Technische Universität Darmstadt | Karolinenplatz 5 | 64289 Darmstadt QSL-Mittel für die Förderung längerfristiger QSL-Projekte Ausschreibung Wintersemester 2015/16 (2015_2) Förderlinie B (Zentrale Mittel) und A (Dezentrale Mittel) Das Präsidium Der Vizepräsident für Studium, Lehre und wissenschaftlichen Nachwuchs Prof. Dr.-Ing. Ralph Bruder Die TU Darmstadt erhält seit 2009 QSL-Mittel in Höhe von bis zu 10 Millionen € pro Jahr. Die Vergabe dieser Mittel wird durch die „Satzung zur Vergabe und Verwendung der Mittel zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an der Technischen Universität Darmstadt“ geregelt (QSL-Satzung). Durch die zentralen QSL-Mittel wurden bis heute zahlreiche Projekte und Infrastrukturmaßnahmen gefördert, die zu einer erfreulichen Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre geführt haben. Viele dieser Projekte und Infrastrukturmaßnahmen haben sich bewährt und sollten deshalb verstetigt werden, um den erreichten Qualitätszuwachs auch dauerhaft gewährleisten zu können. Aus dem Grundbudget der TU Darmstadt, das trotz steigender Studierendenzahlen nicht wesentlich erhöht wurde, lassen sich diese Aufgaben nicht finanzieren. Mit der Novellierung der Satzung in 2015 wird eine längerfristige Finanzierung von Daueraufgaben aus dem QSL-Budget ab 2015_2 ermöglicht. Mit § 1 Abs.2 wird geregelt: Die Mittel werden in der Regel nach folgendem Schlüssel inneruniversitär verteilt: a) 50 % zentrale Mittel, davon bis zu 75 % Daueraufgaben und mindestens 25 % für Projektförderung; b) 50 % Ausschüttung an die Fachbereiche entsprechend der Anzahl der rechnerischen Studierenden in der Regelstudienzeit im entsprechenden Semester des Vorjahres; davon bis zu 50 % für Daueraufgaben in den Fachbereichen. Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt Tel.: +49 6151 16 - 3122 Fax : +49 6151 16 - 4500 [email protected] Ansprechpartner / Bearbeitung : Dipl.-Ing. Beate Kriegler, M.A. Dezernat II Referat Studium und Lehre Wissenschaftliche Weiterbildung Tel.: +49 6151 16 – 2096 (Tel. neu ab Mitte Mai 2015: - 27045 Fax: +49 6151 16 - 28225 [email protected] Datum Mai 2015 Seite: 1/1 Förderung längerfristiger QSL-Projekte (Daueraufgaben) aus QSL-Mitteln ab 2015_2 § 3 (5) Die Vergabe nach § 1 Abs. 2 lit. a (Daueraufgaben) erfolgt in folgenden Schritten: a) Einreichung des Antrags an das den Vorsitz in der zentralen Kommission führende Präsidiumsmitglied zur Prüfung und Einschätzung der dauerhaften Finanzierungsrisiken; b) Vergabevorschlag des den Vorsitz in der zentralen Kommission führenden Präsidiumsmitglieds, der im Benehmen mit den Fachbereichen erstellt wird und nachrichtlich alle eingegangenen Anträge enthält; c) positive Empfehlung der zentralen Kommission; d) Stellungnahme des Senats; e) Entscheidung des Präsidiums Das Verfahren der dezentralen QSL-Mittel zur Finanzierung von Daueraufgaben in den Fachbereichen gilt analog, wobei an die Stelle des Präsidiums das Dekanat tritt, an die Stelle der zentralen QSL-Kommission die dezentralen QSL-Kommissionen und an die Stelle des Senats die Fachbereichsräte treten. Berichterstattung über längerfristige Projekte, Rechnungslegung und Beendigung von Daueraufgaben sind in § 6 geregelt: (1) Das Präsidium informiert jährlich universitätsöffentlich und gegenüber dem HMWK über die Mittelverwendung insgesamt sowie über die Auswirkung auf die Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre. a. Zentrale Mittel Hierzu berichten die zentralen QSL-Projekte zum Ende jeden Semesters, bei Daueraufgaben im Jahresturnus, der zentralen QSL-Kommission über den Projektverlauf. Hierbei ist auf die Auswirkungen der Mittelvergabe auf die Qualität der Studienbedingungen und der Lehre einzugehen. Jeweils zu Semesterende (zuzüglich 6 Wochen bis zum Abschluss ausstehender Buchungen) findet ein Soll-Ist-Abgleich (Planbudget – abgeflossene Mittel) statt. Soweit Mittel nicht verausgabt wurden, ist dies gegenüber der zentralen QSLKommission zu begründen. b. Dezentrale QSL-Mittel Hierzu berichten die Fachbereiche zu Beginn jedes Semesters, bei Daueraufgaben im Jahresturnus, dem Präsidium über die bewilligten Projekte (Titel, Zielsetzung, Projektdauer, Planbudget, Leistungsbereich). Hierbei ist auf die Auswirkungen der Mittelvergabe auf die Qualität der Studienbedingungen und der Lehre einzugehen. Jeweils zu Semester- Seite: 2/3 Förderung längerfristiger QSL-Projekte (Daueraufgaben) aus QSL-Mitteln ab 2015_2 ende (zuzüglich 6 Wochen bis zum Abschluss ausstehender Buchungen) findet ein Soll-Ist-Abgleich (Planbudget – abgeflossene Mittel) statt. Soweit Mittel nicht verausgabt wurden, ist dies gegenüber dem Präsidium zu begründen. (2) Eine Förderung von Daueraufgaben nach §§ 1 Abs. 2 lit. a, Abs. 2 lit. b kann durch die zuständige QSL-Kommission im Benehmen mit der betroffenen Organisationseinheit dem Präsidium zur Beendigung vorgeschlagen werden, wenn sich aus dem Bericht nach Abs. 1 Anhaltspunkte für fehlende Zielerreichung ergeben oder die Ziele neu bewertet werden. Ein Beendigungsantrag muss einen Vorschlag enthalten a. Wie mit aufgrund der Förderung eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen umgegangen wird; b. Über welchen Zeitraum die betreffende Förderung mit dem Ziel der Beendigung fortgeführt wird. (3) Findet ein Antrag nach Abs. 2 auf Beendigung einer Förderung keine Mehrheit in der QSL-Kommission, ist er auf ein Votum der Hälfte der Mitglieder der Vergabekommission dem Senat vor der Entscheidung des Präsidiums zur Stellungnahme vorzulegen. (4) Die Absätze 2 und 3 finden auf dezentrale Daueraufgaben mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Präsidiums das Dekanat und an die Stelle des Senats der Fachbereichsrat tritt. Materialien Antragsformular-Muster zur Einreichung Ihres Projektantrags für längerfristige QSL-Projekte aus zentralen QSL-Mitteln finden Sie im Anhang dieser Mail. Das auszufüllende elektronische Formular ist im Intranet hinterlegt: https://www.intern.tu-darmstadt.de/wegweiser/formularcenter/index.de.jsp Seite: 3/3
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