Prämien – Anreize für die Prävention Ein Präventionsprojekt der VBG Carsten Schulz, VBG Forum Sicherheitsdienstleistungen am 11. Juni 2015 in Essen Ausgangslage Das bisherige Pilotprojekt „Prämienverfahren“ (für die Branche Zeitarbeit) endete nach 4 Jahren zum Jahresende 2014 und hat u.a. gezeigt, dass eine Verknüpfung einer Präventionsmaßnahme mit der aktuellen jährlichen Unfallbelastung eines Unternehmens zum Erzielen einer Prämie nicht sinnvoll ist, da ein entsprechender Wirkungszusammenhang nicht festgestellt werden konnte, der manuelle Bearbeitungsaufwand der Prämienanträge hoch ist und insofern IT-Unterstützung erforderlich ist. 2 Ausgangslage Die Vertreterversammlung der VBG hat im Juli 2014 beschlossen, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt ein „neues“ Prämienverfahren für die VBG zu entwickeln und ihr zur Beschlussfassung im Juli 2015 vorzulegen. Festgelegt wurden dazu folgende Rahmenbedingungen: Erstmalige Anwendung in 2015, Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen Prävention und Gestaltung unter Berücksichtigung des VBG-Arbeitsschutzpreises. 3 Ziel Das zukünftige Prämienverfahren der VBG soll Kosten der VBG in Präventionsschwerpunkten reduzieren, Unternehmen dazu anreizen, in Maßnahmen zur Prävention über die UVV hinaus zu investieren und sie nach der getätigten Investition dafür „belohnen“. 4 Rechtsgrundlagen § § 14 (1) SGB VII (Kapitel „Prävention“) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen. 5 Rechtsgrundlagen § § 162 (2) SGB VII (Kapitel „Aufbringung der Mittel“) Die Unfallversicherungsträger können unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der von den Unternehmern getroffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Prämien gewähren. ..… 6 Der Begriff „Prämie“ Prämie (im Sinne des SGB VII) ist = eine Belohnung für eine getroffene wirksame Präventionsmaßnahme 7 Der Begriff „Prämie“ Prämie (im Sinne des SGB VII) ist = = eine Belohnung für eine getroffene wirksame Präventionsmaßnahme kein Schadenfreiheitsrabatt (d.h. keine Beitragsrückerstattung für Schadenfreiheit (wie z.B. in der Kfz-Haftpflicht) – dies entspricht in der UV dem Nachlassverfahren) 8 Der Begriff „Prämie“ Prämie (im Sinne des SGB VII) ist = eine Belohnung für eine getroffene wirksame Präventionsmaßnahme 9 Der Begriff „Prämie“ Prämie (im Sinne des SGB VII) ist = = eine Belohnung für eine getroffene wirksame Präventionsmaßnahme keine Überschussbeteiligung, d.h. keine Beteiligung an erwirtschafteten Überschüssen (wie z.B. in der gesetzlichen KV) – dies ist in der UV aufgrund nachträglicher Bedarfsdeckung nicht möglich) 10 Projektphasen 1.… Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren bei anderen UV-Trägern 11 Projektphasen Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren bei 1.… 2.… Ablauf bei der VBG anderen UV-Trägern Erarbeitung eines Grobkonzeptes zu Inhalt und 12 Projektphasen 1.…Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren bei 2.… 3.… anderen UV-Trägern Erarbeitung eines Grobkonzeptes zu Inhalt und Ablauf bei der VBG • Erarbeitung von Teilnahmekriterien • Erarbeitung von Prämienmaßnahmen und dazugehörigen Prämienhöhen • Erstellung beleglesefähiger Antragsformulare • Entwicklung des IT-gestützten Verfahrens • Entwicklung der Prüf- und Evaluationsverfahren 13 Projektphase 2 Schlüsselentscheidung Welche Unternehmen nehmen ab 2015 am Prämienverfahren der VBG teil ? Ergebnis: Zur Teilnahme am Prämienverfahren der VBG sind grundsätzlich zunächst alle Unternehmen der Branchen berechtigt, die als Präventionsschwerpunkte der VBG gelten. 14 Projektphase 2 Schlüsselentscheidung Welche Unternehmen nehmen ab 2015 am Prämienverfahren der VBG teil ? Präventionsschwerpunkte = Gefahrtarifstellen oder Teilgefahrtarif-stellen des jeweils gültigen Gefahrtarifs, die in Bezug auf • AU-Quoten je 1.000 abhängig Beschäftigte und • durchschnittliche Unfallast jeweils mehr als 50 % über dem jeweiligen VBG - Durchschnitt liegen 15 Projektphase 2 Schlüsselentscheidung Welche Unternehmen nehmen ab 2015 am Prämienverfahren der VBG teil ? Ein Präventionsschwerpunkt der VBG gemäß dieser Festlegung ist u.a. die Branche Sicherheitsunternehmen. Insgesamt sind auf der Grundlage des aktuellen Gefahrtarifs 6 Branchen mit ca. 70.000 Unternehmen teilnahmeberechtigt. 16 Gültigkeitsdauer 17 Projektphase 3 Schlüsselentscheidung Teilnahmekriterien Ergebnis: Eine Teilnahmeberechtigung am Prämienverfahren besteht für Unternehmen nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung • keine offene Forderung der VBG an das Unternehmen besteht und • mindestens eine 12- monatige Mitgliedschaft des Unternehmens bei der VBG vorliegt. Zudem wird die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften vorausgesetzt. 18 Projektphase 3 Schlüsselentscheidung Prämienmaßnahmen / Prämienhöhen Grundsatz (aufgrund der gemachten Erfahrungen im Pilotprojekt): Keine freie Darlegung von prämierbaren Maßnahmen durch das einzelne Unternehmen. Ergebnis: Die zu „belohnenden“ branchenspezifischen Präventionsmaßnahmen werden inkl. Prämienhöhen vorab durch sog. branchenspezifische Prämienkataloge festgelegt. 19 Projektphase 3 Schlüsselentscheidung Antragsformulare Grundsatz (aufgrund der gemachten Erfahrungen im Pilotprojekt): Prämienverfahren als IT-gestütztes Verfahren !! Ergebnis: Ausschließlich beleglesefähige Prämienanträge, die in bestehende Datenbanken und Arbeitsverfahren der VBG integriert werden können, sind zulässig. 20 Projektphase 3 Schlüsselentscheidung Anzahl der Prämienauszahlungen / Jahr Grundsatz (aufgrund der gemachten Erfahrungen im Pilotprojekt): Volumen der jährlichen Prämienanträge eingrenzen. Ergebnis: Unternehmen können maximal 1 Prämie für ein Kalenderjahr erhalten, die sich aus einer oder mehreren realisierten Präventionsmaßnahmen aus dem Prämienkatalog ergeben kann. 21 Projektphase 3 Schlüsselentscheidung Prüfverfahren Aufsichtspersonen führen Stichprobenprüfungen vor Ort bzgl. der Umsetzung der Prämienmaßnahmen und der Arbeitsschutzvorschriften durch. Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, zufallsbasiert für eine Überprüfung vor Ort ausgewählt zu werden, steigt mit der Prämienhöhe. Bei Erreichen der Höchstprämie (10.000,- € / Jahr) erfolgt durch die VBG in jedem Fall eine Überprüfung vor Ort. 22 Projektphase 4 1.… 2.… 3.… 4.… Veröffentlichung des Prämienverfahrens der VBG nach Beschluss durch die Vertreterversammlung am 09. Juli 2015 23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Carsten Schulz Projektleiter Prämienverfahren VBG [email protected] 24
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