Melde- und Aufenthaltsbescheinigung (Haushaltsbescheinigung) Eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Sie erhalten eine aktuelle Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus dem Melderegister in unserem Bürgerbüro. Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass schriftliche Vollmacht, wenn die Bescheinigung nicht selbst beantragt wird Gebühren Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung je Person: 8,00 Euro Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z.B. Kreisjobcenter, Kindergeldkasse) gebührenfrei
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