Erscheinen Ihres Amtsblattes zu Weihnachten und

graben-neudorf.de
Mitteilungsblatt der
49
Donnerstag
03.12.2015
Erscheinen Ihres
Amtsblattes zu
Weihnachten und Neujahr
Seite 5
Betriebsferien
des Velages
über den Jahreswechsel
Meldungen für die Ehrung von Personen durch die Gemeinde sowie zur
Sportlerehrung durch die Vereine sind
bei der Gemeinde abzugeben.
Seite 8-10
Straßensperrung wegen
Drückjagd
Seite 11
Wichtige Rufnummern und Adressen
2 | Wichtige Rufnummern und Adressen
Feuerwehr Notruf 112
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 3. Dezember 2015 · Nr. 49
Rettungsdienst/Krankenfahrten: Tel. 19222
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Hauptstr. 39, 76676 Graben-Neudorf
07255/901-0
E-Mail: [email protected]
Telefon Bürgerbüro
07255/901-110
Sprechzeiten im Rathaus
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und Do. 15.00-18.00 Uhr
Mittwochs und freitags nachmittags ist das Rathaus geschlossen.
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten können Gesprächstermine mit
dem jeweiligen Ansprechpartner im Rathaus vereinbart werden.
Sprechzeiten des Bürgerbüros
Mo., Di. 7.30 – 16.00 Uhr; Mi., Fr. 7.30 – 12.00 Uhr;
Do. 7.30 – 18.00 Uhr
Polizeiposten Graben-Neudorf
Polizeirevier Philippsburg
07255/9378
07256/9329-0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, übernimmt in dringenden
Fällen den Bereitschaftsdienst:
Notfallpraxis Kirrlach, Rheinstr. 28
Tel. 116 117
Freitag von 19.00 Uhr bis Sonntag 23.00 Uhr
Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.: jew. von 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr,
Mi. ab 13.00 Uhr bis Do. 7.00 Uhr, Fr. 19.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr,
Feiertage 8.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis
Tel. 01806072100
Knielinger Allee 101 im Gebäude der Kinderklinik Karlsruhe
Mo., Di. und Do. von 19.00 - 22.00 Uhr
Mi. von 13.00 - 22.00 Uhr
Freitag und an Vorabenden von Feiertagen von 18.00 - 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertagen von 8.00 - 22.00 Uhr
Nach 22.00 Uhr übernimmt die Kinder- und Jugendklinik die Notfallversorgung.
Soziale Dienste
Kirchliche Sozialstation Nördliche Hardt e.V.
Hauptstr. 11a
07255/6425
Die Sozialstation ist ständig unter dieser Rufnummer für Sie erreichbar.
AWO-Sozialstation Linkenheim
07247/89922
Graben-Neudorf/Dettenheim
Ambulante Pflege, Essen auf Rädern, Betreuungsgruppen
Einsatzleitung Frau Wender
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
Beratung rund um die Pflege
Tages-, Kurzzeit-, Dauerpflege
Ihr Pflegeteam A. Gess
07255/725006
– 24 Stunden für Sie erreichbar –
Psychologische Beratungsstelle Graben-Neudorf
Für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
0721/93668600
Bahnhofsring 39, Termine nach telefonischer Vereinbarung
Telefonseelsorge
0800/1110111
rund um die Uhr, kostenfrei
0800/1110222
Beratungstelefon der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e.V.
Montags bis freitags, 8.00 bis 16.00 Uhr 07251/715111
Ermutigung und Hilfe bei Gewalt
Belästigung - Stalking - Zwangsehe - Vergewaltigung
Eine Initiative des Arbeitskreises Frauen gegen Gewalt
Kontakt: Bruchsal
07251/79364
Waghäusel
07254/207111
Landkreis Karlsruhe
0721/9366029
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher Gewalt
Beratungsstelle Libelle, Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal, 07251/915022
Bereitschaftsdienst der Tierärzte
Tierärztliche Klinik und Praxis (Kleintiere)
Dr. med. vet. Christian Nees
Neue Bahnhofstr. 14, Weingarten
oder bei Notfällen rund um die Uhr
07244/77040
0171/220 88 84
Strom, Erdgas-, Wasser-, Abwasserversorgung
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale Ettlingen
07243/180-0
Störungsmeldestelle - Strom (Tag und Nacht erreichbar) 0800/3629477
Wichtige Rufnummern und Adressen
Polizei Notruf 110
MVV Energie
Notfälle - Erdgas
Servicehotline – Erdgas
Wasserwerk Graben-Neudorf
Herr Flohr
Zentralkläranlage Graben-Neudorf/Dettenheim
Herr Beerkircher
0800/2901000
0800/6882255
0170/6302983
0176/11190100
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Samstags, sonntags und feiertags jeweils von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
übernimmt den Bereitschaftsdienst am:
05.12. und 06.12.2015
Dr.-medic stom./IM Temeschburg A. Amberg, Speyerpfad 9, 76661 Philippsburg, Tel. 07256/7211
In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden
Fällen telefonisch erreichbar.
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.kzvbw.de oder unter Tel. 0621 – 38000803
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 8.30 Uhr.
Fr. 04.12.2015
Da-Vinci-Apotheke im Postcenter, Bruchsal
Luisenstr. 10, Tel. 07251 – 5 05 08 80
Sa. 05.12.2015
Apotheke am Bahnhof, Graben-Neudorf
Bahnhofsring 2, Tel. 07255 – 7 60 40
So. 06.12.2015
Marien-Apotheke, Forst
Kirchstr. 13, Tel. 07251 – 30 02
Mo. 07.12.2015
Hardt-Apotheke, Hambrücken
Kriegsstr. 41, Tel. 07255 – 53 68
Di. 08.12.2015
Apotheke St. Barbara, Forst
Sudetenstr. 20, Tel. 07251 – 1 28 28
Mi. 09.12.2015
Apotheke im Globus, Wiesental
Hambrücker Landstr. 4, Tel. 07254 – 95 77 60
Do. 10.12.2015
Schloss-Apotheke, Bruchsal
Schloßstr. 1, Tel. 07251 – 1 34 11
Weitere Notdienste finden Sie auf
www.lak-bw.notdienst-portal.de oder unter Tel. 0800 0022 833
Impressum
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
Internet: www.graben-neudorf.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Hans D.
Reinwald oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
Zuständig für die Zustellung:
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 3. Dezember 2015 · Nr. 49
Hinweise | 3
„Turmbläser” auf dem Rathausturm
Das Jugendorchester des Musikvereins Concordia Neudorf, der Posaunenchor
Graben, der Musikverein Graben sowie der Musikverein Concordia Neudorf haben
sich bereit erklärt, auch in diesem Jahr an den Adventssonntagen ihre Musikstücke
vom Rathausturm erschallen zu lassen.
Für die Bereitschaft hierzu dürfen wir uns bedanken.
Die Vereine treten in folgender Reihenfolge auf:
Für wärmende Getränke sorgen am 1. und 3. Advent der Elternbeirat der PestalozziSchule und am 2. und 4. Advent die DRK-Bereitschaft Neudorf.
Die gesamte Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
Patrozinium der Pfarrgemeinde St. Nikolaus Graben
am 06. Dezember 2015
im St. Franziskus-Haus
Programm
11.00 Uhr Heilige Messe
12.00 Uhr Leckeres Mittagessen
Erlös für die Arbeit des Missionsausschusses
12.45 Uhr Bericht der KJG aus ihrer Arbeit
13.00 Uhr Der MGV Eintracht Graben
verkürzt das Warten auf den Nikolaus
13.30 Uhr Besuch des Nikolaus
14.00 Uhr
Kaffee und Hefezopf bei weiteren Liedern des MGV Eintracht Gaben
Besuchen Sie auch den Weihnachtsmarkt des Altenwerk St. Nikolaus
Foto: Alexey Baskakov/Hemera/Thinkstock
2. Advent, 06.12.2015, 17.00 Uhr Posaunenchor Graben
3. Advent, 13.12.2015, 17.00 Uhr Musikverein Graben
4. Advent, 20.12.2015, 17.00 Uhr Musikverein Concordia Neudorf
4 | Der Bürgermeister informiert
Der Bürgermeister informiert
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung am 30.11.2015
mit folgenden Tagesordnungspunkten:
1. Ausscheiden von Gerhard Müller aus dem
Gemeinderat
Herr Gerhard Müller hat mit Schreiben vom 10.11.2015 erklärt,
dass er aus beruflichen Gründen aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte. Gemäß § 16 Abs. 1 Ziff. 6 der Gemeindeordnung
kann ein Gemeinderat sein Ausscheiden aus diesem Gremium
aus wichtigem Grund verlangen, sofern er mehr als 62 Jahre alt
ist. Diese Voraussetzung liegt bei Herrn Müller vor.
Der Gemeinderat beschloss anschließend einstimmig, dem
Antrag von Herrn Müller auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
mit sofortiger Wirkung zuzustimmen.
2. Eigenbetrieb Ver- und Entsorgung
Wirtschaftsplan 2016
1. Betriebszweig Wasserversorgung
Der Erfolgsplan des Betriebszweigs Wasserversorgung sieht
Erträge von 866.455,– € und Aufwendungen in gleicher Höhe
vor. Nachdem in den Jahren 2011 und 2012 deutliche Überschüsse erzielt wurden, soll im Wirtschaftsjahr 2016, genau wie
in den Vorjahren, ein Abbau dieser Überschüsse erreicht werden.
Die Gebührensumme reduziert sich dadurch zwar minimal, führt
aber aufgrund der gestiegenen Gesamtkosten zu einer Erhöhung
des Gebührensatzes.
Der Vermögensplan des Betriebszweigs Wasserversorgung sieht
Einnahmen in Höhe von 475.700,– € und Ausgaben in gleicher
Höhe vor. Im Vermögensplan des Wirtschaftsjahres 2016 wurden
keine neuen Maßnahmen mit aufgenommen.
2. Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Im Betriebszweig Abwasserbeseitigung sieht der Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2,05 Mio. € vor. Der Vermögensplan sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1,5 Mio. €
vor.
Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Ver- und Entsorgung für das Jahr 2016.
3. Wassergebührenkalkulation 2016
Die Kalkulation der Wassergebühren erfolgt auf Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplans 2016 wie in den Vorjahren. Der aktuelle Gebührensatz beträgt 0,90 € pro cbm. Unter Berücksichtigung
eines Überschussabbaus von 9.000,– € muss der Gebührensatz
auf 1,– € erhöht werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Wassergebührenkalkulation für das Jahr 2016.
4. Wasserversorgungsänderungssatzung 2016
Aufgrund der Zustimmung zur Wassergebührenkalkulation für
das Jahr 2016 war die Wasserversorgungssatzung in § 44 entsprechend zu ändern. Dies beschloss der Gemeinderat einstimmig.
5. Abwassergebührenkalkulation 2016
Im Kalkulationsjahr 2016 mussten ein Abbau des Fehlbetrags im
Bereich des Schmutzwassers und ein Abbau des Überschusses
im Bereich des Niederschlagswassers berücksichtigt werden. Aus
diesem Grunde sind die Gebührensätze zu ändern gewesen.
Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, die Gebührensätze für das Schmutzwasser auf 2,05 € pro cbm und für das Niederschlagswasser auf 0,32 € pro cbm zu erhöhen.
6. Abwasseränderungssatzung 2016
Die Änderungssatzung berücksichtigt die Gebührenänderung
durch die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2016, wel-
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 3. Dezember 2015 · Nr. 49
che bereits im Verwaltungsausschuss beraten wurde. Aus einer
(unwesentlichen) Feststellung der GPA ergibt sich die Änderung
von § 48 WVS. Hier werden nun auch die Vorauszahlungen ausdrücklich in die öffentliche Last des Grundstücks mit einbezogen.
§ 48 war daher entsprechend zu ergänzen.
Der Gemeinderat stimmte dieser Änderung einstimmig zu.
7. Änderung der Betriebssatzung des Ver- und Entsorgungsbetriebs
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Umstellung Stammkapital auf Euro
Die Betriebssatzung des Ver- und Entsorgungsbetriebs Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung weist nach wie vor das
Stammkapital des Eigenbetriebs in DM aus, die Bilanz der Jahresrechnung hingegen in Euro. Im Rahmen der Euro-Umstellungssatzung wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs nicht
berücksichtigt. Aus diesem Grunde war daher § 2 der Betriebssatzung entsprechend zu ändern. Die genannten Beträge wurden
hierbei lediglich in Euro umgerechnet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderungssatzung
wie vorgestellt.
8. Änderung der Hundesteuersatzung
§ 9 Festsetzung Fälligkeit/Dauerbescheide
Bisher werden zu Beginn eines jeden Jahres die Hundesteuerbescheide an Hundehalter versendet. Da sich die Hundesteuer vor
der letzten Erhöhung zehn Jahre nicht geändert hat und auch
zzt. nicht von einer Änderung der Hundesteuersätze auszugehen
ist, wurde angeregt, die Hundesteuerbescheide, ähnlich wie bei
der Grundsteuer, als Dauerbescheide zu erlassen. Das bedeutet,
dass es zukünftig keine jährlichen Hundesteuerbescheide mehr
geben wird. Lediglich bei Änderungen bezüglich der Hundehaltung (An-/Abmeldung oder bei Änderung der Hundesteuersätze) wird zukünftig ein Bescheid erlassen und versendet. Die
Fälligkeit der Hundesteuer bleibt wie bisher beim 15.02. eines
jeweiligen Jahres.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderungssatzung
wie vorgestellt.
9. Freiwillige Feuerwehr Abt. Graben
Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten und
dessen Stellvertreter
Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz wird der Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter durch die Angehörigen der
jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von
fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung
des Gemeinderates zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. In
der Abteilung Graben fand am 29.07.2015 die außerordentliche
Wahl des Abteilungskommandten und zweier Stellvertreter statt.
Als Abteilungskommandant wurde Herr Holger Schucker für
eine verkürzte Amtszeit bis zum 05.01.2018 gewählt. In gleicher
Versammlung wurde Herr Benjamin Jägel als 2. stellvertretender
Abteilungskommandant und Frau Tanja Melder als 3. stellvertretende Abteilungskommandantin für die Dauer von fünf Jahren
gewählt. Als 1. stellvertretender Abteilungskommandant bleibt
Herr Jörg Kemm im Amt.
Verschiedenes
Sollten Sie für das kommende Wochenende noch keine Planungen haben, empfehle ich Ihnen einen Besuch der Veranstaltungen unserer Vereine und Organisationen. Diese würden sich
über Ihren Besuch sicherlich sehr freuen.
Für heute möchte ich meinen Bericht beenden und wünsche
Ihnen für die kommende Woche alles Gute, viel Erfolg und vor
allem gute Gesundheit.
Es grüßt Sie
Ihr Bürgermeister
Hans D. Reinwald
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 3. Dezember 2015 · Nr. 49
„Turmbläser” auf dem Rathausturm
am 1. Advent
Der Bürgermeister informiert | 5
Erscheinung Ihres
Amtsblattes zu
Weihnachten und Neujahr
Betriebsferien über
den Jahreswechsel
Liebe Leserinnen und Leser,
Jugendorchester des MV Concordia Neudorf
Adventskaffee im Seniorenzentrum Rheinaue
am 28.11.2015
in Kalenderwoche 51 erscheint die 50. und damit
die letzte offizielle Ausgabe Ihres Amtsblatts.
Da wir 2015 mit insgesamt 53 Kalenderwochen
eine Sondersituation haben, gibt es in Kalenderwoche 52 eine zusätzliche kostenlose Weihnachts- und Neujahrsausgabe Ihres Amtsblattes.
Diese Ausgabe erscheint als Doppelausgabe für
die Kalenderwochen 52 und 53.
In dieser Zusatzausgabe werden keine Vereins-,
Parteinachrichten, Kirchen, Schulen und Kindergärten erscheinen.
Von Donnerstag, 24.12.2015 bis einschließlich
Donnerstag, 31.12.2015 haben wir Betriebsurlaub.
Ab Montag, 04.01.2016 sind wir ab 8.00 Uhr
gerne wieder für Sie da.
Die Weihnachtsgeschenke der Gemeinde an die Bewohner des Seniorenzentrums sowie des Betreuten Wohnens überbrachte Bürgermeister-Stellvertreter Karl-Heinz Kling
In Kalenderwoche 53/2015 wird kein Amts- bzw.
Mitteilungsblatt verteilt.
An alle Schriftführer:
Mitteilungen des Bürgermeisters
Weihnachtsbaum-Spenden
Im Namen der gesamten Bevölkerung möchte ich mich bei
allen bedanken, die mit ihrer Baumspende zu einer vorweihnachtlichen festlichen Ortsbildverschönerung beigetragen
haben. In diesem Jahr spendeten folgende Mitbürgerinnen
und Mitbürger Bäume aus ihrem Garten:
Familie Regine Moos, Huttenheimer Str. 13
Familie Manfred Brecht, Buchenweg 4
Herr Jan Heil, Uhlandstr. 35
Familie Gabriele Heid, Waldstr. 32
Frau Roswitha Bodenmüller, Huttenheimer Str. 53
Familie Karl Schill, Kirbsenkopf 11
Familie Natja Brecht, Bruchsaler Str. 14
Herr Günter Dörfler, Untere Reut 13
Familie Bruno Blümle, Mannheimer Str. 124
Familie Sven Schuster, Mozartstr. 17
Familie Petra Fischer, Spöcker Str. 1a
Hans D. Reinwald
Bürgermeister
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Kalenderwochen
52 und 53 keine Inhalte in Artikelstar einstellen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass
aus zeitlichen Gründen in dieser Zusatzausgabe
keine Vereins-, Parteinachrichten, Kirchen, Schulen und Kindergärten erscheinen können.
Da in KW 52 alle Ausgaben bis spätestens Mittwoch, 23.12.2015 in die Verteilung gehen müssen, sind Veröffentlichungen ausschließlich den
Stadt- und Gemeindeverwaltungen vorbehalten.
Die letzte offizielle Ausgabe erscheint in Kalenderwoche 51/2015, die erste Ausgabe im neuen Jahr
erscheint in Kalenderwoche 1/2016.
www.nussbaum-slr.de
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG
Partnerschaftskomitee
Save the date.
Nächster Usk-Stammtisch!
Liebe Freunde und Interessierte,
am Dienstag, den 19. Januar 2016 ab 19:00 Uhr treffen wir uns in
der „Alten Post“ in Graben.
Wir freuen uns, wenn wieder viele von euch vorbeischauen.
Ute und Erika
Sprechstunden des Bürgermeisters
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 3. Dezember 2015 · Nr. 49
Weiterhin unbefriedigend ist die Küchen- und Sanitärsituation in
der GU. Diese wurde zwischenzeitlich von Architekten begutachtet und man arbeite an Lösungen, so Bolek.
Um den Kontakt zwischen der Bevölkerung und den GU-Bewohnern weiter auszubauen wurde die Einrichtung eines regelmäßigen Cafés, beispielsweise in der Festhalle, vorgeschlagen.
Besuchen Sie die Wochenmärkte
auf dem Kirchplatz im OT Graben,
donnerstags von 9.00 bis 13.30 Uhr
und bei der Pestalozzi-Halle,
samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte.
Homepage des HGV: www.hgv-gn.de
Foto: /Stockphoto/Thinkstock
6 | Amtliche Bekanntmachungen
Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet nach telefonischer Vereinbarung statt. Termine können mit Frau Rolli/Frau
Bonelli, Tel. 901 – 203, vereinbart werden.
Amtliche Bekanntmachungen
Aktuelles aus Graben-Neudorf
Runder Tisch beschäftigt sich mit Fragen zur
Beschäftigung für die Bewohner der GU
Graben-Neudorf (eis). Michael Bolek, Amtsleiter des Amtes für
Grundsatz und Soziales im Landratsamt Karlsruhe, nahm in der
vergangenen Woche am Treffen des „Runden Tisches“ im GrabenNeudorfer Rathaus teil, um die Teilnehmer über Voraussetzungen
und Möglichkeiten zur Beschäftigung von Asylsuchenden und
Flüchtlingen zu informieren. Diese wollen vielfach so schnell
wie möglich arbeiten, nicht nur um der räumlichen Enge in den
Unterkünften und der Untätigkeit zu entgehen, sondern vor
allem auch um so schnell wie möglich wieder ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Nach drei Monaten besteht für Asylsuchende die Möglichkeit eine Arbeit aufzunehmen, allerdings
greift dann noch die so genannte Vorrangprüfung, wie Michael
Bolek erklärte. Dabei wird von der Arbeitsagentur geprüft, ob ein
deutscher Kandidat für die Arbeit zur Verfügung stehe, der dann
vorrangig zu behandeln wäre. Ist dies nicht der Fall, kann der
Job an Asylsuchende vergeben werden. Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt diese Vorrangprüfung. Unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit sei aber ein Mindestmaß
an Sprachkenntnissen. So müssen beispielsweise Sicherheitsanweisungen eindeutig verstanden werden. „Ein Asylsuchender,
der einen dreimonatigen Sprach-Grundkurs sowie den sechs
Monate umfassenden Sprach- und Integrationskurs erfolgreich
abgeschlossen und somit die Kursstufe B 1 erreicht hat, kann
auf den Arbeitsmarkt“, erläuterte Bolek. Interessierte und potenzielle Arbeitgeber sollten am besten Kontakt zur Leitung der
GU, Telefon 07255 9005406, aufnehmen, die über vorhandene
Qualifikationen und Voraussetzungen der Bewohner Bescheid
weiß oder sich bei der zuständigen Arbeitsagentur informieren.
Auch die Gemeinde will tätig werden und zwei Ein-Euro-Jobs im
Bauhof anbieten. Zudem wird Bürgermeister Hans D. Reinwald
das Gespräch mit dem örtlichen Handel- und Gewerbeverein,
HGV, suchen.
Den Berichten der einzelnen Arbeitskreise zufolge, gibt es Engpässe bei der Kinderbetreuung, wenn die Eltern im Sprachkurs
sind. Man wolle versuchen, dass die Eltern sich noch besser
untereinander absprechen, was zum Teil schon funktioniere, aber
nicht ausreiche.
Ein ganz wichtiges Anliegen war den Ehrenamtlichen die Klärung
der Frage nach der Haftung bei Nutzung der Festhalle. Dabei
versprach Michael Bolek unbürokratische Hilfe, indem man die
Nutzung der Festhalle für unterschiedliche Aktivitäten als Veranstaltungen des Landkreises tituliert und somit der Versicherungsschutz gegeben wäre.
Sitzung des Gemeinderats
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Montag, 7. Dezember 2015 findet um 19:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des
Gemeinderates statt.
Die Bevölkerung wird hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Bürgerfragestunde
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Beratung und Beschlussfassung
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung
4. Verschiedenes
5. Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden
Bekanntmachungen anderer Ämter
Forstrevier
Für den Gemeindewald Graben-Neudorf und den Kammerforst
ist Herr Revierleiter Martin Schmidt zuständig.
Sprechstunden sind jeden Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr im
Rathaus, Zimmer 208, Tel. 07255/901208.
Außerhalb der Sprechzeiten ist Herr Schmidt unter der Tel.-Nr.
07255/719575 erreichbar.
Hallenbadbesuch in Bruchsal (SaSch)
Die Gemeinde bietet für die Einwohner/innen für den Zeitraum,
in dem das Graben-Neudorfer Freibad geschlossen ist, verbilligte Eintrittskarten für das Hallenbad in Bruchsal (SaSch) an
und übernimmt die entstehenden Beförderungskosten für die
Bahnfahrt von Graben-Neudorf nach Bruchsal zum Hallenbad.
Eintrittskarten für das Bad werden im Bürgerbüro zum Preis von
3,20 € für Erwachsene und 2,40 € für Ermäßigte verkauft. Auch die
entsprechenden Fahrscheine können im Bürgerbüro erworben
werden. Die Rückerstattung der Fahrtkosten wird im Nachhinein
vorgenommen. Hierfür ist es erforderlich, den Hinfahrtfahrschein
an der Kasse des SaSch abstempeln zu lassen und die Fahrkarten
beim Bürgerbüro vorzulegen. Nähere Informationen erhalten Sie
im Bürgerbüro des Rathauses.
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einem Schuss Rock und sehr viel Gefühl zeichnen die Lieder des irischen Barden aus. Am Samstag, 9. Juli 2016, kommt er unter dem
Motto „Chris de Burgh featuring Nigel Hopkins“ auch nach Bruchsal
und präsentiert um 19.00 Uhr im Schlossgarten seine großen Erfolge.
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9
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Berufe im Gesundheits-,
Pflege- und Sozialbereich
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1
8
4
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte
und jedem der kleinen 3x3-Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. Die Auflösung
des Rätsels finden Sie in den ePaper-Ausgaben der Amts- und privaten Mitteilungsblätter von NUSSBAUM
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3. Dezember 2015 · Nr. 49
TRAUER
Danksagung – Statt Karten
Herzlichen Dank sagen wir allen, die mit uns Abschied
genommen haben von
Günther Warnecke
und uns ihre Anteilnahme, Verbundenheit und
Wertschätzung in Wort und Schrift, durch Blumen und
Kränze sowie Geldspenden zum Ausdruck brachten.
Unser besonderer Dank gilt den Pflegerinnen und
Pflegern des Wohnbereichs 1 der Rheinaue sowie den
Ärzten für die liebevolle Pflege und Betreuung, Frau
Pfarrerin Nagel und den Sängerinnen und Musikern für
die liebevoll gestaltete Trauerfeier sowie allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn, die ihn auf
seinem letzten Weg begleitet haben.
Im Namen aller Angehörigen
Margot Warnecke
Graben-Neudorf, im Dezember 2015
Erinnerungen, die unser Herz berühren,
gehen niemals verloren.
Foto: iStockphoto/Thinkstock
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Herzlichen Dank
sagen wir allen,
für die stille Umarmung,
für die tröstenden Worte,
gesprochen oder geschrieben,
für die Zeichen der Verbundenheit,
für das stille Gebet, und allen, die sie auf
dem letzten Weg begleitet haben.
Roswitha (Roswith) Beims
* 06.09.1944
† 17.11.2015
Unser besonderer Dank geht an
- Herrn Dr. Hans Mokry und Team
- Frau Alexandra Herzog
- den Bestattungsdienst Hofmann
- Elkes Blumenwelt
- Herrn Diakon Bernhard Wilhelm
- Herrn Klaus Heil vom TSV Neudorf
- den Schuljahrgang 1944/45
Wir danken ihrer Freundin, Frau Gerlinde Zimmermann,
die sich unermüdlich gekümmert und Trost gespendet hat.
Rüdiger Beims
Christian Franke
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die nächste Ausgabe des Amtsblattes "Graben-Neudorf" aktuell wird
in Vollverteilung zugestellt, d. h. fast alle Haushalte in Graben-Neudorf
erhalten das Amtsblatt – egal, ob dieses abonniert wurde oder nicht.
Alle Daten auf einen Blick
Aufgrund dieser Vollverteilung ist es möglich, dass die Zustellung am
Donnerstag, 10.12.2015, etwas später erfolgt als Sie es gewöhnt sind.
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Wünsche für die Zukunft sind
nicht nur zum neuen Jahr ein
Thema – Herzenswünsche gibt
es immer. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag
der Aktion Mensch. Die Soziallotterie feiert ihr 50-jähriges
Bestehen und hat ihr eigenes
Jubiläumsmotto „Schon viel
erreicht. Noch viel mehr vor.“
zum Anlass genommen, die
Deutschen zu ihren kleinen
und großen Vorhaben zu befragen. Fazit: 27 % denken
beim Thema Zukunftsplanung
in erster Linie an private Belange, Berufliches hat nur bei
11 % der Deutschen Vorrang.
Rund ein Drittel (32 %) der Be-
fragten würde am liebsten eine
Reise machen, 29 % wünschen
sich Gesundheit, 12 % hätten
gerne mehr Zeit für sich selbst
und die Familie. Dabei hängen
die Wünsche eng mit dem jeweiligen Lebensabschnitt zusammen. So wünscht sich fast
jeder Zweite (40 %) der über
55-Jährigen Gesundheit. Bei
den unter 34-Jährigen ist es
nur jeder Fünfte. Gleichauf liegen für die Jüngeren finanzielle
Aspekte: Mit einem Haus- oder
Wohnungskauf (19 %), einer
guten Aus- und Weiterbildung
(19 %) sowie finanzieller Sicherheit (11 %) wollen sie das
Fundament für eine glückliche
und sichere Zukunft legen.
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3. Dezember 2015 · Nr. 49
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Rollläden halten die Wärme im Haus
(djd). Die kalte Jahreszeit wartet nicht nur mit schönen Seiten wie malerisch verschneiten
Landschaften auf. Hauseigentümer und Mieter können an
frostigen Tagen inzwischen
kaum noch den Gedanken
an die nächste Heizkostenabrechnung verdrängen. Stetig
steigende Energiepreise reißen
Löcher in die Haushaltskasse.
Aber schon einfache Sparmaßnahmen wie zum Beispiel Rollläden an den Fenstern können
für Abhilfe sorgen.
Wärmedämmung verbessern
Die Rollläden halten die Wärme im Wohnraum und helfen
somit, den Energieverbrauch
für die Heizung zu drosseln.
Angesichts weiter steigender
Preise für Öl und Gas macht
sich die Nachrüstung auch
im Altbau schnell von selbst
bezahlt. So lässt sich auf diese Weise beispielsweise bei
Dachfenstern die Wärmedämmung nach Angaben einiger
Hersteller um bis zu 15 Prozent verbessern. Dafür sorgen
ausgeschäumte Aluminiumlamellen und eine isolierende
Luftschicht, die sich zwischen
Fenster und Rollladen bildet.
Ein weiteres Problem in der
Winterzeit ist die steigende
Anzahl der Einbrüche: Mit
dem frühen Einsetzen der
Dunkelheit werden Langfinger bereits am späten Nachmittag aktiv. Rollläden geben
zusätzlichen Schutz, da die
stabilen Konstruktionen nur
schwer und nicht geräuschfrei
zu überwinden sind. Darüber hinaus können elektrische
oder solarbetriebene Rollläden
durch ein automatisches Öffnen und Schließen die Anwesenheit der Bewohner simulieren. Über eine Funksteuerung
können die Eigentümer feste
„Öffnungszeiten“ festlegen.
Ausbauen und Energie sparen
(djd/red). Ein Ausbau des
Dachgeschosses schafft nicht
nur zusätzlichen Wohnraum,
sondern kann auch die Energieeffizienz des Eigenheims
verbessern. Die gleichzeitige
Dämmung des Dachs senkt die
Heizkosten und trägt zudem zu
einem angenehmeren Innen-
raumklima bei. Im Winter wird
das Obergeschoss vor Kälte, im
Sommer vor Überhitzung geschützt. Wichtig ist dabei die
fachgerechte Ausführung: Insbesondere für den sensiblen
Anschluss der Fenster an das
Dach empfehlen Experten vom
Selbsteinbau abzusehen.
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Nr. 49 · 3. Dezember 2015 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Dachdecker-Meisterbetrieb
Adenauerstr. 8 · 76707 Hambrücken
Barrierefreie Heizkörper bieten mehr Komfort
(djd). Die energieeffiziente und
vorausschauende Renovierung
des Badezimmers ist nicht nur
für Haushaltskasse und Umwelt eine nachhaltige Investition, sondern dient auch der
eigenen Komfortvorsorge. So
spart ein Heizkörperaustausch
wertvolle Energie und kann
zugleich zur altersgerechten
Badgestaltung beitragen. Gerade im Badezimmer ist nachhaltiges Sanieren auch in puncto
Komfort im Alter besonders
sinnvoll. Neben barrierefreien,
bodengleichen Duschen gibt
es inzwischen auch bei den
Heizkörpern spezielle barrierefreie Modelle. Bei diesen
können auch körperlich eingeschränkte Menschen komfortabel die Temperatur durch
einen seitlichen Anschluss mit
Thermostatposition in bequemer Griffhöhe regeln. Zugleich
senkt der Heizkörperaustausch
den Energieverbrauch effektiv,
denn generell sind moderne
Heizkörper wesentlich effizienter als ältere Modelle.
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · Anzeigen
3. Dezember 2015 · Nr. 49
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Foto: Paradies/akz-o
Energiesparen mit kuscheligen Decken
(spp-o) Energiesparen macht
Sinn – nicht nur zur Senkung
der Heizkosten, sondern auch
aus ökologischen Gründen.
Wer sich dabei geschickt anstellt, kann zu Hause schnell
einige Hundert Euro einsparen. Die Palette der möglichen
Maßnahmen ist groß, oftmals
aber mit nicht unerheblichen
Investitionskosten verbunden.
Eine einfache und schnell zu
realisierende Maßnahme ist
z. B. das Absenken der Raumtemperatur während der Heizperiode. Nach Expertenberechnungen bringt schon ein
Grad weniger eine Einsparung
beim Energieverbrauch von
rund sechs Prozent. Zu Hause
frieren will natürlich trotzdem
niemand. Und das ist auch
gar nicht nötig. So kann man
es sich z. B. am Abend auch
bei kühleren Raumtemperaturen auf dem Sofa mit einer
kuscheligen Wohndecke oder
einem leichten Plaid gemütlich machen. Denn Decken
speichern die abgestrahlte
Körperwärme. Sie wirken hier
im Übrigen sehr viel effektiver
als normale Kleidungsstücke.
Dieses Phänomen kennt jeder bereits aus dem eigenen
Schlafzimmer. So sorgt das
passende Modell dafür, dass
die Körperwärme möglichst
lange unter bzw. in der Decke
gespeichert wird.
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
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Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
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Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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