Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei St.Gallen, 28. April 2015 Treffsicherheitsnachweis Häufig gestellte Fragen Stichwort ? ! Ausserkantonalen Schiessnachweise für Pächter Kann der Nachweis auch ausserkantonal (z. B. GR / GL / ZH) auf den von den jeweiligen Kantonen anerkannten Schiessanlagen erbracht werden und sind diese Nachweise in SG anerkannt, respektive, kann mit einem solchen Nachweis in einer Jagdgesellschaft als Pächter mitgemacht werden? Der ausserkantonale Treffsicherheitsnachweis muss sich nach dem Standard der Jagd-und Fischereiverwalterkonferenz (JFK-Standard) richten und wird im Kanton St.Gallen anerkannt, wenn er nicht älter als zwölf Monate ab erfülltem Schiessprogramm ist. Stichtag ist der Beginn der neuen Pachtperiode, also der 1. April 2016. Du findest im Internet unter http://www.jfkcsf.ch/taetigkeitsfelder/treffsicherheit/ eine Liste mit Schiessständen. Das ANJF richtet sich nach dieser offiziellen Liste. Für die Bewerbung im Rahmen der Neuverpachtung (Eingabe ab 1. September 2015) müssen alle Bewerber/Pächter bei der Bewerbung einen Schiessnachweis vorlegen. Anerkennung von Schiessständen im Kanton GR Einzelne Jäger haben mir mitgeteilt, dass z.B. der erbrachte Nachweis auf den Ständen von z. B. Vasella und Sonderegger in Chur in SG nicht anerkannt sein soll. (…….) Wenn der ausserkantonale Treffsicherheitsnachweis dem JFK-Standard entspricht, wird er im Kanton St.Gallen anerkannt. Dabei richten wir uns nach der im Internet publizierten Liste mit den von den Kantonen anerkannten Schiessständen (siehe oben). Wir haben auf unserer Liste nur Schiessstände in SG aufgeführt, weil wir nur für diese zuständig sind. Wenn GR die Schiessstände in Chur akzeptiert, wird die Jagdverwaltung diese Schiessstände unter GR auf die JFK-Liste setzen. Im Moment sind diese noch nicht auf der Liste, also sind sie von GR noch nicht anerkannt. Liste mit anerkannten Schiessständen Wo können die anerkannten ausserkantonalen Schiessstände in Erfahrung gebracht werden? http://www.jfkcsf.ch/taetigkeitsfelder/treffsicherheit/ Schiessnachweis für Jagdgäste Müssen Jahresjagdgäste den Nachweis bereits im 2015 erbringen um im Herbst auf die Jagd gehen zu dürfen? Die Pflicht zum Treffsicherheitsnachweis gilt im Kanton St.Gallen ab Inkrafttreten des revidierten Jagdrechts, also ab 1. April 2016. Ab wann gilt für Gäste mit postalischen Tageskarten die Nachweispflicht? Schiessnachweise für Gäste aus anderen Kantonen und dem Ausland Häufige_Fragen-Schiessnachweis Können ausserkantonale (GR / ZH / GL / SH usw.) oder ausländische Gäste (DE / A / HU / RO /FR / PL usw.) den Nachweis im Wohnortkanton resp. Heimatland erbringen und wird dieser anerkannt? Der ausserkantonale Treffsicherheitsnachweis muss sich nach dem JFK-Standard richten und wird im Kanton St.Gallen anerkannt. Dabei richten wir uns nach der im Internet publizierten Liste mit den von den Kantonen anerkannten Schiessständen. 1/2 Bei ausländischen Gästen empfehlen wir, entweder den Schiessnachweis in der Schweiz auf einem kantonal anerkannten Schiessstand zu absolvieren, oder auf einem heimischen Schiessstand das Schiessprogramm gemäss JFK-Standard zu absolvieren und vom Stand bzw. der Standaufsicht bestätigen zu lassen. Dafür kann das offizielle Formular des Kantons St.Gallen verwendet werden. Dies gilt insbesondere auch für das Fürstentum Liechtenstein. Kugel und/oder Schrot? Müssen die Pächter für die Eingabe Kugel und Schrot erfüllt haben, oder genügt ein Nachweis von beiden? Bei der Eingabe der Bewerbung für ein Jagdrevier muss jede Pächterin und jeder Pächter den Treffsicherheitsnachweis für eine Waffenart (Schrot oder Kugel) vorlegen. Schiessnachweis für Waffenarten Ist das Führen einer Bockbüchsflinte verboten, wenn zum Bespiel nur der Nachweis mit der Kugel erbracht wurde? Gemäss Jagdgesetz muss für jede Waffenart, die auf der Jagd mitgeführt wird, der Treffsicherheitsnachweis erbracht worden sein. Ausführliche Informationen enthalten auch die regelmässig versandten Rundschreiben an die Jagdgesellschaften unter http://www.anjf.sg.ch/home/jagd/jagdgesellschaften.html. Häufige_Fragen-Schiessnachweis 2/2
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