Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB)

Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB)
Universität zu Köln
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Merkblatt ‚Auslandsstudien‘ für Freemover
Juli 2015
DEFINITION
Als Freemover werden Studierende bezeichnet, die außerhalb einer Universitätskooperation ein
Auslandssemester absolvieren.
BERATUNG/UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE ORGANISATION EINES FREEMOVER-AUSLANDSSEMESTERS
Das ZIB der WiSo-Fakultät steht generell als Ansprechpartner für Freemover zur Verfügung. Die FreemoverBeratung im ZIB kann Empfehlungen aussprechen, beratend bei der organisatorischen Vorbereitung zur Seite
stehen und Bescheinigungen ausstellen. Sollte die Universität im Ausland einen Ansprechpartner von der
Universität wünschen, so stehen die beiden Koordinatorinnen für Kölner Studierende (Bachelor bzw. Master) als
Kontakt zur Verfügung.
AUSLANDSSEMESTER ALS FREEMOVER
Freemover planen ihr Auslandssemester selbstständig außerhalb von Universitätskooperationen und müssen
i.d.R. Studiengebühren im Ausland entrichten. Es gibt unterschiedliche Wege der Organisation eines FreemoverAuslandssemesters. Entweder erfolgt die Vermittlung über eine Agentur oder durch eigenständige
Kontaktaufnahme mit der gewünschten ausländischen Universität.
WELCHE UNIVERSITÄTEN IM AUSLAND STEHEN FREEMOVERN ZUR VERFÜGUNG?
Mit Ausnahme der Partneruniversitäten der WiSo-Fakultät, für die es vonseiten des ZIB keine Unterstützung für
Freemover gibt, stehen alle Universitäten im Ausland prinzipiell für ein Freemover-Auslandssemester zur
Verfügung, die staatlich als Hochschulen anerkannt wurden. Staatlich anerkannte Universitäten sind in der
Anabin-Datenbank mit dem Status H+ gekennzeichnet.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR FREEMOVER
Es gibt diverse Einrichtungen und Fördermöglichkeiten für Studierende, die auf Antrag eine finanzielle Förderung
gewähren können. Auf der Homepage des ZIB (Studies Abroad → Organisation → Financing possibilities)
werden mögliche Stipendiengeber aufgeführt. Das Dezernat 9 der Universität vergibt Stipendien im Rahmen der
PROMOS-Förderung, für die sich Freemover bewerben können. Studierende, die evtl. Auslands BAföG in
Anspruch nehmen möchten, finden Informationen über die zuständigen Ämter hier. Eine finanzielle Unterstützung
im Rahmen des ERASMUS-Programms steht Freemovern nicht zur Verfügung.
ANRECHNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN
Für Freemover stehen prinzipiell die gleichen Anrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung wie für Studierende, die
im Rahmen einer Universitätskooperation im Ausland studieren. Für Bachelorstudierende steht die en-bloc
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Anrechnung in die Anrechnungsprofilgruppe, die Anrechnung ins Studium Integrale und die
Einzelkursanrechnung zur Verfügung. Masterstudierende können sich Kurse im Anrechnungsminor und als
Einzelkurs anrechnen lassen. Beratung und Empfehlungen zur Kursbelegung und zur en-bloc-Anrechnung
erfolgen durch die ZIB-Koordinatorinnen für Kölner Studierende (Bachelor/Master).
Detaillierte Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten und Ablauf der Anrechnungsvorgänge für Bachelor und
Master sind auf den Seiten des WiSo-Anrechnungszentrums aufgeführt, diese beziehen sich zurzeit nur auf
Studierende die unter der alten Prüfungsordnung (PO 2007) studieren.
UMRECHNUNGSKURS DER CREDITS DER GASTUNIVERSITÄT IN KÖLNER CREDITS
Die WiSo-Fakultät richtet sich mit ihren Credits nach dem ECTS-System, das prinzipiell mit dem ECTS-System
anderer Universitäten verglichen werden kann und somit als Grundlage für die Anrechnung herangezogen wird.
Viele Universitäten außerhalb Europas verwenden kein ECTS-System, das einen standardisierten WorkloadVergleich zulässt, sodass vom Anrechnungszentrum der WiSo-Fakultät ein Umrechnungskurs festgesetzt wird.
Grundlage für die Festlegung des Umrechnungskurses ist die Vergleichbarkeit der Studiengänge und des
Workloads. Die Verantwortung, die entsprechenden Informationen von der ausländischen Gastuniversität
einzuholen, liegt beim Studierenden und die Informationen sind an das ZIB zur weiteren Bearbeitung zu
übermitteln. Weitere Empfehlungen zu notwendigen Informationen kann die Freemover Beratung geben.
Teilweise sind Umrechnungskurse von Universitäten, an denen Freemover bereits ein Auslandssemester
verbracht haben, in der WEX-Datenbank eingetragen.
Der Nachweis über den Umrechnungskurs dient zu Beginn des Auslandssemesters als Orientierung, wie viele
Kurse für die Anrechnungsprofilgruppe/Studium Integrale bzw. Anrechnungsminor belegt werden müssen. Die
ZIB-Koordinatorinnen beraten bei Bedarf zu diesem Thema.
ABSCHLIEßENDE ANRECHNUNG
Die abschließende Anrechnung erfolgt mit einer vom ZIB beglaubigten Kopie des Transcripts und einem Antrag
über das WiSo-Anrechnungszentrums, siehe Ablauf. Hierzu ist es notwendig, dass Freemover nach Abschluss
des Auslandssemesters die Original-Transcripts im ZIB bei den jeweiligen Koordinatorinnen Bachelor/Master
vorzeigen. Diese fertigen nach Prüfung des Transcripts eine für die Anrechnung erforderliche Kopie an. Zu
beachten ist:
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
Transcripts werden nur auf Englisch oder Deutsch anerkannt. Studierende müssen ggf. eine
Übersetzung bei der Gastuniversität beantragen. Alternativ können Studierende das Transcript bei
offiziellen Übersetzungsdiensten übersetzen lassen (z.B. hier).

Wenn die Gastuniversität das Transcript nur digital erstellt, kann dieses nur anerkannt werden, wenn es
von der Gastuniversität direkt an das ZIB an [email protected] versendet wird.

Wenn die Gastuniversität ein Onlineportal zur Ausgabe der Transcripts verwendet, sind die
Zugangsdaten an das ZIB weiterzugeben.

Das Transcript kann postalisch auch direkt an das ZIB versandt werden. In diesem Fall bitte das ZIB
vorab darüber informieren, damit das Transcript richtig zugeordnet werden kann.

Masterstudierende müssen zudem einen Nachweis vorlegen, dass es sich bei den belegten Kursen um
Graduate-Kurse handelt.
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Alle relevanten Informationen zu Fristen, Abläufen und Vorgaben sind auf den Seiten des WiSoAnrechnungszentrums zu finden.
URLAUBSSEMESTER
Dem Freemover steht es frei, für die Zeit des Auslandssemesters ein Urlaubssemester anzumelden. Während
des Urlaubssemesters muss kein Semesterbeitrag an der Universität zu Köln entrichtet werden.
Dementsprechend steht dem Studierenden für diese Zeit jedoch kein Semesterticket zur Verfügung. Außerdem
ist es nicht möglich, Prüfungen an der Universität zu Köln abzulegen, Bachelor-/Masterarbeiten anzumelden oder
als Studentische Hilfskraft angestellt zu sein. Das Urlaubssemester gilt für ein komplettes Semester und endet
somit im SoSe Ende September und im WiSe Ende März. Die Beantragung des Urlaubssemesters erfolgt über
das Studierendensekretariat. Weitere Informationen finden Sie hier.
BESCHEINIGUNGEN FÜR FREEMOVER
Bescheinigungen oder Nachweise, die für ein Freemoversemester benötigt werden (wie z.B. über den
inhaltlichen Zusammenhang des Auslandssemesters mit dem Studium) können vom Zentrum für Internationale
Beziehungen erstellt werden. Hierzu ist es notwendig den Studierendenausweis und entsprechende Dokumenten
vorzulegen sowie die gewünschte Zieluniversität anzugeben. Das Angebot Bescheinigungen auszustellen, richtet
sich ausschließlich an Freemover die ihr Auslandssemester an Nicht-Partneruniversitäten verbringen, siehe
Absatz: „Welche Universitäten im Ausland stehen Freemovern zur Verfügung?“.
KONTAKT
E-Mail: [email protected]
Tel: 0221 470-1282
Sprechzeiten: siehe Homepage
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