Bahnhofstraße 39 | 99084 Erfurt Tel. (0361) 210 500 | Fax (0361) 210 50 50 [email protected] | www.architekten-thueringen.de Neue Fortbildungssatzung beschlossen Rückblick auf die Vertreterversammlung am 30. Oktober 2015 Vertreter in der Bibliothek des Augustinerklosters Erfurt I m Mittelpunkt der zweiten Vertreterversammlung in diesem Jahr stand der Entwurf einer neuen Fortbildungssatzung, der im Vorfeld bereits in vielen Kammergruppen thematisiert wurde. Bevor es jedoch zur Diskussion um die vorgeschlagenen Eckpunkte kam, stellte Präsident Dr. Hans-Gerd Schmidt traditionsgemäß seinen Bericht zum berufspolitischen Geschehen auf Europa-, Bundes- und thüringenweiter Ebene vor. Themen, die derzeit in Brüssel und Berlin verhandelt werden, sind der Entwurf zur Neuregelung der Vergabeverordnung (VgV), das Architektenund Ingenieurvertragsrecht sowie das Vertragsverletzungsverfahren zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dass sich die Bundesregierung für den Erhalt der HOAI einsetzt, wurde nicht zuletzt auf dem Deutschen Architektentag in Hannover deutlich, als sowohl Baustaatssekretär Gunther Adler als auch Kanzleramtsminister Peter Altmaier ihre Unterstützung beim Kampf um den Erhalt der HOAI versicherten. In diesem Kontext informierte Präsident Dr. Schmidt auch über die Mitgliedschaft der Architektenkammer Thüringen im AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. seit September 2015. Als Fachverband vertritt der AHO die Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten. Tragende Elemente seiner Facharbeit sind die Fachkommissionen, in denen neben der Diskussion von Grundsatzfragen zum Honorarrecht die bestehenden Leistungsbilder der HOAI weiterentwickelt sowie neue Leistungsbilder und ihre Vergütung, wie z. B. zu den Themen Nachhaltigkeitszertifizierung, Verfahrensbetreuung und Building Information Modeling (BIM), erarbeitet werden. Die Ergebnisse finden sich u. a. in den Heften der Grünen Schriftenreihe des AHO wie- 54 DABregional | 12/15 der. Weiter berichtete Dr. Schmidt aus der Landesebene, dass es aktuell keinen neuen Kenntnisstand zur zeitlichen Umsetzung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) gäbe. Es bestehe aber die Zusage seitens des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, mit der geplanten Novelle das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz einzuführen sowie für einen angemessenen Beteiligungszeitraum der Kammern Sorge zu tragen. Der Präsident leitete sogleich zum Entwurf für die Fortbildungssatzung über und legte die Beweggründe, die zum Satzungsentwurf führten, kurz dar: Fortbildung sei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern gehöre zum beruflichen Selbstverständnis. Das Bekenntnis zur Nachweisführung sei ein wichtiges Signal an die Verbraucher zu mehr Kontrolle und Transparenz. Dr. Schmidt versicherte, dass es dem Vorstand mitnichten daran gelegen sei, die Mitglieder zu gängeln. Vielmehr sei es das Ziel, den Mitgliedern größtmögliche Freiheiten einzuräumen, wenn es darum geht, die Fortbildung nach ihren individuellen Bedürfnissen und thematischen Schwerpunkten ihrer Praxis auszurichten. Als Beispiele führte der Präsident die Paragraphen 2 „Themen der Fortbildung“ und 3 „Fortbildungsformen“ auf: So habe man bewusst darauf verzichtet, Themenkorridore für geeignete Fortbildungsmaßnahmen vorzugeben. Auch die Formate der Fortbildung seien sehr weit gefasst und an der aktuellen Praxis ausgerichtet. Auf diese Weise würden Mitglieder bereits jetzt in der alltäglichen Berufspraxis sehr viele Bausteine entdecken, die als Fortbildung anerkannt werden, seien es der Besuch einer Fachmesse, die Teilnahme an einer Exkursion, die Mitwirkung in Fachgremien oder die Veröffentlichung von Fachbeiträgen. In Paragraph 4 „Umfang der Fortbildung“ wurde die Beschlusslage des Eckpunktepapiers der Vertreterversammlung vom 17. Oktober 2014, nämlich sich auf 24 Fortbildungsstunden pro Jahr zu verständigen, umgesetzt. Um die Flexibilität für die Mitglieder zu erhöhen, wurde vorgeschlagen, innerhalb von zwei Jahren 48 Fortbildungsstunden nachzuweisen. Ausgiebig diskutiert wurde daraufhin unter den Vertretern insbesondere, ob der Umfang der nachzuweisenden Fortbildung angemessen und zumutbar sei, aber auch die Frage, wie man den bürokratischen Aufwand der Nachweisführung sowohl für die Geschäftsstelle als auch bei den Mitgliedern möglichst gering halten könne. Gerade letztgenannte Bedenken konnten schnell ausgeräumt werden: Die Verantwortlichen versicherten, dass kein Aufwand entstehe, der der Sache nicht dienlich sei. Redaktionsschluss: 17.11.2015 Architektenkammer Thüringen Thüringen Präsident Dr. Hans-Gerd Schmidt legte die Beweggründe für eine neue Fortbildungssatzung dar Rüdiger Weingart (li.) u. Marco Schlothauer bedankten sich im Namen der Kammergruppe Erfurt bei Gertrudis Peters für ihr Engagement für die Berufsstände Hinsichtlich des Umfangs wurde hinterfragt, wie glaubwürdig ein geringer Nachweis von nur acht Stunden im Jahr in der Außenwahrnehmung erscheint und ob nicht vielmehr die Gefahr besteht, dass er als Alibinachweis in Misskredit gezogen werde. Die Vertreter bekannten sich schlussendlich zu dem vorgeschlagenen Umfang von 48 Fortbildungsstunden in zwei Jahren mit 31 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen. Das eindeutige Abstimmungsergebnis ist ein Zeichen für die Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Satzung. Präsident Dr. Schmidt versäumte es in diesem Kontext nicht, die Arbeit des Ausschusses Satzung und Recht, der den Entwurf erarbeitet hat, unter Vorsitz von Dr. Claus D. Worschech zu würdigen. Die scheidende Geschäftsführerin Gertrudis Peters stellte daraufhin das Kammerprogramm für das Jahr 2016 als Grundlage für den Haushaltsbeschluss vor. Schwerpunkte der Planungen sind zwei Tagungen – zum einen der „Bautag“ am 24. Mai in Kooperation mit der Ingenieurkammer Thüringen und dem Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sowie zum anderen der Mitteldeutsche Architektentag zum 25. Jubiläum der Architektenkammer Thüringen am 25. oder 26. August in Kooperation mit den Landesarchitektenkammern aus Sachsen und Sachsen-Anhalt. Peters betonte, dass neben den regulär stattfindenden Events, wie Tag der Architektur, Sommerfest, Bauherrnseminare, diese Veranstaltungen im Früh- und Spätsommer den Jahresverlauf 2016 akzentuieren. Die konzeptionelle Vorbereitung wird noch in diesem Jahr erfolgen, so dass eine reibungslose Staffelstabübergabe an die nachfolgende Geschäftsführung gewährleistet sein kann. Sie bedankte sich abschließend bei allen Vertreterinnen und Vertretern für das ihr entgegengebrachte Vertrauen in den zurückliegenden acht Jahren. Als nächster Punkt standen die Entwicklungen des Versorgungswerks auf der Tagesordnung. Michael Hardt, Mitglied im Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks und Vorstandsmitglied der Architektenkammer Thüringen, sensibilisierte für die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks in Zeiten andauernder Niedrigstzinsen an den Kapitalmärkten. Konkret benannte er die Absenkung des Leistungszinses sowie die Einführung eines Demografieabschlags (wir berichteten). Die Vertreterversammlung beschloss den Haushaltsplan 2016 sowie die Haushaltsprüfung 2015. Als stellvertretender Vorsitzender des Ehrenausschusses wurde Rechtsanwalt Dr. Reik Kalnbach berufen.n br Zum Jahresausklang wünschen Ihnen die Mitglieder des Vorstandes und das Team der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen eine angenehme Adventszeit, besinnliche und erholsame Weihnachten sowie einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. DABregional | 12/15 55 Thüringen Satzung der Architektenkammer Thüringen zur Fortbildung ihrer Mitglieder (Fortbildungssatzung) Die Vertreterversammlung beschließt am 30. Oktober 2015 auf der Grundlage des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) vom 5. Februar 2008 die nachfolgende Fortbildungssatzung: Die Architektenkammer Thüringen ist gem. § 21 Abs. 1 Nr. 8 ThürAIKG verpflichtet, Bestimmungen zur Fortbildung zu treffen. § 1 Fortbildungsverpflichtung (1) Zur Erfüllung der Berufsaufgaben nach § 3 ThürAIKG besteht für die in der Architektenkammer Thüringen eingetragenen Architekten und Stadtplaner gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 ThürAIKG und § 2 Abs. 7 der Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen die Verpflichtung, sich aufgrund des im öffentlichen Interesses liegenden Verbraucherschutzes und der Baukultur so fortzubilden, dass die Ausübung des Berufs zu jeder Zeit unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen, gesicherter technischer Erkenntnisse und erfolgsorientierter Organisation gewissenhaft erfolgt. (2) Von der Pflicht zur Fortbildung ausgenommen sind Kammermitglieder, die nicht beruflich tätig sind. (3) Es wird den Arbeitgebern von Kammermitgliedern empfohlen, die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern. § 2 Themen der Fortbildung (1) Die Auswahl der Themen der Fortbildung erfolgt in eigener Verantwortung der Kammermitglieder entsprechend der jeweiligen Fachrichtung sowie der beruflichen Aufgaben nach § 3 ThürAIKG. (2) Themen der Fortbildung sind alle Bereiche der Berufsaufgaben der Kammermitglieder und zu deren Erfüllung notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Erfahrungen, einschließlich neuer Berufsfelder. § 3 Fortbildungsformen Unbenommen der Formen des Selbststudiums und des Erfahrungsaustausches gelten für thematische Fortbildungen nach § 2 dieser Satzung insbesondere folgende Fortbildungsformen und -veranstaltungen als geeignet und anerkennungsfähig: Mitteilung zum Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Inkrafttreten von Satzungsänderungen Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 16. September 2015 wichtige Satzungsänderungen beschlossen. 56 DABregional | 12/15 ••Seminare, auch in Form des E-Learning ••Lehrgänge ••Kongresse, Tagungen, Foren, Symposien, Kolloquien ••Fachmessen und Fachexkursionen ••Workshops und Qualitätszirkel ••Individualschulungen ••Mitarbeit in Fachgremien ••Fachvorträge und Fachpublikationen. § 4 Umfang der Fortbildung (1) Der Umfang der Fortbildung richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf des Kammermitglieds. Zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung müssen alle Kammermitglieder innerhalb von 2 Jahren mindestens 48 Fortbildungsstunden absolvieren. Eine Fortbildungsstunde beträgt 45 Minuten. (2) Für Fachvorträge, Fachaufsätze und Fachpublikationen werden grundsätzlich mindestens jeweils acht Fortbildungsstunden anerkannt. § 5 Qualitätsanforderungen (1) Die Architektenkammer Thüringen bietet mit Kooperationspartnern allen Kammermitgliedern anerkannte Fortbildungsveranstaltungen an. (2) Es werden darüber hinaus Fortbildungsangebote gemäß §§ 2 und 3 dieser Satzung von insbesondere folgenden Veranstaltern anerkannt: ••Universitäten, Fach- und Hochschulen ••Fortbildungsakademien ••Fachverbände ••Behörden ••andere Kammern und ihre anhängigen Akademien ••sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. (3) Die Architektenkammer Thüringen bestätigt Fachveranstaltern von Fortbildungsangeboten auf deren Antrag hin nach Prüfung im Einzelfall die Eignung und Qualität ihrer Fortbildungsangebote. § 6 Fortbildungsnachweis (1) Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Fortbildung gemäß dieser Satzung der Architektenkammer Thüringen auf Anforderung nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Registrierung der Teilnahmebescheinigungen im Mitgliedsprofil auf der Homepage der Architektenkammer Thüringen erfolgen. (2) Bei Erfüllung der Fortbildungs- und Nachweispflicht stellt die Architektenkammer Thüringen auf schriftlichen Antrag des Mitglieds eine entsprechende Fortbildungsbescheinigung aus. Die Rechtsaufsichtsbehörde – das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) – hat im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht und die Versicherungsaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 3. November 2015, AZ 52-2691.50/7, die Beschlüsse der Vertreter- (3) Die Architektenkammer Thüringen kann für die Teilnahme an Fortbildungsreihen von Kooperationspartnern Zertifikate ausstellen. (4) Bei einer Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die nicht von Kooperationspartnern der Architektenkammer Thüringen organisiert und durchgeführt wurden, muss der Nachweis die folgenden Mindestangaben enthalten: 1.Datum, Inhalt und Dauer der Veranstaltung 2.Personengebundene Bestätigung der Teilnahme 3.Veranstalter (5) Hat ein Mitglied mehr als den gemäß § 4 dieser Satzung mindestens zu erbringenden Fortbildungsumfang nachgewiesen, werden die überzähligen Fortbildungsstunden auf den folgenden Fortbildungszeitraum angerechnet. § 7 Überprüfung der Fortbildungs- und Nachweispflicht Bei jährlich 10% der fortbildungspflichtigen Mitglieder, die durch eine zufällige Stichprobe ermittelt werden sowie aus gegebenem Anlass, wird durch die Architektenkammer Thüringen geprüft, ob der Mindestumfang der Fortbildung erreicht ist. Wird festgestellt, dass der Mindestumfang der Fortbildung nicht erreicht oder nicht nachgewiesen wurde, kann die Kammer auf schriftlichen Antrag des Mitglieds gestatten, die Fortbildung gemäß dieser Satzung unverzüglich nachzuholen und den Nachweis darüber unaufgefordert zu erbringen. § 8 Fortbildungsversäumnisse Die Verletzung der Fortbildungs- und Nachweispflicht wird als Verstoß gegen die Berufspflicht nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 ThürAIKG und § 2 Abs. 7 der Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen nach den §§ 30, 32 und 33 ThürAIKG geahndet. § 9 Gleichstellungsklausel Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. §10Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Fortbildungssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Bekanntmachung des Wortlauts dieser Satzung erfolgt in der Dezember-Ausgabe des Deutschen Architektenblatts, Regionalausgabe Ost. Die Fortbildungssatzung vom 27. November 2009 tritt mit Ablauf des Jahres 2015 außer Kraft. Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt Präsident Architektenkammer Thüringen versammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 16. September 2015 über die Änderungen der Satzung genehmigt. Die ausgefertigten Satzungsänderungen finden Sie in diesem Heft auf den Seiten 43 bis 45 im Regionalteil Sachsen. Sie treten am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Architektenblatt in Kraft. Thüringen Atmosphärische Effekte Nachlese zur „Haus.Bau.Ambiente.“ in Erfurt M it neuer Zielsetzung präsentierte sich die jährliche Baumesse in Erfurt zu ihrem 15-jährigen Jubiläum: Das hinzugekommene Schwerpunktthema „Ambiente“ sollte vor allem den Endverbraucher ansprechen und ein erweitertes Publikum auf das Messegelände locken. Als ungünstig erwies sich jedoch die kurzfristige Kopplung der „Haus. Bau.Ambiente.“ mit der „Ostpro“, einer Messe für Erzeugnisse aus den neuen Bundesländern. Zwar führte der Zusammenschluss zu einem deutlichen Mehr an Besuchern – knapp 15 000 zählte die Messe vom 6. bis 8. November –, aber auch zu einem Nebeneinander von „SüßtafelSchokolade, Badusan und Gestricktem aus Apolda auf der einen Seite sowie individuellem Wohndesign, Angeboten zum Bauen und Sanieren und Dekoprodukten für die kommende Weihnachtszeit auf der anderen Seite“, wie es Hartmut Schwarz in der TLZ am 07.11.15 umschrieb. Wenig verwunderlich waren die Interessenslagen vieler Besucher dann auch anderer Natur als gewünscht, was sich schließlich auch in den Beratungsgesprächen auf dem Stand der Architektenkammer niederschlug. Wie gewohnt konnten Interessierte hier in bis zu dreißigminütigen Gesprächen fundierte Hilfestellungen von Architektinnen und Architekten zu den Themen Hausbau, Umbau und Sanierung sowie zum energieeffizienten Bauen erhalten. Geschäftsführerin Gertrudis Peters (rechts) erläuterte Birgit Keller (Mitte), Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, den Stand der Architektenkammer zur Eröffnung der Messe (links im Bild: Vorstandsmitglied Frieder Kreß) Diesem Anspruch folgend trat auch die Architektenkammer Thüringen mit einem neuen, ansprechenden Stand auf, der gleichzeitig nur wenige Neu-Investitionen erforderte. Möglich wurde dies durch die dankenswerte Unterstützung der Bauhaus-Universität Weimar, namentlich von Architekt Torsten Müller und seinen Studierenden am Lehrstuhl Massivbau II unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Ruth: Drei zeltartige Pavillons, die ihre Premiere auf der Leipziger Buchmesse feierten, wurden in Erfurt erneut aufgebaut und sorgten für den gewünschten atmosphärischen und behaglichen Effekt. Zahlreiche positive Rückmeldungen der Messebesucher und Messetreibenden bestätigten dies. Individuelle Anliegen konnten im Rahmen von mehreren Dutzend Erstberatungen besprochen werden Einmaliges Angebot: Kinder bauten „Architekten-Vogelhäuschen“ Auf sehr große Nachfrage stieß ein Angebot der AG Architektur und Schule: Unter Anleitung der Architektinnen Katja Huhle und Dana Stiborski sowie unterstützt von Tischler Jens Zöllner hatten kleine Messebesucher die Gelegenheit, „Architekten-Vogelhäuschen“ zu bauen und zu bemalen. n br Ein Ort zum Verweilen: Stand der Architekten kammer Direkt gegenüber dem Stand der Kammer präsentierte sich der Landesverband Thüringen des BDIA DABregional | 12/15 57 Thüringen Ein Plädoyer für Zusammenarbeit Foto: Johannes Siebler Bericht vom 5. Internationalen Symposium zur Architekturvermittlung und deren Forschung am 13. und 14. November an der Bauhaus-Universität Weimar Projektparcours im Foyer W as wir wollen? Wir wollen eine bessere Zukunft für unser Land. Wir wollen gebildete Kinder und Jugendliche, die diese Aufgabe begreifen und später in Angriff nehmen können. Dazu brauchen wir eine friedliche Kooperation und die Partnerschaft vieler in dieser Welt. Mit diesen Worten beendete Heba Safey El-Deen, Professorin für Architektur und Kunst an der Misr International University in Kairo, ihr Statement zur Architekturbildung in ihrem Land und zum Wert des internationalen Wissensaustauschs. Rund 160 Lehrer, Kunst- und Museumspädagogen, Architekten, Wissenschaftler und Studierende, darunter viele internationale Gäste, folgten der Einladung seitens Bauhaus-Universität Weimar, Thüringer Institut für Lehrerfortbildung (ThILLM), Klassik Stiftung Weimar, Stiftung Baukultur Thüringen, BDK e. V. Fachverband für Kunstpädagogik und Architektenkammer Thüringen nach Weimar. Das Programm des zweitägigen Symposiums zur Architekturvermittlung wurde als anspruchsvoll, intensiv und abwechslungsreich erfahren. Es gab viel positive Resonanz und gemäß dem Motto der Veranstaltung konnte der Nachweis erbracht werden, dass „Architektur bildet“. Architektur ist ein wirklich idealer Stoff zum Lernen. Das bekräftigten viele der Tagungsbeiträge. Neu in diesem Jahr war, dass die Teilnehmer im Rahmen von fünf Sektionen aus jeweils drei parallel laufenden Angeboten wählen konnten. Insgesamt umfasste das Tagungsprogramm Vorträge von 33 Referentinnen und Referenten aus zwölf Ländern – zu Forschungsperspektiven in der Architekturvermittlung, zu künstlerischen Strategien der Raumforschung, zu Aspekten der partizipativen Architekturvermittlung, zu didaktischen Anregungen und zu außerschulischen Projekten. Eine von Dr. Hannes Hubrich, Vorstand Architektenkammer Thüringen, und Prof. Bernd Rudolf, Dekan der Fakultät Architektur und Urbanistik, mo- 58 DABregional | 12/15 derierte Gesprächsrunde im Reithaus stellte die Vernetzung und die Arbeitsweisen der internationalen Gäste in den Vordergrund. Anlässlich dieser Runde unterzeichneten Martin Seelig, Stellvertretender Direktor des ThILLM, und Kammerpräsident Dr. Hans-Gerd Schmidt die Novelle des Kooperationsvertrages zwischen ThILLM und Architektenkammer Thüringen. Das gemeinsame Interesse richtet sich dabei auf eine berufliche Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer, die eine zeitgemäße Einbeziehung des Themas Architektur und gebaute Umwelt in den Unterricht gewährleistet, und den Schülern ihre zukünftige Verantwortung bei der Gestaltung ihrer Lebensumwelt verdeutlicht. Einig waren sich die Tagungsteilnehmer darüber, dass die Architekturbildung der Kinder innerhalb und außerhalb der Schule eine sinnvolle und notwendige Investition in die Zukunft bedeutet. Der hierzu geführte Erfahrungsaustausch in den Sektionen, die Vorstellung von neuen Forschungsinhalten, klugen Strategien und anregenden Beispielen der Architekturvermittlung erfuhren viel Zuspruch und gegenseitige Anerkennung. Die daraus entstehenden Netzwerke und Verbindungen der Akteure bilden den besonderen Wert dieses Symposiums. Die Teilnahme von Kollegen aus den Architektenkammern Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Sachsen war hier ebenso erfreulich wie das Interesse und die aktive Mitwirkung der Gäste aus dem „Süden“ – aus Wien, Graz, Linz, Regensburg, München oder Liechtenstein. Die durch das Team von Prof. Andrea Dreyer entwickelte Programm idee mit sowohl theoretischen als auch praxisorientierten Beiträgen und Workshops hat sich bewährt. Besonderer Dank für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des Symposiums seitens der BauhausUniversität gebührt Ines Escherich und Dr. Luise Nerlich. Das 5. Symposium zur Architekturvermittlung hat einen aktuellen Blick auf den Fortschritt dieses Bildungsthemas im Bundesgebiet und auf internationaler Ebene ermöglicht. Die Partnerschaften zur Ausrichtung des Symposiums haben sich bewährt. Weitere sind denkbar. In den Bundesländern werden neue Ideen und Vermittlungsstrategien entwickelt. Das Arbeitsprogramm „Architecture and Children“ des Weltverbands der Architekten (UIA) wird eine Initiative afrikanischer Länder unterstützen, ein weiteres Netzwerk hat Costa Rica mit südamerikanischen Ländern gebildet. Der Bedarf an fachlichen Kontakten und Austausch wurde uns bereits signalisiert. Und er wird zunehmen. 2018 steht turnusmäßig das nächste Symposium an. Das Thema wird unvermeidlich sein – 100 Jahre Bauhaus (2019). Eine Idee, die einmal in die Welt ging, und bis heute ungeteiltes Interesse findet. Die Erwartungen an eine abermals anspruchsvolle Veranstaltung sind groß und die Aufgabe wird es ebenfalls sein. n Dr. Hannes Hubrich, br Fotos: Johannes Siebler Thüringen Teilnehmer im Audimax Im Gespräch: Anne Walther, Dana Stiborski und Dr. Hannes Hubrich von der AG Architektur und Schule Praktische Übung im Rahmen einer Sektion Unterzeichneten die Novelle des Kooperations vertrages zwischen ThILLM und AKT: Martin Seelig, Stellvertretender Direktor des ThILLM, und Kammerpräsident Dr. Hans-Gerd Schmidt Runder Tisch im Reithaus (v. l.): Prof. Bernd Rudolf, Bauhaus-Universität, Vera Kaps und Celina Martinez, Universität Liechtenstein, Madeléne Beckmann, Swedish Centre for Architecture and Design Stockholm, Heba Safey El-Deen, Misr International University Kairo, Cristina Llorente, Architektin Palma de Mallorca, Nona Aznavuryan, START Art School Moskau, und Dr. Hannes Hubrich, Architektenkammer Thüringen Modulkatalog „Architektur – ein idealer Lernstoff“ Neue Handreichung für Pädagoginnen und Pädagogen Im Rahmen des Symposiums stellten Dr. Luise Nerlich und Dr. Hannes Hubrich diesen Modulkatalog vor, den die Architektenkammer Thüringen in Kooperation mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) herausgibt. Der von der Arbeitsgruppe Architektur und Schule unter Mitwirkung von Pädagogen erarbeitete Modulkatalog soll in erster Linie helfen, architektonische Inhalte auf geeignete Weise in den schulischen Unterricht zu integrieren. Seine Erarbeitung folgt der Anfrage vieler Pädagogen nach Ideen für architekturbezogene Aufgaben, die fachübergreifend, auch über den Kunstunterricht hinaus, angewendet wer- den können. Ebenfalls kann der Katalog Anregungen für außerschulische Aktivitäten der Architekturvermittlung liefern. Die Themenangebote und die einzelnen Module erlauben es insbesondere, die baukulturelle Bildung in Form kleinerer Einheiten und Aufgaben in unterschiedlichen Fächern zu verankern. Die innerhalb der Module aufgeführten Anregungen gelten unabhängig vom Alter der Schüler, von der Schulform und vom speziellen Unterrichtsfach. ARCHITEKTUR — EIN IDEALER LERNSTOFF Modulkatalog. Handreichung für Pädagoginnen und Pädagogen Der 68 Seiten starke Katalog kann bei der Architektenkammer Thüringen bezogen werden, steht aber auch als Download zur Verfügung: www.architekten-thueringen.de/schule/ DABregional | 12/15 59 Thüringen Besondere Bedingungen – besondere Maßnahmen Änderungen im Bauplanungsrecht, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, der Energieeinsparverordnung sowie Hinweise zur öffentlichen Vergabe im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen Text: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen Neben einer Reihe von weiteren Regelungen hat sich der Bundesgesetzgeber auch im Bereich des Bauplanungsrechtes nochmals mit der Flüchtlingskrise auseinandergesetzt. Seit dem 26.11.2014 gilt das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (BGBl 2014 Nr. 53, S. 1748). Im Zusammenhang mit dem vom Bundestag nun am 15.10.2015 beschlossenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BT-Drs. 18/6185) sind weitere Änderungen des BauGB am 24.10.2015 in Kraft getreten (BGBl 2015 Nr. 40, S. 1722). Die Änderungen betreffen befristet bis zum 31.12.2019 bauplanungsrechtliche Erleichterungen bei der Errichtung mobiler Behelfsunterkünfte in allen Baugebieten und im Außenbereich. Darüber hinaus wird die Umnutzung bestehender Gebäude wesentlich erleichtert. In Einzelfällen ist sogar vorgesehen, dass umfassend vom Bauplanungsrecht bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende abgewichen werden darf. Eine weitere Änderung wurde im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz mit dem § 9 a im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eingeführt. Hiernach wird die Pflicht nach § 3 Abs. 2 EEWärmeG ausgesetzt, wonach insbesondere bei Nutzungsänderungen bereits errichteter Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand, die bis 31.12.2018 grundlegend renoviert werden, um sie als Aufnahmeeinrichtungen zu nutzen, der Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Bei neu zu errichtenden Gebäuden können bei der zuständigen Landesbehörde Anträge auf Befreiung gestellt werden, wenn die Pflichten nach § 3 Abs. 1 EEWärmeG bei der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erheblich verzögert würden. 60 DABregional | 12/15 Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit den am 28.10.2015 in Kraft getretenen Verordnungen zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BGBl 2015 Nr. 41, S. 1789) die Energieeinsparverordnung (EnEV) geändert. Nach § 25 wurde der § 25 a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen eingefügt. Dieser enthält folgende wesentlichen Änderungen: •• Gebäude, die geändert, erweitert oder ausgebaut werden, um sie als Aufenthaltseinrichtung oder Gemeinschaftsunterkünfte zu nutzen, werden von den Anforderungen des § 9 befreit. Hiernach muss lediglich der Mindestwärmeschutz eingehalten werden. •• Bei Anträgen auf Befreiung von den weiteren Anforderungen der EnEV, z. B. beim Neubau, kann von einer unbilligen Härte ausgegangen werden, wenn die Anforderungen die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erheblich verzögerten. •• Für Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünfte entfällt die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke nach § 10 Abs. 3 EnEV. •• Die bestehenden Ausnahmeregelungen für provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren werden auf Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren ausgedehnt. In der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 09.09.2015 wurden Hinweise zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik gegeben. Hiernach wurde den öffentlichen Auftraggebern ein Überblick über die Möglichkeiten gegeben, Infrastruktur (Wohnraum), Lieferung von Waren und Dienstleistungen für den dringenden Bedarf schnell zu beschaffen. Die Hinweise der Kommission betreffen u. a. Bau-, Renovierungs- und Her- richtungsvorhaben im Geltungsbereich der Richtlinie 2004/18 EG, unter Berücksichtigung des zur Zeit geltenden Schwellenwertes ab 5168 000 Euro, auch im Unterschwellenbereich, unter strikter Einhaltung der Vergabegrundsätze zum Verbot der Diskriminierung, der Wahrung der Gleichbehandlung und Transparenz. Gleichmaßen gelten die Hinweise auch für Dienst- und Lieferaufträge ab einem Schwellenwert von 134 000 Euro oder 207 000 Euro. Die Kommission verweist unter Bezugnahme auf die Richtlinien darauf, dass in dringenden Fällen eine erhebliche Kürzung der allgemeinen Fristen vorgesehen ist. Hiernach können öffentliche Auftraggeber ein beschleunigtes nicht offenes Verfahren wählen, in dem die Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen 15 Tage und für die Einreichung der Angebote zehn Tage betragen. Im Falle eines beschleunigten offenen Verfahrens kann bei hinreichend begründeter Dringlichkeit die Frist zur Einreichung von Angeboten auf 15 Tage verkürzt werden. Nach dem Unionsrecht ist mit dem Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, auch in den dringendsten Fällen Aufträge zur Deckung des Bedarfs von Asylsuchenden zu vergeben. Die Kommission weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Verfahren mit verkürzten Fristen nur in den genannten Ausnahmefällen Anwendung finden dürfen und sämtliche Bedingungen zu erfüllen und eng auszulegen sind. Hiernach müssen die öffentlichen Auftraggeber von Fall zu Fall entscheiden, welche Verfahrensart sie wählen, um die Erfüllung unmittelbarer Bedürfnisse der Asylsuchenden, insbesondere den Bedarf an der Bereitstellung von Wohnraum, der Lieferung von Waren und Dienstleistungen, zu decken. Nach den Hinweisen der Kommission ist zunächst von der erheblichen Verkürzung der Fristen Gebrauch zu machen. Kann der Bedarf dadurch nicht schnell genug gedeckt werden, kann „ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung ins Auge gefasst werden“. Diese Entscheidung trifft allein der öffentliche Auftraggeber. Die Bedingungen, Kausalität und Begründung des verkürzten Verfahrens im Vergabevermerk sind zu dokumentieren. Thüringen BDA-Architekturforum Thüringen Vortragsreihe jeweils dienstags, 19:15 Uhr, Fakultät Architektur und Stadtplanung, Schlüterstraße 1, Erfurt, Aula zweites OG 08.12.2015 „individu(um)ell“: Thomas Sixt Finckh, Finckh Architekten BDA, Stuttgart 26.01.2016 Nachhaltiges Bauen im Kontext von Passivhaus und Gestaltung – ein Werk bericht: Gernot Vallentin, Architektur Werkstatt Vallentin, München Veranstalter: BDA-Landesverband Thüringen und Fakultät Architektur und Stadtplanung der FH Erfurt | Unterstützer: Architektenkammer Thüringen, Wüstenrot Stiftung | Organisation: Prof. Michael Mann Mitgliedernachrichten Neueintragungen zum 22.10.2015 Architekten | freischaffend Dipl.-Ing. (FH) Maria Klipstein, Erfurt Architekten | angestellt Dipl.-Ing. (FH) Daniel Günther, Dünwald Dipl.-Ing. Cornelia Mikley, Gera Gesellschaften Projekt +3-Ost Oehme u. Co. GmbH Architekten u. Ingenieure, Sitz Erfurt Auswärtige Dienstleister Dipl.-Ing. (FH) Christian Rübbert, Bozen, Italien Löschungen zum 22.10.2015 Architekten Dipl.-Ing. (FH) Heinz Gladitz, Lengfeld Dipl.-Ing. Ursula Bochow, Weimar Löschungen zum 31.12.2015 Landschaftsarchitekten Dipl.-Ing. (FH) Ansgar Heinze, Erfurt WEITERE INFOS UND FORMULARE: www.architekten-thueringen.de/mitglieder/ Löschungen zum 16.09.2015 Architekten Dipl.-Ing. (FH) Sven Richter, Erfurt Dipl.-Ing. (FH) Christian Rübbert, Erfurt Gesellschaften Planungsbüro Gretz Architekten & Ingenieure GbR, Sitz Erfurt Angebote der Bauhaus-Akademie Seminare und Werkstätten Zusatzqualifikationen Termin Titel 12.01.16 Brandschutz im geregelten oder nicht geregelten Sonderbau. Abweichung oder Erleichterung? Entgelt* Anmeldung 145 € 14.01.16 VOB Teil A spezial. Ausgewählte Themen aus der vergaberechtl. Praxis 130 € bis 21.12.15 16.01.16 Abstandsflächen und andere ausgewählte Fragen der ThürBO 130 € bis 05.01.16 19.01.16 bis 21.12.15 Struktur trifft Leidenschaft. Organisationsentwicklung 190 € bis 02.01.16 20.01.16 Der Sachverständige. Einführung in die Sachverständigentätigkeit 190 € bis 06.01.16 21.01.16 220 € bis 06.01.16 22.01.16 Authentisch und souverän präsentieren. Nicht das Argument, sondern die 12.02.16 Person überzeugt! (Zweitagesseminar) 435 € bis 06.01.16 26.01.16 Barrierefreies Bauen. Basiswissen für Planer 165 € bis 08.01.16 27.01.16 165 € bis 11.01.16 28.01.16 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauteilen für den Brandfall 165 € bis 11.01.16 29.01.16 Benutzeroberflächen. Materialien in der Raumgestaltung 165 € bis 11.01.16 11.02.16 VOF. Vergaberecht für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen 130 € bis 21.01.16 15.02.16 Der Auftritt des Sachverständigen in Wort und Bild 190 € bis 26.01.16 Der Sachverständige. Ortstermin und Sachverständigengutachten Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen für den Brandfall * = ermäßigtes Entgelt für Mitglieder der AKT, des LVS Thüringen und Mitglieder anderer AK und IK der BRD Teilnahmebedingungen inkl. weiterer Infos zu Entgeltermäßigungen: www.bauhausakademie.de Energieeffizienz-Experte. Basismodul „Energieeffizientes Bauen“ 11.02.2016–19.03.2016 Anmeldung bis: 18.01.2016 80 Fortbildungsstunden | Entgelt: 960 €* Erwerb der speziellen Koordinatorenkenntnisse nach Anhang C RAB 30 23.02.2016–26.02.2016 Anmeldung bis: 09.02.2016 32 Fortbildungsstunden | Entgelt: 540 €* ANSPRECHPARTNERIN: Edith Ehmer, Telefon: (03643) 742 84 15, E-Mail: [email protected] WEITERE INFOS, ALLE ANGEBOTE, ONLINE-ANMELDUNG: www.bauhausakademie.de DABregional | 12/15 61
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