Berufliche Schulen: Lese - bei der Berufsschule I Traunstein

Staatliche Schulberatung in Bayern
Berufliche Schulen:
Lese- / Rechtschreibschwäche
und Legasthenie
Information
Staatliche Schulpsychologin für berufliche Schulen:
Andrea Köhldorfner
Staatliche Berufsschule 3
Traunstein
Schnepfenluckstr. 12
83278 Traunstein
Fon: 0861 / 98 600 – 37
(oder -0, Sekretariat der BS3)
E-Mail: [email protected]
Bei Eintritt in das berufliche Schulwesen (z.B. Wirtschaftsschule, Berufsschule, Berufliche Oberschule) wird Art und Umfang eines Nachteilsausgleiches an die Schulart angepasst bzw. neu festgelegt.
Eine aktuelle schulpsychologische Bescheinigung
vom zuständigen Schulpsychologen ist Voraussetzung, dass die Schule Nachteilsausgleich gewähren
kann.
Dazu bringen Sie bitte unten aufgeführte Unterlagen zum Beratungsgespräch mit oder geben Sie
diese vorher ab (Fach "Köhldorfner" im Lehrerzimmer).
Bei Vorliegen einer Legasthenie:
Fachärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. einer für die Diagnose qualifizierten Fachstelle (z.B. SPZ) in Kopie,
Bisherige schulpsychologische Bescheinigungen in Kopie
letztes Schulzeugnis in Kopie,
Anmeldeblatt Lese- / Rechtschreibschwäche
bzw. Legasthenie.
Schuljahr 2015/2016
Bei Vorliegen einer Lese- / Rechtschreibschwäche
(LRS):
Letzte schulpsychologische Bescheinigung
(ärztliche Bescheinigung) über das Vorliegen
einer LRS in Kopie,
Testergebnisse dieser Untersuchung (bitte
beim Untersucher anfordern),
letztes Schulzeugnis in Kopie,
Anmeldeblatt Lese- / Rechtschreibschwäche
bzw. Legasthenie.
Hinweis: Eine Lese- / Rechtschreibschwäche muss
spätestens alle 2 Jahre überprüft werden. Die
schulische Berücksichtigung einer LRS endet in der
Regel mit Abschluss der 10 Jahrgangsstufe.
Sollten Ihnen darüber hinaus weitere Dokumente
vorliegen und diese aus Ihrer Sicht für die schulpsychologische Beurteilung hilfreich sein, so legen
Sie diese bitte den Unterlagen in Kopie bei.
Stand 2015
An der Staatlichen Schulberatungsstelle in München können testpsychologische Untersuchungen
durchgeführt werden.
Gregor Lammel
Eine testpsychologische Untersuchung ist grundsätzlich nötig bei:
Neuanträgen, d.h. bisher wurde noch keine
LRS bzw. Legasthenie diagnostiziert,
Überprüfung einer Lese- und Rechtschreibschwäche nach spätestens zwei Jahren.
Telefon:
Anhand der Ergebnisse der testpsychologischen
Untersuchung kann durch den Schulpsychologen
eine Lese- und Rechtschreibschwäche bescheinigt
werden. Für die Diagnose „Legasthenie“ sind darüber hinaus weitere Untersuchungen an anderen
Einrichtungen (z.B. Facharztpraxen) notwendig.
Das Angebot der staatlichen Schulberatung ist für
Ratsuchende kostenfrei. In anderen Einrichtungen
können in Zusammenhang mit Untersuchungen
zur Legasthenie Kosten entstehen.
Hinweise zur Anreise an die Schulberatungsstelle:
Aktuelle Telefonsprechzeiten unter folgender Teefonnummer zu erfragen:
089 / 98 29 55 -110 / -111
Die schulpsychologische Bescheinigung einer Legasthenie bzw. einer Lese- und Rechtschreibschwäche wird den Erziehungsberechtigten (bzw.
den volljährigen Schülerinnen und Schülern) zur
Vorlage an der Schule zugesandt.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Ab München
Ostbahnhof mit der Buslinie 100 (Richtung Hauptbahnhof Nord) bzw. Buslinie 54 (Münchner Freiheit). Ausstieg Haltestelle Prinzregentenplatz (->
rechts Mühlbaurstraße, zweite Straße links ist die
Beetzstraße). Die Schulberatungsstelle befindet
sich im dritten Stock des gelben Schulgebäudes.
Anmeldung: Zimmer 315 (Sekretariat im 3. Stock).
Für PKW stehen Parkplätze im Hof zur Verfügung.
Weitere Details zur Anreise können Sie der Homepage entnehmen: www.sbost.de.
Alle Regelungen hinsichtlich Lese- / Rechtschreibschwäche und Legasthenie im Rahmen des Schulbesuchs an bayerischen Schulen finden Sie unter:
www.schulberatung.bayern.de.
Kontaktadressen von Fachärzten für Kinder- und
Jugendpsychiatrie bzw. Psychiatrie finden Sie z.B.
unter: www.arzt-bayern.de, einem Service der
bayerischen Landesärztekammer.
Ratsuchende mit Mobilitätseinschränkung
Die Terminvergaben für Untersuchungen an der
Staatlichen Schulberatungsstelle erfolgen während
der telefonischen Sprechzeiten.
Ein Aufzug ist vorhanden, über die Sprechanlage
kann an der Gebäudeeingangstüre Hilfe angefordert werden.
Schuljahr 2015/2016
Stand 2015