EU-Datenschutzreform ist beschlossen

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Europäische Kommission
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EU-Datenschutzreform ist beschlossen
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16.12.2015
Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der Rat
der EU-Staaten gestern (Dienstag) Abend auf neue EU-Datenschutzregeln geeinigt.
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An den abschließenden Verhandlungen, den sogenannten
Trilog-Sitzungen, nahm auch die Europäische Kommission
teil, die die Datenschutzreform im Jahr 2012
vorgeschlagen hatte. Die neue Datenschutzverordnung
setzt dem derzeit in der EU bestehenden Flickenteppich
von Datenschutzvorschriften ein Ende.
Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt,
sagte: "Mit der Einigung sind wir dem digitalen Binnenmarkt ein gutes Stück näher gekommen.
Die digitale Zukunft Europas kann nur auf Vertrauen gegründet werden. Dank solider
gemeinsamer Standards für den Datenschutz können unsere Bürgerinnen und Bürger sicher
sein, dass sie die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten behalten. Und sie können alle
Dienstleistungen und Chancen eines digitalen Binnenmarkts nutzen. Wir sollten den Schutz der
Privatsphäre und den Datenschutz nicht als Hemmschuh für wirtschaftliches Handeln begreifen.
Im Gegenteil: Sie sind ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Die heutige Einigung schafft eine
solide Grundlage, die es Europa ermöglichen wird, innovative digitale Dienste zu entwickeln."
Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, sagte: "Diese
neuen europaweiten Regeln sind gut für die Bürgerinnen und Bürger und gut für unsere
Unternehmen. Bürger und Unternehmen werden sich auf klare Vorschriften berufen können, die
für das digitale Zeitalter taugen, einen starken Schutz garantieren und gleichzeitig im
europäischen digitalen Binnenmarkt neue Möglichkeiten eröffnen und Innovationen fördern.
Gleichzeitig werden harmonisierte Datenschutzvorschriften für die Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Strafverfolgung auf
der Grundlage gegenseitigen Vertrauens erleichtern und so einen Beitrag zur europäischen
Sicherheitsagenda leisten."
Die Datenschutzreform betrifft zwei Rechtsinstrumente, die Datenschutz-Grundverordnung und
die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz.
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Kernpunkte der neuen Regeln finden Sie hier im Überblick.
Datenschutz als Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger:
Einfacherer Zugang zu den eigenen Daten: Es wird besser über die Art und Weise, wie
die Daten verarbeitet werden, informiert. Diese Informationen müssen klar und verständlich
sein.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Personenbezogene Daten können einfacher von einem
Anbieter auf einen anderen übertragen werden.
Eine Klärung des "Rechts auf Vergessenwerden": Wenn die Betroffenen nicht möchten,
dass ihre Daten weiter verarbeitet werden, und es keine legitimen Gründe für deren
Speicherung gibt, müssen die Daten gelöscht werden.
Das Recht zu erfahren, ob Daten gehackt wurden: Unternehmen und Organisationen
müssen z. B. die nationale Aufsichtsbehörde so bald wie möglich über schwere Verstöße
gegen den Datenschutz informieren, damit die Nutzer geeignete Maßnahmen ergreifen
können.
Klare, moderne Vorschriften für Unternehmen
In der heutigen digitalen Wirtschaft haben personenbezogene Daten eine enorme
wirtschaftliche Bedeutung erlangt, insbesondere im Bereich der Massendaten (Big Data). Durch
die Vereinheitlichung der europäischen Datenschutznormen hat der Gesetzgeber
Geschäftsmöglichkeiten und Chancen für Innovation geschaffen.
Ein Kontinent, ein Recht: Durch die Verordnung wird ein einheitliches Regelwerk
geschaffen, das Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der EU erleichtert und Kosten spart.
Eine einzige Anlaufstelle: Unternehmen haben nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde
zu tun. Damit werden pro Jahr schätzungsweise 2,3 Mrd. Euro eingespart.
Europäische Regeln auf europäischem Boden: Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas
müssen dieselben Regeln befolgen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten.
Risikobasierter Ansatz: Mit den neuen Regeln wird statt einer aufwändigen
allgemeingültigen Verpflichtung eine den jeweiligen Risiken angepasste Verpflichtung
eingeführt.
Innovationsfreundliche Regeln: Mit der Verordnung ist gewährleistet, dass die
Datenschutzgarantien von der frühesten Entwicklungsphase an in die Produkte und
Dienstleistungen eingebaut werden („Datenschutz durch Technik“). Datenschutzfreundliche
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Techniken wie Pseudonymisierung werden gefördert, um die Vorteile von
massendatenbezogenen Innovationen bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre nutzen zu
können.
Vorteile für Kleine und für Große
Von der Datenschutzreform werden durch geringere Kosten und weniger Verwaltungsaufwand,
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Impulse für das
Wirtschaftswachstum ausgehen. Die EU-Datenschutzreform soll KMU dabei helfen, in neue
Märkte vorzudringen. Nach den neuen Vorschriften wird sich der Verwaltungsaufwand für KMU
in vier Punkten reduzieren:
Aufhebung der Meldepflicht: Mitteilungen an die Aufsichtsbehörden sind eine Formalität,
die bei den Unternehmen jedes Jahr mit 130 Mio. EUR zu Buche schlägt. Die Meldepflicht
wird durch die Reform vollständig beseitigt.
Jeder Cent zählt: Wenn Anträge auf Zugang zu den Daten offensichtlich unbegründet oder
unverhältnismäßig sind, können KMU in Zukunft Gebühren für die Bereitstellung des Zugangs
verlangen.
Datenschutzbeauftragte: KMU sind nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu
ernennen, es sei denn, die Datenverarbeitung ist ihr Kerngeschäft.
Folgenabschätzung: KMU sind nicht verpflichtet, eine Folgenabschätzung durchzuführen, es
sei denn, es besteht ein hohes Risiko.
Schutz personenbezogener Daten im Bereich der Strafverfolgung
Bessere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden: Mit der neuen
Datenschutzrichtlinie für Polizei und Strafjustiz werden die Strafverfolgungsbehörden in den
Mitgliedstaaten ermittlungsrelevante Informationen effizienter und wirksamer austauschen
und besser bei der Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer Kriminalität in
Europa zusammenarbeiten können. Die Richtlinie trägt den besonderen Erfordernissen der
Strafverfolgung Rechnung, sie respektiert die unterschiedlichen Rechtstraditionen der
Mitgliedstaaten und steht voll und ganz im Einklang mit der Charta der Grundrechte.
Besserer Schutz der Daten unserer Bürger: Personenbezogene Daten werden besser
geschützt, wenn sie für Zwecke der Strafverfolgung verarbeitet werden, wozu auch die
Kriminalitätsprävention gehört. Der Schutz gilt für jedermann – unabhängig davon, ob es sich
um ein Opfer, einen Straftäter oder Zeugen handelt. Die Datenverarbeitung in den
Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften der Union muss den Grundsätzen der
Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit genügen und mit angemessenen
Vorkehrungen zum Schutz des Individuums einhergehen. Sie unterliegt der Aufsicht durch
unabhängige nationale Datenschutzbehörden, und es muss für einen wirksamen
Rechtsschutz gesorgt werden. Die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz
enthält klare Regeln für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU, um zu
gewährleisten, dass der in der EU dem Einzelnen garantierte Datenschutz nicht ausgehöhlt
wird.
Nach den nun erzielten politischen Einigung werden die Texte in ihrer endgültigen Fassung
Anfang 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen. Sie treten zwei
Jahre später in Kraft.
Die Kommission wird eng mit den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten, um eine einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften zu gewährleisten.
Während der zweijährigen Übergangsphase wird die Kommission die Bürgerinnen und Bürger
über ihre Rechte und die Unternehmen über ihre Pflichten informieren.
Weiter Informationen in dieser Pressemitteilung und auf dieser Website.
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140 und Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280
2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet der Infopunkt der Berliner Vertretung der
Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
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