Klasse gemacht! Vorbildliche Unternehmen in Schleswig-Holstein Mit dem Preis „Klasse gemacht! Vorbildliche Unternehmen in Schleswig-Holstein“ werden in diesem Jahr erstmals Unternehmen ausgezeichnet, die sich durch besondere Initiativen im Bereich der Personalentwicklung hervorgetan haben. Es wird ein jährlich wechselndes Schwerpunktthema gewählt - im Auftaktjahr 2015 die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsinitiative des SchleswigHolsteinischen Zeitungsverlags (sh:z), der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein (UVNord) und des Osterberg-Instituts der Karl Kübel Stiftung. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 25. November 2015 durch den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein. Teilnahmeberechtigte Unternehmen: Am Wettbewerb teilnehmen dürfen alle Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten, 1 die über einen Unternehmensstandort in Schleswig-Holstein verfügen. Die Kontaktperson für den Wettbewerb muss an einem der Standorte in Schleswig-Holstein, an denen die für den Wettbewerb beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden, beschäftigt sein. Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an [email protected]. Die Unternehmen machen kurze zusammenfassende Angaben auf einem Wettbewerbsbogen (siehe Seite 3) und haben dann die Möglichkeit, ihre besonderen Initiativen auf bis zu drei Seiten schriftlich darzustellen. Die Einfügung von Links zu ausgewählten weiterführenden Materialien ist möglich. Bewerbungsfrist: Die Bewerbungen können vom 15. Juni bis 30. September 2015 eingereicht werden. Jury: Über die Preisverleihung entscheidet eine Jury, bestehend aus UVNord, sh:z und Osterberg-Institut. Es wird mindestens ein Unternehmen ausgezeichnet - die Auszeichnung mehrerer Unternehmen (z. B. für verschiedene Unternehmensgrößen) ist möglich. Auszeichnung: Die Preisträger erhalten eine Urkunde und dürfen mit der Auszeichnung für sich werben. Berichterstattung: Der sh:z wird laufend über den Wettbewerb berichten. Dabei kann, sofern die teilnehmenden Betriebe damit einverstanden sind, auch schon über die Initiativen einzelner am Wettbewerb teilnehmender Unternehmen berichtet werden. Die Berichterstattung über einen Betrieb ist nicht mit einer Präjudizierung der Wettbewerbsergebnisse verbunden. 1 in Anlehnung an die KMU-Definition des Institutes für Mittelstandsforschung, IfM, Bonn Inhaltliche Bewertung Nachfolgend sind beispielhaft einige Aspekte genannt, die für die Auswahl der Preisträger relevant sein könnten. Diese dienen lediglich der groben Orientierung und verstehen sich nicht als abschließend. Vielmehr werden gerade Unternehmen zur Teilnahme am Wettbewerb ermutigt, die nicht alltägliche Maßnahmen realisiert haben. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass nicht alle der nachfolgenden Kriterien in allen Unternehmen gleichermaßen anwendbar sind, z. B. aufgrund der Unternehmensgröße. • Von den Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden gleichermaßen Erziehung wie Pflege von Angehörigen erfasst. • Das Unternehmen hat Rahmenbedingungen geschaffen (organisatorisch, technisch, räumlich etc.), die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. • Im Unternehmen bestehen besondere technische oder organisatorische Herausforderungen bei der Umsetzung von in den meisten Unternehmen gängigen Maßnahmen (z. B. Teilzeitbeschäftigung), die aber durch außergewöhnliche, innovative Ansätze gemeistert werden. • Die Unternehmens- und Führungskultur ist auf Vereinbarkeit ausgerichtet. Die Haltung von Geschäftsführung, Führungskräften und (sofern vorhanden) Personalabteilung macht es sowohl den weiblichen wie auch den männlichen Mitarbeitenden leicht, entsprechende Maßnahmen wahrzunehmen. • Die Maßnahmen stoßen auf einen hohen Grad an Akzeptanz in der Belegschaft, d. h. bei Mitarbeitenden, die entsprechende Maßnahmen in Anspruch nehmen können, und den mittelbar betroffenen Kolleginnen und Kollegen. • Maßnahmen zur Vereinbarkeit werden auch von Führungskräften genutzt. • Die Maßnahmen wurden unter Einbeziehung der Beschäftigten entwickelt. • Die Maßnahmen werden vom Unternehmen in geeigneter Weise intern und extern kommuniziert. • Die Wirksamkeit von Maßnahmen wurde in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Einführung evaluiert - z. B. unter Einbeziehung der Beschäftigten - und die Maßnahmen ggf. weiterentwickelt. Bewerbungsbogen Name des Unternehmens: Rechtsform: Anschrift: ggf. zusätzliche/r Standort/e in SchleswigHolstein mit Umsetzung der Maßnahmen (die Angabe der Orte ist ausreichend): Anzahl der Beschäftigten im gesamten Unternehmen: Ansprechperson für den Wettbewerb (Vorname, Name): Funktion: Mail: Telefon: Nennen Sie bitte nach Möglichkeit auch Personen, die zu den beschriebenen Maßnahmen aus Sicht der Beschäftigten Stellung nehmen können: Name: Funktion: Mail: Telefon: Wir bewerben uns um die Auszeichnung „Klasse gemacht!“ 2015. Wir akzeptieren, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Wir sind mit einer Veröffentlichung der von uns geschilderten Maßnahmen einverstanden. _____________________________________ Ort, Datum _____________________________________ rechtsverbindliche Unterschrift des Unternehmens Bitte beschreiben Sie nachfolgend Ihre Maßnahmen, Ihre Vorgehensweise der Einführung, die Akzeptanz etc. auf maximal drei DIN-A-4-Seiten, Schriftgröße 12. Sie haben die Möglichkeit, ausgewählte Links auf öffentlich zugängliche Dokumente, Videos o. ä. einzufügen. Deren Verwendung kann allerdings nicht zugesagt werden, d. h. die Bewerbung sollte auch ohne den Rückgriff auf diese Verweise aussagekräftig sein.
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