Information und Vorberatung Neubau Mehrfamilienhaus (MFH) “Reutlen“ 01 Ausgangslage Das Projekt Mehrfamilienhaus “Reutlen“ befindet sich zur Zeit in der Ausarbeitung des Bauprojektes. Dieses basiert einerseits auf dem verabschiedeten Wettbewerbsprogramm, anderseits auf dem genehmigten Vorprojekt. Bei der Verabschiedung des Vorprojekts wurde beschlossen, dass insbesondere die m3-Kennzahlen beim Gebäudevolumen um rund 10% gesenkt werden müssen. Wettbewerbsprogramm Das vorliegende Projekt hat im Rahmen des durchgeführten Wettbewerbes den ersten Rang erzielt. Die Jury hat dabei insbesondere auch die gestalterischen Rahmenbedingungen festgelegt, welche im Rahmen der weiteren Planungstätigkeiten nicht verändert werden kann. Das betrifft insbesondere die Gestaltung der Fassaden, Dach sowie Kubatur der Gebäude. Pläne Liegen auf. Kostenübersicht Gegenüber der Kostenschätzung im Rahmen des Vorprojektes konnten die Kosten um rund 5% gesenkt werden. Neu sind mit Kosten von insgesamt CHF 7'364'000.00 zu rechnen (inkl. MWSt), exkl. Bauland. Insbesondere im Ausbaustandard konnten die m3-Preise um rund 11% gesenkt werden. Termine Die Planungsarbeiten laufen planmässig. - Verabschiedung Projekt durch Kirchenpflege (ohne Abstimmungsunterlagen) - Vorstellung und Konsultativabstimmung KGV - Eingabe Baugesuch - Verabschiedung definitive Botschaft an Mitglieder (Urne) durch Kirchenpflege (=definitives Bauprojekt) - Urnenabstimmung - Baubeginn - Bezug 19.10.2015 02.11.2015 09.11.2015 16.11.2015 27.02.2016 01.05.2016 01.12.2017 Baugesuch Damit wir keine Zeitverzögerung in der Planung erhalten, hat das Projektteam vorgeschlagen, die Baueingabe (Baugesuch) bereits vor Genehmigung der Kredite an der Urne einzugeben. Damit die Arbeiten am Baugesuch sowie Vorbereitungsarbeiten „Ausführungsprojekt“ planmässig weitergehen, ist eine Erhöhung des Projektkredites um CHF 300'000.00 notwendig (separater Antrag). Gesamthaft wären dann insgesamt CHF 800'000.00 durch die Kirchgemeindeversammlung bereits genehmigt worden. Kompetenzen Gestützt auf die Kirchen- und Geschäftsordnung ist für die Genehmigung des vorliegenden Kredites eine Urnenabstimmung notwendig. Die beiden Organe – Kirchenpflege sowie Kirchgemeindeversammlung – verabschieden das Projekt bzw. den Kreditrahmen nur konsultativ. Noch offenen Pendenzen Im Rahmen der laufenden Planung sind insbesondere Pendenzen im Bereich der Ausgestaltung von Fenstern, Fensterläden, etc. aufgekommen. Diese werden im Laufe der Detailbearbeitung für das Ausführungsprojekt erledigt und sind daher nicht als kostenrelevant beurteilt. Auf dem Dach der Liegenschaft ist in Zusammenarbeit mit der EGK (Energiegenossenschaft Kloten) eine Photovoltaikanlagen vorgesehen. Der dabei erzielte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespiesen. Die Anlage wird vollumfänglich durch die EGK erstellt und betrieben. Die reformierte Kirchgemeinde erhält einen bescheidenen Mietzins in der Höhe von 8% des erzielten Gewinns aus dieser Anlage (approx. CHF 1‘800.00 pro Jahr). Allerdings entstehen Minderkosten bei der Dachkonstruktion von rund CHF 50'000.00, welche im vorliegenden Kostenvoranschlag (KV) noch nicht berücksichtigt sind. Die entsprechenden Verträge mit der EGK werden zurzeit erstellt und werden später der Kirchenpflege zur Genehmigung vorgelegt. Auf die Realisierung des Projektes MFH Reutlen haben die Arbeiten EGK keinen Einfluss. Finanzierung Bereits in einem früheren Stadium hat die Zürcher Kantonalbank der grundsätzlichen Finanzierung zugestimmt. Zum heutigen Zeitpunkt gehen wir von folgendem Mittelbedarf aus: Gesamtinvestitionssumme: 8'464'000.00 davon Landwert *) davon Projektierungskredite **) 1‘100'000.00 800'000.00 Total (rund 22% der Investition) 1'900'000.00 zusätzliche Eigenmittel ***) 1'000'000.00 Hypothek ZKB ****) 5'564'000.00 *) bereits durch Kirchgemeinde erworben und zu 100% finanziert aus Eigenmittel **) aus Eigenmittel finanziert ***) nicht unbedingt notwendig ****) genauer Vertrag wird noch ausgehandelt und der Kirchenpflege zur Genehmigung vorgelegt (nach Genehmigung Projekt an der Urne) Stellungsnahme RPK Die RPK hat das Projekt am 23. Oktober 2015 geprüft und empfiehlt der Kirchgemeindeversammlung, dieses zuhanden der Urnenabstimmung zu verabschieden. Antrag Der Kirchgemeinde wird beantragt, das vorliegende Bauprojekt zuhanden der Urnenabstimmung (voraussichtlich 28.02.2016) zu verabschieden.
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