29. Oktober 2015 Hinweise zu den Fahrvergünstigungen 2016 Die Deutsche Bahn AG informiert über die Regelungen des DB Konzerns zur nationalen Fahrvergünstigung (Konzernausweis bzw. IdentCard) und zur Internationalen Ermäßigungskarte (FIP-Ausweis) für den Übergang in das Fahrvergünstigungsjahr 2016. Die Regelungen im Überblick: • Für aktive Mitarbeiter/Innen gilt der Konzernausweis mit Aufdruck der Berechtigungsausweis-Nummer (BA-Nr.) als Legitimation, sofern sich für das Jahr 2016 an der Fahrvergünstigungsberechtigung nichts ändert. • Für Angehörige von Mitarbeiter/Innen gelten die ausgegebenen IdentCards mit Aufdruck der BA-Nr. als Legitimation, sofern sich für das Jahr 2016 an der Fahrvergünstigungsberechtigung nichts ändert. • Für aktive Mitarbeiter/Innen und deren Angehörige, die in 2015 eine gültige Berechtigung haben und deren Berechtigung sich für das Jahr 2016 nicht ändert, erfolgt die Freischaltung für 2015 in der Freifahrdatenbank automatisch. • Die ‚Papp’-Berechtigungsausweise mit dem Aufdruck „2005/2006/2007“ gelten nur noch im Rahmen außertariflicher Einzelfallentscheidungen zur Gewährung von Fahrvergünstigungen für schwerbehinderte, erwerbsunfähige Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben: Für diese Personengruppe behalten die Ausweise mit dem Aufdruck „2005/2006/2007“ sowie einem befristeten und eingeschränkten Gültigkeitsvermerk der DB Mobility Logistics AG, HFS für den eingetragenen Geltungszeitraum weiterhin Gültigkeit. Der Einzug der Administrationsentgelte wird automatisiert ab Februar 2016 vom Nettoentgelt erfolgen. • Fahrvergünstigungsberechtigte, die eine Fahrvergünstigung (DB Job-Ticket M, SchülerTicket M, persönliche NetzCard, Familienheimfahrt, Familienbesuchsfahrt, die drei Arten des TagesTicket M Fern, RegioTicket M 50 H/R) mit Geltungszeitraum in 2016 in Anspruch nehmen, können auf Fahrvergünstigungen – ggf. auch für Angehörige - NICHT verzichten. Das Administrationsentgelt wird erhoben. • Fahrvergünstigungsberechtigte Kinder ab dem 6. Lebensjahr benötigen für die kostenlose Mitnahme durch fahrvergünstigungsberechtigte Eltern, Großeltern oder deren eingetragene Lebenspartner eine gültige IdentCard. Diese ist von den Fahrvergünstigungsberechtigten, soweit das Kind in 2016 sechs Jahre oder älter ist, beim Fachcenter Fahrvergünstigung (HFS 55) zu bestellen. • Mitarbeiter/Innen, für deren Angehörige die Berechtigung für 2016 neu nachgewiesen werden muss (z. B. bei Überschreiten der Altersgrenze 18 Jahre bei Kindern), senden die erforderlichen Nachweise an das Fachcenter Fahrvergünstigung (HFS 55). • Mitarbeiter/Innen, die für sich oder für Angehörige in 2015 einen Berechtigungsausweis hatten, aber in 2016 keine Fahrvergünstigungen nutzen möchten, müssen diesen Wunsch bis spätestens zum 31.12.2015 gegenüber dem Fachcenter Fahrvergünstigung (HFS 55) mitgeteilt haben. Zu spät eingehende Mitteilungen können nicht mehr zum 01.01.2016 berücksichtigt werden. Damit wird das Administrationsentgelt erhoben. Übergangsbestimmungen zum Jahreswechsel 2015/2016: Fahrvergünstigungsberechtigte können aus dem Kontingent des Jahres 2015 bis einschließlich 31.12.2015 TagesTicket M Fern F (Freifahrt) bzw. TagesTicket M Fern (mit freiwilliger Zuzahlung) lösen. Diese Fahrkarten aus dem Kontingent 2015 können innerhalb der 6-monatigen Gültigkeitsdauer auch noch in 2016 an dem gewünschten, selbst ’dokumentenecht‘ (unauslöschbar) eingetragenen Geltungstag genutzt werden. Gleiches gilt auch für bis 31.12.2015 gelösten TagesTicket M Fern mit Zuzahlung und RegioTicket M 50 H/R. TagesTicket M Fern F bzw. TagesTicket M Fern (mit freiwilliger Zuzahlung) aus dem Kontingent 2016 können nach Freischaltung des Kontingentes in der Freifahrtdatenbank im Vorverkauf ab 13. Dezember 2015 mit dem Gültigkeitsdatum ab 01.01.2016 erworben werden. Da diese TagesTickets M Fern F bzw. TagesTickets M Fern (mit freiwilliger Zuzahlung) mit dem Eintrag des ersten Geltungstages versehen sind, gilt hier abweichend nicht der Ausgabetag, sondern der 1. Geltungstag (01.01.2016) als steuerlicher Zufluss. Internationale Ermäßigungskarte für Eisenbahnpersonal (FIP-Ausweis): Internationale Ermäßigungskarten mit dem Aufdruck 2013/2014/2015 verlieren am 31.01.2016 ihre Gültigkeit. Alle Auslands-Fahrvergünstigungsberechtigten, deren Berechtigung für das Jahr 2016 weiterhin besteht, erhalten eine neue Internationale Ermäßigungskarte (FIP-Ausweis) für das Jahr 2016/2017/ 2018. Das Service Center Personal, Fachcenter Fahrvergünstigung (HFS 55), erstellt und versendet die FIPAusweise bis zum 31.01.2016 ohne Antragstellung. Wichtige Information für Betriebe, deren Fahrvergünstigungsberechtigte nicht in den Personalsystemen des DB Konzerns geführt und/oder nicht durch das Service Center Personal (HFS) betreut werden: Sie regeln die Verlängerung der Berechtigung sowie die Ausgabe der Internationalen Ermäßigungskarte (FIPAusweis) in eigener Zuständigkeit auf der Basis der Richtlinie 015 und in sinngemäßer Anwendung der vorgenannten Grundsätze des DB Konzerns.
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