QSL-Mittel für die Förderung längerfristiger QSL-Projekte

Technische Universität Darmstadt | Karolinenplatz 5 | 64289 Darmstadt
QSL-Mittel für die Förderung längerfristiger QSL-Projekte
Ausschreibung Wintersemester 2015/16 (2015_2)
Förderlinie B (Zentrale Mittel) und A (Dezentrale Mittel)
Das Präsidium
Der Vizepräsident
für Studium, Lehre und
wissenschaftlichen Nachwuchs
Prof. Dr.-Ing. Ralph Bruder
Die TU Darmstadt erhält seit 2009 QSL-Mittel in Höhe von bis zu
10 Millionen € pro Jahr. Die Vergabe dieser Mittel wird durch die
„Satzung zur Vergabe und Verwendung der Mittel zur Verbesserung der
Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an der Technischen
Universität Darmstadt“ geregelt (QSL-Satzung).
Durch die zentralen QSL-Mittel wurden bis heute zahlreiche Projekte und
Infrastrukturmaßnahmen gefördert, die zu einer erfreulichen Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre geführt haben.
Viele dieser Projekte und Infrastrukturmaßnahmen haben sich bewährt
und sollten deshalb verstetigt werden, um den erreichten Qualitätszuwachs auch dauerhaft gewährleisten zu können. Aus dem Grundbudget der TU Darmstadt, das trotz steigender Studierendenzahlen nicht
wesentlich erhöht wurde, lassen sich diese Aufgaben nicht finanzieren.
Mit der Novellierung der Satzung in 2015 wird eine längerfristige
Finanzierung von Daueraufgaben aus dem QSL-Budget ab 2015_2
ermöglicht.
Mit § 1 Abs.2 wird geregelt:
Die Mittel werden in der Regel nach folgendem Schlüssel inneruniversitär verteilt:
a) 50 % zentrale Mittel, davon bis zu 75 % Daueraufgaben und
mindestens 25 % für Projektförderung;
b) 50 % Ausschüttung an die Fachbereiche entsprechend der Anzahl
der rechnerischen Studierenden in der Regelstudienzeit im
entsprechenden Semester des Vorjahres; davon bis zu 50 % für
Daueraufgaben in den Fachbereichen.
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt
Tel.: +49 6151 16 - 3122
Fax : +49 6151 16 - 4500
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Ansprechpartner / Bearbeitung :
Dipl.-Ing. Beate Kriegler, M.A.
Dezernat II
Referat Studium und Lehre
Wissenschaftliche Weiterbildung
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(Tel. neu ab Mitte Mai 2015: - 27045
Fax: +49 6151 16 - 28225
[email protected]
Datum
Mai 2015
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Förderung längerfristiger QSL-Projekte (Daueraufgaben) aus QSL-Mitteln ab 2015_2
§ 3 (5)
Die Vergabe nach § 1 Abs. 2 lit. a (Daueraufgaben) erfolgt in folgenden
Schritten:
a) Einreichung des Antrags an das den Vorsitz in der zentralen
Kommission führende Präsidiumsmitglied zur Prüfung und
Einschätzung der dauerhaften Finanzierungsrisiken;
b) Vergabevorschlag des den Vorsitz in der zentralen Kommission
führenden Präsidiumsmitglieds, der im Benehmen mit den
Fachbereichen erstellt wird und nachrichtlich alle eingegangenen
Anträge enthält;
c) positive Empfehlung der zentralen Kommission;
d) Stellungnahme des Senats;
e) Entscheidung des Präsidiums
Das Verfahren der dezentralen QSL-Mittel zur Finanzierung von
Daueraufgaben in den Fachbereichen gilt analog, wobei an die Stelle des
Präsidiums das Dekanat tritt, an die Stelle der zentralen QSL-Kommission
die dezentralen QSL-Kommissionen und an die Stelle des Senats die
Fachbereichsräte treten.
Berichterstattung über längerfristige Projekte, Rechnungslegung und
Beendigung von Daueraufgaben sind in § 6 geregelt:
(1) Das Präsidium informiert jährlich universitätsöffentlich und
gegenüber dem HMWK über die Mittelverwendung insgesamt
sowie über die Auswirkung auf die Qualitätsentwicklung in
Studium und Lehre.
a. Zentrale Mittel
Hierzu berichten die zentralen QSL-Projekte zum Ende jeden
Semesters, bei Daueraufgaben im Jahresturnus, der zentralen
QSL-Kommission über den Projektverlauf. Hierbei ist auf die
Auswirkungen der Mittelvergabe auf die Qualität der
Studienbedingungen und der Lehre einzugehen. Jeweils zu
Semesterende (zuzüglich 6 Wochen bis zum Abschluss
ausstehender Buchungen) findet ein Soll-Ist-Abgleich
(Planbudget – abgeflossene Mittel) statt. Soweit Mittel nicht
verausgabt wurden, ist dies gegenüber der zentralen QSLKommission zu begründen.
b. Dezentrale QSL-Mittel
Hierzu berichten die Fachbereiche zu Beginn jedes Semesters,
bei Daueraufgaben im Jahresturnus, dem Präsidium über die
bewilligten Projekte (Titel, Zielsetzung, Projektdauer,
Planbudget, Leistungsbereich). Hierbei ist auf die Auswirkungen der Mittelvergabe auf die Qualität der Studienbedingungen und der Lehre einzugehen. Jeweils zu Semester-
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Förderung längerfristiger QSL-Projekte (Daueraufgaben) aus QSL-Mitteln ab 2015_2
ende (zuzüglich 6 Wochen bis zum Abschluss ausstehender
Buchungen) findet ein Soll-Ist-Abgleich (Planbudget –
abgeflossene Mittel) statt. Soweit Mittel nicht verausgabt
wurden, ist dies gegenüber dem Präsidium zu begründen.
(2) Eine Förderung von Daueraufgaben nach §§ 1 Abs. 2 lit. a, Abs. 2
lit. b kann durch die zuständige QSL-Kommission im Benehmen
mit der betroffenen Organisationseinheit dem Präsidium zur
Beendigung vorgeschlagen werden, wenn sich aus dem Bericht
nach Abs. 1 Anhaltspunkte für fehlende Zielerreichung ergeben
oder die Ziele neu bewertet werden. Ein Beendigungsantrag muss
einen Vorschlag enthalten
a. Wie mit aufgrund der Förderung eingegangenen
rechtlichen Verpflichtungen umgegangen wird;
b. Über welchen Zeitraum die betreffende Förderung mit
dem Ziel der Beendigung fortgeführt wird.
(3) Findet ein Antrag nach Abs. 2 auf Beendigung einer Förderung
keine Mehrheit in der QSL-Kommission, ist er auf ein Votum der
Hälfte der Mitglieder der Vergabekommission dem Senat vor der
Entscheidung des Präsidiums zur Stellungnahme vorzulegen.
(4) Die Absätze 2 und 3 finden auf dezentrale Daueraufgaben mit der
Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Präsidiums das
Dekanat und an die Stelle des Senats der Fachbereichsrat tritt.
Materialien
Antragsformular-Muster zur Einreichung Ihres Projektantrags für
längerfristige QSL-Projekte aus zentralen QSL-Mitteln finden Sie im
Anhang dieser Mail. Das auszufüllende elektronische Formular ist im
Intranet hinterlegt:
https://www.intern.tu-darmstadt.de/wegweiser/formularcenter/index.de.jsp
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