Schiessnachweis: Antworten auf die häufigsten Fragen (114 kB, PDF)

Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
St.Gallen, 28. April 2015
Treffsicherheitsnachweis
Häufig gestellte Fragen
Stichwort
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Ausserkantonalen
Schiessnachweise
für Pächter
Kann der Nachweis auch ausserkantonal (z. B. GR / GL / ZH) auf
den von den jeweiligen Kantonen
anerkannten Schiessanlagen erbracht werden und sind diese
Nachweise in SG anerkannt, respektive, kann mit einem solchen
Nachweis in einer Jagdgesellschaft
als Pächter mitgemacht werden?
Der ausserkantonale Treffsicherheitsnachweis muss sich nach dem Standard der
Jagd-und Fischereiverwalterkonferenz
(JFK-Standard) richten und wird im Kanton
St.Gallen anerkannt, wenn er nicht älter als
zwölf Monate ab erfülltem Schiessprogramm ist. Stichtag ist der Beginn der neuen Pachtperiode, also der 1. April 2016. Du
findest im Internet unter http://www.jfkcsf.ch/taetigkeitsfelder/treffsicherheit/ eine
Liste mit Schiessständen. Das ANJF richtet
sich nach dieser offiziellen Liste.
Für die Bewerbung im Rahmen der Neuverpachtung (Eingabe ab 1. September
2015) müssen alle Bewerber/Pächter bei
der Bewerbung einen Schiessnachweis
vorlegen.
Anerkennung von
Schiessständen
im Kanton GR
Einzelne Jäger haben mir mitgeteilt, dass z.B. der erbrachte
Nachweis auf den Ständen von z.
B. Vasella und Sonderegger in
Chur in SG nicht anerkannt sein
soll. (…….)
Wenn der ausserkantonale Treffsicherheitsnachweis dem JFK-Standard entspricht, wird er im Kanton St.Gallen anerkannt. Dabei richten wir uns nach der im
Internet publizierten Liste mit den von den
Kantonen anerkannten Schiessständen
(siehe oben).
Wir haben auf unserer Liste nur Schiessstände in SG aufgeführt, weil wir nur für
diese zuständig sind. Wenn GR die
Schiessstände in Chur akzeptiert, wird die
Jagdverwaltung diese Schiessstände unter
GR auf die JFK-Liste setzen. Im Moment
sind diese noch nicht auf der Liste, also
sind sie von GR noch nicht anerkannt.
Liste mit anerkannten Schiessständen
Wo können die anerkannten ausserkantonalen Schiessstände in
Erfahrung gebracht werden?
http://www.jfkcsf.ch/taetigkeitsfelder/treffsicherheit/
Schiessnachweis
für Jagdgäste
Müssen Jahresjagdgäste den
Nachweis bereits im 2015 erbringen um im Herbst auf die Jagd
gehen zu dürfen?
Die Pflicht zum Treffsicherheitsnachweis gilt
im Kanton St.Gallen ab Inkrafttreten des
revidierten Jagdrechts, also ab 1. April
2016.
Ab wann gilt für Gäste mit postalischen Tageskarten die Nachweispflicht?
Schiessnachweise
für Gäste aus
anderen Kantonen
und dem Ausland
Häufige_Fragen-Schiessnachweis
Können ausserkantonale (GR / ZH
/ GL / SH usw.) oder ausländische
Gäste (DE / A / HU / RO /FR / PL
usw.) den Nachweis im Wohnortkanton resp. Heimatland erbringen
und wird dieser anerkannt?
Der ausserkantonale Treffsicherheitsnachweis muss sich nach dem JFK-Standard
richten und wird im Kanton St.Gallen anerkannt. Dabei richten wir uns nach der im
Internet publizierten Liste mit den von den
Kantonen anerkannten Schiessständen.
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Bei ausländischen Gästen empfehlen wir,
entweder den Schiessnachweis in der
Schweiz auf einem kantonal anerkannten
Schiessstand zu absolvieren, oder auf einem heimischen Schiessstand das
Schiessprogramm gemäss JFK-Standard
zu absolvieren und vom Stand bzw. der
Standaufsicht bestätigen zu lassen. Dafür
kann das offizielle Formular des Kantons
St.Gallen verwendet werden.
Dies gilt insbesondere auch für das Fürstentum Liechtenstein.
Kugel und/oder
Schrot?
Müssen die Pächter für die Eingabe Kugel und Schrot erfüllt haben,
oder genügt ein Nachweis von
beiden?
Bei der Eingabe der Bewerbung für ein
Jagdrevier muss jede Pächterin und jeder
Pächter den Treffsicherheitsnachweis für
eine Waffenart (Schrot oder Kugel) vorlegen.
Schiessnachweis
für Waffenarten
Ist das Führen einer Bockbüchsflinte verboten, wenn zum Bespiel nur
der Nachweis mit der Kugel erbracht wurde?
Gemäss Jagdgesetz muss für jede Waffenart, die auf der Jagd mitgeführt wird, der
Treffsicherheitsnachweis erbracht worden
sein.
Ausführliche Informationen enthalten auch die regelmässig versandten Rundschreiben an
die Jagdgesellschaften unter http://www.anjf.sg.ch/home/jagd/jagdgesellschaften.html.
Häufige_Fragen-Schiessnachweis
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