Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen online: www.kreis-borken.de/wunschkennzeichen Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen bei: Bei Bei angemeldeten abgemeldeten Fahrzeugen Fahrzeugen Bei Firmen Zulassungs- Entwertete Ver- HU Kenn- Personalausweis bescheini- bescheinigung Zulassungs- siche- Prüf- zeichen- oder Reisepass gung Teil II Teil I (ehemals Bescheinigung sungs- bericht schilder der Fahrzeug- (ehemals Fahrzeugschein) Teil I bestäti- halterin/des Fahrzeug- (Abmelde- gung Fahrzeughalters 1) brief) bestätigung) Neuzulassung Umschreibung innerhalb Umschreibung mit auswärtigem Kennzeichen Namensänderung Änderung der Anschrift innerhalb des Kreises Borken2) Technische Änderungen3) Diebstahl/Verlust des Kfz.-Briefes 4) Diebstahl/Verlust des Kfz-Scheines 5) bevollmäch- ausweis beider tigten Person Erziehungsber. HR-Auszug1) 11) Die Zulassung ist nur für in Borken gemeldete Firmen oder Personen möglich. Eine Änderung/Abmeldung ist auch in den Bürgerbüros der Kommunen (außer Ahaus, Bocholt und Borken) möglich. Technische Änderungen vorher abnehmen lassen, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht. Bei Diebstahl ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Verlust ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle erforderlich. 12) 4) register 3) und Personal- oder 2) ausweis der Saisonkennzeichen 7) 1) Vereins- Kennzeichenmitnahme bundesweit Einwilligung meldestelle Wechselkennzeichen Schriftliche und Personal- Oldtimerkennzeichen zeugsteuer Vollmacht aus dem 8) 9) der Kraftfahr- Auszug Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern 6) Ausfuhrkennzeichen jährigen Fahr- der Gewerbe- Kurzzeitkennzeichen (Überführung) Bei minder- durch Dritte Bescheinigung Abmeldung 10) Sepa-Mandat zum Einzug 11) 2) Bei Erledigung zeughaltern Zulassungs- Wiederzulassung im Kreis Borken auf dieselbe Fahrzeughalterin/denselben Fahrzeughalter Bei Vereinen 13) 5) Besonderer Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen. 9) 6) Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen. 10) Nur bei Kennzeichenwechsel mitzubringen. Ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten) ist erforderlich. 7) Die Versicherungsbestätigung muss den Gültigkeitszeitraum des Saisonkennzeichens enthalten. 8) Eine Versicherungsbestätigung ist nur erforderlich, wenn das Kfz abgemeldet ist. 11) Wenn noch keine neue ZB II ausgestellt worden ist ( alter Brief) 12) Kopie ist ausreichend. 13) Wenn das Fahrzeug angemeldet ist. Öffnungszeiten: mo – mi: 07.30. – 12.30 Uhr; 13.30 – 15.30 Uhr; do: 07.30 – 18.00 Uhr; fr: 07.30 – 12.30 Uhr Service Hotline 02861 82 2059 Fax: 02861 82 2039
© Copyright 2024 ExpyDoc