15-10-29-Hinweise zu den Fahrvergünstigungen 2016

29. Oktober 2015
Hinweise zu den Fahrvergünstigungen 2016
Die Deutsche Bahn AG informiert über die Regelungen des DB Konzerns zur
nationalen Fahrvergünstigung (Konzernausweis bzw. IdentCard) und zur
Internationalen Ermäßigungskarte (FIP-Ausweis) für den Übergang in das
Fahrvergünstigungsjahr 2016.
Die Regelungen im Überblick:
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Für aktive Mitarbeiter/Innen gilt der Konzernausweis mit Aufdruck der
Berechtigungsausweis-Nummer (BA-Nr.) als Legitimation, sofern sich für das
Jahr 2016 an der Fahrvergünstigungsberechtigung nichts ändert.
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Für Angehörige von Mitarbeiter/Innen gelten die ausgegebenen IdentCards
mit Aufdruck der BA-Nr. als Legitimation, sofern sich für das Jahr 2016 an der
Fahrvergünstigungsberechtigung nichts ändert.
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Für aktive Mitarbeiter/Innen und deren Angehörige, die in 2015 eine gültige
Berechtigung haben und deren Berechtigung sich für das Jahr 2016 nicht
ändert, erfolgt die Freischaltung für 2015 in der Freifahrdatenbank
automatisch.
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Die ‚Papp’-Berechtigungsausweise mit dem Aufdruck „2005/2006/2007“
gelten nur noch im Rahmen außertariflicher Einzelfallentscheidungen zur
Gewährung von Fahrvergünstigungen für schwerbehinderte, erwerbsunfähige
Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben: Für diese
Personengruppe behalten die Ausweise mit dem Aufdruck „2005/2006/2007“
sowie einem befristeten und eingeschränkten Gültigkeitsvermerk der DB
Mobility Logistics AG, HFS für den eingetragenen Geltungszeitraum weiterhin
Gültigkeit. Der Einzug der Administrationsentgelte wird automatisiert ab
Februar 2016 vom Nettoentgelt erfolgen.
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Fahrvergünstigungsberechtigte, die eine Fahrvergünstigung (DB Job-Ticket M,
SchülerTicket M, persönliche NetzCard, Familienheimfahrt,
Familienbesuchsfahrt, die drei Arten des TagesTicket M Fern, RegioTicket M
50 H/R) mit Geltungszeitraum in 2016 in Anspruch nehmen, können auf
Fahrvergünstigungen – ggf. auch für Angehörige - NICHT verzichten. Das
Administrationsentgelt wird erhoben.
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Fahrvergünstigungsberechtigte Kinder ab dem 6. Lebensjahr benötigen
für die kostenlose Mitnahme durch fahrvergünstigungsberechtigte Eltern,
Großeltern oder deren eingetragene Lebenspartner eine gültige IdentCard.
Diese ist von den Fahrvergünstigungsberechtigten, soweit das Kind in 2016
sechs Jahre oder älter ist, beim Fachcenter Fahrvergünstigung (HFS 55) zu
bestellen.
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Mitarbeiter/Innen, für deren Angehörige die Berechtigung für 2016 neu
nachgewiesen werden muss (z. B. bei Überschreiten der Altersgrenze 18
Jahre bei Kindern), senden die erforderlichen Nachweise an das Fachcenter
Fahrvergünstigung (HFS 55).
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Mitarbeiter/Innen, die für sich oder für Angehörige in 2015 einen
Berechtigungsausweis hatten, aber in 2016 keine Fahrvergünstigungen
nutzen möchten, müssen diesen Wunsch bis spätestens zum 31.12.2015
gegenüber dem Fachcenter Fahrvergünstigung (HFS 55) mitgeteilt haben. Zu
spät eingehende Mitteilungen können nicht mehr zum 01.01.2016
berücksichtigt werden. Damit wird das Administrationsentgelt erhoben.
Übergangsbestimmungen zum Jahreswechsel 2015/2016:
Fahrvergünstigungsberechtigte können aus dem Kontingent des Jahres 2015 bis
einschließlich 31.12.2015 TagesTicket M Fern F (Freifahrt) bzw. TagesTicket M Fern
(mit freiwilliger Zuzahlung) lösen. Diese Fahrkarten aus dem Kontingent 2015 können
innerhalb der 6-monatigen Gültigkeitsdauer auch noch in 2016 an dem gewünschten,
selbst ’dokumentenecht‘ (unauslöschbar) eingetragenen Geltungstag genutzt
werden. Gleiches gilt auch für bis 31.12.2015 gelösten TagesTicket M Fern mit
Zuzahlung und RegioTicket M 50 H/R.
TagesTicket M Fern F bzw. TagesTicket M Fern (mit freiwilliger Zuzahlung) aus dem
Kontingent 2016 können nach Freischaltung des Kontingentes in der
Freifahrtdatenbank im Vorverkauf ab 13. Dezember 2015 mit dem Gültigkeitsdatum
ab 01.01.2016 erworben werden.
Da diese TagesTickets M Fern F bzw. TagesTickets M Fern (mit freiwilliger
Zuzahlung) mit dem Eintrag des ersten Geltungstages versehen sind, gilt hier
abweichend nicht der Ausgabetag, sondern der 1. Geltungstag (01.01.2016) als
steuerlicher Zufluss.
Internationale Ermäßigungskarte für Eisenbahnpersonal (FIP-Ausweis):
Internationale Ermäßigungskarten mit dem Aufdruck 2013/2014/2015 verlieren am
31.01.2016 ihre Gültigkeit. Alle Auslands-Fahrvergünstigungsberechtigten, deren
Berechtigung für das Jahr 2016 weiterhin besteht, erhalten eine neue Internationale
Ermäßigungskarte (FIP-Ausweis) für das Jahr 2016/2017/ 2018. Das Service Center
Personal, Fachcenter Fahrvergünstigung (HFS 55), erstellt und versendet die FIPAusweise bis zum 31.01.2016 ohne Antragstellung.
Wichtige Information für Betriebe, deren Fahrvergünstigungsberechtigte nicht in den
Personalsystemen des DB Konzerns geführt und/oder nicht durch das Service
Center Personal (HFS) betreut werden: Sie regeln die Verlängerung der
Berechtigung sowie die Ausgabe der Internationalen Ermäßigungskarte (FIPAusweis) in eigener Zuständigkeit auf der Basis der Richtlinie 015 und in
sinngemäßer Anwendung der vorgenannten Grundsätze des DB Konzerns.