o o Dipl.-Kfm. Manfred Lappe Autor zahlreicher im KONSUMENT-Verlag erschienener Bücher zu den Themenbereichen Geldanlage, Pensions vorsorge und Kredit, in denen in verständlicher Sprache (nicht nur) Basiswissen vermittelt wird. Mag. Julius Stagel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Geschäftsführender Gesellschafter einer großen Wiener Wirtschaftsprüfungskanzlei. Vortragender, Schwerpunkte Immobilien, Beratung von Klein- und Mittelbetrieben. Wer großes Vermögen hat, hat in aller Regel auch Mittel und Wissen, alle Möglichkeiten der komplizierten Steuergesetzgebung auszunutzen. Dieses Buch ist für die sogenannten „kleinen Steuerzahler“ und stellt deren Fragen und Probleme in den Mittelpunkt. Es geht um die Versteuerung von Löhnen, Gehältern und Pensionen und zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie aus sonstigen Einkommen. Das Buch führt mit einfachen Worten durch den Dschungel der Bestimmungen und zeigt legale Möglichkeiten zum Sparen von Steuern. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in enger „Tuchfühlung“ mit den amtlichen Formularen, mit Praxisbeispielen, Musterbriefen und vielen Tipps. Das Finanzamt schenkt Ihnen nichts – wieso dem Finanzamt was schenken? Verein für Konsumenteninformation, Wien www.konsument.at ISBN 978-3-99013-052-0 Steuern sparen 2015/16 Steuern sparen 2015/16 6 1 / 5 01 2 Steuern sparen Die besten Steuertipps für Arbeitnehmer Steuererklärung und Jahresausgleich leicht gemacht € 16,90 So holen Sie Geld vom Finanzamt zurück Die besten Steuertipps für Arbeitnehmer Steuererklärung und Jahresaus‑ gleich leicht gemacht So holen Sie Geld vom Finanzamt zurück Verein für Konsumenteninformation (Hrsg.) Manfred Lappe, Julius Stagel Steuern sparen 2015/16 Impressum Herausgeber Verein für Konsumenteninformation (VKI) Mariahilfer Straße 81, A-1060 Wien ZVR-Zahl 389759993 Tel. 01 588 77-0, Fax 01 588 77-73, E-Mail: [email protected] www.konsument.at Geschäftsführung Druck Autoren Stand Dr. Josef Kubitschek Mag. Dr. Rainer Spenger Dipl.-Kfm. Manfred Lappe Mag. Julius Stagel Holzhausen Druck GmbH, 2120 Wolkersdorf Edwin Würth November 2015 Durch gesetzliche Änderungen bedingte Aktualisierungen stellen wir auf www.konsument.at/steuern-sparen zur Verfügung. Produktion Bestellungen Lektorat Günter Hoy Ing. Ursula Payer Foto Umschlag Robert Kneschke/Shutterstock.com Konsument, Kundenservice Mariahilfer Straße 81, A-1060 Wien Tel. 01 588 774, Fax 01 588 77-72 E-Mail: [email protected] © 2015 Verein für Konsumenteninformation, Wien Printed in Austria Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Bearbeitung, der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages (auch bei nur auszugsweiser Verwertung) vorbehalten. Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Buch sind auch ohne besondere Kennzeichnung im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung nicht als frei zu betrachten. Produkthaftung: Sämtliche Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors oder des Verlages aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen. Verein für Konsumenteninformation ISBN 978-3-99013-052-0 € 16,90 Wir sind bemüht, so weit wie möglich geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Wo uns dies nicht gelingt, gelten die entsprechenden Begriffe im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Inhalt Das österreichische Steuersystem Wer wird besteuert? Was wird besteuert? Welche Steuerformulare benötigen Sie? Wie wird die Lohn- bzw. Einkommensteuer berechnet? 9 11 14 14 17 Steuern für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit 21 Bezüge aus aktuellem oder früherem Dienstverhältnis 22 Sachbezüge25 Krankengelder35 Gehälter von weisungsgebundenen, nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft 35 Bezüge von Pensionskassen 36 Pensionen von einer Sozialversicherung 37 Steuerbefreite Leistungen mit und ohne Progressionsvorbehalt 38 Steuerabsetzbeträge41 Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderzuschlag 43 Arbeitnehmerabsetzbetrag und Grenzgängerabsetzbetrag 45 Pensionistenabsetzbetrag46 Verkehrsabsetzbetrag47 Sonderausgaben49 Topf-Sonderausgaben50 Sonderausgaben mit unbegrenzter Abzugsfähigkeit 56 Sonderausgaben mit Höchstbetrag 57 Werbungskosten63 Pendlerpauschale64 Gewerkschaftsbeiträge68 Pflichtversicherungsbeiträge68 Arbeitsmittel69 Fachliteratur70 Reisekosten71 Aus- und Fortbildung, Umschulung 75 Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten 77 Sonstige Werbungskosten 81 Pauschalierte Werbungskosten 94 Außergewöhnliche Belastungen 97 Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt 99 Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt 106 Amtsbescheinigungen und Opferausweise 112 Freibetragsbescheid112 113 Kinder in der Steuererklärung 125 Steuern auf selbstständige Tätigkeiten (auch) von Arbeitnehmern (§ 109a) 133 135 137 137 139 139 139 144 145 148 Steuern auf Kapitalerträge Zinsen Dividenden Erträge Offener Investmentfonds Erträge Offener Immobilienfonds Erträge aus Zertifikaten Spekulationsgewinne/Wertzuwächse Verlustausgleich bei Kapitalerträgen Kapitalertragsteuer rückholen Quellensteuer zurückfordern 151 152 158 159 162 163 163 Steuern bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuerliche Fallstricke bei Vermietung und Verpachtung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Abschreibung Fremdfinanzierungskosten Sofort abgesetzte Instandhaltungskosten Übrige Werbungskosten/Pauschalregelung 165 166 168 171 172 172 Steuern bei sonstigen Einkommen Wiederkehrende Bezüge (insbesondere Renten) Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen Einkünfte aus der Veräußerung von Forderungswertpapieren und Derivaten Einkünfte aus bestimmten Leistungen Funktionsgebühren 173 Steuertipps zum Jahresende 179 Der Steuerbescheid: Bescheidbeschwerde, Ratenzahlung und Stundung 183 FinanzOnline – Steuererklärungen mittels Internet 187 189 199 204 205 Service Musterbriefe Glossar Adressen/Links Stichwortverzeichnis Das österreichische Steuersystem – Wer muss Steuern zahlen? – Steuerlast selbst errechnen – Wann gibt‘s Geld zurück? 10 Prüfen Sie bitte einmal, ob Sie eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten könnten: Schnelltest: Wann krieg ich Geld vom Finanz‑ amt zurück? •Haben Sie im Laufe des Kalenderjahres unterschiedlich hohe Bezüge (hohe Gehaltserhöhung, Zulagen, ÜberstundenVergütung etc.) erhalten und hat Ihr Arbeitgeber keine sogenannte Aufrollung durchgeführt? („Aufrollung“ meint hier die Neuberechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber mit gleichen monatlichen Bezügen.) •Haben Sie während des Kalenderjahres den Arbeitgeber gewechselt oder waren Sie nicht ganzjährig beschäftigt? •Haben Sie aufgrund eines geringen Einkommens Anspruch auf die sogenannte „Negativsteuer“? •Haben Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw. den Alleinerzieherabsetzbetrag, den Kinderzuschlag oder ein Pendlerpauschale, welche jedoch bei der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurden? •Können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt wurden? Wenn ja, dann lohnt sich für Sie eine Steuererklärung. Macht übrigens nix, wenn Sie in letzter Zeit was „versäumt“ haben: Freiwillige Arbeit nehmerveranlagungen können Sie noch für die letzten 5 Jahre durchführen. Dies gilt übrigens auch für Steuererklärungen, die Erben für Verstorbene erstellen. Auch hier sind oft mehrere hundert oder tausend Euro rückholbar. Und wie ist das mit den Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen? Wussten Sie, dass letzteres auch die Begleichung von Kosten für einen Familienangehörigen betreffen kann? Und sind Sie sicher, dass Sie bisher alles restlos erkannt und berücksichtigt haben, was unter diese Belastungen bzw. Werbungskosten fällt? Bevor wir auf all diese Punkte eingehen, ein kurzer Überblick über die Besonderheiten des österreichischen Systems. Das österreichische Steuersystem 11 Wer wird besteuert? Von der Staatsangehörigkeit hängt die Besteuerung durch den Staat Österreich (wie auch durch jeden anderen Staat) nicht ab: Ein Deutscher, Brite oder Russe ist in Österreich genauso steuerpflichtig wie ein Inländer. Prinzipiell gibt es den Unterschied von „unbeschränkt steuerpflichtig“ und „beschränkt steuerpflichtig“. Eine „unbeschränkte Steuerpflicht“ bedeutet, dass der Steuerpflichtige mit seinem gesamten Welteinkommen in Österreich steuerpflichtig ist. Ausgenommen sind nur die Einkünfte, auf deren Besteuerung Österreich im Rahmen eines Doppelbesteuerungs abkommens (DBA) verzichtet hat. „Unbeschränkte Steuerpflicht“ – das umfasst auch die Einkünfte aus anderen Ländern Die Liste der Doppel‑ besteuerungs‑ abkommen ist online einsehbar (siehe dazu unseren Link ▶ Seite 204) Voraussetzung für die „unbeschränkte Steuerpflicht“ ist ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in Österreich. Dabei wird auf einen längeren Zeitraum (nicht nur auf einen Urlaub) abgestellt. Die magische Grenze liegt bei 6 Monaten (183 Tagen) im Kalenderjahr. In Zweifelsfragen wie z.B. einem international tätigen Sänger mit Wohnungen in 12 mehreren Staaten kann ein Steuerberater helfen (eine Erörterung solch spezieller Fälle würde den Umfang dieses Buches sprengen). Von einer „unbeschränkten Steuerpflicht“ kann jedenfalls ausgegangen werden bei: •mindestens 6 Monaten Aufenthalt in Österreich •sogenannten Grenzgängern mit Wohnsitz in Österreich •Gastarbeitern mit Arbeitserlaubnis/Arbeitsvertrag für zumindest 6 Monate. Zweck des Doppelbesteue‑ rungsabkommens: Doppelt soll der Bürger nicht zur Kasse gebeten werden Die Einstufung als „unbeschränkt Steuerpflichtiger“ gilt dabei immer pro Kalenderjahr. Das heißt, sämtliche Voraussetzungen (z.B. 6 Monate Aufenthalt) müssen im jeweiligen Kalenderjahr erfüllt sein. Eine beschränkte Steuerpflicht in Österreich liegt dann vor, wenn die betreffende Person überwiegend oder dauerhaft (mehr als 183 Tage im Kalenderjahr) in einem anderen Land lebt (in diesem Land ist die Person dann unbeschränkt steuerpflichtig) und zusätzlich bestimmte Einkommensarten (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) in Österreich hat. Welche Einkünfte dann in welchem Land besteuert werden oder im Sinne eines Progressionsvorbehaltes (Erhöhung des durchschnittlichen Steuersatzes) berücksichtigt werden, ist üblicherweise in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den beteiligten Ländern geregelt. Diese sehr länderspezifische und von der Art der Einkommen abhängige Frage sollte immer mit einem Steuerberater besprochen werden. Er kann auch Auskunft darüber geben, wie z.B. gegenüber der Pensionsversicherung nachgewiesen werden kann, dass die Besteuerung durch ein anderes Land erfolgt, damit die Pensionsversicherung keine österreichische Einkommensteuer abzieht. Bei beschränkt Steuerpflichtigen wird also nicht das Welteinkommen, sondern nur das Einkommen aus Österreich in Österreich besteuert. Das geschieht prinzipiell genauso wie bei den unbeschränkt Steuerpflichtigen, jedoch wird das in Österreich steuerpflichtige Einkommen um 9.000 Euro erhöht. Allerdings nicht real, sondern nur zur Ermittlung der Steuerlast. Warum? Jeder unbeschränkt Steuerpflichtige hat in Österreich eine Steuerfreigrenze von 11.000 Euro, d.h. die ersten 11.000 Euro an steuerpflichtigem Einkommen sind steuerfrei. Dadurch soll das Existenzminimum Das österreichische Steuersystem 13 abgedeckt werden, was bei einem beschränkt Steuerpflichtigem mit dauerhaftem Aufenthaltsort in einem anderen Staat dieser übernehmen soll. Dadurch hat diese Personengruppe einen eingeschränkten Steuervorteil von nur noch 2.000 Euro (11.000 abzüglich 9.000). Beispiel Der pensionierte österreichische Lehrer Erwin Wurm lebt mehr als ein halbes Jahr (183 Tage) in Deutschland und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. In Österreich erzielt er steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 11.000 Euro. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich – Deutschland hat Erwin Wurm seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als „beschränkt Steuerpflichtiger“ in Österreich zu versteuern, seine Pension jedoch in Deutschland. Das österreichische Steuerrecht besteuert normalerweise die ersten 11.000 Euro an Einkommen nicht (▶ Tabelle Seite 17). Beschränkt Steuerpflichtige wie Erwin Wurm sollen jedoch nicht von den Steuerfreibeträgen in allen betroffenen Ländern profitieren (hier: Österreich und Deutschland). Für die Berechnung der Steuer wird also das beschränkt steuerpflichtige Einkommen von 11.000 Euro um 9.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht. Gemäß der Steuertabelle auf ▶ Seite 18 beträgt die Steuerlast somit: [(20.000 – 11.000) x 5.110] : 14.000 = 3.285 Euro In diesem Fall sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung also nicht steuerfrei (weil innerhalb des Grundfreibetrages). Vielmehr findet eine etwas abgemilderte Besteuerung im Vergleich zu den „unbeschränkt Steuerpflichtigen“ statt. Ein Wechsel von der „beschränkten Steuerpflicht“ hin zur „unbeschränkten Steuerpflicht“ ist möglich für Bürger der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sofern diese: •mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Österreich erzielen und •maximal 11.000 Euro an Einkünften auf das Ausland entfallen. Dafür benötigen Sie das Formular L1i. Auch für Grenzgänger ist dies das passende Formular. So schützt sich der Staat vor doppelter FreibetragsNutzung 14 Was wird besteuert? Sind Sie ein Anhänger von sogenannten Glückszahlen, z.B. der Zahl 7? Dann werden Sie jetzt Ihre Freude haben: In Österreich gibt es insgesamt sieben Möglichkeiten, steuerpflichtig zu werden: •Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft •Einkünfte aus selbstständiger Arbeit •Einkünfte aus Gewerbebetrieb •Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit •Einkünfte aus Kapitalvermögen •Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung •Sonstige Einkünfte Existieren steuerrelevante Einkünfte neben Lohn, Gehalt oder Pension? Die ersten drei der aufgezählten Einkunftsarten sind betriebliche Einkunftsarten, die hier nicht Thema sein können. Nur auf die auch bei Arbeitnehmern und Pensionisten vorkommenden Vergütungen für Vorträge, Leistungen als Funktionär für öffentlich-rechtliche Körperschaften und Aufsichtsvergütungen (sogenannte § 109a-Fälle des Einkommensteuergesetzes) sowie auf Verkäufe bei ebay & Co werden wir eingehen (▶ Seite 127). Den Schwerpunkt legen wir auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Dazu gehören Löhne und Gehälter ebenso wie Pensionen. Durch Sparen oder Erbschaften wird der eine oder andere Leser auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, oder aus Kapitalvermögen. Oder sich auch etwas Geld durch die „sonstigen Einkünfte“ dazuverdienen. Die Punkte 5 bis 7 werden daher auch Thema sein. Welche Steuerformulare benötigen Sie? Das Formularwesen kennt bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine wichtige Unterscheidung: Verwenden Sie das (bei den Finanzämtern oder auch online erhältliche) Formular: Das österreichische Steuersystem •L1: Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung, sofern Sie ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben, oder das Formular •E1: Einkommensteuererklärung, sofern Sie zusätzlich noch andere Einkünfte haben. 15 Die (komplizierte) Trennung von Lohn- und Einkom‑ mensteuer gibt es nach wie vor Formulare erhalten Sie vom Finanzamt oder in der Formular‑ datenbank des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), siehe dazu unsere Links ▶ Seite 204 Im Bereich der nichtselbstständigen Einkünfte werden wir uns daher immer auf beide Formulare beziehen. Zusätzlich werden wir folgende Formulare besprechen (die Sie jedoch nur im Einzelfall benötigen): •L1i: Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung oder Einkommensteuererklärung, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug •L1k: Beilage zur ArbeitnehmerInnenveranlagung oder Einkommensteuererklärung zur Berücksichtigung von Kindern •E1b: Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden •E1kv: Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen 16 Hilfestellung zum maschinenlesbaren Ausfüllen des Formulars Das österreichische Steuersystem 17 •E11: Beilage zur Einkommensteuererklärung zu Einkünften aus Beteiligungen •E3: Antrag auf Erstattung der Ertragsteuer für Zinsen •U1: Umsatzsteuererklärung (hier: bei Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung) Das Finanzamt stellt Ihnen mehrere Arten von Formularen zum Ausfüllen zur Verfügung. Neben dem historischen Papierformat (siehe auch Hilfestellung zum maschinenlesbaren Ausfüllen des Formulars ▶ Seite 16) gibt es die meisten Formulare direkt in FinanzOnline bzw. als sogenanntes Barrierefreies Formular. Dieses wurde für Blinde bzw. stark sehbehinderte Steuerpflichtige erstellt. Wie wird die Lohnbzw. Einkommensteuer berechnet? Die Lohn- bzw. Einkommensteuer wird vom zu versteuernden Einkommen berechnet. Das heißt, vom Bruttolohn (z.B. gemäß Lohnzettel) werden die Sozialversicherungsbeiträge und auch die Werbungskosten (zumindest das Werbungskosten-Pauschale von 132 Euro) abgezogen. Die folgenden Tabellen zeigen die Stufen des österreichischen Steuer systems, in dem sogenannte Grenzsteuersätze zum Tragen kommen: Grenzsteuersätze von 2009 bis 2015 Einkommen von ... bis 0 bis 11.000 Euro 11.001 bis 25.000 Euro 25.001 bis 60.000 Euro über 60.000 Euro Steuersatz 0% 36,5 % 43,2143 % 50 % Der sogenannte Eingangssteuersatz von 36,5 Prozent ist in Österreich ungewöhnlich hoch (liegt in Deutsch‑ land nur bei 14 Prozent) 18 Grenzsteuersätze ab dem Jahr 2016 Einkommen von ... bis 0 bis 11.000 Euro 11.001 bis 18.000 Euro 18.001 bis 31.000 Euro 31.001 bis 60.000 Euro 60.001 bis 90.000 Euro 90.001 bis 1.000.000 Euro über 1.000.000 Euro „Unterm Strich“ ist der Durchschnitts‑ steuersatz ent‑ scheidend Steuersatz 0% 25 % 35 % 42 % 48 % 50 % 55 % Der neue Grenzsteuersatz gilt also jeweils erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe und dann für alle Einkommen innerhalb dieser Einkommensgruppe bis zum Erreichen der nächsten Begrenzung. Bei einem Einkommen von z.B. 22.000 Euro im Steuertarif bis 2015 fallen also 11.000 Euro in die Einkommensgruppe mit 0 Prozent Steuersatz und 11.000 Euro in die Gruppe mit 36,5 Prozent Steuersatz. Dadurch kommt man auf einen Durchschnittssteuersatz von 18,25 Prozent. Durch den neuen Einkommenssteuertarif ab 2016 wird jeder Steuerpflichtige Steuern sparen können. Einen Steuerentlastungsrechner des Bundesfinanzministeriums finden Sie unter http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner_ Entlastungsrechner.html. Einkommensteuertarif ab 2009 Durchschnitts Grenz Einkommen Einkommensteuer in € steuersatz steuersatz in € (vor Absetzbeträgen) 0 bis 11.000 0 0% – (Einkommen – 11.000) x 5.110 11.000 14.000 – 36,5 % bis 25.000 25.000 5.110 20,44 % 43,2143 % 25.000 (Einkommen – 25.000) x 15.125 + 5.110 35.000 – 43,2143 % bis 60.000 60.000 20.235 33,725 % 43,2143 % ab 60.000 (Einkommen – 60.000) x 0,5 + 20.235 – 50 % Quelle: www.bmf.gv.at Das österreichische Steuersystem 19 Einkommensteuertarif ab 2016 Einkommen Einkommensteuer in € in € (vor Absetzbeträgen) 0 bis 11.000 0 (Einkommen – 11.000) x 1.750 11.000 7.000 bis 18.000 18.000 1.750 18.000 (Einkommen – 18.000) x 4.550 + 1.750 bis 31.000 13.000 31.000 6.300 31.000 (Einkommen – 31.000) x 12.180 + 6.300 bis 60.000 29.000 60.000 18.480 60.000 (Einkommen – 60.000) x 14.400 + 18.480 bis 90.000 30.000 90.000 32.880 90.000 (Einkommen – 90.000) x 495.500 + 32.880 bis 1.000.000 991.000 1.000.000 487.880 über 1.000.000 (Einkommen – 1.000.000) x 0,55 + 487.880 Durchschnitts Grenz steuersatz steuersatz 0% 0% – 9,72 % 25 % – – 20,32 % 35 % – – 30,80 % 42 % – – 36,53 % 48 % – – 48,79 % – 50 % – 55 % Tipp Ab 2016 gelten geringere Steuersätze, die Steuerbelastung (mit Ausnahme der Einkommen über 1.000.000 Euro) sinkt. Hier macht es Sinn, Ausgaben auf 2015 vorzuziehen und Einkünfte auf 2016 zu verlagern. Der Grenzsteuersatz bezeichnet also immer nur die Steuerbelastung für den letzten Euro an zu versteuerndem Einkommen. Der Durchschnittssteuersatz gibt die Steuerbelastung für das gesamte zu versteuernde Einkommen an. Mit den Formeln in obiger Tabelle lässt sich errechnen, wie hoch die gesamte Steuerlast in Euro bei verschiedenen Einkommenshöhen ist. Nach Berechnung der Steuern sind aber noch sogenannte Absetzbeträge zu berücksichtigen. Sie vermindern nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die zu zahlende Steuerlast. Die Höhe der Absetzbeträge ist vom Finanzamt festgelegt: Grenz- und Durchschnitts‑ steuersätze trennt mehr als nur ein Wort Service Musterbriefe Glossar Adressen/Links Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis § 109a-Fälle 14, 125, 128 §109a-Meldung 172 A Abgeltungssteuer 171 Abschreibung 159, 190 Abschreibungshöhe 161 Absetzbeträge 19, 20 Adoption 103 Agio 178, 199 Alleinerzieherabsetzbetrag 10, 20, 43, 174, 199 Alleinverdienerabsetzbetrag 10, 20, 43, 100, 147, 174, 199 Ambulanzgebühren 101 Amtsbescheinigung 112, 174 Anonymverfügung 93 Anschaffungskosten 26, 140, 159 Arbeitgeberdarlehen 28 Arbeitnehmerabsetzbetrag 20, 45 Arbeitnehmerfreibetrag 64 ArbeitnehmerInnenveranlagung ––, Erklärung zur 15 ––, freiwillige 10 Arbeitsessen 81 Arbeitskleidung 83 Arbeitslosengeld 39 Arbeitsmittel 69 Arbeitszimmer 84, 94, 190 Aufrollung 10, 174, 199 Aufsichtsrat 126 Ausbildung 75, 191 Ausbildungskosten 75, 89 Ausbildung von Kindern, auswärtige 119 Ausgabeaufschläge (Agio) 139, 178 Außendienstmitarbeiter 25 Autopool 27 B Basispauschalierung 128 Bauherrenmodell 156, 157, 161, 199 Bausparkassenvertreter 126 Befruchtung, künstliche 105 Begräbniskosten 102, 195 Behinderte 174 Behinderte Kinder 116, 122 ––, erheblich 119 205 Behindertenhilfsmittel 111, 121 Behindertenpass 108 Behinderung 176 ––, Freibetrag 108 ––, Freibetrag Diätverpflegung 109, 121 ––, pauschaler Freibetrag 120 Behinderung, eigene 107 Belastungen, außergewöhnliche 97, 194, 199 ––, mit Selbstbehalt 99 ––, ohne Selbstbehalt 99, 106 ––, sonstige 103 Berufsgruppenpauschale 94 Berufung 180, 196 Bescheidbeschwerde 179, 180, 196 Betreuungskosten 103 Betreuungskostenzuschuss 38 Betriebsausflug 25 Betriebsausgabenpauschale 129 Betriebsratsumlage 68, 85, 174 Bewerbungskosten 85 Bewertungsgewinne 139 Bewirtschaftungsart, Wechsel 154 Bewirtschaftungsgewinne 139 Bewirtungsspesen 81 Bezüge ––, nach dem Heeresgebühren gesetz 39 ––, nach dem Zivildienstgesetz 39 ––, sonstige 22, 33, 202 ––, wiederkehrende 166 Blindenbeihilfe 108 Blindengeld 108 Blindenzulage 108 Bürgschaft 104 Büromaterial 69 C Computer 85, 192 D Derivate 171 Derivate, verbriefte 143 Diäten 74 Diätessen 174 Diätverpflegung 101 Dienstreise 73 Dienstwagen 26 Dienstwohnung 30, 93 Differenzaufwendungen 74, 75 Differenztagesgelder 74 Differenzwerbungskosten 74 Dividenden 137 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 11, 12, 135, 148, 200 Durchschnittssteuersatz 18, 19 E ebay 14, 127 Eigenkapital-Rückgewähr 142 Einkommen, sonstige 165 Einkommensteuererklärung 15 Einkommensteuertarif 18, 19, 24 Einlagen-Rückgewähr 137, 200 Einschleifregel 47 Endbesteuerung 134, 135, 137, 170, 200 Entbindungskosten 101 Erben 10, 176 Erhaltungsaufwand 161 F Fachliteratur 69, 70 Fahrrad 71 Fahrtenbuch 26, 71, 72 Fallstricke, steuerliche 152 Familienbeihilfe 38, 43, 116, 185 ––, erhöhte 120, 121, 174 Familienheimfahrten 77, 80, 193 Familienhilfe 122 Familienwohnsitz 78 Fehlgelder 87 Ferienbetreuung 118 Ferienlager 118 FinanzOnline 180, 183 Firmen-Laptops 30 Fonds ––, blütenweiße 138 ––, intransparente 200 ––, thesaurierende 139, 142, 143, 178 ––, transparente 137, 202 Forderungswertpapiere 171 Formular Beih1 122 Formular Beih3 121 206 Formular E1 15, 146, 152 Formular E1a 128 Formular E1b 15, 152 Formular E1kv 15, 137 Formular E3 17, 145 Formular E6b 159 Formular E11 17, 152 Formular E30 44, 112 Formular L1 15 Formular L1i 13, 15 Formular L1k 15, 113, 122 Formular L33 66 Formular U1 17 Fortbildung 75, 87, 191 Fortbildungskosten 76, 89 ––, Beruf 91 Freibetrag 25, 200 ––, Sportler 90 Freibetragsbescheid 10, 112, 200 freie Station 111 Freigrenze 23, 148, 172, 200 Fremdfinanzierungskosten 162 Frischzellenbehandlung 101 Fristverlängerung 185 Frühpension 76 Führerschein 87 Fuhrpark 27 Funktionsgebühr 172 H Haarbehandlung 105 Hälfte-Regelung 161, 175 Handy 92 Hauptwohnsitz 78, 168 Hauptwohnsitzbefreiung 168 Hausbesorger 95 Haushaltsführung, doppelte 77, 79, 94, 193 Heilbehandlung 111, 121 Heilbehelfe 101 Heimarbeiter 84 Heimbuchhalter 84 Herstellerbefreiung 168 Herstellungsaufwand 161 Hochzeit 105 Höherversicherung, freiwillige 36 G Garage 87 Garagenplatz 27 Gebäude, selbst hergestellt 168 Geburt 104 Gehalt 90 Gehaltsumwandlung 31 Gehaltsvorschuss 28 gehbehinderte Arbeitnehmer 65 Gehbehinderung 67 ––, Freibetrag Kfz 109 ––, Freibetrag Taxikosten 110 Gesellschafter, Kapitalgesellschaft 35 Gewerkschaftsbeiträge 68, 174 Gewinnfreibetrag 130, 177 Grenzgänger 12 Grenzgängerabsetzbetrag 20, 45 Grenzsteuersatz 17, 18, 19, 175 Grundstücksveräußerungen, private 168 J Jahresabschreibung 70 I Immobilienertragsteuer 169 Immobilienfonds 142 ––, offene 137, 139 Incentive-Reisen 30 Instandhaltungskosten 163 Internatskosten 105 Internet 87 Investitionsfreibetrag 130 Investmentfonds, offene 137, 142 Jahressechstel 33 K Kapitalbeteiligung 32 Kapitalerträge 133 Kapitalertragsteuer, rückholen 145, 174 Karenzurlaubsgeld 38 Karenzurlaubshilfe 38 Katastrophenschäden 107 Kennzahl 274 68 Kennzahl 300 77, 80 Kennzahl 417 111 Kennzahl 418 108 Kennzahl 435 110 Kennzahl 436 110 Kennzahl 439 108 Kennzahl 449 112 Kennzahl 450 56 Kennzahl 451 59 Kennzahl 455 53 Kennzahl 456 54 Kennzahl 458 57 Kennzahl 459 59 Kennzahl 460 57 Kennzahl 475 107 Kennzahl 476 111 Kennzahl 503 143, 171 Kennzahl 562 59 Kennzahl 563 59 Kennzahl 572 169 Kennzahl 573 169 Kennzahl 574 169 Kennzahl 575 167, 171 Kennzahl 717 68 Kennzahl 718 64 Kennzahl 719 69 Kennzahl 720 70 Kennzahl 721 71 Kennzahl 722 75 Kennzahl 723 77, 80 Kennzahl 730 101 Kennzahl 731 102 Kennzahl 734 102 Kennzahl 735 103 Kennzahl 754 – 756 136 Kennzahl 800 166 Kennzahl 803 172 Kennzahl 804 172 Kennzahl 856 135 Kennzahl 857 135 Kennzahl 858 135 Kennzahl 859 135 Kennzahl 860 135 Kennzahl 861 135 Kennzahl 862 136, 137 Kennzahl 863 136, 137 Kennzahl 864 138, 141, 142, 144 Kennzahl 865 138, 141, 142, 144 Kennzahl 891 138, 141, 142 Kennzahl 891–898 144 Kennzahl 892 138, 141, 142 Kennzahl 893 143, 144 Kennzahl 894 143, 144 Kennzahl 895 143, 144 Kennzahl 896 143, 144 Kennzahl 899 136 Kennzahl 900 137 Stichwortverzeichnis Kennzahl 901 137 Kennzahl 9221 131 Kennzahl 9227 131 Kennzahl 9229 132 Kennzahl 9410 159, 160, 162 Kennzahl 9415 159, 162 Kennzahl 9430 161, 162 Kennzahl 9440 161, 162 Kennzahl 9450 161, 162 Kennzahl 9460 158 Kennzahl 9470 161, 162 Kennzahl 9480 161, 162 Kennzahl 9490 161, 162 Kennzahl 9500 161, 162 Kennzahl 9510 162 Kennzahl 9520 163 Kennzahl 9530 163 Kennzahl 9955 159 KESt 200 Kfz-Abstellplatz 27 Kilometergeld 71, 72 Kinder 113 Kinderabsetzbetrag 42, 116, 147 Kinderbetreuungseinrichtungen 116 Kinderbetreuungsgeld 38, 116 Kinderbetreuungskosten 115 Kinderbetreuungszuschüsse 116 Kinderfreibetrag 113, 116, 174 Kinderwunschbehandlung 101 Kinderzuschlag 10, 43, 174 Kirchenbeitrag 57, 174, 176 Kolporteur 126 Kontoführungskosten 88 Kontrollmitteilung 136 Kostenbeiträge, Arbeitnehmer 26 Krankengeld 35 Krankenhaushonorare 101 Krankheiten 176 Krankheitskosten 101 Kurkosten 102 Kursgewinne, Aktien 141 ––, Anleihen 142 Kursgewinnsteuer 139 L Lasten, dauernde 56 Lebensmittelpunkt 78 Lebensversicherung 134, 135 Lehrer 126 207 Leibrente 56, 167 Liebhaberei 153, 201 Lohn 88, 90 Lohnersatz 33 M Medikamente 101 Mehrkindzuschlag 42, 44, 123, 174 Mehrwertsteuer 156 Meldefonds 137 Mitarbeiterbeteiligung 32 Mitarbeiterrabatte 25 Mobiltelefon 30 Musikinstrumente 88 N Nächtigungskosten 73 Nächtigungspauschale 73 Negativsteuer 10, 20, 41, 42, 174, 201 Nicht-Meldefonds 138 Notstandshilfe 39 O Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) 137 Operationen, kosmetische 105 Opferausweis 112, 174 Optionsschein 143 P Parkraumbewirtschaftungszone 27 Pauschalregelung 163 PC-Standgerät 30 Pendlereuro 66, 174 Pendlerpauschale 10, 25, 26, 47, 64, 77, 174 ––, große 65 ––, kleine 65 Pendlerrechner 67 Pendlerzuschlag 20, 66, 174 Pensionistenabsetzbetrag 20, 46 Pensionistenabsetzbetrag, erhöhter 46 Pensionsinvestmentfonds 36 Pensionskasse 36, 54 Pensionsvorsorge, prämienbe günstigt 36 Pensionszusatzversicherung 36, 166 Personenversicherung, freiwillige 53 Pflegebeihilfe 108 Pflegegeld 38, 103, 108, 110, 120 Pflegekosten 103 Pflegeversicherung 54 Pflichtversicherungsbeiträge 68 Privatdarlehen 136 Privatgeschäftsvermittler 126 Progressionsvorbehalt 21, 38, 201 Provision 22, 88 Prozessgebühren 106 Prozesskosten 89 Q Quellensteuer, zurückfordern 148 R Ratenzahlung 179, 181, 197 Rechenmaschine 69 Rechtsinformationssystem (RIS) 23 Regelbesteuerung 146 Regelbesteuerungsoption 170 Reinigungskosten 83 Reiseaufwandsentschädigung 90 Reisekosten 71 Rentenversicherung 135 Rezeptgebühren 101 S Sachbezüge 21, 22, 25 ––, steuerfreie 30 Schadensrente 167 Schönheitsoperationen 101 Sechstelregelung 21, 22, 130 Sekundärmarktrendite (SMR) 36 Selbstbehalt 99 Sonderausgaben 49, 58, 98 ––, Erhöhungsbetrag 51 ––, mit Höchstbetrag 57 ––, unbegrenzte Abzugsfähigkeit 56 Sonderausgabenviertel 51 Sozialversicherung 37 Sozialversicherungsbeiträge 17, 20, 23 Spekulationsfrist 34, 168 Spekulationsgewinne 139 208 Spenden 58, 176 Sportgeräte 90 Sprachkurs 90 Staatsangehörigkeit 11 Steuerabsetzbeträge 41 Steuerberatungskosten 57, 129 Steuerberechnung 185 Steuerbescheid 179, 180, 185 Steuergeschenk 153 Steuernachzahlung 182 Steuerpflicht, unbeschränkt 11 ––, beschränkt 11 Steuersatz, durchschnittlicher 38 Steuersystem 9 Steuertipps 173 Steuerverschiebung 153 Stiftungsvorstand 126 Stille Gesellschaft, echte 136 Strafen 91 Stückzinsen 136, 178, 202 Studienreisen 91 Studium 76, 105 Stundung 179, 181, 198 T Tagesgeld 72, 73 Tagesgelder 74 Tageszeitung 70 Tarifbesteuerung 202 Teilzeitbeschäftigte 66 Telefon 92 Teleworker 72, 84 Tilgungsträger 142 Topf-Sonderausgaben 50, 52, 176 Totalgewinn, steuerlicher 153, 154, 202 Trinkgeld 38 U Überbrückungsgeld 39 Umsatzsteuererklärung 156, 158, 160 Umsatzsteuerpflicht 130 ––, Option 155 Umschulung 75 Umschulungskosten 76 Umzugskosten 93 Unentgeltlicher Erwerb 159 Unfallrenten 38 Unterbringungskosten 103 Unterhaltsabsetzbetrag 20, 42, 114, 174 Unterhaltsleistungen 98 Unterrichtender 126 Urlaubsgeld 22 V Veranlagungsfreibetrag 127 Verhütungsmittel 101 Verjüngungskur 101 Verkehrsabsetzbetrag 20, 42, 47, 64, 77 Verkehrsabsetzbetrag, erhöhter 66 Verkehrsstrafe 93 Verlustausgleich 134 ––, Kapitalerträge 144 Verlustverrechnung 177 Verlustverrechnungstopf 177 Verlustvortrag 202 Vermietung 151 ––, große 153 ––, kleine 153 Vermögenszuwachssteuer 139 Verpachtung 151 Verpflegung am Arbeitsplatz 25 Versicherungen 94 Versicherungsvertreter 126 Versorgungsrente 167 Verwaltungsrat 126 Visitenkarten 94 Vorsorgekasse, betriebliche 37 Vorsorgewohnung 156, 157, 161, 203 Vorsteuer 156, 160, 203 Vorteil, geldwerter 34, 79 Vortragender 126 W Weihnachtsgeld 22 Weihnachtsgeschenke 25 Weiterversicherung, freiwillige 56 Welteinkommen 12 Werbungskosten 17, 63, 203 ––, Pauschale 17, 46, 64, 68, 94, 174, 189 ––, sonstige 81 ––, übrige 163 Wertzuwächse 139 Widerspruchsfrist 186 Wirtschaftsgüter, geringwertig 69, 86, 175 Wochengeld 38 Wohnbauanleihen 55, 134, 135, 177 Wohnraumsanierung 54 Wohnraumschaffung 54 Z Zahlungserleichterung 181, 185 Zeitungszusteller 126 Zertifikate 139, 143 Zinsen 135 Zukunftsvorsorge 30 ––, prämienbegünstigt 36, 135 Zuzugsfreibetrag, für Forscher 96 Zweitwohnung 94 o o Dipl.-Kfm. Manfred Lappe Autor zahlreicher im KONSUMENT-Verlag erschienener Bücher zu den Themenbereichen Geldanlage, Pensions vorsorge und Kredit, in denen in verständlicher Sprache (nicht nur) Basiswissen vermittelt wird. Mag. Julius Stagel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Geschäftsführender Gesellschafter einer großen Wiener Wirtschaftsprüfungskanzlei. Vortragender, Schwerpunkte Immobilien, Beratung von Klein- und Mittelbetrieben. Wer großes Vermögen hat, hat in aller Regel auch Mittel und Wissen, alle Möglichkeiten der komplizierten Steuergesetzgebung auszunutzen. Dieses Buch ist für die sogenannten „kleinen Steuerzahler“ und stellt deren Fragen und Probleme in den Mittelpunkt. Es geht um die Versteuerung von Löhnen, Gehältern und Pensionen und zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie aus sonstigen Einkommen. Das Buch führt mit einfachen Worten durch den Dschungel der Bestimmungen und zeigt legale Möglichkeiten zum Sparen von Steuern. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in enger „Tuchfühlung“ mit den amtlichen Formularen, mit Praxisbeispielen, Musterbriefen und vielen Tipps. Das Finanzamt schenkt Ihnen nichts – wieso dem Finanzamt was schenken? Verein für Konsumenteninformation, Wien www.konsument.at ISBN 978-3-99013-052-0 Steuern sparen 2015/16 Steuern sparen 2015/16 6 1 / 5 01 2 Steuern sparen Die besten Steuertipps für Arbeitnehmer Steuererklärung und Jahresausgleich leicht gemacht € 16,90 So holen Sie Geld vom Finanzamt zurück
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