Irrwege des Verbraucherschutzes: Wer trägt die Last? I. II. III. IV.

Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Irrwege des Verbraucherschutzes:
Wer trägt die Last?
Dr. Olaf Langner
1. Juli 2015
Gliederung
I.
II.
III.
IV.
Einleitung
Wer trägt die
Last im
Verbraucherschutz?
Ansatzpunkte
für „richtigen“
Verbraucherschutz
Fazit
Finanzgruppe
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Dr. Olaf Langner
07.07.2015
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1
Gliederung
I.
II.
III.
IV.
Einleitung
Wer trägt die
Last im
Verbraucherschutz?
Ansatzpunkte
für „richtigen“
Verbraucherschutz
Fazit
Dr. Olaf Langner
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Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Gliederung
I.
Einleitung
II.
1. Was ist
Verbraucherschutz?
2. Welcher
Verbraucher
soll geschützt
werden?
III.
IV.
Ansatzpunkte
für „richtigen“
Verbraucherschutz
Fazit
3. Wer bezahlt
für den
Verbraucherschutz?
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1. Was ist Verbraucherschutz?
Verbraucherschutz
Verbraucherinteressen
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1. Was ist Verbraucherschutz?
?
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1. Was ist Verbraucherschutz?
Rechtslexikon von Horst Tilch
Schutz gegenüber einem
wirtschaftlich und in der
Beherrschung der Rechtstechnik überlegenen Anbieter
von Waren und Dienstleistungen
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1. Was ist Verbraucherschutz?
vzbv
Nicht ganz klar, Ziele u.a.:
• Verbraucherinteressen
wahrnehmen, Verbraucherschutz fördern.
• Schutz der
Verbraucherinnen und
Verbraucher vor
Übervorteilung durch
Unternehmen.
• Förderung eines
nachhaltigen Konsums.
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
?
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
Unternehmer
Fragen
Information
Informationsasymmetrie
Leitbild des mündigen Verbrauchers
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
Unternehmer
Information
Informationsasymmetrie
Leitbild des schutzbedürftigen Verbrauchers
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
Verbraucherleitbild
EuGH
Durchschnittlich (bzw.
normal) informierter,
(angemessen) aufmerksamer und
verständiger Durchschnittsverbraucher
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
Verbraucherleitbild
EU-Gesetzgebung
Durchschnittlich (bzw.
normal) informierter,
(angemessen) aufmerksamer und
verständiger Durchschnittsverbraucher
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
Verbraucherleitbild BGH
Früher
Nur oberflächlich und
flüchtig informierter,
unkritischer
Verbraucher
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Seit 1999
Durchschnittlich
informierter und
verständiger Verbraucher, der situationsadäquat mit einem
unterschiedlichen
Aufmerksamkeitsgrad
handelt
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
Verbraucherleitbild des deutschen Gesetzgebers
Seit 2004
Durchschnittlich
informierter, aufmerksamer und
verständiger Durchschnittsverbraucher
Neuerdings
Abkehr vom bisherigen
Leitbild?
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2. Welcher Verbraucher soll geschützt werden?
§
§
Verbraucherleitbild der Bundesregierung
„Bedürfnisse, Interessen und Wissen der Verbraucher
variieren je nach Markt. Wo Verbraucher sich nicht selbst
schützen können oder überfordert sind, muss der Staat
Schutz und Vorsorge bieten.“
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3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz?
?
?
Wer trägt die Kosten?
Wird die Produkt- oder
Vertriebsvielfalt zulasten
anderer Verbraucher
eingeschränkt?
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3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz?
Ausgangsthesen
Belastungen gibt das
Unternehmen weiter (oder
senkt andere Kosten)
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Es gibt informierte und
weniger informierte
Verbraucher.
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3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz?
Zusammenwirken der Ausgangsthesen
Beispiel: Geschäftsmodell „Billigflieger“
kostet
extra
günstige
Basisleistung
kostet
extra
kostet
extra
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3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz?
Zusammenwirken der Ausgangsthesen
Forderung
Verbraucherschutz
beschränkt sich
auf die günstige
Basisleistung
kostenfrei
zahlt für weitere
Leistungen
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wird
teurer
muss künftig
auch für
Leistungen
zahlen, die sie
gar nicht in
Anspruch
nehmen will
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3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz?
Beispiel: Deckelung der Dispozinsen
Girokonto
Dispo kostet
extra
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3. Wer bezahlt für den Verbraucherschutz?
Beispiel: Deckelung der Dispozinsen
Forderung
Verbraucherschutz
nimmt ihren
Dispo nicht in
Anspruch
Deckelung
der
Dispozinsen
zahlt extra für
die Nutzung des
Dispos
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wird
teurer
muss künftig
dafür zahlen,
dass andere
ihren
Dispokredit
nutzen
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3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz?
Beispiel: Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung
Grundpfandrecht
als Sicherheit
Refinanzierung des Darlehens
kauft
gewährt Wohnimmobiliendarlehen
205
zahlt festen Zinssatz
über einen bestimmten
Zeitraum
5
200
zahlt festen Zinssatz
über einen bestimmten
Zeitraum
Anleger
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3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz?
Beispiel: Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung
Mögliche Reaktionen der
Kreditinstitute
Folgen für Verbraucher
Restriktivere Vergabe von
langjährigen Festzinsdarlehen
Häuslebauer hätten es
schwerer, überhaupt an einen
Festzinskredit zu kommen.
Einpreisung des wirtschaftlichen Risikos einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung in die Kreditkonditionen
Für alle Häuslebauer würden
die Kredite teurer.
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3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz?
Beispiel: Grenzüberschreitende Kontowechsel in Europa
Hätten Sie gern ein Konto im europäischen Ausland?
Also ich bin
mit meinem
Konto
zufrieden.
Nein, ich will
mein Konto bei
einem Kreditinstitut in der
Nähe haben.
Dafür sind meine
Fremdsprachenkenntnisse nicht gut
genug.
Es gibt doch
SEPA.
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3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz?
Beispiel: Telefonische Wertpapierberatung
Telefonische
Beratung
Geschäftsabschluss
auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden
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Versand
Protokoll
einwöchiges
Rücktrittsrecht
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3. Wer zahlt für den Verbraucherschutz?
Beispiel: Telefonische Wertpapierberatung
Telefonische Beratung
wird wegen des
Rücktrittsrisikos nur noch
sehr eingeschränkt
angeboten.
Auch Verbraucher, die
gern die telefonische
Beratung in Anspruch
genommen hätten,
müssen nun bei
Beratungsbedarf
persönlich erscheinen.
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Gliederung
I.
II.
III.
IV.
Einleitung
Wer trägt die
Last im
Verbraucherschutz?
Ansatzpunkte
für „richtigen“
Verbraucherschutz
Fazit
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Gliederung
I.
II.
Einleitung
Wer trägt die
Last im
Verbraucherschutz?
III.
1. Ausgangsthesen
IV.
Fazit
2. Abgestuftes
Informationsmodell
3. Klare,
konkrete
Vorgaben
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Ansatzpunkte für „richtigen“ Verbraucherschutz
Ausgangspunkt: Informationsasymmetrien
Geschäftsbezogener Wissensvorsprung
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1. Ausgangsthesen
1
Verbraucherschutz dient dem Schutz aller Verbraucher,
nicht der Durchsetzung von Sonderinteressen einzelner Verbraucher.
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1. Ausgangsthesen
2
Eingriffe in Preisgestaltung, Vertrieb oder Produkte sind i.d.R. nicht sinnvoll.
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1. Ausgangsthesen
3
Aufsichtsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Unseriöse Anbieter werden über die allgemeinen Instrumente des
Aufsichtsrechts, Zivilrechts und Strafrechts abgefangen.
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1. Ausgangsthesen
4
Viele Informationen helfen nicht viel.
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2. Abgestuftes Informationsmodell
Bedeutung der
Information für
den Verbraucher
wesentlich
z. B. wesentliche
Kosten,
Vertragslaufzeit
z. B. Kündigungsoptionen,
Ansprechpartner
bei Bedarf
interessant
meist nicht
interessant
z. B. Werbung,
Zusatzangebote,
Informationen über
das Unternehmen
Übermittlung
auf Anfrage
Zugänglichkeit
der Information
sehr leicht
zugänglich
sofort
ersichtlich
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2. Abgestuftes Informationsmodell
Was sind
wesentliche
Informationen
?
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3. Klare, konkrete Vorgaben
Gesetzgeber
Verbraucherschützer
Finanzwirtschaft
Festlegung von
Kriterien:
Wann ist eine
Information
wesentlich?
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Gliederung
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II.
III.
IV.
Einleitung
Wer trägt die
Last im
Verbraucherschutz?
Ansatzpunkte
für „richtigen“
Verbraucherschutz
Fazit
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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E-Mail: [email protected]
Tel: 030 20 225 5340
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