Neue Fortbildungssatzung beschlossen

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Neue Fortbildungssatzung beschlossen
Rückblick auf die Vertreterversammlung am 30. Oktober 2015
Vertreter in der Bibliothek des Augustinerklosters Erfurt
I
m Mittelpunkt der zweiten Vertreterversammlung in diesem Jahr stand
der Entwurf einer neuen Fortbildungssatzung, der im Vorfeld bereits
in vielen Kammergruppen thematisiert wurde. Bevor es jedoch zur
Diskussion um die vorgeschlagenen Eckpunkte kam, stellte Präsident
Dr. Hans-Gerd Schmidt traditionsgemäß seinen Bericht zum berufspolitischen Geschehen auf Europa-, Bundes- und thüringenweiter Ebene vor.
Themen, die derzeit in Brüssel und Berlin verhandelt werden, sind der
Entwurf zur Neuregelung der Vergabeverordnung (VgV), das Architektenund Ingenieurvertragsrecht sowie das Vertragsverletzungsverfahren zur
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dass sich die
Bundesregierung für den Erhalt der HOAI einsetzt, wurde nicht zuletzt
auf dem Deutschen Architektentag in Hannover deutlich, als sowohl
Baustaatssekretär Gunther Adler als auch Kanzleramtsminister Peter
Altmaier ihre Unterstützung beim Kampf um den Erhalt der HOAI versicherten. In diesem Kontext informierte Präsident Dr. Schmidt auch
über die Mitgliedschaft der Architektenkammer Thüringen im AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für
die Honorarordnung e. V. seit September 2015. Als Fachverband vertritt
der AHO die Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und
Architekten. Tragende Elemente seiner Facharbeit sind die Fachkommissionen, in denen neben der Diskussion von Grundsatzfragen zum
Honorarrecht die bestehenden Leistungsbilder der HOAI weiterentwickelt sowie neue Leistungsbilder und ihre Vergütung, wie z. B. zu den
Themen Nachhaltigkeitszertifizierung, Verfahrensbetreuung und Building Information Modeling (BIM), erarbeitet werden. Die Ergebnisse finden sich u. a. in den Heften der Grünen Schriftenreihe des AHO wie-
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der. Weiter berichtete Dr. Schmidt aus der Landesebene, dass es aktuell keinen neuen Kenntnisstand zur zeitlichen Umsetzung des Thüringer
Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) gäbe. Es bestehe aber die Zusage seitens des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, mit der geplanten Novelle das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz einzuführen sowie für einen angemessenen Beteiligungszeitraum der Kammern Sorge zu tragen.
Der Präsident leitete sogleich zum Entwurf für die Fortbildungssatzung
über und legte die Beweggründe, die zum Satzungsentwurf führten, kurz
dar: Fortbildung sei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern gehöre
zum beruflichen Selbstverständnis. Das Bekenntnis zur Nachweisführung sei ein wichtiges Signal an die Verbraucher zu mehr Kontrolle und
Transparenz. Dr. Schmidt versicherte, dass es dem Vorstand mitnichten daran gelegen sei, die Mitglieder zu gängeln. Vielmehr sei es das
Ziel, den Mitgliedern größtmögliche Freiheiten einzuräumen, wenn es
darum geht, die Fortbildung nach ihren individuellen Bedürfnissen und
thematischen Schwerpunkten ihrer Praxis auszurichten. Als Beispiele
führte der Präsident die Paragraphen 2 „Themen der Fortbildung“ und
3 „Fortbildungsformen“ auf: So habe man bewusst darauf verzichtet,
Themenkorridore für geeignete Fortbildungsmaßnahmen vorzugeben.
Auch die Formate der Fortbildung seien sehr weit gefasst und an der
aktuellen Praxis ausgerichtet. Auf diese Weise würden Mitglieder bereits jetzt in der alltäglichen Berufspraxis sehr viele Bausteine entdecken, die als Fortbildung anerkannt werden, seien es der Besuch einer
Fachmesse, die Teilnahme an einer Exkursion, die Mitwirkung in Fachgremien oder die Veröffentlichung von Fachbeiträgen. In Paragraph 4
„Umfang der Fortbildung“ wurde die Beschlusslage des Eckpunktepapiers der Vertreterversammlung vom 17. Oktober 2014, nämlich sich
auf 24 Fortbildungsstunden pro Jahr zu verständigen, umgesetzt. Um
die Flexibilität für die Mitglieder zu erhöhen, wurde vorgeschlagen, innerhalb von zwei Jahren 48 Fortbildungsstunden nachzuweisen.
Ausgiebig diskutiert wurde daraufhin unter den Vertretern insbesondere,
ob der Umfang der nachzuweisenden Fortbildung angemessen und zumutbar sei, aber auch die Frage, wie man den bürokratischen Aufwand
der Nachweisführung sowohl für die Geschäftsstelle als auch bei den
Mitgliedern möglichst gering halten könne. Gerade letztgenannte Bedenken konnten schnell ausgeräumt werden: Die Verantwortlichen versicherten, dass kein Aufwand entstehe, der der Sache nicht dienlich sei.
Redaktionsschluss:
17.11.2015
Architektenkammer Thüringen
Thüringen
Präsident Dr. Hans-Gerd Schmidt legte die Beweggründe für eine neue Fortbildungssatzung dar
Rüdiger Weingart (li.) u. Marco Schlothauer bedankten sich im Namen der Kammergruppe Erfurt bei Gertrudis Peters für ihr Engagement für die Berufsstände
Hinsichtlich des Umfangs wurde hinterfragt, wie glaubwürdig ein geringer Nachweis von nur acht Stunden im Jahr in der Außenwahrnehmung erscheint und ob nicht vielmehr die Gefahr besteht, dass er als
Alibinachweis in Misskredit gezogen werde. Die Vertreter bekannten
sich schlussendlich zu dem vorgeschlagenen Umfang von 48 Fortbildungsstunden in zwei Jahren mit 31 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen.
Das eindeutige Abstimmungsergebnis ist ein Zeichen für die Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Satzung. Präsident Dr. Schmidt versäumte es in diesem Kontext nicht, die Arbeit des Ausschusses Satzung und
Recht, der den Entwurf erarbeitet hat, unter Vorsitz von Dr. Claus D.
Worschech zu würdigen.
Die scheidende Geschäftsführerin Gertrudis Peters stellte daraufhin das
Kammerprogramm für das Jahr 2016 als Grundlage für den Haushaltsbeschluss vor. Schwerpunkte der Planungen sind zwei Tagungen – zum
einen der „Bautag“ am 24. Mai in Kooperation mit der Ingenieurkammer Thüringen und dem Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sowie
zum anderen der Mitteldeutsche Architektentag zum 25. Jubiläum der
Architektenkammer Thüringen am 25. oder 26. August in Kooperation
mit den Landesarchitektenkammern aus Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Peters betonte, dass neben den regulär stattfindenden Events, wie Tag
der Architektur, Sommerfest, Bauherrnseminare, diese Veranstaltungen
im Früh- und Spätsommer den Jahresverlauf 2016 akzentuieren. Die
konzeptionelle Vorbereitung wird noch in diesem Jahr erfolgen, so dass
eine reibungslose Staffelstabübergabe an die nachfolgende Geschäftsführung gewährleistet sein kann. Sie bedankte sich abschließend bei
allen Vertreterinnen und Vertretern für das ihr entgegengebrachte Vertrauen in den zurückliegenden acht Jahren.
Als nächster Punkt standen die Entwicklungen des Versorgungswerks
auf der Tagesordnung. Michael Hardt, Mitglied im Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks und Vorstandsmitglied der Architektenkammer Thüringen, sensibilisierte für die notwendigen Maßnahmen zur
Sicherung der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks in Zeiten andauernder Niedrigstzinsen an den Kapitalmärkten. Konkret benannte
er die Absenkung des Leistungszinses sowie die Einführung eines Demografieabschlags (wir berichteten).
Die Vertreterversammlung beschloss den Haushaltsplan 2016 sowie
die Haushaltsprüfung 2015. Als stellvertretender Vorsitzender des Ehrenausschusses wurde Rechtsanwalt Dr. Reik Kalnbach berufen.n br
Zum Jahresausklang wünschen Ihnen die Mitglieder des Vorstandes
und das Team der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen eine
angenehme Adventszeit, besinnliche und erholsame Weihnachten sowie
einen erfolgreichen Start in das neue Jahr.
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Thüringen
Satzung der Architektenkammer
Thüringen zur Fortbildung ihrer
Mitglieder (Fortbildungssatzung)
Die Vertreterversammlung beschließt am
30. Oktober 2015 auf der Grundlage des Thüringer Architekten- und Ingenieur­kammergesetzes
(ThürAIKG) vom 5. Februar 2008 die nachfolgende Fortbildungs­satzung:
Die Architektenkammer Thüringen ist gem. § 21 Abs. 1
Nr. 8 ThürAIKG verpflichtet, Bestimmungen zur Fortbildung zu treffen.
§ 1 Fortbildungsverpflichtung
(1) Zur Erfüllung der Berufsaufgaben nach § 3 ThürAIKG
besteht für die in der Architektenkammer Thüringen eingetragenen Architekten und Stadtplaner gemäß § 28
Abs. 2 Nr. 2 ThürAIKG und § 2 Abs. 7 der Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen die Verpflichtung, sich aufgrund des im öffentlichen Interesses liegenden Verbraucherschutzes und der Baukultur so fortzubilden, dass die Ausübung des Berufs zu jeder Zeit
unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen, gesicherter technischer Erkenntnisse und erfolgsorientierter Organisation gewissenhaft erfolgt.
(2) Von der Pflicht zur Fortbildung ausgenommen sind
Kammermitglieder, die nicht beruflich tätig sind.
(3) Es wird den Arbeitgebern von Kammermitgliedern
empfohlen, die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern.
§ 2 Themen der Fortbildung
(1) Die Auswahl der Themen der Fortbildung erfolgt
in eigener Verantwortung der Kammermitglieder entsprechend der jeweiligen Fachrichtung sowie der beruflichen Aufgaben nach § 3 ThürAIKG.
(2) Themen der Fortbildung sind alle Bereiche der Berufsaufgaben der Kammermitglieder und zu deren Erfüllung notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Erfahrungen, einschließlich neuer Berufsfelder.
§ 3 Fortbildungsformen
Unbenommen der Formen des Selbststudiums und des
Erfahrungsaustausches gelten für thematische Fortbildungen nach § 2 dieser Satzung insbesondere folgende
Fortbildungsformen und -veranstaltungen als geeignet
und anerkennungsfähig:
Mitteilung zum Versorgungswerk
der Architektenkammer Sachsen
Inkrafttreten von Satzungsänderungen Die Vertreterversammlung des Versorgungswerkes
der Architektenkammer Sachsen hat in ihrer Sitzung
am 16. September 2015 wichtige Satzungsänderungen
beschlossen.
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••Seminare, auch in Form des E-Learning
••Lehrgänge
••Kongresse, Tagungen, Foren, Symposien, Kolloquien
••Fachmessen und Fachexkursionen
••Workshops und Qualitätszirkel
••Individualschulungen
••Mitarbeit in Fachgremien
••Fachvorträge und Fachpublikationen.
§ 4 Umfang der Fortbildung
(1) Der Umfang der Fortbildung richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf des Kammermitglieds. Zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung
nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung müssen alle Kammermitglieder innerhalb von 2 Jahren mindestens 48 Fortbildungsstunden absolvieren. Eine Fortbildungsstunde
beträgt 45 Minuten.
(2) Für Fachvorträge, Fachaufsätze und Fachpublikationen werden grundsätzlich mindestens jeweils acht
Fortbildungsstunden anerkannt.
§ 5 Qualitätsanforderungen
(1) Die Architektenkammer Thüringen bietet mit Kooperationspartnern allen Kammermitgliedern anerkannte Fortbildungsveranstaltungen an.
(2) Es werden darüber hinaus Fortbildungsangebote
gemäß §§ 2 und 3 dieser Satzung von insbesondere
folgenden Veranstaltern anerkannt:
••Universitäten, Fach- und Hochschulen
••Fortbildungsakademien
••Fachverbände
••Behörden
••andere Kammern und ihre anhängigen Akademien
••sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(3) Die Architektenkammer Thüringen bestätigt Fachveranstaltern von Fortbildungsangeboten auf deren Antrag hin nach Prüfung im Einzelfall die Eignung und Qualität ihrer Fortbildungsangebote.
§ 6 Fortbildungsnachweis
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Fortbildung
gemäß dieser Satzung der Architektenkammer Thüringen auf Anforderung nachzuweisen. Der Nachweis kann
durch Registrierung der Teilnahmebescheinigungen im
Mitgliedsprofil auf der Homepage der Architektenkammer Thüringen erfolgen.
(2) Bei Erfüllung der Fortbildungs- und Nachweispflicht
stellt die Architektenkammer Thüringen auf schriftlichen
Antrag des Mitglieds eine entsprechende Fortbildungsbescheinigung aus.
Die Rechtsaufsichtsbehörde – das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) – hat im Einvernehmen
mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr (SMWA) sowie den für die Rechtsaufsicht und die Versicherungsaufsicht zuständigen
obersten Landesbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, des Freistaates Thüringen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 3. November
2015, AZ 52-2691.50/7, die Beschlüsse der Vertreter-
(3) Die Architektenkammer Thüringen kann für die Teilnahme an Fortbildungsreihen von Kooperationspartnern
Zertifikate ausstellen.
(4) Bei einer Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die nicht von Kooperationspartnern der Architektenkammer Thüringen organisiert und durchgeführt
wurden, muss der Nachweis die folgenden Mindestangaben enthalten:
1.Datum, Inhalt und Dauer der Veranstaltung
2.Personengebundene Bestätigung der Teilnahme
3.Veranstalter
(5) Hat ein Mitglied mehr als den gemäß § 4 dieser Satzung mindestens zu erbringenden Fortbildungsumfang
nachgewiesen, werden die überzähligen Fortbildungsstunden auf den folgenden Fortbildungszeitraum angerechnet.
§ 7 Überprüfung der Fortbildungs- und Nachweispflicht
Bei jährlich 10% der fortbildungspflichtigen Mitglieder,
die durch eine zufällige Stichprobe ermittelt werden sowie aus gegebenem Anlass, wird durch die Architektenkammer Thüringen geprüft, ob der Mindestumfang der
Fortbildung erreicht ist. Wird festgestellt, dass der Mindestumfang der Fortbildung nicht erreicht oder nicht
nachgewiesen wurde, kann die Kammer auf schriftlichen Antrag des Mitglieds gestatten, die Fortbildung
gemäß dieser Satzung unverzüglich nachzuholen und
den Nachweis darüber unaufgefordert zu erbringen.
§ 8 Fortbildungsversäumnisse
Die Verletzung der Fortbildungs- und Nachweispflicht
wird als Verstoß gegen die Berufspflicht nach § 28 Abs. 2
Nr. 2 ThürAIKG und § 2 Abs. 7 der Berufsordnung der
Architektenkammer Thüringen nach den §§ 30, 32 und
33 ThürAIKG geahndet.
§ 9 Gleichstellungsklausel
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§10Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Fortbildungssatzung tritt am 1. Januar 2016 in
Kraft. Die Bekanntmachung des Wortlauts dieser Satzung erfolgt in der Dezember-Ausgabe des Deutschen
Architektenblatts, Regionalausgabe Ost. Die Fortbildungssatzung vom 27. November 2009 tritt mit Ablauf
des Jahres 2015 außer Kraft.
Dr.-Ing. Hans-Gerd Schmidt
Präsident Architektenkammer Thüringen
versammlung des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen vom 16. September 2015 über die
Änderungen der Satzung genehmigt. Die ausgefertigten Satzungsänderungen finden Sie in
diesem Heft auf den Seiten 43 bis 45 im Regionalteil
Sachsen. Sie treten am Tage nach ihrer Verkündung im
Deutschen Architektenblatt in Kraft.
Thüringen
Atmosphärische Effekte
Nachlese zur „Haus.Bau.Ambiente.“ in Erfurt
M
it neuer Zielsetzung präsentierte sich die jährliche Baumesse
in Erfurt zu ihrem 15-jährigen Jubiläum: Das hinzugekommene
Schwerpunktthema „Ambiente“ sollte vor allem den Endverbraucher ansprechen und ein erweitertes Publikum auf das Messegelände locken.
Als ungünstig erwies sich jedoch die kurzfristige Kopplung der „Haus.
Bau.Ambiente.“ mit der „Ostpro“, einer Messe für Erzeugnisse aus den
neuen Bundesländern. Zwar führte der Zusammenschluss zu einem
deutlichen Mehr an Besuchern – knapp 15 000 zählte die Messe vom 6.
bis 8. November –, aber auch zu einem Nebeneinander von „SüßtafelSchokolade, Badusan und Gestricktem aus Apolda auf der einen Seite
sowie individuellem Wohndesign, Angeboten zum Bauen und Sanieren
und Dekoprodukten für die kommende Weihnachtszeit auf der anderen Seite“, wie es Hartmut Schwarz in der TLZ am 07.11.15 umschrieb.
Wenig verwunderlich waren die Interessenslagen vieler Besucher
dann auch anderer Natur als gewünscht, was sich schließlich auch in
den Beratungsgesprächen auf dem Stand der Architektenkammer niederschlug. Wie gewohnt konnten Interessierte hier in bis zu dreißigminütigen Gesprächen fundierte Hilfestellungen von Architektinnen und
Architekten zu den Themen Hausbau, Umbau und Sanierung sowie zum
energieeffizienten Bauen erhalten.
Geschäftsführerin Gertrudis Peters (rechts) erläuterte Birgit Keller (Mitte), Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, den Stand der Architektenkammer
zur Eröffnung der Messe (links im Bild: Vorstandsmitglied Frieder Kreß)
Diesem Anspruch folgend trat auch die Architektenkammer Thüringen
mit einem neuen, ansprechenden Stand auf, der gleichzeitig nur wenige Neu-Investitionen erforderte. Möglich wurde dies durch die dankenswerte Unterstützung der Bauhaus-Universität Weimar, namentlich von
Architekt Torsten Müller und seinen Studierenden am Lehrstuhl Massivbau II unter der Leitung von Prof. Dr. Jürgen Ruth: Drei zeltartige Pavillons, die ihre Premiere auf der Leipziger Buchmesse feierten, wurden
in Erfurt erneut aufgebaut und sorgten für den gewünschten atmosphärischen und behaglichen Effekt. Zahlreiche positive Rückmeldungen der
Messebesucher und Messetreibenden bestätigten dies.
Individuelle Anliegen konnten im Rahmen von mehreren Dutzend Erstberatungen besprochen werden
Einmaliges Angebot: Kinder bauten „Architekten-Vogelhäuschen“
Auf sehr große Nachfrage stieß ein Angebot der AG Architektur und
Schule: Unter Anleitung der Architektinnen Katja Huhle und Dana Stiborski sowie unterstützt von Tischler Jens Zöllner hatten kleine Messebesucher die Gelegenheit, „Architekten-Vogelhäuschen“ zu bauen
und zu bemalen.
n br
Ein Ort zum Verweilen: Stand der Architekten­
kammer
Direkt gegenüber dem Stand der Kammer präsentierte sich der Landesverband Thüringen des BDIA
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Thüringen
Ein Plädoyer für Zusammenarbeit
Foto: Johannes Siebler
Bericht vom 5. Internationalen Symposium zur Architekturvermittlung und deren Forschung
am 13. und 14. November an der Bauhaus-Universität Weimar
Projektparcours im Foyer
W
as wir wollen? Wir wollen eine bessere Zukunft für unser Land.
Wir wollen gebildete Kinder und Jugendliche, die diese Aufgabe begreifen und später in Angriff nehmen können. Dazu
brauchen wir eine friedliche Kooperation und die Partnerschaft vieler
in dieser Welt. Mit diesen Worten beendete Heba Safey El-Deen, Professorin für Architektur und Kunst an der Misr International University
in Kairo, ihr Statement zur Architekturbildung in ihrem Land und zum
Wert des internationalen Wissensaustauschs.
Rund 160 Lehrer, Kunst- und Museumspädagogen, Architekten,
Wissenschaftler und Studierende, darunter viele internationale Gäste,
folgten der Einladung seitens Bauhaus-Universität Weimar, Thüringer Institut für Lehrerfortbildung (ThILLM), Klassik Stiftung Weimar, Stiftung
Baukultur Thüringen, BDK e. V. Fachverband für Kunstpädagogik und
Architektenkammer Thüringen nach Weimar.
Das Programm des zweitägigen Symposiums zur Architekturvermittlung wurde als anspruchsvoll, intensiv und abwechslungsreich erfahren.
Es gab viel positive Resonanz und gemäß dem Motto der Veranstaltung
konnte der Nachweis erbracht werden, dass „Architektur bildet“. Architektur ist ein wirklich idealer Stoff zum Lernen. Das bekräftigten viele
der Tagungsbeiträge.
Neu in diesem Jahr war, dass die Teilnehmer im Rahmen von fünf
Sektionen aus jeweils drei parallel laufenden Angeboten wählen konnten. Insgesamt umfasste das Tagungsprogramm Vorträge von 33 Referentinnen und Referenten aus zwölf Ländern – zu Forschungsperspektiven in der Architekturvermittlung, zu künstlerischen Strategien der
Raumforschung, zu Aspekten der partizipativen Architekturvermittlung,
zu didaktischen Anregungen und zu außerschulischen Projekten. Eine
von Dr. Hannes Hubrich, Vorstand Architektenkammer Thüringen, und
Prof. Bernd Rudolf, Dekan der Fakultät Architektur und Urbanistik, mo-
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derierte Gesprächsrunde im Reithaus stellte die Vernetzung und die Arbeitsweisen der internationalen Gäste in den Vordergrund.
Anlässlich dieser Runde unterzeichneten Martin Seelig, Stellvertretender Direktor des ThILLM, und Kammerpräsident Dr. Hans-Gerd
Schmidt die Novelle des Kooperationsvertrages zwischen ThILLM und
Architektenkammer Thüringen. Das gemeinsame Interesse richtet sich
dabei auf eine berufliche Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer, die
eine zeitgemäße Einbeziehung des Themas Architektur und gebaute
Umwelt in den Unterricht gewährleistet, und den Schülern ihre zukünftige Verantwortung bei der Gestaltung ihrer Lebensumwelt verdeutlicht.
Einig waren sich die Tagungsteilnehmer darüber, dass die Architekturbildung der Kinder innerhalb und außerhalb der Schule eine sinnvolle
und notwendige Investition in die Zukunft bedeutet. Der hierzu geführte
Erfahrungsaustausch in den Sektionen, die Vorstellung von neuen Forschungsinhalten, klugen Strategien und anregenden Beispielen der Architekturvermittlung erfuhren viel Zuspruch und gegenseitige Anerkennung. Die daraus entstehenden Netzwerke und Verbindungen der Akteure bilden den besonderen Wert dieses Symposiums. Die Teilnahme
von Kollegen aus den Architektenkammern Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Sachsen war
hier ebenso erfreulich wie das Interesse und die aktive Mitwirkung der
Gäste aus dem „Süden“ – aus Wien, Graz, Linz, Regensburg, München
oder Liechtenstein.
Die durch das Team von Prof. Andrea Dreyer entwickelte Pro­gramm­
idee mit sowohl theoretischen als auch praxisorientierten Beiträgen und
Workshops hat sich bewährt. Besonderer Dank für die inhaltliche und
organisatorische Vorbereitung des Symposiums seitens der BauhausUniversität gebührt Ines Escherich und Dr. Luise Nerlich.
Das 5. Symposium zur Architekturvermittlung hat einen aktuellen
Blick auf den Fortschritt dieses Bildungsthemas im Bundesgebiet und
auf internationaler Ebene ermöglicht. Die Partnerschaften zur Ausrichtung des Symposiums haben sich bewährt. Weitere sind denkbar. In den
Bundesländern werden neue Ideen und Vermittlungsstrategien entwickelt. Das Arbeitsprogramm „Architecture and Children“ des Weltverbands der Architekten (UIA) wird eine Initiative afrikanischer Länder unterstützen, ein weiteres Netzwerk hat Costa Rica mit südamerikanischen
Ländern gebildet. Der Bedarf an fachlichen Kontakten und Austausch
wurde uns bereits signalisiert. Und er wird zunehmen.
2018 steht turnusmäßig das nächste Symposium an. Das Thema wird
unvermeidlich sein – 100 Jahre Bauhaus (2019). Eine Idee, die einmal
in die Welt ging, und bis heute ungeteiltes Interesse findet. Die Erwartungen an eine abermals anspruchsvolle Veranstaltung sind groß und
die Aufgabe wird es ebenfalls sein.
n Dr. Hannes Hubrich, br
Fotos: Johannes Siebler
Thüringen
Teilnehmer im Audimax
Im Gespräch: Anne Walther, Dana Stiborski und Dr.
Hannes Hubrich von der AG Architektur und Schule
Praktische Übung im Rahmen einer Sektion
Unterzeichneten die Novelle des Kooperations­
vertrages zwischen ThILLM und AKT: Martin Seelig,
Stellvertretender Direktor des ThILLM, und
Kammer­präsident Dr. Hans-Gerd Schmidt
Runder Tisch im Reithaus (v. l.): Prof. Bernd Rudolf, Bauhaus-Universität, Vera Kaps und Celina Martinez,
Universität Liechtenstein, Madeléne Beckmann, Swedish Centre for Architecture and Design Stockholm,
Heba Safey El-Deen, Misr International University Kairo, Cristina Llorente, Architektin Palma de Mallorca,
Nona Aznavuryan, START Art School Moskau, und Dr. Hannes Hubrich, Architektenkammer Thüringen
Modulkatalog „Architektur – ein idealer Lernstoff“
Neue Handreichung für Pädagoginnen und Pädagogen
Im Rahmen des Symposiums stellten Dr. Luise
Nerlich und Dr. Hannes Hubrich diesen Modulkatalog vor, den die Architektenkammer Thüringen in Kooperation mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung
und Medien (ThILLM) herausgibt.
Der von der Arbeitsgruppe Architektur und
Schule unter Mitwirkung von Pädagogen erarbeitete Modulkatalog soll in erster Linie helfen,
architektonische Inhalte auf geeignete Weise
in den schulischen Unterricht zu integrieren.
Seine Erarbeitung folgt der Anfrage vieler Pädagogen nach Ideen für architekturbezogene
Aufgaben, die fachübergreifend, auch über
den Kunstunterricht hinaus, angewendet wer-
den können. Ebenfalls kann der Katalog Anregungen für außerschulische Aktivitäten der
Architekturvermittlung liefern. Die Themenangebote und die einzelnen Module erlauben
es insbesondere, die baukulturelle Bildung in
Form kleinerer Einheiten und Aufgaben in unterschiedlichen Fächern zu verankern. Die innerhalb der Module aufgeführten Anregungen gelten unabhängig vom Alter der Schüler, von der
Schulform und vom speziellen Unterrichtsfach.
ARCHITEKTUR —
EIN IDEALER LERNSTOFF
Modulkatalog.
Handreichung für Pädagoginnen
und Pädagogen
Der 68 Seiten starke Katalog kann bei der Architektenkammer Thüringen bezogen werden,
steht aber auch als Download zur Verfügung:
www.architekten-thueringen.de/schule/
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Thüringen
Besondere Bedingungen – besondere Maßnahmen
Änderungen im Bauplanungsrecht, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, der
Energieeinsparverordnung sowie Hinweise zur öffentlichen Vergabe im Zusammenhang
mit der Unterbringung von Flüchtlingen
Text: Rechtsanwalt Dirk Weber, Justiziar der Architektenkammer Thüringen
Neben einer Reihe von weiteren Regelungen
hat sich der Bundesgesetzgeber auch im Bereich des Bauplanungsrechtes nochmals mit
der Flüchtlingskrise auseinandergesetzt. Seit
dem 26.11.2014 gilt das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der
Unterbringung von Flüchtlingen (BGBl 2014
Nr. 53, S. 1748). Im Zusammenhang mit dem
vom Bundestag nun am 15.10.2015 beschlossenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
(BT-Drs. 18/6185) sind weitere Änderungen
des BauGB am 24.10.2015 in Kraft getreten
(BGBl 2015 Nr. 40, S. 1722). Die Änderungen
betreffen befristet bis zum 31.12.2019 bauplanungsrechtliche Erleichterungen bei der
Errichtung mobiler Behelfsunterkünfte in allen Baugebieten und im Außenbereich. Darüber hinaus wird die Umnutzung bestehender
Gebäude wesentlich erleichtert. In Einzelfällen ist sogar vorgesehen, dass umfassend vom
Bauplanungsrecht bei Aufnahmeeinrichtungen,
Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende abgewichen werden darf.
Eine weitere Änderung wurde im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz mit dem § 9 a
im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eingeführt. Hiernach wird die Pflicht nach § 3 Abs. 2
EEWärmeG ausgesetzt, wonach insbesondere
bei Nutzungsänderungen bereits errichteter Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand, die
bis 31.12.2018 grundlegend renoviert werden,
um sie als Aufnahmeeinrichtungen zu nutzen,
der Wärme- und Kälteenergiebedarf durch die
anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien
gedeckt werden soll. Bei neu zu errichtenden
Gebäuden können bei der zuständigen Landesbehörde Anträge auf Befreiung gestellt werden,
wenn die Pflichten nach § 3 Abs. 1 EEWärmeG
bei der Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen
oder Gemeinschaftsunterkünften erheblich verzögert würden.
60 DABregional | 12/15
Darüber hinaus hat die Bundesregierung
mit den am 28.10.2015 in Kraft getretenen
Verordnungen zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BGBl 2015 Nr. 41, S. 1789) die
Energieeinsparverordnung (EnEV) geändert.
Nach § 25 wurde der § 25 a Gebäude für die
Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen eingefügt. Dieser enthält folgende wesentlichen Änderungen:
•• Gebäude, die geändert, erweitert oder ausgebaut werden, um sie als Aufenthaltseinrichtung oder Gemeinschaftsunterkünfte zu nutzen, werden von den Anforderungen des § 9
befreit. Hiernach muss lediglich der Mindestwärmeschutz eingehalten werden.
•• Bei Anträgen auf Befreiung von den weiteren
Anforderungen der EnEV, z. B. beim Neubau,
kann von einer unbilligen Härte ausgegangen
werden, wenn die Anforderungen die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften erheblich verzögerten.
•• Für Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünfte entfällt die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke nach § 10
Abs. 3 EnEV.
•• Die bestehenden Ausnahmeregelungen für
provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren werden auf Gebäude
mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu
fünf Jahren ausgedehnt.
In der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den
Rat vom 09.09.2015 wurden Hinweise zu den
Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik gegeben. Hiernach wurde
den öffentlichen Auftraggebern ein Überblick
über die Möglichkeiten gegeben, Infrastruktur
(Wohnraum), Lieferung von Waren und Dienstleistungen für den dringenden Bedarf schnell
zu beschaffen. Die Hinweise der Kommission
betreffen u. a. Bau-, Renovierungs- und Her-
richtungsvorhaben im Geltungsbereich der
Richtlinie 2004/18 EG, unter Berücksichtigung des zur Zeit geltenden Schwellenwertes
ab 5168 000 Euro, auch im Unterschwellenbereich, unter strikter Einhaltung der Vergabegrundsätze zum Verbot der Diskriminierung,
der Wahrung der Gleichbehandlung und Transparenz. Gleichmaßen gelten die Hinweise auch
für Dienst- und Lieferaufträge ab einem Schwellenwert von 134 000 Euro oder 207 000 Euro.
Die Kommission verweist unter Bezugnahme
auf die Richtlinien darauf, dass in dringenden
Fällen eine erhebliche Kürzung der allgemeinen
Fristen vorgesehen ist. Hiernach können öffentliche Auftraggeber ein beschleunigtes nicht offenes Verfahren wählen, in dem die Fristen für
die Einreichung von Teilnahmeanträgen 15 Tage und für die Einreichung der Angebote zehn
Tage betragen. Im Falle eines beschleunigten
offenen Verfahrens kann bei hinreichend begründeter Dringlichkeit die Frist zur Einreichung
von Angeboten auf 15 Tage verkürzt werden.
Nach dem Unionsrecht ist mit dem Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
eine zusätzliche Möglichkeit gegeben, auch in
den dringendsten Fällen Aufträge zur Deckung
des Bedarfs von Asylsuchenden zu vergeben.
Die Kommission weist jedoch ausdrücklich
darauf hin, dass die Verfahren mit verkürzten
Fristen nur in den genannten Ausnahmefällen
Anwendung finden dürfen und sämtliche Bedingungen zu erfüllen und eng auszulegen sind.
Hiernach müssen die öffentlichen Auftraggeber von Fall zu Fall entscheiden, welche Verfahrensart sie wählen, um die Erfüllung unmittelbarer Bedürfnisse der Asylsuchenden, insbesondere den Bedarf an der Bereitstellung
von Wohnraum, der Lieferung von Waren und
Dienstleistungen, zu decken. Nach den Hinweisen der Kommission ist zunächst von der
erheblichen Verkürzung der Fristen Gebrauch
zu machen. Kann der Bedarf dadurch nicht
schnell genug gedeckt werden, kann „ein Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung ins
Auge gefasst werden“.
Diese Entscheidung trifft allein der öffentliche Auftraggeber. Die Bedingungen, Kausalität und Begründung des verkürzten Verfahrens
im Vergabevermerk sind zu dokumentieren.
Thüringen
BDA-Architekturforum
Thüringen
Vortragsreihe jeweils dienstags, 19:15 Uhr,
Fakultät Architektur und Stadtplanung,
Schlüterstraße 1, Erfurt, Aula zweites OG
08.12.2015
„individu(um)ell“: Thomas Sixt Finckh,
Finckh Architekten BDA, Stuttgart
26.01.2016
Nachhaltiges Bauen im Kontext von
Passiv­haus und Gestaltung – ein Werk­
bericht: Gernot Vallentin, Architektur­
Werkstatt Vallentin, München
Veranstalter: BDA-Landesverband Thüringen
und Fakultät Architektur und Stadtplanung
der FH Erfurt | Unterstützer: Architektenkammer Thüringen, Wüstenrot Stiftung |
Organisation: Prof. Michael Mann
Mitgliedernachrichten
Neueintragungen zum 22.10.2015
Architekten | freischaffend
Dipl.-Ing. (FH) Maria Klipstein, Erfurt
Architekten | angestellt
Dipl.-Ing. (FH) Daniel Günther, Dünwald
Dipl.-Ing. Cornelia Mikley, Gera
Gesellschaften
Projekt +3-Ost Oehme u. Co. GmbH Architekten u. Ingenieure, Sitz Erfurt
Auswärtige Dienstleister
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rübbert, Bozen,
Italien
Löschungen zum 22.10.2015
Architekten
Dipl.-Ing. (FH) Heinz Gladitz, Lengfeld
Dipl.-Ing. Ursula Bochow, Weimar
Löschungen zum 31.12.2015
Landschaftsarchitekten
Dipl.-Ing. (FH) Ansgar Heinze, Erfurt
WEITERE INFOS UND FORMULARE:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/
Löschungen zum 16.09.2015
Architekten
Dipl.-Ing. (FH) Sven Richter, Erfurt
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rübbert, Erfurt
Gesellschaften
Planungsbüro Gretz
Architekten & Ingenieure GbR, Sitz Erfurt
Angebote der Bauhaus-Akademie
Seminare und Werkstätten
Zusatzqualifikationen
Termin
Titel
12.01.16
Brandschutz im geregelten oder nicht geregelten Sonderbau. Abweichung
oder Erleichterung?
Entgelt* Anmeldung
145 €
14.01.16
VOB Teil A spezial. Ausgewählte Themen aus der vergaberechtl. Praxis
130 €
bis 21.12.15
16.01.16
Abstandsflächen und andere ausgewählte Fragen der ThürBO
130 €
bis 05.01.16
19.01.16
bis 21.12.15
Struktur trifft Leidenschaft. Organisationsentwicklung
190 €
bis 02.01.16
20.01.16 Der Sachverständige. Einführung in die Sachverständigentätigkeit
190 €
bis 06.01.16
21.01.16
220 €
bis 06.01.16
22.01.16 Authentisch und souverän präsentieren. Nicht das Argument, sondern die
12.02.16 Person überzeugt! (Zweitagesseminar)
435 €
bis 06.01.16
26.01.16 Barrierefreies Bauen. Basiswissen für Planer
165 €
bis 08.01.16
27.01.16
165 €
bis 11.01.16
28.01.16 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauteilen für den Brandfall
165 €
bis 11.01.16
29.01.16 Benutzeroberflächen. Materialien in der Raumgestaltung
165 €
bis 11.01.16
11.02.16
VOF. Vergaberecht für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen
130 €
bis 21.01.16
15.02.16
Der Auftritt des Sachverständigen in Wort und Bild
190 €
bis 26.01.16
Der Sachverständige. Ortstermin und Sachverständigengutachten
Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetonbauteilen
für den Brandfall
* = ermäßigtes Entgelt für Mitglieder der AKT, des LVS Thüringen und Mitglieder anderer AK und IK der BRD
Teilnahmebedingungen inkl. weiterer Infos zu Entgelt­ermäßigungen: www.bauhausakademie.de
Energieeffizienz-Experte.
Basismodul „Energieeffizientes Bauen“
11.02.2016–19.03.2016
Anmeldung bis: 18.01.2016
80 Fortbildungsstunden | Entgelt: 960 €*
Erwerb der speziellen Koordinatorenkenntnisse nach Anhang C RAB 30
23.02.2016–26.02.2016
Anmeldung bis: 09.02.2016
32 Fortbildungsstunden | Entgelt: 540 €*
ANSPRECHPARTNERIN:
Edith Ehmer, Telefon: (03643) 742 84 15,
E-Mail: [email protected]
WEITERE INFOS, ALLE ANGEBOTE,
ONLINE-ANMELDUNG:
www.bauhausakademie.de
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