Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Irrwege des Verbraucherschutzes: Wer trägt die Last? Dr. Olaf Langner 1. Juli 2015 Gliederung I. II. III. IV. Einleitung Wer trägt die Last im Verbraucherschutz? Ansatzpunkte für „richtigen“ Verbraucherschutz Fazit Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 2 1 Gliederung I. II. III. IV. Einleitung Wer trägt die Last im Verbraucherschutz? Ansatzpunkte für „richtigen“ Verbraucherschutz Fazit Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 3 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Gliederung I. Einleitung II. 1. Was ist Verbraucherschutz? 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? III. IV. Ansatzpunkte für „richtigen“ Verbraucherschutz Fazit 3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz? Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 4 2 1. Was ist Verbraucherschutz? Verbraucherschutz Verbraucherinteressen Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 5 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 1. Was ist Verbraucherschutz? ? Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 6 3 1. Was ist Verbraucherschutz? Rechtslexikon von Horst Tilch Schutz gegenüber einem wirtschaftlich und in der Beherrschung der Rechtstechnik überlegenen Anbieter von Waren und Dienstleistungen Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 7 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 1. Was ist Verbraucherschutz? vzbv Nicht ganz klar, Ziele u.a.: • Verbraucherinteressen wahrnehmen, Verbraucherschutz fördern. • Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Übervorteilung durch Unternehmen. • Förderung eines nachhaltigen Konsums. Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 8 4 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? ? Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 9 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? Unternehmer Fragen Information Informationsasymmetrie Leitbild des mündigen Verbrauchers Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 10 5 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? Unternehmer Information Informationsasymmetrie Leitbild des schutzbedürftigen Verbrauchers Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 11 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? Verbraucherleitbild EuGH Durchschnittlich (bzw. normal) informierter, (angemessen) aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 12 6 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? Verbraucherleitbild EU-Gesetzgebung Durchschnittlich (bzw. normal) informierter, (angemessen) aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 13 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? Verbraucherleitbild BGH Früher Nur oberflächlich und flüchtig informierter, unkritischer Verbraucher Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Seit 1999 Durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher, der situationsadäquat mit einem unterschiedlichen Aufmerksamkeitsgrad handelt Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 14 7 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? Verbraucherleitbild des deutschen Gesetzgebers Seit 2004 Durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher Neuerdings Abkehr vom bisherigen Leitbild? Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 15 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden? § § Verbraucherleitbild der Bundesregierung „Bedürfnisse, Interessen und Wissen der Verbraucher variieren je nach Markt. Wo Verbraucher sich nicht selbst schützen können oder überfordert sind, muss der Staat Schutz und Vorsorge bieten.“ Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 16 8 3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz? ? ? Wer trägt die Kosten? Wird die Produkt- oder Vertriebsvielfalt zulasten anderer Verbraucher eingeschränkt? Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 17 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz? Ausgangsthesen Belastungen gibt das Unternehmen weiter (oder senkt andere Kosten) Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Es gibt informierte und weniger informierte Verbraucher. Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 18 9 3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz? Zusammenwirken der Ausgangsthesen Beispiel: Geschäftsmodell „Billigflieger“ kostet extra günstige Basisleistung kostet extra kostet extra Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 19 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz? Zusammenwirken der Ausgangsthesen Forderung Verbraucherschutz beschränkt sich auf die günstige Basisleistung kostenfrei zahlt für weitere Leistungen Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband wird teurer muss künftig auch für Leistungen zahlen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen will Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 20 10 3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz? Beispiel: Deckelung der Dispozinsen Girokonto Dispo kostet extra Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 21 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz? Beispiel: Deckelung der Dispozinsen Forderung Verbraucherschutz nimmt ihren Dispo nicht in Anspruch Deckelung der Dispozinsen zahlt extra für die Nutzung des Dispos Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband wird teurer muss künftig dafür zahlen, dass andere ihren Dispokredit nutzen Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 22 11 3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz? Beispiel: Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung Grundpfandrecht als Sicherheit Refinanzierung des Darlehens kauft gewährt Wohnimmobiliendarlehen 205 zahlt festen Zinssatz über einen bestimmten Zeitraum 5 200 zahlt festen Zinssatz über einen bestimmten Zeitraum Anleger Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 23 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz? Beispiel: Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung Mögliche Reaktionen der Kreditinstitute Folgen für Verbraucher Restriktivere Vergabe von langjährigen Festzinsdarlehen Häuslebauer hätten es schwerer, überhaupt an einen Festzinskredit zu kommen. Einpreisung des wirtschaftlichen Risikos einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung in die Kreditkonditionen Für alle Häuslebauer würden die Kredite teurer. Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 24 12 3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz? Beispiel: Grenzüberschreitende Kontowechsel in Europa Hätten Sie gern ein Konto im europäischen Ausland? Also ich bin mit meinem Konto zufrieden. Nein, ich will mein Konto bei einem Kreditinstitut in der Nähe haben. Dafür sind meine Fremdsprachenkenntnisse nicht gut genug. Es gibt doch SEPA. Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 25 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz? Beispiel: Telefonische Wertpapierberatung Telefonische Beratung Geschäftsabschluss auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Versand Protokoll einwöchiges Rücktrittsrecht Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 26 13 3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz? Beispiel: Telefonische Wertpapierberatung Telefonische Beratung wird wegen des Rücktrittsrisikos nur noch sehr eingeschränkt angeboten. Auch Verbraucher, die gern die telefonische Beratung in Anspruch genommen hätten, müssen nun bei Beratungsbedarf persönlich erscheinen. Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 27 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Gliederung I. II. III. IV. Einleitung Wer trägt die Last im Verbraucherschutz? Ansatzpunkte für „richtigen“ Verbraucherschutz Fazit Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 28 14 Gliederung I. II. Einleitung Wer trägt die Last im Verbraucherschutz? III. 1. Ausgangsthesen IV. Fazit 2. Abgestuftes Informationsmodell 3. Klare, konkrete Vorgaben Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 29 Ansatzpunkte für „richtigen“ Verbraucherschutz Ausgangspunkt: Informationsasymmetrien Geschäftsbezogener Wissensvorsprung Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 30 15 1. Ausgangsthesen 1 Verbraucherschutz dient dem Schutz aller Verbraucher, nicht der Durchsetzung von Sonderinteressen einzelner Verbraucher. Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 31 1. Ausgangsthesen 2 Eingriffe in Preisgestaltung, Vertrieb oder Produkte sind i.d.R. nicht sinnvoll. Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 32 16 1. Ausgangsthesen 3 Aufsichtsrecht, Zivilrecht, Strafrecht Unseriöse Anbieter werden über die allgemeinen Instrumente des Aufsichtsrechts, Zivilrechts und Strafrechts abgefangen. Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 33 1. Ausgangsthesen 4 Viele Informationen helfen nicht viel. Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 34 17 2. Abgestuftes Informationsmodell Bedeutung der Information für den Verbraucher wesentlich z. B. wesentliche Kosten, Vertragslaufzeit z. B. Kündigungsoptionen, Ansprechpartner bei Bedarf interessant meist nicht interessant z. B. Werbung, Zusatzangebote, Informationen über das Unternehmen Übermittlung auf Anfrage Zugänglichkeit der Information sehr leicht zugänglich sofort ersichtlich Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 35 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband 2. Abgestuftes Informationsmodell Was sind wesentliche Informationen ? Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 36 18 3. Klare, konkrete Vorgaben Gesetzgeber Verbraucherschützer Finanzwirtschaft Festlegung von Kriterien: Wann ist eine Information wesentlich? Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 37 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Gliederung I. II. III. IV. Einleitung Wer trägt die Last im Verbraucherschutz? Ansatzpunkte für „richtigen“ Verbraucherschutz Fazit Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Dr. Olaf Langner 07.07.2015 Seite 38 19 Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Olaf Langner E-Mail: [email protected] Tel: 030 20 225 5340 20
© Copyright 2024 ExpyDoc