Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) Universität zu Köln Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Merkblatt ‚Auslandsstudien‘ für Freemover Juli 2015 DEFINITION Als Freemover werden Studierende bezeichnet, die außerhalb einer Universitätskooperation ein Auslandssemester absolvieren. BERATUNG/UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE ORGANISATION EINES FREEMOVER-AUSLANDSSEMESTERS Das ZIB der WiSo-Fakultät steht generell als Ansprechpartner für Freemover zur Verfügung. Die FreemoverBeratung im ZIB kann Empfehlungen aussprechen, beratend bei der organisatorischen Vorbereitung zur Seite stehen und Bescheinigungen ausstellen. Sollte die Universität im Ausland einen Ansprechpartner von der Universität wünschen, so stehen die beiden Koordinatorinnen für Kölner Studierende (Bachelor bzw. Master) als Kontakt zur Verfügung. AUSLANDSSEMESTER ALS FREEMOVER Freemover planen ihr Auslandssemester selbstständig außerhalb von Universitätskooperationen und müssen i.d.R. Studiengebühren im Ausland entrichten. Es gibt unterschiedliche Wege der Organisation eines FreemoverAuslandssemesters. Entweder erfolgt die Vermittlung über eine Agentur oder durch eigenständige Kontaktaufnahme mit der gewünschten ausländischen Universität. WELCHE UNIVERSITÄTEN IM AUSLAND STEHEN FREEMOVERN ZUR VERFÜGUNG? Mit Ausnahme der Partneruniversitäten der WiSo-Fakultät, für die es vonseiten des ZIB keine Unterstützung für Freemover gibt, stehen alle Universitäten im Ausland prinzipiell für ein Freemover-Auslandssemester zur Verfügung, die staatlich als Hochschulen anerkannt wurden. Staatlich anerkannte Universitäten sind in der Anabin-Datenbank mit dem Status H+ gekennzeichnet. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR FREEMOVER Es gibt diverse Einrichtungen und Fördermöglichkeiten für Studierende, die auf Antrag eine finanzielle Förderung gewähren können. Auf der Homepage des ZIB (Studies Abroad → Organisation → Financing possibilities) werden mögliche Stipendiengeber aufgeführt. Das Dezernat 9 der Universität vergibt Stipendien im Rahmen der PROMOS-Förderung, für die sich Freemover bewerben können. Studierende, die evtl. Auslands BAföG in Anspruch nehmen möchten, finden Informationen über die zuständigen Ämter hier. Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des ERASMUS-Programms steht Freemovern nicht zur Verfügung. ANRECHNUNG VON STUDIENLEISTUNGEN Für Freemover stehen prinzipiell die gleichen Anrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung wie für Studierende, die im Rahmen einer Universitätskooperation im Ausland studieren. Für Bachelorstudierende steht die en-bloc 1 Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) Universität zu Köln Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Anrechnung in die Anrechnungsprofilgruppe, die Anrechnung ins Studium Integrale und die Einzelkursanrechnung zur Verfügung. Masterstudierende können sich Kurse im Anrechnungsminor und als Einzelkurs anrechnen lassen. Beratung und Empfehlungen zur Kursbelegung und zur en-bloc-Anrechnung erfolgen durch die ZIB-Koordinatorinnen für Kölner Studierende (Bachelor/Master). Detaillierte Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten und Ablauf der Anrechnungsvorgänge für Bachelor und Master sind auf den Seiten des WiSo-Anrechnungszentrums aufgeführt, diese beziehen sich zurzeit nur auf Studierende die unter der alten Prüfungsordnung (PO 2007) studieren. UMRECHNUNGSKURS DER CREDITS DER GASTUNIVERSITÄT IN KÖLNER CREDITS Die WiSo-Fakultät richtet sich mit ihren Credits nach dem ECTS-System, das prinzipiell mit dem ECTS-System anderer Universitäten verglichen werden kann und somit als Grundlage für die Anrechnung herangezogen wird. Viele Universitäten außerhalb Europas verwenden kein ECTS-System, das einen standardisierten WorkloadVergleich zulässt, sodass vom Anrechnungszentrum der WiSo-Fakultät ein Umrechnungskurs festgesetzt wird. Grundlage für die Festlegung des Umrechnungskurses ist die Vergleichbarkeit der Studiengänge und des Workloads. Die Verantwortung, die entsprechenden Informationen von der ausländischen Gastuniversität einzuholen, liegt beim Studierenden und die Informationen sind an das ZIB zur weiteren Bearbeitung zu übermitteln. Weitere Empfehlungen zu notwendigen Informationen kann die Freemover Beratung geben. Teilweise sind Umrechnungskurse von Universitäten, an denen Freemover bereits ein Auslandssemester verbracht haben, in der WEX-Datenbank eingetragen. Der Nachweis über den Umrechnungskurs dient zu Beginn des Auslandssemesters als Orientierung, wie viele Kurse für die Anrechnungsprofilgruppe/Studium Integrale bzw. Anrechnungsminor belegt werden müssen. Die ZIB-Koordinatorinnen beraten bei Bedarf zu diesem Thema. ABSCHLIEßENDE ANRECHNUNG Die abschließende Anrechnung erfolgt mit einer vom ZIB beglaubigten Kopie des Transcripts und einem Antrag über das WiSo-Anrechnungszentrums, siehe Ablauf. Hierzu ist es notwendig, dass Freemover nach Abschluss des Auslandssemesters die Original-Transcripts im ZIB bei den jeweiligen Koordinatorinnen Bachelor/Master vorzeigen. Diese fertigen nach Prüfung des Transcripts eine für die Anrechnung erforderliche Kopie an. Zu beachten ist: 2 Transcripts werden nur auf Englisch oder Deutsch anerkannt. Studierende müssen ggf. eine Übersetzung bei der Gastuniversität beantragen. Alternativ können Studierende das Transcript bei offiziellen Übersetzungsdiensten übersetzen lassen (z.B. hier). Wenn die Gastuniversität das Transcript nur digital erstellt, kann dieses nur anerkannt werden, wenn es von der Gastuniversität direkt an das ZIB an [email protected] versendet wird. Wenn die Gastuniversität ein Onlineportal zur Ausgabe der Transcripts verwendet, sind die Zugangsdaten an das ZIB weiterzugeben. Das Transcript kann postalisch auch direkt an das ZIB versandt werden. In diesem Fall bitte das ZIB vorab darüber informieren, damit das Transcript richtig zugeordnet werden kann. Masterstudierende müssen zudem einen Nachweis vorlegen, dass es sich bei den belegten Kursen um Graduate-Kurse handelt. Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) Universität zu Köln Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Alle relevanten Informationen zu Fristen, Abläufen und Vorgaben sind auf den Seiten des WiSoAnrechnungszentrums zu finden. URLAUBSSEMESTER Dem Freemover steht es frei, für die Zeit des Auslandssemesters ein Urlaubssemester anzumelden. Während des Urlaubssemesters muss kein Semesterbeitrag an der Universität zu Köln entrichtet werden. Dementsprechend steht dem Studierenden für diese Zeit jedoch kein Semesterticket zur Verfügung. Außerdem ist es nicht möglich, Prüfungen an der Universität zu Köln abzulegen, Bachelor-/Masterarbeiten anzumelden oder als Studentische Hilfskraft angestellt zu sein. Das Urlaubssemester gilt für ein komplettes Semester und endet somit im SoSe Ende September und im WiSe Ende März. Die Beantragung des Urlaubssemesters erfolgt über das Studierendensekretariat. Weitere Informationen finden Sie hier. BESCHEINIGUNGEN FÜR FREEMOVER Bescheinigungen oder Nachweise, die für ein Freemoversemester benötigt werden (wie z.B. über den inhaltlichen Zusammenhang des Auslandssemesters mit dem Studium) können vom Zentrum für Internationale Beziehungen erstellt werden. Hierzu ist es notwendig den Studierendenausweis und entsprechende Dokumenten vorzulegen sowie die gewünschte Zieluniversität anzugeben. Das Angebot Bescheinigungen auszustellen, richtet sich ausschließlich an Freemover die ihr Auslandssemester an Nicht-Partneruniversitäten verbringen, siehe Absatz: „Welche Universitäten im Ausland stehen Freemovern zur Verfügung?“. KONTAKT E-Mail: [email protected] Tel: 0221 470-1282 Sprechzeiten: siehe Homepage 3
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