Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Erasmus+

Erasmus+ Häufig gestellte Fragen
v 27.11.2015
Allgemeine Fragen zu Erasmus+
Was wird gefördert?
Im neuen Programm Erasmus+ werden Mobilitäten und Kooperationsprojekte in den
Programmländern sowie im Hochschulbereich Kooperationen mit Partnerländern (Drittstaaten)
gefördert. Nähe Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Programmbereichen auf der
Webseite www.erasmusplus.at.
Wann sind die Antragsfristen?
 Die Antragsfrist für Mobilität ist der 2. Februar 2016, 12 Uhr Brüsseler Zeit.
 Die Antragfrist für zentral bei der Exekutivagentur in Brüssel einzureichende Anträge für Erasmus

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Mundus Joint Master Degrees ist der 18. Februar 2016, 12 Uhr Brüsseler Zeit.
Die Antragfrist für zentral bei der Exekutivagentur in Brüssel einzureichende Anträge für
Wissensallianzen (Knowledge Alliances) ist der 26. Februar 2016, 12 Uhr Brüsseler Zeit.
Die Antragfrist für zentral bei der Exekutivagentur in Brüssel einzureichende Anträge für Sector
Skills Alliances ist der 26. Februar 2016, 12 Uhr Brüsseler Zeit.
Die Antragfrist für Strategische Partnerschaften und Kooperationsprojekte ist der 31. März 2016,
12 Uhr Brüsseler Zeit.
Welche Länder sind die Programmländer?
Alle Mitgliedstaaten der EU, sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei und die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien. Andere Länder können im Rahmen bestimmter Aktion unter
bestimmten Voraussetzungen teilnehmen. Beachten Sie hierfür bitte den Programmleitfaden für
Antragsteller/innen.
Können Kosten von „Volunteers“ gefördert werden?
Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen ist möglich, diese können auch gefördert werden. Es können aber
nur dort Kosten gefördert werden, wo auch tatsächlich welche entstehen.
Kosten von Volunteers, die in strategischen Partnerschaften mitarbeiten, können gefördert werden,
wenn sie echt sind. So kann Arbeit, die nicht bezahlt wird, nicht gefördert werden, allfällige
Versicherungsbeiträge jedoch schon.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Fragen zur einmaligen Registrierung in URF
Nähere Informationen zur Registrierung in URF finden Sie auch im Dokument
„URF Registrierung Leitfaden“
Warum muss ich mich für Erasmus+ einmalig registrieren?
Alle Antragsteller und Projektpartner müssen sich einmalig in der URF (Unique Registration Facility)
Datenbank registrieren um einen PIC (Participant Identification Code) zu erhalten. Dieser PIC muss im
Antragsformular angegeben werden und dient der eindeutigen Erkennung der Antragsteller und
Partnerorganisationen. Jede Institution darf sich nur ein Mal registrieren, d.h. nur einen PIC besitzen.
Wie funktioniert diese Registrierung?
Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt muss ein persönliches Benutzer-Profil in
ECAS (European Commission Authentication Service) erstellt werden. Sollten Sie bereit ein ECAS
Benutzer-Profil besitzen können Sie direkt mit Schritt zwei fortfahren. Im zweiten Schritt loggen Sie
sich mit Ihrem ECAS Benutzer-Profil im Participant Portal der Europäischen Kommission ein, und
registrieren Ihre Institution durch Klick auf „Organisations>Register“ in der Menüleiste.
Bis wann muss sich eine Organisation registrieren?
Die Registrierung muss vor der ersten Antragstellung erfolgen.
Was ist ein PIC?
PIC steht für Participant Identification Code. Diese Nummer wird bei der Registrierung in URF
automatisch vom System generiert und Ihnen nach Abschluss übermittelt. Sie benötigen diesen Code
um einen Antrag stellen zu können.
Wir haben schon einen PIC, müssen wir uns für Erasmus+ nochmals registrieren?
Wenn Ihre Institution schon über einen PIC verfügt, müssen Sie sich nicht nochmals registrieren.
Beachten Sie aber bitte, dass Dokumente bezüglich Rechtsträger und Finanzangaben vor der ersten
Antragstellung in URF hochgeladen werden müssen.
Müssen sich aufnehmende Einrichtungen in Mobilitätsmaßnahmen (Key Action 1) auch
registrieren und im Antragsformular angegeben werden?
In Erasmus+ Mobilitätsprojekten in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung und
Erwachsenenbildung müssen sich sowohl Antragsteller als auch alle Projektpartner (aufnehmende
Einrichtungen) einmalig in URF registrieren, um einen PIC (Participant Identification Code) zu
erhalten.
Im Bereich der Berufsbildung und Schulbildung (Ausnahme: strukturierte Fortbildungskurse im
Schulbereich) ist es zur Antragstellung erforderlich, zusätzlich zur antragstellenden Einrichtung
zumindest einen registrierten Projektpartner (aufnehmende Einrichtung) mit PIC anzugeben, da
ansonsten das Antragsformular nicht validiert und übermittelt werden kann. Jene Projektpartner, die
bis zur Antragstellung nicht registriert sind, können in einem anderen Textfeld (zB „D. Description of
the Project – How did you choose your project partners?“) mit Namen, Adressen und Kontaktdaten
angeführt werden. So können Sie bereits bei Antragsstellung darlegen, dass am Projekt bereits
mehrere Partnereinrichtungen beteiligt sind, die jedoch noch nicht über einen PIC verfügen.
Im Laufe des Projekts müssen sich alle restlichen Partner registrieren, da deren PIC im Mobility Tool
angegeben werden muss, um die Mobilitäten den aufnehmenden Einrichtungen zuordnen und damit
korrekt abrechnen zu können.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Aufnehmende Einrichtungen müssen jedoch nur das Formular für Rechtsträger ausfüllen, nicht aber
das Formular für Finanzangaben.
Wenn sich eine Institution in URF registriert hat, bedeutet das, dass die Institution
erfolgreich validiert wurde?
Nein, die Registrierung in URF dient nur der Sammlung von Daten. In einem zweiten Schritt (nach
Antragstellung aber vor Genehmigung des Projekts) validieren die Nationalen Agenturen alle
Antragsteller und Partnerorganisationen. Bei dieser Validierung werden die von der der Organisation
zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente sowie die operative und finanzielle Leistungsfähigkeit
überprüft.
Kann im Zuge der URF-Validierung ein Projektpartner ausfallen?
Sollte ein Projektpartner nicht validiert werden, ist es möglich, dass der Antrag abgelehnt wird. Die
Nationale Agentur kann das Projekt alternativ auch ohne diesen Partner beurteilen und im Fall, dass
der Antrag angenommen wird, diese Organisation vom Fördervertrag ausschließen.
Ab welchem Fördervolumen muss die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen
werden?
Jede Organisation muss operationell und finanziell in der Lage sein, das Projekt durchzuführen.
Prüfungen sind jederzeit möglich.
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Allgemeine Fragen zu Mobilität (KA1)
Ich habe schon im Programm für lebenslanges Lernen eine Förderung erhalten, kann ich
jetzt noch eine Förderung bekommen?
Wenn Ihre Mobilität im berufsbildenden Bereich in der Zielgruppe IVT (Initial Vocational Training) im
alten Programm für lebenslanges Lernen/Leonardo da Vinci gefördert wurde, können Sie keine
Erasmus+ Förderung im selben Bereich erhalten.
Wenn Ihre Mobilität im Hochschulbereich schon im Programm für lebenslanges Lernen/Erasmus
gefördert wurde, können Sie eine weitere Förderung in Erasmus+ erhalten. Der Zeitraum der
LLP/Erasmus Mobilität wird in diesem Falle vom maximalen Zeitraum der Erasmus+ Mobilität
abgezogen. Beachten Sie hierzu auch die Fragen im Bereich der Hochschulbildung.
Auch im Bereich Schulbildung können Sie eine weitere Förderung erhalten.
Müssen aufnehmende Institutionen schon im Antrag aufgelistet sein?
Mindestens ein Partner muss mit PIC genannt sein, Ausnahme ist der Hochschulbereich, wo kein
Partner definiert werden muss. Bei den Evaluierungskriterien wird auf die Qualität der Kooperation
zwischen den Partnern Bezug genommen. Je konkreter die Angaben vorhanden sind – die
Partnerinstitution/en also bekannt ist/sind - desto besser. Gute Vorbereitung und konkrete Planung
deuten auf ein qualitativ hochwertiges Projekt hin.
Es gibt für Mobilitäten ein sprachliches Assessment und vorbereitende Kurse. Sind diese
verpflichtend?
In den Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Spanisch gibt es ein für
Lernmobilitäten (Berufsbildung und Hochschulbildung) verpflichtendes Online-Assessment vor und
nach dem Auslandsaufenthalt; das Ergebnis des Assessments hat keine Auswirkung auf die
grundsätzliche Förderbarkeit von Teilnehmer/innen. Die Teilnahme an Kursen ist nicht verpflichtend.
Ist das Learning Agreement schon bei Antragstellung verpflichtend?
Im Bereich der Berufsbildung ist das Learning Agreement zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht
verpflichtend, aber empfohlen. Es muss jedoch vor Durchführung der Mobilität bestehen. Im Bereich
der Schulbildung ist das Mobility Agreement empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Wie oft kann eine Person innerhalb eines Projektzyklus an Lehr- oder
Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen?
Jede Person kann nur ein Mal an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Ausnahmen bestehen im
Hochschulbereich.
Wie werden Reisen, Aufenthalt und sprachliche Vorbereitungskurse bei
Schlussberichtslegung nachgewiesen?
Unterlagen müssen bei Berichtslegung vorliegen und der Nationalagentur im Fall von Prüfungen
vorgelegt werden können. Bestätigungen sollten daher unbedingt aufgehoben werden.
Können An-und Abreisetage auch gefördert werden?
An- und/oder Abreisetage sind im Rahmen von Mobilitäten dann förderfähig, wenn eine An- und/oder
Abreise am ersten bzw. letzten Tag des Aufenthaltes aufgrund der Schulungs-, Lehr- oder
Praktikumsverpflichtungen und der Entfernung von Abreise- und Ankunftsort nicht möglich oder
zumutbar erscheint. Dort wo eine Reisetätigkeit am selben Tag wie eine Schulungs-, Lehr- oder
Praktikumsverpflichtung wahrgenommen wird, ist dies unter der Voraussetzung zulässig, dass die
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
zeitlichen Mindesterfordernisse für Schulungs-, Lehr- oder Praktikumszeiten unter Erasmus+
eingehalten werden.
Kann eine große Organisation mehrere Anträge stellen?
Prinzipiell kann jede Einrichtung und jedes Konsortium nur einen Antrag pro Antragsrunde stellen.
Verschiedene Abteilungen einer größeren Organisation können jedoch je einen Antrag stellen. Nach
Eingabe des PIC im Antragsformular muss hierzu die zuständige Abteilung angegeben werden.
Ab wann wird der Reisedistanzkalkulator zur Verfügung stehen?
Den Distanzkalkulator der europäischen Kommission finden Sie hier.
Wie muss die Pauschale für die Organisationskosten bei Schlussberichtslegung
nachgewiesen werden?
Die Organisationskosten werden als Pauschale ausbezahlt und sind nicht gesondert nachzuweisen. Nur
die Anzahl der Teilnehmer/innen, also Stückkosten, müssen nachgewiesen werden.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Allgemeine Fragen zu strategischen Partnerschaften (KA2)
Muss bei den Einrichtungen aus mindestens 3 verschiedenen Programmländern
zumindest eine davon aus einem EU-Land sein?
Nein, alle Programmländer sind gleichberechtigt.
Wofür dürfen die Mittel bei den Multiplier Events verwendet werden?
Nur für Ausgaben der Organisator/innen, z.B. Räumlichkeiten. Reisekosten und Unterkunft der
Teilnehmenden werden von ihnen selbst bezahlt.
Müssen Antragsteller/innen einen bestimmten Betrag an Eigenmitteln zur
Selbstfinanzierung vorab benennen?
Nein, da die Fördersumme schon vorab angepasst wurde.
Wie müssen die Transnationalen Projekttreffen, Produkte und Ergebnisse
(Qualifikationsprofile der beteiligten Mitarbeiter/innen sowie die verwendeten
Arbeitstage), Veranstaltungen zur Verbreitung und Dissemination sowie Transnationale
Lern- und Trainingsmobilitäten bei Schlussberichtslegung nachgewiesen werden?
Als Nachweise gelten zum Beispiel Protokolle, Tagesordnungen, Teilnehmer/innenlisten, Berichte, etc.
Die Europäische Kommission empfiehlt Kooperationen mit anderen Förderprogrammen
wie ESF. Worauf ist zu achten, um sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelfinanzierungen
kommt?
Der Projektträger muss dies in der Buchhaltung vorsehen, z.B. durch Trennung der
Rechnungskreisläufe, Kostenträger oder Kostenstellen.
Müssen "kleine" Organisationen (z.B. kleine NGOs), die eine strategische Partnerschaft
koordinieren möchten, nachweisen, dass sie Fördersummen ab einer gewissen Höhe
abwickeln können?
Jede Organisation muss operationell und finanziell in der Lage sein, das Projekt durchzuführen.
Prüfungen sind jederzeit möglich.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Fragen im Bereich Schulbildung
Wer kann einen Mobilitäts-Antrag im Bereich Schulbildung stellen?
Nur öffentliche Schulen, beziehungsweise Schulen mit Öffentlichkeitsrecht, Kindergärten, sowie lokale
oder regionale Schulbehörden (als Konsortium) können im Schulbildungsbereich einen MobilitätsAntrag stellen. Eine Liste der im Programm antragsberechtigten Schulen und Schulbehörden finden Sie
auf der Webseite der Nationalagentur.
Wer kann einen Antrag für strategische Partnerschaften im Bereich Schulbildung stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen (Ausnahme Schule), und zwar alle
öffentlichen oder privaten Institutionen, die im Bildungsbereich aktiv und in einem Programmland
angesiedelt sind. Eine Liste der im Programm antragsberechtigten Schulen finden Sie auf der Webseite
der Nationalagentur.
Wie werden strategische Partnerschaften im Schulbereich abgewickelt, wenn die
koordinierende Einrichtung keine Schule ist?
Alle Partnerschaften im Schulbereich - außer reiner Schulpartnerschaften – werden wie alle anderen
strategischen Partnerschaften abgerechnet.
Können Schulen in sektorübergreifenden strategischen Partnerschaften die Rolle des
Koordinators übernehmen?
Grundsätzlich ja, es sind jedoch die nationalen Budgetgrenzen für Schule zu beachten.
Sind Regio-Partnerschaften zukünftig auch mit mehr als zwei Regionen möglich?
Ja. Zusätzlich können Regio-Partnerschaften auch bilateral Durchgeführt werden (mindestens eine
Behörde, eine Schule und ein weiterer Partner pro Region).
Gibt es das Comenius Assistenz-Programm noch?
Dieser Programmbereich wird in Erasmus+ nicht mehr fortgeführt. Angehende Lehrer/innen können
jedoch im Zuge eines berufsbildenden oder Hochschulpraktikums eine solche Assistenz durchführen.
Gibt es die individuelle Schüler/innenmobilität noch?
Schüler/innenmobilitäten sind im Rahmen von strategischen Partnerschaften möglich, und müssen
projektrelevant sein.
In der individuellen Schüler/innenmobilität gab es eine "Aufwandsentschädigung für die
aufnehmende Schule“ in Höhe von 500€. Wird es etwas Vergleichbares wieder geben?
Dies ist nicht mehr vorgesehen.
Wie müssen die Projektmanagementkosten bei der Schlussberichtslegung nachgewiesen
werden? Erhalten auch Schulen diese Pauschale vollständig, obwohl sie in sehr vielen
Fällen keine Personalkosten abrechnen können?
Pauschalen müssen nicht nachgewiesen werden. Auch Schulen erhalten diese Pauschale vollständig.
Die Verwaltung dieser Mittel läuft über die zweckgebundene Gebarung.
Sind für Schüler/innen bei Strategischen Partnerschaften auch Mobilitäten unter 5 Tagen
möglich?
Formal sind nur Mobilitäten von 5 Tagen bis 2 Monaten möglich.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Fragen im Bereich Hochschulbildung
Sind außerordentliche Studierende, z.B. an Universitätslehrgängen, teilnahmeberechtigt?
Nein. Am Programm teilnehmende Studierende müssen als ordentliche Studierende an der
entsendenden Hochschule eingeschrieben sein und einem Studium nachgehen, das zu einem
anerkannten Abschluss an dieser Hochschule führt.
Wie werden die Zuschüsse für Studien- und Praktikumsmobilität berechnet?
Die Zuschüsse werden unter Erasmus+ auf den Tag genau abgerechnet, wobei ein Tag mit 1/30 der
Monatspauschale abgegolten wird.
Wie oft dürfen Studierende einen Studienaufenthalt oder ein Praktikum in Anspruch
nehmen?
Jede/r Studierende/r hat pro Zyklus (Bachelor, Master, PhD) ein Kontingent von 12 Monaten, das
sowohl SMS als SMP umfasst. Bei Diplomstudien beträgt das Kontingent 24 Monate. Der/die
Studierende kann dieses Kontingent auch z.B. über zwei unterschiedliche Bachelor-Studien verteilen.
Jene Aufenthalte, die unter LLP absolviert wurden, müssen bei der Berechnung mitberücksichtigt
werden.
Wieso habe ich meine ECHE noch nicht erhalten?
Die European Charter for Higher Education (ECHE) wurde von der Europäischen Kommission bereits
zuerkannt, jedoch noch nicht übermittelt. Vergewissern Sie sich in der Zwischenzeit aber, dass Sie
bereits einen PIC beantragt und diesen der EACEA gemeldet haben. Nachdem der PIC auf der ECHE
aufscheint, wird diese ohne den PIC nicht versendet. Ohne PIC ist keine Antragstellung möglich!
Werden Zuschüsse für Personen mit besonderen Bedürfnissen / Studierenden mit Kindern
weitergeführt?
Die Europäische Kommission fördert nach wie vor Studierende und Mitarbeiter/innen von Hochschulen
mit besonderen Bedürfnissen auf Basis von Echtkosten. Ob die Zusatzfinanzierung für Studierende mit
Kindern fortgeführt werden kann, muss noch geklärt werden.
Müssen Hochschulen mit Unternehmen inter-institutionelle Abkommen schließen?
Nein, diese müssen nur zwischen Hochschulen (für die Maßnahmen Studienaufenthalte und
Lehraufenthalte) abgeschlossen werden. Zwischen Unternehmen, Hochschule und Teilnehmer/innen
muss allerdings ein Learning/Mobility Agreements abgeschlossen werden.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Fragen im Bereich Berufsbildung
Müssen sich Partnerorganisationen auch in URF registrieren?
Alle Antragsteller und Projektpartner registrieren sich einmalig in der URF (Unique Registration
Facility) Datenbank um einen PIC (Participant Identification Code) zu erhalten. Dieser PIC wird im
Antragsformular angegeben und dient der eindeutigen Erkennung der Antragsteller und
Partnerorganisationen. Für den Antrag ist es unerlässlich, zumindest über einen registrierten
Projektpartner zu verfügen, ansonsten kann das Antragsformular nicht validiert und übermittelt
werden. Jene Projektpartner, die bis zur Antragstellung nicht registriert sind, können in einem anderen
Textfeld (zB „D. Description of the Project – How did you choose your project partners?“) mit Namen,
Adressen und Kontaktdaten angeführt werden. So kann bereits bei Antragsstellung dargelegt werden,
dass am Projekt bereits mehrere Betriebe beteiligt sind, die jedoch noch nicht über einen PIC
verfügen. Bis spätestens zur Schlussberichtslegung ist Zeit, alle restlichen Partner zu registrieren,
denn deren PIC muss im Mobility Tool angegeben werden, um die Mobiltitäten den
Aufnahmebetrieben zuordnen und damit korrekt abrechnen zu können.
Was ist ein „VET Mobility Certificate“?
Das VET Mobility Certificate ist eine eigene Zertifizierung für Organisationen, die mehrere Jahre gültig
ist. Wenn eine Einrichtung im berufsbildenden Bereich ein solches Zertifikat besitzt, wird die
Antragstellung in den folgenden Projektjahren einfacher. Das VET Mobility Certificate wird es in
Österreich ab 2015 geben und dann voraussichtlich nicht verpflichtend sein.
Können Fortbildungen von Personal im berufsbildenden Bereich (VET staff) gefördert
werden?
Kurskosten für Personal in den Bereichen Berufsbildung und Hochschulbildung sind nicht förderfähig.
Kurskosten sind aber dann förderfähig, wenn das Projekt in den Bereichen Schulbildung oder
Erwachsenenbildung eingereicht wird.
Kann ein Landesschulrat für verschiedene Schulen einen Antrag stellen?
Prinzipiell kann jede Einrichtung nur einen Antrag pro Antragsrunde stellen. Verschiedene Abteilungen
einer größeren Organisation können jedoch je einen Antrag stellen. Nach Eingabe des PIC im
Antragsformular muss hierzu die zuständige Abteilung angegeben werden.
Wenn ein Elternverein einen Antrag für die Schule stellt, kann dann trotzdem das
Schulkonto verwendet werden?
Antragsteller und Kontoinhaber müssen immer übereinstimmen. Dies wird auch bei der Validierung
der Einrichtung nach Antragstellung überprüft. Nicht korrekte Angaben können dazu führen, dass der
Antrag abgelehnt wird.
Gibt es wieder einen Letter of Intent? Wann muss dieser vorliegen?
Ja, das System des Letter of Intent wird fortgeführt. Wir bitten die Projektkoordinator/innen um
Übermittlung der Letter of Intent bis spätestens vor Vertragsunterzeichnung. Die Learning Agreements
sind hingegen erst vor Entsendung der Teilnehmer/innen zu übermitteln. Falls die Learning
Agreements schon früher vorliegen und der Nationalagentur vor Vertragsunterzeichnung geschickt
werden, können diese die Letter of Intent ersetzen.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Dürfen reine Schulpartnerschaften im berufsbildenden Bereich, die die
Gesamtfördersumme von EUR 60.000,00 nicht überschreiten, auch im berufsbildenden
Bereich oder nur im Schulbereich einreichen?
Es ist möglich, diese Partnerschaft auch im berufsbildenden Bereich einzureichen. Die Teilnahme von
Unternehmen und nicht-schulischen Einrichtungen bringt allerdings qualitativen Mehrwert.
Wie hoch sind die Fördersätze für Begleitpersonen?
Die Fördersätze für Begleitpersonen sind gleich hoch wie für VET staff (= Fachkräfte in der beruflichen
Bildung).
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16
Fragen im Bereich Erwachsenenbildung
Wer kann einen Antrag im Erwachsenenbildungsbereich stellen?
Für eine Antragstellung im Bereich der Erwachsenenbildung sind Kompetenzen in der
Erwachsenenbildung ein wesentliches Qualitätskriterium. Für Informationen zu Qualität in der
Erwachsenenbildung beachten Sie bitte auch die Qualitätskriterien des Ö-Cert.
Können freiberuflich Tätige auch Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen?
Förderfähig ist grundsätzlich das Personal eine Institution. Wenn freiberuflich Tätige für eine
Institution oder ein Konsortium Trainings durchführen, so können auch diese in Mobilitätsmaßnahmen
einbezogen werden, solang ein Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht.
Wie ist die Einreichung durch Projektkonsortien zu verstehen? Wer kann an einem
Konsortium teilnehmen, wer kann Koordinator sein?
In der Erwachsenenbildung muss ein Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen bestehen.
Einzelunternehmer können Partner oder Koordinator sein. Der Koordinator selbst muss keine
Erwachsenenbildungs-Einrichtung sein.
Können Einzelunternehmen auch einen Antrag einreichen?
Ja, diese müssen aber tatsächlich Einzelunternehmen sein, und dies der Nationalagentur nachweisen
können.
Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+, v 2015-01-16