0344-92 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft
- II A -
Berlin, den 28.9.2015
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An die
Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie
über den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei - G Sen -
2387
Haushaltsgesetz 2016/2017
Kapitel 1012 MG 03 Titel 42780, 51980, 52580, 68480
Verfügungsfonds für Schulen
58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015
Berichtsauftrag Nr.: BJF 47 (Synopse lfd. Nr. 129, 147, 148, 149)
Kapitel 1012, Titel 42780:
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf)
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist
€
€
1.000 €
€
€
€
Kapitel 1012, Titel 51980:
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf)
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist
€
€
5.000.000 €
€
€
€
Kapitel 1012, Titel 52580:
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf)
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist
€
€
4.998.000 €
€
€
€
Kapitel 1012, Titel 68480:
Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:
Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf)
Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:
Verfügungsbeschränkungen:
Aktuelles Ist
€
€
1.000 €
€
€
€
2
Gesamtkosten:
entfällt
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung
Folgendes beschlossen:
„SenBildJugWiss wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen:
Synopse-lfd. Nr. 129
1.)
2.)
3.)
Wo ist das Konzept für den Verfügungsfonds?
Zu wann liegt dieses dem Abgeordnetenhaus vor?
Welche öffentlichen Schulen erhalten im Schuljahr 2015/16 in welcher Höhe Mittel aus dem Verfügungsfonds?
4.) Wie ist das Prozedere zum Erhalt der Mittel?
5.) Erhalten Schulen in privater Trägerschaft Mittel aus dem Verfügungsfonds?
6.) Wenn ja, welche Schulen welcher Träger in welcher Höhe und bei welchem Prozedere? Wenn
nein, warum nicht?
7.)
Wie viele VZE werden von wem wo (an welchen Schulen oder bei welcher Institution) eingestellt,
um wie konkret Schulen, die den Verfügungsfonds nutzen wollen, zu unterstützen oder zu fördern?
8.) Mit welchen Trägern wurden oder werden welche Kooperationsvereinbarungen ausgehandelt, um
Schulen wie konkret zu fördern, die den Verfügungsfonds nutzen wollen (bitte den Kooperationsvertrag oder die –verträge vorlegen)?
9.) Da der Titel 51980 (Kleine Instandhaltungsarbeiten ...) aus dem Schulanlagensanierungsprogramm
herausgenommen wurde und nicht um Einzelplan 27 eingestellt wurde, ist daher davon auszugehen, dass Schulen Mittel aus dem „7000-Euro-Programm“ künftig oder ab sofort selbst nutzen können, dass Hausmeister Reparaturen selbst durchführen können oder Schulen Werkstätten selbst
beauftragen können und die Bezirke so entlastet werden?
10.) Inwiefern handelt es sich in Bezug auf den Haushalt 2014/15 um zusätzliche Mittel für Schulen?
Synopse-lfd. Nr. 147
11.) Bzw. wo wurden entsprechende Mittel bei der Sanierung/Fortbildung/Qualifizierung/ Honorarmitteln
/ Vertretungsmitteln o.ä. gestrichen?
12.) Welche Schularten haben Zugriff auf diese Mittel? Gilt dies auch für die zentral verwalteten Schulen?
13.) Wie viele Mittel stehen damit rechnerisch den einzelnen Schulen zur Verfügung?
14.) Wie wird ein bürokratiearmes Verfahren für die Schulen gesichert?
15.) Inwiefern müssen die Schulen Rücksprache mit den Bezirken bei kleineren Instandhaltungsmaßnahmen halten?
16.) Können die Schulen mit diesen Mitteln auch Neuanschaffungen finanzieren?
17.) Inwiefern müssen die Schulen bei der Fortbildung und Qualifizierung Rücksprache mit der Senatsverwaltung oder regionalen Schulaufsicht führen? Muss der Personalrat einbezogen werden? Wäre es möglich mit diesem Titel auch Teach-First-Personen, SozialarbeiterInnen u.ä. zu finanzieren?
Synopse-lfd. Nr. 148
18.) Sollen die im Titel 51980 für 2016/2017 jeweils enthaltenen 5 Mio. Euro (aus dem SSSP) das
7.000-Euro-Programm im jetzigen SSSP ersetzen?
19.) Für welche Vorhaben bzw. Maßnahmen der Schulen sind die im Titel 52580 enthaltenen 4,998
Mio. Euro gedacht?
20.) Wie soll die Verteilung erfolgen?
21.) Sind die Mittel bei Nichtinanspruchnahme durch einzelne Schulen auch an andere Schulen übertragbar?
Synopse-Nr. 149, SPD/CDU
22.) Bericht über den Verfügungsfonds
Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen:
Im Entwurf des Haushaltsplans 2016/17 gibt es im Kapitel 1012 die neue Maßnahmengruppe 03, Verfügungsfonds für die allgemeinbildenden, beruflichen und zentral verwalteten Schulen.
(zu 12., 22.)
3
Zielstellung des Verfügungsfonds ist, dass Schulen in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden (§ 7 Schulgesetz) und im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung für eine
inklusive Schule vorzugsweise Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe sowie Koordinierungsaufwendungen für die Inklusion, kleine Instandsetzungsarbeiten und Honorarverträge
für kleine schulische Projekte realisieren können. Ziel ist der eigenverantwortliche Umgang
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und ein gezielter Einsatz der Ressourcen zur
Unterstützung inklusiver Schulentwicklungsprozesse, über deren flexible Verwendung die
Schulleiterin/der Schulleiter nach Maßgabe des Schulgesetzes entscheiden kann. Das
kann den Abschluss von Honorarverträgen für externe Fortbildner/innen oder die Beauftragung von kleinen Renovierungsarbeiten umfassen. Möglich sein sollen auch zusätzliche
Kooperationsverträge mit einem freien Träger für außerunterrichtliche Projekte oder die
Gewährung von Anrechnungsstunden für inklusive Koordinierungsaufgaben in der Schule.
Geplant ist, die Mittel analog zur Personalkostenbudgetierung, zum Ganztagsbudget und
dem Bonusprogramm auf dem bekannten Onlinekonto sichtbar zu machen.
Für diesen Verfügungsfonds wurden Mittel wie folgt umgegliedert:
Vom Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm SSSP (2710/51915) stehen 5 Mio.
€/Jahr im Titel 1012/51980 zur Verfügung. Weitere 5 Mio. stehen aus dem Anzatzvolumen
der Personalkostenbudgetierung zur Verfügung (div. Titel).
Schulen erhalten daraus zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung gemäß § 7 Schulgesetz ein nach Schülerzahl gestaffeltes Budget.
Jede Schule erhält 7.000 € für kleine Instandhaltungsarbeiten als Grundlage plus 14 € pro
Schüler/in bis maximal 20.000 €. Grundlage für die Berechnung sollen die im September
von der Schule im Zusammenhang mit der Lehrerbedarfsfeststellung (LBF) gemeldeten
Schülerzahlen sein. Die Titel 42780, 51980, 52580 und 68480 sind gegenseitig deckungsfähig. Eine Quotierung oder Festlegung ist zzt. nicht vorgesehen. Jede Schule in öffentlicher Trägerschaft wird ohne Antrag einen Verfügungsfonds erhalten.
(zu 3., 4., 10., 11., 13., 14., 17., 18., 19., 20., 21.,22.).
Der Verfügungsfonds soll für die allgemeinbildenden beruflichen und zentral verwalteten
Schulen in öffentlicher Trägerschaft aufgelegt werden. Schulen in privater Trägerschaft
werden keinen Verfügungsfonds erhalten. Eine Aufnahme von Schulen in freier Trägerschaft ist nicht vorgesehen, weil die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sich
abschließend nach § 101 Absatz 2 Schulgesetz (Anspruch auf Zuschüsse) richtet. Weitergehende Ansprüche haben die Schulen in freier Trägerschaft nicht. (zu 5., 6., 22.)
Derzeit wird das Konzept mit Beteiligung von Schulleitungen, Schulaufsicht und Vertretungen der Bezirke als Schulträger erarbeitet. In dieser Konzeptionierungsphase werden die
Bedarfe der Schulleitungen und die Anregungen der Schulträger gehört. Bei der Entwicklung des Konzepts werden die Anregungen und Wünsche jeweils berücksichtigt, um den
organisatorischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Ziel ist es, den Schulen mit
dem Konzept einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben, der dann auch Hinweise
zur Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben enthalten wird. (1., 2., 7., 8., 9., 15., 16.,
22.).
In Vertretung
Mark Rackles
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Wissenschaft