. der Verfasser reicht ein fremdes Werk unter ihrem bzw. seinem Namen ein (Vollplagiat). c) Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt ganze Textteile aus einem fremden Werk, oh ne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört namentlich auch das Ver wenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe. d) Die Verfasserin bzw. der Verfasser übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt leichte Textanpassungen und -umstellungen vor (Paraphrasieren), ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Bei einem Plagiat ist eine neue Arbeit zu erstellen. Zudem kann als disziplinarische Massnahme ein Verweis ausgesprochen werden. Bei der Maturaarbeit kann die Übernahme fremden Eigentums in wesentlichen Teilen der Arbeit die Nichtzulassung zur Maturitätsprüfung zur Folge haben. Wird in einer Arbeit die fremde Herkunft von Teilen angegeben, aber nicht sauber oder umfassend zitiert, ist ein angemessener notenmässiger Abzug vorzunehmen. Diese Regeln gelten sinngemäss auch bei mündlichen Bewertungsanlässen wie Vorträgen und dergleichen. Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau www.alte-kanti-aarau.ch Seite 6 von 8 Reglement Prüfen und Bewerten Mündliche Prüfungsanlässe (inkl. Präsentationen) Art und Gewichtung der mündlichen Prüfungsanlässe Die Art der mündlichen Prüfungsanlässe und deren Gewichtung werden den Studierenden rechtzeitig angegeben. Bewertungskriterien Die Bewertungskriterien werden den Studierenden rechtzeitig vor dem Anlass bekanntgegeben. Vorträge und Präsentationen Die verspätete Erfüllung von Präsentations- und Vortragsaufgaben wird mit angemessenen Abzügen sanktioniert. Gänzliche Leistungsverweigerung hat die Note 1 zur Folge. Die Regelungen werden den Studierenden vorgängig bekanntgegeben. Mündliche Beteiligung und Mitarbeit im Unterricht Ein allfälliger Einbezug der Noten für die mündliche Beteiligung und die Mitarbeit im Unterricht in die Gesamtbewertung ist den Studierenden anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor dem Beginn des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen. Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung und die Art der Erhebung bekannt zu geben. Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal, in der Mitte der Promotionsperiode, bekannt zu geben. Wird eine Note für mündliche Beteiligung und Mitarbeit erteilt, so hat dies bei allen Studierenden einer Abteilung oder Kursgruppe zu erfolgen. Unterrichtsvorbereitung bzw. Hausaufgaben Ein allfälliger Einbezug der Noten für die Unterrichtsvorbereitung und die Hausaufgaben in die Gesamtbewertung ist den Studierenden anfangs Semester oder mindestens eine Woche vor dem Beginn des Einbezugs in die Bewertung mitzuteilen. Dabei sind die Kriterien, die Gewichtung und die Art der Erhebung bekannt zu geben. Hausaufgaben, welche die Studierenden in der Lektion nicht vorweisen können, gelten als nicht gemacht. Vergessen von weiterem Unterrichtsmaterial wird nicht in die Leistungsbewertung einbezogen, sondern gegebenenfalls mit einer pädagogischen Massnahme sanktioniert. Eine Zwischenbeurteilung ist mindestens einmal, in der Mitte der Promotionsperiode, bekannt zu geben. Wird eine Note für mündliche Beteiligung und Mitarbeit erteilt, so hat dies bei allen Studierenden einer Abteilung oder Kursgruppe zu erfolgen. Alte Kantonsschule Aarau , Bahnhofstrasse 91, 5001 Aarau www.alte-kanti-aarau.ch Seite 7 von 8 Reglement Prüfen und Bewerten Zeugnisnoten (Semester- und Jahreszeugnis) Anzahl voll zählender Bewertungsanlässe Für die voll zählenden Bewertungsanlässe gilt die nachfolgend angegebene Mindestanzahl pro Fach und Schuljahr, und zwar in Abhängigkeit der Jahreslektionen pro Fach: 1 Jahreslektion: 2 Jahreslektionen: 3 Jahreslektionen: 4 Jahreslektionen: 5 Jahreslektionen: 2 Bewertungsanlässe 4 Bewertungsanlässe 5 Bewertungsanlässe 6 Bewertungsanlässe 7 Bewertungsanlässe In Abweichung der obigen Regel gelten folgende Mindestanzahlen: Ergänzungsfach Gymnasium: Schwerpunktfach Gymnasium: 4 Bewertungsanlässe 8 Bewertungsanlässe in der 3. Klasse 6 Bewertungsanlässe in der 4. Klasse Für die Semesterpromotion der WMS und IMS (ab Eintritt 2015) gelten folgende Mindestzahlen pro Semester: 2 Jahreslektionen: 3 Jahreslektionen: 4 Jahreslektionen: 5 Jahreslektionen: 2 Bewertungsanlässe 3 Bewertungsanlässe 3 Bewertungsanlässe 4 Bewertungsanlässe Nebst schriftlichen Leistungsbeurteilungen fallen darunter, je nach Fach, auch andere Arten von Bewertungsanlässen, z.B. mündliche, gestalterische, musikalische oder sportliche. Ausgenommen von der angegebenen Mindestzahl sind Kurse mit grösseren Selbstlernsequenzen. Mathematische Rundung Die Zeugnisnoten werden unter Berücksichtigung sämtlicher Noten (inkl. allfälliger Noten für Engagement und mündliche Beteiligung) mathematisch gerundet. In begründeten Sonderfällen werden allfällige Notenanpassungen im Rahmen der Promotionskonferenz behandelt. Abschlussprüfungen Die mündlichen und schriftlichen Matur- und Schlussprüfungen entsprechen den kantonalen Rahmenvorgaben (inkl. Bewertung). 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