Faktencheck

Ausgangssituation:
Behauptet wird:
Die medizinische und psychosoziale Versorgung der Ankommenden ist derzeit völlig unzureichend
und muss dringend ausgeweitet werden.
Wahr ist:
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Alle Asylwerber in der Betreuungsstelle (BS) OST sind krankenversichert und haben
Anspruch auf dieselben Leistungen wie österreichische Staatsbürger.
Bei Bedarf finden Überweisungen zu Fachärzten statt bzw. wird der Transport in ein
Krankenhaus organisiert.
Am Gelände der BS OST besteht eine Arztstation mit Ärzteteam, das grundsätzlich
wochentags von 7 bis 17 Uhr sowie bei Bedarf auch länger bzw. am Wochenende im Einsatz
ist
Die Ausweitung hat – unabhängig des Berichts der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ –
bereits stattgefunden:
o Einrichtung eines mobilen Ärzteteams am Gelände (bestehend aus einem Arzt und
einem Sanitäter).
o Eine mobile DGKS wird zukünftig am Gelände unterwegs sein.
Behauptet wird:
Die „Initiative medizinische Beratung in Traiskirchen“ bietet Menschen an einer an das Zentrum
grenzenden Straße […] medizinische Versorgung an […]. Problematisch ist, dass Personen, die das
Lager nicht verlassen dürfen, auf diese Weise nicht erreicht werden.
Wahr ist:
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Alle Asylwerber, die in der BS OST untergebracht sind, können sich frei bewegen.
Niemand wird in der BS OST angehalten.
Selbstverständlich steht es allen Asylwerbern frei, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
Medizinische Versorgung:
Behauptet wird:
Die medizinischen Strukturen sind für eine angemessene Versorgung aller in der
Bundesbetreuungsstelle OST untergebrachten Menschen völlig unzureichend.
Wahr ist:
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Alle Asylwerber in der BS OST sind inländergleich krankenversichert. Sie haben dieselben
Ansprüche wie österreichische Staatsbürger.
Bei Bedarf wird ein Transport zu einem Facharzt bzw. Krankenhaus veranlasst.
Am Gelände der BS OST gibt es eine Arztstation mit einem Ärzteteam, das grundsätzlich
wochentags von 7 bis 17 Uhr Uhr sowie Bei Bedarf auch länger bzw. am Wochenende im
Einsatz ist.
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Zudem gibt es ein mobiles Ärzteteam, bestehend aus einem Arzt und einem Sanitäter
eingerichtet, die in der Betreuungsstelle Traiskirchen und im Zeltebereich am SIAK-Gelände
unterwegs sind.
Weiters wird zukünftig eine mobile DGKS im Zeltebereich am SIAK-Gelände unterstützen.
In den Nachtstunden wird – wie in Österreich bei praktischen Ärzten üblich – die
Betreuungsstelle OST auch vom Ärztenotruf mitabgedeckt. Dieser entscheidet im Einzelfall,
ob die Rettung zu verständigen ist oder ob ein Arzt des Ärztenotrufs in die BS geschickt wird.
In der BS OST fallen pro Woche über 200 Arztstunden für rd. 4.000 Personen an. Zusätzlich
gibt es noch mobile Ärzteteams. Zum Vergleich: In der Gemeinde Breitenfurt steht pro
Woche für 5.800 Einwohner der Arzt 40 Stunden zur Verfügung
Behauptet wird:
Ein Triage-System zur Erkennung akuter Krankheitsfälle, die vorrangig behandelt werden müssen, ist
nicht in Kraft.
Wahr ist:
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Eine Triage findet statt. Dies hat jedoch zur Konsequenz, dass Asylwerber zu „Notfällen“
werden, wenn sie Schmerzen vortäuschen, um vorgezogen zu werden.
Behauptet wird:
Wie die Versorgung mit Medikamenten vor der Registrierung geregelt ist, konnte nicht beantwortet
werden.
Wahr ist:
Es gibt eine Abmachung mit einer Apotheke, Medikamente werden vorab abgegeben und die
Sozialversicherungsmodalitäten werden später erledigt.
Behauptet wird:
Es gibt keine systematischen Aufzeichnungen oder Statistiken über die Frequenz verschiedener
Krankheitsbilder…
Wahr ist:
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Es gibt eine Datenbank, in der alle relevanten Infos eingetragen werden. Auswertungen sind
möglich
Alle Tatbestände und Vorkommnisse werden in Vorfallsmeldungen erfasst inkl.
Selbstverletzungen, Selbstmordersuche, Unfälle …
Behauptet wird:
Ein junger Mann im Rollstuhl legt einen medizinischen Bericht einer neurologischen Fachabteilung
vor […]. Seinem Wunsch nach Wiedervorstellung an der neurologischen Abteilung oder nach einer
neurologischen Nachsorgeuntersuchung sei von Seiten der Ärzte im Zentrum nicht nachgekommen
worden. Er injiziert sich selbst ein gerinnungshemmendes Medikament, zu einer physikalischen
Therapie seiner inkompletten Lähmung der unteren Extremitäten hat er keinen Zugang – jetzt könne
er kaum mehr aus dem Rollstuhl aufstehen.
Wahr ist:
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Der Asylwerber war wiederholt in der Arztstation und ist in regelmäßiger Behandlung.
Behauptet wird:
Ein junger Mann auf der „Wiese“ hat massive beidseitige Beinödeme. Nach seinen Angaben bestehen
sie seit etwa vier Wochen. Er habe sich während der letzten Tage immer wieder in die Warteschlange
zur ärztlichen Untersuchung angestellt, sei
aber nie an die Reihe gekommen. Er fragt, ob er nicht bei einem Arzt außerhalb des Lagers
untersucht werden könne.
Wahr ist:
Dem Ärzteteam wurde von „Ärzte ohne Grenzen“ über diesen Fall ohne genaue
Personenangaben berichtet, mit dem Hinweis, dass der Betroffene nicht in die Arztstation
komme, weil er befürchtet, nicht verlegt zu werden.
Behauptet wird:
Die von Seiten der ORS-Ärzten und Vertretern des Innenministeriums bestätigte Weitergabe
personenbezogener medizinischer Daten an das Innenministerium ist mit medizinischer Ethik und
Menschenrechten nicht vereinbar.
Wahr ist:
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Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur nach Unterzeichnung einer Zustimmungserklärung.
Behauptet wird:
Ein junger Mann mit einem schmerzhaften Zahnabszess habe keinen Behandlungstermin erhalten
und sei kollabiert. Private Helfer hätten eine zahnärztliche Behandlung außerhalb des Lagers
organisiert. Bei diesem Ausgang habe der Patient verabsäumt, ordnungsgemäß die
Ausgangsformalitäten einzuhalten. Nun werde ihm zur Strafe vom Sicherheitspersonal an der Pforte
für 48 Stunden der Zugang zum Lager verwehrt. Das Angebot von „Ärzte ohne Grenzen“, sich für ihn
an der Pforte zu verwenden, wird vom Betroffenen, der sich außerhalb des Zaunes des Lagers
befindet, in offensichtlicher Angst abgelehnt. Er befürchtet, er werde dann noch mehr bestraft.
Wahr ist:
Es gibt lange Wartezeiten in der Zahnambulanz Baden, allerdings übernimmt die
ortsansässige Zahnärztin immer wieder unbürokratisch Akutfälle, ebenso das Krankenhaus
der Barmherzigen Brüder mit seiner abendlichen Zahnklinik.
Behauptet wird:
Schwangere sind teilweise unter inakzeptablen Bedingungen in Zelten untergebracht und insgesamt
nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten der medizinischen Versorgung informiert.
Wahr ist:
Bei der Erstuntersuchung werden alle üblichen Untersuchungen gemacht. Gibt es
Auffälligkeiten, kommt es zu einer sofortigen Überweisung an die gynäkololgische Abteilung
des Krankenhauses Mödling; ohne Auffälligkeiten erfolgt eine sofortige Überweisung an die
ortsansässige Gynäkologin.
Behauptet wird:
Die im Zentrum tätigen Ärzte und Ärztinnen wissen nicht wie viele Frauen schwanger sind.
Wahr ist:
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Dies kann auf Knopfdruck in der Datenbank abgefragt werden.
Behauptet wird:
Gezielte Information für schwangere Frauen gibt es nicht. Den Frauen scheint ihr Mutter-Kind-Pass
nicht ausgehändigt zu werden.
Wahr ist:
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Der Mutter-Kind-Pass wird ausgehändigt beim ersten Besuch im Krankenhaus oder beim
Besuch der Gynäkologin.
Behauptet wird:
Eine hochschwangere Frau berichtet von Sorgen, weil sie nicht wisse, wo sie entbinden werde und
wie der weitere Ablauf sei. Sie habe eine Ultraschall-Untersuchung gehabt, könne aber keinen
Mutter-Kind-Pass vorweisen, der sei in der Klinik behalten worden.
Wahr ist:
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Die Asylwerberin hat ihren Pass verloren und bekommt beim nächsten Besuch im
Krankenhaus einen neuen ausgestellt. Sie bekommt einen neuen Termin bzw. ruft die
Arztstation im Krankenhaus an, um den nächsten Termin bestätigt zu bekommen.
Behauptet wird:
Die Lagerbewohner und private Helfer berichten von bisher mehreren Geburten im Freien und auch
von Totgeburten. Dazu gibt es von Seiten der Lagerleitung keinen Kommentar.
Wahr ist:
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Es handelt sich um falsche Gerüchte.
Behauptet wird:
Säuglinge und Kleinkinder leben mit ihren Müttern nach Möglichkeit in festen Unterkünften, viele
auch in Zelten.
Wahr ist:
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Für diese besonders vulnerablen Gruppen gibt es das Angebot der Unterbringung im SIAKGebäude.
Behauptet wird:
Psychosomatische Erkrankungen bei Kindern werden nicht erfasst.
Wahr ist:
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Bei Jugendlichen wird dies in der Datenbank erfasst.
Bei Kleinkindern ist diese Befundung nicht zielführend und kaum möglich.
Behauptet wird:
Die Impfrate der Kinder ist nicht bekannt.
Wahr ist:
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Die Impfrate wird generell aber nicht spezifisch für Kleinkinder erhoben.
Behauptet wird:
Auch bei sehr dramatischen Erkrankungen funktioniert die Kommunikation zwischen Ärzten und
Patienten mangelhaft
Wahr ist
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Für alle Sprachen sind Übersetzer vor Ort. Diese Feststellung kann in dieser generellen Form
nicht akzeptiert werden.
Versorgung von Schwangeren:
Behauptet wird:
Schwangere sind teilweise unter inakzeptablen Bedingungen in Zelten untergebracht und insgesamt
nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten der medizinischen Versorgung informiert.
Wahr ist:
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Schwangere Frauen zählen – ebenso wie Frauen mit Kleinkindern und Babys – zu den
besonders vulnerablen Gruppen und werden bei der Unterbringung prioritär behandelt. Dies
bedeutet, dass sowohl am Gelände der Betreuungsstelle OST (Haus 8) als auch am Gelände
der SIAK (feste Unterkunft) Zimmer frei stehen.
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Wenn Schwangere im Familienverband anreisen (oft Großfamilien mit sieben Personen und
mehr) ist es jedoch aufgrund dieser Priorisierung nicht möglich, sofort alle Personen der
Familie in einer festen Unterkunft unterzubringen. Viele Personen weigern sich daraufhin,
eine feste Unterkunft zu beziehen.
Die Priorisierung muss durchgeführt werden, um möglichst allen vulnerablen Gruppen sofort
eine feste Unterkunft bereitstellen zu können. Es kann jedoch niemand gezwungen werden,
diese zu beziehen.
Versorgung von Kindern und Jugendlichen:
Behauptet wird:
Die medizinische und psychosoziale Betreuung der Kinder ist völlig mangelhaft, die Unterbringung im
Freien muss als gesundheitsgefährdend bezeichnet werden.
Wahr ist:
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Die Unmündigen werden von Remuneranten-Müttern unterstützt.
Dies erfolgt nur in Absprache mit der zuständigen Jugendwohlfahrt, die für die Fürsorge der
betroffenen Person zuständig ist.
Psychosoziale Betreuung:
Behauptet wird:
Psychosoziale Betreuung der Menschen ist in der BS OST nur in Ansätzen vorhanden und entspricht
nicht den zeitgemäßen Standards, die in der Versorgung von Menschen nach traumatischen
Ereignissen wie Krieg und Flucht gängig sind.
Wahr ist:
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Neben den angestellten klinischen Psychologen in der BS OST gibt es auch eine
psychologische Krisenintervention in Notfallsituationen, die rund um die Uhr eingerichtet
ist.
Information und Kommunikation:
Behauptet wird:
In der BS OST gibt es kein funktionierendes Info-System, was zu einer andauernden Verunsicherung
der Menschen führt und direkte negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung hat.
Wahr ist:
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In der BS OST ist eine Informations- und Servicestelle eingerichtet, die allen Fremden als
primäre Anlaufstelle dient und Informationsdrehscheibe für alle Fragen der Betreuung und
des täglichen Lebens ist.
Es gibt Infos über
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o Angaben zum Betreuerteam mit Bild und Name
o Hausordnung in den relevanten Sprachen
o Verhalten in Notfällen
o Brandschutzvorschriften
o Angaben zur medizinischen Betreuung
o Übersicht über die BS
o Kinderbetreuung
o Speiseplan
o Nationengepräche
o Etc.
Nationengespräche dienen dazu, dass kompakte Infos zu relevanten Themen einer
Zielgruppe vermittelt werden.
Belegung und Unterbringung:
Behauptet wird:
Die Unterbringung von Flüchtlingen unter freiem Himmel stellt eine unmittelbare Bedrohung der
physischen und psychischen Gesundheit dar, insbesondere weil davon auch Kinder und
traumatisierte Personen betroffen sind.
Wahr ist:
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Das BMI setzt alles daran, dass Obdachlosigkeit von hilfs- und schutzbedürftigen Personen
vermieden wird. Leider war es in jüngster Vergangenheit nicht immer möglich, unmittelbar
ein Bett zuzuweisen.
Auch die Unterbringung in Katastrophenzelten des ÖRK stellt nur eine vorübergehende
Maßnahme dar, bis die Länder genügend Kapazitäten schaffen.
Die Zelte des ÖRK sind mit elektrischem Strom ausgestattet und es besteht die Möglichkeit,
sie bei Kälte zu beheizen.
Jene Menschen, denen kein Platz unmittelbar zugewiesen werden kann, können bei
Schlechtwetter entweder in den Garagen einen Trockenunterstand finden. Zudem werden
für Schlechtwetterperioden Busse als Notunterstand angeboten.
Feststeht, dass sämtliche feuerpolizeiliche und brandschutztechnische Vorschriften – auch
zum Schutz der Asylwerber – zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden müssen.
Wasser- und Sanitäranlagen:
Behauptet wird:
Die zahlreichen Mängel im Bereich der Sanitäranlagen verringern die Möglichkeiten der persönlichen
Hygiene und stellen ein unmittelbares Gesundheitsrisiko dar.
Wahr ist:
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Entsprechend dem Belagsstand, wurde auch die Anzahl der mobilen Toiletten ständig
erweitert.
Neben den mobilen Toiletten wurden mobile Handwaschbecken errichtet.
Die Toiletten werden neun Mal am Tag gereinigt.
Zeltstadt II:
o Bewohner der Zeltstadt können die Duschanlagen am SIAK-Campus mitbenützen.
Diese stehen den Asylwerbern von 7 bis 21 Uhr zur Verfügung.
o Die Duschen werden täglich gereinigt.
o Duschen sind nach Geschlechtern räumlich getrennt. Zudem kontrollieren zwei
Sicherheitsbedienstete (ein Mann und eine Frau) vor der Tür.
Behauptet wird:
Die Duschen sind baulich nicht von den Toilettanlagen getrennt. Es gibt keine Vorrichtungen zur
Installation von Duschvorhängen.
Wahr ist:
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Toiletten und Duschen sind mit Raumtrennern versehen.
Bereits vor diesem Bericht wurden Duschvorhänge und Kleiderhaken in ausreichender Anzahl
gekauft und montiert.
Behauptet wird:
Bei vielen Toiletten funktioniert die Spülung nicht. Die Räume haben keine Beleuchtung.
Wahr ist:
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Eine Überprüfung der WC-Anlagen am Gelände der BS OST ergab, dass derzeit alle
funktionstüchtig sind.
Da die Asylwerber PET-Flaschen in den Abfluss werfen, kommt es öfters zu Verstopfungen.
Diese werden jedoch umgehend beseitigt.
Behauptet wird:
Für einen Großteil der Menschen ist die Verwendung von Toilettenpapier nicht akzeptabel. Die
Menschen behelfen sich mit Wasserflaschen, die aber nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Wahr ist:
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Es stehen genug Wasserflaschen zur Verfügung, da sich jeder Mineralwasserflaschen von ORS
holen kann.
ORS hat ständig mehr als 3.000 Mineralwasserflaschen lagernd und gibt diese laufend aus.
Behauptet wird:
Die mobilen Toiletten haben keine Beleuchtung.
Wahr ist:
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Am Gelände der BS OST sind die mobilen WCs durch die Straßenbeleuchtung auch in der
Nacht beleuchtet.
In den Zeltstädten werden gerade Elektroleitungen verlegt und anschließend
Beleuchtungsmasten aufgestellt, sodass auch diese mobilen WCs ausgeleuchtet werden.
Behauptet wird:
Die Anzahl der Wasseranschlüsse zur Trinkwasserentnahme müsse erhöht werden und es müsse
laufend über die Qualität des Trinkwassers informiert werden.
Wahr ist:
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Es erfolgt eine laufende Info über Trinkwasser (siehe Beilage).
In jeder Sanitäranlage besteht die Möglichkeit, Trinkwasser zu holen.
Es gibt einen Trinkwasseranschluss am SIAK-Gelände, wo sich jeder Asylwerber Wasser holen
kann.
Zudem besteht in H24 ein Trinkwasseranschluss.