FORTBILDUNGSANGEBOTE Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir freuen uns, Ihnen und Euch die Veranstaltungen der Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW, BELLA DONNA, von Februar bis April 2016 ankündigen zu können. Für Anmeldungen zu den Fortbildungen kann entweder unser Online-Anmeldesystem auf unserer Homepage unter: http://www.belladonna-essen.de/landeskoodinierungsstelle-frauen-und-sucht-nrw/fortbildungen/ oder das Fax-Anmeldeformular auf der letzten Seite genutzt werden. Der Termin für die nächste Sitzung des NRW-Netzwerkes „Kinder süchtiger Mütter und Väter“ ist auf unserer Hompage zu finden (http://belladonna-essen.de/). Die Anmeldungen erfolgen über die Fachgruppe des Netzwerkes im BELLA DONNAweb. Interessierte, die noch kein Mitglied dieser Fachgruppe sind, bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail: [email protected]. Alle Informationen zu diesem Netzwerk finden Sie/findet Ihr hier: http://www.belladonnaessen.de/nrw-netzwerk-kinder-von-suechtigen-muettern-und-vaetern/ Die nächste Sitzung des NRW-Netzwerkes Frauen und Sucht findet am 02. Juni 2016 statt. Die Anmeldungen erfolgen über die Fachgruppe des Netzwerkes im BELLA DONNAweb. Alle Veranstaltungshinweise finden Sie/findet Ihr auch in unserem Fachportal BELLA DONNAweb2 http://belladonnaweb.de Die Fortbildungen finden in den Räumen der Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW, BELLA DONNA, in kleinen Gruppen statt. Sehr stark nachgefragte Fortbildungen werden wir versuchen, zeitnah zu wiederholen, statt die Anzahl der Teilnehmenden zu erhöhen. Wir freuen uns auf gemeinsames Lernen! Das Team der Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW, BELLA DONNA Kopstadtplatz 24-25, 45127 Essen Tel.: 0201.24 84 17-1/-2 Fax: 0201.22 28 72 E-Mail: [email protected] Angebote Februar, März und April 2016 Fortbildung: Sucht und Traumatisierung – Grundlagenseminar für die Arbeit in der Suchtkrankenhilfe Die alltägliche Arbeit in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe zeigt, dass das Erleben und Verhalten der suchtkranken Menschen häufig stark durch traumatische Erfahrungen in Kindheit und Jugend sowie durch erneute Traumatisierungen im Zuge der Abhängigkeitsentwicklung geprägt ist. Dabei ist die Erfahrung von Gewalt neben der Suchtproblematik - auch geschlechtsbezogen - mit weiteren psychosozialen Beeinträchtigungen verknüpft. Unabhängig vom konkreten Versorgungsauftrag der jeweiligen Einrichtung der Suchtkrankenhilfe ist es angezeigt, Hilfsangebote traumasensibel auszurichten, damit die Betroffenen von Betreuungs-, Beratungs- und Behandlungsleistungen besser erreicht werden können. Ziel der Fortbildung ist es, praxisrelevante Grundlagen insbesondere für die Arbeit mit traumatisierten suchtkranken Frauen zu vermitteln. Inhalte: o Grundlagen der Psychotraumatologie: Begrifflichkeiten, Prozess und Folgen von psychischer Traumatisierung, Neurobiologische Veränderungen, Grundlagen der Diagnostik o Zusammenhang zwischen Sucht und Traumatisierung: Forschungsergebnisse, Modelle zum Verständnis des Zusammenhangs zwischen Sucht und Traumatisierung, Sucht und Komorbidität bei Traumafolgestörungen, geschlechtsbezogene Besonderheiten o Grundkenntnisse traumasensibler Suchtarbeit: traumasensible Arbeitshaltung, Analyse der unterschiedlichen Einrichtungsstrukturen und Arbeitsabläufe, stabilisierende Methoden für suchtkranke Frauen. Referentin: Dipl. Psych. Sybille Teunißen Psychologische Psychotherapeutin, Supervisorin (DGSv), Wuppertal Zielgruppe: Mitarbeiterinnen der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in NRW und angrenzender Arbeitsfelder Termin: 23. Februar 2016, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Teilnahmebeitrag € 25,00 Anmeldefrist: 09. Februar 2016 Die maximale Teilnehmerinnenzahl beträgt 12. Fortbildung: Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag in der ambulanten Arbeit der Drogenhilfe Wie ist das Verhältnis Eltern-Kind-Staat in Deutschland ausgerichtet und welche Rechtsnormen sind zur Förderung und zum Schutz von Kindern einschlägig? Was verbirgt sich hinter den Rechtsbegriffen „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“? Was hat es mit dem Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII auf sich? Solche Fragen stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Familien. Die Fortbildungsveranstaltung führt in die rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu diesen Fragen ein und veranschaulicht anhand eines Gefährdungseinschätzungsverfahrens die strukturierte Annäherung an die Lebenssituation von Kindern in Risikolebenslagen. Die Fortbildung wird überwiegend gestaltet durch Vorträge mit anschließender Aussprache und moderierter Arbeit in der Gruppe. Referentin: Mériem Diouani-Streek, promovierte Diplom-Pädagogin, Vertretungsprofessorin an der Frankfurt University of Applied Sciences, bundesweit tätige Fort- und Weiterbildnerin im Bereich Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Pflegekindschaft, Adoption, frühkindliche Bindung Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in NRW Termin: Donnerstag, 10. März 2016, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Teilnahmebeitrag € 25,00 Anmeldefrist: 25. Februar 2016. Die maximale Teilnehmer_innenzahl beträgt 12. Fortbildung: Datenschutz und Schweigepflicht in der Kooperation zwischen Drogen- und Jugendhilfe Die Arbeit mit Müttern, Vätern und Kindern in suchtbelasteten Lebenssituationen erfordert ein kooperatives Arbeiten von unterschiedlichen Hilfesystemen. Die Praxis zeigt, dass eine vor Ort verbindlich miteinander vereinbarte, d.h. schriftlich fixierte und strukturierte Kooperation die größten Chancen bietet, diese Zusammenarbeit gewinnbringend für alle Beteiligten zu gestalten. Die Themen „Datenschutz“ und „Schweigepflicht“ sind erforderliche Inhalte einer Kooperationsvereinbarung, trotz einer miteinander ausgehandelten Vereinbarung jedoch auch häufig Anlass für Konflikte. Im Rahmen dieser Fortbildung sollen Grundlagen von Datenschutz und Schweigepflicht in der sozialen Arbeit vorgestellt und diskutiert werden. Dabei wird der Blick insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen Drogenund Jugendhilfe sowie auf bestehende Vereinbarungspraktiken – z.B. zu § 8a SGB VIII – gerichtet. Konkrete Beispiele aus der Praxis werden zur Erläuterung hinzugezogen – gerne können Teilnehmer_innen auch eigene Beispiele einbringen. Neben einem Vortrag besteht ausreichend Zeit für Nachfragen und Diskussion. Referent: Peter Frings, Rechtsanwalt, Münster Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Drogen- und Jugendhilfe in NRW Termin: Dienstag, 15. März 2016, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr Teilnahmebeitrag: € 25,00 Anmeldefrist: Fortbildung: 01. März 2016 Die maximale TeilnehmerInnenzahl beträgt 12. Basiswissen: Psychische Traumatisierung und traumapädagogische Handlungsansätze Fachkräfte in der sozialen Arbeit, auch der Jugend- und Suchthilfe, sind immer häufiger konfrontiert mit Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, die sehr bindungsunsicher sind oder traumatisiert. Vielen Pädagog_innen sind die Auswirkungen und Symptome nur wenig vertraut und es gibt kaum konkrete Handlungsansätze, die hier, neben den therapeutischen Alternativen, auch im Alltag greifen. Die recht junge Disziplin der »Traumapädagogik« bietet – basierend auf den neuen Forschungsergebnissen der Psychotraumatologie, Hirn- und Bindungsforschung – eine Fülle neuer Erkenntnisse, die fachliche Hilfe geben können und die Pädagogik und Sozialarbeit mit Aspekten aus Medizin, Psychiatrie und Psychologie ergänzen. Dabei können die oft schwer auszuhaltenden und schwer verständlichen Symptome und Bewältigungsstrategien der Menschen im Sinne von Ressourcen und Stärken als »sinnhafter« verstanden werden und somit die praktische Unterstützung Betroffener individuell wirksamer gestaltet werden, gerade auch im Hinblick auf die alltägliche Beziehungs- und Handlungsebene. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe, der Sucht- und Drogenhilfe und angrenzender Arbeitsbereiche, die mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von psychischer Traumatisierung betroffen sind. Es wird Grundlagenwissen zum Begriff und zur Symptomatik von Traumata vermittelt, aber auch konkrete Handlungsansätze im Umgang mit traumatisierten Menschen. Darüber hinaus wird sensibilisiert für die Auswirkungen von (sozialer) Arbeit mit Betroffenen, sowie den „Spuren“, die diese hinterläßt. Referentin: Manuela Grötschel, Dipl. Pädagogin, Traumapädagogin/Traumafachberaterin, heilkundliche Psychotherapeutin, Leiterin einer Jugendhilfeeinrichtung, Essen Zielgruppe: Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe, der Sucht- und Drogenhilfe und angrenzender Arbeitsbereiche in NRW, die mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von psychischer Traumatisierung betroffen sind Termin: Mittwoch, 20. April, 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Teilnahmebeitrag € 25,00 Anmeldefrist: 06. April 2016 Die maximale Teilnehmerinnenzahl beträgt 12. ANMELDUNG An die Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW BELLA DONNA Fax: 0201.22 28 72 Hiermit melde ich mich für folgende Veranstaltung an: 0 Fortbildung: Sucht und Traumatisierung – Grundlagenseminar für die Arbeit in der Suchtkrankenhilfe 23. Februar 2016, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr 0 Fortbildung: Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag in der ambulanten Arbeit der Drogenhilfe Donnerstag, 10. März 2016, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr 0 Fortbildung: Datenschutz und Schweigepflicht in der Kooperation zwischen Drogen- und Jugendhilfe Dienstag, 15. März 2016, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr 0 Fortbildung: Basiswissen: Psychische Traumatisierung und traumapädagogische Handlungsansätze Mittwoch, 20. April 2016, 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Vorname, Name Institution Anschrift Telefon E-Mail Datum, Unterschrift Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit der Bitte um Überweisung des Teilnahmebetrags. Erst nach Eingang des Teilnahmebetrags ist Ihre Anmeldung verbindlich.
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