Drucksache Nr. 10/2015 Niederschrift über die Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung Nordhessen am Freitag, 03. Juli 2015, 10.00 Uhr, beim Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, Großer Sitzungssaal Anwesenheit: s. beiliegende Anwesenheitsliste Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Zentralausschusses vom 13.02.2015 - Drucksache Nr. 03/2015 - 2. Abweichungsverfahren nach § 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 2.1 Gepl. Wohnbau –sowie Gemischte Bauflächen (ca. 3,5 ha) im ST Bettenhausen, Stadt Kassel (Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/42 "Salzmann Areal") - Drucksache Nr. 04/2015 – 2.2 Neufassung der Maßgabe in der Abweichungsentscheidung vom 12.10.2012 zur Realisisierung einer Drogeriemarktfläche innerhalb des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe zwischen Ellnröder- und Grüsener Straße", Stadt Gemünden (Wohra), Landkreis WaldeckFrankenberg - Drucksache Nr. 05/2015 – 3. Mitteilungen, Verschiedenes Der Vorsitzende des Zentralausschuss (ZA), Herr Lange, eröffnet um 10.00 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden, insbesondere Herrn Regierungspräsidenten Dr. Lübcke. Danach stellt er die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zur Sitzung des ZA fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung gibt es nicht. Zu Punkt 1 der Tagesordnung: - Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Zentralausschusses vom 13.02.2015 Gegen die Abfassung der Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. 2 Zu Punkt 2 Abweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) 2.1 Gepl. Wohnbau –sowie Gemischte Bauflächen (ca. 3,5 ha) im ST Bettenhausen, Stadt Kassel (Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/42 "Salzmann Areal") Herr Vorsitzender Lange verweist bei der Erläuterung der Beschlussvorlage auf die unter Ziffer II. genannten Hinweise; diese sollten bei der Umsetzung unbedingt beachtet werden. Der Zentralausschuss begrüßt in der anschließenden Debatte die nun geplante Folgenutzung, der das einzigartige Industriedenkmal vor dem endgültigen Zerfall bewahren wird. Herr Hellwig (CDU) bittet darum, die im Umfeld vorhandenen Gewerbebetriebe und weiteren – brachen bei der weiteren Planung so zu integrieren, dass Störungen jeglicher Art –auch Blickbeziehungen- minimiert seien. Seine Fraktion werde dem Abweichungsantrag zustimmen. Herr Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für möglich, dass durch die Umwidmung in Wohnbau- und Gemischte Bauflächen an anderer Stelle Begehrlichkeiten für die Ausweisung einer Industrie- und Gewerbefläche entstehen. Herr Zeidler (SPD) berichtet unter Bezug auf den Beitrag der CDU, dass gerade im Kasseler Rathaus ein entsprechendes Entwicklungskonzept für den Kasseler Osten beschlossen wurde, jedoch der Handlungsspielraum etwas eingeschränkt sei, da viele Grundstücke in privater Hand seien. Dies mache Verhandlungen schwieriger. Die SPD-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen. Herr Werner (FDP/FWG-Fraktion) wird ebenfalls der Beschlussvorlage zustimmen. Die nun vorliegende Planung erfreue alle, die jahrelang auf die Rettung des Industriedenkmals gehofft haben. Herr Althoff (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der Bauschuttbeseitigung. Herr Knauß antwortet, dass das Problem derzeit noch bestehen würde, die Stadt Kassel hier aber für Abhilfe sorgen werde. Herr Vorsitzender Lange lässt nun über den folgenden Beschlusstext abstimmen: „Die Abweichung vom Regionalplan Nordhessen für die Ausweisung der geplanten Wohnbau – sowie Gemischten Bauflächen in einer Größenordnung von ca. 3,5 ha im Stadtteil Bettenhausen der Stadt Kassel (Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/42 "Salzmann Areal") wird auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfs der landesplanerischen Entscheidung zugelassen.“ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 15 0 0 3 2.2 Neufassung der Maßgabe in der Abweichungsentscheidung vom 12.10.2012 zur Realisierung einer Drogeriemarktfläche innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe zwischen Ellnröderund Grüsener Straße", Stadt Gemünden (Wohra), Landkreis Waldeck-Frankenberg Herr Vorsitzender Lange gibt eine kurze Einführung in den Sachverhalt unter Hinweis auf die ergangene Zulassung für den mittlerweile neu gebauten Aldi-Markt. Herr Plünnecke (SPD) und Herr Opper (CDU) erklären für ihre Fraktionen die Zustimmung zu der Abweichung; so werde ein akuter Leerstand beseitigt. Herr Werner (FDP/FWG-Fraktion) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion unter dem Hinweis, dass sich diese Entwicklung der Nachnutzung auf den großen Verkaufsflächen von Lebensmittelmärkten durch andere Sortimente irgendwann einmal auch problematischer darstellen könne. Herr Bertram (Bündnis 90/Die Grünen) stimmt Herrn Werner zu; die Maßgabe im Bescheid für die Verlagerung des Aldi-Marktes sei schließlich dafür getroffen worden, Verkaufsfläche an dem Altstandort im Gegenzug für den neuen ALDI-Markt aus dem Plan zu nehmen. Frau Linnenweber weist ergänzend darauf hin, dass Ziel der seinerzeitigen Maßgabe gewesen sei, dass die Lebensmittelverkaufsfläche am Altstandort entfallen sollte und dies sei auch so geschehen; jetzt liege der Kompromiss zu einer Nachnutzung in dem Segment „Drogerie“. Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, daher lässt Herr Vorsitzender Lange über den folgenden Beschlusstext abstimmen: „Die von der Stadt Gemünden (Wohra) beantragte Neufassung der Maßgabe in der Abweichungsentscheidung vom 12.10.2012 (Verlagerung eines bestehenden Aldi-Marktes) wird nun bzgl. der Realisierung eines Drogeriemarktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 750 m² innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe zwischen Ellnröder- und Grüsener Straße", Stadt Gemünden (Wohra), Landkreis Waldeck-Frankenberg, auf der Grundlage des beiliegenden Entwurfs der landesplanerischen Entscheidung zugelassen.“ Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 15 0 0 4 Zu Punkt 3 der Tagesordnung: - Mitteilungen, Verschiedenes Der Termin für die nächste Zentralausschusssitzung ist am Montag, 14. September 2015, 10.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Regierungspräsidiums Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel. Anschließend findet eine Sitzung des Präsidiums statt. Im Rahmen der 2. Offenlegung des Teilregionalplan Energie Nordhessen liegt ein Anschreiben des MdB Heiderich vor. Dieses Schreiben ist an alle Mitglieder der RV Nordhessen versandt worden. Ein Antwortentwurf für den Vorsitzenden der RV wird von der Geschäftsstelle erarbeitet und mit dem Präsidium der RV abgestimmt. Hierzu muss sich auf eine kurzfristige Präsidiumssitzung verständigt werden. Terminvorschlag der Verwaltung ist Montag, 20. Juli 2015. Dieser Termin wird von allen Beteiligten akzeptiert. Herr Regierungspräsident Dr. Lübcke stellt Herrn Harald Merz den Anwesenden vor, der die Aufgaben des persönlichen Referenten des Regierungspräsidenten solange wahrnimmt, wie Herr Wiegel zum RP Gießen abgeordnet ist. Herr Merz war bisher in der Magistratspressestelle im Büro des Oberbürgermeisters Fulda tätig. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10.30 Uhr. Lange Vorsitzender Zierau Schriftführer
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