Information und Vorberatung Neubau Mehrfamilienhaus (MFH

Information und Vorberatung Neubau
Mehrfamilienhaus (MFH) “Reutlen“
01
Ausgangslage
Das Projekt Mehrfamilienhaus “Reutlen“ befindet sich zur Zeit in der
Ausarbeitung des Bauprojektes. Dieses basiert einerseits auf dem
verabschiedeten Wettbewerbsprogramm, anderseits auf dem genehmigten
Vorprojekt.
Bei der Verabschiedung des Vorprojekts wurde beschlossen, dass
insbesondere die m3-Kennzahlen beim Gebäudevolumen um rund 10%
gesenkt werden müssen.
Wettbewerbsprogramm
Das vorliegende Projekt hat im Rahmen des durchgeführten Wettbewerbes
den ersten Rang erzielt. Die Jury hat dabei insbesondere auch die
gestalterischen Rahmenbedingungen festgelegt, welche im Rahmen der
weiteren Planungstätigkeiten nicht verändert werden kann. Das betrifft
insbesondere die Gestaltung der Fassaden, Dach sowie Kubatur der
Gebäude.
Pläne
Liegen auf.
Kostenübersicht
Gegenüber der Kostenschätzung im Rahmen des Vorprojektes konnten die
Kosten um rund 5% gesenkt werden. Neu sind mit Kosten von insgesamt
CHF 7'364'000.00 zu rechnen (inkl. MWSt), exkl. Bauland.
Insbesondere im Ausbaustandard konnten die m3-Preise um rund 11%
gesenkt werden.
Termine
Die Planungsarbeiten laufen planmässig.
- Verabschiedung Projekt durch Kirchenpflege
(ohne Abstimmungsunterlagen)
- Vorstellung und Konsultativabstimmung KGV
- Eingabe Baugesuch
- Verabschiedung definitive Botschaft an Mitglieder (Urne)
durch Kirchenpflege (=definitives Bauprojekt)
- Urnenabstimmung
- Baubeginn
- Bezug
19.10.2015
02.11.2015
09.11.2015
16.11.2015
27.02.2016
01.05.2016
01.12.2017
Baugesuch
Damit wir keine Zeitverzögerung in der Planung erhalten, hat das
Projektteam vorgeschlagen, die Baueingabe (Baugesuch) bereits vor
Genehmigung der Kredite an der Urne einzugeben.
Damit die Arbeiten am Baugesuch sowie Vorbereitungsarbeiten
„Ausführungsprojekt“ planmässig weitergehen, ist eine Erhöhung des
Projektkredites um CHF 300'000.00 notwendig (separater Antrag).
Gesamthaft wären dann insgesamt CHF 800'000.00 durch die
Kirchgemeindeversammlung bereits genehmigt worden.
Kompetenzen
Gestützt auf die Kirchen- und Geschäftsordnung ist für die Genehmigung
des vorliegenden Kredites eine Urnenabstimmung notwendig.
Die beiden Organe – Kirchenpflege sowie Kirchgemeindeversammlung –
verabschieden das Projekt bzw. den Kreditrahmen nur konsultativ.
Noch offenen Pendenzen
Im Rahmen der laufenden Planung sind insbesondere Pendenzen im
Bereich der Ausgestaltung von Fenstern, Fensterläden, etc. aufgekommen.
Diese werden im Laufe der Detailbearbeitung für das Ausführungsprojekt
erledigt und sind daher nicht als kostenrelevant beurteilt.
Auf dem Dach der Liegenschaft ist in Zusammenarbeit mit der EGK
(Energiegenossenschaft Kloten) eine Photovoltaikanlagen vorgesehen. Der
dabei erzielte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespiesen.
Die Anlage wird vollumfänglich durch die EGK erstellt und betrieben. Die
reformierte Kirchgemeinde erhält einen bescheidenen Mietzins in der Höhe
von 8% des erzielten Gewinns aus dieser Anlage (approx. CHF 1‘800.00
pro Jahr).
Allerdings entstehen Minderkosten bei der Dachkonstruktion von rund CHF
50'000.00, welche im vorliegenden Kostenvoranschlag (KV) noch nicht
berücksichtigt sind. Die entsprechenden Verträge mit der EGK werden
zurzeit
erstellt und werden später der Kirchenpflege zur Genehmigung vorgelegt.
Auf die Realisierung des Projektes MFH Reutlen haben die Arbeiten EGK
keinen Einfluss.
Finanzierung
Bereits in einem früheren Stadium hat die Zürcher Kantonalbank der
grundsätzlichen Finanzierung zugestimmt. Zum heutigen Zeitpunkt gehen
wir von folgendem Mittelbedarf aus:
Gesamtinvestitionssumme:
8'464'000.00
davon Landwert *)
davon Projektierungskredite **)
1‘100'000.00
800'000.00
Total (rund 22% der Investition)
1'900'000.00
zusätzliche Eigenmittel ***)
1'000'000.00
Hypothek ZKB ****)
5'564'000.00
*)
bereits durch Kirchgemeinde erworben und zu 100% finanziert aus
Eigenmittel
**)
aus Eigenmittel finanziert
***) nicht unbedingt notwendig
****) genauer Vertrag wird noch ausgehandelt und der Kirchenpflege zur
Genehmigung vorgelegt (nach Genehmigung Projekt an der Urne)
Stellungsnahme RPK
Die RPK hat das Projekt am 23. Oktober 2015 geprüft und empfiehlt der
Kirchgemeindeversammlung, dieses zuhanden der Urnenabstimmung zu
verabschieden.
Antrag
Der Kirchgemeinde wird beantragt, das vorliegende Bauprojekt zuhanden
der Urnenabstimmung (voraussichtlich 28.02.2016) zu verabschieden.