Tarifverhandlungen brachten erneut keinen Fortschritt Modernes

kombainform
www.komba.de/nrw
9
2015
Zeitschrift der komba gewerkschaft nrw
Modernes Dienstrecht muss auch eine
kommunale Handschrift tragen
D
ie bevorstehende Modernisierung des Dienstrechts muss auch eine
kommunale Handschrift tragen. Bei den bisher vorliegenden Überlegungen der Landesregierung wurden die speziellen
Aspekte des kommunalen
Dienstes zu wenig betrachtet.
Der stellvertretende kombaLandesvorsitzende Andreas
Hemsing hat daher Landesinnenminister Ralf Jäger gebeten, die kommunalen Aspekte
der Dienstrechtsreform im Dialog mit der komba gewerkschaft zu erörtern. In dem bisherigen „dialogorientierten
Verfahren“ war komba nrw
vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Hubert Meyers
vertreten, der auch an einem
Gespräch mit Ministerpräsi-
dentin Hannelore Kraft teilgenommen hat.
grundsätzliche Überlegungen
zum Gesetzesentwurf vortragen. Nach den bisherigen Terminüberlegungen soll das
Landeskabinett am 24. November über den Entwurf beschließen. Noch im Dezember
dieses Jahres ist die erste Lesung im Landtag geplant. Die
Dienstrechtsmodernisierung
soll am 1. Juli 2016 in Kraft
treten.
Anknüpfungspunkt für die
­Regelung kommunaler Spezialitäten ist das 2009 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der
Personalhoheit der Kommunen. Damals hatte der Landtag
anerkannt, dass es wesentliche
strukturelle Unterschiede gibt
zwischen dem Personalaufbau
sowie den Aufgaben in den
Kommunen und der Landesverwaltung. Den damals beschlossenen kommunalen Öffnungsklauseln bei der leistungsorientierten Bezahlung und
den Stellenobergrenzen müssten nun weitere kommunalspezifische Regelungen folgen.
In einer umfassenden Stellungnahme hat komba Landesvorsitzender Uli Silberbach
die vom komba Beamtenrechtsspezialisten Michael
Bublies erarbeiteten Überlegungen zum Modernisierungsrecht zusammengefasst. Die wesentlichen
­Aspekte veröffentlichen wir
auf Seite 3. In Kürze wird komba nrw bei
der Verbändeanhörung
Besoldungstabellen 2015
Die aktuellen Besoldungs­
tabellen für Beamtinnen,
­Beamte, Versorgungsempfänger/-innen in Nordrhein-West­
falen sind nun im Internet der
komba gewerkschaft nrw
­hinterlegt und können dort
heruntergeladen werden.
­Adresse:
www.komba-nrw.de. Inhalt
Dienstrechtsreform ����������������� 1 und 3
Beamtenrecht ��������������������������������������� 2
FB Erziehung/Soziales ������������������������� 4
FB Feuerwehr/Rettungsdienst ���������� 5
Service Informationen ������������������������ 6
Neuer KiTa-Streik droht
Tarifverhandlungen brachten erneut keinen
Fortschritt
I
verhandlungen im August in
Offenbach zu Ende gegangen.
Andreas Hemsing, Verhandlungsführer für die komba geDaniela Mortara
m Sozial- und Erziehungsdienst droht ein neuer Streik.
Ohne Verbesserungen des
Schlichterspruchs (kombainform berichtete) sind die Tarif-
Andreas Hemsing (Mitte), Sandra van Heemskerk (links), Michael
­Kaulen (vierter von links) und das Verhandlungsteam.
werkschaft: „Unser Handlungsauftrag war klar. Mehr als
60 Prozent der Beschäftigten
haben die Schlichtung nicht
­akzeptiert. Jetzt ging es darum,
in erneuten Gesprächen Verbesserungen zu erreichen.
Das ist an der Blockadehaltung
der Arbeitgeber gescheitert.“
So motiviert man keine Kolleginnen und Kollegen. Wertschätzung sei etwas anderes.
Hemsing appelliert an die Arbeitgeber, endlich nach einer
konstruktiven Lösung zu suchen. Man kann in der Politik
nicht permanent den gesellschaftlichen Wert der Sozialund Erziehungsarbeit betonen,
ohne dass dies beim Personal
auch sichtbar wird. KiTa Kongress in Mülheim
an der Ruhr �������������������������������������������� 8
Jugend ������������������������������������������������� 10
Vermischtes ���������������������������������������� 12
Bücher ������������������������������������������� 14/15
Letzte Seite
Kommunikationstag in der
Braunkohle ����������������������������������������� 16
komba magazin
Beilage:
Monatszeitschrift der komba gewerkschaft
komba nrw im Netz:
Beamte
Die nordrhein-westfälische
Landesregierung setzt auf
­Dialog mit den Gewerkschaften. Das betonte Landes­
finanzminister Norbert
­Walter-Borjans in einem Interview mit dem DBB NRWMagazin. Die Landesregierung zieht damit Konsequenzen aus der verunglückten Einkommensrunde
2013/2014. Bereits bei der
abgeschlossenen Runde
2015/2016 zog man Lehren
und redete intensiv miteinander. Das Ergebnis konnte sich
sehen lassen.
scheidung in einem Dialog
mit den Gewerkschaften behandelt ­werden.
„Ja, das werden wir tun“,
­versprach der zum für die
­Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wichtigsten
Minister gewordene Finanzchef der rot-grünen Regierung. Er sagte damit zu, dass
alle Fragen, die Beschäftigte
des Landes und der Kommunen betreffen, vor der Ent-
Der NRW-Regierung sei bewusst, so der Minister, dass
die Einbindung 2013/2014
nicht optimal gelaufen sei.
Auch Dialoge in anderen
­Themenbereichen – zum
­Beispiel Dienstrechtsmodernisierung – werden fortgeführt. „Dass wir dabei nicht
Bürgermeisterpensionen dürfen nicht
geschliffen werden
D
erzeit diskutieren die
Fraktionen von SPD und
Grünen in NRW über ein
Ende der lebenslangen Bürgermeisterpensionen. Die komba
gewerkschaft nrw spricht sich
gegen diese Idee aus. Sie lehnt
die rot-grünen Pläne ab.
Ist die Entscheidung für ein
Amt des Oberbürgermeisters,
Bürgermeisters oder Landrates
gefallen, dann tauschen die
Kandidaten immer eine gesicherte Beschäftigung gegen
einen Zeitvertrag. Ein nicht unerhebliches Risiko. Zumal die
Chance, in den alten Beruf zurückzukehren, mit zunehmender Amtszeit schwindet.
Die komba gewerkschaft nrw
sieht auch deshalb die ge-
planten Einschnitte bei der
Versorgung dieser Berufsgruppen kritisch. Sie hält die
Absicherung zudem im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung für nötig. „Qualifizierte Kandidaten überlegen
sich doch zweimal, ob sie ihren Beruf zugunsten eines
Wahlamtes tatsächlich aufgeben. Dafür, dass sie am Ende
– nach den rot-grünen Plänen
– lediglich ein auf zwei Jahre
befristetes Übergangsgeld
erhalten“, erklärt Andreas
Hemsing, stellvertretender
Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw.
Stattdessen sollen die Rahmenbedingungen für die Bezahlung
verbessert werden. „Dazu gehört beispielsweise, dass Bür-
germeister, Oberbürgermeister
und Landräte bei Wiederwahl,
wie bereits bei Beigeordneten
üblich, in die nächste Besoldungsgruppe aufsteigen“, erläutert Hemsing.
Das aktuelle Beamtenrecht
sieht vor, dass Bürgermeister,
Oberbürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen
nach acht Jahren im Amt Anspruch auf das Ruhegehalt haben. Dieses beträgt mindestens 35 Prozent der letzten
Bezüge. Zudem können ihnen
die Berufsjahre aus früheren
Tätigkeiten im öffentlichen
Dienst angerechnet werden.
Um die Mindestversorgung
von 35 Prozent zu erzielen,
müssen sie insgesamt zehn
Dienstjahre geleistet haben. Hände weg von Versorgung
k
omba und dbb fordern:
Hände weg von der Verschlechterung des Versorgungsniveaus. Roland ­Staude:
„Wir wollen aus der Zusammenlegung zweier Versorgungstöpfe des Landes zu einem Landespensionsfonds
keine späteren Diskussionen
2
kombainform 9-2015
über die Versorgungshöhe er­
leben“. Während die „Töpfereform“ Landesbeamte berührt,
beträfe die Niveaudebatte
auch die kommunalen Beamtinnen und Beamten.
Auslöser ist die Absicht, die bisher aus gutem Grund getrennt
geführte Versorgungsrücklage
und den Versorgungsfonds des
Landes 2017 in einem Pensionsfonds zusammenzulegen.
Es drohen erhebliche Risiken
und Nebenwirkungen. Darunter, der Versuch das Geld aus
dem Fonds dem Landeshaushalt zuzuführen. Land NRW
Landesregierung nimmt gewerkschaftliche Dialoge jetzt ernst
Landesfinanzminister Norbert
Walter-Borjans.
immer einer Meinung sind,
liegt in der Natur der Sache“,
so Walter-Borjans. Kommentar
Kein Streichkonzert
bei Bürgermeistern
Schon heute ist erkennbar, dass hochkarätige
­Bewerberinnen und Bewerber bei Bürgermeisterpositionen zurückhaltend
sind. Das hat mehrere
Gründe. Einmal ist ein solches Amt aus der Sicht der
Belastung einer garantierten Sieben-Tage-Woche
nicht vergnügungssteuerpflichtig. Die Besoldung
ist andererseits nicht so
üppig, dass ein Schmerzensgeld automatisch eingerechnet wäre. Es gibt
zahlreiche Chefpositionen
privatisierter Dienstleister
(zum Beispiel Stadtwerke),
besonders in Großstädten,
für die bei deutlich geringerer Verantwortung sehr
viel mehr gezahlt wird.
Unsere Städte und Gemeinden brauchen aber
qualifizierte Führungskräfte, auch im Interesse
des Personals. Ein Streichkonzert bei Pensionen für
Bürgermeister ist vielleicht ein p
­ opulistischer,
aber in der Sache ein falscher Weg.
Friedel Frechen
Dienstrecht
Stellungnahme zur Dienstrechtsreform
Teil 1
Gute Ansätze – aber vieles fehlt
B
ereits in einem frühen Vorstadium zum Gesetzgebungsverfahren hat komba nrw sich umfassend mit
den Überlegungen des Landes
beschäftigt und parallel zur
Ressortabstimmung Stellung
bezogen. Damit verbunden ist
die Erwartung, dass die verantwortlichen Minister Diskussionsbereitschaft zu den
noch offenen Themen zeigen.
Vereinbarkeit von Familie
und Beruf: Unzureichend ist,
die maximale Beurlaubungsdauer von zwölf auf 15 Jahre
zu erweitern. Zur familienfreundlichen und flexibleren
Gestaltung des Beamtenrechts gehört eine deutliche
Ausdehnung der maximalen
Beurlaubungsdauer. Neu ist
der vorzeitige Rückkehranspruch aus der familienbedingten Teilzeit und Beurlaubung, sofern deren Fortsetzung der Beamtin oder dem
Beamten nicht mehr zugemutet werden kann und dienst­
liche Belange nicht entge­
genstehen (§ 64 Abs. 3 neu).
Dieser Anspruch darf sich
nicht nur auf die Fälle der familiären Beurlaubung beziehungsweise Teilzeitbeschäftigung beschränken. Er muss
auch in anderen Fällen – aus
welchen Gründen auch immer – gelten und damit ausgeweitet werden. komba begrüßt, dass die Möglichkeiten
ausgebaut werden, eine Ausbildung in Teilzeit zu absol­
vieren. Keine Bedenken gibt
es gegen den Ausbau des Sabbatical (§ 65 neu) als familienbedingtes Teilzeitmodell.
Zielquote für Frauen in Führungspositionen: Grundsätzlich gibt es keine Bedenken.
Das gilt aber nicht für eine
weitergehende Regelung, wonach Frauen (zusätzlich) zu
bevorzugen sind bei der Ver-
gabe von Dienstposten mit
Vorgesetzten- oder Leitungsfunktion. Für den kommunalen Bereich hält komba diese
Regelung nicht für praktikabel, da die Leitungsbereiche
mit Vorgesetztenfunktion
von der Zahl der unterstellten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und von der mit der
Aufgabe verbundenen Verantwortung her sehr unterschiedlich sind und äußerst
unterschiedlich besoldet werden. Die Regelung steht auch
im Widerspruch zu der gän­
gigen Rechtsprechung zur
amtsangemessenen Beschäftigung bei Umsetzungen.
Langzeitarbeitskonten: Begrüßt wird der Plan, Langzeitarbeitskonten in Modellprojekten unter anderem im
kommunalen Bereich zu erproben. komba schlägt vor,
dies auf der Basis einer bereits beim Landschaftsverband Rheinland bestehenden
Dienstvereinbarung zu Zeitwertkonten zu tun.
Personalentwicklung und
Fortbildung: komba erwartet,
dass die angekündigte nähere
Ausgestaltung von Personalentwicklungskonzepten und
die an sie gestellten Anforderungen in den Laufbahnverordnungen zeitnah erfolgen.
In diesem Zusammenhang
weisen wir auf die Mitbestimmungsrechte der Personalräte
hin. In § 42 Abs. 3 wird geregelt, dass Beamtinnen und
Beamte einen Anspruch auf
Teilnahme an für ihre beruf­
liche Tätigkeit förderlichen
Fortbildungsmaßnahmen haben, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
komba: Die Kosten muss der
Dienstherr tragen.
Gesundheitsmanagement:
Das verpflichtende Rahmen-
konzept für das Gesundheitsmanagement reicht nicht.
Aus komba Sicht wäre wünschenswert, landesweite Mindeststandards zu entwickeln,
die von der Dienststelle einzuhalten wären.
Altersteilzeit: Das Bedürfnis
für die Fortführung der Altersteilzeit im kommunalen
Bereich besteht immer noch.
Begrüßt wird die geplante
Fortführung zu den bisherigen Bedingungen.
Systematische Bearbeitung
des Besoldungsrechts: Die Zusammenfassung des Landesbesoldungsgesetzes mit dem
ÜBesG NRW halten wir für
sehr sinnvoll.
Ruhegehaltsfähigkeit der
Vollzugszulage für Feuerwehr: Die Wiedereinführung
der ­Ruhegehaltsfähigkeit der
Zulagen wird begrüßt und
entspricht langjährigen Forderungen. Auch diejenigen
Beamtinnen und Beamte, die
im Ruhestand sind, sollten bei
der Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit nicht vergessen werden. komba ist dagegen, dass die Wirkung erst
zum 1. Juli 2016 erfolgt. Auch
über die Höhe gibt es noch
unterschiedliche Meinungen.
Zulage für die Wahrnehmung
eines höherwertigen Amtes:
In § 59 ist vorgesehen, dass
die sogenannte Verwendungszulage künftig bereits ab dem
13. Monat der ununterbrochenen Wahrnehmung einer
höherwertigen Aufgabe gezahlt werden muss statt wie
bisher ab dem 19. Monat. Diese Verkürzung wird von uns
ausdrücklich begrüßt. Der Anwendungsbereich müsse aber
noch ausgedehnt werden.
­Außerdem muss die Beförderung nach Ablauf der lauf-
bahnrechtlichen Mindestwartezeiten immer noch der Regelfall der Honorierung bei
der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben bleiben. Das
Land NRW trägt die Verantwortung dafür, dass Beförderungen auch in Kommunen
möglich bleiben müssen, die
ohnehin in erheblichem Maße
unverschuldet finanziell belastet sind und durch neue
Aufgaben (zum Beispiel erhöhte Aufnahme von Flüchtlingen) vor weiteren finanziellen Belastungen stehen.
Integration der jährlichen Sonderzahlung ab dem 1. Januar
2017 in die monatlichen Bezüge: Diese Maßnahme wird
von uns seit Jahren gefordert
und ist außerordentlich sinnvoll. Allerdings sollte das Land
NRW hier dem Beispiel des Bundes folgen und einheitlich
60 Prozent einer Monatsvergütung in die Tabelle einbauen.
Neuregelungen Familienzuschlag Stufe 1 für Alleinerziehende mit Kind: Die bisherigen Familienzuschläge für
Verheiratete und so weiter
werden beibehalten. Die beabsichtigte Ausweitung des
Familienzuschlags der Stufe 1
für Alleinerziehende mit Kind
wird begrüßt.
Versorgungsauskunft: Es ist
schon seit einigen Jahren üblich, dass künftige Rentnerinnen und Rentner regelmäßige
Auskünfte erhalten über die
zu erwartenden Renten. Dies
sollte auch im Versorgungsbereich schnellstens zur
Selbstverständlichkeit werden, auch in den Kommunen.
komba hält es für nicht nachvollziehbar, dass erst in sechs
Jahren, also 2021, die Erteilung der Versorgungsauskunft flächendeckend möglich sein soll. kombainform 9-2015
3
Erziehung/Soziales
Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst:
Votum der Beschäftigten gilt
E
raten. „Im Fall der Fälle werden
wir aber flexibel agieren und
alle Maßnahmen wie gewohnt
rechtzeitig ankündigen, damit
die betroffenen Familien sich
darauf einstellen können.“
Schlichterspruch ablehnende
Ergebnis zeigt, wie groß der
Wille der Beschäftigten ist,
eine der gesellschaftlichen Bedeutung angemessene Wertschätzung für die Berufe im
­Sozial- und Erziehungsdienst
durchzusetzen.“ Die Geschäftsführung der Bundestarifkommission wird über weitere
­Arbeitskampfmaßnahmen be-
Unterstützung durch
die Politik gefordert
Daniela Mortara
nttäuscht, aber kämpferisch reagieren viele Beschäftigte, unter ihnen
auch komba Personalräte, auf
den aktuellen Stillstand in den
Tarifverhandlungen. Andreas
Hemsing: „Wenn diejenigen,
die vier Wochen gestreikt haben, das Ergebnis nicht mittragen, kann deren Stimme nicht
übergangen werden. Das den
Gute Zusammenarbeit zwischen dbb und ver.di: Andreas Hemsing
(rechts) und Frank Bsirske.
Mit ihrem vierwöchigen Arbeitskampf Arbeitskampf haben die Kolleginnen und Kollegen die gesellschaftliche
Diskussion über den Wert ihrer
Arbeit angekurbelt. „Politiker
aller Parteien und Ebenen betonen gerne die große Bedeutung der frühkindlichen Bildung und der sozialen Arbeit.
Bei der Finanzierung dieser
Aufgaben werden die Kommunen allein gelassen. Das muss
sich ändern“, sagt Hemsing. Weltkindertag – Alle Kinder willkommen!
D
ie komba nrw hat auch
in diesem Jahr ein buntes Themenplakat zum
4
kombainform 9-2015
Weltkindertag herausgegeben. „Alle Kinder willkommen!“. Kinder aus Mönchen-
gladbach haben sich unter
der Regie von Sandra van
Heemskerk, Vorsitzende
des komba Bundesfach­
bereichs Sozial- und Erziehungsdienst und Mitglied des
komba Landesvorstandes
nrw, kreativ und künstlerisch
betätigt. Marla, Holly, Simon,
Philine und Jonas brachten zu
Papier, was es für sie bedeutet, wenn alle Kinder willkommen sind. Die aktuelle politische Situation in Europa gibt
dem Thema eine besondere
Bedeutung.
Der Weltkindertag ist am
20. September. UNICEF und
das Deutsche Kinderhilfswerk rufen dazu auf, die
Rechte und Bedürfnisse aller
Kinder in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu rücken. Alle Kinder müssen in
Deutschland ein Umfeld finden, das sie ­willkommen
heißt, sie beteiligt, schützt
und ihre Entwicklung fördert,
einschließlich der Kinder von
Flücht­lingen. Die Bedeutung der Erziehung
in den Kindertagesstätten wird
von den Deutschen offenbar
etwas anders gesehen als
von den kommunalen Arbeitgebern. Im aktuellen IfoBildungsbarometer plädiert
eine deutliche Mehrheit dafür, dem Erziehungspersonal
höhere Einkommen zu zahlen. Mehr Geld gehöre, so
TNS Infratest, dazu, wenn
man bessere Bedingungen in
der vorschulischen Erziehung
und Betreuung bekommen
wolle. Das sagten drei Viertel
von 4 000 befragten Erwachsenen.
Bürger
unterstützen
Forderung nach
mehr Geld für
KiTa-Personal
77 Prozent sprachen sich für
einen kostenfreien KiTa-Platz
ab vier Jahren aus. Ein noch
größerer Anteil, 86 Prozent,
will bundesweite Qualitätsstandards in den KiTas. Dazu
gehören kleinere Gruppen und
eine bessere Ausbildung der
Erzieher und Erzieherinnen.
Sie sind damit einverstanden,
dass die Mehrkosten aus Steuermitteln finanziert werden.
Bertelsmann ermittelte zur
gleichen Zeit, die Zahl der
­Erzieher in deutschen KiTas
habe zugenommen, aber
nicht ausreichend und nicht
überall gleich. Der Personalschlüssel entscheide über die
Betreuungsqualität. Die besten Personalschlüssel gebe
es in Baden-Württemberg.
NRW hat sich zwar insgesamt etwas verbessert, fällt
im Bundesvergleich jedoch
leicht zurück. Im N
­ orden und
Osten der Republik gibt es
schlechtere Betreuungsverhältnisse. Die Umfragen
­zeigen: komba hat in ihren
tarifpolitischen Aktivitäten
für den Sozial- und Erziehungsdienst eine deutliche
Mehrheit der Deutschen auf
seiner Seite. Feuerwehr
komba zum Brandschutzgesetz in einem
Boot mit allen Experten
D
me zum vorliegenden Gesetz­
entwurf abgegeben.
Bereits im Vorfeld konnten die
Vertreter der komba gewerk­
schaft zusammen mit den übri­
gen Verfassern der Stellung­
nahme ihre Vorstellungen und
Ideen in den Gesetzentwurf
einbringen. Dennoch sind eini­
ge Forderungen offen, die in
der jetzt vorliegenden Stellung­
nahme nochmals eingehend
dargestellt und die hoffentlich
von den Parlamentariern in
den endgültigen Gesetzestext
übernommen werden.
Am 21. August 2015 fand eine
ganztägige Anhörung zum
BHKG im Landtag NRW statt,
an der für die komba gewerk­
schaft Dr. Andreas Bräutigam
und Bernd Schulzki vom Fach­
komba nrw
er Gesetzentwurf zum
neuen Brandschutzge­
setz BHKG ist der komba
gewerkschaft zur Stellungnah­
me zugeleitet worden. Zusam­
men mit den Kommunalen
Spitzenverbänden, der AGBF,
der AGHF, dem Werkfeuer­
wehrverband, dem Verband
der Feuerwehren und den
Hilfsorganisationen haben wir
eine gemeinsame Stellungnah­
bereichsvorstand Feuerwehr
und Rettungsdienst teilnah­
men. Sie standen dort den Poli­
tikern Rede und Antwort.
komba macht Feuerwehrpolitik: FB-Vorsitzender Valentino Tagliafierro (links) und seine Kollegen.
Die wesentlichen noch offenen
Forderungen zum neuen BHKG
sind in einer Broschüre mit Ar­
gumenten hinterlegt worden.
Auf der Basis dieser Broschüre
appelliert die komba gewerk­
schaft an die Feuerwehrbeam­
ten und ihre Personalräte, Kon­
takt zu den örtlich gewählten
Landtagsabgeordneten aufzu­
nehmen, um sie auf die berech­
tigten Forderungen der komba
gewerkschaft sowie der übri­
gen Beteiligten hinzuweisen
und um Berücksichtigung im
Gesetzgebungsverfahren zu
bitten.
Justiziar Eckhard Schwill: „Wir
glauben, dass wir zusammen
mit allen Akteuren, die in der
Stellungnahme aufgeführt
sind, gute Argumente gegen­
über der Politik haben, wie ein
gutes BHKG gestaltet werden
soll, das den Belangen der Feu­
erwehren und des Rettungs­
dienstes genügt.“
Nach Klage: Klatsche mit Ansage
S
ie klagten gegen guten
Rat: Marco Pohle, Perso­
nalrat der Düsseldorfer
Berufsfeuerwehr, war dagegen.
Keine Aussicht auf Erfolg und
Bruch einer Vereinbarung mit
der Stadt, sagte komba Justizi­
ar Eckhard Schwill. Die Rheini­
sche Post polterte sogar in ei­
nem Kommentar: „Es ist eine
Frechheit, gegen eine Vereinba­
rung zu klagen, die man vor
Jahren selbst und freiwillig
­unterzeichnet hat.“
Eine kleine Gruppe Düssel­
dorfer Feuerwehrbeamter
war blind und taub gegen die
Argumente von komba und
Personalrat.
Sie rannten ins Feuer. Und
verbrannten sich die Finger.
Sie ließen sich von Funktionä­
ren einer, wie die RP schrieb,
„Splittergruppe“ treiben.
Warnungen überhörten sie.
Was folgen musste, passiert
nur Ahnungslosen.
Das Verwaltungsgericht
­Düsseldorf hat die Klagen von
Feuerwehrbeamten zurückge­
wiesen, die trotz einer verein­
barten Opt-Out-Regelung
­zwischen der Düsseldorfer Be­
rufsfeuerwehr und der Stadt
Düsseldorf eine (höhere) Mehr­
arbeitsvergütung durchsetzen
wollten. Der Gang zum Verwal­
tungsgericht musste auch
­deshalb scheitern, weil in der
Sache selbst bereits eine ein­
deutige, negative Entscheidung
der nächst höheren Instanz,
des Oberverwaltungsgerichtes
Münster vom 6. März 2015,
vorlag. Die komba gewerk­
schaft sieht derzeit keinen ak­
tuellen Handlungsbedarf.
In der ausführlichen Berichter­
stattung wurde Schwill in der
größten Düsseldorfer Tageszei­
tung zitiert. Jeder Feuerwehr­
mann habe die Vereinbarung
unterschrieben, mit der die
20-Euro-Pauschale pro Zusatz­
schicht verabredet wurde.
„Wer das nicht wollte“, wird
Schwill zitiert, „hat nicht unter­
schrieben.“ Die Sache sei ein­
deutig. Schwill hatte bereits im
Juli prognostiziert und auch
Recht behalten: „Die Klage ist
aussichtslos.“ Deshalb gab es
auch keine Rechtshilfe.
Die Überstundenaktivitäten
der komba gewerkschaft in
den vergangenen Jahren hat­
ten dagegen zu erheblichen
Nachzahlungen für die Kolle­
gen der Feuerwehr einschließ­
lich betroffener Versorgungs­
empfänger geführt. Das gilt für
zahlreiche weitere Städte in
NRW, wo es für Feuerwehrbe­
amte erhebliche Nachzahlun­
gen, zum Teil im fünfstelligen
Bereich gegeben hat. komba
unterstützte …
… die 61. Landesmeisterschaften der Berufsfeuerwehren im Tischtennis mit
Kaffee, Brötchen und Getränken. Der komba OV Duisburg
stiftete Tennisbälle. Das Einzel gewann Thorsten Honefeld (Dortmund). Die Dortmunder holten auch den
Teamtitel. kombainform 9-2015
5
Service
Typo3-Intensivschulung für
neue Websites von Orts-/Kreisverbänden und Fachgruppen
W
er Websites für die
Orts-/Kreisverbände
und Fachgruppen ge­
stalten oder bearbeiten möch­
te, kann demnächst wieder
ins Trainingslager gehen. Im
Frühjahr werden Interessierte
geschult und auf die neue Auf­
gabe vorbereitet. Angespro­
chen sind lokale komba Organi­
sationen, die NEU mit einer
eigenen Website im komba
Layout an den Start gehen wol­
len.
Mit den in der Schulung ver­
mittelten Inhalten werden
Teilnehmer/-innen in der Lage
sein, ihre Website selbststän­
dig zu füllen, zu bearbeiten und
zu pflegen. Die Schulungszeit
soll komplett für die Vermitt­
lung der Inhalte und Praxisar­
beit ­genutzt werden.
Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, wendet
sich bitte an Antje Kümmel
([email protected]).
Kosten Seminar
Kosten Website
Schulung, Übernachtung mit
Frühstück und Mittagessen
übernimmt komba nrw.
­Reisekosten und Kosten für
Abendessen sind selbst zu
tragen. Eigenanteil: 100 Euro bei ­
einer Gesamtsumme von
200 Euro für die Einrichtung.
Kosten für Domain:
pro Jahr 19 Euro. Voraussetzung
für Teilnahme
Wandplaner 2016
•• Affinität zu Internet und
Onlineredaktion und Be­
reitschaft, die Website zu
betreuen.
komba nrw bietet für 2016
neue Wandplaner an und
bittet um schnelle Bestellungen. Die Terminübersicht
über die 366 Tage des kommenden Jahres sowie der
Monate Dezember 2015
und Januar 2017 gibt es in
zwei Querformat-Größen:
DIN A2 und DIN A0.
•• Anmeldung einer Website
(Grundstruktur) bei der
komba bildungs- und
­service gmbh.
Kosten: 100 Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer
•• Lieferung der gewünsch­
ten Haupt- und Unternavi­
gation.
•• Einstellungen Mailboxen
und so weiter vor der
Schulung.
•• Material (Text und Bild) in
elektronischer Form für
die Inhalte sollten bei der
Schulung vorliegen.
komba nrw empfiehlt die Teil­
nahme mit jeweils zwei Per­
sonen, die die zukünftige
Website betreuen. Die Wandplaner hängen in
zahlreichen kommunalen
­Büros. Sie enthalten dienst­
liche, private oder auch
­Termine der lokalen komba
gewerkschaft. Bei Mindest­
abnahme von zehn Exem­
plaren kostet die Größe
DIN-A0 pro Stück 50 Cent.
Das DIN-A2 Format wird
­kostenfrei abgegeben.
Bestellungen bei
Antje Kümmel,
E-Mail:
­[email protected].
Service
Bündelrabatte für dbb-Versicherungen
Das dbb vorsorgewerk bietet
über den langjährigen Koope­
rationspartner DBV Deutsche
Beamtenversicherung attrak­
tive Angebote für die persön­
liche Risikoabsicherung und
den Schutz des Eigentums im
Rahmen der Produktfamilie
„BOXplus“ an. Diese bisheri­
gen, mehrfach ausgezeichne­
ten Tarife werden nun durch
die neue Produktwelt
„BOXflex“ weiter verbessert.
BOXflex besteht aus den
Grundversicherungen für
Hausrat, Wohngebäude, Glas,
Haftpflicht und Tierhalter­
haftpflicht.
Premiumbaustein Scheck­
kartenmissbrauch.
ebenfalls bei breitem Leis­
tungsspektrum möglich.
Hausratversicherung:
Privathaftpflichtversicherung:
Beamte und Tarifbeschäftigte
im ö. D. können bei grober
Fahrlässigkeit haftbar gemacht
werden für Schäden, die sie
dem Dienstherrn oder einem
Dritten zugefügt haben, oder
für Schäden, die der Dienstherr
einem geschädigten Dritten
beglichen hat (Regressnahme).
Der Baustein Diensthaftpflicht
deckt Personen- oder Sach­
schäden bis zehn Millionen
Euro! Der umfassende Grundschutz
(zum Beispiel Unterversiche­
rungsverzicht, Einschluss gro­
be Fahrlässigkeit und so wei­
ter) kann erstmalig um den
Baustein „Internetschutz“ er­
weitert werden. Dieser si­
chert Risiken ab, die aus der
Nutzung des Internets entste­
hen. Außerdem lassen sich
zahlreiche weitere Ereignisse
versichern, zum Beispiel der
komba-Vorteile
komba-Mitglieder und ihre
Angehörigen profitieren bei
einem Abschluss über das dbb
vorsorgewerk von drei Prozent
Nachlass auf den Beitrag. Die
Tarife sind auch online ab-
6
kombainform 9-2015
schließbar. Sollen zwei und
mehr Verträge abgeschlossen
werden, erhalten dbb-Mitglieder zusätzliche Preisvorteile
durch Bündelrabatte.
Sie beinhaltet eine Versiche­
rungssumme von bis zu zehn
Millionen Euro für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden
sowie eine Mitversicherung
von Mietsachschäden bei welt­
weitem Schutz. Zudem sind
auch Schäden, die aus ehren­
amtlichen Tätigkeiten resultie­
ren, bis 10 000 Euro versichert.
Die Versicherungssumme kann
auf 50 Millionen Euro für Sachund Vermögensschäden erhöht
werden.
Diensthaftpflichtversicherung:
… für Beamte und Tarifbeschäf­
tigte im öffentlichen Dienst als
Zusatzbaustein zu der Privat­
haftpflichtversicherung ist
Beratung
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nicht an. 20.000 km bis 30.000 km Jahresfreilaufleistung je nach Hersteller und Modell (5.000 Mehrkilometer gegen Aufpreis möglich). Stand: 07.09.2015. Angebot gilt
vorbehaltlich etwaiger Änderungen und Irrtümer. Gelieferte Fahrzeuge können von der Abbildung abweichen. Angebot freibleibend.
FB Erziehung
komba KiTa-Kongress in Mülheim:
Vorfahrt für Kompetenz und Qualität
U
m fachliche und gewerkschaftliche Ansätze für
die KiTa der Zukunft geht
es auf dem KiTa-Kongress der
komba gewerkschaft. Er steht
unter dem Leitwort „Gemeinsam für eine ‚gute‘ KiTa“ und findet am Mittwoch, 18. November,
in Mülheim an der Ruhr statt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Der Kongress wird um
10.30 Uhr mit Statements
von Annette Stein, Director
Bertelsmann Stiftung, und
­Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender komba gewerkschaft,
in der Stadthalle eröffnet.
komba gewerkschaft und
Bertelsmann: „Gemeinsam
mit allen Akteuren der
frühkindlichen Bildung,
­Betreuung und Erziehung
wird auf dem Kongress an
der Idee und Umsetzung
des kompetenten Systems
gearbeitet, um allen Kindern von Anfang an eine
,gute‘ KiTa zu ermöglichen.“
Es wird einen Überblick mit
­Daten und Fakten geben zu der
Ministerium für Integration,
Familie, Kinder, Jugend und
Frauen.
Sie können sich für den Kongress mit dem Eventcode
2HTKZ1 online registrieren
­unter www.bertelsmann-­
stiftung.de/veranstaltungs
­anmeldung.
Weitere Fragen bitte an:
Christina Reich,
Telefon 05241.8181583,
E-Mail: gutekitakongress@
bertelsmann-stiftung.de
Die Workshop-Plätze sind
­begrenzt und werden nach
­Eingang der Registrierung
­vergeben.
Falls Interesse an Fahrgemeinschaften besteht,
wenden Sie sich bitte an
Ihren OV/KV-Vorstand.
Worum geht es? Frühkindliche Bildung, Betreuung und
Erziehung ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer
heutigen Gesellschaft. Eine
hohe Qualität dieser frühkindlichen Angebote braucht
Kompetenz im gesamten System. Dazu gehören sowohl
kompetente Fachkräfte als
auch kompetente Träger,
Kommunen und Ministerien.
Ideen entwickeln und
­diskutieren
Die komba gewerkschaft und
die Bertelsmann Stiftung
möchten im November dieses
Jahres allen KiTa-Beschäftigten
der komba gewerkschaft die
Idee des kompetenten Systems
vorstellen und diskutieren:
Frage „Was brauchen ,gute‘
­KiTas und was bekommen sie
im System der frühkindlichen
Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland?“ sowie
eine Filmimpression „Visionen
für ein kompetentes System“.
Antworten auf folgende
­Fragen werden erwartet:
Nach einem gemeinsamen
Mittagsimbiss finden von 13.30
Uhr bis 15.30 Uhr Workshops
zum Thema statt.
•• Wer kann was für ein
­kompetentes System tun?
•• Wie können sich KiTa-­
Beschäftigte in die Gestaltung einbringen?
•• Was erwarten KiTa-Beschäftigte von einem
­kompetenten System?
•• Welche Gesundheit,
­Leitung und Unterstützungssysteme braucht
eine „gute“ KiTa?
8
kombainform 9-2015
Abschließend erfolgt eine Podiumsdiskussion zu dem Thema
„Wer kann was für ein kompetentes System in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und
Erziehung tun?“. Hier diskutieren ein Oberbürgermeister,
eine KiTa-Leitung, eine Jugendamtsleitung, eine Erzieherin
und eine Referatsleitung vom
Die Workshops am Nachmittag
Workshop 1: „Welche Gesundheit braucht eine „gute“
KiTa?“
Leitung Ingo Bings, komba
FB Erziehung, Personalratsvorsitzender Stadt Euskirchen.
Workshop 3: „Welche Unterstützungssysteme braucht
eine „gute“ KiTa?“
Leitung Dr. Christa Preissing,
Direktorin, Berliner KiTa-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi).
Workshop 2: „Welche Leitung braucht eine „gute“
KiTa?“
Leitung Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann, Professorin
für Bildung im Kindesalter
und Leiterin des Studiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter, AliceSalomon-Hochschule, Berlin.
Workshop 4: „Wie gestalten
wir KiTa-Politik mit? Erfahrungen der KiTa-Kampagne der
Liga der freien Wohlfahrts­
verbände in Brandenburg.“
Leitung Claudia Schifelbein,
Referentin für Kindertagesbetreuung, Familien- und Arbeitsmarktpolitik, AWO-Landesverband Brandenburg e. V.
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Fr.
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Jugend
Nr. 40 gegründet in Meschede Nr. 41 gegründet im Kreis
Recklinghausen
ie komba jugend wächst
wünschte Jugendleiter Fabian
D
Löher und seinem Team Freude
und Erfolg für die gewerkschaftliche Arbeit. Als Stellvertreter stehen dem Jugendleiter
künftig Sophie Brüggemann
und Lukas Stentenbach zur
­Seite. Zur Gründungsversammlung kamen auch Jürgen Strathausen, Vorsitzender des
komba Ortsverbandes Meschede, und Bernd Nückel, letzter
aktiver Jugendleiter des OV. K
aum war – in Meschede –
die Grenze von 40 komba
Jugendgruppen „geknackt“,
da gründete sich die 41. Dieses
Mal im Kreis Recklinghausen.
Alexander Dick von der Landesjugendleitung war dabei,
als die Jugendgruppe das Licht
der Welt erblickte. Dick erinnert sich: „Vor fünf Jahren war
ich das erste Mal hier bei der
JA-Versammlung. Damals gab
es keine Jugendmitglieder.“
Nach vier weiteren JA-Ver-
sammlungen kam es nun zur
Gründung. Katharina Frohne
wurde zur Vorsitzenden, Robert Kirchner zum ersten Stellvertreter, ­Melanie Mendel zur
zweiten Stellvertreterin gewählt. Die neue Jugendleitung wird komplettiert durch
­Dominik Wolter (Kassierer) und
­Theresa Schulze-Frenking
(Schriftführerin). Dank gilt
Horst Borkenstein und dem
Team des Ortsver­bandes als
Wegbereiter der Gründung. OV Recklinghausen
OV Meschede
und wächst und wächst …
In Meschede wurde
kürzlich die 40. Jugendgruppe
gegründet. Landesjugendleiter
Christian Dröttboom: „Das ist
ein Grund zum Feiern. So viele
Jugendgruppen gab es noch nie
in komba nrw.“ Sebastian
Schallau überbrachte für die
Landesjugendleitung der komba nrw (LJL) die Glückwünsche
zum Start ins Sauerland. Er
Alex Dick (rechts) gratuliert der neuen Jugendgruppe RecklinghausenKreis: Dominik Wolter, Theresa Schulze Frenking, Robert Kirchner,
­Katharina Frohne, Melanie Mendel. (von links)
Sebastian Schallau (rechts) gratuliert dem Vorstand der komba jugend
Meschede: Lukas Stentenbach, Sophie Brüggemann und Fabian Löher
(von links).
Arbeiten wir künftig im Käfig?
D
ie komba jugend nrw
­beteiligte sich an der
Protestaktion der dbb
jugend nrw ­gegen zunehmende Gewalt im öffentlichen
Dienst.
dbb jugend nrw
Absperrband, Bauzäune, in deren Mitte Schreibtische stehen,
dahinter sitzen verletzte Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter.
Mit diesem Szenario sahen sich
zahlreiche Bürgerinnen und
Bürger am vergangenen Samstag in Düsseldorf konfrontiert.
Plakativ machte die Jugendorganisation des DBB NRW gemeinsam mit Mitgliedern aus
den Fachgewerkschaften, darunter der komba jugend nrw,
Mitglieder der komba jugend probierten schon mal den Blick durch
Schutzgitter.
10
kombainform 9-2015
auf die steigenden Übergriffe
gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aufmerksam.
miert. Sie waren schockiert
über die Übergriffe, die stattfinden“, berichtet Paulina Lut.
Ob Verwaltungsbeschäftigte,
Feuerwehr- und Rettungskräfte oder Krankenhauspersonal
– sie alle sehen sich mit verbalen oder tätlichen Angriffen im
Arbeitsalltag konfrontiert. Um
dieses wichtige und dringliche
Thema in den Fokus zu rücken,
nahmen auch Judith Pickartz
und Paulina Lut von der Landesjugendleitung der komba
jugend nrw an der Aktion teil.
„Die Gefahrenlage im öffentlichen Dienst wird immer größer. Dabei handelt es sich um
ein gesamtgesellschaftliches
Problem. Deshalb war es uns
wichtig, durch die Aktion eine
breite Öffentlichkeit zu erreichen. Wir haben viele Gespräche mit Passanten geführt und
sie über die Problematik infor-
Gemeinsam forderten die
Nachwuchsorganisationen
eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung und mehr Unterstützung seitens des Arbeitgebers, um die Sicherheit der
Kolleginnen und Kollegen im
öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Abfrage JAV-Wahl
komba nrw hat eine Umfrage zu den Ergebnissen der
JAV-Wahlen gestartet. Die
Wahlen fanden in den letzten drei Monaten statt. ­
Zur Umfrage:
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komba nrw
Puetmann
Vermischtes
Im Siebengebirge tagten die Seniorenbeauftragten.
Erfahrungsaustausch der
Seniorenbeauftragten
Uwe Sauerland (Mitte) moderiert die Kandidatendiskussion.
Chef unter der Lupe
k
omba Solingen diskutierte
mit den OB-Kandidaten.
Der künftige Chef wurde
unter die Lupe genommen.
100 Kolleginnen und Kollegen
waren dabei, auch der aktuelle OB Norbert Feith. Unter der
Moderation des stellvertretenden komba Landesvorsitzenden Uwe Sauerland nahmen die Kandidaten Stellung
zu kommunalpolitischen Themen. OV-Vorsitzender Jürgen
Albermann war zufrieden. Ü
ber die aktuelle Sozial-,
Tarif-, Beamten- und
Versorgungspolitik informierten sich die komba
Landesseniorenbeauftragten.
Michael Bublies, stellvertretender komba Justiziar, und
Stefan Czogalla, dbb, infor-
W
er komba Tarifreferentin Anna
Wilmsen per Mail
­erreichen will, muss eine
neue Adresse eingeben:
[email protected].
Beruflich hat sich ansonsten
nichts verändert. Sie bleibt für
die gleichen Aufgabengebiete
zuständig. Privat hat sich hingegen Einiges getan. Sie hat
privat
Jawort im Kölner Rathaus
mierten die Teilnehmer des
dreitägigen Seminars. Vorsitzender Klaus Dieter Schulze:
„Auch für Kolleginnen und
Kollegen im Ruhestand ist gewerkschaftliche Interessenvertretung wichtig. Unsere
Seniorenarbeit steht dafür.“
­ obias Kraft ihr Jawort gegeT
ben. Im Kölner Rathaus wurde
standesamtlich geheiratet.
Zeugen des Ereignisses waren
aus der komba Landesgeschäftsstelle Uschi Marx, Beate Haufschild und Stefanie Frank. Den
kirchlichen Segen zur Trauung
gab es wenig später im Schwarzwald, in Bad Herrenalb. Dort
wurde auch mit Verwandten
und Freunden gefeiert. Nach
Online-Infos
komba nrw informiert
und ist „auf allen Kanälen“
dauerhaft präsent.
Tobias und Anna Kraft
ihrer Rückkehr gratulierte die
komplette Landesgeschäftsstelle und erhob die Gläser auf
das glückliche Paar.
Alle Kommunikationswege
sind zu finden unter:
www.komba.de/nrw.
Newsletter-Service,
Facebook, Youtube und
RSS-Feed!
Impressum. Herausgeber: komba gewerkschaft nrw, im dbb nrw – beam-
Trauer um Hans Pliester
tenbund und tarifunion, Norbertstraße 3, Postfach 10 10 54, 50450 Köln,
Telefon: 0221.912852-0, Internet: www.komba.de. Redaktion: Friedel Fre-
12
kombainform 9-2015
cheln und seine Pfeife. Beides
gehörte zu ihm, wie Hans
Pliester zu uns gehörte.“
OV Solingen
komba Solingen trauert um
seinen Ehrenvorsitzenden
Hans Pliester (Foto). Der Mitbegründer des OV (1949) starb
mit 93 Jahren. Zwei Jahrzehnte lang prägte er als Vorsitzender die Solinger komba Arbeit.
Vorsitzender Jürgen Albermann würdigte die Aktivitäten des Seniors, seinen klugen
Rat, seine Kenntnisse in Politik
und Verwaltung: „Wir vermissen ihn, sein verschmitztes Lä-
chen (Chefredakteur), Stefanie Frank (Pressereferentin der komba gewerkschaft nrw). Verlag und Anzeigenwerbung: komba bildungs- und ­service
gmbh, Steinfelder Gasse 9, 50670 Köln, Telefon: 0221.135801. Herstellung:
L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Gel­
dern. Redaktionsschluss: am 25. eines Vormonats. Mit Namen oder Namenskürzel gezeichnete Beiträge stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des
Herausgebers überein. Nachdruck dieser Beiträge nur mit Genehmigung der
Redaktion, im Übrigen mit Quellenangabe. Für unverlangt eingesandte
­Manuskripte wird keine Haftung, insbesondere keine Verpflichtung zur Veröffentlichung oder Rücksendung übernommen. Versandort: Geldern. Die
Bezugsgebühren sind für Mitglieder im Monatsbeitrag enthalten. Bezugspreis für Nichtmitglieder: 2,50 € monatlich bzw. 7,50 € vierteljährlich, einschließlich Zustellgebühr.
Bücher
Tarifrecht:
Breier/Dassau/Faber u. a.
TVöD-Eingruppierung
in der Praxis
Loseblattwerk im Ordner,
1 712 S., 109,99 € zzgl. EL, 10. AL,
Verlagsgruppe Hüthig Jehle
Rehm, Heidelberg
Die 10. AL enthält u. a. Erläuterungen zur Eingruppierung in besonderen Fällen und Praxishinweise zum Verfahren der Tätigkeitsbewertung und bringt das
Werk auf den Stand Mai 2015.
Sponer/Steinherr
TVöD/TV-L Gesamtausgabe
Loseblattwerk, 19 Ordner,
25 950 S., 249,99 € zzgl. AL,
145.–146. AL, Verlagsgruppe
­Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg
Highlights der 145. AL sind die
Aktualisierung der Kommentierung zu § 14 TV-L und der Vorbemerkungen zu Abschnitt V TV-L,
die Aufnahme der Dienstwohnungsvorschriften RheinlandPfalz in Nordrhein-Westfalen
­sowie die Neuaufnahme der
Kommentierung der Heimzulage
und weiterer Kommentierung zu
Leitern von Erziehungsheimen.
Die 146. AL bietet Aktualisierung
der Kommentierungen zu §§ 6, 7,
10, 11, 16 TV-L, Neuaufnahme
der Pflegezulage (TDL) sowie
Aufnahme der restlichen Kommentierung zu Leitern von Erziehungsheimen und bringt das
Werk auf den Stand August 2015.
Breier/Dassau/Kiefer/
Lang/Langenbrinck
TVöD-Kommentar inkl.
­Arbeitsrecht im öffentlichen
Dienst
Loseblattwerk, 6 Ordner mit
­Lexikon Arbeitsrecht im ö. D.,
ca. 5 314 S., 194,99 € zzgl. AL,
81. AL, Verlagsgruppe Hüthig
Jehle Rehm, Heidelberg
Die 81. AL enthält u. a. umfangreiche Überarbeitung und Ergänzung der Erl. zu § 11 TVöD (Teilzeitbeschäftigung) und bringt
das Werk auf den Stand Juli 2015.
Richter/Gamisch/
Thombansen
TV-L kompakt – Kommentar
– Tarifvertrag der Länder
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis praxisnah erläutert,
14
kombainform 9-2015
gebunden, 216 S., 24,95 €,
2. Auflage, Wallhalla Verlag,
­Regensburg
Hauck/Noftz
Den eigenständigen Tarifvertrag
der Länder zeichnen viele wichtige Besonderheiten aus. Der Kompakt-Kommentar bietet einen
systematischen Einstieg in die
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis – von der Einstellung
bis zur Kündigung. Das Werk ist
die ideale Arbeitshilfe für Personalverantwortliche und mit dem
Arbeits- und Tarifrecht befasste
Mitarbeiter/-innen. Mit der
2. Auflage ist das Werk auf dem
Stand Juli 2015.
Gemeinsame Vorschriften für die
Sozialversicherung, Loseblattwerk, 2 Ordner, 2 644 S., 104 €
zzgl. AL, EL 2/15, Erich Schmidt
Verlag, Berlin
Sozialrecht:
Hauck/Noftz/Luthe
Sozialgesetzbuch XII
Sozialhilfe
Loseblattwerk, 2 Ordnern,
ca. 3 152 S., 184 € zzgl. EL, 41. EL,
Erich Schmidt Verlag, Berlin
Die 41. EL bringt den Kommentar
auf den neuesten Stand von
Rechtsprechung und Literatur.
Änderungen ergeben sich bei
den §§ 27 a, 30, 32, 38, 40, 54,
124–126, 128, 128 a–h, 129 und
bei M055. Mit der 41. EL ist das
Werk auf dem Stand Juni 2015.
Hauck/Noftz
Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenversicherung, Loseblattwerk, 7 Ordner,
11 874 S., 198 € zzgl. EL, EL 7–8/15,
Erich Schmidt Verlag, Berlin
Die EL 7/15 nimmt die am 1. 7. d. J.
in Kraft getretenen Änderungen
des SGB V durch das 5. SGB IVÄndG. in den Gesetzestext auf.
In den Kommentarteil wird der
Normtext des am 1. 1. d. J. in Kraft
getretenen § 249 c mit vorläufigen
ergänzenden Hinweisen eingestellt. Vollständig und überwiegend erweitert aktualisiert sind
die Erläuterungen der §§ 8, 45, 190
und 224. Die Kommentierungen
der §§ 4 und 186 sind in weitem
Umfang überarbeitet; in Teilen
sind dies die K§§ 20 d und 192.
Die EL 8/15 enthält ausschließlich
Aktualisierungen von Kommentarteilen. Vollständig – und dabei
ganz überwiegend erweiternd
– überarbeitet sind die Erläuterungen der §§ 3, 37 b, 132 d, 211, 218,
252 und 294 a. K§ 221 b erhält den
Hinweis „aufgehoben“. K§ 49 ist
in kurzen Teilen aktualisiert. Mit
der EL 8/15 ist das Werk auf dem
Stand August 2015.
Sozialgesetzbuch IV
Den Schwerpunkt der vorliegenden EL 2/15 bilden überarbeitete
Kommentierungen zu den Vorschriften des Beitragsrechts im
2. Teil des 2. Abschnitts des SGB
IV sowie zum Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung. Daneben wurden Kommentierungen zu Vorschriften über Haushalt
und Vermögen der Sozialversicherungsträger auf den neuesten
Stand gebracht. Mit der EL 2/15
ist das Werk auf dem Stand Juli
2015.
Wiegand
Sozialgesetzbuch IX Teil 2
Schwerbehindertenrecht
Loseblattwerk, 1 Ordner, 1 650 S.,
74 € zzgl. EL, EL 1/15, Erich
Schmidt Verlag, Berlin
Die Lieferung 1/15 enthält aktualisierte Kommentierungen, die
das Kapitel 6 „Durchführung der
besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ sowie das gesamte Kapitel 7 „Integrationsfachdienste“
betreffen. So wurde u. a. § 102 zu
den Aufgaben des Integrationsamtes grundlegend erneuert.
Mit der Lieferung 1/15 ist das
Werk auf dem Stand Juni 2015.
Hauck/Noftz
EU-Sozialrecht
Loseblattwerk, 1 Ordner, 1 184 S.,
154 € zzgl. AL, EL 6/15, Erich
Schmidt Verlag, Berlin
Die 6. EL aktualisiert die Einführung, bezieht insbesondere die
Bedeutung des europäischen
Wirtschaftsrechts für das Sozialrecht ein. Sie verdeutlicht damit, dass Europas Einfluss auf
das Sozialrecht weiter reicht,
als sein angestammter Platz in
der Koordinierung der Systeme
sozialer Sicherheit vermuten
lässt. Außerdem werden die
Kommentierungen zu Art. 61–
65 a sowie Art. 70, 87 und 90
VO (EG) 88/2004 an die neuere
Rechtsentwicklung – namentlich den Diskussionstand in Literatur und Rechtsprechung –
angepasst. Ein besonderer
Nachdruck liegt bei der Koordinierung der Bestimmung über
die grenzüberschreitende Gewährung von Leistungen bei
Arbeitslosigkeit. Dort hat in
den vergangenen Jahren eine
beträchtliche Rechtsentwicklung stattgefunden; freilich erscheint manches weiter unklar;
insgesamt ist der mit der VO
(EG) Nr. 883/204 reformierte
Regelungskomplex auch
rechtspolitisch angreifbar geblieben. Mit der EL 6/2015 ist
das Werk auf dem Stand Juli
2015.
Eicher/Michaelis/Keck
Die Rentenversicherung
im SGB
Loseblattwerk, 2 Ordner, 3 728 S.,
149,99 € zzgl. AL, 89. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm,
­Heidelberg
Die 89. AL berücksichtigt schwerpunktmäßig Rechtsänderungen,
die sich für die gesetzliche Rentenversicherung bis zum 31. 3. 2015
aufgrund der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 ergeben haben. Darüber hinaus wurden die neuen Geringfügigkeitsrichtlinien aufgenommen. Mit
der 89. AL ist das Werk auf dem
Stand Juni 2015.
Personalvertretungsrecht:
Cecior/Vallendar/
Lechtermann/Klein
Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-West­
falen
Loseblattwerk, 2 Ordner, 3 386 S.,
159,99 € zzgl. AL, 65. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg
Die 65. AL enthält u. a. die Neukommentierung des § 42 Abs. 3
Satz 4 (Benachteiligungsverbot)
LPVG und bringt das Werk auf
den Stand Mai 2015.
Lorenzen/Etzel/Gerhold/
Schlatmann/Rehak/Faber
Bundespersonalvertretungsgesetz
Loseblattwerk, 3 Ordner, 5 460 S.,
209,99 € zzgl. AL, 186.–187. AL,
Verlagsgruppe Hüthig Jehle
Rehm, Heidelberg
Die 186. AL bietet neue Kommentierung zu §§ 1, 2, 4, 6, 7,
37, 41, 42, 46, 75–78, 82–84,
112 BPersVG. Aktualisiert wurde der Gesetzestext zum SG
und die Ländergesetze HPVG,
Bücher
SPersVG, PersVGLSA, MBG
Schl.-H. und ThörPersVG. Die
187. AL enthält neue Kommentierung der §§ 1, 9, 32, 46, 75,
76, 82, 107 BPersVG sowie eine
Aufnahme eines Hinweises
zum ZDG und die Neuaufnahme des EFDG im Auszug sowie
des BFD-WahlV und zuletzt Aktualisierung der Landesgesetze
LPVG BW, SPersVG, MBG Schl.H. Die 187. AL bringt das Werk
auf den Stand August 2015.
Beamtenrecht:
Schütz/Maiwald
Beamtenrecht des Bundes
und der Länder
Gesamtausgabe B, Kommentar,
Loseblattwerk, 15 Ordner,
26 942 S., 289,99 € zzgl. AL,
389. AL, Verlagsgruppe Hüthig
Jehle Rehm, Heidelberg
Es wurde u. a. § 6 NRW LBG
­aufgrund der Entscheidung des
BVerwG vom 21. 4. 2015, in der
das Fehlen einer hinreichenden
formalgesetzlichen Grundlage
für Einstellungshöchstaltersgrenzen beanstandet wurde,
aktualisiert. Mit der 389. AL ist
das Werk auf dem Stand August
2015.
kommunal beherrschter Gesellschaften eine weitergehende Überarbeitung und Ergänzung erfahren hat. Infrage
stehen insbesondere Regelungen zur Vollparität und zur
Vertretungsmöglichkeit der
Arbeitnehmer durch externe
Arbeitnehmervertreter, außerdem eine Anpassung der Regelungen zum Wahlverfahren
innerhalb einer besonderen
Rechtsverordnung. Weitere
Bearbeitungen betreffen das
ständige in der Diskussion befindliche Recht der wirtschaftlichen Betätigung und das Anstaltsrecht. Im Anhang ist
nicht nur die neue Wahlordnung für Arbeitnehmervertreter, sondern auch das weitgehend novellierte Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit vermerkt. Zudem haben
die aktuelle Rechtsprechung
und Literatur Eingang gefunden. Die 42. EL beinhaltet Aktualisierungen in fast allen Teilen der Gemeindeordnung und
bringt die Anlagen und das
Stichwortverzeichnis auf den
neuesten Stand Juni 2015.
Gansen
Lange/Novak/Sander/
Stahl/Weinhold
Disziplinarrecht in Bund
und Ländern
Kindergeldrecht im
­öffent­lichen Dienst
Loseblattwerk, 3 Ordner, 3 726 S.,
159,99 € zzgl. AL, 40. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg
Die 40. AL bietet Ihnen überarbeitete Kommentierung u. a. zu
den §§ 2, 4, 5, 11 und 12. Ferner
wurden verschiedene Normen
auf den neuesten Stand gebracht. Mit der 40. AL ist das
Werk auf dem Stand Juli 2015.
Sonstiges:
Rehn/Cronauge
Gemeindeordnung NRW
Loseblattwerk, 2 Ordner, 2 302 S.,
128 € zzgl. EL, 41.–42 EL, Verlag
Reckinger, Siegburg
Im Mittelpunkt der 41. EL steht
das Gesetz zur Änderung der
Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen
vom 3. 2. 2015, mit dem die
erste im Jahr 2010 in § 108 a
erstmals eingeführte Arbeitnehmermitbestimmung in
­fakultativen Aufsichtsräten
Loseblattwerk, 2 Ordner,
3 434 S., 159,99 € zzgl. AL,
108.–109. AL, Verlagsgruppe
Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg
Mit der 108. AL wird u. a. die
Kommentierung zu den behinderten Kindern (III/A.10) unter
Einbeziehung der Änderungen
der neu erlassenen DA-KG aktualisiert und wurde in der
Kommentierung zum steuerrechtlichen Festsetzungsverfahren (III/A.90) die Gesetzesänderung zum Jahreswechsel
2014/2015 eingearbeitet sowie
die neuere Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs und die von
der Fachaufsicht neu erlassene
DA-KG. Highlights der 109. AL
sind die Übersicht der kindergeldrechtlichen Änderungen
des ESTG sowie die Aktualisierung der Kommentierung zu
den Berücksichtigungstatbeständen volljähriger Kinder. Mit
der 109. AL ist das Werk auf
dem Stand Juli 2015.
Hügelschäffer
Heither
Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen
Dienstes
Arbeitsgerichtsgesetz
Grundlagen und Praxis,
kartoniert, 178 S., 29.95 €,
1. Auflage, Verlagsgruppe Hüthig
Jehle Rehm, Heidelberg
Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes ist mit ca. 5 Mio. Versicherten
das mit Abstand größte Betriebsrentensystem Deutschlands. Die
Beschäftigten erhalten neben
ihrer Grundversorgung aus der
gesetzlichen Rentenversicherung
bzw. aus einer berufsständischen
Versorgungseinrichtung eine zusätzliche Altersversorgung nach
Maßgabe gesonderter Versorgungstarifverträge. In dem vorliegenden Werk werden praxisorientiert und fundiert die
Rechtsgrundlagen und aktuellen
Entwicklungen der
­Zusatzversorgung erläutert. Dabei werden neben den tarif- und
satzungsrechtlich geregelten Bereichen wie dem Leistungsrecht
(einschließlich der Übergangsregelungen) und der Mitgliedschaft vor allem die Schnittstellen zum Steuer- und
Sozialversicherungsrecht, zum
Europarecht sowie zu weiteren
Rechtsgebieten aufgezeigt.
Rettler/Kummer u. a.
Gemeindehaushaltsrecht
Nordrhein-Westfalen
Kommentar mit Anhang, Loseblattwerk, 999 S., 79 €, 10. EL,
Kommunal- und Schul-Verlag,
Wiesbaden
Die 10. EL beinhaltet die Überarbeitungen der Kommentierungen zu den §§ 5 (Haushalts­
sicherungskonzept), 11 (allgemeine Planungsgrundsätze),
14–18 aus dem 2. Abschnitt
(Planungsgrundsätze und Ziele), 20 (Grundsatz der Gesamtdeckung), 21 (Bildung von Budgets), 31 (Sicherheitsstandards
und interne Aufsicht), 33
(Wertansätze für Vermögensgegenstände), 36 (Rückstellungen), 41 (Bilanz), 43 (weitere
Vorschriften zu einzelnen Bilanzposten), 45 (Anlagenspiegel), 50 (Konsolidierung) und 52
(Beteiligungsbericht) Gemeindehaushaltsverordnung NRW.
Daneben wurden die im Anhang abgedruckten Texte aktualisiert. Mit der 10. EL ist das
Werk auf dem Stand Juni 2015.
Loseblattwerk, 2 Ordner, 3 318 S.,
104 €, EL 2/15, Erich Schmidt Verlag, Berlin
Die Lieferung 2/15 kommentiert die Neuvorschrift des § 98
ArbGG, ergänzt die Kommentierungen geänderter Bestimmungen und enthält wichtige
Entscheidungen (Darlegungsund Beweislast im arbeitsgerichtlichen Verfahren; zur internationalen Zuständigkeit der
deutschen Arbeitsgerichte; zur
Abgrenzung der Zuständigkeit
staatlicher Gerichte im Verhältnis zu kirchlichen Gerichten; zu
Zulässigkeit von Beweisanträgen und Beweismitteln). Mit
der EL 2/15 ist das Werk auf
dem Stand August 2015.
Steinborn
Verordnung über
­Arbeitsstätten
kartoniert, 565 S., 36,99 €,
20. Auflage, Verlag Kohlhammer,
Stuttgart
In der 20. AL sind neben den aktuellen Fassungen der Arbeitsstättenverordnung und des
­Arbeitsschutzgesetzes alle 18
vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales bekannt gemachten
technischen Regeln für Arbeitsstätten, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren, enthalten. Damit wurden bis auf
zwei Ausnahmen die alten Arbeitsstättenrichtlinien vollständig abgelöst. Zusätzlich sind
weitere Vorschriften (Baustellenverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lastenhandhabungsverordnung und
PSA-Benutzungsverordnung) für
besondere Arbeitsstätten, ebenfalls mit erläuternden Einleitungen, eingefügten Begründungen
sowie ergänzenden R
­ egeln z. B.
zum Arbeitsschutz auf Baustellen, enthalten. In der beliebten
handlichen Form erhalten die
mit der Planung und Nutzung
von Arbeitsstätten befassten
Arbeitgeber, B
­ eschäftigten sowie z. B. die beauftragten Architekten, Fachplaner, Koordinatoren, ­Sicherheitsfachkräfte,
Betriebsärzte und Personalvertretungen den aktuellen, komprimierten Überblick. Mit der
20. AL ist das Werk auf dem
Stand 2015.
kombainform 9-2015
15
„Verfassungswidriger Murks“
nen Bestand haben. Er begrüßte erste Klagen von Verfechtern
der Tarifautonomie. „Wenn
das Parlament die Koalitionsfreiheit nicht verteidige, dann
müssten es die Richter in Karlsruhe tun.“
komba nrw (2)
Als „verfassungswidrigen
Murks“ bezeichnete dbb-Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt das neue Tarifeinheitsgesetz. Der „Verfassungsbruch
mit Ansage“ werde vor dem
Bundesverfassungsgericht kei-
Postvertriebsstück • Gebühr bezahlt • G 4974 E
komba gewerkschaft nrw • Postfach 10 10 54 • 50450 Köln
Seniorenvertretung besucht Tagebau
D
ie Gesichter des
Braunkohletagebaus
zeigten sich beim
Kommunikationstag der
­Seniorenvertretung. Peter
Jörissen (OV Kreisverwaltung
Neuss) organisierte die Fahrt
nach Garzweiler, an der auch
­Ehrenvorsitzender Ralf Eisenhöfer, Vorsitzender der Seni-
orenvertretung nrw KlausDieter Schulze, Referentin
Susanne Windgassen und
über 30 Kolleginnen und Kollegen (Foto links) teilnah-
men. Abbau, Rekultivierung,
Kulturzentrum, Museum,
Rückriem-Kunst und alte
­Trecker sorgten für ein ausgefülltes Programm.
_0PXZE_Nuernberger_Versicherung_komba_inform_9_2015.pdf; s1; (180.00 x 128.00 mm); 17.Jul 2015 07:38:58; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
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Bezirksdirektion Köln, Hans-Jürgen Hecht
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