Es lebe die Bananenrepublik

Polizisten-Freispruch im Fall Klaus Rosza à la Eldar S.
Zurzeit werden Übergriffs-Polizisten landesweit immer freigesprochen.
So nun auch 2 Zürcher Polizisten, welche am 4. Juli 2008 vor dem (damals
besetzten) Hardturm-Stadion den Fotografen Klaus Rosza arg verletzten.
Sein Beispiel zeigt unverkennbare Parallelen zum Fall des Polizeiopfers
Eldar S. vom Feburar 2002 auf. Auch bei Eldar S. sprach das Zürcher Obergericht den Tätern eine hohe Parteientschädigung zulasten des Opfers.
Bericht aus ’20 Minuten’ vom 2. April 2016
«Es lebe die Bananenrepublik»
von Attila Szenogrady - Polizisten haben laut Anklage den Fotografen Miklos Rozsa
vor dem Hardturm-Stadion attackiert und festgenommen. Das Gericht sprach die
Beamten frei.
Linksautonome am 4. Juli 2008 im Hardturmstadion
Als das Obergericht am Freitagabend die Freisprüche für beide Polizeibeamte bekannt gab,
platzte dem im Gerichtssaal anwesenden Pressefotografen Miklos Rozsa plötzlich der Kragen. «Es
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lebe die Bananenrepublik!», rief er aus und verliess wütend den Gerichtssaal. Der eigentliche
Grund für den Ausbruch des Geschädigten lag allerdings im Publikum. Nachdem ein Zuschauer
hörbar zwei SMS erhalten hatte, mahnte der Gerichtsvorsitzende Daniel Bussmann zur Ruhe und
forderte den unbekannten Handybesitzer auf, den Saal zu verlassen. Worauf Rozsa diese Aufforderung versehentlich auf sich bezog und sich deshalb aufgebracht nach draussen begab.
Am Entscheid des Obergerichts konnte dieses Missverständnis aber nichts mehr ändern. Es sprach
beide Polizeibeamten von sämtlichen Vorwürfen frei und bestätigte damit ein erstinstanzliches
Urteil des Bezirksgerichts Zürich.
Rozsa verletzt und festgenommen
Die happigen Vorwürfe gingen zurück auf den 4. Juli 2008. Damals drangen mehrere Linksautonome in das Hardturm-Stadion ein und veranstalteten «Brot und Action». Worauf eine Polizeipatrouille mit den beiden Beschuldigten auftauchte. Vor Ort war auch der Pressefotograf Miklos
Rozsa, der die Szenen vor dem Stadion dokumentieren wollte.
Fest steht, dass der langjährige Journalist an die Polizeibeamten geriet und laut Anklage körperlich malträtiert wurde. Der Geschädigte erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Unter anderem
massive Prellungen, und eine posttraumatische Belastungsstörung.
Bisher diverse Freisprüche
Der Vorfall zog eine Prozesslawine nach sich. Zunächst wurde Rozsa wegen Hinderung einer Amtshandlung vor Gericht gezerrt, jedoch freigesprochen. Doch auch auf der Gegenseite gab es nur
Freisprüche. So auch im Frühjahr 2015, als das Bezirksgericht Zürich die beiden angeklagten Polizisten entlastete.
Dagegen legte Rozsa Berufung ein und liess seinen Rechtsanwalt Matthias Brunner am Freitag vor
Obergericht auf Schuldsprüche plädieren. Brunner berief sich auf einen Zwischenentscheid des
Bundesgerichts, das bei der Zulassung der Anklage festgehalten hatte, dass kein Grund für die
Festnahme Rozas bestanden habe. Dieser Standpunkt sei jetzt auch für das Obergericht verbindlich, plädierte Brunner.
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Laut Obergericht war Festnahme zulässig
Das Obergericht verneinte eine verbindliche Feststellung des Bundesgerichts und verwies darauf,
dass die Bundesrichter explizit dem Strafgericht nicht hätten vorgreifen wollen.
Die Oberrichter verwiesen auf das Festnahme-Recht der Polizei mit einem weiten Ermessen. Zudem kritisierten sie das Vorgehen Rozsas, der sich nicht als unabhängiger Beobachter verhalten,
sondern sich als Parteinehmer aufgeführt habe. So habe er die Polizeibeamten beschimpft und
mit seiner Kamera vor den Gesichtern der Polizeibeamten herumgefuchtelt, erklärte Präsident
Bussmann. Die Beschuldigten hätten sich gestört gefühlt und das Verhalten Rozsas als Hinderung
einer Amtshandlung ansehen dürfen.
«Die Festnahme war rechtmässig», fasste Bussmann den Grund für die Freisprüche zusammen.
Allerding sei es störend, dass die Polizei Rozsa zuerst verhaftet, dann aber ohne Befragung wieder
entlassen habe, räumte Bussmann zum Schluss ein.
Mit diesen Freisprüchen wird der unterlegene Rozsa zur Kasse gebeten. So muss er beiden Polizeibeamten eine Prozessentschädigung von je 8'500 Franken bezahlen. Zudem soll er die Berufungskosten von 4'500 Franken tragen. Dass er dagegen für das gewonnene Beschwerdeverfahren über 4'600 Franken erhält, ist wohl nur ein schwacher Trost.
Er kann den ganzen Fall jedenfalls an das Bundesgericht weiterziehen.
Im Folgenden die Links, die auf indymedia den Verlauf des Falls Eldar S. aufzeigen
Eldar S :: Verfahren eingestellt
AuthorIn : Gwaith
Publikationsdatum : 2003.03.04 12:37
Verfahren gegen Zürcher Polizisten im Fall Eldar S. eingestellt
Eldar S. / Verfahren eingestellt
AuthorIn : .
Publikationsdatum : 2003.03.04 12:32
Die Polizei kann prügeln wann sie will. Dazu braucht sie keine Gründe.
Eldar S: --> DEMO ZH Donnerstag 30. Mai, 19h
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AuthorIn : PigBrother
Publikationsdatum : 2002.05.27 06:30
"Zivilisiert die Polizei!" Das ad-hoc-Komitee "Eldar" ruft auf zu einer KUNDGEBUNG GEGEN POLIZEIGEWALT in Zürich am Donnerstag, 30. Mai, 19 Uhr, ETH-Polyterasse
Polizeianwälte in Bedrängnis
AuthorIn : Mäni
Publikationsdatum : 2006.11.20 08:38
Im Fall Eldar S. ging heute der Prozess in 2. Instanz vor Obergericht über die Bühne. Dabei beklagten die Polizeianwälte die Zürcher Justiz, diese würde durch das "Umfeld" von Eldar S. eingeschüchtert. Diese könne ab einem gewissen Grad von angeblicher Einschüchterung gar nicht
mehr frei und unabhängig entscheiden. JBereits beginnen besorgte BürgerInnen, um unseren
Rechtsstaat zu fürchten.
Justiz demaskiert sich im Fall Eldar S.
AuthorIn : Edith
Publikationsdatum : 2006.04.28 11:26
Wie der heutige TA auf Seite 16 berichtet, knüpft sich die Zürcher Justiz nun auch noch den Anwalt von Eldar S. vor: Dieser wird beschuldigt, polizei-belastende Akten weiter gereicht zu haben. Beim Anzeigenden handelt es sich um jenen Einzelrichter, der im Januar zwei angeklagte
Polizisten freisprach, obwohl sie Eldar S. brutal und ohne äusseren Anlass spitalreif geschlagen
hatten. Im Fal Eldar S. zeigt sich nun schon seit 4 Jahren exemplarisch, wie korrupt, gekauft und
willkürlich die Justiz mit unschuldig betroffenen Polizeiopfern verfährt.
Polizeigewalt vor dem Richter
AuthorIn : Silvia H.
Publikationsdatum : 2005.09.22 07:56
Im Fall Eldar S. hat es die Zürcher Staatsanwaltschaft nach dreieinhalb Jahren doch noch bis zu
einer Anklage geschafft. Alle Versuche, das Strafverfahren gegen Folterbullen einzustellen,
scheiterten an Eldars Beharrlichkeit, Die Polizei versucht nun, sich mit der Psycho-Keule aus der
Verantwortung zu stehlen.
Verdeckter Cop im Fall Eldar S. überführt
AuthorIn : Toni Portoluzzi
Publikationsdatum : 2004.09.13 08:34
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Das Komitee Eldar S. berichtet auf seiner Site www.eldar.ch überaus spannend. Die Entwicklungen in der unendlich langen Skandalgeschichte sind nun scheinbar dort angelangt, wo es langsam brenzlig wird. Sollte sich die Beweisführung des Komitees gegen die hochmunitionierte Abwehr des Polizeikommandos doch noch durchsetzen, so dürfte die Luft für Polizeivorsteherin
Esther Maurer bald schon sehr dünn werden. Denn der Fall Eldar S. hat das Zeug, jederzeit als
kleines zürcherisches Watergate aufzufliegen.
Der Fall Eldar S. vor Obergericht
AuthorIn : Muriel
Publikationsdatum : 2006.11.14 05:49
Am kommenden Montag beginnt ein dreitägiger Prozess vor Zürcher Obergericht um den Fall
Eldar S. Dabei geht es dem klägerischen Polizeiopfer um gerichtliche Beurteilung jener Vorfälle
vom 21. April 2002. Eldar S., damals 19jähriger Tankwart und auf dem Weg zur Migros im HB,
wurde auf der Höhe des Eingangs zur Liebfrauenkirche von zwei schwarzgekleideten Schlägern
überfallen und übel zugerichtet. Später stellte sich heraus, dass es sich dabei um Zivilfahnder
der Stadtpolizei handelt. Leider wurden sie noch immer nicht suspendiert.
Untersuchung von ganz oben vereitelt
AuthorIn : Barbara
Publikationsdatum : 2006.03.14 06:36
Am 10. und 11. März berichtete der Tages-Anzeiger über einen Gerichtsfall, in welchem zwei
Polizisten einen Ex-Kollegen wegen tätlicher Uebergriffe angezeigt hatten. Der angeklagte Polizist bestritt jedoch die Tat unter Hinweis, er sei aus lauter "Neid, Missgunst und Eifersucht" angezeigt worden, die Kollegen hätten blanke Falschaussagen deponiert, etc. Im Uebrigen herrsche unter den drei Gruppen der Betäubungsmittelfahndung ein krasses Gegeneinander. Die
Gruppen würden sich gegenseitig Spitzel abjagen und bei der Arbeit aktiv behindern.
Richter urteilt erst nach Rücksprache
AuthorIn : Erich Unruh
Publikationsdatum : 2005.12.28 11:10
Einzelrichter Peter Schäppi wird im Fall Eldar S. nicht richten, sondern am 19./20. Januar lediglich ein 2-tägiges Schaulaufen der Zürcher Justiz moderieren.
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