Steuern sparen

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o
Dipl.-Kfm. Manfred Lappe
Autor zahlreicher im KONSUMENT-Verlag erschienener
Bücher zu den Themenbereichen Geldanlage, Pensions­
vorsorge und Kredit, in denen in verständlicher Sprache
(nicht nur) Basiswissen vermittelt wird.
Mag. Julius Stagel
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Geschäftsführender
Gesellschafter einer großen Wiener Wirtschaftsprüfungskanzlei. Vortragender, Schwerpunkte Immobilien, Beratung
von Klein- und Mittelbetrieben.
Wer großes Vermögen hat, hat in aller Regel auch Mittel und Wissen, alle Möglichkeiten der komplizierten Steuergesetzgebung auszunutzen. Dieses Buch ist für
die sogenannten „kleinen Steuerzahler“ und stellt deren Fragen und Probleme in
den Mittelpunkt. Es geht um die Versteuerung von Löhnen, Gehältern und Pensionen und zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie aus sonstigen Einkommen. Das Buch führt mit einfachen Worten
durch den Dschungel der Bestimmungen und zeigt legale Möglichkeiten zum
Sparen von Steuern. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in enger „Tuchfühlung“ mit
den amtlichen Formularen, mit Praxisbeispielen, Musterbriefen und vielen Tipps.
Das Finanzamt schenkt Ihnen nichts – wieso dem Finanzamt was schenken?
Verein für Konsumenteninformation, Wien
www.konsument.at
ISBN 978-3-99013-052-0
Steuern sparen 2015/16
Steuern sparen 2015/16
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2
Steuern sparen
Die besten Steuertipps für Arbeitnehmer
Steuererklärung und Jahresausgleich leicht gemacht
€ 16,90
So holen Sie Geld vom Finanzamt zurück
Die besten
Steuertipps für
Arbeitnehmer
Steuererklärung
und Jahresaus‑
gleich leicht
gemacht
So holen Sie
Geld vom
Finanzamt
zurück
Verein für Konsumenteninformation (Hrsg.)
Manfred Lappe, Julius Stagel
Steuern sparen
2015/16
Impressum
Herausgeber
Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Mariahilfer Straße 81, A-1060 Wien
ZVR-Zahl 389759993
Tel. 01 588 77-0, Fax 01 588 77-73, E-Mail: [email protected]
www.konsument.at
Geschäftsführung
Druck
Autoren
Stand
Dr. Josef Kubitschek
Mag. Dr. Rainer Spenger
Dipl.-Kfm. Manfred Lappe
Mag. Julius Stagel
Holzhausen Druck GmbH,
2120 Wolkersdorf
Edwin Würth
November 2015
Durch gesetzliche Änderungen bedingte
Aktualisierungen stellen wir auf
www.konsument.at/steuern-sparen
zur Verfügung.
Produktion
Bestellungen
Lektorat
Günter Hoy
Ing. Ursula Payer
Foto Umschlag
Robert Kneschke/Shutterstock.com
Konsument, Kundenservice
Mariahilfer Straße 81, A-1060 Wien
Tel. 01 588 774, Fax 01 588 77-72
E-Mail: [email protected]
© 2015 Verein für Konsumenteninformation, Wien
Printed in Austria
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt.
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Verwertung) vorbehalten. Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in
diesem Buch sind auch ohne besondere Kennzeichnung im Sinne der Warenzeichen- und
Markenschutz-Gesetzgebung nicht als frei zu betrachten. Produkthaftung: Sämtliche Angaben
in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine
Haftung des Autors oder des Verlages aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen.
Verein für
Konsumenteninformation
ISBN 978-3-99013-052-0
€ 16,90
Wir sind bemüht, so weit wie möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden.
Wo uns dies nicht gelingt, gelten die entsprechenden Begriffe im Sinne der Gleichbehandlung
grundsätzlich für beide Geschlechter.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Inhalt
Das österreichische Steuersystem
Wer wird besteuert?
Was wird besteuert?
Welche Steuerformulare benötigen Sie?
Wie wird die Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnet?
9
11
14
14
17
Steuern für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
21
Bezüge aus aktuellem oder früherem Dienstverhältnis
22
Sachbezüge25
Krankengelder35
Gehälter von weisungsgebundenen, nicht
wesentlich beteiligten Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft
35
Bezüge von Pensionskassen
36
Pensionen von einer Sozialversicherung
37
Steuerbefreite Leistungen mit und ohne Progressionsvorbehalt
38
Steuerabsetzbeträge41
Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderzuschlag
43
Arbeitnehmerabsetzbetrag und Grenzgängerabsetzbetrag
45
Pensionistenabsetzbetrag46
Verkehrsabsetzbetrag47
Sonderausgaben49
Topf-Sonderausgaben50
Sonderausgaben mit unbegrenzter Abzugsfähigkeit
56
Sonderausgaben mit Höchstbetrag
57
Werbungskosten63
Pendlerpauschale64
Gewerkschaftsbeiträge68
Pflichtversicherungsbeiträge68
Arbeitsmittel69
Fachliteratur70
Reisekosten71
Aus- und Fortbildung, Umschulung
75
Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten
77
Sonstige Werbungskosten
81
Pauschalierte Werbungskosten
94
Außergewöhnliche Belastungen
97
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
99
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
106
Amtsbescheinigungen und Opferausweise
112
Freibetragsbescheid112
113
Kinder in der Steuererklärung
125
Steuern auf selbstständige Tätigkeiten (auch) von Arbeitnehmern (§ 109a)
133
135
137
137
139
139
139
144
145
148
Steuern auf Kapitalerträge
Zinsen
Dividenden
Erträge Offener Investmentfonds
Erträge Offener Immobilienfonds
Erträge aus Zertifikaten
Spekulationsgewinne/Wertzuwächse
Verlustausgleich bei Kapitalerträgen
Kapitalertragsteuer rückholen
Quellensteuer zurückfordern
151
152
158
159
162
163
163
Steuern bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Steuerliche Fallstricke bei Vermietung und Verpachtung
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Abschreibung
Fremdfinanzierungskosten
Sofort abgesetzte Instandhaltungskosten
Übrige Werbungskosten/Pauschalregelung
165
166
168
171
172
172
Steuern bei sonstigen Einkommen
Wiederkehrende Bezüge (insbesondere Renten)
Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen
Einkünfte aus der Veräußerung von Forderungswertpapieren und Derivaten
Einkünfte aus bestimmten Leistungen
Funktionsgebühren
173
Steuertipps zum Jahresende
179
Der Steuerbescheid: Bescheidbeschwerde, Ratenzahlung und Stundung
183
FinanzOnline – Steuererklärungen mittels Internet
187
189
199
204
205
Service
Musterbriefe
Glossar
Adressen/Links
Stichwortverzeichnis
Das österreichische
Steuersystem
– Wer muss Steuern zahlen?
– Steuerlast selbst errechnen
– Wann gibt‘s Geld zurück?
10
Prüfen Sie bitte einmal, ob Sie eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten könnten:
Schnelltest:
Wann krieg ich
Geld vom Finanz‑
amt zurück?
•Haben Sie im Laufe des Kalenderjahres unterschiedlich
hohe Bezüge (hohe Gehaltserhöhung, Zulagen, ÜberstundenVergütung etc.) erhalten und hat Ihr Arbeitgeber keine
sogenannte Aufrollung durchgeführt? („Aufrollung“ meint
hier die Neuberechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
mit gleichen monatlichen Bezügen.)
•Haben Sie während des Kalenderjahres den Arbeitgeber
gewechselt oder waren Sie nicht ganzjährig beschäftigt?
•Haben Sie aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch
auf die sogenannte „Negativsteuer“?
•Haben Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw. den
Alleinerzieherabsetzbetrag, den Kinderzuschlag oder ein
Pendlerpauschale, welche jedoch bei der Lohnverrechnung
nicht berücksichtigt wurden?
•Können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und/oder
außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch
nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden?
Wenn ja, dann lohnt sich für Sie eine Steuererklärung. Macht übrigens
nix, wenn Sie in letzter Zeit was „versäumt“ haben: Freiwillige Arbeit­
nehmerveranlagungen können Sie noch für die letzten 5 Jahre durchführen. Dies gilt übrigens auch für Steuererklärungen, die Erben für Verstorbene erstellen. Auch hier sind oft mehrere hundert oder tausend Euro
rückholbar.
Und wie ist das mit den Werbungskosten oder außergewöhnlichen
Belastungen? Wussten Sie, dass letzteres auch die Begleichung von
Kosten für einen Familienangehörigen betreffen kann? Und sind Sie
sicher, dass Sie bisher alles restlos erkannt und berücksichtigt haben, was
unter diese Belastungen bzw. Werbungskosten fällt?
Bevor wir auf all diese Punkte eingehen, ein kurzer Überblick über die
Besonderheiten des österreichischen Systems.
Das österreichische Steuersystem
11
Wer wird besteuert?
Von der Staatsangehörigkeit hängt die Besteuerung durch den Staat
Österreich (wie auch durch jeden anderen Staat) nicht ab: Ein Deutscher,
Brite oder Russe ist in Österreich genauso steuerpflichtig wie ein Inländer.
Prinzipiell gibt es den Unterschied von „unbeschränkt steuerpflichtig“
und „beschränkt steuerpflichtig“. Eine „unbeschränkte Steuerpflicht“
bedeutet, dass der Steuerpflichtige mit seinem gesamten Welteinkommen
in Österreich steuerpflichtig ist. Ausgenommen sind nur die Einkünfte,
auf deren Besteuerung Österreich im Rahmen eines Doppelbesteuerungs­
abkommens (DBA) verzichtet hat.
„Unbeschränkte
Steuerpflicht“ –
das umfasst auch
die Einkünfte aus
anderen Ländern
Die Liste
der Doppel‑
besteuerungs‑
abkommen ist
online einsehbar
(siehe dazu unseren
Link ▶ Seite 204)
Voraussetzung für die „unbeschränkte Steuerpflicht“ ist ein Wohnsitz
oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in Österreich. Dabei wird auf einen
längeren Zeitraum (nicht nur auf einen Urlaub) abgestellt. Die magische
Grenze liegt bei 6 Monaten (183 Tagen) im Kalenderjahr. In Zweifelsfragen wie z.B. einem international tätigen Sänger mit Wohnungen in
12
mehreren Staaten kann ein Steuerberater helfen (eine Erörterung solch
spezieller Fälle würde den Umfang dieses Buches sprengen).
Von einer „unbeschränkten Steuerpflicht“ kann jedenfalls ausgegangen werden bei:
•mindestens 6 Monaten Aufenthalt in Österreich
•sogenannten Grenzgängern mit Wohnsitz in Österreich
•Gastarbeitern mit Arbeitserlaubnis/Arbeitsvertrag für
zumindest 6 Monate.
Zweck des
Doppelbesteue‑
rungsabkommens:
Doppelt soll der
Bürger nicht zur
Kasse gebeten
werden
Die Einstufung als „unbeschränkt Steuerpflichtiger“ gilt dabei immer
pro Kalenderjahr. Das heißt, sämtliche Voraussetzungen (z.B. 6 Monate
Aufenthalt) müssen im jeweiligen Kalenderjahr erfüllt sein.
Eine beschränkte Steuerpflicht in Österreich liegt dann vor, wenn die
betreffende Person überwiegend oder dauerhaft (mehr als 183 Tage im
Kalenderjahr) in einem anderen Land lebt (in diesem Land ist die Person
dann unbeschränkt steuerpflichtig) und zusätzlich bestimmte Einkommensarten (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) in Österreich
hat. Welche Einkünfte dann in welchem Land besteuert werden oder im
Sinne eines Progressionsvorbehaltes (Erhöhung des durchschnitt­lichen
Steuersatzes) berücksichtigt werden, ist üblicherweise in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beteiligten Ländern
geregelt. Diese sehr länderspezifische und von der Art der Einkommen
abhängige Frage sollte immer mit einem Steuerberater besprochen
werden. Er kann auch Auskunft darüber geben, wie z.B. gegenüber der
Pensionsversicherung nachgewiesen werden kann, dass die Besteuerung
durch ein anderes Land erfolgt, damit die Pensionsversicherung keine
österreichische Einkommensteuer abzieht.
Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird also nicht das Welteinkommen,
sondern nur das Einkommen aus Österreich in Österreich besteuert. Das
geschieht prinzipiell genauso wie bei den unbeschränkt Steuerpflichtigen,
jedoch wird das in Österreich steuerpflichtige Einkommen um 9.000 Euro
erhöht. Allerdings nicht real, sondern nur zur Ermittlung der Steuerlast.
Warum? Jeder unbeschränkt Steuerpflichtige hat in Österreich eine Steuerfreigrenze von 11.000 Euro, d.h. die ersten 11.000 Euro an steuerpflichtigem Einkommen sind steuerfrei. Dadurch soll das Existenzminimum
Das österreichische Steuersystem
13
abgedeckt werden, was bei einem beschränkt Steuerpflichtigem mit dauerhaftem Aufenthaltsort in einem anderen Staat dieser übernehmen soll.
Dadurch hat diese Personengruppe einen eingeschränkten Steuervorteil
von nur noch 2.000 Euro (11.000 abzüglich 9.000).
Beispiel
Der pensionierte österreichische Lehrer Erwin Wurm lebt mehr als ein halbes
Jahr (183 Tage) in Deutschland und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig.
In Österreich erzielt er steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 11.000 Euro. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich – Deutschland hat Erwin Wurm seine Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung als „beschränkt Steuerpflichtiger“ in Österreich zu versteuern, seine Pension jedoch in Deutschland.
Das österreichische Steuerrecht besteuert normalerweise die ersten 11.000
Euro an Einkommen nicht (▶ Tabelle Seite 17). Beschränkt Steuerpflichtige
wie Erwin Wurm sollen jedoch nicht von den Steuerfreibeträgen in allen
betroffenen Ländern profitieren (hier: Österreich und Deutschland). Für die
Berechnung der Steuer wird also das beschränkt steuerpflichtige Einkommen von 11.000 Euro um 9.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht. Gemäß der
Steuertabelle auf ▶ Seite 18 beträgt die Steuerlast somit:
[(20.000 – 11.000) x 5.110] : 14.000 = 3.285 Euro
In diesem Fall sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung also
nicht steuerfrei (weil innerhalb des Grundfreibetrages). Vielmehr findet
eine etwas abgemilderte Besteuerung im Vergleich zu den „unbeschränkt
Steuerpflichtigen“ statt.
Ein Wechsel von der „beschränkten Steuerpflicht“ hin zur „unbeschränkten Steuerpflicht“ ist möglich für Bürger der Europäischen Union
(EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sofern diese:
•mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Österreich erzielen und
•maximal 11.000 Euro an Einkünften auf das Ausland entfallen.
Dafür benötigen Sie das Formular L1i. Auch für Grenzgänger ist dies das
passende Formular.
So schützt
sich der Staat
vor doppelter
FreibetragsNutzung
14
Was wird besteuert?
Sind Sie ein Anhänger von sogenannten Glückszahlen, z.B. der Zahl 7?
Dann werden Sie jetzt Ihre Freude haben: In Österreich gibt es insgesamt
sieben Möglichkeiten, steuerpflichtig zu werden:
•Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
•Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
•Einkünfte aus Gewerbebetrieb
•Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
•Einkünfte aus Kapitalvermögen
•Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
•Sonstige Einkünfte
Existieren
steuerrelevante
Einkünfte neben
Lohn, Gehalt oder
Pension?
Die ersten drei der aufgezählten Einkunftsarten sind betriebliche Einkunftsarten, die hier nicht Thema sein können. Nur auf die auch bei Arbeitnehmern und Pensionisten vorkommenden Vergütungen für Vorträge,
Leistungen als Funktionär für öffentlich-rechtliche Körperschaften und
Aufsichtsvergütungen (sogenannte § 109a-Fälle des Einkommensteuergesetzes) sowie auf Verkäufe bei ebay & Co werden wir eingehen (▶ Seite
127). Den Schwerpunkt legen wir auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dazu gehören Löhne und Gehälter ebenso wie Pensionen.
Durch Sparen oder Erbschaften wird der eine oder andere Leser auch
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, oder aus Kapitalvermögen. Oder sich auch etwas Geld durch die „sonstigen Einkünfte“
dazuverdienen. Die Punkte 5 bis 7 werden daher auch Thema sein.
Welche Steuerformulare
benötigen Sie?
Das Formularwesen kennt bei den Einkünften aus nichtselbstständiger
Tätigkeit eine wichtige Unterscheidung: Verwenden Sie das (bei den Finanzämtern oder auch online erhältliche) Formular:
Das österreichische Steuersystem
•L1: Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung, sofern
Sie ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger
Tätigkeit haben, oder das Formular
•E1: Einkommensteuererklärung, sofern Sie zusätzlich noch
andere Einkünfte haben.
15
Die (komplizierte)
Trennung von
Lohn- und Einkom‑
mensteuer gibt es
nach wie vor
Formulare
erhalten Sie vom
Finanzamt oder
in der Formular‑
datenbank des
Bundesministeriums
für Finanzen (BMF),
siehe dazu unsere
Links ▶ Seite 204
Im Bereich der nichtselbstständigen Einkünfte werden wir uns daher
immer auf beide Formulare beziehen. Zusätzlich werden wir folgende
Formulare besprechen (die Sie jedoch nur im Einzelfall benötigen):
•L1i: Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung
oder Einkommensteuererklärung, Einkünfte aus nichtselbständiger
Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug
•L1k: Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung oder
Einkommensteuererklärung zur Berücksichtigung von Kindern
•E1b: Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden
•E1kv: Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus
Kapitalvermögen
16
Hilfestellung zum
maschinenlesbaren
Ausfüllen des
Formulars
Das österreichische Steuersystem
17
•E11: Beilage zur Einkommensteuererklärung zu Einkünften
aus Beteiligungen
•E3: Antrag auf Erstattung der Ertragsteuer für Zinsen
•U1: Umsatzsteuererklärung (hier: bei Option zur Umsatzsteuer
bei Vermietung und Verpachtung)
Das Finanzamt stellt Ihnen mehrere Arten von Formularen zum Ausfüllen
zur Verfügung. Neben dem historischen Papierformat (siehe auch Hilfestellung zum maschinenlesbaren Ausfüllen des Formulars ▶ Seite 16) gibt
es die meisten Formulare direkt in FinanzOnline bzw. als sogenanntes
Barrierefreies Formular. Dieses wurde für Blinde bzw. stark sehbehinderte
Steuerpflichtige erstellt.
Wie wird die Lohnbzw. Einkommensteuer berechnet?
Die Lohn- bzw. Einkommensteuer wird vom zu versteuernden Einkommen
berechnet. Das heißt, vom Bruttolohn (z.B. gemäß Lohnzettel) werden die
Sozialversicherungsbeiträge und auch die Werbungskosten (zumindest
das Werbungskosten-Pauschale von 132 Euro) abgezogen.
Die folgenden Tabellen zeigen die Stufen des österreichischen Steuer­
systems, in dem sogenannte Grenzsteuersätze zum Tragen kommen:
Grenzsteuersätze von 2009 bis 2015
Einkommen von ... bis
0 bis 11.000 Euro
11.001 bis 25.000 Euro
25.001 bis 60.000 Euro
über 60.000 Euro
Steuersatz
0%
36,5 %
43,2143 %
50 %
Der sogenannte
Eingangssteuersatz
von 36,5 Prozent
ist in Österreich
ungewöhnlich hoch
(liegt in Deutsch‑
land nur bei
14 Prozent)
18
Grenzsteuersätze ab dem Jahr 2016
Einkommen von ... bis
0 bis 11.000 Euro
11.001 bis 18.000 Euro
18.001 bis 31.000 Euro
31.001 bis 60.000 Euro
60.001 bis 90.000 Euro
90.001 bis 1.000.000 Euro
über 1.000.000 Euro
„Unterm Strich“ ist
der Durchschnitts‑
steuersatz ent‑
scheidend
Steuersatz
0%
25 %
35 %
42 %
48 %
50 %
55 %
Der neue Grenzsteuersatz gilt also jeweils erst ab einer bestimmten
Einkommenshöhe und dann für alle Einkommen innerhalb dieser Einkommensgruppe bis zum Erreichen der nächsten Begrenzung. Bei einem Einkommen von z.B. 22.000 Euro im Steuertarif bis 2015 fallen also 11.000
Euro in die Einkommensgruppe mit 0 Prozent Steuersatz und 11.000
Euro in die Gruppe mit 36,5 Prozent Steuersatz. Dadurch kommt man auf
einen Durchschnittssteuersatz von 18,25 Prozent. Durch den neuen Einkommenssteuertarif ab 2016 wird jeder Steuerpflichtige Steuern sparen
können. Einen Steuerentlastungsrechner des Bundesfinanzministeriums
finden Sie unter http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner_
Entlastungsrechner.html.
Einkommensteuertarif ab 2009
Durchschnitts­ Grenz­
Einkommen
Einkommensteuer in €
steuersatz
steuersatz
in €
(vor Absetzbeträgen)
0 bis
11.000
0
0%
–
(Einkommen – 11.000) x 5.110
11.000
14.000
–
36,5 %
bis 25.000
25.000
5.110
20,44 %
43,2143 %
25.000 (Einkommen – 25.000) x 15.125 + 5.110
35.000
–
43,2143 %
bis 60.000
60.000
20.235
33,725 % 43,2143 %
ab 60.000 (Einkommen – 60.000) x 0,5 + 20.235
–
50 %
Quelle: www.bmf.gv.at
Das österreichische Steuersystem
19
Einkommensteuertarif ab 2016
Einkommen
Einkommensteuer in €
in €
(vor Absetzbeträgen)
0 bis 11.000
0
(Einkommen – 11.000) x 1.750
11.000
7.000
bis 18.000
18.000
1.750
18.000 (Einkommen – 18.000) x 4.550
+ 1.750
bis 31.000
13.000
31.000
6.300
31.000 (Einkommen – 31.000) x 12.180 + 6.300
bis 60.000
29.000
60.000
18.480
60.000 (Einkommen – 60.000) x 14.400 + 18.480
bis 90.000
30.000
90.000
32.880
90.000 (Einkommen – 90.000) x 495.500 + 32.880
bis 1.000.000
991.000
1.000.000
487.880
über 1.000.000 (Einkommen – 1.000.000) x 0,55 + 487.880
Durchschnitts­
Grenz­
steuersatz
steuersatz
0%
0%
–
9,72 %
25 %
–
–
20,32 %
35 %
–
–
30,80 %
42 %
–
–
36,53 %
48 %
–
–
48,79 %
–
50 %
–
55 %
Tipp
Ab 2016 gelten geringere Steuersätze, die Steuerbelastung (mit Ausnahme
der Einkommen über 1.000.000 Euro) sinkt. Hier macht es Sinn, Ausgaben
auf 2015 vorzuziehen und Einkünfte auf 2016 zu verlagern.
Der Grenzsteuersatz bezeichnet also immer nur die Steuerbelastung für
den letzten Euro an zu versteuerndem Einkommen. Der Durchschnittssteuersatz gibt die Steuerbelastung für das gesamte zu versteuernde
Einkommen an.
Mit den Formeln in obiger Tabelle lässt sich errechnen, wie hoch die
gesamte Steuerlast in Euro bei verschiedenen Einkommenshöhen ist.
Nach Berechnung der Steuern sind aber noch sogenannte Absetzbeträge zu berücksichtigen. Sie vermindern nicht das zu versteuernde
Einkommen, sondern die zu zahlende Steuerlast. Die Höhe der Absetzbeträge ist vom Finanzamt festgelegt:
Grenz- und
Durchschnitts‑
steuersätze
trennt mehr als
nur ein Wort
Service
Musterbriefe
Glossar
Adressen/Links
Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis
§ 109a-Fälle 14, 125, 128
§109a-Meldung 172
A
Abgeltungssteuer 171
Abschreibung 159, 190
Abschreibungshöhe 161
Absetzbeträge 19, 20
Adoption 103
Agio 178, 199
Alleinerzieherabsetzbetrag 10,
20, 43, 174, 199
Alleinverdienerabsetzbetrag 10,
20, 43, 100, 147, 174, 199
Ambulanzgebühren 101
Amtsbescheinigung 112, 174
Anonymverfügung 93
Anschaffungskosten 26, 140, 159
Arbeitgeberdarlehen 28
Arbeitnehmerabsetzbetrag 20, 45
Arbeitnehmerfreibetrag 64
ArbeitnehmerInnenveranlagung
––, Erklärung zur 15
––, freiwillige 10
Arbeitsessen 81
Arbeitskleidung 83
Arbeitslosengeld 39
Arbeitsmittel 69
Arbeitszimmer 84, 94, 190
Aufrollung 10, 174, 199
Aufsichtsrat 126
Ausbildung 75, 191
Ausbildungskosten 75, 89
Ausbildung von Kindern,
­auswärtige 119
Ausgabeaufschläge (Agio) 139,
178
Außendienstmitarbeiter 25
Autopool 27
B
Basispauschalierung 128
Bauherrenmodell 156, 157, 161,
199
Bausparkassenvertreter 126
Befruchtung, künstliche 105
Begräbniskosten 102, 195
Behinderte 174
Behinderte Kinder 116, 122
––, erheblich 119
205
Behindertenhilfsmittel 111, 121
Behindertenpass 108
Behinderung 176
––, Freibetrag 108
––, Freibetrag Diätverpflegung
109, 121
––, pauschaler Freibetrag 120
Behinderung, eigene 107
Belastungen, außergewöhnliche
97, 194, 199
––, mit Selbstbehalt 99
––, ohne Selbstbehalt 99, 106
––, sonstige 103
Berufsgruppenpauschale 94
Berufung 180, 196
Bescheidbeschwerde 179, 180,
196
Betreuungskosten 103
Betreuungskostenzuschuss 38
Betriebsausflug 25
Betriebsausgabenpauschale 129
Betriebsratsumlage 68, 85, 174
Bewerbungskosten 85
Bewertungsgewinne 139
Bewirtschaftungsart, Wechsel
154
Bewirtschaftungsgewinne 139
Bewirtungsspesen 81
Bezüge
––, nach dem Heeresgebühren­
gesetz 39
––, nach dem Zivildienstgesetz 39
––, sonstige 22, 33, 202
––, wiederkehrende 166
Blindenbeihilfe 108
Blindengeld 108
Blindenzulage 108
Bürgschaft 104
Büromaterial 69
C
Computer 85, 192
D
Derivate 171
Derivate, verbriefte 143
Diäten 74
Diätessen 174
Diätverpflegung 101
Dienstreise 73
Dienstwagen 26
Dienstwohnung 30, 93
Differenzaufwendungen 74, 75
Differenztagesgelder 74
Differenzwerbungskosten 74
Dividenden 137
Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) 11, 12, 135, 148, 200
Durchschnittssteuersatz 18, 19
E
ebay 14, 127
Eigenkapital-Rückgewähr 142
Einkommen, sonstige 165
Einkommensteuererklärung 15
Einkommensteuertarif 18, 19, 24
Einlagen-Rückgewähr 137, 200
Einschleifregel 47
Endbesteuerung 134, 135, 137,
170, 200
Entbindungskosten 101
Erben 10, 176
Erhaltungsaufwand 161
F
Fachliteratur 69, 70
Fahrrad 71
Fahrtenbuch 26, 71, 72
Fallstricke, steuerliche 152
Familienbeihilfe 38, 43, 116,
185
––, erhöhte 120, 121, 174
Familienheimfahrten 77, 80,
193
Familienhilfe 122
Familienwohnsitz 78
Fehlgelder 87
Ferienbetreuung 118
Ferienlager 118
FinanzOnline 180, 183
Firmen-Laptops 30
Fonds
––, blütenweiße 138
––, intransparente 200
––, thesaurierende 139, 142,
143, 178
––, transparente 137, 202
Forderungswertpapiere 171
Formular Beih1 122
Formular Beih3 121
206
Formular E1 15, 146, 152
Formular E1a 128
Formular E1b 15, 152
Formular E1kv 15, 137
Formular E3 17, 145
Formular E6b 159
Formular E11 17, 152
Formular E30 44, 112
Formular L1 15
Formular L1i 13, 15
Formular L1k 15, 113, 122
Formular L33 66
Formular U1 17
Fortbildung 75, 87, 191
Fortbildungskosten 76, 89
––, Beruf 91
Freibetrag 25, 200
––, Sportler 90
Freibetragsbescheid 10, 112, 200
freie Station 111
Freigrenze 23, 148, 172, 200
Fremdfinanzierungskosten 162
Frischzellenbehandlung 101
Fristverlängerung 185
Frühpension 76
Führerschein 87
Fuhrpark 27
Funktionsgebühr 172
H
Haarbehandlung 105
Hälfte-Regelung 161, 175
Handy 92
Hauptwohnsitz 78, 168
Hauptwohnsitzbefreiung 168
Hausbesorger 95
Haushaltsführung, doppelte 77,
79, 94, 193
Heilbehandlung 111, 121
Heilbehelfe 101
Heimarbeiter 84
Heimbuchhalter 84
Herstellerbefreiung 168
Herstellungsaufwand 161
Hochzeit 105
Höherversicherung, freiwillige 36
G
Garage 87
Garagenplatz 27
Gebäude, selbst hergestellt 168
Geburt 104
Gehalt 90
Gehaltsumwandlung 31
Gehaltsvorschuss 28
gehbehinderte Arbeitnehmer 65
Gehbehinderung 67
––, Freibetrag Kfz 109
––, Freibetrag Taxikosten 110
Gesellschafter, Kapitalgesellschaft
35
Gewerkschaftsbeiträge 68, 174
Gewinnfreibetrag 130, 177
Grenzgänger 12
Grenzgängerabsetzbetrag 20, 45
Grenzsteuersatz 17, 18, 19, 175
Grundstücksveräußerungen,
­private 168
J
Jahresabschreibung 70
I
Immobilienertragsteuer 169
Immobilienfonds 142
––, offene 137, 139
Incentive-Reisen 30
Instandhaltungskosten 163
Internatskosten 105
Internet 87
Investitionsfreibetrag 130
Investmentfonds, offene 137, 142
Jahressechstel 33
K
Kapitalbeteiligung 32
Kapitalerträge 133
Kapitalertragsteuer, rückholen
145, 174
Karenzurlaubsgeld 38
Karenzurlaubshilfe 38
Katastrophenschäden 107
Kennzahl 274 68
Kennzahl 300 77, 80
Kennzahl 417 111
Kennzahl 418 108
Kennzahl 435 110
Kennzahl 436 110
Kennzahl 439 108
Kennzahl 449 112
Kennzahl 450 56
Kennzahl 451 59
Kennzahl 455 53
Kennzahl 456 54
Kennzahl 458 57
Kennzahl 459 59
Kennzahl 460 57
Kennzahl 475 107
Kennzahl 476 111
Kennzahl 503 143, 171
Kennzahl 562 59
Kennzahl 563 59
Kennzahl 572 169
Kennzahl 573 169
Kennzahl 574 169
Kennzahl 575 167, 171
Kennzahl 717 68
Kennzahl 718 64
Kennzahl 719 69
Kennzahl 720 70
Kennzahl 721 71
Kennzahl 722 75
Kennzahl 723 77, 80
Kennzahl 730 101
Kennzahl 731 102
Kennzahl 734 102
Kennzahl 735 103
Kennzahl 754 – 756 136
Kennzahl 800 166
Kennzahl 803 172
Kennzahl 804 172
Kennzahl 856 135
Kennzahl 857 135
Kennzahl 858 135
Kennzahl 859 135
Kennzahl 860 135
Kennzahl 861 135
Kennzahl 862 136, 137
Kennzahl 863 136, 137
Kennzahl 864 138, 141, 142, 144
Kennzahl 865 138, 141, 142, 144
Kennzahl 891 138, 141, 142
Kennzahl 891–898 144
Kennzahl 892 138, 141, 142
Kennzahl 893 143, 144
Kennzahl 894 143, 144
Kennzahl 895 143, 144
Kennzahl 896 143, 144
Kennzahl 899 136
Kennzahl 900 137
Stichwortverzeichnis
Kennzahl 901 137
Kennzahl 9221 131
Kennzahl 9227 131
Kennzahl 9229 132
Kennzahl 9410 159, 160, 162
Kennzahl 9415 159, 162
Kennzahl 9430 161, 162
Kennzahl 9440 161, 162
Kennzahl 9450 161, 162
Kennzahl 9460 158
Kennzahl 9470 161, 162
Kennzahl 9480 161, 162
Kennzahl 9490 161, 162
Kennzahl 9500 161, 162
Kennzahl 9510 162
Kennzahl 9520 163
Kennzahl 9530 163
Kennzahl 9955 159
KESt 200
Kfz-Abstellplatz 27
Kilometergeld 71, 72
Kinder 113
Kinderabsetzbetrag 42, 116, 147
Kinderbetreuungseinrichtungen
116
Kinderbetreuungsgeld 38, 116
Kinderbetreuungskosten 115
Kinderbetreuungszuschüsse 116
Kinderfreibetrag 113, 116, 174
Kinderwunschbehandlung 101
Kinderzuschlag 10, 43, 174
Kirchenbeitrag 57, 174, 176
Kolporteur 126
Kontoführungskosten 88
Kontrollmitteilung 136
Kostenbeiträge, Arbeitnehmer 26
Krankengeld 35
Krankenhaushonorare 101
Krankheiten 176
Krankheitskosten 101
Kurkosten 102
Kursgewinne, Aktien 141
––, Anleihen 142
Kursgewinnsteuer 139
L
Lasten, dauernde 56
Lebensmittelpunkt 78
Lebensversicherung 134, 135
Lehrer 126
207
Leibrente 56, 167
Liebhaberei 153, 201
Lohn 88, 90
Lohnersatz 33
M
Medikamente 101
Mehrkindzuschlag 42, 44, 123, 174
Mehrwertsteuer 156
Meldefonds 137
Mitarbeiterbeteiligung 32
Mitarbeiterrabatte 25
Mobiltelefon 30
Musikinstrumente 88
N
Nächtigungskosten 73
Nächtigungspauschale 73
Negativsteuer 10, 20, 41, 42,
174, 201
Nicht-Meldefonds 138
Notstandshilfe 39
O
Oesterreichische Kontrollbank
(OeKB) 137
Operationen, kosmetische 105
Opferausweis 112, 174
Optionsschein 143
P
Parkraumbewirtschaftungszone
27
Pauschalregelung 163
PC-Standgerät 30
Pendlereuro 66, 174
Pendlerpauschale 10, 25, 26, 47,
64, 77, 174
––, große 65
––, kleine 65
Pendlerrechner 67
Pendlerzuschlag 20, 66, 174
Pensionistenabsetzbetrag 20, 46
Pensionistenabsetzbetrag,
­erhöhter 46
Pensionsinvestmentfonds 36
Pensionskasse 36, 54
Pensionsvorsorge, prämienbe­
günstigt 36
Pensionszusatzversicherung 36,
166
Personenversicherung, freiwillige
53
Pflegebeihilfe 108
Pflegegeld 38, 103, 108, 110, 120
Pflegekosten 103
Pflegeversicherung 54
Pflichtversicherungsbeiträge 68
Privatdarlehen 136
Privatgeschäftsvermittler 126
Progressionsvorbehalt 21, 38,
201
Provision 22, 88
Prozessgebühren 106
Prozesskosten 89
Q
Quellensteuer, zurückfordern 148
R
Ratenzahlung 179, 181, 197
Rechenmaschine 69
Rechtsinformationssystem (RIS)
23
Regelbesteuerung 146
Regelbesteuerungsoption 170
Reinigungskosten 83
Reiseaufwandsentschädigung 90
Reisekosten 71
Rentenversicherung 135
Rezeptgebühren 101
S
Sachbezüge 21, 22, 25
––, steuerfreie 30
Schadensrente 167
Schönheitsoperationen 101
Sechstelregelung 21, 22, 130
Sekundärmarktrendite (SMR) 36
Selbstbehalt 99
Sonderausgaben 49, 58, 98
––, Erhöhungsbetrag 51
––, mit Höchstbetrag 57
––, unbegrenzte Abzugsfähigkeit
56
Sonderausgabenviertel 51
Sozialversicherung 37
Sozialversicherungsbeiträge 17,
20, 23
Spekulationsfrist 34, 168
Spekulationsgewinne 139
208
Spenden 58, 176
Sportgeräte 90
Sprachkurs 90
Staatsangehörigkeit 11
Steuerabsetzbeträge 41
Steuerberatungskosten 57, 129
Steuerberechnung 185
Steuerbescheid 179, 180, 185
Steuergeschenk 153
Steuernachzahlung 182
Steuerpflicht, unbeschränkt 11
––, beschränkt 11
Steuersatz, durchschnittlicher 38
Steuersystem 9
Steuertipps 173
Steuerverschiebung 153
Stiftungsvorstand 126
Stille Gesellschaft, echte 136
Strafen 91
Stückzinsen 136, 178, 202
Studienreisen 91
Studium 76, 105
Stundung 179, 181, 198
T
Tagesgeld 72, 73
Tagesgelder 74
Tageszeitung 70
Tarifbesteuerung 202
Teilzeitbeschäftigte 66
Telefon 92
Teleworker 72, 84
Tilgungsträger 142
Topf-Sonderausgaben 50, 52, 176
Totalgewinn, steuerlicher 153,
154, 202
Trinkgeld 38
U
Überbrückungsgeld 39
Umsatzsteuererklärung 156, 158,
160
Umsatzsteuerpflicht 130
––, Option 155
Umschulung 75
Umschulungskosten 76
Umzugskosten 93
Unentgeltlicher Erwerb 159
Unfallrenten 38
Unterbringungskosten 103
Unterhaltsabsetzbetrag 20, 42,
114, 174
Unterhaltsleistungen 98
Unterrichtender 126
Urlaubsgeld 22
V
Veranlagungsfreibetrag 127
Verhütungsmittel 101
Verjüngungskur 101
Verkehrsabsetzbetrag 20, 42, 47,
64, 77
Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter
66
Verkehrsstrafe 93
Verlustausgleich 134
––, Kapitalerträge 144
Verlustverrechnung 177
Verlustverrechnungstopf 177
Verlustvortrag 202
Vermietung 151
––, große 153
––, kleine 153
Vermögenszuwachssteuer 139
Verpachtung 151
Verpflegung am Arbeitsplatz 25
Versicherungen 94
Versicherungsvertreter 126
Versorgungsrente 167
Verwaltungsrat 126
Visitenkarten 94
Vorsorgekasse, betriebliche 37
Vorsorgewohnung 156, 157, 161,
203
Vorsteuer 156, 160, 203
Vorteil, geldwerter 34, 79
Vortragender 126
W
Weihnachtsgeld 22
Weihnachtsgeschenke 25
Weiterversicherung, freiwillige 56
Welteinkommen 12
Werbungskosten 17, 63, 203
––, Pauschale 17, 46, 64, 68, 94,
174, 189
––, sonstige 81
––, übrige 163
Wertzuwächse 139
Widerspruchsfrist 186
Wirtschaftsgüter, geringwertig
69, 86, 175
Wochengeld 38
Wohnbauanleihen 55, 134, 135,
177
Wohnraumsanierung 54
Wohnraumschaffung 54
Z
Zahlungserleichterung 181, 185
Zeitungszusteller 126
Zertifikate 139, 143
Zinsen 135
Zukunftsvorsorge 30
––, prämienbegünstigt 36, 135
Zuzugsfreibetrag, für Forscher 96
Zweitwohnung 94
o
o
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