Unser Verhaltenskodex

Unser
Verhaltenskodex
Inhalt
Präambel.......................................................................................................3
1.Geltungsbereich...........................................................................................4
2.
Gesellschaftliche und lokale Verantwortung.........................................4
2.1.
Generelle Prinzipien....................................................................................4
2.2.Ansprechpartner..........................................................................................4
2.3.Verstöße.........................................................................................................5
3.
Verhalten der Beschäftigten.....................................................................5
3.1.
Verhalten gegenüber dem Unternehmen................................................5
3.1.1.Imagewahrung
3.1.2. Verschwiegenheit und Datenschutz
3.1.3. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
3.1.4.Firmeneigentum
3.1.5.Nebenbeschäftigungen
3.1.6.Beteiligungen
3.2.
Verhalten gegenüber Externen.................................................................6
3.2.1. Auswahl von Lieferanten/Dienstleistern
3.2.2. Verhalten gegenüber Kunden
3.2.3. Verhalten gegenüber Kooperationspartnern
3.2.4. Verhalten gegenüber Gesellschaftern, Öffentlichkeit, Medien
und Politik
3.2.5.Anti-Korruption
3.3.
Verhalten untereinander............................................................................8
3.3.1. Soziales Arbeitsumfeld
3.3.2. Diskriminierung und Mobbing
4.
Verhalten der Führungsverantwortlichen...............................................9
5.
Verhalten der Lieferanten/Dienstleister/Kooperationspartner.........9
Präambel
Wir sind ein modernes und innovatives Unternehmen, dessen wesentliches Ziel ist, die sichere und umweltbewusste Versorgung mit Energie
(Strom, Gas, Wärme) und Wasser in der
gewünschten und erwarteten Qualität
zu gewährleisten. Unsere Geschäftsfelderstrategie setzt hierbei auch auf
Diversifizierung und Erweiterung der
Wertschöpfung. Dazu zählen u.a. der
Ausbau des Contractings und das Angebot technischer Dienstleistungen.
In allen Bereichen sind wir ein vertrauenswürdiger, zuverlässiger und kompetenter Partner für unsere Kunden,
Geschäftspartner, für Dortmund sowie
für die Region.
Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliche Verantwortung sind die
Grundlage unseres Handelns und unserer Entscheidungen.
Unserer besonderen Rolle in Dortmund und der Region sowie unserer
Verantwortung für unsere Kunden,
Gesellschafter,
Geschäftspartner
und Beschäftigten sind wir uns hierbei jederzeit bewusst. Unser Handeln und das unserer Beschäftigten
ist bestimmt durch Eigenverantwor-
tung, Aufrichtigkeit, Loyalität, Kundennähe sowie den Respekt gegenüber Mitmenschen und Umwelt. Das
bedeutet auch die Sicherstellung
der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen und zeigt das
Interesse an einer aktiven Rolle der
Mitbestimmungsorgane des Unternehmens.
Zur Wahrung dieser Werte agieren wir
nach unseren gemeinsamen innerbetrieblichen Leitlinien („39 Leitlinien
für unser (Um-)Denken“) und diesem
Verhaltenskodex.
Das Vertrauen der Öffentlichkeit, von
Kunden und Beschäftigten hängt wesentlich von der Glaubwürdigkeit, dem
korrekten Verhalten/Auftreten und der
Verbindlichkeit eines jeden Einzelnen
ab. Damit prägt jeder Beschäftigte das
Erscheinungsbild unseres Unternehmens und trägt somit zum Erfolg bei.
Dieser Verhaltenskodex soll jedem
Einzelnen als Leitfaden im beruflichen
Umgang mit Geschäftspartnern (z. B.
Kunden, Dienstleistern, Lieferanten,
sonstigen Externen) und Kollegen dienen.
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1.Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt einheitlich
für alle Beschäftigten des Unternehmens und ist von diesen einzuhalten.
Wegen der besseren Lesbarkeit wird
auf eine Aneinanderreihung von
männlichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet und stattdessen die
männliche Form verwendet. Selbstverständlich gelten sämtliche Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes für
Männer und Frauen.
Der Verhaltenskodex erstreckt sich
auf alle dienstlichen Belange des Unternehmens und auf sämtliche Bereiche, in denen die Beschäftigten als
Repräsentanten des Unternehmens
agieren oder wahrgenommen werden. 2.Gesellschaftliche
und lokale
Verantwortung
2.1.
Generelle Prinzipien
In allen Bereichen des wirtschaftlichen Handelns unterliegt das Unternehmen Gesetzen, Verordnungen und
weiteren Vorschriften bzw. Regularien.
Das Unternehmen will und muss den
durch diese gesetzten Anforderungen
gerecht werden und sein Handeln an
dem vorgegebenen, sich stetig verändernden rechtlichen Rahmen ausrichten. Jeder Beschäftigte des Unternehmens hat sich ausnahmslos an die
geltenden rechtlichen externen sowie
internen Bestimmungen zu halten.
2.2.Ansprechpartner
Um im Arbeitsalltag Hilfestellungen
geben zu können, bietet das Unternehmen allen Beteiligten folgende
Kontaktmöglichkeiten an:
Ombudsmann
Rechtsanwalt Prof. Dr. Tido Park
Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund
Tel: 0231.958068-0
Fax: 0231.958068-99
E-Mail:
[email protected]
Chief-Compliance-Officer (CCO)
Direktor Hans-Hermann Hestermann
Leiter Personalwirtschaft (P)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
Tel: 0231.544-3080
E-Mail:
[email protected]
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Stellvertretender Chief-ComplianceOfficer (CCO)
Michael Hammacher
Stellvertretender CCO (P/C)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
Tel: 0231.544-2058
E-Mail: [email protected]
3. Verhalten der
Beschäftigten
Anti-Korruptionsbeauftragter
Direktor Hans-Hermann Hestermann
Leiter Personalwirtschaft (P)
Günter-Samtlebe-Platz 1, 44135 Dortmund
Tel: 0231.544-3080
E-Mail:
[email protected]
Den größten und wichtigsten Faktor
des Unternehmens bilden seine Beschäftigten. Das Unternehmen möchte
ihnen dauerhaft sichere Arbeitsplätze
und ein soziales Arbeitsumfeld bieten.
Selbstverständlich stehen allen Beschäftigten ihre unmittelbaren Führungsverantwortlichen und die jeweils
für den Bereich benannten Compliance-Beauftragten (CB) beratend und
unterstützend zur Seite.
2.3.Verstöße
Die Beachtung dieses Verhaltenskodexes muss für alle Beschäftigten
einen hohen Stellenwert haben. Den
Führungsverantwortlichen
obliegt
hierbei eine besondere Verantwortung
und Vorbildfunktion.
Das Unternehmen erwartet von jedem Beschäftigten die unbedingte
Einhaltung dieses Verhaltenskodexes
und behält sich bei Verstößen arbeitsrechtliche und/oder sonstige weitergehende rechtliche Schritte vor.
Bei eventuellen Verdachtsfällen oder
Verstößen stehen die Vorgenannten als Ansprechpartner zur Verfügung. Hinweise und Anfragen werden
selbstverständlich streng vertraulich
behandelt.
3.1. Verhalten gegenüber dem
Unternehmen
3.1.1.Imagewahrung
Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens ist zu einem wesentlichen
Teil von dessen Glaubwürdigkeit und
Verbindlichkeit in der Öffentlichkeit
abhängig. Das Vertrauen seiner Kunden ist Grundvoraussetzung für seine
Arbeit und Zukunft. Hierzu trägt jeder
Beschäftige entscheidend bei.
Das korrekte Verhalten eines jeden
einzelnen Beschäftigten prägt ganz
entscheidend das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit.
3.1.2. Verschwiegenheit und
Datenschutz
Verschwiegenheit fördert Vertrauen.
Über geschäftliche Vorgänge ist in jedem Fall Stillschweigen zu bewahren.
Die gesetzlichen und betriebsinternen Datenschutz- und Verschwiegenheitsbestimmungen sind unbedingt
einzuhalten. Gleiches gilt für die Regularien zur Gewährleistung der Datensicherheit.
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3.1.3. Arbeits-, Gesundheits- und
Umweltschutz
Die gesellschaftliche Verantwortung
des Unternehmens umfasst die Sicherung eines gesunden Lebens- und
Arbeitsraumes für jeden einzelnen Beschäftigten, Dienstleister, Lieferanten
und Kunden. Das Unternehmen ist bestrebt, die Arbeits-, Gesundheits- und
Anlagensicherheit kontinuierlich zu
verbessern.
Selbstverständlich betreibt das Unternehmen nachhaltigen Umweltschutz. Das Unternehmen ist aktiv in
der Energiewende und erwartet von
allen Beteiligten ein ökologisch und
ethisch bewusstes Handeln. Voraussetzung hierfür ist ein ressourceneffizientes Wirtschaften, die Einhaltung
aller geltenden Regelwerke sowie die
Beachtung sämtlicher Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften.
3.1.4.Firmeneigentum
Ein verantwortungsvoller Umgang mit
dem Firmeneigentum und anderen
Vermögenswerten des Unternehmens
sollte für jeden Beschäftigten selbstverständlich sein.
Firmeneigentum darf ausschließlich
für die vorgesehenen geschäftlichen
Zwecke genutzt werden. Die Nutzung
von Firmeneigentum für private Zwecke ist grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen hiervon können durch betriebsinterne Regelungen oder dem
jeweiligen Führungsverantwortlichen
gestattet werden. Die missbräuchliche
Nutzung von Firmeneigentum, insbesondere für persönliche oder illegale
Zwecke, ist unzulässig.
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3.1.5.Nebenbeschäftigungen
Das Unternehmen begrüßt ausdrücklich caritatives, kulturelles oder politisches Engagement seiner Beschäftigten. Nebentätigkeiten über dieses
Maß hinaus dürfen jedoch nicht den
Interessen des Unternehmens entgegenstehen.
3.1.6.Beteiligungen
Um eine unzulässige Bevorzugung
von Dritten oder Mitarbeitern (z. B. bei
der Beauftragung von Lieferanten) zu
vermeiden, sind Beteiligungen eines
Beschäftigten oder dessen enger Familienangehöriger an Wettbewerbern,
Kunden oder Lieferanten/Dritten dem
Führungsverantwortlichen anzuzeigen.
In Absprache mit dem Führungsverantwortlichen ist festzulegen, wie
entsprechende Interessenskonflikte
vermieden werden können, um eine
höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten.
3.2. Verhalten gegenüber Externen
Alle Geschäftspartner - Lieferanten/
Dienstleister,
Kooperationspartner
und Kunden - sowie sonstige Externe
müssen sich auf eine aufrichtige, faire
und sachliche Behandlung durch unsere Beschäftigten verlassen können.
Als Ansprechpartner stehen jeweils
die unter Ziffer 2.2 genannten Kontaktpersonen zur Verfügung.
3.2.1. Auswahl von Lieferanten
Dienstleistern
Die Auswahl unserer Lieferanten/
Dienstleister erfolgt nach klaren,
transparenten und objektiven Kriterien. Sollte ein Beschäftigter bei einem
Projekt seine Objektivität durch eine
persönliche Befangenheit nicht gewährleisten können, hat er hierüber
den jeweiligen Führungsverantwortlichen zu informieren.
3.2.2. Verhalten gegenüber Kunden
Das Unternehmen ist gegenüber seinen Kunden ein vertrauenswürdiger,
zuverlässiger Partner und bietet ihnen
eine Vielzahl an Dienstleistungen und
Produkten.
Als Geschäftspartner ist das Unternehmen bestrebt, die Bedürfnisse seiner Kunden durch passende und effiziente Lösung sowie sachliche, faire
Behandlung zu erfüllen.
3.2.3. Verhalten gegenüber
Kooperationspartnern
Das Unternehmen ist seinen Kooperationspartnern ein vertrauenswürdiger,
zuverlässiger Partner und zu jeder Zeit
bestrebt, gemeinsame Ergebnisse
zum Wohle des Unternehmens und der
Kooperationspartner zu erzielen.
3.2.4. Verhalten gegenüber
Gesellschaftern, Öffentlichkeit,
Medien und Politik
Das Unternehmen betrachtet als Wirtschaftsunternehmen die Investition
der Gesellschafter als Voraussetzung
seines unternehmerischen Handelns.
Somit sind die Bewahrung des Kapitals und das Gewährleisten einer
marktgerechten Rendite wesentliche
Unternehmensziele. Das Unternehmen ist sich hierbei seiner Verantwortung gegenüber den Gesellschaftern
bewusst und wird dem in es gesetzten
Vertrauen gerecht.
Sämtliche Mitteilungen an die Öffentlichkeit erfolgen sachlich, inhaltlich
korrekt, verständlich und zeitnah. Das
Unternehmen respektiert die professionelle Unabhängigkeit von Journalisten und Medien und zahlt daher
nicht für redaktionelle Beiträge.
Nur autorisierte Personen sind befugt,
Informationen, die das Unternehmen
oder seine Tochtergesellschaften betreffen, an die Öffentlichkeit, an Medien oder andere Dritte weiterzugeben.
Angesichts seiner Bedeutung für die
Region Dortmund hält das Unternehmen einen Dialog mit den Vertretern
der kommunalen Politik für unverzichtbar. Eine unangemessene Einflussnahme erfolgt hierbei ausdrücklich nicht. Um bereits diesen Anschein
zu vermeiden, verhält sich das Unternehmen parteipolitisch neutral und
gibt keine Spenden an politische Parteien oder Organisationen, die in einer
engen Beziehung zu politischen Parteien stehen.
Das Unternehmen beschäftigt keine
Mitarbeiter, während sie hauptberufUnser Verhaltenskodex
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lich öffentliche Ämter ausüben oder
hauptberuflich öffentliche Mandate innehaben. Mit Vertretern dieses
Personenkreises werden auch keine
Beraterverträge oder ähnliche entgeltliche Vereinbarungen abgeschlossen. Das Unternehmen erkennt seine
Mitverantwortung und die seiner Beschäftigten für die Entwicklung des
Gemeinwohls ausdrücklich an.
3.2.5.Anti-Korruption
Das Unternehmen tätigt seine Geschäfte mit rechtlich und ethisch einwandfreien Mitteln. Das gleiche erwartet es von seinen Beschäftigten.
Im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit dürfen Beschäftigte Vergünstigungen und/oder Geschenke nur im
gemäß geltender Rechtsprechung
unbedenklichen Umfang annehmen
oder verteilen. Bargeld oder ähnliche
Vergünstigungen dürfen generell nicht
angenommen oder verteilt werden.
Insgesamt sind die Regelungen zur Korruptionsprävention des Unternehmens
zu beachten und einzuhalten. Korruptes Verhalten wird vom Unternehmen
gänzlich abgelehnt und führt immer zur
Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Verstöße der Beschäftigten gegen die
Regelungen zur Korruptionsprävention werden arbeitsrechtlich und gegebenenfalls mit sonstigen weitergehenden rechtlichen Schritten verfolgt
und führen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Detaillierte Regelungen und Hilfestellungen finden sich in der betriebsinternen Verfahrensrichtlinie zur Korruptionsprävention sowie den hierzu
z. B. im Intranet veröffentlichten Unterlagen.
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3.3.
Verhalten untereinander
3.3.1. Soziales Arbeitsumfeld
Ein höflicher, vertrauens- und respektvoller Umgang ist Grundvoraussetzung für ein soziales, harmonisches
und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld und sollte daher für jeden einzelnen Beschäftigten selbstverständlich sein. Das tägliche Miteinander ist
geprägt von gegenseitiger Wertschätzung.
Jeder Beschäftigte hat sich so zu verhalten, wie er es auch von seinen Kollegen, Führungsverantwortlichen und
dem Unternehmen erwartet.
3.3.2. Diskriminierung und Mobbing
Das Unternehmen lehnt jegliche Art
von Diskriminierung und Mobbing ab
und erwartet von jedem Einzelnen ein
freundliches, gemeinschaftsorientiertes und tolerantes Verhalten.
Kein Beschäftigter oder Bewerber
erfährt bei dem Unternehmen eine
Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG).
4.
Verhalten der
Führungsverantwortlichen
Der Führungsverantwortliche hat im
Sinne dieses Verhaltenskodexes eine
Vorbildfunktion und nimmt seine Führungsaufgaben wahr.
Darüber hinaus ist er innerhalb seines
Zuständigkeitsbereiches verantwortlich für die Einführung, Umsetzung und
Einhaltung dieses Verhaltenskodexes.
Er steht den ihm unterstellten Beschäftigten als Ansprechpartner beratend und unterstützend zur Seite.
Des Weiteren beinhaltet seine Führungsaufgabe, in Abstimmung mit
dem CCO die ihm unterstellten Beschäftigten regelmäßig zu schulen, die
Einhaltung der geltenden Regelungen
zu kontrollieren und entsprechend zu
dokumentieren und zu berichten.
5.
Verhalten der Lieferanten/
Dienstleister/
Kooperationspartner
Für eine gute Geschäftsbeziehung ist
die beiderseitige Einhaltung dieses
Verhaltenskodexes unerlässlich.
Das Unternehmen bietet seinen Lieferanten/Dienstleistern/Kooperationspartnern eine faire und nachvollziehbare Behandlung und tritt ihnen mit
Respekt und Offenheit entgegen.
Jegliche Art von Korruption lehnt das
Unternehmen gänzlich ab.
Das gleiche, respektvolle Verhalten
erwartet das Unternehmen von seinen
Geschäftspartnern. Korruptionsversuche führen immer zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehungen
durch das Unternehmen.
Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen seitens des Unternehmens stehen
jedem Geschäftspartner ebenfalls die
unter Punkt 2.2. genannten Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes ist die Grundlage zur Sicherung
eines erfolgreichen Unternehmens
mit einem positiven Arbeitsumfeld für
das Unternehmen und alle Beteiligten.
Lassen Sie uns täglich gemeinsam daran arbeiten.
Die Geschäftsführungen
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