Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der

Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der
Steuerpflichtigen, Stadt St.Gallen seit 2010
Quelle:
Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Tabellen:
Steuererträge nach soziodemografischen Merkmalen 2013
Steuererträge nach soziodemografischen Merkmalen 2012
Steuererträge nach soziodemografischen Merkmalen 2011
Steuererträge nach soziodemografischen Merkmalen 2010
Hinweis:
Geplante nächste Aktualisierung mit den Zahlen zum Jahr 2013: Dezember 2015
Ausgewertet sind die Angaben aus den Veranlagungen gemäss Staats- und Gemeindesteuer für alle unbeschränkt und beschränkt
Steuerpflichtigen im ordentlichen Verfahren (d.h. mit ordentlicher, nachträglich ordentlicher und ergänzend ordentlicher Veranlagung)
mit einer Steuerpflicht in der Stadt St.Gallen. Bei den Steuerbeträgen wird nur jener Anteil ausgewiesen, der in der Stadt St.Gallen
entrichtet werden muss (im Falle von Steuerausscheidungen). Die Klassifikation der Einkommens- und Vermögenswerte erfolgt
basierend auf den satzbestimmenden Werten.
Wichtig anzumerken ist, dass Änderungen im Steuergesetz bzw. der zugehörigen Verordnung, grössere Veränderungen bei den
Zahlen im Mehrjahresvergleich verursachen können. So wurde beginnend mit 2010 ein neuer Einkommenssteuertarif eingeführt, der
zu einer Reduktion des Steueraufkommens geführt hat.
Nachstehend finden Sie Informationen zur Konstruktion und Bedeutung der in dieser Datei verwendeten Indikatoren.
Fortsetzung siehe unten
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Steuerbares Einkommen
(I_156)
Versteuert werden müssen alle Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Haupt- und Nebenerwerbstätigkeiten,
Sitzungsgelder, Verwaltungsratshonorare, sowie Einkommen aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften. Ebenso
steuerbare sind Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen wie z.B. AHV- und Invalidenrenten (IV), Renten- und
Pensionsleistungen aus der zweiten Säule, Erwerbsausfallentschädigungen, Arbeitslosentaggelder mit dem Lohn oder direkt von der
Ausgleichskassen entrichtete Kinder- und Ausbildungszulagen sowie individuelle Verbilligungen der Krankenkassenprämien (IPV).
Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen müssen ebenfalls versteuert werden. Das betrifft Einkünfte aus
Wertschriften und Guthaben, Beteiligungen an Gesellschaften von über zehn Prozent (als Teil des Privat- oder
Geschäftsvermögens), Erträge aus selbstbewohntem Wohneigentum, Vermietung oder Pachtzinsen und andere Einkünfte aus
Liegenschaften.
Weiter stellen Einkünfte aus Unterhaltszahlungen und Alimenten, Erträge aus unverteilten Erbschaften sowie ein paar übrigen
Einkunftsarten (z.B. Erträge aus Patenten und Urheberrechten) steuerpflichtiges Einkommen dar. Kapitalabfindungen für
wiederkehrende Leistungen (z.B. Kapitalbezüge aus der Pensionskasse) unterliegen einer separaten Jahressteuer und werden daher
nicht im Total der Einkünfte aufsummiert.
Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente sowie Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe sind nicht steuerpflichtig und sind
somit in diesem Einkommenstotal nicht erfasst (und auch nicht in der Steuererklärung deklariert).
Vom Total dieser Einkünfte können die zulässigen Gewinnungskosten, Auslagen für die Altersvorsorge (Einkauf in Pensionskasse
und dritte Säule), Unterhalts- und Alimenteverpflichtungen, freiwillige Zuwendungen (Parteispenden oder Unterstützung für
gemeinnützige Organisationen), Krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten sowie die Sozialabzüge (KinderAusbidldungsabzüge) in Abzug gebracht werden. Gewinnungskosten sind Auslagen für Beruf (Arbeitskleidung, auswärtige
Verpflegung und Unterkunft, Fahrkosten), Weiterbildung, Kinderbetreuung, Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen.
Bedeutung
Das steuerbare Einkommen entspricht dem Total aller Einkünfte abzüglich von Gewinnungskosten, Gesundheitskosten,
Altersvorsorge und Sozialabzügen.
Steuerbares Vermögen
(I_157)
Versteuert werden müssen alle bewegliche und unbeweglichen Vermögenswerte sofern sie nicht dem gewöhnlichen Hausrat
zugerechnet werden können, sowie Betriebsvermögen. Bewegliche Vermögenswerte sind Wertschriften (z.B. Aktien) und Guthaben,
Bargeld, Gold und andere Edelmetalle, Lebens- und Rentenversicherungen, Motorfahrzeuge, Anteil an unverteilten Erbschaften und
andere Vermögenswerte, wie z.B. Motorboote, Pferde, wertvolle Kunstsammlungen, usw.
Unbewegliches Vermögen sind Liegenschaften. Zum Betriebsvermögen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gehören das
Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften. Bewegliches Betriebsvermögen sind Betriebsanlagen,
Waren, Vorräte und Betriebsguthaben und übriges Betriebsvermögen die als Aktive gemäss Schlussbilanz erfasst werden. In ihrer
Summe dienen diese Vermögenskomponenten der Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Vom Total dieser beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte können die privaten und geschäftlichen Schulden
(Verpflichtungen aus Konsumkrediten, geschäftlichen Krediten und Hypotheken) in Abzug gebracht werden. Daraus ergibt sich das
Reinvermögen, wovon schliesslich noch die Sozialabzüge subtrahiert werden um das steuerbare Vermögen zu berechnen.
Bedeutung
Das steuerbare Vermögen entspricht dem Total der Vermögenswerte abzüglich von Schulden und den Sozialabzügen
Fortsetzung siehe unten
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Einkommens- und
Vermögenssteuer
(I_146)
Bund, Kantone (Staat) und Gemeinden erheben eine Steuer auf fast alle Arten von Einkommen natürlicher Personen. Ausgenommen
davon sind Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente und die wirtschaftliche Sozialhilfe, sowie die Sozialversicherungsbeiträge,
die in der Regel bereits vom Erwerbslohn abgezogen werden, bzw. entrichtet werden müssen (diese sind AHV, IV, EO/ALV und
Beiträge an die berufliche Vorsorge). Das Vermögen besteuern nur die Kantone und die Gemeinden nicht jedoch der Bund.
Alle Kantone veranlagen die Steuern nach dem postnumerando-System. Die Bemessungsperiode ist grundsätzlich ein Kalenderjahr
mit Stichtag 31. Dezember (sogenannte einjährige Gegenwartsbemessung).
Mittels eines gesetzlich festgelegten ausgestalteten Grundtarifs wird die einfache Steuer ermittelt. Beim Einkommen ist dieser Tarif in
der Regel progressiv ausgestaltet und trägt damit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung. Beim
Vermögen handelt es sich in der Regel um einen fixen Satz. Der Bund kennt für Alleinstehende, Verheiratete und Familien
unterschiedliche Tarife aber keinen Steuerfuss. Bei den Kantonen und Gemeinden kann der tatsächlich zu entrichtende Steuerbetrag
mittels Multiplikation des Steuerfusses mit dem einfachen Steuerbetrag ermittelt werden. Der Steuerfuss ist innerhalb des Kantons
gleich, der Gemeindesteuerfuss kann sich aber von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.
Verheiratete Steuerpflichtige (inkl. eingetragene Partnerschaften) werden dabei gemeinsam besteuert (Familienbesteuerung). Der
Grundsatz der Familienbesteuerung kann infolge der progressiven Ausgestaltung der Einkommenssteuertarife zu einer
ungerechtfertigten Erhöhungen der Steuerbelastung führen. Damit verheiratete Paar (mit oder ohne Kinder) und Einelternfamilien
gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich nicht benachteiligt werden, wenden Bund und Kantone neben allfälligen zusätzlichen
Abzügen besondere Tarif (Bund), Doppeltarife sowie Teil- oder Vollsplitting (Kantone) an.
Bedeutung
Bund, Kantone und Gemeinden erheben eine periodische Steuer auf fast alle Arten von Einkommen natürlicher Personen. Beim
Vermögen erfolgt die Besteuerung nur durch die Kantone und die Gemeinden.
Familienstatus
Der Familenstatus definiert, ob die Steuerpflichtigen verheiratet oder unverheiratet sind und ob sie Kinder haben oder nicht.
Bedeutung
Der Familienstatus erlaubt eine Unterscheidung der Haushaltszusammensetzung der untersuchten Steuerpflichtigen. Die
Unterscheidung erfolgt aufgrund der Angaben aus dem Steuerregister. Als Familien mit Kindern werden nur jene Steuerpflichtigen
gezählt, die in der Steuererklärung einen entsprechenden Sozialabzug (für Kinder im Vorschulalter und Kinder in Schule und
Ausbildung) machen können. Konkubinatspaare mit oder ohne Kinder werden jeweils als Alleinstehende mit bzw. ohne Kinder gezählt
weil eine gegenseitige Zuweisung der Lebenspartner aufgrund der Angaben im Steuerregister nicht möglich ist.
Je nach Auswertung wird die Kinderzahl ausgewiesen oder nur angegeben, ob die Steuerpflichtigen mindestens ein Kind haben oder
nicht.
Fortsetzung siehe unten
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Erwerbsstatus gemäss
Haupterwerbsquelle
Bedeutung
Aus den deklarierten Einkünften der Steuererklärung wird der höchste Einkommensbetrag ermittelt, der dann als Basis des
Erwerbsstatus dient. Nachstenden werden die verwendeten Erwebsstati aufgeführt.
Unselbstständige Erwerbsarbeit
Einkünfte aus unselbstständiger Haupt- und Nebenerwerbsarbeit der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der
steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn.
Selbstständige Erwerbsarbeit
Einkünfte aus selbstständiger Haupt- und Nebenerwerbsarbeit der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der
steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn.
Rente:
Einkünfte aus AHV- oder IV-Renten und aus Pensionskassen der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der
steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn. In diesem Fall geht die steuerpflichtige Person, bzw. mindestens einer der
Personen bei Verheirateten keiner Erwerbsarbeit nach.
Erwerbsersatz:
Einkünfte aus Arbeitslosen- oder Erwerbsersatzversicherungen der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der
steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn. In diesem Fall geht die steuerpflichtige Person, bzw. mindestens einer der
Personen bei Verheirateten vorübergehend keiner Erwerbsarbeit oder findet sich auf Stellensuche nach.
Übrige:
Einkünfte aus Vermögen, Unterhalts- und Alimentezahlungen, Vermietung, Erträgen unverteilter Erbschaften und anderen Einkünften
(z.B. Einkünfte aus Patenten und Urheberrechten) der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der steuerpflichtigen Person
und dessen/deren PartnerIn. Hier werden auch die Fälle zusammengefasst, die überhaupt keine Einkünfte deklariere (sehr wenige
Fälle).
Eheleute werden gemeinsam steuerlich veranlagt und bilden zusammen eine steuerpflichtige Gemeinschaft (Familienbesteuerung).
Im Steuerregister werden die Eheleute als sogenannter "Taktgeber" und "Partner" geführt, wobei der Ehemann in der Regel als
Taktgeber geführt wird. Bei eingetragenen Partnerschaften lassen sich die Eheleute geschlechtlich nicht in dieser Weise
unterscheiden.
Daher wird
bei der
Erwerbsstatus
nur auf
Angaben
des Taktgebers
abgestellt.
In
der Steuererklärung
werden
die Bestimmung
Verheiratetendes
gemeinsam
veranlagt
unddie
gewisse
Einkunfstarten
werden
dabei separat für den
Ehemann und die Ehefrau ermittelt (Einkünfte aus selbstständigem und unselbstständigem Haupt- oder Nebenerwerb, Renten und
Erwerbsersatz), andere wiederum werden nicht danach unterschieden, welcher der Eheleute dieses Einkommen erzielt hat, bzw.
kann gar nicht einer einzelnen Person zugewiesen werden (z.B. Vermögenserträge). Deswegen wird bei Verheirateten bei der
Ermittlungs des Erwerbsstatus nur das Einkommen des Taktgebers ausgewertet. Einem Wechsel des Erwerbstatus während der
untersuchten Steuerperiode kann nicht Rechnung getragen weil keine Informationen über die Dauer des jeweiligen Erwerbstatus
vorhanden ist. Ausschlaggebend für diese Klassifkation ist immer nur der höchste Einkommensbetrag und dessen Quelle des
Taktgebers.
Der Erwerbstatus kann in dieser Klassifikation somit auch passiv sein, wenn das höchste ermittelte Einkommen aus einer Rente oder
Erwerbsersatz stammt.
Fortsetzung siehe unten
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Alter (Steuerstatistik)
Das in der Steuerperiode erreichte Lebensjahr der steuerpflichtigen Person.
Bedeutung
Angegeben wird das Lebensjahr, dass die steuerpflichtige Person in der Steuerperiode erreicht hat. Da bei der Einkommens- und
Vermögenssteuer der 31. Dezember der Stichtag für die Bestimmung der Steuerpflicht ist, deckt die Steuerperiode das gesamte
Kalenderjahr ab.
Eheleute werden gemeinsam steuerlich veranlagt und bilden zusammen eine steuerpflichtige Gemeinschaft (Familienbesteuerung).
Im Steuerregister werden die Eheleute als sogenannter "Taktgeber" und "Partner" geführt, wobei der Ehemann in der Regel als
Taktgeber geführt wird. Bei eingetragenen Partnerschaften lassen sich die Eheleute geschlechtlich nicht in dieser Weise
unterscheiden. Daher wird das Lebensalter bei statistischen Auswertungen in diesem Themenbereich nur für den Taktgeber
angegeben.
Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassung (C-
Steuerpflicht natürlicher
Personen
Bewilligung) an ihrem steuerrechtlichen Wohnsitz, sowie erwerbstätige Personen ohne Niederlassung (z.B. Personen mit BBewilligung oder Kurzaufenthalter) an ihrem Arbeitsort in der Schweiz. Letzter werden an der Quelle besteuert, die Pflichtigen mit
Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassung im Rahmen des ordentlichen Verfahrens mit Gegenwartsbesteuerung
(postnumerando-System mit einjähriger Gegenwartsbemessung). Die Steuerpflicht beginnt dabei mit der Steuerperiode, in welche
der 18. Geburtstag fällt. Beim Einkommen und Vermögen besteht ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich eine Steuerpflicht, unabhängig
davon, ob in dieser Steuerperiode Einkommen oder Vermögen erzielt wurden (ausser Quellenbesteuerte). Unmündige Personen sind
nur für ihr Erwerbseinkommen selbst steuerpflichtig.
Steuerpflichtige mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton sind aufgrund ihrer persönlichen Zugehörigkeit unbeschränkt
steuerpflichtig. Natürliche Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland haben, sind
aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig, sofern sie Inhaber, Teilhaber oder in irgendeiner direkten
Form Nutzniesser an Geschäftsbetrieben oder Betriebsstätten im Kanton sind oder wenn Sie Rechte an Grundstücken und
Immobilien besitzen. Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in hiesigen Unternehmen und Betriebsstätten (juristische Personen) für
ihre Funktion als Geschäftsführer oder Verwaltungsrat entschädigt werden oder Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen (aus früheren,
öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen) und Einrichtungen der anerkannten gebundenen Vorsorge beziehen oder Lohn von einem
hiesigen Arbeitgeber oder einer hiesigen Betriebsstätte für internationale Transporte zu Land, Wasser oder in der Luft erhalten, sind
ebenfalls aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig, ebenfalls Künstler, Sportler und Referenten.
Bei der persönlichen Zugehörigkeit bestimmt der steuerrechtliche Wohnsitz am 31. Dezember des Steuerjahres, wo eine Person für
das ganze Jahr pflichtig ist. Sie beginnt (sofern der 18. Geburtstag erreicht ist) mit dem Zuzug und endet mit dem Wegzug. Zu-, bzw.
Wegzüge vom/ins Ausland führen – gleich wie die Beendigung infolge Tod – zu sogenannt unterjährigen Steuerpflichten. Bei der
wirtschaftlichen Zugehörigkeit beginnt die Steuerpflicht mit dem Erwerb bzw. Übernahme der oben genannten Bedingungen und
besteht für die gesamte Steuerperiode, unabhängig davon, wann die Steuerpflicht während des Steuerjahres begonnen hat oder
beendet wurde. Auch in diesem Fall wird bei Wohnsitz Ausland auf die tatsächliche Steuerpflichtdauer abgestellt, was bei Zu-, bzw.
Abgang zu unterjährigen Veranlagungen führt.
Eine Person kann somit einerseits unbeschränkt (durch persönliche Zugehörigkeit) am steuerrechtlichen Wohnsitz steuerpflichtig
sein und gleichzeitig beschränkt an einem Ort ausserhalb ihrer Wohngemeinde sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllt.
Der Steuersatz, d.h. der Prozentsatz mit welchem ihr Einkommen und Vermögen besteuert wird, wird immer anhand des gesamten
weltweiten Einkommens und Vermögens - den sogenannten satzbestimmenden Werten - bestimmt. Effektiv besteuert werden aber
nur die Anteile, die am jeweiligen Ort erzielt wurden (Einkommen) oder angesiedelt sind (Vermögen). Diese aufgeteilte Besteuerung
erfolgt im Rahmen einer sogenannten Steuerausscheidung und dient letztlich der Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Bei
internationalen Steuerausscheidungen regeln Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen
ausländischen Staat die Art und Ablauf der Besteuerung. Bei Steuerausscheidungen innerhalb des Kantons spricht man von
innerkommunalen, bei einer Steuerausscheidung zwischen Kantonen von einer interkantonalen Steuerausscheidung.
Fortsetzung siehe unten
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Bedeutung
Verheiratete Steuerpflichtige, bzw. Steuerpflichtige in einer eingetragenen Partnerschaft werden gemeinsam besteuert und füllen
daher auch gemeinsam eine Steuererklärung aus. Die gemeinsame Steuerpflicht beginnt für das ganze Jahre der Eheschliessung
bzw. Eintragung der Partnerschaft und endet am 31. Dezember des der Scheidung bzw. Auflösung der Partnerschaft vorangehenden
Jahres. Stirbt ein alleinstehender Steuerpflichtiger oder einer der steuerpflichtigen Eheleute bzw. Partner, dann resultiert eine
sogenannte unterjährige Steuerpflicht. Die Einzelperson oder die Eheleute bzw. Partner werden für die bis zum Zeitpunkt des
Ablebens verstrichene Zeit pro rata temporis besteuert. Im Falle der Eheleute bzw. Partner wird der überlebende Steuerpflichtige für
die restliche Steuerperiode allein ebenfalls pro rata temporis besteuert (was wiederum eine unterjährige Steuerpflicht darstellt).
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Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2013
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Total
Nach Haupteinkommensquelle
Unselbstständige Erwerbsarbeit
Selbstständige Erwerbsarbeit
Rente
Erwerbsersatz
Übrige
Nach Familienstatus
Verheiratete
...mit Kindern
…ohne Kinder
Alleinstehende
...mit Kindern
...ohne Kinder
Nach Altersklassen
18–24
25–34
35–44
45–54
55–64
65 +
Einkommensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
aus Einkommen
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
Steuerpflichtige
aus Einkommen
aus Vermögen
47'509
121'392
16'328
100.0
100.0
100.0
28'547
1'756
13'943
1'128
2'135
82'930
7'133
27'959
1'020
2'351
5'764
934
8'830
49
751
60.1
3.7
29.3
2.4
4.5
68.3
5.9
23.0
0.8
1.9
35.3
5.7
54.1
0.3
4.6
14'117
6'092
8'025
33'392
2'250
31'142
56'239
23'284
32'955
65'154
3'541
61'613
9'202
2'111
7'090
7'126
500
6'626
29.7
12.8
16.9
70.3
4.7
65.5
46.3
19.2
27.1
53.7
2.9
50.8
56.4
12.9
43.4
43.6
3.1
40.6
6'147
9'694
6'821
7'466
6'221
11'160
4'218
21'282
20'415
24'944
21'615
28'918
66
289
776
2'141
2'747
10'309
12.9
20.4
14.4
15.7
13.1
23.5
3.5
17.5
16.8
20.5
17.8
23.8
0.4
1.8
4.7
13.1
16.8
63.1
2'942
7'724
10'641
11'147
6'619
3'301
3'970
628
207
114
216
0
701
9'626
24'053
21'952
15'056
27'474
7'724
3'360
2'679
8'767
269
378
1'115
1'506
1'722
1'377
3'354
1'661
907
814
3'225
6.2
16.3
22.4
23.5
13.9
6.9
8.4
1.3
0.4
0.2
0.5
0.0
0.6
7.9
19.8
18.1
12.4
22.6
6.4
2.8
2.2
7.2
1.6
2.3
6.8
9.2
10.5
8.4
20.5
10.2
5.6
5.0
19.8
Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2013
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Vermögensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500 – 999,9
1000 – 1999,9
2000 – 4999,9
5000+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
31'715
1'288
1'132
889
749
651
2'529
1'553
1'170
831
2'181
1'424
939
458
aus Einkommen
53'016
3'557
3'140
2'766
2'335
2'047
8'205
5'343
4'289
3'056
8'959
6'867
8'282
9'530
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
0
20
52
68
80
90
557
572
591
531
2'120
2'427
3'085
6'134
Steuerpflichtige
66.8
2.7
2.4
1.9
1.6
1.4
5.3
3.3
2.5
1.7
4.6
3.0
2.0
1.0
aus Einkommen
43.7
2.9
2.6
2.3
1.9
1.7
6.8
4.4
3.5
2.5
7.4
5.7
6.8
7.9
aus Vermögen
0.0
0.1
0.3
0.4
0.5
0.6
3.4
3.5
3.6
3.3
13.0
14.9
18.9
37.6
Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2012
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Total
Nach Haupteinkommensquelle
Unselbstständige Erwerbsarbeit
Selbstständige Erwerbsarbeit
Rente
Erwerbsersatz
Übrige
Nach Familienstatus
Verheiratete
...mit Kindern
…ohne Kinder
Alleinstehende
...mit Kindern
...ohne Kinder
Nach Altersklassen
18–24
25–34
35–44
45–54
55–64
65 +
Einkommensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
aus Einkommen
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
Steuerpflichtige
aus Einkommen
aus Vermögen
47'724
124'903
17'151
100.0
100.0
100.0
28'428
1'941
14'105
1'062
2'188
85'253
8'617
28'601
923
1'509
6'423
1'263
8'819
36
609
59.6
4.1
29.6
2.2
4.6
68.3
6.9
22.9
0.7
1.2
37.5
7.4
51.4
0.2
3.5
14'422
6'231
8'191
33'302
2'261
31'041
58'941
25'077
33'864
65'962
3'535
62'427
9'689
2'496
7'192
7'462
525
6'937
30.2
13.1
17.2
69.8
4.7
65.0
47.2
20.1
27.1
52.8
2.8
50.0
56.5
14.6
41.9
43.5
3.1
40.4
6'131
9'635
6'925
7'518
6'201
11'314
4'084
21'547
21'004
25'988
22'202
30'079
68
368
799
2'480
2'858
10'578
12.8
20.2
14.5
15.8
13.0
23.7
3.3
17.3
16.8
20.8
17.8
24.1
0.4
2.1
4.7
14.5
16.7
61.7
2'852
7'752
10'978
11'004
6'525
3'405
3'999
647
240
102
220
0
709
9'968
23'704
21'618
15'485
28'586
8'526
4'517
2'110
9'682
316
385
1'160
1'675
1'627
1'368
3'664
1'696
897
784
3'580
6.0
16.2
23.0
23.1
13.7
7.1
8.4
1.4
0.5
0.2
0.5
0.0
0.6
8.0
19.0
17.3
12.4
22.9
6.8
3.6
1.7
7.8
1.8
2.2
6.8
9.8
9.5
8.0
21.4
9.9
5.2
4.6
20.9
Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2012
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Vermögensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500 – 999,9
1000 – 1999,9
2000 – 4999,9
5000+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
31'805
1'300
1'145
871
813
674
2'495
1'556
1'152
851
2'239
1'459
913
451
aus Einkommen
53'418
3'556
3'402
2'744
2'546
2'162
8'280
5'293
4'127
3'056
9'258
8'441
8'516
10'104
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
0
20
52
66
89
92
553
573
593
549
2'174
2'586
3'244
6'559
Steuerpflichtige
66.6
2.7
2.4
1.8
1.7
1.4
5.2
3.3
2.4
1.8
4.7
3.1
1.9
0.9
aus Einkommen
42.8
2.8
2.7
2.2
2.0
1.7
6.6
4.2
3.3
2.4
7.4
6.8
6.8
8.1
aus Vermögen
0.0
0.1
0.3
0.4
0.5
0.5
3.2
3.3
3.5
3.2
12.7
15.1
18.9
38.2
Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2011
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Total
Nach Haupteinkommensquelle
Unselbstständige Erwerbsarbeit
Selbstständige Erwerbsarbeit
Rente
Erwerbsersatz
Übrige
Nach Familienstatus
Verheiratete
...mit Kindern
…ohne Kinder
Alleinstehende
...mit Kindern
...ohne Kinder
Nach Altersklassen
18–24
25–34
35–44
45–54
55–64
65 +
Einkommensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
aus Einkommen
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
Steuerpflichtige
aus Einkommen
aus Vermögen
47'757
121'552
15'751
100.0
100.0
100.0
28'456
2'104
14'112
1'073
2'012
82'543
8'238
28'325
908
1'538
6'078
1'005
8'076
39
552
59.6
4.4
29.5
2.2
4.2
67.9
6.8
23.3
0.7
1.3
38.6
6.4
51.3
0.2
3.5
14'610
6'369
8'241
33'147
2'269
30'878
57'633
24'288
33'345
63'919
3'333
60'587
8'950
2'252
6'699
6'800
502
6'299
30.6
13.3
17.3
69.4
4.8
64.7
47.4
20.0
27.4
52.6
2.7
49.8
56.8
14.3
42.5
43.2
3.2
40.0
6'109
9'509
7'025
7'577
6'288
11'249
3'931
20'803
20'345
24'925
21'687
29'861
43
350
845
2'254
2'651
9'608
12.8
19.9
14.7
15.9
13.2
23.6
3.2
17.1
16.7
20.5
17.8
24.6
0.3
2.2
5.4
14.3
16.8
61.0
2'779
7'723
11'101
11'032
6'538
3'343
4'023
646
236
107
229
0
677
9'988
23'445
21'496
15'055
27'824
7'770
3'923
2'159
9'216
206
434
1'035
1'629
1'601
1'347
3'391
1'433
941
446
3'290
5.8
16.2
23.2
23.1
13.7
7.0
8.4
1.4
0.5
0.2
0.5
0.0
0.6
8.2
19.3
17.7
12.4
22.9
6.4
3.2
1.8
7.6
1.3
2.8
6.6
10.3
10.2
8.5
21.5
9.1
6.0
2.8
20.9
Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2011
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Vermögensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500 – 999,9
1000 – 1999,9
2000 – 4999,9
5000+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
31'824
1'324
1'093
895
802
662
2'513
1'564
1'133
864
2'247
1'478
910
448
aus Einkommen
53'080
3'542
3'139
2'608
2'358
2'108
8'222
5'218
3'697
3'156
9'005
8'066
7'451
9'903
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
0
19
49
69
85
90
552
572
563
557
2'124
2'470
2'942
5'658
Steuerpflichtige
66.6
2.8
2.3
1.9
1.7
1.4
5.3
3.3
2.4
1.8
4.7
3.1
1.9
0.9
aus Einkommen
43.7
2.9
2.6
2.1
1.9
1.7
6.8
4.3
3.0
2.6
7.4
6.6
6.1
8.1
aus Vermögen
0.0
0.1
0.3
0.4
0.5
0.6
3.5
3.6
3.6
3.5
13.5
15.7
18.7
35.9
Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2010
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Total
Nach Haupteinkommensquelle
Unselbstständige Erwerbsarbeit
Selbstständige Erwerbsarbeit
Rente
Erwerbsersatz
Übrige
Nach Familienstatus
Verheiratete
...mit Kindern
…ohne Kinder
Alleinstehende
...mit Kindern
...ohne Kinder
Nach Altersklassen
18–24
25–34
35–44
45–54
55–64
65 +
Einkommensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
aus Einkommen
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
Steuerpflichtige
aus Einkommen
aus Vermögen
47'682
121'409
15'624
100.0
100.0
100.0
28'445
2'102
14'059
1'072
2'004
82'514
8'234
28'220
908
1'534
6'034
996
8'019
39
537
59.7
4.4
29.5
2.2
4.2
68.0
6.8
23.2
0.7
1.3
38.6
6.4
51.3
0.3
3.4
14'606
6'368
8'238
33'076
2'262
30'814
57'603
24'272
33'330
63'807
3'323
60'483
8'872
2'231
6'641
6'752
498
6'254
30.6
13.4
17.3
69.4
4.7
64.6
47.4
20.0
27.5
52.6
2.7
49.8
56.8
14.3
42.5
43.2
3.2
40.0
6'107
9'506
7'019
7'570
6'285
11'195
3'930
20'804
20'345
24'900
21'676
29'755
43
348
838
2'232
2'628
9'534
12.8
19.9
14.7
15.9
13.2
23.5
3.2
17.1
16.8
20.5
17.9
24.5
0.3
2.2
5.4
14.3
16.8
61.0
2'772
7'715
11'081
11'019
6'527
3'337
4'016
645
235
106
229
0
676
9'982
23'418
21'479
15'030
27'792
7'744
3'921
2'151
9'216
206
432
1'029
1'618
1'594
1'337
3'363
1'416
938
434
3'257
5.8
16.2
23.2
23.1
13.7
7.0
8.4
1.4
0.5
0.2
0.5
0.0
0.6
8.2
19.3
17.7
12.4
22.9
6.4
3.2
1.8
7.6
1.3
2.8
6.6
10.4
10.2
8.6
21.5
9.1
6.0
2.8
20.8
Kanton St.Gallen
Fachstelle für Statistik
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2010
Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen
Merkmale der Steuerpflichtigen
Vermögensstufen in 1000 Franken
0
0,1 – 19,9
20 – 39,9
40 – 59,9
60 – 79,9
80 – 99,9
100 – 199,9
200 – 299,9
300 – 399,9
400 – 499,9
500 – 999,9
1000 – 1999,9
2000 – 4999,9
5000+
Steuerpflichtige und Steuerertrag
in 1000 Franken
Anzahl
Steuerpflichtige
31'800
1'323
1'091
892
799
659
2'507
1'558
1'129
863
2'236
1'470
909
446
aus Einkommen
53'062
3'540
3'133
2'603
2'357
2'103
8'213
5'214
3'689
3'153
8'988
8'038
7'427
9'889
Steuerpflichtige und Steuerertrag
Anteile in Prozent
aus Vermögen
0
19
49
68
85
89
550
570
556
554
2'109
2'450
2'914
5'611
Steuerpflichtige
66.7
2.8
2.3
1.9
1.7
1.4
5.3
3.3
2.4
1.8
4.7
3.1
1.9
0.9
aus Einkommen
43.7
2.9
2.6
2.1
1.9
1.7
6.8
4.3
3.0
2.6
7.4
6.6
6.1
8.1
aus Vermögen
0.0
0.1
0.3
0.4
0.5
0.6
3.5
3.6
3.6
3.5
13.5
15.7
18.6
35.9