319 Vodafone InfoDok Vodafone Jugendschutzsystem im mobilen Vodafone live!-Portal und Internet Heute sind das Handy als ständiger Begleiter und das Internet als unerschöpfliche Quelle von Information und Unterhaltung aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Der selbstverständliche und kompetente Umgang mit Mobiltelefon und Internet ist bereits heute unverzichtbare Bedingung für eine erfolgreiche Zukunft. Die Chancen der neuen Medien gehen jedoch für Kinder und Jugendliche einher mit potentiellen Risiken, die sie ohne die Hilfe von Erwachsenen nicht erkennen und abwehren können. Eltern haben daher die besondere Verantwortung, Kindern und Jugendlichen den bewussten Umgang mit Mobiltelefon und Internet aufzuzeigen und vorzuleben. Vodafone stellt sich der Herausforderung Jugendschutz und unterstützt zahlreiche Initiativen, die sich für die Stärkung des kompetenten Umgangs mit Internet und Mobilfunk einsetzen. Fundierte Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ist letztlich wirksamste Säule eines zukunftsgerichteten Jugendschutzes. Als zweite wesentliche Säule des Schutzes von Kindern und Jugendlichen entwickelt und implementiert Vodafone innovative und verlässliche technische Schutzmechanismen für den Zugang zu altersgerechten Inhalten bei Vodafone. Grundlage hiefür sind die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz und eine Vielzahl weiterer Jugendschutzmaßnahmen, zu deren Einhaltung sich das Unternehmen Vodafone verpflichtet hat. Bei Inhalten, die nur für Erwachsene bestimmt sind, ist stets eine Altersprüfung vorgeschaltet, d. h. solche Inhalte sind nur nach Eingabe einer persönlichen „Ab18-PIN“ zugänglich, die ausschließlich Kunden bestellen können, die nachweislich ihr 18. Lebensjahr erreicht haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Zugriff auf sogenannte entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte, die erst ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, zu sperren. Das Jugendschutzsystem von Vodafone, auch genannt „Altersverifikationssysteme (AVS)“, ist von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister (FSM) positiv bewertet worden und erfüllt die neuesten Sicherheitsstandards im Bereich Jugendschutz. Als zusätzliche Maßnahme werden Inhalte nach den entsprechenden Richtlinien der FSM sowie der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) klassifiziert. Diese orientieren sich streng an den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Fragen und Antworten zum Thema Jugendschutz bei Vodafone 1. Wo kann ich mich zum kindgerechten Umgang mit Internet und Mobilfunk informieren? Einen Überblick zum Jugendschutz-Engagement von Vodafone und zum kindgerechten Umgang mit Handy und Internet bietet der Vodafone Elternratgeber, der in den Vodafone-Shops erhältlich ist. Auch der JugendschutzBereich auf vodafone-deutschland.de bietet zahlreiche Ratschläge zur kind- und jugendgerechten Mediennutzung. Über die Chancen und Risiken, die sich aus der Nutzung von Internet und Mobilfunk ergeben, informiert die von Vodafone mitbegründete Initiative SCHAU HIN! – Was Deine Kinder machen (www.schau-hin.info). Bei SCHAU HIN! erhalten Eltern konkrete Tipps, wie sie ihre Kinder bei der verantwortungsbewussten Mediennutzung unterstützen können. Lehrern und Erziehenden gibt das Portal teachtoday (teachtoday.de) wertvolle Unterstützung in Fragen der Mediennutzung. Mit der Kindersuchmaschine fragFINN (fragfinn.de) hat Vodafone mit Partnern aus Wirtschaft und Politik einen sicheren Surfraum für Kinder ins Leben gerufen, der Kindern eine große Fülle von medienpädagogisch geprüften Internetseiten eröffnet. Auf fragFINN erhalten Eltern auch eine kostenlose Kinderschutzsoftware zum Download. 2. Wie kann ich als Vodafone-Kunde auf geschützte Erwachsenen-Inhalte zugreifen? Vodafone bietet seinen Mobilfunk-Vertragskunden ein einfaches und unkompliziertes Jugendschutzsystem an, das sogenannte „Altersverifikationssystem“ oder „AVS“. Wenn Sie z. B. innerhalb des Vodafone-Angebots auf Erwachsenen-Inhalte zugreifen möchten, werden Sie aufgefordert eine „Ab18-PIN“ einzugeben. Diese kann ausschließlich von Vodafone-Mobilfunkkunden bestellt werden, die nachweislich ihr 18. Lebensjahr erreicht haben. Dieser Nachweis ist bereits erfolgt, wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag im Vodafone-Shop abgeschlossen haben. November 2015 Vodafone GmbH • Kundenbetreuung • 40875 Ratingen www.vodafone.de Seite 1 von 4 319 Vodafone InfoDok 3. Wie kann ich eine „Ab18-PIN“ bestellen? Wie erhalte ich meine persönliche „Ab18-PIN“? Sie erhalten Ihre persönliche „Ab18-PIN“ mit Ihrem Vodafone-Handy wie folgt: 1. Starten Sie das Vodafone live!-Portal auf Ihrem Handy. 2. Wählen Sie unter „Vodafone Services“ die Rubrik „Jugendschutz“. 3. Bestellen Sie die „Zugangs-PIN“ oder klicken Sie auf „Zugangs-PIN vergessen“ und geben Sie Ihr Kundenkennwort ein. 4. Sie erhalten Ihre „Ab18-PIN“ per SMS aufs Handy. Diese gilt fürs Handy und Internet und muss bei jedem Zugriff auf Inhalte ab 18 eingegeben werden. Alternativ können Sie die „Ab18-PIN“ auch im Internet anfordern: 1. Klicken Sie unter vodafone.de auf „Mein Vodafone“. 2. Melden Sie sich rechts im Feld „Login“ an. 3. Wählen Sie „Mein Status“ und dann unter „Mein Handy+Karte“ die Rubrik „Mein Handy“. 4. Wählen Sie „Zugangs-PIN bestellen“ und geben Sie Ihr Kundenkennwort ein. 5. Auch hier erhalten Sie Ihre „Ab18-PIN“ per SMS aufs Handy. Tipps: Die Absender-Nummer der SMS „70129“ ist nicht Ihre „Ab18-PIN“! Diese finden Sie nur, wenn Sie die „Ab18PIN-SMS“ öffnen. Ändern Sie die Ihnen zugeschickte „Ab18-PIN“ so um, dass Sie sich diese leichter merken können. Dazu klicken Sie einfach unter „Vodafone Services“ > „Jugendschutz“ auf „Ab18-PIN ändern“. Zu Ihrer Sicherheit und zum Schutz von Minderjährigen geben Sie Ihre „Ab18-PIN“ bitte auf keinen Fall an Dritte weiter. 4. Wie lautet mein Kundenkennwort? Was muss ich bei der Verwendung beachten? Bei Vertragsabschluss haben Sie Ihr persönliches Kundenkennwort festgelegt. Diese finden Sie recht oben auf Ihrem Vertragsformular. Dieses Kennwort kennen nur Sie allein und es dient deshalb dem Schutz Ihrer Daten und Zugriffsberechtigungen. Weitere Infos finden Sie im InfoDok 265. Wichtiger Hinweis: Geben Sie Ihr Kundenkennwort aus Sicherheits- und Jugendschutzgründen niemals an Minderjährige weiter! 5. Ich habe eine CallYa-Karte. Wieso kann ich keine „Ab18-PIN“ bestellen? Können auch Kunden mit CallYaKarte eine „Ab18-PIN“ bestellen? Aus Sicherheitsgründen und aufgrund jugendschutzrechtlicher Vorgaben können Kunden mit CallYa-Karte leider keine „Ab18-PIN“ bestellen. 6. Gibt es eine Möglichkeit auch ohne „Ab18-PIN“ auf Inhalte ab 18 zugreifen zu können? Filme der Vodafone Videothek mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten sind innerhalb der gesetzlich vorgegeben Sendezeitbeschränkungen wie im Fernsehen von 23:00 Uhr bis 4:00 Uhr unabhängig von den oben beschriebenen Schutzmechanismen verfügbar. Dies gilt nicht für erotische Erwachseneninhalte, da diese in jedem Fall eine Altersprüfung voraussetzen. 7. Meine Vodafone-Mobilfunknummer ist für den Zugang für Inhalte ab 18 bzw. 16 gesperrt. Wie kann ich den Zugang wieder freischalten? Die Freischaltung können Sie ganz einfach mit Ihrem Vodafone-Handy durchführen: 1. Starten Sie das Vodafone live!-Portal auf Ihrem Handy. 2. Wählen Sie unter „Vodafone Services“ die Rubrik „Jugendschutz“. 3. Wählen Sie „Zugangssperre aufheben“ und geben Sie Ihr Kundenkennwort ein. Fertig! Alternativ können Sie die Freischaltung auch im Internet durchführen: 1. Klicken Sie unter vodafone.de auf „Mein Vodafone“. 2. Melden Sie sich rechts im Feld „Login“ an. 3. Wählen Sie „Mein Status“ und dann unter „Mein Handy+Karte“ die Rubrik „Mein Handy“. 4. Wählen Sie „Zugangssperre verwalten“, folgen Sie den Anweisungen und geben Sie Ihr Kundenkennwort ein. November 2015 Seite 2 von 4 319 Vodafone InfoDok 8. Ich möchte den Zugang für Inhalte ab 18 bzw. 16 sperren. Wie geht das? Eltern können den Abruf von Inhalten und Diensten im Vodafone live!-Portal, die möglicherweise für unter 18oder 16-jährige nicht geeignet sind, ganz einfach mit dem entsprechenden Vodafone-Handy sperren, auf dem die Änderung vorgenommen werden soll: 1. Starten Sie das Vodafone live!-Portal auf Ihrem Handy. 2. Wählen Sie unter „Vodafone Services“ die Rubrik „Jugendschutz“. 3. Klicken Sie auf „Zugangssperre aktivieren“ und sperren Sie je nach Wunsch Inhalte ab 16 oder Inhalte ab 18. Fertig! Alternativ können Sie die Sperrung auch im Internet durchführen: 1. Klicken Sie unter vodafone.de auf „Mein Vodafone“. 2. Melden Sie sich rechts im Feld „Login“ an. 3. Wählen Sie „Mein Status“ und dann unter „Mein Handy+Karte“ die Rubrik „Mein Handy“. 4. Wählen Sie „Zugangssperre verwalten“ und sperren Sie Inhalte ab 16 oder Inhalte ab 18. 9. Wieso muss ich im Internet zusätzlich zu meiner „Ab18-PIN“ eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben? Bevor Sie Erwachseneninhalte im Internet nutzen können, ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, zusätzlich zu Ihrer „Ab18-PIN“ eine Transaktionsnummer (TAN) einzugeben. Erst beide zusammen gewährleisten einen sicheren Jugendschutz. Die Transaktionsnummer wird Ihnen nach erfolgreicher Eingabe Ihrer persönlichen „Ab18-PIN“ per SMS zugesandt. Bitte beachten Sie, dass jede TAN nur einmal gültig ist. Im Zweifelsfall fordern Sie einfach eine neue an, um Zugang zu den geschützten Inhalten zu bekommen. 10. Wie kann ich als Nicht-Vodafone-Mobilfunkkunde auf geschützte Inhalte zugreifen? Nicht-Vodafone-Mobilfunkkunden können ausschließlich die web-basierten Dienste von Vodafone mit Inhalten ab 16 bzw. 18 nutzen, z. B. die Vodafone Videothek oder Adultpark. Damit Sie Filme für Erwachsene in der Videothek zu jeder Zeit nutzen können, ist einmalig eine persönliche Altersprüfung notwendig. Diese Prüfung ist aus Jugendschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben. Für die kostenfreie Altersprüfung nutzen wir das PostIdentVerfahren der Deutschen Post AG. Nach erfolgter Altersprüfung erhalten Sie eine „Ab18-PIN“, mit der Sie uneingeschränkt auf alle Inhalte zugreifen können. 11. Was ist das PostIdent-Verfahren? Kunden, die nicht über einen Vodafone-Mobilfunkvertrag verfügen und Inhalte ab 18 innerhalb der Vodafone Videothek oder Adultpark nutzen möchten, können kostenlos und unverbindlich am PostIdent-Verfahren der Deutschen Post AG teilnehmen. Aufgrund jugendschutzrechtlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, Ihre Volljährigkeit zu prüfen, bevor wir Ihnen Filme ab 18 zugänglich machen können. Das PostIdent-Verfahren ermöglicht eine einfache, sichere und diskrete Altersprüfung, denn aus dem PostIdent-Antrag geht nicht hervor, für welchen Dienst Sie sich anmelden. So einfach funktioniert es: Sie müssen sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden oder sich registrieren, um das Formular herunterladen zu können. Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten an, wie in lhrem Personalausweis aufgeführt. Drucken Sie auf den nachfolgenden Seiten Ihren persönlichen PostIdent-Coupon aus. Gehen Sie damit in eine beliebige Filiale der Deutschen Post AG. Weisen Sie sich dort mit Ihrem Personalausweis aus. Ihre Daten werden vor Ort aufgenommen und an uns weitergeleitet. Die Freischaltung Ihres Benutzerkontos für Erwachseneninhalte erfolgt dann in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen. 12. Was bedeutet die FSK-Altersbeschränkung bei Filmen? FSK bedeutet Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Diese ordnet den Filmen Freigaben für Altersgruppen zu, um den Jugendschutz sicherzustellen. November 2015 Seite 3 von 4 319 Vodafone InfoDok 13. Haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Jugendschutz bei Vodafone, die hier nicht beantwortet wurden? Weiter gehende Auskünfte zum Jugendschutz bei Vodafone erhalten Eltern bei der Vodafone JugendschutzHotline 229 88, kostenlos aus dem deutschen Vodafone-Netz, täglich von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: [email protected]. Mehr zum kompetenten Umgang mit Internet und Mobilfunk finden Sie im Jugendschutzbereich auf vodafone-deutschland.de und im Vodafone Elternratgeber, der auch in Vodafone-Shops erhältlich ist. Viel Spaß mit unseren Services! Ihr Vodafone-Team November 2015 Seite 4 von 4
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