Medienmitteilung – frei zur Veröffentlichung Neue Registerführung Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Ausweis Altdorf, 29. März 2016 – Die Korporation Uri hat ein zentrales Register für die Korporationsbürgerinnen und -bürger eingerichtet. Die neue Registerführung erlaubt nun die Abgabe von persönlichen Ausweisen. Der Versand der Ausweise erfolgt in diesen Tagen. Ausserdem ist die Verwaltung der Korporation Uri ab sofort in der Lage, für jede Korporationsbürgergemeinde eine Korporationsnutzenliste zu erstellen. Im Sommer 2013 erhielt die Verwaltung der Korporation Uri den Zugriff auf die kantonale Personendatenplattform GERES. Dort führt der Kanton sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner. Der Zugriff auf die Plattform GERES ermöglichte es der Korporation Uri, ein zentrales Korporationsbürgerregister zu erstellen. Die Korporationsverwaltung prüfte die Korporationsnutzenlisten der Korporationsbürgergemeinden, bereinigte – wo erforderlich – die Angaben und erfasste sämtliche Daten. Inzwischen ist diese Ersterfassung abgeschlossen. Das zentrale Register eröffnet der Korporation Uri nun neue Möglichkeiten. Eine davon ist die Abgabe eines persönlichen Ausweises an alle Korporationsbürgerinnen und -bürger. Die neuen Ausweise werden in diesen Tagen per Post bei den insgesamt 21’000 Bürgerinnen und Bürgern der Korporation Uri eintreffen. Korporationsbürgerin oder -bürger ist, wer von Geburt an Nachkomme eines Korporationsbürgers oder einer Korporationsbürgerin ist oder wer von einem Korporationsbürger oder einer Korporationsbürgerin adoptiert wurde. Wer das Korporationsbürgerrecht erwerben will, muss über das Bürgerrecht einer Urner Gemeinde der Korporation Uri verfügen, mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen Wohnsitz nach dem erfüllten 18. Altersjahr im Gebiet der Korporation Uri haben und einen einwandfreien Leumund nachweisen können. Abgabe einmalig und kostenlos Der Ausweis der Korporation Uri ist persönlich, nicht übertragbar und nur zusammen mit einem offiziellen Ausweis wie ID oder Pass gültig. Der Ausweis berechtigt seinen Inhaber oder seine Inhaberin unter anderem zum Abholen des Korporationsnutzens in der eigenen Wohngemeinde; weitere Anwendungsbereiche sind denkbar. Die Abgabe des Ausweises ist einmalig und kostenlos. Bei Verlust ersetzt die Korporation Uri den Ausweis gegen eine Gebühr. Nutzen für Korporationsnutzenlisten Dank dem zentralen Register kann die Verwaltung der Korporation Uri nun auch für jede Korporationsbürgergemeinde eine aktuelle Korporationsnutzenliste erstellen. Melden sich bei der Auszahlung des Korporationsnutzens Personen, die nicht auf der Liste aufgeführt sind, so ist neu die Korporationsverwaltung zuständig, das Bürgerrecht dieser Personen abzuklären. Nicht abgeholter Korporationsnutzen verbleibt bei der Korporationsbürgergemeinde; sie legt den betreffenden Betrag in den Waldfonds. Medienauskünfte Rolf Infanger, Präsident, Telefon 079 321 69 60 Die Korporation Uri ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie umfasst mit Ausnahme der drei Gemeinden im Urserental (Korporation Ursern) alle Gemeinden des Kantons Uri und das innerhalb dieses Gebiets gelegene Korporationseigentum, bestehend aus Allmenden, Alpen und Waldungen. Die Organe der Korporation Uri sind die Korporationsgemeinde, der Korporationsrat und der Engere Rat.
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