Staatliche Schulberatung in Bayern Berufliche Schulen: Lese- / Rechtschreibschwäche und Legasthenie Information Staatliche Schulpsychologin für berufliche Schulen: Andrea Köhldorfner Staatliche Berufsschule 3 Traunstein Schnepfenluckstr. 12 83278 Traunstein Fon: 0861 / 98 600 – 37 (oder -0, Sekretariat der BS3) E-Mail: [email protected] Bei Eintritt in das berufliche Schulwesen (z.B. Wirtschaftsschule, Berufsschule, Berufliche Oberschule) wird Art und Umfang eines Nachteilsausgleiches an die Schulart angepasst bzw. neu festgelegt. Eine aktuelle schulpsychologische Bescheinigung vom zuständigen Schulpsychologen ist Voraussetzung, dass die Schule Nachteilsausgleich gewähren kann. Dazu bringen Sie bitte unten aufgeführte Unterlagen zum Beratungsgespräch mit oder geben Sie diese vorher ab (Fach "Köhldorfner" im Lehrerzimmer). Bei Vorliegen einer Legasthenie: Fachärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. einer für die Diagnose qualifizierten Fachstelle (z.B. SPZ) in Kopie, Bisherige schulpsychologische Bescheinigungen in Kopie letztes Schulzeugnis in Kopie, Anmeldeblatt Lese- / Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie. Schuljahr 2015/2016 Bei Vorliegen einer Lese- / Rechtschreibschwäche (LRS): Letzte schulpsychologische Bescheinigung (ärztliche Bescheinigung) über das Vorliegen einer LRS in Kopie, Testergebnisse dieser Untersuchung (bitte beim Untersucher anfordern), letztes Schulzeugnis in Kopie, Anmeldeblatt Lese- / Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie. Hinweis: Eine Lese- / Rechtschreibschwäche muss spätestens alle 2 Jahre überprüft werden. Die schulische Berücksichtigung einer LRS endet in der Regel mit Abschluss der 10 Jahrgangsstufe. Sollten Ihnen darüber hinaus weitere Dokumente vorliegen und diese aus Ihrer Sicht für die schulpsychologische Beurteilung hilfreich sein, so legen Sie diese bitte den Unterlagen in Kopie bei. Stand 2015 An der Staatlichen Schulberatungsstelle in München können testpsychologische Untersuchungen durchgeführt werden. Gregor Lammel Eine testpsychologische Untersuchung ist grundsätzlich nötig bei: Neuanträgen, d.h. bisher wurde noch keine LRS bzw. Legasthenie diagnostiziert, Überprüfung einer Lese- und Rechtschreibschwäche nach spätestens zwei Jahren. Telefon: Anhand der Ergebnisse der testpsychologischen Untersuchung kann durch den Schulpsychologen eine Lese- und Rechtschreibschwäche bescheinigt werden. Für die Diagnose „Legasthenie“ sind darüber hinaus weitere Untersuchungen an anderen Einrichtungen (z.B. Facharztpraxen) notwendig. Das Angebot der staatlichen Schulberatung ist für Ratsuchende kostenfrei. In anderen Einrichtungen können in Zusammenhang mit Untersuchungen zur Legasthenie Kosten entstehen. Hinweise zur Anreise an die Schulberatungsstelle: Aktuelle Telefonsprechzeiten unter folgender Teefonnummer zu erfragen: 089 / 98 29 55 -110 / -111 Die schulpsychologische Bescheinigung einer Legasthenie bzw. einer Lese- und Rechtschreibschwäche wird den Erziehungsberechtigten (bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern) zur Vorlage an der Schule zugesandt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Ab München Ostbahnhof mit der Buslinie 100 (Richtung Hauptbahnhof Nord) bzw. Buslinie 54 (Münchner Freiheit). Ausstieg Haltestelle Prinzregentenplatz (-> rechts Mühlbaurstraße, zweite Straße links ist die Beetzstraße). Die Schulberatungsstelle befindet sich im dritten Stock des gelben Schulgebäudes. Anmeldung: Zimmer 315 (Sekretariat im 3. Stock). Für PKW stehen Parkplätze im Hof zur Verfügung. Weitere Details zur Anreise können Sie der Homepage entnehmen: www.sbost.de. Alle Regelungen hinsichtlich Lese- / Rechtschreibschwäche und Legasthenie im Rahmen des Schulbesuchs an bayerischen Schulen finden Sie unter: www.schulberatung.bayern.de. Kontaktadressen von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Psychiatrie finden Sie z.B. unter: www.arzt-bayern.de, einem Service der bayerischen Landesärztekammer. Ratsuchende mit Mobilitätseinschränkung Die Terminvergaben für Untersuchungen an der Staatlichen Schulberatungsstelle erfolgen während der telefonischen Sprechzeiten. Ein Aufzug ist vorhanden, über die Sprechanlage kann an der Gebäudeeingangstüre Hilfe angefordert werden. Schuljahr 2015/2016 Stand 2015
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