Vereinsinformation: Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports – V e r e i n s p a u s c h a l e 2 0 1 6 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird voraussichtlich auch im Jahr 2016 nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien (Bekanntmachung vom 30. Juli 2012, Az.: VII.10-5 7301-3.74 360) Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und -verbände gewähren. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel pauschal (Vereinspauschale). Wir bitten Sie, den Abgabetermin 1. März 2016 (Eingang beim Landratsamt) für die Einreichung der Anträge zu beachten. Dieser Tag ist auch maßgebend für die Gültigkeit der Lizenzen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale vollständig mit allen Angaben und Anlagen eingegangen sein muss. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Daher empfehlen wir, den Antrag bis spätestens Mitte Februar einzureichen, damit noch die Möglichkeit besteht fehlende Unterlagen zum Antrag nachzureichen. Weiter weisen wir auf nachfolgende Informationen hin: 1. Übungsleiterlizenzen: Den Anträgen sind die Original-Lizenzen, die ausnahmslos zum Stichtag gültig sein müssen, beizufügen. Übungsleiterausweise, die am Stichtag nicht im Original vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Sofern Ausbildungs- oder Fortbildungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und deshalb die Vorlage einer gültigen Lizenz nicht erfolgen kann, ist auch eine Berücksichtigung bei der Berechnung ausgeschlossen. Sollte sich die Lizenz aufgrund einer Verlängerung zum Antragsstichtag beim Fachverband befinden, ist ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Fachverbandes vorzulegen. Die Anlage „Lizenzeinsatz“ ist nur für die Übungsleiter vorzulegen, die in mehreren Vereinen tätig sind. 2. Vereinsmitglieder: Für die Gewährung der Vereinspauschale sind die Mitgliederzahlen zum 01.01.2016 maßgeblich. Es werden nur Mitglieder berücksichtigt, die beim BLSV, BSSB, OSB oder BVS gemeldet sind. Vereinsmitglieder, die nicht entsprechend gemeldet sind, können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Vereine. Als Nachweis ist dem Antrag zur Gewährung der Vereinspauschale 2016 eine Kopie der Mitgliedermeldung an den BLSV bzw. BSSB, OSB oder BVS für das Jahr 2016 beizulegen. Dienstgebäude Waldluststraße 1 91207 Lauf a. d. Pegnitz Telefon 09123 950-0 Zentralfax 09123 950-8009 [email protected] www.nuernberger-land.de Besuchszeiten Montag 7:30 – 16:00 Uhr Dienstag 7:30 – 16:00 Uhr Mittwoch 7:30 – 12:30 Uhr Donnerstag 7:30 – 18:00 Uhr Freitag 7:30 – 12:30 Uhr Bankverbindung Sparkasse Nürnberg Nr. 240 106 526 (BLZ 760 501 01) IBAN DE 18 7605 0101 0240 1065 26 BIC SSKNDE77XXX Stadtbus Lauf Haltestelle Altdorfer Straße Haltestelle Landratsamt S-Bahn Linie S 1 Bahnhof Lauf West Bahnhof Lauf (li. Pegnitz) 3. Beitragsaufkommen: Im Antrag muss das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins angegeben werden. Dieses bezieht sich wie bisher auf das Vorjahr. Es muss grundsätzlich so hoch sein wie das SollAufkommen. Zum Ist-Aufkommen können neben den Beitragseinnahmen auch nicht zweckgebundene Spenden UND solche Spenden eingerechnet werden, die speziell für die Maßnahmen gegeben werden, deren Förderung beantragt wird, UND Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden. Beispiele hierfür sind: Erlöse aus Vereinsfesten, Tombolas Erlöse aus Flohmärkten oder Basaren, Erlöse aus Altpapiersammlungen Staatliche bzw. kommunale Förderungen sind dem Ist-Aufkommen nicht zurechenbar. 4. Gemeinnützigkeit: Dem Antrag ist außerdem der vom Finanzamt zuletzt erteilte aktuelle (noch gültige) Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer beizufügen. Bei der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen kann der Freistellungsbescheid bis zum Erlass des nächsten Bescheides, längstens aber fünf Jahre ab Ausstellungsdatum, weiterhin als Bezugsgrundlage verwendet werden. Auf unser Rundschreiben vom 13.11.2013 an die Vereine im Landkreis wird verwiesen. Der Antrag für das Jahr 2016 einschließlich der Anlage ist auf dem Internetauftritt des Landkreises Nürnberger Land (www.nuernberger-land.de Verwaltung und Bürgerservice Das Landratsamt – Zentrale und kommunale Aufgaben Kommunalaufsicht Gemeindefinanzen – Formulare) abrufbar. Wir bitten um Verwendung des aktuellen Antragsformulars für das Jahr 2016. Eine Aufstellung der anerkannten Übungsleiterlizenzen ist auf der Website des Bayerischen Innenministeriums http://www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine/index.php abrufbar. Wir bitten um Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer und ggf. EMail-Adresse) für eventuelle Rückfragen. Sofern Fragen bzw. Probleme beim Ausfüllen des Antrags bestehen, empfehlen wir den Vereinen sich frühzeitig bei uns zu melden, um die Einhaltung der Ausschlussfrist zu gewährleisten. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Frau Grabowski, Sachgebiet sicht/Gemeindefinanzen, Tel. 09123/950-7188, [email protected] Kommunalauf-
© Copyright 2024 ExpyDoc