MUSTER Nicht ins Wahllokal bringen! Landtagswahl 2016 – Wahlkreis 36 Briefwahl – Arbeitsanleitung 3 – Auszählung Nur so kommen Sie sicher und schnell zum richtigen Ergebnis, viel Erfolg! A. Regeln für die Auszählung 1. Diese Anleitung bitte genau durchlesen und nur danach vorgehen. Es ist das rechtlich vorgegebene Verfahren, eine andere Arbeitsweise würde Sie und uns nur unglücklich machen. 2. Verwenden Sie das Formular Zählblatt und Schnellmeldung und legen Sie sich diese Anleitung immer daneben. Sollte das Zählblatt verschrieben sein, liegt ein zweites Exemplar in der Wahlmappe. 3. Das Zählblatt wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber ganz einfach. Im oberen Teil werden die Wählerzahl, im unteren Teil das Stimmenergebnis erfasst. 4. Die Stimmzettel werden in zwei Gruppen ausgezählt. Dafür brauchen Sie die ersten zwei Spalten: Spalte 1: Stimmzettel mit eindeutig gültiger / ungültiger Kennzeichnung von Wahlvorschlägen Spalte 2: erfasst die Stimmzettel über die der Wahlvorstand beschliessen muss, mit zweifelhafter Kennzeichnung. 5. Bitte alle Zählungen durch eine andere Person kontrollieren lassen bis sicher Übereinstimmung besteht. Alle Zählergebnisse – auch die Zwischenergebnisse – im Zählblatt festhalten. Mögliche Differenzen lassen sich so schneller aufklären. Vielen Dank! 6. Bei der Zählung von Stimmen wird immer auch noch einmal die Zuordnung zum richtigen Wahlvorschlag geprüft. 7. Für die Sortierung und Zählung der Stimmzettel wird eine ausreichend große und leere Arbeitsfläche gebildet. Sie soll mindestens drei Meter lang sein, damit geordnet gearbeitet werden kann. 8. Vor Beginn der Auszählung werden alle nicht benötigten Umschläge und Unterlagen in den Plastiksack weggepackt, sie dürfen nicht mit dem Inhalt der Wahlurne zusammen kommen. MUSTER 9. Nicht ins Wahllokal bringen! Ungültige Stimmen Der Wähler muss die Stimmen nicht durch ein Kreuz in den dafür vorgesehenen Kreisen abgeben. Auch jede andere Kennzeichnung ist zulässig, wenn sie den Willen des Wählers eindeutig erkennen lässt. Er kann ein anderes Symbol verwenden oder die Kennzeichnung an einer anderen Stelle anbringen. Die Ungültigkeitsgründe nach § 42 Abs. 1 und 2 Landtagswahlgesetz: A. der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist, B. Stimmzettel enthält keine Kennzeichnung, C. Stimmzettel lässt den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen, D. Stimmzettel ist ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten, E. Stimmzettel enthält eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hindeutenden Zusatz, F. mehrere unterschiedlich gekennzeichnete Stimmzettel befinden sich in einem Umschlag, G. der Stimmzettelumschlag ist leer. B. Ablauf der Auszählung 1. Die ausgepackten Stimmzettel werden zunächst auf 3 Stapel sortiert: a. Stimmzettel, die sofort als ungültig zu erkennen sind (s. A Nr. 9) b. Stimmzettel mit eindeutig gültiger Kennzeichnung eines Wahlvorschlages c. Stimmzettel mit zweifelhafter Kennzeichnung der Wahlvorschläge 2. Die Stimmzettel mit zweifelhafter Kennzeichnung (1 c) der Wahlvorschläge werden mit dem Stimmzettelumschlag zusammen geheftet, ausgesondert, dem Wahlvorsteher übergeben und von diesem getrennt verwahrt. 3. Die ganz ungültigen Stimmabgaben des Stapels 1 a werden gezählt und durch eine andere Person nachgezählt bis sicher Übereinstimmung besteht. Die Zählergebnisse werden in Spalte 1 Zeile C eingetragen. 4. Diese Stimmzettel und leeren Stimmzettelumschläge werden oben rechts fortlaufend nummeriert mit „U lfd. Nr.“. Dahinter wird ein Kennbuchstabe für den Grund hinzugefügt (siehe Seite 2 Regel Nr. 9). MUSTER 5. Nicht ins Wahllokal bringen! Die Stimmzettel mit eindeutig gültiger Kennzeichnung eines Wahlvorschlages des Stapels 1 b werden nach den 10 Wahlvorschlägen sortiert. 6. Die gültigen Stimmzettel je Wahlvorschlag werden gezählt, größere Stapel wieder in 10er-Bündeln und evtl. 100er-Stapeln. Dabei wird so geblättert, dass auch die Sortierung überprüft werden kann. 7. Alle Stapel werden durch eine andere Person nachgezählt bis sicher Übereinstimmung besteht. Auch dabei wird die richtige Sortierung überprüft. 8. Die festgestellten Ergebnisse werden in Spalte 1 Zeilen D1 bis D5; D7, D9 bis D10; D13 und D15 eingetragen. 9. In Spalte 1 Zeile D wird die Summe der gültigen Stimmen aus diesen Stimmzetteln ermittelt und durch eine andere Person nachgerechnet bis sicher Übereinstimmung besteht. 10. Zuletzt beschließt der gesamte Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmzettel mit zweifelhafter Kennzeichnung (Stapel 1 c). Besteht keine Mehrheit, entscheidet die Stimme des Wahlvorstehers. 11. Diese Stimmzettel werden oben rechts fortlaufend „Z lfd. Nr.“. nummeriert. Für ungültig beschlossene erhalten dahinter ein „U“, die gültigen ein „G“. Die ungültigen erhalten den Kennbuchstaben A – G aus Regel Nr. 9 und die Zahl wird in der Niederschrift vermerkt. G für gültig oder U für ungültig. G S tim m z e t te l h ie r 1 . S t im m e h ie r 2 . St im m e A B C a f u h jd g h v j n v D jhg h h g h E F x U S tim m z e tte l h ie r 1 . S tim m e h ie r 2 . St im m e x A B C a f u h jd g h v j n v D jh g h h g h E F K L n c n v jf v jfv v M K L n c n v jf v jfv v M N n v jv n jv jv n jk k k k O P N n v jv n jv jv n j k k k k O P W X b v j s jv jb v Y W X b v j s jv j b v Y Q R jh d f d m n n n n n n n S Q R jh d fd m n n n n nn n S G v jv v n b , m H I G v jv v n b , m H I T U m v n k v n nv k nv k nV T U m v n k v n nv k nv k n V x 12. Die Zahl der für ungültig gewerteten Stimmen wird im Zählblatt, Spalte 2, Zeile C eingetragen. 13. Die Zahl der für gültig gewerteten Stimmen wird im Zählblatt, Spalte 2 Zeilen D1 ff beim jeweiligen Wahlvorschlag eingetragen. 14. In Spalte 2 Zeile D wird die Summe der gültigen Stimmen aus diesem Stapel gebildet und durch eine andere Person nachgerechnet bis sicher Übereinstimmung besteht. 15. Nun müssen alle gültigen und ungültigen Stimmen im Zählblatt erfasst sein. Sollte eine Unsicherheit bestehen, sprechen Sie bitte sofort die Verbindungsperson an. 16. In Spalte 3 Zeilen C, D und D1 bis D15 werden die Summen aus den Spalten 1 bis 2 gebildet. MUSTER Nicht ins Wahllokal bringen! 17. Die ungültigen Stimmen in Spalte 3 Zeile C und die gültigen Stimmen in Spalte 3 Zeile D müssen zusammen die Wählerzahl in Zeile B ergeben. 18. Danach wird zur Kontrolle in Spalte 3 die Summe der Zeilen D1 bis D15 (Stimmen nach Wahlvorschlägen) errechnet und durch eine andere Person nachgerechnet bis sicher Übereinstimmung besteht. Sie muss mit dem Wert in Spalte 3 Zeile D übereinstimmen. 19. Bitte jetzt sofort die Verbindungsperson informieren. 20. Besteht in den Arbeitsschritten 16 bis 18 Übereinstimmung, wird das Ergebnis im Zählblatt telefonisch als Schnellmeldung durchgegeben. Dafür muss kein extra Formular mehr ausgefüllt werden. 21. Besteht keine Übereinstimmung, beraten Sie mit der Verbindungsperson das weitere Vorgehen. Bitte nicht auf eigene Faust weiter arbeiten. 22. Wenn die Schnellmeldung bestätigt wurde, ist die Ergebnisermittlung abgeschlossen. 23. Das Ergebnis aus dem Zählblatt wird in das Ergebnisblatt der Niederschrift übertragen. 24. Die Niederschrift wird vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern unterschrieben. 25. Die Arbeit wird nach Arbeitsanleitungen 4 und 5 – Verpackungsanleitung – fortgesetzt.
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