Merkblatt für die Wohnungsübergabe Sie können viel zu einer reibungslosen Übergabe Ihres Mietobjektes beitragen, indem Sie sich noch einmal mit den Bestimmungen Ihres Mietvertrages vertraut machen. Bitte übergeben Sie die Wohnung und allen Nebenräume (Keller, Estrich, Terrasse, Parkplatz etc.) leer und in einwandfrei gereinigtem Zustand. Grössere Schäden sind der Haftpflichtversicherung anmelden. Unterhaltsarbeiten durch den Mieter ( auszuführen vor der Übergabe ) Der sogenannte kleine Unterhalt wird oftmals vergessen. Zerbrochene Scheiben, Zahngläser, Toilettenschüsseln, WC-Deckel, Lavabos, Hahnendichtungen, defekte Herdplatten, Filter Dampfabzug, defekte Gemüse- und Türschalen oder Tablare im Kühl/Gefrierschrank, defekte Kurbeln bei den Rollladen oder Sonnenstoren, elektrische Schalter und Stecker, Löcher in Wänden und Decken usw. sind nur durch Fachfirmen zu Ihren Lasten zu ersetzen oder zu reparieren. Grössere Schäden können Sie Ihrer Haftpflichtversicherung anmelden. Reinigung Wohnung, Nebenräume, Autoabstellplätze und Briefkasten sind einwandfrei gereinigt zu übergeben. Führen Sie die Reinigung so aus, wie Sie die Wohnung gerne selbst antreten würden. Gerne beraten wir Sie auch, falls Sie die Wohnung durch eine professionelle Firma reinigen lassen. Nachstehend einige Hinweise und Tipps für die Reinigungsarbeiten. Küche Backofen/Steamer gemäss Anleitung reinigen, ebenfalls Scharniere und Dichtungen, Beleuchtung, falls defekt, ersetzen Dunstabzug gründliche Reinigung, Ersatz Filter, Lichtkontrolle Geschirrspüler gründliche Reinigung, Dichtungsgummi, Filter und Ablauf reinigen Kühlschrank gründliche Reinigung, inkl. Dichtungsgummi, Lichtkontrolle Schränke etc. gründliche Reinigung, innen und aussen, Scharniere nicht vergessen Nasszellen sämtliche Platten, Toiletten, Lavabos, Glaskabinen, Armaturen etc. reinigen und entkalken. Duschschlauch und Hahnenmundstücke (Neoperl) ersetzen. Achtung für Badewanne/Dusche, Armaturen keine scharfen Reinigungsmittel verwenden. Spiegelschrank reinigen und defekte Innenteile ersetzen, Fehlende Seifenschalen und Zahngläser ersetzen. Lüftung reinigen und Filter ersetzen etc. Wände/Decke Dübellöcher / Nagellöcher mit Füllstoff fachgerecht füllen (Farbton) Flecken mit mildem Seifenwasser (feuchtem Schwamm) entfernen Schatten / Striemen mit weichem Radiergummi vorsichtig entfernen Fenster/Rahmen vollständig beidseitig reinigen. Achtung nicht zerkratzen!! Holzwerk Türen, Rahmen, Vorhangbretter, Wandschränke mit mildem Seifenwasser reinigen, Kontaktklebepapier auf Tablaren restlos entfernen Bodenbeläge Parkett mit Spezial-Parkett-Reiniger feucht aufnehmen Plattenbeläge Fugen mit Spezialmittel (Fachhandel) reinigen PVS-Beläge mit synthetischem Mittel (Fachhandel) reinigen Teppich fachgerecht, hygienisch reinigen (Sprühextraktion) Läden/Jalousien beidseits mit mildem Seifenwasser reinigen Sonnenstore gründlich abbürsten, Metallteile nass reinigen Balkon/Terrasse/Sitzplatz Boden gründlich reinigen Geländer reinigen Beleuchtung, Schalter und Stecker reinigen Falls zum Mietobjekt ein Grünbereich mitvermietet ist, ist dieser vollständig gepflegt abzugeben Nebenräume usw. Keller / Estrich Spinnweben entfernen, saugen, Fenster reinigen Parkplatz wischen, Ölflecken entfernen Briefkasten- und Zeitungsfach innen und aussen reinigen Allgemein Sämtliche Heizkörper reinigen Sämtliche Spinnweben entfernen Entfernen aller privaten Installationen (z.B. Kleber, Haken etc. Auch diese, die Sie vom Vormieter übernommen haben. Ersetzen Sie bitte defekte oder fehlende Installationen. Vorbehalten bleiben anders lautende Abmachungen zwischen den Parteien Schlüssel/Fernbedienungen Sämtliche vorhandenen Schlüssel (gilt auch für Handsender der Garagentore), aich solche, die nachträglich auf eigene Kosten angefertigt wurden, sind bei der Wohnungsübergabe unentgeltlich abzugeben. Fehlt ein Originalschlüssel eines Sicherheitsschlosses, so werden die Zylinder sowie Schlüssel auf Ihre Kosten ersetzt Termin Wohnungsübergabe Vereinbaren Sie frühzeitig mit und den Termin für Ihre Wohnungsabgabe. Sie sollten persönlich anwesend sein oder sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Abmeldungen Telefon, Einwohnerkontrolle, Post, Elektrizitätswerk etc. Elektrizität darf erst per Abgabetermin bzw. gültigem Kündigungstermin abgemeldet werden
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