Pressemitteilung

Pressemitteilung
moneymeets erstreitet Verbraucherschutzrechte – Provisionsabgabeverbot
gekippt
Köln, 16.10.2015 – In dieser Woche ging das Kölner Fintech-Portal moneymeets als Sieger aus
einem zukunftsweisenden Prozess hervor. Hauptstreitpunkt des Verfahrens war das
Provisionsabgabeverbot, gegen das moneymeets nach Ansicht des Klägers, eines
Versicherungsmaklers, verstoßen würde. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Köln nicht und
legte den entscheidenden Punkt des Verfahrens im Sinne von moneymeets aus. Damit hat
moneymeets einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz errungen.
Auf moneymeets.com gewinnen Kunden Übersicht über alle von ihnen genutzten Finanzprodukte
(Konten, Depots und Versicherungen). Sie verwalten alle Produkte in einer Übersicht und nutzen
professionelle Auswertungsmöglichkeiten. Die Provisionen, die moneymeets erhält, werden
detailliert offengelegt und mit den Kunden geteilt. Bei bestehenden Sachversicherungen erstattet
moneymeets so bis zu 10 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie an seine Kunden.
Ein
neues,
verbraucherorientiertes
Geschäftsmodell,
das
nicht
allen
klassischen
Versicherungsmaklern gefällt. Unter Berufung auf das Provisionsabgabeverbot von 1934 hatte daher
ein Makler Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht.
In dieser Woche wurde nun das Urteil in diesem Prozess gesprochen. Im entscheidenden Punkt des
Verfahrens folgte der Richter der Einschätzung von moneymeets und schuf so Rechtssicherheit für
die Weitergabe von Provisionen durch moneymeets an seine Kunden.
Die Hintergründe zum Urteil erläutert der moneymeets-Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Schultes, Bonn:
„In der Urteilsbegründung nimmt die 4. Kammer des Landgerichts Köln Bezug auf das Urteil des
Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2011, wonach das Verbot der Gewährung von
Sondervergütungen nicht hinreichend bestimmt ist und deshalb dem Grundgesetz widerspreche.
Außerdem verweist das Landgericht Köln auf die Begründung des Bundestagsfinanzausschusses
anlässlich der Änderung des VAG im Jahr 1994, wonach das Provisionsabgabeverbot heute dem Ziel
des Verbraucherschutzes durch eine Sicherung der Beratungsqualität und Markttransparenz und den
finanziellen Interessen der Versicherungsmakler dienen soll. Wie diese Ziele durch ein Verbot der
Gewährung von Sondervergütungen erreicht werden sollen, habe sich der Kammer nicht erschlossen.
Auch die Auslegung dahingehend, dass die streitgegenständliche Auszahlung von 50 % der
Bestandsprovisionen durch moneymeets an deren Kunden vom Verbot der Gewährung von
Sondervergütungen erfasst wird, erschien dem Landgericht nicht möglich. Aus diesen Gründen wurde
die Klage auf Unterlassung der Provisionsteilung mit den Kunden abgewiesen.“
Dieter Fromm und Johannes Cremer, Gründer und Geschäftsführer von moneymeets, freuen sich
über die verbraucherfreundliche Entscheidung: „Diese zeitgemäße Rechtsprechung trägt den
Entwicklungen von Online-Vertriebswegen Rechnung und zeigt, dass die in anderen Branchen längst
vollzogene Entwicklung jetzt auch endlich Einzug in die Versicherungsbranche hält. Das
Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre Einzelhandel ein
gesetzliches Verbot von Preisvorteilen auf Online-Plattformen einfordern.“
moneymeets community GmbH
Zollstockgürtel 57 – 67
50969 Köln
www.moneymeets.com
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 221 677 80 487
Pressemitteilung
Auf die Kritik des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), die Weitergabe
eines Teils der Provision würde die Verbraucher dazu animieren, Versicherungen nicht nach Bedarf,
sondern nach der Höhe der Provision abzuschließen, erwidert Fromm: „Wir orientieren uns an den
Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden und trauen diesen durchaus eigenverantwortliche
Entscheidungen zu. Um diese aber treffen zu können, müssen Informationsasymmetrien abgeschafft
und Markttransparenz hergestellt werden. Dazu tragen wir mit der Offenlegung der Provisionen
maßgeblich bei und geben Kostenvorteile an unsere Kunden zurück.“
Ausführliche Informationen zur Urteilsbegründung und den Konsequenzen dieses Urteils für die
Versicherungsbranche gibt moneymeets auf einer Pressekonferenz am 03. November 2015 bekannt.
Die Pressekonferenz wird live ins Internet übertragen. Voranmeldungen sind per Mail an
[email protected] oder an [email protected] bereits jetzt möglich.
www.moneymeets.com/versicherungen
Kontakt
Presse
Quadriga Communication GmbH
Kent Gaertner
030 – 30 30 80 89 – 13
[email protected]
Unternehmen
moneymeets community GmbH
Johannes Cremer und Dieter Fromm
0221 – 677 80 480
[email protected]
Über moneymeets:
moneymeets hilft seinen Mitgliedern, bessere Finanzentscheidungen zu treffen. Drei Elemente sind
dafür entscheidend: Übersicht gewinnen, bessere Lösungen finden und diese so preiswert wie
möglich umsetzen. Via moneymeets gewinnen Anleger endlich Übersicht über alle von ihnen
genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und Versicherungen). Sie verwalten alle Produkte in einer
Übersicht und nutzen professionelle Auswertungsmöglichkeiten. Auf dem innovativen Marktplatz
finden sie Anlagestrategien, die Profis und erfolgreiche private Anleger veröffentlichen und die von
der moneymeets-Community bewertet werden. Die Mitglieder können diesen Strategien folgen und
sich Anregungen zur Verbesserung ihrer eigenen Anlageentscheidungen holen. moneymeets ist
Preisführer bei Wertpapierdepots, Investmentfonds und Versicherungen. Die Provisionen, die
moneymeets erhält, werden detailliert offengelegt und mit den Mitgliedern geteilt. Alle Provisionen,
Aufschläge und Vergütungen der Finanzprodukte sind transparent und vergleichbar. Das 2012 von
Johannes Cremer und Dieter Fromm gegründete Kölner Start-up wurde im Jahre 2014 als FinTechUnternehmen des Jahres nominiert. 2015 hat die Stiftung Warentest moneymeets empfohlen.
moneymeets community GmbH
Zollstockgürtel 57 – 67
50969 Köln
www.moneymeets.com
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 221 677 80 487