Bestellschein Halbtaxabo 1. Bestellen Sie Ihr

Mit der schweizweiten Lancierung des SwissPass am 1. August
2015 wird ein erster Schritt in ein neues Zeitalter für Reisen im
öffentlichen Verkehr und für Ihre Mobilität gemacht.
So funktioniert der SwissPass
Ihr SwissPass ist eine Plastikkarte – genau wie Ihre bisherigen
Abos. Doch anders als diese ist der SwissPass mit zwei elekt­
ronischen RFID­Chips ausgestattet. Auf diesen Chips ist Ihre
Kundennummer gespeichert, die zur Prüfung Ihres Namens so­
wie der Art und Gültigkeit Ihres Abos dient.
Neu erhalten Sie das GA oder das Halbtax auf dem SwissPass.
Darüber hinaus haben Sie mit dieser neuen Karte Zugang zu
Partnerdiensten von Mobility Carsharing, PubliBike, Schweiz­
Mobil und zu Skigebieten.
Mobil ohne Unterbruch – aber nur wenn Sie wollen
• Mehr als die Hälfte unserer Kundinnen und Kunden verlängern
ihr Abo nahtlos. Mit dem SwissPass müssen Sie nicht mehr
an die Aboverlängerung denken und bleiben so immer mobil.
Vor der automatischen Aboverlängerung werden Sie rechtzei­
tig an den möglichen Kündigungstermin erinnert.
• Sie können uns aber auch direkt beim Kauf Ihres Abos informie­
ren, wenn Sie die automatische Aboverlängerung nicht wün­
schen. Wir werden dies entsprechend im System erfassen.
• So oder so: Ihr SwissPass kann während mehreren Jahren
eingesetzt werden.
Bestellschein Halbtaxabo
werden das in einem ersten Schritt das Generalabonnement (GA)
und das Halbtax-Abonnement sein, zu einem späteren Zeitpunkt folgen
Verbundabonnemente und Einzeltickets. Der Einsatz und die Nutzung
der heutigen Abonnemente ändern sich nicht. Am 1. August 2015 wird
der SwissPass schweizweit eingeführt.
•
Der SwissPass ist nicht nur Träger für das GA und Halbtax, sondern auch
für Partnerdienste. Zur Einführung können der Zugang zu PubliBike,
SchweizMobil und Mobility Carsharing sowie Skipässe von verschiedenen
Schweizer Skidestinationen auf die Karte geladen werden. Die Partnerdienste werden laufend erweitert und ergänzt.
•
Für die Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass in Zukunft mit einer
einzigen Karte fast alle Transportangebote des Öffentlichen Verkehrs
der Schweiz genutzt werden können. Durch die Partnerdienste können
ÖV-Kundinnen und -kunden mit der gleichen Karte von weiteren Angeboten der Mobilitätskette profitieren.
•
Beim Kauf eines Halbtaxabo gehen Sie einen unbefristeten
Vertrag ein – mit dem Vorteil, dass sich Ihr Abo nach
Kontrolle SwissPass
Ablauf der Gültigkeitsdauer
automatisch
verlängert
• Das Kontrollpersonal überprüft
Ihr Abo mit einem
elektroni­ und
schen Aboverlängerung
Lesegerät. Dafür müssen Sie
Ihren SwissPass
aus­
Sie nicht an Ihre
denken
müssen.
•
händigen.
• Das Personal kontrolliert Ihr Foto, Ihren Namen sowie Art und
Gültigkeit des Abos.
•
1. Sie händigen dem
Kontrollpersonal Ihren
SwissPass aus.
Alles
Alles auf
aufeiner
einerKarte.
Karte.
Bitte in Blockschrift vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den erforderlichen Beilagen einsenden.
Unvollständig ausgefüllte Bestellscheine können nicht bearbeitet werden.
2. Das Kontrollpersonal
hält Ihren SwissPass an das
Lesegerät ...
1. Bestellen Sie Ihr Halbtaxabo
Ich bestelle ein Halbtaxabo gültig ab
. . 3. ... und überprüft darauf Ihre
Abodaten.
Jahrespreis erstes Jahr 1
Jahrespreis im Folgejahr 2
Halbtaxabo
□ CHF 185.00 □ CHF 165.00
3
Bis zum Gültigkeitsbeginn 31.07.2016 zum Einführungspreis von CHF 165.00.
Nur bei automatischer Verlängerung CHF 165.00 statt CHF 185.00.
1
2
Pocketflyer_440x255_SwissPass_dt_150320.indd 2
Preis- und Produktänderungen vorbehalten. Preise: Stand 14.12.2014. Weitere Informationen unter www.rhb.ch/halbtax
2. Persönliche Angaben der / des Reisenden (zwingend erforderlich)
□ Herr
□ Frau
□ Dr.
□ Prof.
Vorname *
Name *
SwissPass – Eine Karte für den ganzen öV.
Die wichtigst
Mit der schweizweiten Lancierung des SwissPass am 1. August
2015 wird ein erster Schritt in ein neues Zeitalter für Reisen im
öffentlichen Verkehr und für Ihre Mobilität gemacht.
So funktioniert
Ihr SwissPass is
Abos. Doch and
ronischen RFID­
Kundennummer
wie der Art und
Neu erhalten Sie das GA oder das Halbtax auf dem SwissPass.
Darüber hinaus haben Sie mit dieser neuen Karte Zugang zu
Partnerdiensten von Mobility Carsharing, PubliBike, Schweiz­
Mobil und zu Skigebieten.
Strasse / Nr. *
Adresszusatz
PLZ *
Postfach
➔
Ort *
Land *
E-Mail
Geburtsdatum *
.
.
Ihre Kundennummer finden
Sie je nach Karte an den
bezeichneten Stellen.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet
Korrespondenz
Kundennummer
Mobil ohne Un
• Mehr als die H
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Der Datens
ist gewährle
Chip gespei
□ Deutsch
□ Französisch
– □ Ich besitze bereits einen SwissPass
– □ Italienisch
– □ Ich besitze noch keinen SwissPass
2
Bitte nächste Seite ausfüllen und unterschreiben.
➔
3. Vertragspartner / in 1 (Rechnungsempfänger / in)
□ Reisende/r und Vertragspartner/in sind identisch.
Weiter bei Punkt 4.
Ist der / die Vertragspartner/in
bei Vertragsabschluss
unter 18 Jahre alt, wird
das Halb­taxabo nicht
automatisch verlängert.
1
□ Reisende/r und Vertragspartner/in sind nicht identisch.
Bezahlt eine andere Person als die / der Reisende das Abo? Dann ergänzen Sie bitte die Angaben.
□ Herr
□ Frau
□ Dr.
□ Prof.
□ Amt
Vorname *
Name *
Amt *
Strasse / Nr. *
Adresszusatz
PLZ *
Postfach
Ort *
Land *
E-Mail
Mobile
Telefon
Geburtsdatum *
.
.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet
Korrespondenz
□ Deutsch
□ Französisch
□ Italienisch
4. Bezahlung
□ Ich bezahle mit
□ Visa
□ MasterCard
□ American Express
Kreditkartennummer
□ Diners Club International
Verfall
– Name auf Kreditkarte
– Die Kreditkarte muss auf den / die Vertragspartner/in lauten.
– Die Belastung der Kreditkarte erfolgt direkt nach Bestelleingang.
Folgerechnungen (für weitere Aboperioden)
□ Senden Sie mir die Rechnung per E-Mail
Geben Sie bitte die E-Mail-Adresse des / der Vertragspartner/in (Rechnungsempfänger/in) unter Punkt 2 oder 3 an.
□ Senden Sie mir die Rechnung per Post.
– Sie können auch per Online-Banking mittels E-Rechnung bezahlen.
Unter swisspass.ch/bezahlung finden Sie alle Informationen.
– Für Zahlungen per LSV oder DebitDirect informieren Sie sich bitte unter swisspass.ch/bezahlung.
Falls Sie mit Maestro-Karte,
PostFinance Card, Reka-Checks,
Gutscheinen oder bar zahlen
möchten, können Sie dies gerne
persönlich an einer RhB-Ver­
kaufsstelle.
Für das Halbtaxabo erhalten Sie
zwei Monate vor Ablauf eine Rechnung. Möchten Sie das Halbtaxabo
nicht mehr nutzen, müssen spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt die Kündigung
einrei­chen. Kündigen Sie nicht,
stimmen Sie der weiteren Nutzung
des Halbtaxabo zu und verpflichten
sich, die nächste Aboperiode fristgerecht zu bezahlen.
5. Unterschrift Vertragspartner / in (Rechnungsempfänger / in)
Als Vertragspartner/in nehme ich zur Kenntnis, dass ich mich mit der Unterzeichnung dieses Vertrags zur
fristgerechten Bezahlung sämtlicher Forderungen verpflichte. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB). Bis zur Kündigung gemäss AGB ist der Vertrag unbefristet gültig. Vorbehältlich anderer
gesetzlicher Bestimmungen gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Soweit nicht durch das Zivilprozessrecht anders bestimmt, ist Zürich Gerichtsstand. Erfüllungs- sowie Betreibungsort für Personen mit
Domizil im Ausland ist Zürich.
Ort Datum .
.
Die RhB sowie die konzessionierten Transportunternehmen
lehnen jede Verantwortung
für die Richtigkeit Ihrer gelieferten Daten ab. Es gelten für
die Datenverarbeitung die
gesetzlichen Bestimmungen
über den Datenschutz.
Vorname
Name Unterschrift Vertragspartner/in
(Bei unter Beistand stehenden Personen sind Name und Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich.)
1
Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende jedes
Abojahres gekündigt werden. Weitere Informationen dazu in den AGB.
Änderungen vorbehalten
6. Passfoto der / des Reisenden
Für Ihren SwissPass benötigen wir ein aktuelles Originalpassfoto in hoher Auflösung. Ihr Foto wird
während maximal zehn Jahren elektronisch gespeichert (bis zum 25. Altersjahr während fünf Jahren).
}
}
}
}
}
}
}
Frontalaufnahme
Augen offen und nicht verdeckt
Hintergrund einfarbig
Ausleuchtung gleichmässig (kein Schatten)
Scharf und kontrastreich
Format ca. 35 x 45 mm
Keine gescannten oder selbst ausgedruckten Papierfotos
2. Beschriftung
Vorname
Name Geburtsdatum
Foto hier aufkleben
Bitte keine Büro-
1. Anforderungen
.
.
Vor- und Nachname in Druckbuchstaben zusätzlich auf die Rückseite des Fotos schreiben.
7. Haben Sie an alles gedacht?
} Ist der Bestellschein komplett ausgefüllt, und sind die nötigen Unterlagen beigelegt?
} Haben Sie an Ihr Foto gedacht?
} Hat der / die Vertragspartner/in den Bestellschein unterschrieben?
Dann senden Sie den Bestellschein bitte an den Railservice der Rhätischen Bahn:
Rhätische Bahn AG
Railservice
Bahnhofstrasse 25
CH–7002 Chur
Weitere Informationen finden Sie auf www.rhb.ch/halbtax
Bei Fragen zum Ausfüllen des Bestellscheins wenden Sie sich bitte direkt
an den Railservice der Rhätischen Bahn, Tel +41 (0)81 288 65 65
(Täglich, 7 bis 19 Uhr; Normaltarif CHF 0.12/Min. vom Schweizer Festnetz).
oder Bostitchklammern
verwenden.
AGB für den Erwerb und die Nutzung des Halbtaxabo
Vorbemerkungen
Für die Beförderung der Personen mit Halbtaxabonnement (nachfolgend HTA) gelten die aktuellen Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen (nachfolgend TU), insbesondere der Tarif für General-,
Halbtaxund Gleis-7-Abonnement der TU (nachfolgend Tarif 654), die bei
den bedienten Verkaufsstellen sowie auf sbb.ch/tarif einsehbar sind.
Die nachstehenden Bedingungen sind ein Auszug aus den Tarifen
und enthalten die wichtigsten Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen der Halbtaxinhaberin oder dem Halbtaxinhaber
(nachfolgend Reisende oder Reisender) respektive der Vertragspartnerin
oder dem Vertragspartner und den TU, vertreten durch die Schweize­
rischen Bundesbahnen SBB, 3000 Bern 65 (nachfolgend die SBB).
Karte «SwissPass»
Mit dem Kauf des HTA erhält die Reisende oder der Reisende eine
persönliche, auf ihren / seinen Namen lautende Karte (nachfolgend
SwissPass). Die Leistungen (z. B. das HTA) werden auf den SwissPass
referenziert und über den RFID-Chip kontrolliert. Es wird kein Hinweis zur gekauften Leistung (Art und Gültigkeitsdatum) aufgedruckt.
Die Bestimmungen zum SwissPass sind im allgemeinen Personentarif
(Tarif 600) festgehalten. Für Leistungen ausserhalb des Sortiments des
Öffentlichen Verkehrs gelten zudem die jeweiligen allgemeinen Bedingungen der SwissPass-Partner.
Um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können, ist der
SwissPass bei der Kontrolle immer im Originalzustand (bspw. ohne
Hülle, nicht im Portemonnaie) vorzuweisen. Der SwissPass ist dem
Kontrollpersonal in jedem Fall auszuhändigen.
Grundsätzlich bleiben die Karten Eigentum der TU und können ohne
Angabe von Gründen von der SBB zurückgefordert werden.
Das HTA und der HTA-Geltungsbereich
Das HTA ist persönlich und nicht übertragbar. Es berechtigt zum Bezug
von Fahrausweisen in der 1. und 2. Klasse zum halben Preis auf den
Strecken des HTA-Geltungsbereichs. Der HTA-Geltungsbereich umfasst die Strecken, auf denen Billette zum halben Preis gekauft werden können. Bei Kurzstrecken, ermässigten Fahrkarten oder KombiAngeboten mit Zusatzleistungen kann der Rabatt weniger als 50 Prozent betragen. Änderungen am Geltungsbereich können jederzeit
durch die TU vorgenommen werden und werden auf voev.ch/tarife
kommuniziert.
Kauf des HTA
Der Kauf des HTA erfolgt durch Absenden des ausgefüllten und unterzeichneten Bestellscheins.
Zudem kann das HTA an einer bedienten Verkaufsstelle oder auf sbb.
ch gekauft werden. Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner
muss bei Kaufabschluss einen Vertrag unterschreiben. Online erfolgt
der Vertragsabschluss durch Akzeptieren der AGB.
Sind die Reisende oder der Reisende und die Vertragspartnerin oder
der Vertragspartner nicht identisch, so muss der Bestellschein / Vertrag von der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner unterzeichnet werden.
Pflichten der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners
Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner verpflichtet sich mit
der Unterzeichnung des Vertrags zur fristgerechten Bezahlung sämtlicher Forderungen. Sie oder er muss die Rechnung bis spätestens
einen Tag vor Beginn der nächsten Abogültigkeitsperiode (ein Jahr)
bezahlen, ansonsten gerät sie oder er in Verzug.
Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der beim Kauf gemachten Angaben innert 15 Tagen mündlich an einer Verkaufsstelle oder schriftlich dem SBB Contact
Center, Halbtax-Service-Center, Postfach, 3900 Brig, mitzuteilen oder
über swisspass.ch anzupassen. Zudem ist sie oder er zur fristgerechten
Einreichung der für die Leistungserstellung notwendigen Unterlagen
(z. B. Foto) verpflichtet.
Gültigkeitsdauer des Vertrags
Bis zur Kündigung ist der mit dem ersten Kauf abgeschlossene Vertrag unbefristet gültig. Die SBB behält sich das Recht vor, jederzeit
in begründeten Fällen den Vertrag zu kündigen.
Zahlungsarten
Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner hat die Wahl zwischen
folgenden Zahlungsarten:
– per Rechnung
– per Lastschriftverfahren der Schweizer Banken, kurz LSV bzw.
Debit Direct der Post
– per Kreditkarte, Debitkarte oder Barzahlung an einer
bedienten Verkaufsstelle
– per Kreditkarte oder Debitkarte über sbb.ch
Preis
Wird das HTA nicht gekündigt, wird für das neue Abojahr der rabattierte Preis in Rechnung gestellt. Wird der Vertrag gekündigt und später mit einer neuen Gültigkeit wieder neu abgeschlossen, verfällt der
Anspruch auf den rabattierten Preis.
Kunden erhalten im Kalenderjahr, in dem sie das 16. Altersjahr erreichen, das HTA für 16-Jährige zum ermässigten Preis.
Zahlungsverzug
Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner gerät ohne Mahnung
in Verzug, wenn sie oder er nicht rechtzeitig zahlt. Wird die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner mit einer Mahnung aufgrund eines Zahlungsverzuges zur Zahlung aufgefordert, werden ihr oder ihm
15 Franken in Rechnung gestellt. Im Inkassofall können zusätzlich ein
effektiver Jahreszins von bis zu fünf Prozent ab Fälligkeitsdatum sowie
Bearbeitungsgebühren anfallen. Die SBB wird die offenen Beträge in
eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen. Sie kann
die Forderung jedoch auch abtreten. Befindet sich die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner in Verzug, kann die SBB nach einer
Frist von einem Abomonat das HTA sperren.
Hat eine Vertragspartnerin oder ein Vertragspartner gegenüber der
SBB unbezahlte Rechnungen, kann sie oder er keine weiteren Leistungen gegen Kredit beziehen, bis alle Rechnungen vollständig bezahlt sind.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung respektive dem OnlineKaufabschluss in Kraft und gilt auf unbestimmte Dauer.
Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
einem Abomonat auf das Ende jedes Abojahres gekündigt werden.
Die Kündigung hat mündlich, schriftlich oder über swisspass.ch zu erfolgen. Ein allfälliges Guthaben wird der Vertragspartnerin oder dem
Vertragspartner auf das Bank-/Postkonto ausbezahlt. Beim Kauf eines
GA kann das Guthaben aus der Erstattung direkt an die neue Leistung
angerechnet werden.
Beispiel Kündigungsfrist:
Abojahr: 15. August 2015 bis 14. August 2016
Letzter Kündigungstermin: 14. Juli 2016
Erstattung
Eine unterjährige Kündigung des HTA ist ausgeschlossen. Eine Pro-rataErstattung erfolgt ausschliesslich in den folgenden Fällen: Todesfall,
ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit oder Kauf eines GA.
Übergangs-SwissPass
Liegt der erste Geltungstag der gekauften Leistung innerhalb von 14
Tagen ab Vertragsabschluss, erhält die Reisende oder der Reisende einen Übergangs-SwissPass. Der Übergangs-SwissPass ermöglicht keine
Nutzung der Partnerdienste.
Verlust des SwissPass
Bei Verlust oder Diebstahl des SwissPass kann dieser ausser im Fall von
Missbrauch gegen eine Gebühr ersetzt werden.
AGB für den Erwerb und die Nutzung des Halbtaxabo
Weitergabe von Daten
Die SBB hält sich im Umgang mit Personen- und Kundendaten an das
Datenschutz- bzw. Fernmelderecht und verweist zudem ausdrücklich auf Kapitel 0, Ziff. 09 «Datenschutz des Allgemeinen Personentarifs 600 der Schweizerischen Transportunternehmungen». Die SBB ist
sodann berechtigt, für die gesamte Abwicklung des Kartengeschäfts,
des Marketings sowie für die Erstellung von Einnahmenverteilschlüsseln Dritte zu beauftragen. Die Reisende oder der Reisende respektive die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die TU, die SBB sowie allfällige Dritte, die zur Verarbeitung
der Transaktionen im Zusammenhang mit der Ausstellung der Karte
und deren Inkasso, dem Marketing oder dem Erstellen von Verteilschlüsseln beauftragt sind, von den Daten der Reisenden oder des
Reisenden und / oder der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners
Kenntnis erhalten.
Die Reisende oder der Reisende und / oder die Vertragspartnerin oder
der Vertragspartner sind damit einverstanden, dass ihre Karten- und
Kundendaten (Karten-ID, Kundennummer, Titel, Anrede, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Aboinformationen, Foto) im Fall einer Registration beim Partner oder eines Erwerbs von Partnerdiensten
(z. B. Skipässe) zur Abwicklung der Transaktion an die SwissPass-Partner übermittelt werden. Beim Erwerb von SwissPass-Partnerdiensten
werden Daten (Partner, Leistungsbeschreibung, Preis) zur Leistung bei
der SBB gespeichert. Die SBB informiert SwissPass-Partner bei Verlust,
Diebstahl, Missbrauch, Fälschung und Kartenersatz.
Damit eine ÖV-Aboinhaberin oder ein ÖV-Aboinhaber rabattierte Leistungen nutzen kann, ist ein TU respektive ein SwissPass-Partner berechtigt, unmittelbar erforderliche Abodaten abzurufen.
Bei der Nutzung von Single Sign On (SSO) nimmt die Reisende oder der
Reisende und / oder die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner zur
Kenntnis und akzeptiert, dass im Rahmen der Authentifizierung Login-,
Kunden- und Leistungsdaten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse Korrespondenz, E-Mail-Adresse Login, Daten zur gültigen Leistung) zwischen
der zentralen Login-Infrastruktur des Verbands des öffentlichen Verkehrs und der Partnerplattform der TU (z. B. swisspass.ch, SBB Ticket
Shop usw.) ausgetauscht werden.
Marketing und Auswertungen von personenbezogenen Daten.
Die Reisende oder der Reisende respektive die Vertragspartnerin oder
der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass sie oder er von der SBB,
den Verbunden und / oder von den TU des direkten Verkehrs ohne ihren oder seinen ausdrücklichen Einwand mit Werbung beliefert werden kann. Die Reisende oder der Reisende und / oder die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner sind ferner damit einverstanden,
dass die SBB personenbezogene Kundendaten mit technischen Mitteln auswerten kann, um ihre Angebote und Dienstleistungen zu verbessern. Sämtliche Kundenund Leistungsdaten sind in der zentralen
Kunden- und Abonnementsdatenbank (KUBA) gespeichert, welche die
SBB im Mandat des direkten Verkehrs betreut. TU und Verbunde haben
unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes und weitergehender Bestimmungen zur Bearbeitung von Kundendaten die Möglichkeit,
diese Daten für gezielte und bedürfnisgerechte Marketingmassnahmen zweckgebunden über die SBB zu beziehen.
Bei der Nutzung von Angeboten von SwissPass-Partnern oder durch
die zentrale Authentifikation über SSO nimmt die Reisende oder der
Reisende respektive die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner
zur Kenntnis, dass auch diese personenbezogenen Daten durch die
SBB mit technischen Mitteln ausgewertet werden können, um das
SwissPass-Partnerangebot bedürfnisorientiert weiterentwickeln zu
können. Ferner ist die Nutzerin oder der Nutzer dieser Dienste damit
einverstanden, dass die SBB und / oder die TU der Schweiz diese personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bearbeiten.
Änderung der Tarife und der AGB
Preise und Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Die
SBB informiert die Reisende oder den Reisenden und / oder die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für die Reisende
oder den Reisenden und / oder die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner nachteilig, kann sie oder er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag kündigen. Unterlässt sie
oder er dies, akzeptiert sie oder er die Änderungen.
Preisänderungen werden bei der nächsten Rechnungsstellung für die
Reisende oder den Reisenden und / oder die Vertragspartnerin oder
den Vertragspartner wirksam. Entsprechend kann bei Nichtakzeptieren der Preiserhöhung der Vertrag unter Einhaltung der normalen
Kündigungsfrist gekündigt werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen unterstehen die
Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesen AGB ausschliesslich
schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, Letzterer nur
für Personen mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung
stehenden Streitigkeiten ist – soweit nicht durch das Zivilprozessrecht
anders bestimmt – Zürich.
Stand August 2015
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Division Personenverkehr
3000 Bern 65