Informationsblatt für htw saar-Gutachter/innen zum Stipendienprogramm „Stipendien für internationale Studierende“ der Studienstiftung Saar (ehemals die so genannten „Stipendien der Hochschulen des Saarlandes“) WOFÜR? Diese Beihilfestipendien aus Landesmitteln richten sich an internationale Studierende an den saarländischen Hochschulen, insbesondere zur Unterstützung in der Endphase ihres Studiums. Auf Grund der begrenzten finanziellen Ausstattung dieses Stipendienprogramms werden Beihilfen zur Zeit in der Regel für nur maximal 3 Monate gewährt. WER? Die Studierenden benötigen für eine Bewerbung 2 streng vertrauliche Gutachten/Empfehlungen von Dozent/innen bzw. hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrkräften (Professor/innen, Lehrkräfte für bes. Aufgaben oder wiss. Mitarbeiter/innen mit Lehrdeputat) der htw saar. Hinweis: Gutachten von externen Lehrbeauftragten werden nicht akzeptiert. WIE? In der Anlage des Antragsformulars der Studienstiftung (erhalten Sie von den Studierenden) gibt es ein optionales Formblatt für ein handschriftliches Gutachten. Wir empfehlen allerdings das Gutachten (max. 1 Seite) auf Ihrem eigenen htw saar Briefkopf mit Unterschrift zu erstellen. Das Gutachten ist streng vertraulich und sollte nicht den Studierenden mitgegeben, sondern unmittelbar im International Office eingereicht werden. Sie können das Gutachten in die Hauspost geben (International Office, Campus Alt-Saarbrücken, z.Hd.v. Frau Roth-Bastian) oder auch den Scan des unterschriebenen Dokuments per Email schicken ([email protected]). Natürlich können Sie es auch gerne persönlich im International Office abgeben. WAS? Im Gutachten sollten Aussagen über die bisherigen Studienleistungen (insbesondere auch im Vergleich zu anderen ausländischen Studierenden) und die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss (wann ist der zu erwarten) enthalten sein. Falls den Gutachter/innen auch Informationen zu besonderem Engagement (studentische Gremien, Fachschaft o.ä.) an oder außerhalb der Hochschule vorliegen, wird das in der Regel auch erwähnt. Nach unseren Erfahrungen lassen sich Gutachter/innen in der Regel von den Studierenden einen Notenauszug über die bisherigen Studienleistungen vorlegen. WANN? Die vertraulichen Gutachten müssen zur jeweiligen Bewerbungsfrist (30. April Vergaberunde Sommersemester / 31. Oktober Vergaberunde Wintersemester) im International Office vorliegen, ansonsten wird der Antrag des/der Studierenden aus formalen Gründen vom Vergabegremium (mit Vertretern der htw saar, UdS, HbK, HfM) abgelehnt. Wir möchten uns schon einmal sehr für Ihre Gutachten bedanken, diese Art der Unterstützung ist für die internationalen Studierenden besonders wertvoll! International Office, Januar 2016
© Copyright 2024 ExpyDoc