1 LEHRERBILDUNG IN FÖDERALER VERANTWORTUNG. EIN PAMPHLET Erich Thies Lehrerbildung! Seit vier Jahrzehnten verfolge ich Versuche, mit ihr zu Rande zu kommen. Zumeist vergebliche Versuche, jedenfalls was das ganze Feld der Lehrerbildung angeht. Und eigentlich ist es – trotz aller Bemühungen in Wissenschaft und Politik - doch so geblieben wie in einem Bild von Martin Opitz: „Ich walle wie ein schiff, das durch das wilde meer von wellen umbgejagt, nicht kan zu rande finden“. Und eigentlich müsste man doch mit der Lehrerbildung wenigstens so zu Rande kommen können, wie das bei den Medizinern und Juristen möglich ist. Jedenfalls immer vorläufig. Und halbwegs. Aber noch nicht einmal davon kann wirklich die Rede sein! Dabei wusste bereits die Weimarer Reichsverfassung in ihrem Art. 143(2): „Die Lehrerbildung ist nach den Grundsätzen, die für die höhere Bildung gelten, für das Reich einheitlich zu regeln.“ Nun ist die Idee einer einheitlich geregelten Lehrerbildung wohl damals so richtig wie heute. Und heute angesichts komplexer gewordener sozialer und politischer Verhältnisse und Internationalität universitärer Strukturen umso wichtiger. Und wenn man der Auffassung ist, dass die Ausbildung von Medizinern und Lehrern – die Juristen und Theologen als weitere klassische universitäre berufliche Ausbildung einmal beiseite gelassen – Schlüsselfelder für Gesundheit und Bildung sind, Bereiche, von denen Lebensqualität, sogar Lebensglück, und die politische und ökonomische Entwicklung eines Staates wesentlich abhängen, dann muss man festhalten, dass bei den Medizinern offenbar etwas gelungen ist, was bei den Lehrern bislang scheiterte. Bei der Medizin spricht man bundesweit über den Fortschritt medizinischer Forschung und die immensen Kosten des Systems, bei der Bildung landesspezifisch über deren angebliches oder tatsächliches Mittelmaß, über unzureichende Lehrerversorgung an den Schulen und über unüberschaubare Schulformen, besser: das „weite Feld“ der Namen für Schulen. Und dies, obwohl es der Bundesregierung gelungen ist, auch oder gerade - gleichsam als List der Vernunft - angesichts einer wirtschaftlich schwierigen Lage das Bildungsthema als Schlüssel auch für eine gute und gesicherte Zukunft unserer Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken! Und dies weiter, obwohl die wohl eher demographisch erzwungene Einsicht in ein einfacher strukturiertes Schulsystem ja auch eine einfacher strukturierte Lehrerbildung möglich machen sollte. Denn 2 die Vielfältigkeit der Lehrerbildung war schließlich auch Spiegel einer politisch gewollten Vielfalt von Schularten. Wir haben einen Bildungsgipfel von Bund und Ländern schon greifbar vor uns gesehen, bei dem den Ländern dann allerdings auf halbem Wege die Luft ausgegangen ist, und sie umgekehrt sind, weil sie sich angesichts der Schuldenbremse nicht darauf festlegen wollten, die „demographische Rendite“ - eine abscheuliche Bezeichnung für eine eigentlich gute Idee, nämlich durch die demographische Entwicklung rechnerisch frei werdendes Geld - im Bildungssystem zu belassen. Wir haben weiter gehört, dass die Bildungsrepublik ausgerufen wurde. Laute und dieses Mal authentisch klingende Signale, die zeigen, wie wichtig Bildung für Politik und Wirtschaft gerade in unserer Zeit geworden ist, und die trotz hin und her wogender politischer Positionen ernstzunehmende Chancen für grundlegende Veränderungen im System sichtbar machen. Solche Chancen muss man dann aber auch ergreifen! Doch zurück zur Lehrerbildung. Bislang gibt es eben noch keine bundesweit geltende „Approbationsordnung für Lehrer“, und es gibt auch keine einheitliche hochschulrechtliche Regelung des Ausbildungsortes für Lehrer, vergleichbar einer Medizinischen Fakultät. Stattdessen ganz verschieden strukturierte Ausbildungsorte, Lehrerbildung in Form von gestuften Studiengängen, die für Lehrerbildung eigentlich gar nicht geeignet sind, weil der Bachelor dort keinen berufsqualifizierenden Abschluss bildet. Und der Master in einzelnen Ländern nur über mühsame ECTS-Konstruktionen mit partiellem Einschluss des Referendariats erworben werden kann. Wir haben daneben Länder mit dem Staatsexamen als Abschluss und Fächerkombinationen, die nicht erlauben, in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland als Lehrer zu arbeiten. Der Wechsel zwischen Universitäten ist durch die Modularisierung bislang eher schwieriger geworden, obwohl das Gegenteil der Fall sein sollte: „Goethe I“ ist eben selbst bei benachbarten Universitäten nicht einfach nur dasselbe, sondern nach Professorenart auch hochverschieden. Die Kultusministerkonferenz hat getan, was sie konnte. Sie hat in einem langwierigen Prozess Standards für die Bildungswissenschaften und die Fächer verabschiedet, sie hat die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse geregelt – was allerdings nicht bedeutet, dass jeder Absolvent in jedem Land auch eingestellt werden kann. Das Feld ist zwar formal geordnet, 3 aber zugleich zersplittert. Was bleibt, ist ein großes Unbehagen. Und, um in Opitz' Bild zu bleiben, Lehrerbildung bleibt „von wellen umbgejagt, nicht kan zu rande finden“. Und nun? Vielleicht sollte man die Stiftungen Deutschlands fragen, die über den Deutschen Schulpreis best practice-Schulen zeigen, die die MINT-Fächer und deren Didaktik in Nationalen Zentren massiv fördern, die mit Schülern üben, wie man debattiert und den Lehrer als „Führungspersönlichkeit“ aufbauen helfen Aber besser wohl nicht. Bei allem Respekt vor zivilgesellschaftlichem Engagement bleibt es Aufgabe des Staates und seiner Einrichtungen, von Universitäten und Schulen, die Lehrerbildung in Deutschland so zu ordnen, dass sie den Ansprüchen unserer Gesellschaft gerecht wird und sich verändernde Bedingungen auch angemessen aufnehmen kann. I. DIE LEHRERBILDUNG AN DEN PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN hatte (und hat noch in Baden-Württemberg) ihre Vorzüge: Sie bot eine überschaubare und praxisnahe Ausbildung an einem überschaubaren Ort. Sie bot vor allem Frauen „aus dem Hinterland“, aus Familien, die bislang einer akademischen Ausbildung fern standen, eine Ausbildung an, die zudem noch die Möglichkeit anbot, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Alles von gestern. Das mit dem Hinterland wurde per Erlass untersagt und der frei verfügbare Nachmittag ist angesichts der Ganztagsschulen längst dahin. Gleichwohl boten die Pädagogischen Hochschulen vielen Studierwilligen die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren. Eine Analyse der Abbrecherquote von ca. 50% der künftigen Grundschullehrer mithilfe von ZUMA ergab, dass sich ein Teil der „Abbrecher“ dann in eine duale Ausbildung begeben hat, der andere Teil ein universitäres Fachstudium aufnahm – und so die Pädagogische Hochschule nutzte, um eine gezielte Entscheidung zu treffen. Ein nicht unerheblicher Teil der Studierenden kam über eine Eignungsprüfung nach erfolgreich absolvierter Lehre; wobei die Eignungsprüfung etwa das Niveau der Mittleren Reife hatte. Aber die Studierenden, darunter viele Männer, wussten, was sie wollten, und waren interessante Studenten, weil sie Berufserfahrung mitbrachten, die nicht nur Lehrveranstaltungen, sondern auch Schulpraktika auf dem Boden der Wirklichkeit hielten. Mit Wissenschaft und Forschung hat das alles nicht viel zu tun; auch wenn die Pädagogischen Hochschulen qua Hochschulgesetz zu den Wissenschaftlichen Hochschulen zählten und sich 4 Professoren als „Universitätsprofessoren an einer Pädagogischen Hochschule“ bezeichnen konnten. Die Pädagogischen Hochschulen haben – für Viele leider - ausgedient, sie sind als Modell für Lehrerbildung in Deutschland ganz ungeeignet. Trotz aller Vorzüge praxisnaher, an Schulwirklichkeit eng (zuweilen borniert eng) orientierter Ausbildung ist Lehrerbildung ohne eigene substantielle Forschung nicht mehr denkbar: Professoren, die auf der erforderlichen Höhe fachwissenschaftlicher Forschung und zugleich eine ebenso anspruchsvolle fachdidaktische Kompetenz besitzen, sind als Regelfall nur sehr schwer vorstellbar. Die Verbindung von fachlicher und didaktischer Kompetenz in einer Person war aber bei den Pädagogischen Hochschulen Grundlage der Berufungspolitik. Die regelmäßige Betreuung von Praktika inklusive rechtlich relevanter Benotung durch Professoren in den Schulen selber, verbunden mit eigenem Unterricht von Professoren vor Studierenden – das ist schon eine reizvolle Vorstellung für jedes Modell von Lehrerbildung; reizvoll vor allem angesichts der jetzigen Situation der Lehrerbildung an deutschen Universitäten. Auch wenn sich die Ausbildung beschränkte auf die Lehrämter für Grund- und Hauptschulen und Realschulen. Die jetzigen Ansprüche an Lehrerbildung erlauben keine Kombination mehr von Fachwissenschaft und Fachdidaktik in einer Person. Im Übrigen sind die Pädagogischen Hochschulen von den Ländern auch nie in den Stand gesetzt worden, mit Hilfe einer angemessenen Ausstattung mit Wissenschaftlichen Mitarbeitern und Haushaltsmitteln für Forschung, sich nach national geltenden Maßstäben zu beweisen. Entsprechend sind die Zahlen der eingeworbenen Drittmittel und Publikationen. Aufgrund mangelnder Ausstattung haben sie auch kaum Chancen, erfolgreich Anträge auf Forschungsmittel bei der DFG zu stellen. Ihr Promotions- und Habilitationsrecht steht deshalb auf einigermaßen hohlem Boden. Der Weg zurück zu den Pädagogischen Hochschulen oder gar Pädagogischen Akademien ist also verschlossen. Selbst wenn die Vorstellung reizt, Lehrerbildung in Form einer dualen Hochschule wie bei den Berufsakademien zu organisieren: Gleichrangige Studienphasen in Schule und Hochschule, angemessene Betreuung der Schulpraktika durch Professoren im Unterricht selber, professionelle Supervision und dann forschungsbasiertes Studium in einer Hochschule – sind eine nicht wenig verlockende Vorstellung. 5 Die Wiedervereinigung Deutschlands bot dann den Anlass, sich systematisch mit Lehrerbildung an Pädagogischen Hochschulen zu befassen. Der Wissenschaftsrat hat dieses 1991 mit seinen „Empfehlungen zur Lehrerbildung in den neuen Ländern“ getan, 2001 mit „Empfehlungen zur künftigen Struktur der Lehrerbildung“; und jetzt wäre eine Fortsetzung eigentlich interessant. Darauf komme ich im Zusammenhang mit der Idee eines Nationalen Bildungsrats noch einmal zurück, denn die Unentschiedenheit hinsichtlich struktureller Entwicklungen und eine deutliche Universitätsperspektive haben die Wirksamkeit des Wissenschaftsrats sehr beschränkt. Die Besuche - unmittelbar nach der Wende - von Mitgliedern des Wissenschaftsrats und Experten in den Pädagogischen Hochschulen und Instituten für Lehrerbildung der neuen Länder sind denkwürdig und haften tief in der Erinnerung, mit einer schwer aufzulösenden Mischung von Angerührt sein und abständiger Unsicherheit aufseiten der Besucher. Aufseiten der Besuchten herrschte eine fundamentale Irritation über die politischen Kräfteverhältnisse und die künftige Entwicklung, samt ganz persönlichem beruflichem Schicksal. Auf der einen Seite vorsichtige Neugier auf die einphasige Lehrerbildung in der DDR, auf deren fachliche und politische Verankerung, genau genommen auf das Gesamtbild eines eigentlich fremden Landes; wobei die gemeinsame Sprache mehr verdeckte als offenbarte. Auf der anderen Seite Stolz auf das Geleistete und berechtigte Angst, westlichen Maßstäben nicht genügen zu können. Um es vorwegzunehmen: Es blieb von diesen Einrichtungen nichts übrig. Und zwar aus Gründen, die nicht nur fachlich oder interessegeleitet universitätsgeprägt waren, sondern auch, weil man mit der gesetzlichen Auflösung der Einrichtungen ein personalpolitisches Problem mit einem Schlage lösen konnte. So, wie die Pädagogische Akademie der Wissenschaften der DDR schlichtweg durch Nichtnennung im Einigungsvertrag von der Bildfläche verschwand, ersparte die Auflösung der Pädagogischen Hochschulen und Institute für Lehrerbildung den betroffenen Ländern langwierige und politisch heikle personalrechtliche Auseinandersetzungen mit Einzelfällen. Der Wissenschaftsrat empfahl 1991, in der Regel dem Vorbild der westdeutschen Länder folgend, die Integration der Lehramtsstudiengänge in die vorhandenen Universitäten. Er empfahl Berufungen nach westdeutschem Muster, Beurlaubungen von Professoren aus dem Westen zum Neuaufbau und den Einsatz von Patenfakultäten. Zum vorhandenen Personal, 6 den zahlreichen Professoren und dem umfangreichen, zumeist unbefristet beschäftigten lehrenden Mittelbau äußerte er sich hier nicht weiter. Dieses heikle Problem hatte dann die Politik zu lösen. Es gibt, soweit ich weiß, nur eine einzige systematische Untersuchung über die Qualifikation von Lehrern, die an den Pädagogischen Hochschulen und Instituten für Lehrerbildung der DDR ausgebildet wurden und zwar von Mathematik-Lehrern. In ihr schneiden die dort ausgebildeten Lehrer nicht besonders eindrucksvoll ab. Eine breitere Untersuchung hätte Vergleiche möglich gemacht. So gibt es nur subjektive Eindrücke. Auffällig war jedenfalls die für westliche Maßstäbe ganz ungewohnte Identifikation mit dem Beruf des Lehrers, der hohe persönliche Einsatz sowie die gesellschaftliche Anerkennung, die Lehrern entgegengebracht wurde. Das entsprach der hohen politischen Bedeutung, die die Regierung der DDR der Pädagogik in ihrer systemstabilisierenden Funktion verliehen hatte. II. ÜBER LEHRERBILDUNG AN UNIVERSITÄTEN kann man ernsthaft sprechen, seitdem in den 70ger Jahren die Pädagogischen Hochschulen in die Universitäten integriert und so alle Lehrämter an einem Ort ausgebildet wurden. Die Gymnasiallehrerausbildung an den Universitäten war fachwissenschaftlich und nicht an den spezifischen Bedingungen von Unterricht orientiert, das Lehrangebot war für alle Studierenden in den Fächern identisch, gleich ob es sich um Diplom- bzw. Magisterstudiengänge oder Lehramtsstudiengänge handelte; und in der Regel frei von allen Schulpraktika, in jedem Fall von betreuten Schulpraktika. Und Humboldts Idee einer Universität, die neben ihrer Forschung auch immer in engerer Beziehung auf das praktische Leben und die Bedürfnisse des Staates stehen sollte, um Eliten für den preußischen Staat auszubilden, findet sich jedenfalls in der Lehrerbildung nur sehr bedingt wieder. Der innere Konflikt einer Universität zwischen fachwissenschaftlicher Forschung und Ausbildung für die Profession des Lehrers geht jedenfalls in der Regel zugunsten der Forschung aus. Das galt jedoch nicht für die Ausbildung von Volksschullehrern, die stark praxisorientiert war, und deren Professoren häufig vorher selber als Lehrer gearbeitet hatten. Die Volksschullehrerausbildung wurde durch die Integration jedenfalls formal wissenschaftlich, die Gymnasiallehrerausbildung mit pädagogisch-philosophischen Accessoires versehen, z.B einem Pädagogicum oder Philosophicum. Das bedeutete allerdings nur, dass 7 Lehrveranstaltungen in den Erziehungswissenschaften oder der Philosophie zu besuchen waren, mit einem kleinen Examen. Mit Schule oder gar Schulpraxis hatte das nichts zu tun. Das Studium war „praxisfrei“, die Studienseminare vermittelten die ersten Unterrichtserfahrungen. Und das gilt mehr oder weniger bis heute, jedenfalls in BadenWürttemberg. Gleichwohl haben die Gymnasien in Deutschland trotz hoher Überlast erstaunliche Leistungen erbracht. Und wie steht es mit der integrierten Volksschullehrerausbildung? In jedem Fall galt, dass die Besoldung der Lehrer wegen des Ausbildungsorts Universität anzuheben war. Das war ein kraftvolles Motiv für Lehrer, Verbände und Gewerkschaften; und die Professoren versprachen sich eine höhere Reputation. Viele Professoren versuchten - integriert durch Fach-zu-FachZuweisung oder als eigener Fachbereich der jeweiligen Universität - so rasch wie möglich, Karrieremuster zu übernehmen, die wissenschaftliche Akzeptanz in der neuen Umgebung versprachen: Publikationen in anerkannten fachwissenschaftlichen Organen, eingeworbene Drittmittel usf. Die Erwartungen wurden jedoch zumeist enttäuscht. Die Professoren wurden in der Regel als Fachwissenschaftler eben nicht akzeptiert, und die Fachdidaktik war wie ein notwendiges Übel und deshalb Potential für Stellenumschichtungen in Richtung Fachwissenschaft. Die Folgen sieht man bis heute. In jedem Fall führte die Integration der Pädagogischen Hochschulen durch die beträchtliche Zahl der Professuren und Studierenden zu einem erheblichen Ausbau der universitären Kapazitäten; vor allem der Fachwissenschaften. Den Ausbau der Erziehungswissenschaften nahm man hin, sie fiel in der inneruniversitären Hierarchie in den meisten Universitäten auf die hinteren Ränge. Im Unterschied zur Situation der DDR nach der Wende wurde das Personal der Pädagogischen Hochschulen ohne weitere qualitative Prüfung übernommen. Als nicht unerhebliches Interesse der Länder ist festzuhalten, dass die Integration die staatliche Steuerung der Ausbildungskapazitäten erleichterte und so Lehrerbedarf und Ausbildungskapazität eines Landes jedenfalls versuchsweise - und auch kostengünstiger näher bringen konnte. Dieses Motiv spielte zum Beispiel bei den Überlegungen des Landes Baden-Württemberg immer wieder eine maßgebliche Rolle, wenn es um die Frage der Fortexistenz auch der letzten Pädagogischen Hochschulen in Deutschland ging. Denn die interne Verteilung der Kapazitäten in einer Universität ist politisch eben geräuschloser zu vollziehen als etwa die Schließung einer Pädagogischen Hochschule mit all den unerquicklichen regionalen Kriegsschauplätzen. 8 Mit der Integration der Pädagogischen Hochschulen in die Universitäten entschieden sich die Länder für ganz verschiedene institutionelle Strukturen: Erziehungswissenschaftler und Fachdidaktiker in einem eigenen Fachbereich, Erziehungswissenschaften in Form eines Universitätsinstituts und die Fachdidaktiker bei den jeweiligen Fachwissenschaften, Abteilungen für Erziehungswissenschaften, die für die Grund- und Hauptschullehrer sowie die Realschullehrer zuständig waren, wobei die Gymnasiallehrerausbildung in der bisherigen Form belassen wurde. Ein heterogenes Bild mit jeweils spezifischen Nachteilen: Trennung von Fachwissenschaften und Fachdidaktiken, Isolierung der Fachdidaktiker von den Erziehungswissenschaftlern, keine Gesamtverantwortung für alle Lehrämter. Und vor allem: Die Studierenden verloren mit dem Verschwinden ihrer Pädagogischen Hochschulen ihren Ort, einen sehr überschaubaren und insgesamt an Unterrichtspraxis interessierten Ort, mit dem sie sich und ihre Berufsperspektive identifizieren konnten. Regionen verloren ihre regional passende Lehrerausbildung; mit allen Vor- und Nachteilen. Die Studierenden fanden sich in großen Universitäten wieder, die – bis auf die Mediziner und Juristen – rein fachwissenschaftlich organisiert waren und so ein Selbstverständnis bei den Studierenden beförderten, sie studierten Mathematik oder Germanistik oder Kunstwissenschaft – mit dem damit verbundenen akademischen Ansehen. Sie saßen so der gleichen Selbsttäuschung auf wie viele der ehemaligen Lehrerbildungs-Professoren. Es ist eben allemal leichter zu sagen: Ich studiere Mathematik als zu sagen: Ich will Lehrer werden. - Ein entsprechender Satz kommt natürlich einem Juristen oder Mediziner leicht über die Lippen. - Die Immatrikulation der Lehramtsstudierenden erfolgte und erfolgt in den Fachwissenschaften. Mit Konsequenzen für das Selbstverständnis sowohl der Studierenden als auch der Professoren, die dann ohne weiteres Bedenken ihre Lehrveranstaltungen in rein fachwissenschaftlicher Perspektive anbieten und ihren eigenen fachwissenschaftlichen Interessen als Professor folgen konnten, ohne die Erfordernisses einer Berufstätigkeit überhaupt in den Blick nehmen zu müssen. Den Studierenden wird so eine Integrationsleistung zugemutet, die die Professoren selber in der Regel nicht zu erbringen willens oder im Stande sind! III. ÜBERLEGUNGEN ZU EINER INSTITUTIONELLEN NEUORDNUNG DER LEHRERBILDUNG AN UNIVERSITÄTEN. Aber welche institutionelle Form gewährleistet am Ehesten, dass die erforderliche Integration von fachlichem Wissen in den zu 9 unterrichtenden Fächern, von dem entsprechenden fachdidaktischen Wissen und Können, von erziehungswissenschaftlichem Wissen, inklusive eines kompetenten Umgangs mit empirischen Methoden, diagnostischen Verfahren, Medienkompetenz, Umgang mit Inklusion und Integration, Verfahren der Leistungsdifferenzierung, Formen einer kompensatorischen Sprachförderung usf. - also von gar nicht abschließend aufzuzählenden, schon zwischen Schulen hochverschiedenen Ansprüchen - auch eine Chance hat zu gelingen? Und dies in einer von Beginn an notwendigen und auch noch reflektierten und individuell verwirklichten Verbindung von Wissenserwerb und schulpraktischer Erfahrung? Also, wie kommt man mit Lehrerbildung am Ehesten zu Rande? Wenn es richtig ist, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht als Modell für heutige Lehrerbildung dienen können, und es weiter richtig ist, dass die Lehrerbildung an den Universitäten mit fundamentalen Mängeln behaftet ist, dann legt sich nahe, über das Modell einer Professional School, der „School of Education“ einer Universität, nachzudenken. In seinen „Empfehlungen zur Lehrerbildung“ aus dem Jahr 2001 hat der Wissenschaftsrat die Frage letztlich offen gelassen, ob die an vielen Universitäten eingerichteten „Zentren für Lehrerbildung“ oder „Schools of Education“, eigene Fakultäten also, den besseren Ort für Lehrerbildung darstellen. In seinem dann nachprüfenden „Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen zur künftigen Struktur der Lehrerbildung“ von 2004 stellt er nur einigermaßen lapidar fest, dass es keine Schools für Bildungswissenschaften gebe und die meisten Universitäten die Probleme mit Hilfe von Zentren für Lehrerbildung zu lösen versuchen. Die Frage Zentrum für Lehrerbildung oder School of Education stellt sich folglich nach wie vor, denn die ja für jeden sichtbaren Probleme einer wirklich verantworteten Lehrerbildung sind geblieben. Warum ist der Wissenschaftsrat eigentlich nie deutlicher geworden, wo es ihm doch sonst an Deutlichkeit überhaupt nicht mangelt, wenn es um das Wohl der deutschen Universitäten, um Lehre und Forschung und deren Finanzierung geht? Das Dilemma, in dem er sich befindet, liegt auf der Hand. Bei einer Entscheidung zwischen national und international sichtbarer fachlicher Exzellenz einer Universität und Berufsausbildung von Lehrern an einer Universität hält er es eher mit der ersten Seite! Bezieht man nämlich die Zahl der Lehramtsstudierenden auf die Zahl der Studierenden der für Lehrerbildung relevanten Fächer insgesamt, macht erstere einen erheblichen Anteil der in 10 Anspruch genommenen Lehr- und Forschungskapazität dieser Fächer aus, in vielen Fächern um die Hälfte. Und man stelle sich nur einmal probeweise vor, die entsprechende Anzahl der Professuren hätte ab sofort schulartspezifische und womöglich auch noch unterrichtsbezogene Überlegungen anzustellen. Eine reine Zumutung für fachwissenschaftlich orientierte Professoren, die gewohnt sind, ihre Lehre an selbst gesetzten Forschungsinteressen zu orientieren! Und für die – vor allem in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern – bereits jede Form von Modularisierung in Folge der Bologna-Reform eine Zumutung, weil Einschränkung liebgewordener – und, wie ich meine, auch missverstandener - akademischer Freiheit bedeutet. „Goethe I“ kann eben nicht „Goethe I“ sein. Die Anstrengungen der deutschen Universitäten in den letzten Jahren, um mit Hilfe von aufwendigen internen Abstimmungsprozessen, Zerreißproben eingeschlossen, von aufwendigen Anträgen für Forschungscluster und Graduate Schools als Vorbedingung für die sog. Dritte Förderlinie, durch die dann – unter Mitwirkung des Wissenschaftsrats - der Titel „Exzellenzuniversität“ verliehen wird, haben ihre Spuren hinterlassen. Sie haben das genannte Dilemma verschärft und schier unlösbar gemacht. Die für Cluster und Graduate Schools erforderliche Qualität fachwissenschaftlicher Forschung schließt in der Regel aus, sich einer Berufsausbildung angemessen zu widmen – von einer Ausnahme unter besonderen Bedingungen wird noch die Rede sein. Die Länder haben, dafür Sorge zu tragen, dass Lehrer angemessen ausgebildet werden, wenn Universitäten dieses aus eigener Kraft nicht vermögen. Lehrerbildung ist ein Schlüsselfeld, das in gesamtstaatlicher Verantwortung liegt; zudem sind die Länder Monopolisten bei der Beschäftigung von Lehrern und haben schon deshalb ein unmittelbares politisches Interesse an einer exzellent ausgebildeten Lehrerschaft. Hochschulverträge oder Leistungsvereinbarungen sind ein hierfür geeignetes Instrument: Geld als Lock- oder Druckmittel hilft immer. Schließlich bleibt die Möglichkeit einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung wie bei den Juristen und Medizinern. Bisher ist es den Universitäten jedenfalls in der Regel nicht gelungen, sich über mehr als über Zentren für Lehrerbildung zu verständigen, eine Lösung, die niemandem Einschränkungen auferlegt und deshalb auch keine internen Verteilungskämpfe zur Folge hat. Sie sind jedoch nur Organisationseinheiten und lösen die Probleme nicht. Die Zentren für Lehrerbildung sind an den meisten Universitäten rein organisatorische Einrichtungen, die keine weitergehenden 11 Befugnisse haben. Sie koordinieren Vorhandenes, beraten Studierende und stellen die Verbindung zu Schulen her, sie verfügen über keine eigenen Haushaltsmittel und haben eine schwache Personalausstattung. Schools of Education hätten, wenn sie denn eine neue Form von Lehrerbildung zu verantworten hätten, eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, die hier nur skizziert werden können: - Immatrikulation der Lehramtsstudierenden bei der School of Education; - Koordinierung der gesamten Lehrerbildung einer Universität; - Verantwortung für das Lehrangebot an Lehramtsstudierende und dessen Qualität, einschließlich der schulartspezifischen fachwissenschaftlichen Lehre; - sämtliche Stellen des Erziehungswissenschaftlichen Bereichs sind der School of Education zugeordnet. Dieses gilt auch für die Fachdidaktiken, die über Doppelmitgliedschaften in anderen Fakultäten mit den Fachwissenschaften verbunden bleiben können; - Denomination und Verwaltung sämtlicher Stellen für Professuren, Mittelbau und Sonstigen Mitarbeitern, die für Lehrerbildung eingerichtet werden; - Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; - Mittelverwaltung für befristete Abordnungen von Lehrern aus dem Schuldienst, mit Möglichkeiten ihrer Qualifikation; - Verwaltung der Forschungsmittel und Entwicklung von Forschungsprojekten in den Erziehungswissenschaften, in der empirischen Bildungsforschung, in den Fachdidaktiken; - Verantwortung für die Auswahlverfahren der Studienbewerber für das Lehramt; - Verantwortung für die Durchführung der Schulpraktika einschließlich Betreuung sowie Verbindung mit den Schulen – analog Lehrkrankenhäusern -, die Schulpraktika anbieten; - Kooperation mit der 2. Phase der Lehrerbildung sowie Entwicklung von Konzepten für Fortund Weiterbildung. Eine besondere Aufgabe einer School of Education besteht in der Entwicklung der Fachdidaktiken die ihr Heil bislang bei den Fachwissenschaften gesucht, aber nicht gefunden haben! Ein Blick auf die School of Education der Technischen Universität München sowie die Professional School of Education der Ruhr-Universität Bochum zeigt, dass die genannten Bedingungen jedenfalls teilweise erfüllbar sind. Und die Differenz zwischen beiden Schools 12 of Education in der Fülle ihrer Aufgaben und ihrer Gestaltungsmacht zeigt ein grundsätzliches Problem der politischen Durchsetzbarkeit. München geht erheblich weiter als Bochum. Die School of Education der Technischen Universität München hat es aber auch leichter insofern steht sie unter besonderen Bedingungen -, weil es an dieser Universität ausschließlich um MINT-Fächer und Berufsschullehrer geht. Der Lehrkörper und damit die universitären Gremien einer Technischen Universität sind wohl eher zu einer solch zweckmäßigen – aber mit Stellenverzicht verbundenen – Entscheidung zu bewegen, als das bei einer „Volluniversität“ der Fall wäre. Ein starker, am Lehramt interessierter Präsident und die Tatsache, dass es sich „nur“ um die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technikwissenschaften handelt, haben es möglich gemacht, eine School of Education zu gründen und auch noch allen Vorurteilen zum Trotz mit dem Exzellenzprofil der Universität zu verbinden. Das hätte sich selbst die Heidelberger Universität nicht leisten können! Aber es muss ja auch kein Einheits-Modell einer School of Education geben. Denkbar sind verschiedene Formen, die allerdings die genannten Grundbedingungen erfüllen müssen. Wenn das aber richtig ist, bedarf es einer Erörterung der Erfordernisse von Lehrerbildung in einem definierten politischen Rahmen, der geeignet ist, sie auch bundesweit zur Geltung zu bringen. Dieses kann als ein Thema eines Nationalen Bildungsrats geschehen, der in strenger Analogie zum Wissenschaftsrat aufgebaut werden müsste. Wie zu sehen war, neigt der Wissenschaftsrat aufgrund seiner geschäftsmäßigen Aufgaben und seiner entsprechenden Besetzung eher der fachwissenschaftlichen als der berufspraktischen Seite zu; jedenfalls wenn es um das beschriebene Dilemma geht. Die Lehrerbildung in Deutschland braucht aber dringend eine – wie ich meine – gesamtstaatlich verantwortete Reform. IV. DAS „PLÄDOYER FÜR DIE EINRICHTUNG EINES NATIONALEN BILDUNGSRATS“ hat inzwischen die Öffentlichkeit erreicht. Seine Begründung und die Einzelheiten seiner Gestaltung werden zur Zeit öffentlich diskutiert. Ein Nationaler Bildungsrat könnte zeigen, dass Bund und Länder willens sind, ihre Verantwortung im Bildungsbereich auch gemeinsam wahrzunehmen. Und Lehrerbildung ist nun wirklich ein integraler Teil davon. Werfen wir einen kurzen Blick zurück auf die Ausbildung von Medizinern: Die Medizinerausbildung ist über eine eigene Fakultät in weitgehender Distanz zum übrigen Universitätsbetrieb unabhängig. Sie unterliegt einzigartigen 13 Haushaltsbedingungen, weil sie neben dem Landeszuschuss für Lehre und Forschung über die medizinische Versorgung erhebliche Mittel einnimmt und neben der praxisbezogen, mit Lehre und Forschung verbundenen Ausbildungsaufgabe den Regeln eines Wirtschaftsbetriebs folgt. Im Unterschied zur Lehrer- und Juristenausbildung spielen in dieser Fakultät Finanzströme machtpolitisch eine große Rolle. Die bundeseinheitlich gesetzlich geregelte Approbationsordnung sorgt für ein hohes Maß an Vergleichbarkeit der Ausbildung. Und Reformmodelle einiger Universitäten gewährleisten, dass sich die Medizinerausbildung einer sich verändernden Wirklichkeit in Gesellschaft und Forschung anpasst. Das öffentliche Interesse geht immerhin so weit, dass der Bundesgesetzgeber darüber nachdenkt, den Ärztemangel in ländlichen Regionen durch Anreizsysteme zu beheben. Man stelle sich einmal Vergleichbares bei dem ja absehbaren, jedenfalls temporären Lehrermangel in bestimmten Fächern zum Beispiel in Berlin vor. Durch Bundesgesetz! Und kann man denn wirklich behaupten, dass die medizinische Versorgung auch mit ihrem Hintergrund von Leben und Tod eine höhere Bedeutung habe als die Versorgung der Menschen mit schulischer Bildung und ihrem zugegeben weniger spektakulären Hintergrund von gerechter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben? Ist die Differenz hinsichtlich der Lebensqualität des einzelnen Menschen wirklich so fundamental? Ich meine nicht. Wie müsste also ein Nationaler Bildungsrat aussehen, wenn er seinen Verantwortungsbereich ausfüllen will? Zunächst einmal müsste er die Analogie zum Wissenschaftsrat streng einhalten, weil er sonst wohl das Schicksal des gescheiterten Bildungsrats von 1965 erleiden würde. Grundsätzlich heißt das: - Der Bildungsrat wird dem Bundespräsidialamt zugeordnet; - die Mitglieder werden vom Bundespräsidenten berufen; - es wird eine Wissenschaftliche und eine Verwaltungskommission gebildet; - die Mitglieder der Wissenschaftlichen Kommission sind Personen aus Wissenschaft und aus öffentlichem Leben. Sie werden durch ein über Institutionen objektiviertes Verfahren gewonnen, zum Beispiel durch Vorschläge der Max-Planck-Gesellschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, von Bund und Ländern; - die Mitglieder der Verwaltungskommission bestehen aus Vertretern von Bund und Ländern auf Ministerebene, Bund und Länder haben das gleiche Stimmengewicht; - die Empfehlungen bedürfen der Mehrheit der Vollversammlung. 14 An der Konstruktion ist unmittelbar ablesbar, dass der Bildungsrat konsensuell angelegt ist. Vertreter von Wissenschaft und öffentlichem Leben sowie die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern müssen zu einem Konsens finden, wenn Empfehlungen abgegeben werden sollen. Zugleich sind alle die politischen Akteure beteiligt, in deren Händen die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung der Empfehlungen liegt. Politisch wäre es schwierig, sich der Umsetzung von Empfehlungen zu entziehen, die in eigener Mitwirkung zu Stande gekommen sind. Da es sich „nur“ um Empfehlungen handeln kann, jedoch solche, die mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit versehen sind, bliebe die verfassungsgemäße Zuständigkeit von Bund und Ländern unberührt. Die politischen und juristischen Widerstände gegenüber einem Nationalen Bildungsrat werden groß sein, groß sind aber auch die Probleme der Lehrerbildung in Deutschland. Groß und auch weitgehend unbeantwortet sind viele weitere gesamtstaatlich relevante Fragen des Bildungsbereichs: Wie kann eine Aufgabenteilung zwischen Ländern, Bund und Kommunen aussehen, wenn die Kommunen in regionalen Bildungspartnerschaften wie auch als Schulträger hinsichtlich der Schulart künftig weitergehende Aufgaben übernehmen sollen? Wie muss die Finanzausstattung von Bund, Ländern und Kommunen aussehen, wenn sie ihre Aufgaben im Bildungsbereich tatsächlich sollen wahrnehmen können? Wie kann eine angemessene, nach bundesweit geltenden Maßstäben vorgenommene Qualitätskontrolle von Bildungseinrichtungen aussehen? Der Erfolg eines Bildungsrats hängt davon ab, ob es hinreichend konsensfähige Felder gibt, und ob sich hinreichend Personen von Rang aus Wissenschaft und öffentlichem Leben finden, die mit Fachwissen und Lebenserfahrung, mit Augenmaß für das jeweils Umsetzbare und mit gesundem Menschenverstand bereit sind, sich unabhängig und intensiv den Bildungsfragen in Deutschland zu widmen. Lehrerbildung! Mit ihr in einem klaren Verfahren endlich zu Rande zu kommen und aus einem schier hoffnungslos „weiten Feld“ oder einem „wilden Meer“ eine überschaubare und politisch verantwortbare Größe zu machen, das rettende Ufer wenigstens einmal zu sehen, das wäre für einen Bildungsrat eine erste lohnende Aufgabe.
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