kombainform www.komba.de/nrw 9 2015 Zeitschrift der komba gewerkschaft nrw Modernes Dienstrecht muss auch eine kommunale Handschrift tragen D ie bevorstehende Modernisierung des Dienstrechts muss auch eine kommunale Handschrift tragen. Bei den bisher vorliegenden Überlegungen der Landesregierung wurden die speziellen Aspekte des kommunalen Dienstes zu wenig betrachtet. Der stellvertretende kombaLandesvorsitzende Andreas Hemsing hat daher Landesinnenminister Ralf Jäger gebeten, die kommunalen Aspekte der Dienstrechtsreform im Dialog mit der komba gewerkschaft zu erörtern. In dem bisherigen „dialogorientierten Verfahren“ war komba nrw vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Hubert Meyers vertreten, der auch an einem Gespräch mit Ministerpräsi- dentin Hannelore Kraft teilgenommen hat. grundsätzliche Überlegungen zum Gesetzesentwurf vortragen. Nach den bisherigen Terminüberlegungen soll das Landeskabinett am 24. November über den Entwurf beschließen. Noch im Dezember dieses Jahres ist die erste Lesung im Landtag geplant. Die Dienstrechtsmodernisierung soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Anknüpfungspunkt für die Regelung kommunaler Spezialitäten ist das 2009 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen. Damals hatte der Landtag anerkannt, dass es wesentliche strukturelle Unterschiede gibt zwischen dem Personalaufbau sowie den Aufgaben in den Kommunen und der Landesverwaltung. Den damals beschlossenen kommunalen Öffnungsklauseln bei der leistungsorientierten Bezahlung und den Stellenobergrenzen müssten nun weitere kommunalspezifische Regelungen folgen. In einer umfassenden Stellungnahme hat komba Landesvorsitzender Uli Silberbach die vom komba Beamtenrechtsspezialisten Michael Bublies erarbeiteten Überlegungen zum Modernisierungsrecht zusammengefasst. Die wesentlichen Aspekte veröffentlichen wir auf Seite 3. In Kürze wird komba nrw bei der Verbändeanhörung Besoldungstabellen 2015 Die aktuellen Besoldungs tabellen für Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfänger/-innen in Nordrhein-West falen sind nun im Internet der komba gewerkschaft nrw hinterlegt und können dort heruntergeladen werden. Adresse: www.komba-nrw.de. Inhalt Dienstrechtsreform ����������������� 1 und 3 Beamtenrecht ��������������������������������������� 2 FB Erziehung/Soziales ������������������������� 4 FB Feuerwehr/Rettungsdienst ���������� 5 Service Informationen ������������������������ 6 Neuer KiTa-Streik droht Tarifverhandlungen brachten erneut keinen Fortschritt I verhandlungen im August in Offenbach zu Ende gegangen. Andreas Hemsing, Verhandlungsführer für die komba geDaniela Mortara m Sozial- und Erziehungsdienst droht ein neuer Streik. Ohne Verbesserungen des Schlichterspruchs (kombainform berichtete) sind die Tarif- Andreas Hemsing (Mitte), Sandra van Heemskerk (links), Michael Kaulen (vierter von links) und das Verhandlungsteam. werkschaft: „Unser Handlungsauftrag war klar. Mehr als 60 Prozent der Beschäftigten haben die Schlichtung nicht akzeptiert. Jetzt ging es darum, in erneuten Gesprächen Verbesserungen zu erreichen. Das ist an der Blockadehaltung der Arbeitgeber gescheitert.“ So motiviert man keine Kolleginnen und Kollegen. Wertschätzung sei etwas anderes. Hemsing appelliert an die Arbeitgeber, endlich nach einer konstruktiven Lösung zu suchen. Man kann in der Politik nicht permanent den gesellschaftlichen Wert der Sozialund Erziehungsarbeit betonen, ohne dass dies beim Personal auch sichtbar wird. KiTa Kongress in Mülheim an der Ruhr �������������������������������������������� 8 Jugend ������������������������������������������������� 10 Vermischtes ���������������������������������������� 12 Bücher ������������������������������������������� 14/15 Letzte Seite Kommunikationstag in der Braunkohle ����������������������������������������� 16 komba magazin Beilage: Monatszeitschrift der komba gewerkschaft komba nrw im Netz: Beamte Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt auf Dialog mit den Gewerkschaften. Das betonte Landes finanzminister Norbert Walter-Borjans in einem Interview mit dem DBB NRWMagazin. Die Landesregierung zieht damit Konsequenzen aus der verunglückten Einkommensrunde 2013/2014. Bereits bei der abgeschlossenen Runde 2015/2016 zog man Lehren und redete intensiv miteinander. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen. scheidung in einem Dialog mit den Gewerkschaften behandelt werden. „Ja, das werden wir tun“, versprach der zum für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wichtigsten Minister gewordene Finanzchef der rot-grünen Regierung. Er sagte damit zu, dass alle Fragen, die Beschäftigte des Landes und der Kommunen betreffen, vor der Ent- Der NRW-Regierung sei bewusst, so der Minister, dass die Einbindung 2013/2014 nicht optimal gelaufen sei. Auch Dialoge in anderen Themenbereichen – zum Beispiel Dienstrechtsmodernisierung – werden fortgeführt. „Dass wir dabei nicht Bürgermeisterpensionen dürfen nicht geschliffen werden D erzeit diskutieren die Fraktionen von SPD und Grünen in NRW über ein Ende der lebenslangen Bürgermeisterpensionen. Die komba gewerkschaft nrw spricht sich gegen diese Idee aus. Sie lehnt die rot-grünen Pläne ab. Ist die Entscheidung für ein Amt des Oberbürgermeisters, Bürgermeisters oder Landrates gefallen, dann tauschen die Kandidaten immer eine gesicherte Beschäftigung gegen einen Zeitvertrag. Ein nicht unerhebliches Risiko. Zumal die Chance, in den alten Beruf zurückzukehren, mit zunehmender Amtszeit schwindet. Die komba gewerkschaft nrw sieht auch deshalb die ge- planten Einschnitte bei der Versorgung dieser Berufsgruppen kritisch. Sie hält die Absicherung zudem im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung für nötig. „Qualifizierte Kandidaten überlegen sich doch zweimal, ob sie ihren Beruf zugunsten eines Wahlamtes tatsächlich aufgeben. Dafür, dass sie am Ende – nach den rot-grünen Plänen – lediglich ein auf zwei Jahre befristetes Übergangsgeld erhalten“, erklärt Andreas Hemsing, stellvertretender Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw. Stattdessen sollen die Rahmenbedingungen für die Bezahlung verbessert werden. „Dazu gehört beispielsweise, dass Bür- germeister, Oberbürgermeister und Landräte bei Wiederwahl, wie bereits bei Beigeordneten üblich, in die nächste Besoldungsgruppe aufsteigen“, erläutert Hemsing. Das aktuelle Beamtenrecht sieht vor, dass Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen nach acht Jahren im Amt Anspruch auf das Ruhegehalt haben. Dieses beträgt mindestens 35 Prozent der letzten Bezüge. Zudem können ihnen die Berufsjahre aus früheren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst angerechnet werden. Um die Mindestversorgung von 35 Prozent zu erzielen, müssen sie insgesamt zehn Dienstjahre geleistet haben. Hände weg von Versorgung k omba und dbb fordern: Hände weg von der Verschlechterung des Versorgungsniveaus. Roland Staude: „Wir wollen aus der Zusammenlegung zweier Versorgungstöpfe des Landes zu einem Landespensionsfonds keine späteren Diskussionen 2 kombainform 9-2015 über die Versorgungshöhe er leben“. Während die „Töpfereform“ Landesbeamte berührt, beträfe die Niveaudebatte auch die kommunalen Beamtinnen und Beamten. Auslöser ist die Absicht, die bisher aus gutem Grund getrennt geführte Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds des Landes 2017 in einem Pensionsfonds zusammenzulegen. Es drohen erhebliche Risiken und Nebenwirkungen. Darunter, der Versuch das Geld aus dem Fonds dem Landeshaushalt zuzuführen. Land NRW Landesregierung nimmt gewerkschaftliche Dialoge jetzt ernst Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans. immer einer Meinung sind, liegt in der Natur der Sache“, so Walter-Borjans. Kommentar Kein Streichkonzert bei Bürgermeistern Schon heute ist erkennbar, dass hochkarätige Bewerberinnen und Bewerber bei Bürgermeisterpositionen zurückhaltend sind. Das hat mehrere Gründe. Einmal ist ein solches Amt aus der Sicht der Belastung einer garantierten Sieben-Tage-Woche nicht vergnügungssteuerpflichtig. Die Besoldung ist andererseits nicht so üppig, dass ein Schmerzensgeld automatisch eingerechnet wäre. Es gibt zahlreiche Chefpositionen privatisierter Dienstleister (zum Beispiel Stadtwerke), besonders in Großstädten, für die bei deutlich geringerer Verantwortung sehr viel mehr gezahlt wird. Unsere Städte und Gemeinden brauchen aber qualifizierte Führungskräfte, auch im Interesse des Personals. Ein Streichkonzert bei Pensionen für Bürgermeister ist vielleicht ein p opulistischer, aber in der Sache ein falscher Weg. Friedel Frechen Dienstrecht Stellungnahme zur Dienstrechtsreform Teil 1 Gute Ansätze – aber vieles fehlt B ereits in einem frühen Vorstadium zum Gesetzgebungsverfahren hat komba nrw sich umfassend mit den Überlegungen des Landes beschäftigt und parallel zur Ressortabstimmung Stellung bezogen. Damit verbunden ist die Erwartung, dass die verantwortlichen Minister Diskussionsbereitschaft zu den noch offenen Themen zeigen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Unzureichend ist, die maximale Beurlaubungsdauer von zwölf auf 15 Jahre zu erweitern. Zur familienfreundlichen und flexibleren Gestaltung des Beamtenrechts gehört eine deutliche Ausdehnung der maximalen Beurlaubungsdauer. Neu ist der vorzeitige Rückkehranspruch aus der familienbedingten Teilzeit und Beurlaubung, sofern deren Fortsetzung der Beamtin oder dem Beamten nicht mehr zugemutet werden kann und dienst liche Belange nicht entge genstehen (§ 64 Abs. 3 neu). Dieser Anspruch darf sich nicht nur auf die Fälle der familiären Beurlaubung beziehungsweise Teilzeitbeschäftigung beschränken. Er muss auch in anderen Fällen – aus welchen Gründen auch immer – gelten und damit ausgeweitet werden. komba begrüßt, dass die Möglichkeiten ausgebaut werden, eine Ausbildung in Teilzeit zu absol vieren. Keine Bedenken gibt es gegen den Ausbau des Sabbatical (§ 65 neu) als familienbedingtes Teilzeitmodell. Zielquote für Frauen in Führungspositionen: Grundsätzlich gibt es keine Bedenken. Das gilt aber nicht für eine weitergehende Regelung, wonach Frauen (zusätzlich) zu bevorzugen sind bei der Ver- gabe von Dienstposten mit Vorgesetzten- oder Leitungsfunktion. Für den kommunalen Bereich hält komba diese Regelung nicht für praktikabel, da die Leitungsbereiche mit Vorgesetztenfunktion von der Zahl der unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und von der mit der Aufgabe verbundenen Verantwortung her sehr unterschiedlich sind und äußerst unterschiedlich besoldet werden. Die Regelung steht auch im Widerspruch zu der gän gigen Rechtsprechung zur amtsangemessenen Beschäftigung bei Umsetzungen. Langzeitarbeitskonten: Begrüßt wird der Plan, Langzeitarbeitskonten in Modellprojekten unter anderem im kommunalen Bereich zu erproben. komba schlägt vor, dies auf der Basis einer bereits beim Landschaftsverband Rheinland bestehenden Dienstvereinbarung zu Zeitwertkonten zu tun. Personalentwicklung und Fortbildung: komba erwartet, dass die angekündigte nähere Ausgestaltung von Personalentwicklungskonzepten und die an sie gestellten Anforderungen in den Laufbahnverordnungen zeitnah erfolgen. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Mitbestimmungsrechte der Personalräte hin. In § 42 Abs. 3 wird geregelt, dass Beamtinnen und Beamte einen Anspruch auf Teilnahme an für ihre beruf liche Tätigkeit förderlichen Fortbildungsmaßnahmen haben, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. komba: Die Kosten muss der Dienstherr tragen. Gesundheitsmanagement: Das verpflichtende Rahmen- konzept für das Gesundheitsmanagement reicht nicht. Aus komba Sicht wäre wünschenswert, landesweite Mindeststandards zu entwickeln, die von der Dienststelle einzuhalten wären. Altersteilzeit: Das Bedürfnis für die Fortführung der Altersteilzeit im kommunalen Bereich besteht immer noch. Begrüßt wird die geplante Fortführung zu den bisherigen Bedingungen. Systematische Bearbeitung des Besoldungsrechts: Die Zusammenfassung des Landesbesoldungsgesetzes mit dem ÜBesG NRW halten wir für sehr sinnvoll. Ruhegehaltsfähigkeit der Vollzugszulage für Feuerwehr: Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen wird begrüßt und entspricht langjährigen Forderungen. Auch diejenigen Beamtinnen und Beamte, die im Ruhestand sind, sollten bei der Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit nicht vergessen werden. komba ist dagegen, dass die Wirkung erst zum 1. Juli 2016 erfolgt. Auch über die Höhe gibt es noch unterschiedliche Meinungen. Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes: In § 59 ist vorgesehen, dass die sogenannte Verwendungszulage künftig bereits ab dem 13. Monat der ununterbrochenen Wahrnehmung einer höherwertigen Aufgabe gezahlt werden muss statt wie bisher ab dem 19. Monat. Diese Verkürzung wird von uns ausdrücklich begrüßt. Der Anwendungsbereich müsse aber noch ausgedehnt werden. Außerdem muss die Beförderung nach Ablauf der lauf- bahnrechtlichen Mindestwartezeiten immer noch der Regelfall der Honorierung bei der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben bleiben. Das Land NRW trägt die Verantwortung dafür, dass Beförderungen auch in Kommunen möglich bleiben müssen, die ohnehin in erheblichem Maße unverschuldet finanziell belastet sind und durch neue Aufgaben (zum Beispiel erhöhte Aufnahme von Flüchtlingen) vor weiteren finanziellen Belastungen stehen. Integration der jährlichen Sonderzahlung ab dem 1. Januar 2017 in die monatlichen Bezüge: Diese Maßnahme wird von uns seit Jahren gefordert und ist außerordentlich sinnvoll. Allerdings sollte das Land NRW hier dem Beispiel des Bundes folgen und einheitlich 60 Prozent einer Monatsvergütung in die Tabelle einbauen. Neuregelungen Familienzuschlag Stufe 1 für Alleinerziehende mit Kind: Die bisherigen Familienzuschläge für Verheiratete und so weiter werden beibehalten. Die beabsichtigte Ausweitung des Familienzuschlags der Stufe 1 für Alleinerziehende mit Kind wird begrüßt. Versorgungsauskunft: Es ist schon seit einigen Jahren üblich, dass künftige Rentnerinnen und Rentner regelmäßige Auskünfte erhalten über die zu erwartenden Renten. Dies sollte auch im Versorgungsbereich schnellstens zur Selbstverständlichkeit werden, auch in den Kommunen. komba hält es für nicht nachvollziehbar, dass erst in sechs Jahren, also 2021, die Erteilung der Versorgungsauskunft flächendeckend möglich sein soll. kombainform 9-2015 3 Erziehung/Soziales Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst: Votum der Beschäftigten gilt E raten. „Im Fall der Fälle werden wir aber flexibel agieren und alle Maßnahmen wie gewohnt rechtzeitig ankündigen, damit die betroffenen Familien sich darauf einstellen können.“ Schlichterspruch ablehnende Ergebnis zeigt, wie groß der Wille der Beschäftigten ist, eine der gesellschaftlichen Bedeutung angemessene Wertschätzung für die Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst durchzusetzen.“ Die Geschäftsführung der Bundestarifkommission wird über weitere Arbeitskampfmaßnahmen be- Unterstützung durch die Politik gefordert Daniela Mortara nttäuscht, aber kämpferisch reagieren viele Beschäftigte, unter ihnen auch komba Personalräte, auf den aktuellen Stillstand in den Tarifverhandlungen. Andreas Hemsing: „Wenn diejenigen, die vier Wochen gestreikt haben, das Ergebnis nicht mittragen, kann deren Stimme nicht übergangen werden. Das den Gute Zusammenarbeit zwischen dbb und ver.di: Andreas Hemsing (rechts) und Frank Bsirske. Mit ihrem vierwöchigen Arbeitskampf Arbeitskampf haben die Kolleginnen und Kollegen die gesellschaftliche Diskussion über den Wert ihrer Arbeit angekurbelt. „Politiker aller Parteien und Ebenen betonen gerne die große Bedeutung der frühkindlichen Bildung und der sozialen Arbeit. Bei der Finanzierung dieser Aufgaben werden die Kommunen allein gelassen. Das muss sich ändern“, sagt Hemsing. Weltkindertag – Alle Kinder willkommen! D ie komba nrw hat auch in diesem Jahr ein buntes Themenplakat zum 4 kombainform 9-2015 Weltkindertag herausgegeben. „Alle Kinder willkommen!“. Kinder aus Mönchen- gladbach haben sich unter der Regie von Sandra van Heemskerk, Vorsitzende des komba Bundesfach bereichs Sozial- und Erziehungsdienst und Mitglied des komba Landesvorstandes nrw, kreativ und künstlerisch betätigt. Marla, Holly, Simon, Philine und Jonas brachten zu Papier, was es für sie bedeutet, wenn alle Kinder willkommen sind. Die aktuelle politische Situation in Europa gibt dem Thema eine besondere Bedeutung. Der Weltkindertag ist am 20. September. UNICEF und das Deutsche Kinderhilfswerk rufen dazu auf, die Rechte und Bedürfnisse aller Kinder in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu rücken. Alle Kinder müssen in Deutschland ein Umfeld finden, das sie willkommen heißt, sie beteiligt, schützt und ihre Entwicklung fördert, einschließlich der Kinder von Flüchtlingen. Die Bedeutung der Erziehung in den Kindertagesstätten wird von den Deutschen offenbar etwas anders gesehen als von den kommunalen Arbeitgebern. Im aktuellen IfoBildungsbarometer plädiert eine deutliche Mehrheit dafür, dem Erziehungspersonal höhere Einkommen zu zahlen. Mehr Geld gehöre, so TNS Infratest, dazu, wenn man bessere Bedingungen in der vorschulischen Erziehung und Betreuung bekommen wolle. Das sagten drei Viertel von 4 000 befragten Erwachsenen. Bürger unterstützen Forderung nach mehr Geld für KiTa-Personal 77 Prozent sprachen sich für einen kostenfreien KiTa-Platz ab vier Jahren aus. Ein noch größerer Anteil, 86 Prozent, will bundesweite Qualitätsstandards in den KiTas. Dazu gehören kleinere Gruppen und eine bessere Ausbildung der Erzieher und Erzieherinnen. Sie sind damit einverstanden, dass die Mehrkosten aus Steuermitteln finanziert werden. Bertelsmann ermittelte zur gleichen Zeit, die Zahl der Erzieher in deutschen KiTas habe zugenommen, aber nicht ausreichend und nicht überall gleich. Der Personalschlüssel entscheide über die Betreuungsqualität. Die besten Personalschlüssel gebe es in Baden-Württemberg. NRW hat sich zwar insgesamt etwas verbessert, fällt im Bundesvergleich jedoch leicht zurück. Im N orden und Osten der Republik gibt es schlechtere Betreuungsverhältnisse. Die Umfragen zeigen: komba hat in ihren tarifpolitischen Aktivitäten für den Sozial- und Erziehungsdienst eine deutliche Mehrheit der Deutschen auf seiner Seite. Feuerwehr komba zum Brandschutzgesetz in einem Boot mit allen Experten D me zum vorliegenden Gesetz entwurf abgegeben. Bereits im Vorfeld konnten die Vertreter der komba gewerk schaft zusammen mit den übri gen Verfassern der Stellung nahme ihre Vorstellungen und Ideen in den Gesetzentwurf einbringen. Dennoch sind eini ge Forderungen offen, die in der jetzt vorliegenden Stellung nahme nochmals eingehend dargestellt und die hoffentlich von den Parlamentariern in den endgültigen Gesetzestext übernommen werden. Am 21. August 2015 fand eine ganztägige Anhörung zum BHKG im Landtag NRW statt, an der für die komba gewerk schaft Dr. Andreas Bräutigam und Bernd Schulzki vom Fach komba nrw er Gesetzentwurf zum neuen Brandschutzge setz BHKG ist der komba gewerkschaft zur Stellungnah me zugeleitet worden. Zusam men mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der AGBF, der AGHF, dem Werkfeuer wehrverband, dem Verband der Feuerwehren und den Hilfsorganisationen haben wir eine gemeinsame Stellungnah bereichsvorstand Feuerwehr und Rettungsdienst teilnah men. Sie standen dort den Poli tikern Rede und Antwort. komba macht Feuerwehrpolitik: FB-Vorsitzender Valentino Tagliafierro (links) und seine Kollegen. Die wesentlichen noch offenen Forderungen zum neuen BHKG sind in einer Broschüre mit Ar gumenten hinterlegt worden. Auf der Basis dieser Broschüre appelliert die komba gewerk schaft an die Feuerwehrbeam ten und ihre Personalräte, Kon takt zu den örtlich gewählten Landtagsabgeordneten aufzu nehmen, um sie auf die berech tigten Forderungen der komba gewerkschaft sowie der übri gen Beteiligten hinzuweisen und um Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren zu bitten. Justiziar Eckhard Schwill: „Wir glauben, dass wir zusammen mit allen Akteuren, die in der Stellungnahme aufgeführt sind, gute Argumente gegen über der Politik haben, wie ein gutes BHKG gestaltet werden soll, das den Belangen der Feu erwehren und des Rettungs dienstes genügt.“ Nach Klage: Klatsche mit Ansage S ie klagten gegen guten Rat: Marco Pohle, Perso nalrat der Düsseldorfer Berufsfeuerwehr, war dagegen. Keine Aussicht auf Erfolg und Bruch einer Vereinbarung mit der Stadt, sagte komba Justizi ar Eckhard Schwill. Die Rheini sche Post polterte sogar in ei nem Kommentar: „Es ist eine Frechheit, gegen eine Vereinba rung zu klagen, die man vor Jahren selbst und freiwillig unterzeichnet hat.“ Eine kleine Gruppe Düssel dorfer Feuerwehrbeamter war blind und taub gegen die Argumente von komba und Personalrat. Sie rannten ins Feuer. Und verbrannten sich die Finger. Sie ließen sich von Funktionä ren einer, wie die RP schrieb, „Splittergruppe“ treiben. Warnungen überhörten sie. Was folgen musste, passiert nur Ahnungslosen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klagen von Feuerwehrbeamten zurückge wiesen, die trotz einer verein barten Opt-Out-Regelung zwischen der Düsseldorfer Be rufsfeuerwehr und der Stadt Düsseldorf eine (höhere) Mehr arbeitsvergütung durchsetzen wollten. Der Gang zum Verwal tungsgericht musste auch deshalb scheitern, weil in der Sache selbst bereits eine ein deutige, negative Entscheidung der nächst höheren Instanz, des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 6. März 2015, vorlag. Die komba gewerk schaft sieht derzeit keinen ak tuellen Handlungsbedarf. In der ausführlichen Berichter stattung wurde Schwill in der größten Düsseldorfer Tageszei tung zitiert. Jeder Feuerwehr mann habe die Vereinbarung unterschrieben, mit der die 20-Euro-Pauschale pro Zusatz schicht verabredet wurde. „Wer das nicht wollte“, wird Schwill zitiert, „hat nicht unter schrieben.“ Die Sache sei ein deutig. Schwill hatte bereits im Juli prognostiziert und auch Recht behalten: „Die Klage ist aussichtslos.“ Deshalb gab es auch keine Rechtshilfe. Die Überstundenaktivitäten der komba gewerkschaft in den vergangenen Jahren hat ten dagegen zu erheblichen Nachzahlungen für die Kolle gen der Feuerwehr einschließ lich betroffener Versorgungs empfänger geführt. Das gilt für zahlreiche weitere Städte in NRW, wo es für Feuerwehrbe amte erhebliche Nachzahlun gen, zum Teil im fünfstelligen Bereich gegeben hat. komba unterstützte … … die 61. Landesmeisterschaften der Berufsfeuerwehren im Tischtennis mit Kaffee, Brötchen und Getränken. Der komba OV Duisburg stiftete Tennisbälle. Das Einzel gewann Thorsten Honefeld (Dortmund). Die Dortmunder holten auch den Teamtitel. kombainform 9-2015 5 Service Typo3-Intensivschulung für neue Websites von Orts-/Kreisverbänden und Fachgruppen W er Websites für die Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen ge stalten oder bearbeiten möch te, kann demnächst wieder ins Trainingslager gehen. Im Frühjahr werden Interessierte geschult und auf die neue Auf gabe vorbereitet. Angespro chen sind lokale komba Organi sationen, die NEU mit einer eigenen Website im komba Layout an den Start gehen wol len. Mit den in der Schulung ver mittelten Inhalten werden Teilnehmer/-innen in der Lage sein, ihre Website selbststän dig zu füllen, zu bearbeiten und zu pflegen. Die Schulungszeit soll komplett für die Vermitt lung der Inhalte und Praxisar beit genutzt werden. Wer sich bereits im Vorfeld informieren möchte, wendet sich bitte an Antje Kümmel ([email protected]). Kosten Seminar Kosten Website Schulung, Übernachtung mit Frühstück und Mittagessen übernimmt komba nrw. Reisekosten und Kosten für Abendessen sind selbst zu tragen. Eigenanteil: 100 Euro bei einer Gesamtsumme von 200 Euro für die Einrichtung. Kosten für Domain: pro Jahr 19 Euro. Voraussetzung für Teilnahme Wandplaner 2016 •• Affinität zu Internet und Onlineredaktion und Be reitschaft, die Website zu betreuen. komba nrw bietet für 2016 neue Wandplaner an und bittet um schnelle Bestellungen. Die Terminübersicht über die 366 Tage des kommenden Jahres sowie der Monate Dezember 2015 und Januar 2017 gibt es in zwei Querformat-Größen: DIN A2 und DIN A0. •• Anmeldung einer Website (Grundstruktur) bei der komba bildungs- und service gmbh. Kosten: 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer •• Lieferung der gewünsch ten Haupt- und Unternavi gation. •• Einstellungen Mailboxen und so weiter vor der Schulung. •• Material (Text und Bild) in elektronischer Form für die Inhalte sollten bei der Schulung vorliegen. komba nrw empfiehlt die Teil nahme mit jeweils zwei Per sonen, die die zukünftige Website betreuen. Die Wandplaner hängen in zahlreichen kommunalen Büros. Sie enthalten dienst liche, private oder auch Termine der lokalen komba gewerkschaft. Bei Mindest abnahme von zehn Exem plaren kostet die Größe DIN-A0 pro Stück 50 Cent. Das DIN-A2 Format wird kostenfrei abgegeben. Bestellungen bei Antje Kümmel, E-Mail: [email protected]. Service Bündelrabatte für dbb-Versicherungen Das dbb vorsorgewerk bietet über den langjährigen Koope rationspartner DBV Deutsche Beamtenversicherung attrak tive Angebote für die persön liche Risikoabsicherung und den Schutz des Eigentums im Rahmen der Produktfamilie „BOXplus“ an. Diese bisheri gen, mehrfach ausgezeichne ten Tarife werden nun durch die neue Produktwelt „BOXflex“ weiter verbessert. BOXflex besteht aus den Grundversicherungen für Hausrat, Wohngebäude, Glas, Haftpflicht und Tierhalter haftpflicht. Premiumbaustein Scheck kartenmissbrauch. ebenfalls bei breitem Leis tungsspektrum möglich. Hausratversicherung: Privathaftpflichtversicherung: Beamte und Tarifbeschäftigte im ö. D. können bei grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden für Schäden, die sie dem Dienstherrn oder einem Dritten zugefügt haben, oder für Schäden, die der Dienstherr einem geschädigten Dritten beglichen hat (Regressnahme). Der Baustein Diensthaftpflicht deckt Personen- oder Sach schäden bis zehn Millionen Euro! Der umfassende Grundschutz (zum Beispiel Unterversiche rungsverzicht, Einschluss gro be Fahrlässigkeit und so wei ter) kann erstmalig um den Baustein „Internetschutz“ er weitert werden. Dieser si chert Risiken ab, die aus der Nutzung des Internets entste hen. Außerdem lassen sich zahlreiche weitere Ereignisse versichern, zum Beispiel der komba-Vorteile komba-Mitglieder und ihre Angehörigen profitieren bei einem Abschluss über das dbb vorsorgewerk von drei Prozent Nachlass auf den Beitrag. Die Tarife sind auch online ab- 6 kombainform 9-2015 schließbar. Sollen zwei und mehr Verträge abgeschlossen werden, erhalten dbb-Mitglieder zusätzliche Preisvorteile durch Bündelrabatte. Sie beinhaltet eine Versiche rungssumme von bis zu zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Mitversicherung von Mietsachschäden bei welt weitem Schutz. Zudem sind auch Schäden, die aus ehren amtlichen Tätigkeiten resultie ren, bis 10 000 Euro versichert. Die Versicherungssumme kann auf 50 Millionen Euro für Sachund Vermögensschäden erhöht werden. Diensthaftpflichtversicherung: … für Beamte und Tarifbeschäf tigte im öffentlichen Dienst als Zusatzbaustein zu der Privat haftpflichtversicherung ist Beratung Informationen zu den einzelnen Grundversicherungen erhalten Sie bei der Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk. Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 030.40816444. AUFGEPASST: NUR FÜR MITGLIEDER! NUR NOCH TANKEN 20.000 km FREI IM JAHR JÄHRLICHER NEUWAGEN ©julien tromeur - Fotolia.com CITROËN C4 CACTUS vorher ab 289 € MONATLICHE KOMPLETTRATE Inklusive Versicherung und Steuern. * 1,6 l BlueHDI, 73 kW (99 PS) jetzt ab 229 € Persönliche Betreuung, schnelle Bearbeitung. 12-MONATSVERTRÄGE GEZ JÄHRLICHER NEUWAGEN Inklusive Rundfunkgebühren. mtl. Komplettrate KUNDENSERVICE KEINE KAPITALBINDUNG Anzahlung und Schlussrate entfallen. * Hohe Planungssicherheit. Mit Verlängerungsoption. Zahlreiche Modelle verschiedener Hersteller. WEITERE FAHRZEUGANGEBOTE, INFOS UND BERATUNG: www.dbb-vorteilswelt.de│030 / 4081 6464 *Preis inkl. 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Der Kongress wird um 10.30 Uhr mit Statements von Annette Stein, Director Bertelsmann Stiftung, und Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender komba gewerkschaft, in der Stadthalle eröffnet. komba gewerkschaft und Bertelsmann: „Gemeinsam mit allen Akteuren der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung wird auf dem Kongress an der Idee und Umsetzung des kompetenten Systems gearbeitet, um allen Kindern von Anfang an eine ,gute‘ KiTa zu ermöglichen.“ Es wird einen Überblick mit Daten und Fakten geben zu der Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Sie können sich für den Kongress mit dem Eventcode 2HTKZ1 online registrieren unter www.bertelsmann- stiftung.de/veranstaltungs anmeldung. Weitere Fragen bitte an: Christina Reich, Telefon 05241.8181583, E-Mail: gutekitakongress@ bertelsmann-stiftung.de Die Workshop-Plätze sind begrenzt und werden nach Eingang der Registrierung vergeben. Falls Interesse an Fahrgemeinschaften besteht, wenden Sie sich bitte an Ihren OV/KV-Vorstand. Worum geht es? Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer heutigen Gesellschaft. Eine hohe Qualität dieser frühkindlichen Angebote braucht Kompetenz im gesamten System. Dazu gehören sowohl kompetente Fachkräfte als auch kompetente Träger, Kommunen und Ministerien. Ideen entwickeln und diskutieren Die komba gewerkschaft und die Bertelsmann Stiftung möchten im November dieses Jahres allen KiTa-Beschäftigten der komba gewerkschaft die Idee des kompetenten Systems vorstellen und diskutieren: Frage „Was brauchen ,gute‘ KiTas und was bekommen sie im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland?“ sowie eine Filmimpression „Visionen für ein kompetentes System“. Antworten auf folgende Fragen werden erwartet: Nach einem gemeinsamen Mittagsimbiss finden von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Workshops zum Thema statt. •• Wer kann was für ein kompetentes System tun? •• Wie können sich KiTa- Beschäftigte in die Gestaltung einbringen? •• Was erwarten KiTa-Beschäftigte von einem kompetenten System? •• Welche Gesundheit, Leitung und Unterstützungssysteme braucht eine „gute“ KiTa? 8 kombainform 9-2015 Abschließend erfolgt eine Podiumsdiskussion zu dem Thema „Wer kann was für ein kompetentes System in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung tun?“. Hier diskutieren ein Oberbürgermeister, eine KiTa-Leitung, eine Jugendamtsleitung, eine Erzieherin und eine Referatsleitung vom Die Workshops am Nachmittag Workshop 1: „Welche Gesundheit braucht eine „gute“ KiTa?“ Leitung Ingo Bings, komba FB Erziehung, Personalratsvorsitzender Stadt Euskirchen. Workshop 3: „Welche Unterstützungssysteme braucht eine „gute“ KiTa?“ Leitung Dr. Christa Preissing, Direktorin, Berliner KiTa-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi). Workshop 2: „Welche Leitung braucht eine „gute“ KiTa?“ Leitung Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann, Professorin für Bildung im Kindesalter und Leiterin des Studiengangs Erziehung und Bildung im Kindesalter, AliceSalomon-Hochschule, Berlin. Workshop 4: „Wie gestalten wir KiTa-Politik mit? Erfahrungen der KiTa-Kampagne der Liga der freien Wohlfahrts verbände in Brandenburg.“ Leitung Claudia Schifelbein, Referentin für Kindertagesbetreuung, Familien- und Arbeitsmarktpolitik, AWO-Landesverband Brandenburg e. V. Verkehrs-Rechtsschutz mit Top-Leistung Damit Sie privat und dienstlich abgesichert sind Mit der HUK-COBURG fahren dbb-Mitglieder sicher, gut und günstig: Verkehrs-Rechtsschutz abschließen Versichern Sie ein bestimmtes Fahrzeug oder alle Fahrzeuge der Familie! 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Jetzt Angebot anfordern Geschäftsstelle Köln Tel. 0221 1659 415 Gereonsdriesch 13, 50670 Köln Mo. – Do. 8.00 – 18.00 Uhr Fr. 8.00 – 16.00 Uhr Jugend Nr. 40 gegründet in Meschede Nr. 41 gegründet im Kreis Recklinghausen ie komba jugend wächst wünschte Jugendleiter Fabian D Löher und seinem Team Freude und Erfolg für die gewerkschaftliche Arbeit. Als Stellvertreter stehen dem Jugendleiter künftig Sophie Brüggemann und Lukas Stentenbach zur Seite. Zur Gründungsversammlung kamen auch Jürgen Strathausen, Vorsitzender des komba Ortsverbandes Meschede, und Bernd Nückel, letzter aktiver Jugendleiter des OV. K aum war – in Meschede – die Grenze von 40 komba Jugendgruppen „geknackt“, da gründete sich die 41. Dieses Mal im Kreis Recklinghausen. Alexander Dick von der Landesjugendleitung war dabei, als die Jugendgruppe das Licht der Welt erblickte. Dick erinnert sich: „Vor fünf Jahren war ich das erste Mal hier bei der JA-Versammlung. Damals gab es keine Jugendmitglieder.“ Nach vier weiteren JA-Ver- sammlungen kam es nun zur Gründung. Katharina Frohne wurde zur Vorsitzenden, Robert Kirchner zum ersten Stellvertreter, Melanie Mendel zur zweiten Stellvertreterin gewählt. Die neue Jugendleitung wird komplettiert durch Dominik Wolter (Kassierer) und Theresa Schulze-Frenking (Schriftführerin). Dank gilt Horst Borkenstein und dem Team des Ortsverbandes als Wegbereiter der Gründung. OV Recklinghausen OV Meschede und wächst und wächst … In Meschede wurde kürzlich die 40. Jugendgruppe gegründet. Landesjugendleiter Christian Dröttboom: „Das ist ein Grund zum Feiern. So viele Jugendgruppen gab es noch nie in komba nrw.“ Sebastian Schallau überbrachte für die Landesjugendleitung der komba nrw (LJL) die Glückwünsche zum Start ins Sauerland. Er Alex Dick (rechts) gratuliert der neuen Jugendgruppe RecklinghausenKreis: Dominik Wolter, Theresa Schulze Frenking, Robert Kirchner, Katharina Frohne, Melanie Mendel. (von links) Sebastian Schallau (rechts) gratuliert dem Vorstand der komba jugend Meschede: Lukas Stentenbach, Sophie Brüggemann und Fabian Löher (von links). Arbeiten wir künftig im Käfig? D ie komba jugend nrw beteiligte sich an der Protestaktion der dbb jugend nrw gegen zunehmende Gewalt im öffentlichen Dienst. dbb jugend nrw Absperrband, Bauzäune, in deren Mitte Schreibtische stehen, dahinter sitzen verletzte Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter. Mit diesem Szenario sahen sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger am vergangenen Samstag in Düsseldorf konfrontiert. Plakativ machte die Jugendorganisation des DBB NRW gemeinsam mit Mitgliedern aus den Fachgewerkschaften, darunter der komba jugend nrw, Mitglieder der komba jugend probierten schon mal den Blick durch Schutzgitter. 10 kombainform 9-2015 auf die steigenden Übergriffe gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst aufmerksam. miert. Sie waren schockiert über die Übergriffe, die stattfinden“, berichtet Paulina Lut. Ob Verwaltungsbeschäftigte, Feuerwehr- und Rettungskräfte oder Krankenhauspersonal – sie alle sehen sich mit verbalen oder tätlichen Angriffen im Arbeitsalltag konfrontiert. Um dieses wichtige und dringliche Thema in den Fokus zu rücken, nahmen auch Judith Pickartz und Paulina Lut von der Landesjugendleitung der komba jugend nrw an der Aktion teil. „Die Gefahrenlage im öffentlichen Dienst wird immer größer. Dabei handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deshalb war es uns wichtig, durch die Aktion eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Wir haben viele Gespräche mit Passanten geführt und sie über die Problematik infor- Gemeinsam forderten die Nachwuchsorganisationen eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung und mehr Unterstützung seitens des Arbeitgebers, um die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Abfrage JAV-Wahl komba nrw hat eine Umfrage zu den Ergebnissen der JAV-Wahlen gestartet. Die Wahlen fanden in den letzten drei Monaten statt. Zur Umfrage: http://goo.gl/mtF3JF Bundesweit für Sie da: Mit Direktbank und wachsendem Filialnetz. Für uns: der Abruf-Dispokredit 1) 1) 2) Voraussetzung: Bezügekonto, Genossenschaftsanteil von 15,– Euro/Mitglied Kondition freibleibend, effektiver Jahreszins 7,18 % Banken gibt es viele. Aber die BBBank ist die einzige bundesweit tätige genossenschaftliche Privatkundenbank, die Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes einzigartige Angebote macht. Zum Beispiel den flexiblen Abruf-Dispokredit1). • 6,99 % Sollzinssatz (veränderlich) p. a.2) Beispiel: Nettodarlehensbetrag: 10.000,– Euro; Laufzeit: 12 Monate; Sollzinssatz (veränderlich): 6,99 % p. a.; Effektiver Jahreszins: 7,18 % Den günstigen Abruf-Dispokredit bieten wir Ihnen in Abhängigkeit Ihrer Bonität bis zu einem Nettodarlehensbetrag in Höhe von 75.000,– Euro und für eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren an (Verlängerung möglich). Mehr Informationen? Gerne! Tel. 0 800/40 60 40 160 (kostenfrei) oder www.bezuegekonto.de komba nrw Puetmann Vermischtes Im Siebengebirge tagten die Seniorenbeauftragten. Erfahrungsaustausch der Seniorenbeauftragten Uwe Sauerland (Mitte) moderiert die Kandidatendiskussion. Chef unter der Lupe k omba Solingen diskutierte mit den OB-Kandidaten. Der künftige Chef wurde unter die Lupe genommen. 100 Kolleginnen und Kollegen waren dabei, auch der aktuelle OB Norbert Feith. Unter der Moderation des stellvertretenden komba Landesvorsitzenden Uwe Sauerland nahmen die Kandidaten Stellung zu kommunalpolitischen Themen. OV-Vorsitzender Jürgen Albermann war zufrieden. Ü ber die aktuelle Sozial-, Tarif-, Beamten- und Versorgungspolitik informierten sich die komba Landesseniorenbeauftragten. Michael Bublies, stellvertretender komba Justiziar, und Stefan Czogalla, dbb, infor- W er komba Tarifreferentin Anna Wilmsen per Mail erreichen will, muss eine neue Adresse eingeben: [email protected]. Beruflich hat sich ansonsten nichts verändert. Sie bleibt für die gleichen Aufgabengebiete zuständig. Privat hat sich hingegen Einiges getan. Sie hat privat Jawort im Kölner Rathaus mierten die Teilnehmer des dreitägigen Seminars. Vorsitzender Klaus Dieter Schulze: „Auch für Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand ist gewerkschaftliche Interessenvertretung wichtig. Unsere Seniorenarbeit steht dafür.“ obias Kraft ihr Jawort gegeT ben. Im Kölner Rathaus wurde standesamtlich geheiratet. Zeugen des Ereignisses waren aus der komba Landesgeschäftsstelle Uschi Marx, Beate Haufschild und Stefanie Frank. Den kirchlichen Segen zur Trauung gab es wenig später im Schwarzwald, in Bad Herrenalb. Dort wurde auch mit Verwandten und Freunden gefeiert. Nach Online-Infos komba nrw informiert und ist „auf allen Kanälen“ dauerhaft präsent. Tobias und Anna Kraft ihrer Rückkehr gratulierte die komplette Landesgeschäftsstelle und erhob die Gläser auf das glückliche Paar. Alle Kommunikationswege sind zu finden unter: www.komba.de/nrw. Newsletter-Service, Facebook, Youtube und RSS-Feed! Impressum. Herausgeber: komba gewerkschaft nrw, im dbb nrw – beam- Trauer um Hans Pliester tenbund und tarifunion, Norbertstraße 3, Postfach 10 10 54, 50450 Köln, Telefon: 0221.912852-0, Internet: www.komba.de. Redaktion: Friedel Fre- 12 kombainform 9-2015 cheln und seine Pfeife. Beides gehörte zu ihm, wie Hans Pliester zu uns gehörte.“ OV Solingen komba Solingen trauert um seinen Ehrenvorsitzenden Hans Pliester (Foto). Der Mitbegründer des OV (1949) starb mit 93 Jahren. Zwei Jahrzehnte lang prägte er als Vorsitzender die Solinger komba Arbeit. Vorsitzender Jürgen Albermann würdigte die Aktivitäten des Seniors, seinen klugen Rat, seine Kenntnisse in Politik und Verwaltung: „Wir vermissen ihn, sein verschmitztes Lä- chen (Chefredakteur), Stefanie Frank (Pressereferentin der komba gewerkschaft nrw). Verlag und Anzeigenwerbung: komba bildungs- und service gmbh, Steinfelder Gasse 9, 50670 Köln, Telefon: 0221.135801. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Gel dern. Redaktionsschluss: am 25. eines Vormonats. Mit Namen oder Namenskürzel gezeichnete Beiträge stimmen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers überein. Nachdruck dieser Beiträge nur mit Genehmigung der Redaktion, im Übrigen mit Quellenangabe. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung, insbesondere keine Verpflichtung zur Veröffentlichung oder Rücksendung übernommen. Versandort: Geldern. Die Bezugsgebühren sind für Mitglieder im Monatsbeitrag enthalten. Bezugspreis für Nichtmitglieder: 2,50 € monatlich bzw. 7,50 € vierteljährlich, einschließlich Zustellgebühr. Bücher Tarifrecht: Breier/Dassau/Faber u. a. TVöD-Eingruppierung in der Praxis Loseblattwerk im Ordner, 1 712 S., 109,99 € zzgl. EL, 10. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Die 10. AL enthält u. a. Erläuterungen zur Eingruppierung in besonderen Fällen und Praxishinweise zum Verfahren der Tätigkeitsbewertung und bringt das Werk auf den Stand Mai 2015. Sponer/Steinherr TVöD/TV-L Gesamtausgabe Loseblattwerk, 19 Ordner, 25 950 S., 249,99 € zzgl. AL, 145.–146. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Highlights der 145. AL sind die Aktualisierung der Kommentierung zu § 14 TV-L und der Vorbemerkungen zu Abschnitt V TV-L, die Aufnahme der Dienstwohnungsvorschriften RheinlandPfalz in Nordrhein-Westfalen sowie die Neuaufnahme der Kommentierung der Heimzulage und weiterer Kommentierung zu Leitern von Erziehungsheimen. Die 146. AL bietet Aktualisierung der Kommentierungen zu §§ 6, 7, 10, 11, 16 TV-L, Neuaufnahme der Pflegezulage (TDL) sowie Aufnahme der restlichen Kommentierung zu Leitern von Erziehungsheimen und bringt das Werk auf den Stand August 2015. Breier/Dassau/Kiefer/ Lang/Langenbrinck TVöD-Kommentar inkl. Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst Loseblattwerk, 6 Ordner mit Lexikon Arbeitsrecht im ö. D., ca. 5 314 S., 194,99 € zzgl. AL, 81. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Die 81. AL enthält u. a. umfangreiche Überarbeitung und Ergänzung der Erl. zu § 11 TVöD (Teilzeitbeschäftigung) und bringt das Werk auf den Stand Juli 2015. Richter/Gamisch/ Thombansen TV-L kompakt – Kommentar – Tarifvertrag der Länder Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis praxisnah erläutert, 14 kombainform 9-2015 gebunden, 216 S., 24,95 €, 2. Auflage, Wallhalla Verlag, Regensburg Hauck/Noftz Den eigenständigen Tarifvertrag der Länder zeichnen viele wichtige Besonderheiten aus. Der Kompakt-Kommentar bietet einen systematischen Einstieg in die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis – von der Einstellung bis zur Kündigung. Das Werk ist die ideale Arbeitshilfe für Personalverantwortliche und mit dem Arbeits- und Tarifrecht befasste Mitarbeiter/-innen. Mit der 2. Auflage ist das Werk auf dem Stand Juli 2015. Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, Loseblattwerk, 2 Ordner, 2 644 S., 104 € zzgl. AL, EL 2/15, Erich Schmidt Verlag, Berlin Sozialrecht: Hauck/Noftz/Luthe Sozialgesetzbuch XII Sozialhilfe Loseblattwerk, 2 Ordnern, ca. 3 152 S., 184 € zzgl. EL, 41. EL, Erich Schmidt Verlag, Berlin Die 41. EL bringt den Kommentar auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur. Änderungen ergeben sich bei den §§ 27 a, 30, 32, 38, 40, 54, 124–126, 128, 128 a–h, 129 und bei M055. Mit der 41. EL ist das Werk auf dem Stand Juni 2015. Hauck/Noftz Sozialgesetzbuch V Gesetzliche Krankenversicherung, Loseblattwerk, 7 Ordner, 11 874 S., 198 € zzgl. EL, EL 7–8/15, Erich Schmidt Verlag, Berlin Die EL 7/15 nimmt die am 1. 7. d. J. in Kraft getretenen Änderungen des SGB V durch das 5. SGB IVÄndG. in den Gesetzestext auf. In den Kommentarteil wird der Normtext des am 1. 1. d. J. in Kraft getretenen § 249 c mit vorläufigen ergänzenden Hinweisen eingestellt. Vollständig und überwiegend erweitert aktualisiert sind die Erläuterungen der §§ 8, 45, 190 und 224. Die Kommentierungen der §§ 4 und 186 sind in weitem Umfang überarbeitet; in Teilen sind dies die K§§ 20 d und 192. Die EL 8/15 enthält ausschließlich Aktualisierungen von Kommentarteilen. Vollständig – und dabei ganz überwiegend erweiternd – überarbeitet sind die Erläuterungen der §§ 3, 37 b, 132 d, 211, 218, 252 und 294 a. K§ 221 b erhält den Hinweis „aufgehoben“. K§ 49 ist in kurzen Teilen aktualisiert. Mit der EL 8/15 ist das Werk auf dem Stand August 2015. Sozialgesetzbuch IV Den Schwerpunkt der vorliegenden EL 2/15 bilden überarbeitete Kommentierungen zu den Vorschriften des Beitragsrechts im 2. Teil des 2. Abschnitts des SGB IV sowie zum Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung. Daneben wurden Kommentierungen zu Vorschriften über Haushalt und Vermögen der Sozialversicherungsträger auf den neuesten Stand gebracht. Mit der EL 2/15 ist das Werk auf dem Stand Juli 2015. Wiegand Sozialgesetzbuch IX Teil 2 Schwerbehindertenrecht Loseblattwerk, 1 Ordner, 1 650 S., 74 € zzgl. EL, EL 1/15, Erich Schmidt Verlag, Berlin Die Lieferung 1/15 enthält aktualisierte Kommentierungen, die das Kapitel 6 „Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ sowie das gesamte Kapitel 7 „Integrationsfachdienste“ betreffen. So wurde u. a. § 102 zu den Aufgaben des Integrationsamtes grundlegend erneuert. Mit der Lieferung 1/15 ist das Werk auf dem Stand Juni 2015. Hauck/Noftz EU-Sozialrecht Loseblattwerk, 1 Ordner, 1 184 S., 154 € zzgl. AL, EL 6/15, Erich Schmidt Verlag, Berlin Die 6. EL aktualisiert die Einführung, bezieht insbesondere die Bedeutung des europäischen Wirtschaftsrechts für das Sozialrecht ein. Sie verdeutlicht damit, dass Europas Einfluss auf das Sozialrecht weiter reicht, als sein angestammter Platz in der Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit vermuten lässt. Außerdem werden die Kommentierungen zu Art. 61– 65 a sowie Art. 70, 87 und 90 VO (EG) 88/2004 an die neuere Rechtsentwicklung – namentlich den Diskussionstand in Literatur und Rechtsprechung – angepasst. Ein besonderer Nachdruck liegt bei der Koordinierung der Bestimmung über die grenzüberschreitende Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Dort hat in den vergangenen Jahren eine beträchtliche Rechtsentwicklung stattgefunden; freilich erscheint manches weiter unklar; insgesamt ist der mit der VO (EG) Nr. 883/204 reformierte Regelungskomplex auch rechtspolitisch angreifbar geblieben. Mit der EL 6/2015 ist das Werk auf dem Stand Juli 2015. Eicher/Michaelis/Keck Die Rentenversicherung im SGB Loseblattwerk, 2 Ordner, 3 728 S., 149,99 € zzgl. AL, 89. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Die 89. AL berücksichtigt schwerpunktmäßig Rechtsänderungen, die sich für die gesetzliche Rentenversicherung bis zum 31. 3. 2015 aufgrund der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 ergeben haben. Darüber hinaus wurden die neuen Geringfügigkeitsrichtlinien aufgenommen. Mit der 89. AL ist das Werk auf dem Stand Juni 2015. Personalvertretungsrecht: Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-West falen Loseblattwerk, 2 Ordner, 3 386 S., 159,99 € zzgl. AL, 65. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Die 65. AL enthält u. a. die Neukommentierung des § 42 Abs. 3 Satz 4 (Benachteiligungsverbot) LPVG und bringt das Werk auf den Stand Mai 2015. Lorenzen/Etzel/Gerhold/ Schlatmann/Rehak/Faber Bundespersonalvertretungsgesetz Loseblattwerk, 3 Ordner, 5 460 S., 209,99 € zzgl. AL, 186.–187. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Die 186. AL bietet neue Kommentierung zu §§ 1, 2, 4, 6, 7, 37, 41, 42, 46, 75–78, 82–84, 112 BPersVG. Aktualisiert wurde der Gesetzestext zum SG und die Ländergesetze HPVG, Bücher SPersVG, PersVGLSA, MBG Schl.-H. und ThörPersVG. Die 187. AL enthält neue Kommentierung der §§ 1, 9, 32, 46, 75, 76, 82, 107 BPersVG sowie eine Aufnahme eines Hinweises zum ZDG und die Neuaufnahme des EFDG im Auszug sowie des BFD-WahlV und zuletzt Aktualisierung der Landesgesetze LPVG BW, SPersVG, MBG Schl.H. Die 187. AL bringt das Werk auf den Stand August 2015. Beamtenrecht: Schütz/Maiwald Beamtenrecht des Bundes und der Länder Gesamtausgabe B, Kommentar, Loseblattwerk, 15 Ordner, 26 942 S., 289,99 € zzgl. AL, 389. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Es wurde u. a. § 6 NRW LBG aufgrund der Entscheidung des BVerwG vom 21. 4. 2015, in der das Fehlen einer hinreichenden formalgesetzlichen Grundlage für Einstellungshöchstaltersgrenzen beanstandet wurde, aktualisiert. Mit der 389. AL ist das Werk auf dem Stand August 2015. kommunal beherrschter Gesellschaften eine weitergehende Überarbeitung und Ergänzung erfahren hat. Infrage stehen insbesondere Regelungen zur Vollparität und zur Vertretungsmöglichkeit der Arbeitnehmer durch externe Arbeitnehmervertreter, außerdem eine Anpassung der Regelungen zum Wahlverfahren innerhalb einer besonderen Rechtsverordnung. Weitere Bearbeitungen betreffen das ständige in der Diskussion befindliche Recht der wirtschaftlichen Betätigung und das Anstaltsrecht. Im Anhang ist nicht nur die neue Wahlordnung für Arbeitnehmervertreter, sondern auch das weitgehend novellierte Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit vermerkt. Zudem haben die aktuelle Rechtsprechung und Literatur Eingang gefunden. Die 42. EL beinhaltet Aktualisierungen in fast allen Teilen der Gemeindeordnung und bringt die Anlagen und das Stichwortverzeichnis auf den neuesten Stand Juni 2015. Gansen Lange/Novak/Sander/ Stahl/Weinhold Disziplinarrecht in Bund und Ländern Kindergeldrecht im öffentlichen Dienst Loseblattwerk, 3 Ordner, 3 726 S., 159,99 € zzgl. AL, 40. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Die 40. AL bietet Ihnen überarbeitete Kommentierung u. a. zu den §§ 2, 4, 5, 11 und 12. Ferner wurden verschiedene Normen auf den neuesten Stand gebracht. Mit der 40. AL ist das Werk auf dem Stand Juli 2015. Sonstiges: Rehn/Cronauge Gemeindeordnung NRW Loseblattwerk, 2 Ordner, 2 302 S., 128 € zzgl. EL, 41.–42 EL, Verlag Reckinger, Siegburg Im Mittelpunkt der 41. EL steht das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. 2. 2015, mit dem die erste im Jahr 2010 in § 108 a erstmals eingeführte Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten Loseblattwerk, 2 Ordner, 3 434 S., 159,99 € zzgl. AL, 108.–109. AL, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Mit der 108. AL wird u. a. die Kommentierung zu den behinderten Kindern (III/A.10) unter Einbeziehung der Änderungen der neu erlassenen DA-KG aktualisiert und wurde in der Kommentierung zum steuerrechtlichen Festsetzungsverfahren (III/A.90) die Gesetzesänderung zum Jahreswechsel 2014/2015 eingearbeitet sowie die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die von der Fachaufsicht neu erlassene DA-KG. Highlights der 109. AL sind die Übersicht der kindergeldrechtlichen Änderungen des ESTG sowie die Aktualisierung der Kommentierung zu den Berücksichtigungstatbeständen volljähriger Kinder. Mit der 109. AL ist das Werk auf dem Stand Juli 2015. Hügelschäffer Heither Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes Arbeitsgerichtsgesetz Grundlagen und Praxis, kartoniert, 178 S., 29.95 €, 1. Auflage, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes ist mit ca. 5 Mio. Versicherten das mit Abstand größte Betriebsrentensystem Deutschlands. Die Beschäftigten erhalten neben ihrer Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung eine zusätzliche Altersversorgung nach Maßgabe gesonderter Versorgungstarifverträge. In dem vorliegenden Werk werden praxisorientiert und fundiert die Rechtsgrundlagen und aktuellen Entwicklungen der Zusatzversorgung erläutert. Dabei werden neben den tarif- und satzungsrechtlich geregelten Bereichen wie dem Leistungsrecht (einschließlich der Übergangsregelungen) und der Mitgliedschaft vor allem die Schnittstellen zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht, zum Europarecht sowie zu weiteren Rechtsgebieten aufgezeigt. Rettler/Kummer u. a. Gemeindehaushaltsrecht Nordrhein-Westfalen Kommentar mit Anhang, Loseblattwerk, 999 S., 79 €, 10. EL, Kommunal- und Schul-Verlag, Wiesbaden Die 10. EL beinhaltet die Überarbeitungen der Kommentierungen zu den §§ 5 (Haushalts sicherungskonzept), 11 (allgemeine Planungsgrundsätze), 14–18 aus dem 2. Abschnitt (Planungsgrundsätze und Ziele), 20 (Grundsatz der Gesamtdeckung), 21 (Bildung von Budgets), 31 (Sicherheitsstandards und interne Aufsicht), 33 (Wertansätze für Vermögensgegenstände), 36 (Rückstellungen), 41 (Bilanz), 43 (weitere Vorschriften zu einzelnen Bilanzposten), 45 (Anlagenspiegel), 50 (Konsolidierung) und 52 (Beteiligungsbericht) Gemeindehaushaltsverordnung NRW. Daneben wurden die im Anhang abgedruckten Texte aktualisiert. Mit der 10. EL ist das Werk auf dem Stand Juni 2015. Loseblattwerk, 2 Ordner, 3 318 S., 104 €, EL 2/15, Erich Schmidt Verlag, Berlin Die Lieferung 2/15 kommentiert die Neuvorschrift des § 98 ArbGG, ergänzt die Kommentierungen geänderter Bestimmungen und enthält wichtige Entscheidungen (Darlegungsund Beweislast im arbeitsgerichtlichen Verfahren; zur internationalen Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte; zur Abgrenzung der Zuständigkeit staatlicher Gerichte im Verhältnis zu kirchlichen Gerichten; zu Zulässigkeit von Beweisanträgen und Beweismitteln). Mit der EL 2/15 ist das Werk auf dem Stand August 2015. Steinborn Verordnung über Arbeitsstätten kartoniert, 565 S., 36,99 €, 20. Auflage, Verlag Kohlhammer, Stuttgart In der 20. AL sind neben den aktuellen Fassungen der Arbeitsstättenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes alle 18 vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten technischen Regeln für Arbeitsstätten, die die Arbeitsstättenverordnung konkretisieren, enthalten. Damit wurden bis auf zwei Ausnahmen die alten Arbeitsstättenrichtlinien vollständig abgelöst. Zusätzlich sind weitere Vorschriften (Baustellenverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lastenhandhabungsverordnung und PSA-Benutzungsverordnung) für besondere Arbeitsstätten, ebenfalls mit erläuternden Einleitungen, eingefügten Begründungen sowie ergänzenden R egeln z. B. zum Arbeitsschutz auf Baustellen, enthalten. In der beliebten handlichen Form erhalten die mit der Planung und Nutzung von Arbeitsstätten befassten Arbeitgeber, B eschäftigten sowie z. B. die beauftragten Architekten, Fachplaner, Koordinatoren, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Personalvertretungen den aktuellen, komprimierten Überblick. Mit der 20. AL ist das Werk auf dem Stand 2015. kombainform 9-2015 15 „Verfassungswidriger Murks“ nen Bestand haben. Er begrüßte erste Klagen von Verfechtern der Tarifautonomie. „Wenn das Parlament die Koalitionsfreiheit nicht verteidige, dann müssten es die Richter in Karlsruhe tun.“ komba nrw (2) Als „verfassungswidrigen Murks“ bezeichnete dbb-Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt das neue Tarifeinheitsgesetz. Der „Verfassungsbruch mit Ansage“ werde vor dem Bundesverfassungsgericht kei- Postvertriebsstück • Gebühr bezahlt • G 4974 E komba gewerkschaft nrw • Postfach 10 10 54 • 50450 Köln Seniorenvertretung besucht Tagebau D ie Gesichter des Braunkohletagebaus zeigten sich beim Kommunikationstag der Seniorenvertretung. Peter Jörissen (OV Kreisverwaltung Neuss) organisierte die Fahrt nach Garzweiler, an der auch Ehrenvorsitzender Ralf Eisenhöfer, Vorsitzender der Seni- orenvertretung nrw KlausDieter Schulze, Referentin Susanne Windgassen und über 30 Kolleginnen und Kollegen (Foto links) teilnah- men. Abbau, Rekultivierung, Kulturzentrum, Museum, Rückriem-Kunst und alte Trecker sorgten für ein ausgefülltes Programm. _0PXZE_Nuernberger_Versicherung_komba_inform_9_2015.pdf; s1; (180.00 x 128.00 mm); 17.Jul 2015 07:38:58; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien Schutz und Sicherheit nach einem Unfall Mit besonderen Vorteilen für komba-Mitglieder. NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG Bezirksdirektion Köln, Hans-Jürgen Hecht Telefon 0221 20094-90, Fax -85 [email protected]
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