Drucksache Nr - Regierungspräsidium Kassel

Drucksache Nr. 10/2015
Niederschrift
über die Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung Nordhessen
am Freitag, 03. Juli 2015, 10.00 Uhr,
beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, Großer Sitzungssaal
Anwesenheit:
s. beiliegende Anwesenheitsliste
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Zentralausschusses vom 13.02.2015
- Drucksache Nr. 03/2015 -
2. Abweichungsverfahren nach § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)
2.1
Gepl. Wohnbau –sowie Gemischte Bauflächen (ca. 3,5 ha) im ST Bettenhausen, Stadt
Kassel (Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/42 "Salzmann Areal")
- Drucksache Nr. 04/2015 –
2.2
Neufassung der Maßgabe in der Abweichungsentscheidung vom 12.10.2012 zur
Realisisierung einer Drogeriemarktfläche innerhalb des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe zwischen
Ellnröder- und Grüsener Straße", Stadt Gemünden (Wohra), Landkreis WaldeckFrankenberg
- Drucksache Nr. 05/2015 –
3. Mitteilungen, Verschiedenes
Der Vorsitzende des Zentralausschuss (ZA), Herr Lange, eröffnet um 10.00 Uhr die Sitzung und
begrüßt alle Anwesenden, insbesondere Herrn Regierungspräsidenten Dr. Lübcke.
Danach stellt er die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung des ZA fest.
Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt es nicht.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
- Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Zentralausschusses vom 13.02.2015
Gegen die Abfassung der Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben.
2
Zu Punkt 2
Abweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG)
2.1
Gepl. Wohnbau –sowie Gemischte Bauflächen (ca. 3,5 ha) im ST Bettenhausen, Stadt Kassel
(Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/42 "Salzmann Areal")
Herr Vorsitzender Lange verweist bei der Erläuterung der Beschlussvorlage auf die unter Ziffer II.
genannten Hinweise; diese sollten bei der Umsetzung unbedingt beachtet werden. Der Zentralausschuss begrüßt in der anschließenden Debatte die nun geplante Folgenutzung, der das einzigartige Industriedenkmal vor dem endgültigen Zerfall bewahren wird.
Herr Hellwig (CDU) bittet darum, die im Umfeld vorhandenen Gewerbebetriebe und weiteren –
brachen bei der weiteren Planung so zu integrieren, dass Störungen jeglicher Art –auch
Blickbeziehungen- minimiert seien. Seine Fraktion werde dem Abweichungsantrag zustimmen.
Herr Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für möglich, dass durch die Umwidmung in
Wohnbau- und Gemischte Bauflächen an anderer Stelle Begehrlichkeiten für die Ausweisung einer
Industrie- und Gewerbefläche entstehen. Herr Zeidler (SPD) berichtet unter Bezug auf den Beitrag
der CDU, dass gerade im Kasseler Rathaus ein entsprechendes Entwicklungskonzept für den
Kasseler Osten beschlossen wurde, jedoch der Handlungsspielraum etwas eingeschränkt sei, da viele
Grundstücke in privater Hand seien. Dies mache Verhandlungen schwieriger. Die SPD-Fraktion
werde der Beschlussvorlage zustimmen. Herr Werner (FDP/FWG-Fraktion) wird ebenfalls der
Beschlussvorlage zustimmen. Die nun vorliegende Planung erfreue alle, die jahrelang auf die Rettung
des Industriedenkmals gehofft haben. Herr Althoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der
Bauschuttbeseitigung. Herr Knauß antwortet, dass das Problem derzeit noch bestehen würde, die
Stadt Kassel hier aber für Abhilfe sorgen werde.
Herr Vorsitzender Lange lässt nun über den folgenden Beschlusstext abstimmen:
„Die Abweichung vom Regionalplan Nordhessen für die Ausweisung der geplanten Wohnbau –
sowie Gemischten Bauflächen in einer Größenordnung von ca. 3,5 ha im Stadtteil Bettenhausen der
Stadt Kassel (Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/42 "Salzmann Areal") wird auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfs der landesplanerischen Entscheidung zugelassen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
15
0
0
3
2.2
Neufassung der Maßgabe in der Abweichungsentscheidung vom 12.10.2012 zur Realisierung
einer Drogeriemarktfläche innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
"Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe zwischen Ellnröderund Grüsener Straße", Stadt Gemünden (Wohra), Landkreis Waldeck-Frankenberg
Herr Vorsitzender Lange gibt eine kurze Einführung in den Sachverhalt unter Hinweis auf die
ergangene Zulassung für den mittlerweile neu gebauten Aldi-Markt.
Herr Plünnecke (SPD) und Herr Opper (CDU) erklären für ihre Fraktionen die Zustimmung zu der
Abweichung; so werde ein akuter Leerstand beseitigt. Herr Werner (FDP/FWG-Fraktion) erklärt
die Zustimmung seiner Fraktion unter dem Hinweis, dass sich diese Entwicklung der Nachnutzung
auf den großen Verkaufsflächen von Lebensmittelmärkten durch andere Sortimente irgendwann
einmal auch problematischer darstellen könne. Herr Bertram (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt
Herrn Werner zu; die Maßgabe im Bescheid für die Verlagerung des Aldi-Marktes sei schließlich
dafür getroffen worden, Verkaufsfläche an dem Altstandort im Gegenzug für den neuen ALDI-Markt
aus dem Plan zu nehmen. Frau Linnenweber weist ergänzend darauf hin, dass Ziel der seinerzeitigen Maßgabe gewesen sei, dass die Lebensmittelverkaufsfläche am Altstandort entfallen sollte und
dies sei auch so geschehen; jetzt liege der Kompromiss zu einer Nachnutzung in dem Segment
„Drogerie“.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, daher lässt Herr Vorsitzender Lange über den
folgenden Beschlusstext abstimmen:
„Die von der Stadt Gemünden (Wohra) beantragte Neufassung der Maßgabe in der Abweichungsentscheidung vom 12.10.2012 (Verlagerung eines bestehenden Aldi-Marktes) wird nun bzgl. der
Realisierung eines Drogeriemarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 750 m² innerhalb des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige
Handelsbetriebe zwischen Ellnröder- und Grüsener Straße", Stadt Gemünden (Wohra), Landkreis
Waldeck-Frankenberg, auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfs der landesplanerischen
Entscheidung zugelassen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthaltungen
15
0
0
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Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
- Mitteilungen, Verschiedenes
Der Termin für die nächste Zentralausschusssitzung ist
am Montag, 14. September 2015, 10.00 Uhr,
im Großen Sitzungssaal
des Regierungspräsidiums Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel.
Anschließend findet eine Sitzung des Präsidiums statt.
Im Rahmen der 2. Offenlegung des Teilregionalplan Energie Nordhessen liegt ein Anschreiben des
MdB Heiderich vor. Dieses Schreiben ist an alle Mitglieder der RV Nordhessen versandt worden.
Ein Antwortentwurf für den Vorsitzenden der RV wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und mit
dem Präsidium der RV abgestimmt. Hierzu muss sich auf eine kurzfristige Präsidiumssitzung verständigt werden. Terminvorschlag der Verwaltung ist Montag, 20. Juli 2015. Dieser Termin wird
von allen Beteiligten akzeptiert.
Herr Regierungspräsident Dr. Lübcke stellt Herrn Harald Merz den Anwesenden vor, der die
Aufgaben des persönlichen Referenten des Regierungspräsidenten solange wahrnimmt, wie Herr
Wiegel zum RP Gießen abgeordnet ist. Herr Merz war bisher in der Magistratspressestelle im Büro
des Oberbürgermeisters Fulda tätig.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10.30 Uhr.
Lange
Vorsitzender
Zierau
Schriftführer