Fortbildungsangebote von Bella Donna

FORTBILDUNGSANGEBOTE
Landeskoordinierungsstelle
Frauen und Sucht NRW
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir freuen uns, Ihnen und Euch die Veranstaltungen der Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW, BELLA DONNA,
von Februar bis April 2016 ankündigen zu können.
Für Anmeldungen zu den Fortbildungen kann entweder unser Online-Anmeldesystem auf unserer Homepage unter:
http://www.belladonna-essen.de/landeskoodinierungsstelle-frauen-und-sucht-nrw/fortbildungen/ oder das Fax-Anmeldeformular
auf der letzten Seite genutzt werden.
Der Termin für die nächste Sitzung des NRW-Netzwerkes „Kinder süchtiger Mütter und Väter“ ist auf unserer Hompage
zu finden (http://belladonna-essen.de/). Die Anmeldungen erfolgen über die Fachgruppe des Netzwerkes im BELLA
DONNAweb. Interessierte, die noch kein Mitglied dieser Fachgruppe sind, bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail:
[email protected]. Alle Informationen zu diesem Netzwerk finden Sie/findet Ihr hier: http://www.belladonnaessen.de/nrw-netzwerk-kinder-von-suechtigen-muettern-und-vaetern/
Die nächste Sitzung des NRW-Netzwerkes Frauen und Sucht findet am 02. Juni 2016 statt. Die Anmeldungen erfolgen
über die Fachgruppe des Netzwerkes im BELLA DONNAweb.
Alle Veranstaltungshinweise finden Sie/findet Ihr auch in unserem Fachportal BELLA DONNAweb2 http://belladonnaweb.de
Die Fortbildungen finden in den Räumen der Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW, BELLA DONNA, in kleinen
Gruppen statt. Sehr stark nachgefragte Fortbildungen werden wir versuchen, zeitnah zu wiederholen, statt die Anzahl der
Teilnehmenden zu erhöhen.
Wir freuen uns auf gemeinsames Lernen!
Das Team der
Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW, BELLA DONNA
Kopstadtplatz 24-25, 45127 Essen
Tel.: 0201.24 84 17-1/-2
Fax: 0201.22 28 72
E-Mail: [email protected]
Angebote Februar, März und April 2016
Fortbildung:
Sucht und Traumatisierung – Grundlagenseminar für die Arbeit in
der Suchtkrankenhilfe
Die alltägliche Arbeit in Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe zeigt, dass das Erleben und Verhalten der suchtkranken Menschen häufig stark durch traumatische Erfahrungen in Kindheit und Jugend sowie durch erneute
Traumatisierungen im Zuge der Abhängigkeitsentwicklung geprägt ist. Dabei ist die Erfahrung von Gewalt
neben der Suchtproblematik - auch geschlechtsbezogen - mit weiteren psychosozialen Beeinträchtigungen
verknüpft.
Unabhängig vom konkreten Versorgungsauftrag der jeweiligen Einrichtung der Suchtkrankenhilfe ist es angezeigt, Hilfsangebote traumasensibel auszurichten, damit die Betroffenen von Betreuungs-, Beratungs- und
Behandlungsleistungen besser erreicht werden können.
Ziel der Fortbildung ist es, praxisrelevante Grundlagen insbesondere für die Arbeit mit traumatisierten suchtkranken Frauen zu vermitteln.
Inhalte:
o
Grundlagen der Psychotraumatologie: Begrifflichkeiten, Prozess und Folgen von psychischer Traumatisierung, Neurobiologische Veränderungen, Grundlagen der Diagnostik
o
Zusammenhang zwischen Sucht und Traumatisierung: Forschungsergebnisse, Modelle zum
Verständnis des Zusammenhangs zwischen Sucht und Traumatisierung, Sucht und Komorbidität bei
Traumafolgestörungen, geschlechtsbezogene Besonderheiten
o
Grundkenntnisse traumasensibler Suchtarbeit: traumasensible Arbeitshaltung, Analyse der unterschiedlichen Einrichtungsstrukturen und Arbeitsabläufe, stabilisierende Methoden für suchtkranke
Frauen.
Referentin:
Dipl. Psych. Sybille Teunißen
Psychologische Psychotherapeutin, Supervisorin (DGSv), Wuppertal
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in NRW und angrenzender Arbeitsfelder
Termin:
23. Februar 2016, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Teilnahmebeitrag € 25,00
Anmeldefrist:
09. Februar 2016
Die maximale Teilnehmerinnenzahl beträgt 12.
Fortbildung:
Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag in der
ambulanten Arbeit der Drogenhilfe
Wie ist das Verhältnis Eltern-Kind-Staat in Deutschland ausgerichtet und welche Rechtsnormen sind zur
Förderung und zum Schutz von Kindern einschlägig? Was verbirgt sich hinter den Rechtsbegriffen
„Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“? Was hat es mit dem Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB
VIII auf sich?
Solche Fragen stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in ihrer
täglichen Arbeit mit Kindern und Familien. Die Fortbildungsveranstaltung führt in die rechtlichen und fachlichen
Grundlagen zu diesen Fragen ein und veranschaulicht anhand eines Gefährdungseinschätzungsverfahrens die
strukturierte Annäherung an die Lebenssituation von Kindern in Risikolebenslagen.
Die Fortbildung wird überwiegend gestaltet durch Vorträge mit anschließender Aussprache und moderierter
Arbeit in der Gruppe.
Referentin:
Mériem Diouani-Streek, promovierte Diplom-Pädagogin, Vertretungsprofessorin an der Frankfurt
University of Applied Sciences, bundesweit tätige Fort- und Weiterbildnerin im Bereich Kinderschutz,
Kinder- und Jugendhilfe, Pflegekindschaft, Adoption, frühkindliche Bindung
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Sucht- und Drogenhilfe in NRW
Termin:
Donnerstag, 10. März 2016, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Teilnahmebeitrag € 25,00
Anmeldefrist:
25. Februar 2016. Die maximale Teilnehmer_innenzahl beträgt 12.
Fortbildung:
Datenschutz und Schweigepflicht in der Kooperation zwischen
Drogen- und Jugendhilfe
Die Arbeit mit Müttern, Vätern und Kindern in suchtbelasteten Lebenssituationen erfordert ein kooperatives Arbeiten von unterschiedlichen Hilfesystemen. Die Praxis zeigt, dass eine vor Ort verbindlich miteinander vereinbarte, d.h. schriftlich fixierte und strukturierte Kooperation die größten Chancen bietet, diese Zusammenarbeit gewinnbringend für alle Beteiligten zu gestalten.
Die Themen „Datenschutz“ und „Schweigepflicht“ sind erforderliche Inhalte einer Kooperationsvereinbarung,
trotz einer miteinander ausgehandelten Vereinbarung jedoch auch häufig Anlass für Konflikte.
Im Rahmen dieser Fortbildung sollen Grundlagen von Datenschutz und Schweigepflicht in der sozialen Arbeit
vorgestellt und diskutiert werden. Dabei wird der Blick insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen Drogenund Jugendhilfe sowie auf bestehende Vereinbarungspraktiken – z.B. zu § 8a SGB VIII – gerichtet.
Konkrete Beispiele aus der Praxis werden zur Erläuterung hinzugezogen – gerne können Teilnehmer_innen
auch eigene Beispiele einbringen.
Neben einem Vortrag besteht ausreichend Zeit für Nachfragen und Diskussion.
Referent:
Peter Frings, Rechtsanwalt, Münster
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Drogen- und Jugendhilfe in NRW
Termin:
Dienstag, 15. März 2016, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Teilnahmebeitrag: € 25,00
Anmeldefrist:
Fortbildung:
01. März 2016
Die maximale TeilnehmerInnenzahl beträgt 12.
Basiswissen: Psychische Traumatisierung und traumapädagogische
Handlungsansätze
Fachkräfte in der sozialen Arbeit, auch der Jugend- und Suchthilfe, sind immer häufiger konfrontiert mit
Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, die sehr bindungsunsicher sind oder traumatisiert. Vielen
Pädagog_innen sind die Auswirkungen und Symptome nur wenig vertraut und es gibt kaum konkrete
Handlungsansätze, die hier, neben den therapeutischen Alternativen, auch im Alltag greifen.
Die recht junge Disziplin der »Traumapädagogik« bietet – basierend auf den neuen Forschungsergebnissen
der Psychotraumatologie, Hirn- und Bindungsforschung – eine Fülle neuer Erkenntnisse, die fachliche Hilfe
geben können und die Pädagogik und Sozialarbeit mit Aspekten aus Medizin, Psychiatrie und Psychologie
ergänzen. Dabei können die oft schwer auszuhaltenden und schwer verständlichen Symptome und
Bewältigungsstrategien der Menschen im Sinne von Ressourcen und Stärken als »sinnhafter« verstanden
werden und somit die praktische Unterstützung Betroffener individuell wirksamer gestaltet werden, gerade auch
im Hinblick auf die alltägliche Beziehungs- und Handlungsebene.
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe, der Sucht- und Drogenhilfe und
angrenzender Arbeitsbereiche, die mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von psychischer
Traumatisierung betroffen sind. Es wird Grundlagenwissen zum Begriff und zur Symptomatik von Traumata
vermittelt, aber auch konkrete Handlungsansätze im Umgang mit traumatisierten Menschen. Darüber hinaus
wird sensibilisiert für die Auswirkungen von (sozialer) Arbeit mit Betroffenen, sowie den „Spuren“, die diese
hinterläßt.
Referentin:
Manuela Grötschel, Dipl. Pädagogin, Traumapädagogin/Traumafachberaterin, heilkundliche
Psychotherapeutin, Leiterin einer Jugendhilfeeinrichtung, Essen
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe, der Sucht- und Drogenhilfe und angrenzender Arbeitsbereiche in NRW,
die mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von psychischer Traumatisierung betroffen
sind
Termin:
Mittwoch, 20. April, 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Teilnahmebeitrag € 25,00
Anmeldefrist:
06. April 2016
Die maximale Teilnehmerinnenzahl beträgt 12.
ANMELDUNG
An die
Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW
BELLA DONNA
Fax: 0201.22 28 72
Hiermit melde ich mich für folgende Veranstaltung an:
0
Fortbildung:
Sucht und Traumatisierung – Grundlagenseminar für die Arbeit in der Suchtkrankenhilfe
23. Februar 2016, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
0
Fortbildung:
Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Schutzauftrag in der ambulanten Arbeit der Drogenhilfe
Donnerstag, 10. März 2016, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
0
Fortbildung:
Datenschutz und Schweigepflicht in der Kooperation zwischen Drogen- und Jugendhilfe
Dienstag, 15. März 2016, 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr
0
Fortbildung:
Basiswissen: Psychische Traumatisierung und traumapädagogische Handlungsansätze
Mittwoch, 20. April 2016, 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Vorname, Name
Institution
Anschrift
Telefon
E-Mail
Datum, Unterschrift
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit der
Bitte um Überweisung des Teilnahmebetrags. Erst nach Eingang des Teilnahmebetrags ist Ihre Anmeldung verbindlich.