Barlohn – teurer Weg für Belohnung

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Steuer-, Unternehmensund Wirtschaftsberater
B R A N C H E N
GUIDE
Barlohn – teurer Weg für Belohnung
Steuer- und sozialversicherungsfreie Geschenke an die Mitarbeiter
SACHZUWENDUNG
Viele steuerfreie Vergütungen
wie zum Beispiel für Abfindungen wegen der Auflösung
des Dienstverhältnisses oder
Heirats- und Geburtsbeihilfen
gibt es schon lange nicht
mehr. Welche Möglichkeiten
bestehen zurzeit, um Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge zu
vergüten?
Jeder Cent, den Ihr Mitarbeiter von Ihnen erhält, ist
sozialversicherungsund
steuerpflichtig. Wollen Sie
ihren Mitarbeiter belohnen,
ist Barlohn ein teurer Weg für
beide Seiten. Sie können aber
Ihren Mitarbeiter mit einer
Sachzuwendung von monatlich 44 Euro belohnen. Dann
geht kein Cent in die Staatsoder Sozialversicherungskasse.
Zum Beispiel geben Sie
Ihrem Mitarbeiter einen Gutschein über den Bezug von
Kosmetika bei der Parfümeriekette „Riech Gut“ bis zu
maximal 44 Euro. Nach dem
Einkauf ist der Gutschein zu-
sammen mit der Einkaufsrechnung der Lohnabrechnungsstelle vorzulegen, die
den Kostenersatz im Rahmen
der nächsten Lohnabrechnung vornimmt.
Sie können beispielsweise
allen Ihren Mitarbeitern einen
monatlichen Gutschein über
44 Euro geben, welche in in
einem Einkaufscenter zusammengeschlossenen
Einzelhandelsgeschäften eingelöst
werden können. Gegen Vorlage des Gutscheins und der
Einkaufsquittung erstatten Sie
Ihren Mitarbeitern die verauslagten Einkaufskosten in Höhe von maximal 44 Euro.
Natürlich
können
Sie
ihrem Mitarbeiter z.B auch
eine Tankkarte für eine oder
bestimmte Tankstelle/n ausstellen. Ihrer Fantasie sind
kaum Grenzen gesetzt; so ist
z.B. ein Gutschein über die
Eintrittskarte
bei
Mannschaftssportarten
denkbar.
Der Gutschein muss nur auf
monatlich 44 Euro begrenzt
sein. Auch für die Fahrten zur
Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Job-Ticket) ist
der Ersatz möglich. Es muss
sich aber um Monatskarten
handeln bzw. zumindest um
eine Jahreskarte, die ausdrücklich von Monat zu Monat freigeschaltet wird und
erst nach Freischaltung monatlich zur Fahrt berechtigt.
Der Wert der Job-Tickets muss
in Höhe der steuerfreien
Arbeitgeberleistung in Zeile
17 der Jahreslohnbescheinigung als steuerfreier Fahrtkostenersatz eingetragen werden.
Beispiel: Sie übergeben
Ihren Mitarbeitern im Januar
eine Jahresberechtigung 2016
für den öffentlichen Nahverkehr im Wert von 360 Euro.
Die Karte besteht aus einem
Bogen mit zwölf Monatskarten, die monatlich abgetrennt
werden. Ausdrücklich ist vereinbart, dass ausscheidende
Mitarbeiter die restlichen Monatskarten bei Beschäftigungsende zurückgeben müssen. Diese Vereinbarung wird
STEUERBERATUNG
Firma
Ansprechpartner
Adresse
Telefon, Fax
Internet, E-Mail
Stöhr, HeinzBernhard,
Steuerberater
Herr Stöhr,
Frau Rastedt,
Frau de Buhr
Stahlwerkstraße 1
26689 Augustfehn
04489 10 36
04489 23 53
[email protected]
AWL Steuerberatung
GmbH
H. Antons, M. Bäker,
J. Wendeln,
M. Wienken
M. Böhmann
Löninger Strasse 66
49661 Cloppenburg
04471-965300
04471-965381
www.awl-steuern.de
[email protected]
PMP Steuerberatung
Pannemann,
Dr. Martin & Partner
Steuerberater
Dr. Frank Martin
Thorsten Sander
Wilfried Borchmann
Am Hogen Hagen 10
26160 Bad
Zwischenahn
04403/9321-0
04403/9321-30
www.pmpSteuerberatung.de
info@pmpSteuerberatung
Steuerberaterkanzlei
Pschak – Coldewey Berghaus
StB Joachim Pschak,
StB Dipl.-Kffr.
Birgit Coldewey,
StB Dipl.-Kfm.
Joachim Berghaus,
StB Paul Rusniok
(gem. § 58 StBerG)
Auf dem Winkel 34
Bad Zwischenahn,
PLZ 26160
04403/9381-0
04403/9381-30
[email protected]
Steuerkanzlei VOLZ
www.steuerberaterinvolz.de
E-Mail:
info@steuerberaterin
-volz.de
vom Lohnbüro überprüft und
verwaltet.
Erstatten Sie Ihrem Mitarbeiter Fahrtkosten für den
eigenen PKW für die Fahrten
zwischen
Wohnung
und
Arbeitsstätte, müssen Sie den
Zuschuss pauschal mit 15
Prozent versteuern, aber sozialversicherungsfrei. Die Erstattung ist ebenfalls in die
Jahreslohnsteuerbescheinigung einzutragen.
Zudem können Ihre Mitarbeiter oder deren Angehörige für ein persönliches Ereignis (z.B. Hochzeit, Geburt
eines Kindes oder ähnliches)
Aufmerksamkeiten bis zur
Höhe von 60 Euro jährlich erhalten.
ACHTUNG: Es handelt sich
immer um Freigrenzen! Werden die Beträge um 1 Cent
überschritten,
tritt
volle
Steuer- und Sozialversicherungspflicht ein!
Wenn Sie zudem am
Arbeitsplatz einen Kaffeeautomaten aufstellen oder für
Besprechungen Kekse oder
Kuchen organisieren, ist dies
eine steuer- und sozialversicherungsfreie Annehmlichkeit. Es darf sich aber nicht
um eine Mahlzeit handeln;
hier ist nicht einmal die Suppe
begünstigt! Auch wenn Sie
Ihrem Arbeitnehmer „typische“ Berufsbekleidung überlassen, ist dies steuerfrei.
Überlassen
Sie
Ihren
Arbeitnehmern ein betriebliches Mobilfunkgerät zur ständigen privaten Nutzung, kann
der Arbeitnehmer es privat
und betrieblich vollumfänglich verwenden, ohne die private Nutzung als Arbeitslohn
zu besteuern.
Erstatten Sie Ihren Arbeitnehmern die Kosten für den
Internetzugang, so sind die
Barzuschüsse von Ihnen für
die Internetnutzung Ihres
Arbeitnehmers, z.B. Grundgebühr für den Internetzugang,
laufende Gebühren für die
Internetnutzung und Flatrate,
sozialversicherungsfrei. Der
Arbeitgeber hat die Zahlungen lediglich mit 25 Prozent
AUTOR DES BEITRAGS
Werner Höhndorf, Steuerberater, Oldenburger Steuerrechts Institut.
pauschal zu versteuern. Dabei
ist es unerheblich, ob Ihr
Arbeitnehmer den Internetzugang ausschließlich privat
oder betrieblich nutzt.
Es gibt zahlreiche weitere
Möglichkeiten und Beispiele –
informieren Sie sich!
Die bisher strengen Anforderungen der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof
über Bord geworfen. Nach
den großzügigen Maßstäben,
die jetzt für die Steuerfreiheit
von Gutscheinen gelten, ist ab
sofort und in allen noch offenen Fällen zu verfahren.
Eva Griesel
Steuerberaterin
Eva Griesel
Steuerberaterin
Beverbäkstraße 36
26123 Oldenburg
Telefon 0441/32292
Fax 0441/31908
www.steuerberaterineva-griesel.de
eva.griesel@
steuerberaterin-evagriesel.de
Frisia – Treuhand
GmbH
Herr F. Gottschalk
Herr M. Schmädeke
Herr H. Tombrägel
Bürgerfelder Str. 1
26127 Oldenburg
0441/96194-0
0441/96194-44
www.ftsp-gruppe.de
[email protected]
Gramberg
Steuerberatungsgesellschaft
Egon Gramberg
Kai de Leve
Aug. -Wilh. Kühnholz-Str. 5
26135 Oldenburg
0441-20572100
0441-20572125
www.grambergsteuerberater.de
[email protected]
Harald Trost
Diplomkaufmann &
Steuerberater
Harald Trost
Steuerberater
Nadorster Str. 208
26123 Oldenburg
04 41 - 80 00 78 92
04 41 - 80 00 78 93
www.steuerberatertrost.de
[email protected]
Hermes & Partner
Steuerberater
Marc Schütte Dipl.- Gerhard Stalling
Kfm. Steuerberater Str. 55
Alexander Frank Dipl. 26135 Oldenburg
Steuerjurist (FH)
Tel.: 0441/ 923194-0
Fax: 0441/ 92319433
www.hermesundpart
ner.de
marc.schuette@herm
esundpartner.de
Hühne Klotz &
Partner mbB
StB Helena Klotz
StB Dipl.-Kfm. (FH)
Rainer Leerhoff
Donnerschweer
Straße 86
26123 Oldenburg
0441/971720
0441/9717273
www.h-k-p.de
[email protected]
rainer.leerhoff@
h-k-p.de
Iris Eisenschmidt
Steuerberaterin
Frau Iris
Eisenschmidt
Steuerberaterin
Bloherfelder Str. 71
26129 Oldenburg
0441/ 35 07 77-0
0441/ 35 07 77-25
www.steuerberaterineisenschmidt.de
kanzlei@steuerberaterin
-eisenschmidt.de
Claudia-B. Volz
Peterstr. 6
Dipl.-Wirtschaftsjur.
26160 Bad
(FH), Fachberaterin
Zwischenahn
für Internationales StR
Fachberaterin für
Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Tel. (04403) 810 410
Fax (04403) 810 411
Steuerberatungsbüro
Gerd Meyer
StB Gerd Meyer
An der Rennbahn 1
27804 Berne
04406-753
04406-970147
www.stb-meyerberne.de
[email protected]
Kanzlei
Dr. Franz J. Bönkhoff
Dr. Franz J.
Bönkhoff,
Sara Bargfrede
Hauptstr. 35
26122 Oldenburg
0441 / 950 85 0
0441 / 950 85 85
www.boenkhoffpartner.de
bergmann@
boenkhoff-partner.de
BGG Steuerberater
GbR
StB/vBP J. Beermann
WP/StB H. Gillbers
StB Dr. C. BeermannGillbers StB I. Gerdes
Thüler Str. 1
26169 Friesoythe
Bahnhofstraße 26 A
26180 Rastede
04491/ 92440
04491/ 924499
04402/4184
04402/83547
www.stb-bgg.de
kanzlei@ stb-bgg.de
KDK
Steuerberatungsgesellschaft Korte
Dierkes Moorkamp
und Partner mbH
StB Dipl.-Wjur. (FH)
Simon Moorkamp,
StB/vBp Dipl.-Finw.
(FH) Stefan Dierkes,
StB Otto Korte
Bloherfelder Str. 39
26129 Oldenburg
0441-570557-0
0441-570557-77
www.kdk-stb.de
[email protected]
Kanzlei Tholen &
Moorkamp
Steuerberater
Gerd Tholen
Jahnstr. 10
26219 Bösel
04494/9299-0
04494/929920
Friederikenstr. 4
26135 Oldenburg
0441 / 390 119 - 0
0441 / 390 119 - 99
Hauptstr. 68
49661 Garrel
04474/50533-0
PREUS & STUMPE
Rechtsanwältin und
Steuerberaterin in
Bürogemeinschaft
Frau Steuerberaterin
Elke Stumpe
Steuerberaterin
Stefanie Moorkamp
www.kanzleitholen.de
[email protected]
elke.stumpe1@
ewetel.net
www.preus-stumpe.de
Steuerkanzlei
Raker & Partner
StB. Dipl.-Kfm.
Aloys F. Raker
StB. Florian Raker
Thüler Str. 10
26219 Bösel
04494/921080
04494/921081
www.raker.de
[email protected]
0441/248445
0441/248446
www.petra-eden.de
[email protected]
Frank Bischof
Dipl.-Kfm.(FH)
Steuerberater
Ofener Str. 22
26121 Oldenburg
T. 0441/340 10 670
F. 0441/340 10 6729
[email protected]
www.bischofsteuerberater.de
Rechtsanwältin,
Steuerberaterin und
Fachanwältin für
Steuerrecht
Dr. Petra Eden
Theaterwall 2
26122 Oldenburg
Frank Bischof
Steuerberater
Rechtsanwältin,
Steuerberaterin und
Fachanwältin für
Steuerrecht
Dr. Petra Eden
Schmädeke &
Partner GbR
Herr M. Schmädeke
Herr H.-J. Behrmann
Herr S. Huischen
Bürgerfelder Str. 1
26127 Oldenburg
0441/96194-0
0441/96194-44
www.ftsp-gruppe.de
[email protected]
Steuerberatungsgesellschaft Thieme,
Schneider & Partner
Carsten Schneider
Huntestraße 6 - 7,
Matthias Polnau
26135 Oldenburg
Christian Rosenbohm
Sabine Lakeberg
Tel.: 0441/21868-0
Fax: 0441/21868-99
www.steuerberatertsp.de
[email protected]
Steuerberater
Smit
StB Wilfried Smit
StB Dipl.-Kfm. Peter
Smit
Hochheider Weg
187a
26125 Oldenburg
0441 / 933933
0441 / 9339321
www.steuerberatersmit.de
[email protected]
ADS Allgemeine
Deutsche
Steuerberatungsgese
llschaft mbH
StB Holger Novy
Donnerschweer Str.
4
26123 Oldenburg
0441/ 570 69-0
0441/ 570 69-69
www.ads-steuer.de
[email protected]
Steuerberatung
Kanzlei Möller
Steuerberaterin
Diplom-Kauffrau (FH)
Myriam Möller
Gesundheitszentrum 0441 36 16 96 26
Alte Wache
0441 36 16 96 21
Cloppenburger Str. 296
26133 Oldenburg
www.myriammoeller.de
[email protected]
Beinke & Wehrmann
Steuerberater
Uwe Beinke und
Thorsten Wehrmann
Am Posthof 7
26655 Westerstede
Ernst-Löwenstein-Str 30
26125 Oldenburg
04488/83070
04488/830740
0441/3990903
0441/3990904
westerstede@beinkewehrmann,de
Steuerberatung
Greten
Frau Greten,
Steuerberaterin
Bürgereschstr. 67
26123 Oldenburg
www.gretensteuerberatung.de
[email protected]
0441 36 142 777
0441 36 142 778