Übersicht Unterlagen für die Zulassung von

Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen online: www.kreis-borken.de/wunschkennzeichen
Diese Unterlagen müssen Sie
mitbringen bei:
Bei
Bei
angemeldeten
abgemeldeten
Fahrzeugen
Fahrzeugen
Bei Firmen
Zulassungs-
Entwertete
Ver-
HU
Kenn-
Personalausweis
bescheini-
bescheinigung
Zulassungs-
siche-
Prüf-
zeichen-
oder Reisepass
gung Teil II
Teil I (ehemals
Bescheinigung
sungs-
bericht
schilder
der Fahrzeug-
(ehemals
Fahrzeugschein)
Teil I
bestäti-
halterin/des
Fahrzeug-
(Abmelde-
gung
Fahrzeughalters 1)
brief)
bestätigung)
Neuzulassung

Umschreibung innerhalb





Umschreibung mit auswärtigem
Kennzeichen











Namensänderung

Änderung der Anschrift innerhalb des
Kreises Borken2)
Technische Änderungen3)
Diebstahl/Verlust des Kfz.-Briefes

4)
Diebstahl/Verlust des Kfz-Scheines

5)
bevollmäch-
ausweis beider
tigten Person
Erziehungsber.
HR-Auszug1)





































11)


Die Zulassung ist nur für in Borken gemeldete Firmen oder Personen
möglich.
Eine Änderung/Abmeldung ist auch in den Bürgerbüros der Kommunen
(außer Ahaus, Bocholt und Borken) möglich.
Technische Änderungen vorher abnehmen lassen, wenn die Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht.
Bei Diebstahl ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei
Verlust ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei einem
Notar Ihrer Wahl oder bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
erforderlich.


12)

4)
register



3)
und Personal-
oder



2)
ausweis der


Saisonkennzeichen 7)
1)
Vereins-


Kennzeichenmitnahme bundesweit
Einwilligung
meldestelle


Wechselkennzeichen
Schriftliche
und Personal-


Oldtimerkennzeichen
zeugsteuer
Vollmacht
aus dem


8) 9)

der Kraftfahr-
Auszug

Verlust oder Diebstahl von
Kennzeichenschildern 6)
Ausfuhrkennzeichen
jährigen Fahr-
der Gewerbe-


Kurzzeitkennzeichen (Überführung)
Bei minder-
durch Dritte
Bescheinigung


Abmeldung
10)
Sepa-Mandat
zum Einzug

11)
2)
Bei Erledigung
zeughaltern
Zulassungs-
Wiederzulassung im Kreis Borken auf
dieselbe Fahrzeughalterin/denselben
Fahrzeughalter
Bei Vereinen














13)
































5)
Besonderer Versicherungsnachweis für Ausfuhrkennzeichen.
9)
6)
Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das
noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen.
10) Nur bei Kennzeichenwechsel mitzubringen.
Ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten) ist erforderlich.
7)
Die Versicherungsbestätigung muss den Gültigkeitszeitraum des
Saisonkennzeichens enthalten.
8)
Eine Versicherungsbestätigung ist nur erforderlich, wenn das Kfz
abgemeldet ist.
11) Wenn noch keine neue ZB II ausgestellt worden ist ( alter Brief)
12) Kopie ist ausreichend.
13) Wenn das Fahrzeug angemeldet ist.
Öffnungszeiten: mo – mi: 07.30. – 12.30 Uhr; 13.30 – 15.30 Uhr; do: 07.30 – 18.00 Uhr; fr: 07.30 – 12.30 Uhr
Service Hotline  02861 82 2059 Fax: 02861 82 2039