Folien Klawikowski

Internationaler automatischer
Informationsaustausch:
Praxisfragen
Petra Klawikowski, St III 2; Stand Juni 2015
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
Das
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
4
Die Finanzverwaltung der Bundesrepublik Deutschland
Bundesfinanzverwaltung
Finanzverwaltung der Länder
Bundesfinanzministerium
16 Landesfinanzministerien
sofern keine
Mittelbehörde
vorhanden
Bundeszentralamt
für Steuern
Bundesfinanzdirektionen
Oberfinanzdirektionen
bzw. Landesämter
(Haupt-) Zollämter
Finanzämter
Zölle und
Verbrauchsteuern
Besitz- und
Verkehrsteuern
Aufgaben nach
§ 5 FVG
(siehe weitere Folien)
5
Dienstsitze des BZSt
Schwedt
Bonn
Berlin
Stammbeschäftigte (Stand 01.12.2014)
Bonn1
Berlin
Saarlouis
Schwedt
1.044
151
240
112
= 1.547 derzeit ca.
2.000
1 davon
ca. 365 Betriebsprüfer/
-innen im Außendienst
Saarlouis
Zusätzlich ca. 433 in Ausbildung
Zusätzlich
6 ca. 240 zugeordnete Kräfte
überwiegend in Berlin
Organisation des BZSt
Stabsstelle Innenrevision
Präsident des BZSt
Leitungsstab
- Strategische Planung -
Gleichstellungsbeauftragte
Koordinatorin
Ausbau der Bp
Datenschutzbeauftragter
Vize-Präsident des BZSt
Querschnitt
Steuern I
Steuern II
Steuern III
Bundesbetriebsprüfung I
Bundesbetriebsprüfung II
Klassische Querschnittsaufgaben
und übergreifende
Fachaufgaben
Aufgaben mit
Bezug zur
Umsatzsteuer
Aufgaben, die
vorrangig nationale Steuerthemen betreffen
Abzugsteuern
sowie weitere
Themen mit
internationalem
Bezug, z.B.
Produktionsbetriebe
Dienstleistungsbetriebe, Lohnsteuer, betriebliche
Altersvorsorge,
Versicherungund Feuerschutzsteuer
Intern.
Amtshilfe
Direkte St.
St III 2
Aufgaben der Steuerabteilungen
•
Abzugsteuerentlastung, Abzugsteuer nach § 50a EStG, Advanced-Pricing-Agreements
(Verrechnungspreise), Altersvorsorge (Fachaufsicht), Amtshilfe, Ausländische
Investmentfonds, Bauabzugsteuer, Bescheinigungsverfahren, Digitale Lohnschnittstelle,
Elster Lohn II, EMAKORV (§ 45d Abs. 3 EStG), EU-Zinsrichtlinie, Feststellung nach § 27
Abs. 8 KStG, Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA),
Internationale Amtshilfe, Kapitalertragsteuerentlastung, Kapitalertragsteuererstattung,
Kindergeld (Fachaufsicht), Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer, Kontenabrufverfahren,
Kontrollverfahren der tatsächlich freigestellten Kapitalerträge, Maschinelles Verfahren zur
Abfrage der Steueridentifikationsnummer (MAV), Minijob (Fachaufsicht), Mini-One-StopShop, Mitteilungen zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Mitteilung von
Steuerstraftaten (Zentralstelle nach § 5 Abs. 1 Nr. 28 ), nachgelagertes
Veranlagungsverfahren nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 EStG
•
Rentenbezugsmitteilungsverfahren, Steuerliche Identifikationsnummer, UmsatzsteuerAmtshilfe, Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.), Umsatzsteuer im In- und Ausland, Umsatzsteuer-Kontrollverfahren,
Umsatzsteuervergütung, Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer,
•
•
Verständigungs- und Schiedsverfahren, Vor-REIT-Registrierung,
Wirtschafts-Identifikationsnummer, Zentrale Anlaufstelle für ausländische Investoren,
•
Zertifizierung von Altersvorsorge- („Riester“) und Basisrentenverträgen („Rürup“)
Aufgaben der Steuerabteilungen
• Die Steuerabteilungen im BZSt nehmen vielfältige Aufgaben
wahr, unter anderem :
 Fachaufsicht Familienleistungsausgleich
 Vorsteuer-Vergütung
 Versicherung- und Feuerschutzsteuer
 Steuerliche Identifikationsnummer
 Verständigungsverfahren in internationalen Beziehungen
 Umsatzsteuerkontrollverfahren
 Internationale Amtshilfe Direkte Steuern
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
Internationaler Informationsaustausch
Warum?
Zunehmende grenzüberschreitende Transaktionen und
Mobilität der Steuerbürger.
Durch Welteinkommensprinzip besteht die Ermittlungspflicht
des Einkommens auch weltweit.
PROBLEM:
Ermittlungsmöglichkeiten sind auf eigenes Hoheitsgebiet
beschränkt.
Ziele?
- Kampf gegen Steuerhinterziehung
- Aufdecken steuermissbräuchlicher Gestaltungsmodelle
- Gleichmäßige Besteuerung, Untersuchungsgrundsatz (AO)
- Wettbewerbsneutrale Besteuerung
- Sicherung des Staatshaushalts, insbesondere in Zeiten von
Finanzkrisen.
Warum internationale Kooperation?
Materielle
Universalität
Besteuerung des
Welteinkommens
Formelle
Territorialität
Informationsaustausch
Internationaler Informationsaustausch
Informationsaustausch
Inland
Ausland
BMF (Fachaufsicht BZSt)
OFD/ LfSt/
LFinMin
Zuständige Behörden
BZSt (zuständige
Behörde)
Finanzämter
Internationaler Informationsaustausch
Rechtsgrundlagen
DBA
EU-DV zur
RL 2011/16/EU
Verträge
Informationsaustausch
EU-Richtlinie
2003/48 EU
2011/16/EU
2014/107/EU
Nationales
Recht
Multilaterale
Abkommen
Internationaler Informationsaustausch
Rechtsgrundlagen
EU-DV zur
RL
2011/16/EU
Informationsaustausch
EU-Richtlinie
2003/48 EU
2011/16/EU
2014/107/EU
1
Europäische Zinsrichtlinie; RL
2003/48 EU v. 3.06.2003
• Erster EU-weiter automatisierter
Automatischer Austausch im Bereich
der Besteuerung von Zinserträgen bei
natürlichen Personen und
Personenvereinigungen
• Verwendung eines identischen EU-weit
vorgeschriebenen Austauschformats =
FISC 153 (XML-Format)
Amtshilfe-RL - wesentlichen Neuerungen der
RL 2011/16/EU und DV zur RL
• Ausweitung auf alle Steuerarten (außer USt und
Verbrauchsteuern)
• Kein Bankgeheimnis mehr, der Schutz der
heimischen Finanzindustrie ist nicht mehr
erlaubt
• Aufnahme von Fristen
• Verbindliche Verwendung von elektronischen
Standardformularen
• Einführung verbindlicher
automatischer Auskunftsaustausch
(5 Kategorien)
Grenzüberschreitender Informationsaustausch
Rechtsgrundlagen
Informationsaustausch
Nationales
Recht
§117 AO: Überblick
- Abs. 1: Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme
internationaler Amts- und Rechtshilfe
- Abs. 2: Informationsaustausch auf Grund von
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); EGAmtshilfegesetz (EU-Mitgliedstaaten) und
anderer Abkommen
- Abs. 3: Informationsaustausch mit Staaten ohne
Abkommen
Internationaler Informationsaustausch
Instrumente
Ersuchen
Spontanauskunft
Automatischer Austausch
Zustellung von Schriftstücken
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
Internationaler Informationsaustausch
Instrumente
Systematische spontane
Übermittlung von im Voraus
definierten, verfügbaren
Informationen auf elektronischem
Weg ohne vorherige Anhörung.
2
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
Automatischer
InformationsAustausch (AIA)
CRS
EUZI
CbCRep;
tax
ruling
s
EARL
FATCA
St III 2 unterstützt Gesamtprojekt
Automatischer InformationsAustausch
EUZI
EARL
FATCA
GesamtProjekt
AIA
CRS
Projekt Standartisierter Automatischerr
InformationsAustausch-Direkte Steuern im
BZSt
Hinweis: Der Automatische Informationsaustausch wird beim BZSt im Rahmen
eines Gesamtprojekts eingeführt, das Gemeinsamkeiten der Verfahren
herausarbeitet und eine generische Plattform für alle Automatischen
Auskunftsverfahren vorantreiben soll.
gegenseitiger Automatischer IA über Zinsen von EU-Bürgern
Von Zahlstellen (KI) die Zinszahlungen an im Ausland ansässige nat. Pers.
leisten
Zahlstellen melden Zinszahlungen oder Erträge an BZSt
BZSt leitet Info automatisiert an CA des MS weiter
MS melden im Gegenzug die Zinsinformationen an D; Ausnahmen: AU; B; LUX
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Aufsichtsrat- oder Verwaltungsratsvergütungen
Lebensversicherungsprodukte
Ruhegehälter
Eigentum an unbeweglichem Vermögen u. Einkünfte daraus
FATCA (Infos von FI);
nach Foreign Account Tax Compliance Act
• Inhalte von FATCA
Abkommen D – US vom 31.05.2013, (IGA 1)
Automatischer IA über Finanzkonten von US-Bürgern bei Dt. FI
US verpflichten sich zu gleichem IA zu Konten dt. Bürger
Befreiung der dt. FI von FATCA-Verpflichtungen
Austausch der Daten für US-Bürger zum Sept. 2015 vorgesehen
CRS – weltweiter Automatischer Austausch von
Kontendaten (nach dem Common Reporting Standard)
• Inhalte von CRS; laut RL 2014/117 EU bzw. MCAA; noch in nationales
Recht umzusetzen; Referentenentwurf liegt seit Juni 2015 vor
Zu meldende Daten
• Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum u. -ort, TIN
Von Finanzinstitutionen
• Banken, Verwahrstellen, andere Finanzinstitute, z.B. Broker, Investmentgesellschaften,
spezifizierte Versicherungsgesellschaften
In Bezug auf Konteninhaber
• Natürliche Personen; Juristische Personen einschließlich Trusts und Stiftungen;
Beherrschende Personen von passiven NFE, z.B. wirtschaftlich Berechtigte, Treugeber
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
EUZI - Verfahren
 EU Mitgliedstaaten
 Abhängige assoziierte
Gebiete
 Drittländer
Anguilla, Aruba, Bonaire, British Virgin
Islands, Curacao, Cayman Islands,
Guernsey, Isle of Man,
Jersey, Montserrat, St. Eustatius, Sint
Maarten (part of NL), Saba, Turks and
Caicos Islands
Andorra, Liechtenstein, Monaco, San
Marino, Switzerland
EUZI – Vorreiter für (EARL), FATCA & CRS
Erster automatisierter automatischer
Informationsaustausch mit verbindlicher
Datensatzbeschreibung
Vergleichbare Stakeholder auf deutscher
Seite, wie FATCA & CRS
Vergleichbare Datenstrukturen
Datenanpassungsbedarf vor Übermittlung an
Bundesländer
EUZI - Verfahren
Nationale Zahlstellen
Competent Authorities
Hier: Erhalt der
Informationen von den
Zahlstellen
BZSt/ ZIVIT
Deutsche Finanzämter („Bundesländer“)
EUZI – Übermittlung Zahlstellen an BZSt
Zahlstellen
Massenmelder
Daten
über
Informationen von Zahlstellen
gemäß ZIV; Meldezeitpunkt:
31. Mai des Folgejahrs des
Berichtszeitraums
Zinsen
oder
Erlöse
Zahlstellen
Einzelmeldungen
BZSt / ZIVIT
Anzahl der
Datensätze
2011:
523.099
2 Möglichkeiten der Meldung für dt. Zahlstellen
Zahlstellen
1. web-portal
(nur für Einzelmelder)
 Validierung im Portal
 automatische XML-Generation
2. TXT Datei via
sicherem Tunnel
 Inhalts-Validierung
 Bei Validierungsfehlern: Zahlstelle bekommt log, das
aus dem Portal ersichtlich ist
Plausibilitätsprüfung
Informationen werden gesammelt und
gebündelt
Datenbank
Bei Plausibilitätsfehler wird
ein log an Zahlstelle
vergeben
Beispiel für Plausibilitäten
Birthdate
numeric
optional
length 8
format
YYYYMMDD


> 01-01-1870
< 31-12 of the
current year
Satzabweisung
amount
numeric
mandatory
Max.length 13
no commata


≠0
0 only if storno
satzabweisung
Ländercode
Adresse
alphanumeric
mandatory
length 2

ISO3166 Alpha 2
Satzabwesiung
BLZ der
Zahlstelle
numeric
optional
length 8

8 digits
Blockabweisung
Meldezeitraum
numeric
mandatory
lenght 4

> 2006
Blockabweisung
YYYY
EUZI – Erfahrungen
(Übermittlung von Zahlstellen)
-
+
Zahlstellen senden verspätet
Plausibilitäten → bessere Qualität
Zahlstellen melden falsch
Möglichkeit zur Bußgelderhebung
Meldung nicht verwertbarer Zeichen
38
EUZI Informationsaustausch
Zahlstelle
Competent Authorities
BZSt/ ZIVIT
Betrachtung des
Internationalen
Informationsaustausches
Dt. Finanzämter
EUZI - Informationsaustausch
Erstellung & Versendung von FISC153
Datensätzen (XML)
In 2011: 523.099 DS
CCN/Mail2
BZSt / ZIVIT
Competent Authorities
Bis zum 30. Juni des
Folgejahrs des
Berichtszeitraums
Erhalt & Verarbeitung FISC153 DS (XML)
in 2011 erhalten: 886.321 DS
40
EUZI – Erfahrungen
(Internationaler Informationsaustausch)
-
+
Validierungsprobleme
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen
den MS (insbesondere bei notwendigen
Klärungen)
Doppelmeldungen
Falscher Datensatzname
Stetig verbesserte Datenqualität
Referenz zu falschen BO/RE
fristgerechte Versendung der Datensätze
Fehlende Referenz von den territories
Korrekturen kommen zu spät (nach
Besteuerung)
41
EUZI – Datenversand an
Finanzämter
Paying Agents
Competent Authorities
BZSt/ ZIVIT
Betrachtung des
Datenversandes
von BZSt an dt.
Finanzämter
Finanzämter“
EUZI – Datenversand an Finanzämter
Datenversand an Finanzämter
BZSt/ ZIVIT
German tax offices
Ausland
Zinsrichtlinie-Datenbank
EUZI – MAV + Identabgleich
01.05.1965
Smith
Record
53225
Peter
Jedes
Element
ist zu
betrachten
Verfahrensregeln
Maxstraße 1 Bonn
Probleme
▪ kein Geburtsdatum
▪ Freies Format
▪ keine Adresse
• kein Vorname
Zinsrichtlinie-Datenbank
ID-Nr. Datenbank
Vorname
Name
Name
Vorname
Straße
Straße
PLZ
PLZ
Ort
City
ID-Nummer
BUFA, Bundesland, Sperren
+ Id-Nummer
+ FA-Nummer
+ Bundesland
ZIEL
-
Id-Nummer
Steuernummer (alt)
Strukturierter Nachname
Strukturierter Vorname
Strukturierte Adresse
Historie der Adresse
…
EUZI – Datenversand an Finanzämter
Zinsrichtlinie-Datenbank
SH
Vorname
Name
Straße
BY
NI
MV
+ Id-Nummer
+ FA-Nummer
SA
B
PLZ
City
BR
HH
BrB
TH
RP
SA
SL
HE
Server in NRW
BW
BY
+ Bundesland
Ende der
Verantwortung
und Zuständigkeit
des BZSt
EUZI – Kommunikation zwischen
BZSt & Finanzämtern
Fragen zu erhaltenen Informationen
BZSt
Finanzämter
Finanzämter
2 Optionen
BZSt
Ersuchen zu Details der erhaltenen
Informationen
Ersuchen zu weiteren Details, die
nicht von ZIV gedeckt sind
Ersuchen, ob/falls zwischenzeitlich
Korrekturen vorliegen
Ersuchen zu weiteren Dokumenten
Allgemeines Ersuchen – eForm
Aufgabenbereich EUZI
Referatsstruktur
St III 2 wird
geändert
Aufgabenbereich Internationale
Amtshilfe DT
EUZI - Entwicklungen
• Revision der EU-Zinsrichtlinie in 2014
• Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers
von Zinszahlungen
• Transparenzprinzip
• Zahlung an außerhalb der EU gelegene Strukturen
• Zahlung an außerhalb/innerhalb der EU gelegenen
Strukturen
• Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Einkünfte, die
Zinszahlungen entsprechen
• Wertpapiere, die Forderungen entsprechen
• Bestimmte Lebensversicherungsverträge
• Folge: Auskunftserteilung/Quellensteuer
EUZI – Entwicklungen Herausforderungen
Revision der EU-Zinsrichtlinie in 2014
Revision der EU-Amtshilferichtlinie
2011/16 EU in 12/2014
Übernahme des OECD-Standards zum
AEOI in RL 2014/107 EU
Auftrag der KOM zur Aufhebung
(„Auslaufen“) der Zinsrichtlinie
EUZI – spezifische Probleme Beginn der Übermittlung in 2005
Schlechte Datenqualität
Viele Fehlermeldungen
Anfangszeit bis 2010
Zuordnungsprobleme
Keine St-Nr. gemeldet
Übermittlungen seit 2010
Automatisierte Zuordnung ID-Nr.
MAV und Identabgleich
Vermeidung von Parallelverfahren
Kein EUZI + CRS
EARL – Beschreibung
EU-Amtshilferichtlinie 2011/16
Fälle mit Auslandsbezug
Ansässigkeit in einem EU-MS
Einkünfte und Vermögen in einem anderen
EU-MS
EARL – 5 Auszutauschende Kategorien
nach Art. 8 RL 2011/16 EU
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Income from employment, IE)
Aufsichtsrat- oder Verwaltungsratsvergütungen (Directors fees, DF)
Lebensversicherungsprodukte (Life insurance products, LIP)
Ruhegehälter (Pensions, PEN)
Eigentum an unbeweglichem Vermögen u. Einkünfte daraus
(Immovable property, IP)
EARL – weitere Angaben
zusätzlich
sind zu jeder Kategorie
auch weitere Angaben zwingend erforderlich:
Common Data Elements (CE)
z. B. Angaben zu Person, Länder- und Währungscodes, Betrag etc.
zunächst immer Angabe des VZ (Tax Year )
Auswirkung
für Deutschland
EARL
– Auswirkungen
für D
Ab 1Juni.2015
BZSt
EU-MS tauschen min. 1 x
jährlich innerhalb von 6
Monaten nach Ablauf des
Steuerjahres Daten aus
54
Aufgabenanmeldung KONSENS
Verfahren für
Risikomanagement
Ergebnis
???
Verfahren für
Grundinformationen
EU-AmtshilfeRichtlinie
BZSt / ZIVIT
Organisatorischer Input
Berichte
Fachlicher Input
KONSENSRegularien
Verfahren für
Steuerfestsetzung
Steuerungsgremien
Verfahren für
Datenauswertung
55
EARL
Stand der Verfahrensentwicklung
Seit 7. April 2015 erfolgen Datenlieferungen aus den Bundesländern
Die seitens der EU Kommission geforderte Security Policy (SEP)
wurde vor dem gesetzten Termin 31. Mai 2016 gezeichnet und
abgegeben
Die Weiterleitung der deutschen Informationen an die EU-MS
erfolgt planmäßig und pünktlich seit dem 18. Juni 2015
Erste Datenlieferungen der EU-MS wurden seit 10. Juni 2015
problemlos übermittelt.
FATCA
Rechtsgrundlagen/aktuelle Entwicklungen
Zunächst unilaterale Maßnahme der USA (nationales Recht)
• Verpflichtung zum AEOI für kontenbezogene Daten von US-Steuerpflichtigen
Verhandlungen G5 mit USA Model (IGA I und IGA II)
DE/US Abkommen (Modell IGA I) v. 31. Mai 2013
Zustimmungsgesetz (Ratifizierung des FATCA-Abkommens) v. 10. Oktober 2013
§ 117c der Abgabenordnung (Ermächtigungsnorm zum Erlass RVO)
FATCA-USA-Umsetzungsverordnung v. 10. Oktober 2013 (BGBl. 2013 II S. 1362)
BMF-Anwendungsschreiben im Entwurf
FATCA (Infos von FI)
Neben dem Informationsaustausch sieht das
Abkommen bzw. die FATCA-USA-UmsV und §
117c i.V.m. 379 Abs. 2 Nr. 1b AO gem. § 5 Abs. 1
Nr. 5a FVG folgende Aufgaben für BZSt vor:
• Prüfung der Meldepflichten der FI nach § 50b
EStG
• Ordnungswidrigkeitstatbestände bei
verspäteter, falscher oder unterlassener
Meldung – Zuständigkeit für Bußgeldverfahren
FATCA Verfahrensumsetzung - Stand
Tests des FATCA-Systems mit FI im Zeitraum vom
4.05.2015 bis zum 5.06.2015
Kommunikationshandbuch FATCA (Teile 1 bis 3) zu
Registrierung und Massendatenübermittlung ELMA sowie
über BZST-Portal liegen Banken vor = Praxisbeschreibung
des BZSt
Die Inbetriebnahme von FATCA-System erfolgte am
1.06.2015 (Grundgerüst zur Annahme der Daten von FI,
Weiterleitung an US + Annahme von US)
Lfd. Verfahrensänderungen durch US (z.B. zu
IDES/ICMM + Notifications) kurzfristig nicht mehr
fristgerecht umsetzbar – BMF wird mit US code freeze fest
(Stand 06/15) vereinbaren
FATCA Rechtsgrundlagen/
aktuelle Entwicklungen - Probleme
amtlich vorgeschriebener Datensatz
bis Mitte Juni noch nicht veröffentlicht
(seit 15.06. in konkreter Vorbereitung)
Folge: fehlende rechtlich verbindliche
Verfahrensbeschreibung für die Pflicht
der FI zur Meldung
Folge: vorerst Absehen von Bußgeld
wegen Nichterfüllung oder Verspätung
CRS – Rechtsgrundlagen
Entwicklungen
• Multilaterale Konvention:
• 1987 vom Ministerrat des Europarats verabschiedet und
Anfang 1988 zur Zeichnung aufgelegt und 1995 in Kraft
getreten
• 2011 von DE auf dem G20 Treffen in Cannes gezeichnet
• Gilt für Steuern aller Art, Sozialversicherungspflichtbeiträge
und enthält Regelungen über den
• Informationsaustausch, simultane Betriebsprüfungen,
Teilnahme an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat,
die steuerliche Beitreibungshilfe und Amtshilfe bei
Zustellung von Dokumenten
• Ermöglicht den automatischen Informationsaustausch
dem Grunde nach
• Referentenentwurf zur Umsetzung in nationales Recht wurde
am 9. Juni an die Verbände gesendet
CRS – Rechtsgrundlagen
Multilaterale Konvention
• Artikel 6 der Konvention:
„Für Fallkategorien und nach Verfahren, die sie einvernehmlich
festlegen, tauschen zwei oder mehr Vertragsparteien die in Artikel 4
bezeichneten Informationen automatisch aus.“
• Artikel 22 der Konvention:
„Alle Informationen, die eine Vertragspartei nach diesem
Übereinkommen erhalten hat, sind in gleicher Weise geheim zu halten
und zu schützen wie die Informationen, die sie nach ihrem
innerstaatlichen Recht erhalten hat; soweit dies für die Sicherstellung
des erforderlichen Schutzniveaus der personenbezogenen Daten
notwendig ist, sind die Informationen ferner nach den
Schutzbestimmungen geheim zu halten und zu schützen, die von der
erteilenden Vertragspartei als nach ihrem innerstaatlichen Recht
erforderlich bezeichnet werden können.“
CRS – Überblick
er Steuerzahler und von grenzüberschreitenden Transaktionen
Völkerrecht => Keine Amtshandlung auf fremden Territorium
Ermittlungspflicht der Steuerbehörde geht über Grenze hinaus
=> Ziel
Gleichmäßige und gerechte Besteuerung
Wettbewerbsneutrale Besteuerung
n Transaktionen
Völkerrecht => Keine Amtshandlung auf fremden Territorium
Ermittlungspflicht der Steuerbehörde geht über Grenze hinaus
=> Ziel
Gleichmäßige und gerechte Besteuerung
Wettbewerbsneutrale Besteuerung
CRS – Weltweiter Informationsaustausch
• Competent Authority Agreement/Common Reporting
Standard
• Von der OECD am 13.2.2014 veröffentlichter „Standard“
und Musterabkomme sowie Kommentierung
• Artikel 6 der multilateralen Konvention (bzw. Art. 26
OECD-MA)
• Multilateral Competent Auhority Agreement
• (M)CAA/CRS „basiert“ auf FATCA am 29.10.2014 von
mehr als 50 Staaten gezeichnet – Referentenentwurf zur
Umsetzung in nationales Recht am 9.06.15 veröffentlicht
• Innerhalb der EU – Einführung durch RL 2014/117 EU Referentenentwurf zur Umsetzung in nationales Recht am
9.06.15 veröffentlicht; Anpassung § 7 AHiG
CRS - Rechtsgrundlagen
Transformation für eine bindende Verpflichtung
gegenüber dem Rechtsanwender („Finanzinstitute“) in
nationales Recht notwendig
• §§ 117 und 117c der Abgabenordnung
• Ratifikationen der völkerrechtlichen Verträge
• Nationales Anwendungsgesetz
• BMF-Schreiben
• Referentenentwurf v. 09.06.2015 für Transformation des
MCAA vom 29. Oktober 2014 & Referentenentwurf für ein
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen
über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung des
EU-Amtshilfegesetzes und anderer Gesetze an die
Ressorts, Länder, Verbände und Organisationen mit der
Bitte um Stellungnahme bekanntgegeben.
CRS – Weltweiter Informationsaustausch
er Steuerzahler und von grenzüberschreitenden Transaktionen
Völkerrecht => Keine Amtshandlung auf fremden Territorium
Ermittlungspflicht der Steuerbehörde geht über Grenze hinaus
=> Ziel
Gleichmäßige und gerechte Besteuerung
Wettbewerbsneutrale Besteuerung
n Transaktionen
Völkerrecht => Keine Amtshandlung auf fremden Territorium
Ermittlungspflicht der Steuerbehörde geht über Grenze hinaus
=> Ziel
Gleichmäßige und gerechte Besteuerung
Wettbewerbsneutrale Besteuerung
CRS – weltweiter Automatischer Austausch von
Kontendaten
• Inhalte von CRS; laut RL 2014/117 EU bzw. MCAA; durch Ref. Entwurf
vom 9.06.2015 noch in nationales Recht umzusetzen
Zu meldende Daten
• Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum u. -ort, TIN
Von Finanzinstitutionen
• Banken, Verwahrstellen, andere Finanzinstitute, z.B. Broker, Investmentgesellschaften,
spezifizierte Versicherungsgesellschaften
In Bezug auf Konteninhaber
• Natürliche Personen; Juristische Personen einschließlich Trusts und Stiftungen;
Beherrschende Personen von passiven NFE, z.B. wirtschaftlich Berechtigte, Treugeber
CRS
– Prüfverlauf
Prüfungsverlauf
nach CRS
Nicht meldende Finanzinstitute
•
•
•
•
•
•
•
•
Staatliche Rechtsträger (inkl. Pensionsfonds)
Internationale Organisationen
Zentralbanken
Bestimmte Altersvorsorgefonds
Qualifizierte Kreditkartenanbieter
Ausgenommene Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Trust, wenn der Treuhänder meldepflichtig ist
Sonstige Rechtsträger mit „geringem Risiko“ der Nutzung
zur Steuerhinterziehung
CRS
–
Prüfverlauf
Prüfungsverlauf nach CRS
Meldepflichtige Finanzkonten
• Einlagenkonten
• z.B. Geschäfts-, Giro-, Spar- und
Terminkonten sowie verbriefte Konten
• Verwahrkonten
• Konto zugunsten eines Dritten, in dem
Finanzvermögen verwahrt wird
• Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen
• Rückkauffähige Versicherungs- und
Rentenversicherungsveträge
CRS
–
Prüfverlauf
Prüfungsverlauf nach CRS
Ausgenommene Konten
•
•
•
•
•
•
•
Bestimmte Altersvorsorgekonten
Regulierte Nicht-Altersvorsorgekonten
Bestimmte Lebensversicherungsverträge
Nachlasskonten
Bestimmte Treuhandkonten
Einlagenkonten im Zusammenhang mit Kreditkarten
(Kreditkartenüberzahlungen)
Konten mit „geringem Risiko“
CRS
–
Prüfverlauf
Prüfungsverlauf nach CRS
Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute
•
Identifizierung von
• Bestehenden Konten natürlicher Personen
• Neukonten natürlicher Personen
• Bestehende Konten von Rechtsträgern
• Passive NFE (Non financial entity) mit
beherrschender/n Person/en, die meldepflichtige
Personen sind
• Neukonten von Rechtsträgern
• Passiver NFE mit beherrschender/n Person/en,
die meldepflichtige Personen sind
Zweistufige Prüfung meldepflichtiges
Konto
Ja
Test 1: Ist der Kontoinhaber eine
meldepflichtige Person?
Der Kontoinhaber wird
gemeldet.
Ja
Nein
Keine Meldung in Bezug
auf den Kontoinhaber.
Test 2: Ist der Kontoinhaber eine
passive
NFE mit einer oder mehreren
kontrollier-enden Personen, die
meldepflichtige
Personen sind?
Meldung der kontrollierenden Personen
Ja
Nein
Keine Meldung in Bezug
auf die kontrol. Pers.
10
Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von natürlichen
Personen
Besteh. Konto von natürlicher
Person
Ja
Rückkauffähiger Versicherungs- oder
Ja
Rentenversicherungsvertrag (Verkauf an Ansässige rechtlich
Nicht meldepflichtig
unzulässig)
Nein
Nein
Nein
Kontostand oder -wert höchstens 1.000.000 $ (Konto von geringem Ne Ja
Nein
Ja
Wert)
Ja
Aktuelle
Alle notwendigen
Nein
Hausanschrift der
Indizien
Ja
Ja
Ja
natürl. Person?
vorhanden?
Adresse in
Indizien nur PostlagerJa
Papiersuch
einem
Nein
auftrag bzw. c/oNein
e
meldepflichtige
Anschrift?
Ja
m
Nein
Indizien nur Postlager- auftrag
Ja
Nicht
Staat?
bzw. c/o-Anschrift u. keine
Indizien
dokumenweiteren Indizien d.
gefunden?
Ja
tiertes Konto
Kundenbetreuer
Ja
Ja
Nein
Werden Indizien durch
Meldepflichtig
Ja
Indizien gefunden oder
Selbstauskunft oder
Ja
Kundenbetreuer hat aktuelle
Ja
andere Fakten
Ja
Kenntnis, das Kontoinhaber
beeinflusst?
Nicht meldepflichtig bis
meldepflichtige Person ist
Änderung d.
Nein
Nein
Gegebenheiten
Nein
Nicht meldepflichtig bis
Meldepflichtig
Änderung d.
Gegebenheiten
12
Sorgfaltspflichten bei neuen Konten von natürlichen
Personen
Neukonto von natürlicher Person
Selbstauskunft des
Kontoinhabers
Selbstauskunft gültig?
(Schlüssigkeitsprüfung)
Nein
Nein
Ja
Ja
Gründe die gegen Gültigkeit
sprechen?
JaJa
Nein
Nein
Ist die natürliche Person
steuerlich
ansässig?
Nein
Nein
Nicht meldepflichtig
Ja
Ja
Meldepflichtig
75
CRS – Weltweiter Informationsaustausch
beruht auf Gegenseitigkeit
Zuständige Behörde
Land B
Zuständige Behörde
Land A
Informationsaustausch
IT
Finanzinstitut
A
C
…..
B
Kontoinhaber
IT
Land A
Land B
Finanzinstitut
A
C
B
…..
Kontoinhaber
CRS – Übertragungssystem
OECD und EU planen ein einheitliches
Übermittlungssystem (Common Transmission System)
Anforderungen an CTS werden formuliert und geprüft
unentschieden ob IDES, ETrustEx (Speed 2) oder ein
System eines anderen Anbieters zum Zuge kommt
organisatorische Umsetzung des CTS und die
entsprechende Kostenverteilung noch unklar
CRS -Zeitplan
2014
29.10.2014
Zeichnung MCAA
d. 51 Staaten
2015
31.12.2015
2016
Stichtag für die
Erfassung aller
Altkonten
01.01.2016
Besondere
Sorgfalts-pflichten
f. Neu-konten
31.12.2016
Abschluss der
Ermittlung von
Altkonten von
hohem Wert
(Saldo/Wert >
1.000.000)
2017
31.09.2017
Beginn AEOI für
neue Konten und
Konten von hohem
Wert
31.12.2017
Abschluss der
Ermittlung von
Altkonten von
geringem Wert
2018
31.09.2018
Beginn
Austausch auch
von Konten von
geringem Wert
(Saldo/Wert =
1.000.000 oder
weniger)
78
CRS – Herausforderungen bei Entwicklung
späte Bekanntgabe endgültigen Version der funktionalen + technischen Spezifikationen
+ Korrekturmechanismus + Statistik= frühestens Ende September 2015
Ausstehende Entscheidungen hinsichtlich der Datenwege – ggf. Parallelverfahren
in EU bzw. OECD
Ggf. Parallelverfahren der Status- und Fehlermeldungen in EU bzw. OECD
Abzuschließende Abkommen mit Drittstaaten + AT (Parallelverfahren EUZI)
Bilaterale Sonderregelungen
Sicherheitsbedenken gegen die Nutzung von IDES
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
AIA - Praxisfragen
Probleme zu Einzelverfahren wurden bereits dort
erwähnt
Erheblicher zeitlicher Einführungsdruck bei FATCA und
CRS
Einführung vieler Neuverfahren zur gleichen Zeit
Vergleichbare Verfahren haben derzeit noch
unterschiedliche Datenformate
Sicherstellung einer effektiven Nutzung der
Massendaten in D
Vereinzelte Zweifel an Datensicherheit der Verfahren
gilt es auszuschließen
AIA - Praxisfragen
Einheitliches Übertragungssystem für möglichst viele
Verfahren (Common Transmission System)
• Datenschutzfragen
Effektive Nutzung der erhaltenen Daten insbesondere im
Kontext einer föderalen Finanzverwaltung
• Korrekte Zuordnung der Daten zu deutschen Stpfl.
• Effektives RMS zur Datenauswertung im Einvernehmen zw. Bund +
Land
• Eigene Auswertungsmöglichkeiten des BZSt für CRS-Daten lt. § 5
Abs. 1 Nr. 5b (NEU) FVG
Einrichtung eines Prüfverfahrens zur Datenmeldung durch FI
(OWi-Tatbestand bei FATCA und CRS)
• Ggf. personalintensive Prüfungen §§ 117c Abs. 3 AO i.V.m. §§ 193
– 203 AO
• OWi in § 11 FATCA-USA-UmsV § 3 Abs. 2 Ref.Entwurf zum Gesetz
AIA vom 9.06.2015
AIA – Praxisfragen
Konkurrenz der IT-Formate
OECD STF – SMF (altes Format)
EUZI = EU – Fisc 153 für Zinsen
EARL – spezielles XML-Format
FATCA – XML-Schema (spez. Korrekturverf.)
OECD – CRS – neues XML-Schema
Im Rahmen des Gesamtprojekts AIA sowie mit
Nachfolgereleases ist eine Vereinheitlichung der
Formate anzustreben !
Internationaler automatischer
Informationsaustausch - Inhaltsübersicht
• Rolle des BZSt
• Überblick Aufgabe Internationale Amtshilfe
• Definition:
Automatischer Informationsaustausuch (IA)
• Facetten des Automatischen IA (AIA)
• Stand der Verfahren zum AIA
• Praxisfragen
• Ausblick
AIA - Ausblick
Country by Country Reporting als
Automatischer Informationsaustausch nach
einheitlichem Datenschema;
OECD Entwurf liegt vor
Automatischer Austausch von tax rulings
innerhalb der EU; EU – Entwurf (DAC 3) liegt vor
Petra Klawikowski, Referatsleiterin St III 2, BZSt