Document

Prämien – Anreize für die
Prävention
Ein Präventionsprojekt der VBG
Carsten Schulz, VBG
Forum Sicherheitsdienstleistungen am 11. Juni 2015 in Essen
Ausgangslage
Das bisherige Pilotprojekt „Prämienverfahren“
(für die Branche Zeitarbeit) endete nach 4 Jahren zum
Jahresende 2014 und hat u.a. gezeigt, dass
 eine Verknüpfung einer Präventionsmaßnahme mit der aktuellen jährlichen
Unfallbelastung eines Unternehmens
zum Erzielen einer Prämie nicht sinnvoll
ist, da ein entsprechender Wirkungszusammenhang nicht festgestellt werden
konnte,
 der manuelle Bearbeitungsaufwand der
Prämienanträge hoch ist und insofern
IT-Unterstützung erforderlich ist.
2
Ausgangslage
Die Vertreterversammlung der VBG hat im Juli 2014
beschlossen, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse
aus dem Pilotprojekt ein „neues“ Prämienverfahren für
die VBG zu entwickeln und ihr zur Beschlussfassung im
Juli 2015 vorzulegen.
Festgelegt wurden dazu folgende Rahmenbedingungen:
 Erstmalige Anwendung in 2015,
 Entwicklung in Zusammenarbeit mit den
Ausschüssen Prävention und
 Gestaltung unter Berücksichtigung des
VBG-Arbeitsschutzpreises.
3
Ziel
Das zukünftige Prämienverfahren der VBG soll
 Kosten der VBG in Präventionsschwerpunkten reduzieren,
 Unternehmen dazu anreizen, in
Maßnahmen zur Prävention über die
UVV hinaus zu investieren und
 sie nach der getätigten Investition
dafür „belohnen“.
4
Rechtsgrundlagen
§
§ 14 (1) SGB VII
(Kapitel „Prävention“)
Die Unfallversicherungsträger haben mit allen
geeigneten Mitteln für die Verhütung von
Arbeitsunfällen,
Berufskrankheiten
und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für
eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen
dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten
Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
5
Rechtsgrundlagen
§
§ 162 (2) SGB VII
(Kapitel „Aufbringung der Mittel“)
Die Unfallversicherungsträger können unter
Berücksichtigung der Wirksamkeit der von
den Unternehmern getroffenen Maßnahmen
zur Verhütung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten und für die Verhütung von
arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren
Prämien gewähren. ..…
6
Der Begriff „Prämie“
Prämie (im Sinne des SGB VII) ist
=
eine Belohnung für eine getroffene
wirksame Präventionsmaßnahme
7
Der Begriff „Prämie“
Prämie (im Sinne des SGB VII) ist
=
=
eine Belohnung für eine getroffene
wirksame Präventionsmaßnahme
kein Schadenfreiheitsrabatt
(d.h. keine Beitragsrückerstattung
für Schadenfreiheit (wie z.B. in der
Kfz-Haftpflicht) – dies entspricht in
der UV dem Nachlassverfahren)
8
Der Begriff „Prämie“
Prämie (im Sinne des SGB VII) ist
=
eine Belohnung für eine getroffene
wirksame Präventionsmaßnahme
9
Der Begriff „Prämie“
Prämie (im Sinne des SGB VII) ist
=
=
eine Belohnung für eine getroffene
wirksame Präventionsmaßnahme
keine Überschussbeteiligung, d.h.
keine Beteiligung an erwirtschafteten
Überschüssen (wie z.B. in der
gesetzlichen KV) – dies ist in der UV
aufgrund nachträglicher Bedarfsdeckung
nicht möglich)
10
Projektphasen
1.…
Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren bei
anderen UV-Trägern
11
Projektphasen
Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren bei
1.…
2.…
Ablauf bei der VBG
anderen UV-Trägern
Erarbeitung eines Grobkonzeptes zu Inhalt und
12
Projektphasen
1.…Ist-Analyse vorhandener Prämienverfahren bei
2.…
3.…
anderen UV-Trägern
Erarbeitung eines Grobkonzeptes zu Inhalt und
Ablauf bei der VBG
• Erarbeitung von Teilnahmekriterien
• Erarbeitung von Prämienmaßnahmen und
dazugehörigen Prämienhöhen
• Erstellung beleglesefähiger Antragsformulare
• Entwicklung des IT-gestützten Verfahrens
• Entwicklung der Prüf- und Evaluationsverfahren
13
Projektphase 2
Schlüsselentscheidung
Welche Unternehmen nehmen ab 2015 am
Prämienverfahren der VBG teil ?
Ergebnis:
Zur Teilnahme am Prämienverfahren der VBG
sind grundsätzlich zunächst alle Unternehmen
der Branchen berechtigt, die als Präventionsschwerpunkte der VBG gelten.
14
Projektphase 2
Schlüsselentscheidung
Welche Unternehmen nehmen ab 2015 am
Prämienverfahren der VBG teil ?
Präventionsschwerpunkte
= Gefahrtarifstellen oder
Teilgefahrtarif-stellen des jeweils gültigen
Gefahrtarifs, die in Bezug auf
• AU-Quoten je 1.000 abhängig Beschäftigte
und
• durchschnittliche Unfallast
jeweils mehr als 50 % über dem jeweiligen
VBG - Durchschnitt liegen
15
Projektphase 2
Schlüsselentscheidung
Welche Unternehmen nehmen ab 2015 am
Prämienverfahren der VBG teil ?
Ein Präventionsschwerpunkt der VBG
gemäß dieser Festlegung ist u.a. die
Branche Sicherheitsunternehmen.
Insgesamt sind auf der Grundlage des
aktuellen Gefahrtarifs 6 Branchen mit
ca. 70.000 Unternehmen teilnahmeberechtigt.
16
Gültigkeitsdauer
17
Projektphase 3
Schlüsselentscheidung
Teilnahmekriterien
Ergebnis:
Eine Teilnahmeberechtigung am Prämienverfahren
besteht für Unternehmen nur dann, wenn zum
Zeitpunkt der Antragstellung
• keine offene Forderung der VBG an das Unternehmen
besteht und
• mindestens eine 12- monatige Mitgliedschaft des
Unternehmens bei der VBG vorliegt.
Zudem wird die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften vorausgesetzt.
18
Projektphase 3
Schlüsselentscheidung
Prämienmaßnahmen / Prämienhöhen
Grundsatz (aufgrund der gemachten Erfahrungen im
Pilotprojekt):
Keine freie Darlegung von prämierbaren Maßnahmen
durch das einzelne Unternehmen.
Ergebnis:
Die zu „belohnenden“ branchenspezifischen Präventionsmaßnahmen werden inkl. Prämienhöhen vorab durch
sog. branchenspezifische Prämienkataloge festgelegt.
19
Projektphase 3
Schlüsselentscheidung
Antragsformulare
Grundsatz (aufgrund der gemachten Erfahrungen im
Pilotprojekt):
Prämienverfahren als IT-gestütztes Verfahren !!
Ergebnis:
Ausschließlich beleglesefähige Prämienanträge, die
in bestehende Datenbanken und Arbeitsverfahren
der VBG integriert werden können, sind zulässig.
20
Projektphase 3
Schlüsselentscheidung
Anzahl der Prämienauszahlungen / Jahr
Grundsatz (aufgrund der gemachten Erfahrungen im
Pilotprojekt):
Volumen der jährlichen Prämienanträge eingrenzen.
Ergebnis:
Unternehmen können maximal 1 Prämie für ein
Kalenderjahr erhalten, die sich aus einer oder mehreren
realisierten Präventionsmaßnahmen aus dem
Prämienkatalog ergeben kann.
21
Projektphase 3
Schlüsselentscheidung
Prüfverfahren
Aufsichtspersonen führen Stichprobenprüfungen vor Ort
bzgl. der Umsetzung der Prämienmaßnahmen und der
Arbeitsschutzvorschriften durch.
Ergebnis:
Die Wahrscheinlichkeit, zufallsbasiert für eine
Überprüfung vor Ort ausgewählt zu werden, steigt mit
der Prämienhöhe.
Bei Erreichen der Höchstprämie (10.000,- € / Jahr) erfolgt
durch die VBG in jedem Fall eine Überprüfung vor Ort.
22
Projektphase 4
1.…
2.…
3.…
4.…


Veröffentlichung des Prämienverfahrens der VBG
nach Beschluss durch die Vertreterversammlung
am 09. Juli 2015
23
Danke
für Ihre Aufmerksamkeit
Carsten Schulz
Projektleiter Prämienverfahren VBG
[email protected]
24